Lange, Karl-Heinz: Seite 35/55-108
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"Die Grafen von Northeim (950-1144). Politische Stellung, Genealogie und Herrschaftsbereich. Beiträge zur Geschichte des sächsischen Adels im Hochmittelalter."

Graf Bennos Sohn Otto war nach dem Bericht des Annalista Saxo der einzige Nachkomme aus seiner Ehe mit Eilica. Um das Jahr 1050 heiratete er die Witwe Richenza, die durch ihre 1. Ehe mit einem Grafen Hermann von Werl die Mutter der Oda, der späteren Gemahlin des Markgrafen Luder-Udo II. von Stade, geworden war. Die Herkunft der Richenza, über die die zeitgenössischen Quellen schweigen, bildet den Gegenstand einer These Kimpens. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sie eine Tochter des Herzogs Otto von Schwaben aus dem Geschlecht der EZZONEN, eines Enkels Kaiser OTTOS II., und eine Schwester der Gräfin Ida von Elsdorf gewesen sei, die um die Mitte des 11. Jahrhunderts im Gebiet der Grafen von Stade eine Rolle gespielt hat.
Für die Zeit von der Übernahme des väterlichen Herrschaftsbereiches durch Otto bis zu seiner Erhebung zum bayerischen Herzog im Jahre 1061 bieten die Quellen keine sicheren ihn betreffenden Nachrichten. Aus einem Diplom HEINRICHS III. vom Jahre 1049 ließe sich vielleicht entnehmen, dass Otto schon zu diesem Zeitpunkt seinem Vater Benno in dessen gräflichen Rechten gefolgt sei - dieser könnte 1049 bereits verstorben sein -, wenn die Urkunde nicht stark interpoliert wäre; absolute Sicherheit läßt sich daher nicht gewinnen. Möglicherweise ist der NORTHEIMER unter einem der beiden Grafen seines Namens zu verstehen, die um 1050 ein Rechtsgeschäft zwischen dem Edlen Günther (von Käfernburg?) und dem Kloster Hersfeld bezeugen, zumal hersfeldisch-northeimische Beziehungen auch sonst bestanden zu haben scheinen. Demgegenüber dürfte seine Identität mit einem Grafen Otto, der im Jahre 1057 eine Güterschenkung der Königin Richeza von Polen an die Kölner Kirche bezeugte, gesichert sein. Vermutlich dürfen wir ihn auch in einem Grafen Otto wiedererkennen, der im folgenden Jahre (1058) in einer Urkunde HEINRICHS IV. für das Hochstift Halberstadt interveniert; dies wäre, wenn wir von einigen anderen unsicheren Urkundenerwähnungen absehen, zugleich der letzte Beleg für seine Tätigkeit vor der Herzogserhebung im Jahre 1061.
Die bruchstückhafte Überlieferung für die Zeit von etwa 1049 bis 1061 gestattet nicht, den Gang der politischen Geschichte Ottos von Northeim genau zu verfolgen. Über sein Verhältnis zu HEINRICH III. und später zur Kaiserin Agnes ist nichts bekannt, wenn auch angenommen werden darf, dass die gegenseitigen Beziehungen, wohl nicht zuletzt infolge seiner Ehe mit der EZZONIN Richenza, zufriedenstellend waren. Erst mit dem Jahre 1061 tritt Otto schlagartig in den Blickpunkt der Reichsgeschichte.
