Tochter des Grafen Asig I. und der Ida der Jüngeren,
Tochter von Dux Ekbert
Nach Hlawitschka Enkelin des Dux Egbert über
eine namentlich unbekannte Tochter und einen namentlich unbekannten Onkel
des Herzogs
Liudolf von Sachsen (+ 866)
Haduwy und ihr Gemahl übertrugen dem Kloster Corvey Rimbeke und Frankenhausen im Gau Hessi saxonicus. Sie tradierte nach dem Tode ihres Mannes etwa 849 in Wehrden und Beverungen im Augau.
Krüger Sabine: Seite 82
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"Studien zur sächsischen Grafschaftsverfassung"
Amelung war nach der Trad. Corb. § 373, vermählt mit der EKBERTINERIN Haduwy, Enkelin Ekberts und der heiligen Ida, vermutlich Tochter Aedas und eines princeps Billung. Gleichfalls in dieser Tradition bezeugt sind ihre Söhne Amelung und Bennid. In der zweiten Kaufunger Urkunde werden die Namen ihrer beiden Schwestern, der Äbtissin Alberat und Hemmas, genannt.
Jakobi Franz-Josef: Seite 54
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"Zur Frage der Nachkommen der heiligen Ida und der Neuorientierung
des sächsischen Adels in der Karolingerzeit"
Das Frauenkloster Herford hatte den Erwerb der kostbaren
Reliquien seiner damaligen Äbtissin Haduwy
(858-887) zu verdanken, die zu diesem Zweck ihre verwandtschaftlichen
Beziehungen ins Westfrankenreich hatte einsetzen können.
Über Haduwy
heißt es in der Translatio Pusinnae, sie sei 'eine Nichte von seiten
der Schwester' (neptis ex sorore genita) des Corveyer
Abtes Warin (826-856) und seiner Brüder gewesen, Warin
aber selbst von edelster Herkunft: ein Sohn des hochberühmten Grafen
und Herzogs Ekbert.
Haduwy, so berichtet
der Autor im Zusammenhang der Beschaffung der Pusinna-Reliquien für
Herford, sei nach ihrem Amtsantritt von dem dringenden Wunsch beseelt gewesen,
die von ihr geleitete Kirche nach dem Beispiel ihrer Vorfahren durch das
Patrocinium von Heiligen berühmt zu machen. Sie habe sich deshalb
an den westfränkischen
König KARL um Hilfe gewandt.
Zu diesem nämlich habe sie Zugang gehabt 'sowohl wegen ihrer verwandtschaftlichen
Beziehungen, da sie mit ihm im 3. oder im 4. Grad verbunden war, als auch
weil ihre Vorfahren in einem engen Vertrauensverhältnis zu diesem
Herrscher gestanden und sich seiner Freigebigkeit erfreut hatten, und zum
dritten, weil ihr Bruder Cobbo, der seinen Namen nach seinem Onkel
trug, zum täglichen Gefolge des Königs in der Pfalz gehörte'.
In einem Verzeichnis der dem Kloster Corvey gemachten
Schenkungen ist dem aus dem 9. Jh. betreffenden Teil die Übertragung
umfangreichen Grundbesitzes durch eine Frau namens 'Haduwy'
vermerkt.
Von ihr heißt es, sie habe in der Absicht, zeitliche Güter gegen
ewige eintauschen im Beisein von 65 Zeugen, darunter drei Grafen, ihre
gesamten Besitzungen in Wehrden und in Beverungen den Corveyer Klosterpatronen
Stefanus und Vitus übertragen, und zwar, zum Loskauf der Seele ihres
Mannes
Amelung
und ihrer Söhne Bennid und Amalung.
In einem im 12. Jahrhundert in den berühmten Corveyer 'Liber vitae'
eingetragene Liste der bedeutendsten Wohltäter des Klosters heißt
es: der Graf Amelung schenkte Bekedorf (bei Harburg), seine Mutter
'Hathuwig'
Amelunxen;
und weiter: Die
Gräfin 'Hathuwih'
schenkte Beverungen.
