Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1211
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Saarwerden, Grafschaft
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Bei einer Teilung im Hause der Grafen von Blieskastel bald nach 1100 erhielt Graf Friedrich das Reichslehen Kirkel unweit der Blies, Saarwerden und Bockenheim als Metzer Lehen und die Vogtei über Herbitzheimer und Weißenburger Klostergut an der oberen Saar. Namengebend wurde eine Burg auf einer Saarinsel oberhalb von Bockenheim (heute Stadtteil von Sarreunion). Den größeren Teil ihres Besitzes an der Blies verwendeten die Grafen von Saarwerden zur Dotierung der von ihnen gestifteten Zisterze Werschweiler, deren Schirmvogtei sie aber nicht behaupten konnten, und zur Ausstattung der 1386 erloschen Nebenlinie Kirkel. Die sich aus der Heirat mit Herzlaude von Rappoltstein ergebenden Aussichten eines Ausgriffes in das Oberelsaß zerrannen mit dem kinderlosen Tod des Grafen Heinrich III. (1397). Die Nachfolge in Saarwerden regelte sein Bruder Friedrich III., Erzbischof von Köln, nicht zuletzt aus Überlegungen der kurkölnischen Politik, zugunsten seiner Neffen aus dem Hause MOERS. Von 1418-1527 bestand eine Linie Moers-Saarwerden, deren Mitglieder Teile der Herrschaft Lahr-Mahlberg erwarben, aber nicht die Nachfolge in der Herrschaft Finstingen und den niederrheinischen Gebieten durchsetzen konnten. Sie wurden 1513/27 in zwei Schüben von den Grafen von Nassau-Saarbrücken in weiblicher Nachfolge beerbt.
Literatur:
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H.-W. Herrmann, Gesch. der Gft. S. bis zum Jahre 1527,
2 Bde, 1959-1961.
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