In den ersten Wochen des Jahres 1061 übertrug die Kaiserin Agnes in Regensburg das Herzogtum Bayern, das sie seit dem Jahre 1056 innegehabt hatte, dem sächsischen Grafen Otto von Northeim. Welche Beweggründe Agnes, die seit dem Tode Kaiser HEINRICHS III. und Papst Victors II. allein die Reichsregentschaft für ihren unmündigen Sohn HEINRICH IV. führte, zu ihrem Entschluß bestimmten, geht aus den Quellen nur indirekt hervor. Für den Altaicher Annalisten ist Otto ein "vir prudens", während die Kaiserin nach Lamperts Ansicht in ihm einen "virum industrium et iuvandis regni negocolis satis opportunum" sah. Aus der allgemeinen politischen Situation des Jahres 1061 erhellt eindeutig, welche Aufgabe dem neuen Herzog zugedacht war. Seit dem Jahre 1060 befand sich das bayerische Stammesgebiet in einer ungeschützten und zugleich gefährdeten Grenzlage gegenüber Ungarn. Die zwischen Judith, der Tochter der Agnes, und Salomon, dem Sohne des Ungarn-Königs Andreas, in der Hoffnung auf Normalisierung des Verhältnisses Ungarns zum Reich und der Zustände in Ungarn selbst im Jahre 1058 geschlossene Verlobung hatte nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Schon im Jahre 1060 kam es zu Zwistigkeiten zwischen Andreas und seinem Bruder Bela, und Andreas sandte ein dringendes Hilfegesuch an die Kaiserin. Ein schnell zusammengerufenes deutsches Heeresaufgebot drang unter der Führung der Markgrafen Ernst von Österreich und Wilhelm von Meißen sowie des Bischofs Eberhards von Naumburg in Ungarn ein, erlitt aber durch die Streitmacht Belas eine Niederlage; Andreas fiel im Kampf, seine Angehörigen entkamen nach Bayern. Diese Niederlage, die offensichtlich auf das Fehlen eines Herzogs als des Führers des bayerischen Aufgebots zurückgeführt werden mußte, gewann noch an Ausmaß dadurch, dass auch in Kärnten seit geraumer Zeit Kämpfe zwischen dem eingesessenen Adel und Herzog Konrad im Gange waren, die zu Ungunsten des letzteren endeten.
In dieser Situation mußte sich Agnes entschließen, die bayerische Herzogswürde einer Persönlichkeit zu übertragen, die ihr geeignet erschien, das Ansehen des Reiches im Süden wiederherzustellen. Ihre Wahl fiel auf einen Mann, der bis dahin wenig hervorgetreten war. Sie ist durchaus als Akt freier persönlicher Entscheidung zu werten, während die "electio" durch die bayrischen Großen, wie sie uns gelegentlich im 11. Jahrhundert überliefert wird, keinerlei politische Bedeutung hatte und wohl nur den Charakter einer "acclamatio" trug, falls sie im Jahre 1061 überhaupt stattgefunden hat. Agnes ließ sich in ihren Erwägungen von den unter den OTTONEN und SALIERN zur Tradition gewordenen Grundsatz leiten, die bayrische Herzogswürde kraft Amtsrecht nur an Angehörige stammesfremder Geschlechter zu verleihen. Andererseits mußte der neue Herzog jedoch befähigt sein, die augenblickliche Situation, in der sich die bayrischen Grenzlande befanden, zu meistern. Die Zeitgenossen rühmten seine Klugheit, seine Beflissenheit und Vertrautheit mit den Angelegenheiten des Reiches, und sicher wird Otto auch seiner Macht und seinem äußeren Ansehen die Bevorzugung vor den anderen Fürsten durch Agnes zu verdanken haben. Dabei soll offengelassen werden, ob den Entschluß der Kaiserin vielleicht auch der Gedanke, einen gewissen Ausgleich zwischen dem salischen Hause und dem sächsischen Stamm herbeizuführen oder ein Gegengewicht gegen die BILLUNGER zu schaffen, beeinflußt hat. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist ferner gewesen, dass Otto eine geblütsrechtliche Qualifikation für seine hohe Stellung besaß: als Gemahl der ezzonischen Richenza gehörte er zu dem Kreis der Bewerber, die für die Besetzung der höchsten Reichsämter in Frage kamen. Es ist gewiß kein Zufall, dass schon in ottonischer Zeit Verwandte des Kaiserhauses die bayrische Herzogswürde innehatten; unter den SALIERN läßt sich diese Linie weiterverfolgen.