Haduwy war demnach
vor ihrem Eintritt in das Kloster Hersfeld, dessen Äbtissin sie
alsbald wurde, mit einem
Amelung
verheiratet und hatte zwei Söhne
namens Bennid und Amelung. Nach dem Tod ihres Gemahls und
offenbar auch ihrer Söhne machte sie dem Kloster Corvey aus Besitzungen
in dessen näherer Umgebung eine große Stiftung für das
Seelenheil der Verstorbenen und trat selbst in den geistlichen Stand ein.
Dümmler Ernst: Band I Seite 348,350,353
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"Geschichte des Ostfränkischen Reiches"
Ihre Nichte ist Hadwig,
Addilas
Nachfolgerin in Herford (die Witwe Amalungs, der ein Neffe Kobbos
genannt wird: Traditiones Corbeiens, ed. Wigand 76,82), ihr Neffe, Hadwigs
Bruder (der jüngere) Kobbo nach c. 3. Die Verwandtschaft
der heiligen Ida (siehe Vita S Idae: Scr. II, 570) mit dem regierenden
Hauses ist nicht mehr nachzuweisen. Die gewöhnliche Vermutung, der
auch Pertz folgt, daß sie eine Schwester Adalhards
und Walas ist, ist sehr unwahrscheinlich,
da Radbert (Vita Adalhardi c. 33, 34: Scr. II, 527) ihrer sonst ohne Zweifel
gedacht hätte, und Ida als unica filia ihres Vaters
bezeichnet wird. Über Liudolf siehe weiter unten.] stammte
nämlich aus der Ehe des Grafen Ekbert, dem KARL
DER GROSSE den Oberbefehl im westlichen Sachsen sowie die
Verteidigung der Mark gegen die Dänen übertragen, mit der dem
regierenden Hause verwandten Prinzessin Ida, die wegen ihrer Frömmigkeit
und vieler kirchlichen Werke nachmals zu den Heiligen gezählt wurde.
Die damalige Äbtissin Addila, die
Witwe Bunichos war eine Schwester, ihre Nachfolgerin
Hadewy,
die Witwe Amalungs, eine Nichte desselben, Hathumoda,
die Tochter von Kobbos Bruder Liudolf empfing daselbst ihre
erste Bildung.
In dem gleichen Verhältnis zu ihnen stand Korvei,
das erste und bedeutendste aller sächsischen Klöster und das
mit ihm eng verbundene Herford. Warin, der erste Abt von Korvei,
(+ 856 September 20) war Liudolfs Bruder, sein dritter Nachfolger
Bovo wird als sein Neffe bezeichnet [Bovo war Abt von 879-890.].
Warin, am kaiserlichen Hofe zum Kriegsmann erzogen,
leistete Verzicht auf eine schöne und edle Braut um sich dem Klosterleben
zu weihen. Die Äbtissinnen Addila und Hadewy
von Herford [Im Jahr 838 war Tetta Äbtissin von Herford;
Addila, Warins Schwester, ohne Zweifel die Matrone, die für
das Seelenheil ihres verstorbenen Gatten Bunicho und ihrer Söhne
838 das Kloster beschenkte, wird 854 als Äbtissin genannt, Hadewy,
die Schwestertochter Warins, in den Jahren 858, 859.] gehörten
derselben Familie an.
