In Italien läßt der König einmal verkünden,
es sei "Völkerrecht", lex omnium gentium, im Sinne von Naturrecht,
daß Majestätsverbrecher ihren Besitz an das Reich zu verliren
hätten. Meinwerk von Paderborn hatte eine Schwester
namens Emma; sie lebte jahrzehntelang als Witwe nach dem Tod des
Grafen
Liudger, des Bruders Bernhards
I. von Sachsen. Verwandt auch mit Erzbischof
Unwan von Bremen-Hamburg, gehörte sie einer bedeutenden sächsischen
Adelsgruppe an, die man heute nach dem Leitnamen die "IMMEDINGER"
nennt [144 Salier 3, 574 s.v. Althoff, Immedinger col. 389f.]. Viel
von Emmas Besitz erbte Bremen, manches auch die billungische
Verwandtschaft,
aber das Herzstück ihres Reichtums, den Herrenhof Lesum an der Wimme
unweit von Bremen mit seinen 700 Hufen, zog der Herrscher nach dem Tod
der Gräfin ein, und zwar mit der Begründung, die offensichtlich
einzig erbberechtigte Tochter habe "irgendein Vergehen" begangen und damit
ihre Erbfähigkeit verloren. Die Mitteilung stammt von Adam von Bremen,
der mit seiner Wortwahl wahrscheinlich seine Distanz, wenn nicht sein Mißfallen
über die kaiserliche Vorgangsweise ausdrücken wollte. Und es
ist auch nicht richtig, daß die billungisch-immedingische
Verwandtschaft die spektakuläre Konfiskation ohne tiefe Kränkung
zur Kenntnis genommen hätte, wie man mitunter liest [145 Adam,
Gesta II 80 (76) und III 45. Giese, Reichsstrukturprobleme 279 zu Anmerkung
27.].
Erzbischof
Becelin hatte 1038 die Kaiserin
Gisela nach Lesum begleitet, damit sie dort die Besitzeinweisung
für das Reich im Namen ihres Mannes durchführe [146 Zu
Adam, Gesta II 80 (76) und III 8, siehe Althoff, Billunger 319f mit Anmerkung
53-58. Giese, Reichsstrulturprobleme 279. ].
Am 3. Dezember war die reiche IMMEDINGERIN
Emma gestorben, und das Herrscherpaar ergriff die Gelegenheit, sich
deren Hauptbesitzes, des wohldotierten Herrenhofes Lesum, zu bemächtigen,
und zwar nominell für das Reich, real wohl als Leibgedinge und Witwensitz
Giselas.