Zu klären bleibt noch, welche Bedeutung die Neuerwerbung für Otto von Northeim selbst hatte. Es liegt auf der Hand, dass der Gewinn der Herzogswürde Otto, der bisher schon unter seinen Stammesfürsten eine dominierende Rolle gespielt zu haben scheint, in die Reihe der einflußreichsten Reichsfürsten stellte. Mit seinem gehobenen Ansehen war jedoch fürs erste eine entsprechende potentielle Machtsteigerung nicht verbunden. Für Agnes bedeutete die Übertragung des bayerischen Herzogtums an den NORTHEIMER seine Belehnung mit einer Würde im alten amtsrechtlichen Sinne: entscheidend bleiben sollte das Band des Beliehenen zum König. Für Otto bedeutete sie die Übernahme von Folgepflichten im Sinne des Reichsrechts, den Gewinn einer amtsherzoglichen Stellung. Im Jahre 1062 wandelte sich das Bild. Der Tag von Kaiserswerth hatte nicht nur eine grundlegenden Umgestaltung der politischen Verhältnisse, sondern darüber hinaus eine Umwälzung der bisher geltenden Vorstellungen vom Verhältnis des Fürstenrechts zum Reichsrecht zur Folge. Seit diesem Zeitpunkt wurde das bayrische Herzogtum für Otto zum Objekt eigener Machtpolitik. Er hat bis zum Jahre 1070, wenn auch in letztlich nicht erfolgreichen Bemühungen, beharrlich an der Schaffung eines bayerischen Herzogsgewalt auf territorialer Basis gearbeitet. Sein Versuch, durch die Ehe seiner ältesten Tochter Ethilinde mit Welf IV., dem späteren Herzog von Bayern, mit dem einflußreichen schwäbisch-bayrischen Adelsgeschlecht der WELFEN verwandtschaftliche Beziehungen zu treten, und seine Bemühungen um das Kloster Niederaltaich legen davon Zeugnis ab. Erst den WELFEN gelang es seit 1070, das bayrische Stammesherzogtum durch eigene Gerechtsame territorial zu fundieren.
Im Jahre 1062 finden wir Otto von Northeim unter den Verschwörern von Kaiserswerth. Es ist denkbar, dass er sich gerade durch das Zustandebringen der Ehe zwischen Ethilinde und Welf unmittelbar nach seiner Herzogserhebung des Hofes und der Kaiserin Unmut zugezogen hat; Genaueres läßt sich nichts sagen. Ihre Hoffnungen, in Otto eine Stütze der Reichsgewalt zu finden, blieben jedenfalls unerfüllt. Die politischen Ereignisse der letzten Jahre, vor allem die Ungarnniederlage und die Erhebung des schismatischen Papstes Cadalus auf dem Tag zu Basel im Jahre 1061, eine Maßnahme der Kaiserin, durch die ihre reformfeindliche Haltung in den Augen der Reichsfürsten klar zutage treten mußte, hatten das Ansehen des Reiches nach außen untergraben; dazu kamen im Inneren Rechtsunsicherheit und Günstlingswirtschaft am Königshofe: Die weitere Entwicklung der Dinge führte dazu, dass sich unter den hohen Reichsfürsten, deren Macht seit dem Tode HEINRICHS III. bedeutend gewachsen war, eine Verschwörung bildete mit dem Ziel, Agnes die Zügel der Regentschaft zu entreißen und die Geschicke des Reiches unter Beschneidung der Rechte des Königs selbst in die Hand zu nehmen. Man wird daher vermuten dürfen, dass sich der Bayern-Herzog vornehmlich mit Rücksicht auf die zu seinen Standesgenossen bestehenden Beziehungen entschlossen hat, deren Bestrebungen zu unterstützen. Anno von Köln erscheint in den Quellen als Haupt der Verschwörung, und neben Otto von Northeim waren Ekbert von Meißen, Siegfried von Mainz und Gottfried von Lothringen direkt oder indirekt an ihr beteiligt. Die Absicht der Verschwörer scheint streng geheimgehalten worden zu sein. Noch am 9. März 1062 befand sich Otto am Hofe in Goslar, und bereits Anfang April wurde der Plan ausgeführt: Anno brachte den jungen König in seine Gewalt.