Hlawitschka, Eduard: Seite 147-150
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"Zur Herkunft der Liudolfinger und zu einigen Corveyer
Geschichtsquelle"
[Der Versuch von E. Frhr. v. Uslar-Gleichen, Das Geschlecht
Wittekinds des Großen und die Immerdinger, 1902; Seite 34f., das
Horum - ähnlich wie einst schon J.F. Falke (vgl. oben Seite 132 mit
Anm. 149) - nicht auf Warin und seine Brüder, sondern auf die
viele Zeilen früher genannten
Äbte Adalhard
und
Wala zu beziehen, um
Haduwy
zu einer Schwester Warins machen zu können, ist schon wegen
der übermäßigen grammatikalischen Dehnung von Satzbezügen
abzulehnen. Er scheiterte aber auch an der für seine Argumentation
notwendigen, aber unzulässigen Zusammenfassung
Cobbos des Älteren
und Cobbos des Jüngeren zu einer Person. Vgl. darüber
hinaus schon Anm. 149.]. Wir lernen hiermit Warins Nichte (Schwestertochter)
Haduwy von Herford und deren Bruder,
Cobbo den Jüngeren, kennen und einzuordnen. Daß die Äbtissin
Haduwy vor ihrem Klosterleben vermählt gewesen ist, einen
Grafen
Amelung zum Gemahl gehabt hatte, dem sie auch zwei Söhne, Amelung
und Bennid schenkte, geht aus den Corveyer Traditionen hervor. Da
in jenen Traditionen zudem ein Graf Cobbo als Onkel des jüngeren
Amelung genannt wird und Cobbo - der direkt anschließenden
Tradition zufolge - wiederum einen um 844 (zur Zeit der Ausfertigung der
Traditionsnotiz zugrunde liegenden Urkunde) schon verstorbenen Bruder Liudolf
hatte, wird man auch noch einen Liudolf als Bruder Haduwys
und des jüngeren Cobbo stets zu berücksichtigen haben
[Bei K.A. Hömberg, Geschichte der Comitate Seite 120 Anm. 340, wird
Liudolf als Bruder des älteren Cobbo (= Bruder Warins)
aufgefaßt. Zumal aber die in der Corveyer Tradition A § 149
(= B § 373) von ca. 849 genannte
Haduuy
als mente deuotissima und als cupiens aeterna temporalibus mercari
(bzw. mutari) et caducis semper mansura acquirere
gekennzeichnet ist,
was sie als künftige Klosterfrau ausweist und mit der späteren
Äbtissin von Herford zu identifizieren gestattet, und da sie
dabei nicht nur ihren Gemahl Amalung, sondern auch ihre beiden Söhne
Bennid und Amalung als verstorben zu erkennen gibt (vgl. Anm.
58), kann jener Cobbo von A § 125 (= B § 349), der ca.
844 pro remedio animae nepotis sui Amelung tradierte, nur ein Bruder
Haduwys,
der künftigen Äbtissin von Herford, gewesen sein. Heißt
es doch auch weiter, daß cuius traditionis auctorem ipse Amelungus
adhuc uiuens elegit praedictum auunculum suum Cobbonem atque ei
potestatem praedictae traditionis cobtradidit. War nun aber der Cobbo
von A § 125 (= B § 349) Haduwys Bruder,
so wird man kaum den in der folgenden Notiz A § 126 (= B § 350)
genannten Cobbo, den Bruder eines bereits verstorbenen Liudolf,
als einen Mann einer älteren Generation, d. h. als den Onkel jenes
zuvor genannten Cobbo, auffassen können. Wird in den beiden
Traditionen doch auch der Graf Bardo mitgenannt, so daß schon äußerlich
beide Notizen eng zueinander gehören. - Für die Identifizierung
der beiden Männer namens Cobbo und ihre Deutung auf Cobbo
den Jüngeren dürfte auch sprechen, daß Cobbos Bruder
Liudolf - nach den in der Tradition A § 126 (= B § 350)
enthaltenen Hinweisen - bei seinem Tode (ca. 844) kinderlos gewesen zu
sein scheint, d.h. wohl noch nicht in reiferem Mannesalter stand. Es wird
zweimal von der uxor praedicti Liudolfi, aber niemals von
Kindern gesprochen; und es wird an die Versorgung der Frau gedacht, nicht
aber die von Kindern erwähnt. - Auch die Lebzeiten der Angehörigen
