Es scheint, dass Ekkehard
noch vor dem Tod seines Vaters im Jahr 982, oder wenigstens bald darauf,
Swanhilde
geheiratet
hat. Thietmar berichtet, Ekkehard
habe nach manchen mit seinem Vater
durchgestandenen Kriegsmühen die Gnade des Kaisers wiedererlangt,
sei in Ehren heimgekehrt und habe sich daraufhin mit Swanhilde
vermählt
[1 Thietmar IV, 39, SS rer. Germ. N.S. 9, Seite 176; Annalista Saxo
a. 998 und a. 1002, SS 6, Seite 642 und 648.].
Swanhilde
war die Tochter von Herzog
Hermann Billung von Sachsen, ihr Bruder der regierende Herzog von
Sachsen. Durch diese Heirat war Ekkehard
mit dem die Reichspolitik
bestimmenden hohen Adel weitläufig verschwägert, und insofern
wurde dadurch auch das Ansehen der ekkehardinischen
Familie selbst erheblich erhöht [2 Vgl. Schölkopf, Die
sächsischen Grafen, Seite 65; Althoff, Adels- und Königsfamilien
im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung, Seite 424.]. Die Verwandtschaft
mit den BILLUNGERN wird auch durch
die Aufnahme zahlreicher ekkehardinischer
Familienangehöriger
in das die billungische Familienmemoria festhaltende Lüneburger
Nekrolog dokumentiert.
In erster Ehe war Swanhilde
mit
dem Markgrafen Thietmar (+ 979), dem Bruder des Erzbischofs
Gero von Köln, verheiratet gewesen [3 Patze, Die Entstehung
der Landesherrschaft in Thüringen, Seite 108; Leyser, Herrschaft und
Konflikt, Seite 93/94.]. Aus dieser Ehe stammte Markgraf Gero II.
Zusammen mit Ekkehard
hatte
Swanhilde sieben Kinder, von
denen der sächsische Annalist nur die drei Söhne Hermann,
Ekkehard und Gunther und die Tochter Liudgard nennt
[4 Annalista Saxo a. 1029, SS 6, Seite 678.].
Die Reihenfolge der Söhne entspricht wahrscheinlich
ihren Geburtsjahren. Hermann wird wesentlich früher in den
Quellen erwähnt als seine Brüder, und es ist anzunehmen, dass
Gunther als der jüngste von den dreien in den geistlichen Stand
eintrat. Hermann erhielt den Namen seines Großvaters mütterlicherseits
Hermann
Billung, während den anderen beiden Söhnen die Leitnamen
der väterlichen Familie gegeben wurden. Thietmar vervollständigte
die Reihe der Kinder. Bei ihm taucht Liudgard als erstes Kind auf
[5
Thietmar IV, 39, SS rer. Germ. N.S. 9, Seite 176.]. Auch nennt
Thietmar noch den vierten Sohn namens Eilward, der ebenfalls die
geistliche Laufbahn einschlug, und zwei weitere Töchter mit den Namen
Oda und Mathilde.
Dass Swanhilde
über
die Stellung einer normalen Gräfin hinaus gewachsen war, zeigen ihre
Interventionen in Herrscherdiplomen [6 Siehe Kapitel IV.2.6.]. Swanhilde
versuchte auch, nach dem Tod Ekkehards aktiv für die Rechte
ihrer Söhne einzutreten, indem sie nach der Beisetzung des alten Markgrafen
mit ihrem Sohn Hermann nach Meißen zog, um den ererbten Besitz
an sich zu nehmen [7 Thietmar V, 8, SS rer. Germ. N.S. 9, Seite
230.]. Witwen von Grafen und Markgrafen konnten gelegentlich Nachfolgeschwierigkeiten
zugunsten ihrer Söhne ebensogut regeln wie Kaiserinnen für ihre
Söhne [8 Vgl. Leyser, Herrschaft und Konflikt, Seite 83.].
Leider bricht der Bericht Thietmars an dieser Stelle
ab, so dass wir nicht erfahren, warum Swanhilde
scheiterte.
Dass nämlich ihr Bemühen nicht von Erfolg gekrönt war, geht
daraus hervor, dass Gunzelin der Nachfolger ihres Mannes Ekkehard
I.
in der Markgrafenwürde wurde, nicht einer ihrer Söhne.
Als Swanhildes Todestag
überliefert Thietmar den 26. November 1014. Er spricht von
einem plötzlichen Tod: "Post XIIII dies
domna
Swonehild, socrus eiusdem,
morte subitanea
VI. Kal. Decembr. obiit." [9 Thietmar VII, 7, SS.
rer. Germ. N.S. 9, Seite 406.] In Anbetracht ihrer Geburtszeit - etwa zwischen
945 und 955 - wie auch des Alters ihrer Kinder ist anzunehmen, dass Swanhilde
in vorgerücktem Alter starb. Insofern steht der Ausdruck "subitanea"
wohl weniger für einen zu früh eingetretenen Tod als vielmehr
für einen plötzlichen Tod ohne vorherige Krankheit [10 Bork,
Die Billunger, Seite 117.]. Swanhildes Todestag
überliefern auch die Nekrologe von Lüneburg [11 "Suanehild
com", in: Althoff/Wollasch, Die Totenbücher von Merseburg, Magdeburg
und Lüneburg, Seite 22,37. Vgl. auch Althoff; Adels- und Königsfamilien
im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung, Seite 424 G 168.] und Merseburg
[12 "Suonehild com". Merseburger Totenbuch, Codex 129, Seite
16, in: Althoff/Wollasch, Die Totenbücher von Merseburg, Magdeburg
und Lüneburg, Seite 22,37. Vgl. auch Althoff; Adels- und Königsfamilien
im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung, Seite 424 G 168.].