Zusammenfassend läßt sich folgendes sagen: Anno von Köln war es - vielleicht schon vor Kaiserswerth - gelungen, gewisse widerstrebende Elemente innerhalb der Fürstenopposition zu bändigen und 1062 zu einer einheitlichen Aktion gegen Agnes zu führen. Aber auch danach waren Kräfte am Werk, die Anno die Stellung eines alleinigen Reichsverwesers mißgönnten; unter diesen traten besonders Siegfried von Mainz und Dedi von Wettin hervor. Otto von Northeim hatte es hingegen erreicht, dass man ihn am Hofe seine Haltung vom Jahre 1062 verzieh. Da seine guten Beziehungen zu Anno andererseits keine Einbußen erlitten, so hatte er sich auf diese Weise nach beiden Seiten gesichert. Das unter dem Einfluß des Kölner Erzbischofs stehende Reichsregiment hat es jedoch, zweifellos auf Grund der zwischen den einzelnen Fürsten bestehenden Mißhelligkeiten, in der Folgezeit nicht verstanden, die inneren Angelegenheiten zur allgemeinen Zufriedenheit zu ordnen. Dies wird aus dem fuldisch-hildesheimischen Rangstreit ersichtlich, der sich am Weihnachtsfest des Jahres 1062 und zu Pfingsten des folgenden Jahres in Goslar zutrug. Über ihn besitzen wir einen ausführlichen und in der Literatur oft besprochenen Bericht Lamperts. Danach war es beim Weihnachstgottesdienst 1062 in Goslar, offenbar auf einer Provinzialsynode des Mainzer Erzbischofs, zu einem blutigen Streit zwischen den Leuten Widerads von Fulda und Hezelos von Hildesheim gekommen, der sich in der Frage entzündete, welcher von beiden Kirchenfürsten dem Erzbischof zunächst sitzen solle. Der Abt von Fulda, der diesen Vorzug als ein altes Privileg betrachtete, scheint dabei seinen Willen durchgesetzt zu haben. Es ist zwar aus zeitlichen Gründen nicht möglich, dass Otto von Northeim hierbei für ihn seinen Einfluß in die Waagschale warf, allerdings kann die Parteinahme des Bayernherzogs zugunsten des Fuldaers, von der Lampert spricht, auch nachher erfolgt sein. Der Streitfall war indes damit noch nicht bereinigt. Zu Pfingsten des folgenden Jahres kamen die Gegensätze zum offenen Austrag. Es erhob sich am gleichen Ort ein von den Hildesheimern mit Vorbedacht geführtes blutiges Gefecht, in dessen Verlauf die völlig überraschten Fuldaer, die diesmal augenscheinlich die Hilfe Ottosentbehrten, unterlagen. Widerad, den man als den Schuldigen betrachtete, mußte sich mit Geldzahlungen loskaufen und hatte bei seiner Rückkehr nach Fulda mit einer Mönchsrevolte zu kämpfen. Nur das Eingreifen des Bayern-herzogs und der Kölner Erzbischofs rettete den Abt aus seiner bedrängten Lage.
Hatte sich mithin an dem freundschaftlichen Verhältnis Ottos zu Anno nichts geändert, so war doch durch die Goslarer Vorfälle der Reichsverweserschaft des Kölners derart in Mißkredit geraten, dass er sich durch den Druck der Verhältnisse gezwungen sah, dem ehrgeizigen Adalbert von Bremen einen Platz im Regiment einzuräumen. Ein entsprechender Vergleich kam noch vor dem 27. Juni 1063 in Allstedt zustande, wo auch die Anwesenheit des NORTHEIMERS anzunehmen ist. Für den Bayern-Herzog mußte es jetzt von Wichtigkeit sein, auch mit dem einflußreichen Bremer Erzbischof enge Beziehungen anzuknüpfen. Noch im gleichen Jahre begegnen uns beide bei einer gemeinsamen, gegen Ungarn gerichtete Aktion. Auf einer im August 1063 in Mainz abgehaltenen Reichsversammlung wurde beschlossen, den vor drei Jahren aus Ungarn vertriebenen jungen König Salomon zu restituieren. Der Plan wurde in den Monaten August und September in die Tat umgesetzt. Der vor der eigentlichen Entscheidung erfolgte Tod Belas ließ den Feldzug, dessen militärische Führung in den Händen Ottos von Northeim lag, zu einem vollen Erfolg werden. Adalbert hatte den König gleichsam als dessen politischer Berater begleitet. Sein Ansehen am Hof war durch den glücklichen Kriegszug bedeutend gestiegen, hatte aber gleichzeitig eine erhöhte Rivalität zum Kölner Erzbischof hervorgerufen.