Haduwys
stehen dieser Rekonstruktion der Familienverhältnisse bei den EGBERTINERN/COBBONEN
nicht entgegen. W. Metz, Heinrich mit dem goldenen Wagen (wie
Anm. 202) Seite 145, meinte freilich - wobei er sich aber über den
eingangs genannten Identifizierungshinweis hinwegsetzte -, daß die
mit dem Grafen Amalung vermählte "Haduwy
wahrscheinlich die Schwester des älteren Cobbo war";
denn: "Die Daten geben zu gewissen Bedenken gegenüber der Gleichsetzung
mit der Äbtissin Hathui von Herford (858-887)
bei S. Krüger (vgl. oben Anm. 234) Anlaß". Wie wir aber noch
sehen werden (vgl. unten Seite 156 mit Anm. 266), sind zwei Kinder Egberts
und Idas (* ca. 770) noch vor der Wende zum 9. Jahrhundert
geboren. Die Mutter Haduwys könnte
um 790/95, Haduwy selbst dann um
810 zur Welt gekommen sein. Demnach kann sie auch um 844 eine Witwe
von ca. 35 Jahren gewesen sein und zwei im Jünglingsalter verstorbene
Kinder (Amalung und Bennid) gehabt haben. Zudem läßt
sich die Datierung der Traditionen A § 125 und 126 (= B § 349
und 350) auch noch zwei bis drei Jahre später, etwa 846, ansetzen;
vgl. oben Anm. 56. - Ob sich die Belege vom Ende der 40-er Jahre des 9.
Jahrhunderts, die S. Krüger, a.a.O. Seite 72, für Cobbo den
Älteren anführt (Gesandtschaft an Dänen-König
Horich 845 und Pilgerfahrt nach Tours 849) und die die Bedenken
von W. Metz hervorgerufen zu haben scheinen, tatsächlich noch auf
den älteren oder nicht vielleicht schon auf den jüngeren Cobbo,
dessen gute W-Frankenkontakte durch die Translatio S. Pusinnae c. 3 bezeugt
sind, beziehen, kann hier nicht entschieden werden.].
Daß die karolingischen
Beziehungen der in dieser Tafel nunmehr deutlicher vor uns stehenden Äbtissin
Haduwy von Herford nicht über den ungenannten Gemahl (NNm)
der Schwester des Abtes Warin und des älteren Grafen Cobbo
(NNf) gelaufen sein können, erhellt sich schon daraus, daß dieser
Gemahl in der Translatio S. Pusinnae als vir spectabilis et valde inclytus
beschrieben ist, während bei Warin - und das heißt damit
auch bei seiner Schwester - von nobilissimo genere die Rede ist
und Egbert und Ida mit den Epitheta clarissimus und splendidissima
bezeichnet sind; auch wird ja die Vita S. Idae mit ihrer Angabe, daß
Ida
summo inter suos loco nata gewesen sei, und zwar "aus der königlichen
Art der heiligen Jungfrau Odilia und Geretrud,
Tochter Pippins des Älteren, recht
deutlich. Die KAROLINGER-Verwandtschaft
ist also über Egbert und Ida zu suchen und - da Egbert
Sachse und nur Ida Fränkin (wie die KAROLINGER)
war - wiederum nur über Ida zu erklären.
oo Amelung (II), Sohn Bennids I.
-
Kinder:
Bennid II
-
Amelung (III)
-
Literatur:
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Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 348,350,353
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Hlawitschka, Eduard: Zur Herkunft der Liudolfinger und zu einigen
Corveyer Geschichtsquelle, in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka, Verlag
Peter Lang Frankfurt am Main Seite 147-150 - Jakobi, Franz-Josef:
Zur Frage der Nachkommen der heiligen Ida und der Neuorientierung des sächsischen
Adels in der Karolingerzeit, in: Jaszai, Geza (Hg): Heilige Ida von Herzfeld,
980-1980, Festschrift zur Tausendjährigen Wiederkehr ihrer Heiligsprechung,
Münster 1980, Seite 53-63 - Krüger, Sabine: Studien zur
Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck &
Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission
für Hannover Seite 71-79 -