Otto von Northeim scheint in dieser Zeit eine abwartende Haltung eingenommen zu haben. Trotz seiner mit dem Bremer Metropoliten angebahnten Beziehungen ließ er die Verbindung zu Anno von Köln zunächst nicht abreißen. Das seit mehreren Jahren bestehende Kirchenschisma zwischen dem Reformpapst Alexander II. und dem von kaiserlicher Seite erhobene Honorius III. (Cadalus) hatte in Italien zu unhaltbaren politischen Zuständen geführt und zwang die Reichsregentschaft zu einer Stellungsnahme. Ende Mai und Anfang Juni 1064 fand in Mantua unter dem Vorsitz Annos von Köln ein Konzil statt, das über die Ansprüche beider Päpste zu befinden hatte. Zusammen mit dem Kölner war auch der Bayern-Herzog nach Italien gekommen, wobei ihm sicher seine Verbindungen mit den WELFEN dienlich gewesen sind.
Anno hatte sich zwar bemüht, in Mantua die Rolle eines Schiedsrichters für beide Parteien zu spielen, sein Entschluß konnte jedoch wegen seiner reformfreundlichen Haltung nicht zweifelhaft sein: das Konzil endete mit der Anerkennung Alexanders. Dieses Ergebnis von Mantua, das in Grunde einer Liquidierung des im Jahre 1061 durch kaiserlichen Beschluß erhobenen Candalus gleichkam, mußte nunmehr am Hofe die königsfreundliche Partei und deren Haupt, Adalbert von Bremen, gegen den Kölner einnehmen. Schon während der Abwesenheit Annos in Italien war es zu einer engen Anlehnung des Königs an den Bremer Metropoliten gekommen, und nach der Rückkehr des Kölner scheinen die Kompetenzen des Reichsregiments ganz auf ihn übergegangen zu sein. Anno begegnet nach dem Matuaner Konzil bis Ende 1065 nur selten am Hofe und mußte sich dem Einfluß seines großen Rivalen beugen. Aber wiederum hatte es Otto von Northeim mit diplomatischem Geschick verstanden, sich auf die Seite der derzeitigen Machthabers zu stellen: aus einem wohl im Herbst 1064 abgefaßten Brief des Bamberger Domscholasters Meinhard an seinen Bischof Gunther wissen wir, dass zu dieser Zeit der Bremer Erzbischof und der Bayernherzog am Königshof eine beherrschenden Stellung einnahmen. Diese Nachricht veranlaßt uns, die Glaubwürdigkeit der oft bestrittenen Aussage Lamperts von der Einflußnahme des NORTHEIMERS unter dem Regiment Annos (1063) aufrechtzuerhalten.
Die Stellung Adalberts am Hof scheint sich nach der Mündigkeit des Königs am 23. März 1065 zu Worms weiter gefestigt zu haben, er wird zum alleinigen Ratgeber HEINRICHS IV. Die Anwesenheit des Bayern-Herzogs am Hofe ist zu dieser Zeit lediglich für den Monat Juni 1065 bezeugt, als der König zu Trier dem Hochstift Hildesheim den Bann über einen an der Lamme, Innerste und Leine gelegenen Forst mit Zustimmung Ottos von Northeim und anderer sächsischer Fürsten, die in diesem Gebiet Besitz hatten, übertrug. Mit der 1065 eingetretenen Großjährigkeit HEINRICHS IV. war jedoch noch nicht der Beginn einer vom Interesse des Königtums bestimmten, zentral geleiteten Regierung gegeben. Die Verschleuderung von Reichsrechten während der Zeit der Fürstenherrschaft erreichte gerade im Jahre 1065 durch die Verschenkung zahlreicher Reichsabteien an weltliche und geistliche Große ihren Höhepunkt. Die Gewinnsucht des hohen Adels und die Bemühungen des Bremer Erzbischofs, seine Stellung am Hofe zu erhalten und den immer stärker aufkeimenden Neid seiner fürstlichen Standesgenossen zu beschwichtigen, bildeten dafür die eigentlichen Beweggründe. Unter den Nutznießern befand sich neben dem reich bedachten Kölner Erzbischof, Siegfried von Mainz und Rudolf von Schwaben und anderen auch Otto von Northeim, dem das zur Diözese Passau gehörige Kloster Niederaltaich als Lehen übertragen wurde. Es kann kein Zweifel bestehen, dass damit einer Fortwerung des Bayernherzogs entsprochen wurde, der die Absicht zugrunde lag, seine Machtstellung in seinem Herzogtum zu heben. Die Abtei verlor durch die Übertragung an Otto ihre Reichsunmittelbarkeit und sank auf die Stufe eines fürstlichen Eigenklosters herab. Durch diesen Umstand findet auch die feindseligen Haltung des Altaicher Annalisten dem NORTHEIMER gegenüber ihre Erklärung. Welche Ausmaße die rechtliche Verfügungsgewalt des Herzogs über die Abtei annahm, und ob es ihm gelang, den Vogt, Graf Aschwin von Bogen, in eine untergeordnete Stellung herabzudrücken, läßt sich beim Mangel an Quellen nicht feststellen. Es ist lediglich bezeugt, dass er in das innere Rechtsleben des Klosters (Abtwahl!) eingegriffen hat.
Die latenten Gegensätze Adalberts von Bremen zu den hohen Reichsfürsten waren jedoch durch ihre Begünstigung seitens der Krone nicht beseitigt. Ende 1065 trat nun ein Ereignis ein, das auch den einflußreichsten unter ihnen, Otto von Northeim, auf die Seite der Gegner des Bremers trieb. Adalbert, der offenbar schon zur Zeit HEINRICHS III. den Besitz der Reichsklöster Korvei und Lorsch erstrebt hatte, erreichte es auf Grund seiner engen persönlichen Beziehungen zum König, dass dieser ihm im September 1065 beide Abteien übertrug. Dieser scheinbare Erfolg des Bremers erwies sich aber bald als ein arger politischer Mißgriff: die Übertragung der Abtei Korvei an den Bremer Erzstuhl kam einem unmittelbaren Eingriff in die Machtsphäre des NORTHEIMERS gleich, der als Inhaber der Edelvogtei des Klosters und als Graf im Augau sich in seiner sächsischen Vorrangstellung bedroht fühlte. Der dadurch bedingte Übertritt Ottosin das Lager der Gegner Adalberts bedeutete für diesen den Verlust seiner stärksten Stütze im Reichsregiment. Wir wissen, dass der Bayern-Herzog mit aller Macht versuchte, in seinem Interesse die Unabhängigkeit Korveis zu retten. Ob er dieses Ziel erreichte, ist zweifelhaft, da der im November und Dezember 1065 bezeugte Aufenthalt des Hofes in Korvei eher auf die Niederkämpfung des Widerstandes hindeutet. Dagegen gelang es dem Bremer nicht, die Abtei Lorsch in seine Gewalt zu bringen.
Die Ereignisse um Korvei und Lorsch führten zu einem noch engeren Zusammenschluß der Adalbert feindlichen Reichsfürsten. Anfang Januar 1066 stellten sie den König in Tribur vor die Alternative, entweder selbst zurückzutreten oder seinen Günstling, den Bremer Erzbischof, zu entlassen. Damit war das Schicksal Adalberts entschieden. Der Sturz des Bremers war somit nicht zuletzt das Werk des Bayern-Herzogs, der neben Anno von Köln, Siegfried von Mainz und den Herzögen Rudolf und Gottfried an der Triburer Fürstenversammlung teilgenommen hatte. Er selbst wird es erreicht haben, dass der König bald darauf die Reichsunmittelbarkeit Korveis und damit seine eigene Machtstellung an der Weser garantierte.
Es kann als sicher gelten, dass die rivalisierenden Bestrebungen der hohen Reichsfürsten, Einfluß auf die Staatsverwaltung zu gewinnen einerseits, und die ständig wachsende Eigenständigkeit des jungen Herrschers bei der Wahrnehmung königlicher Rechte andererseits, den folgenden Jahren ihr Gepräge gegeben haben.
Zunächst erachteten es die Fürsten für erforderlich, das Verhältnis der Reichsgewalt zu Papst Alexander III. zu normalisieren, waren doch nach dem Konzil von Mantua (1064) alle Beziehungen zu Rom - nicht zuletzt auf Betreiben Adalberts -  abgebrochen worden. Im Anschluß an das Triburer Ereignis kam es Mitte Januar 1066 noch in Tribur selbst zu Verhandlungen zwischen den anwesenden Reichsfürsten und dem König, der sich schließlich bereit erklärte, auf Veranlassung Annos von Köln den Reformpapst anzuerkennen, was einem Verzicht auf den immer noch Widerstand leistenden Cadalus gleichkam. Als Geschäftsträger einer entsprechenden Botschaft nach Rom wurde Anno, der Erzkanzler für Italien, ausersehen, der sich jedoch weigerte. Als er sich nach einer Unterredung mit den Herzögen Rudolf und Berthold dennoch dazu bereit fand, hatte die Versammlung bereits Otto von Northeim, der wohl seit dem Jahre 1064 über gute italienische Beziehungen - vielleicht auch zu Alexander - verfügte, als Leiter der Gesandtschaft bestimmt. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Reise Ottos im Einvernehmen mit Anno erfolgte, da das nahe Verhältnis beider - man denke vor allem an ihren gemeinsamen Zug nach Mantua im Jahre 1064 - trotz der zeitweiligen Vorherrschaft Adalbert am Hofe sicher erhalten geblieben war.
Nachdem im Februar 1067 wiederum ein geplanter Italienzug des Königs, wohl infolge der eigenmächtigen Handlungen des Herzogs Gottfried, nicht zustande gekommen war, ging endlich in Frühjahr 1068 eine Gesandtschaft deutscher Fürsten nach Rom ab, unter denen abermals die in italienischen Angelegenheiten erfahrenen Anno von Köln und Otto von Bayern zusammen mit dem Bischof Heinrich von Trier begegnen. Die Aufträge der Sendboten sind unbekannt; es darf jedoch angenommen werden, dass sie auf Grund einer königlichen Ermächtigung Verhandlungen mit Alexander führen und für die Wahrnehmung der Reichsrechte jenseits der Alpen Sorge tragen sollte. Wir wissen nur, dass die Gesandten zunächst mit Erzbischof Heinrich von Ravenna und Cadalus selbst Unterredungen führten, ehe sie - etwa zur Osterzeit - in Rom anlangten, wo sie Alexander jedoch wegen ihres Verkehrs mit den von ihm gebannten Kirchenfürsten als Abtrünnige betrachtete und erst nach einem Bußakt aufnahm. Die Verhandlungen Annos scheinen nicht erfolgreich verlaufen zu sein, er kehrte mit HEINRICH von Trient bald nach Deutschland zurück. Der Bayern-Herzog hingegen blieb allein in Italien "quasi cum principibus regni illius tractaturus negotia" Es ist daher anzunehmen, dass Otto, dessen gute Beziehungen zum (ober)italienischen Adel bekannt waren, vom König den Sonderauftrag erhalten hatte, mit den einheimischen Fürsten über die Aufrechterhaltung der Reichsgewalt jenseits der Alpen zu verhandeln. Auf einer von dem Bayern-Herzog in der Feldmark von Piacenza angesetzten Gerichtsversammlung, bei der auch Herzog Gottfried anwesend war, kam es jedoch unter den zahlreich erschienen Einheimischen, die sich offenbar aus Anhängern der deutschfeindlichen Pataria rekrutierten, zu einem gegen den NORTHEIMER gerichteten Tumult, der dessen Bemühen zum Scheitern verurteilte. Es ist nicht mit Unrecht vermutet worden, dass Gottfried bei dieser reichsfeindlichen Demonstration die Hand im Spiele gehabt habe. Demgegenüber kann die Aussage des Altaicher Annalisten, Otto habe sich mit Gottfried gegen den König verschwören wollen, wohl nur als eine gegen den NORTHEIMER gerichtete grundlose Unterstellung gewertet werden. Wie lange Ottonoch in Italien blieb, ist unbekannt.
In den Jahren 1067 und 1068 hat Otto von Northeim, wie es scheint, intensiv an der Erweiterung seiner Machtbasis in Bayern gearbeitet. Bereits zum Jahre 1067 wissen die Altaier Annalen von blutigen Unruhen unter den bayrischen Fürsten zu berichten; Otto hingegen habe, wie wir weiter erfahren, nichts zur Beilegung dieser Streitigkeiten getan, wie wir weiter erfahren, nichts zur Beilegung dieser Streitigkeiten getan, sondern von beiden Seiten Geld genommen und das Land seinem Schicksal überlassen. Erst im folgenden Jahre (1068) hätten die Zwistigkeiten zwischen den schon zum Kampfe gerüsteten Parteien durch einen göttlichen Eingriff ein Ende gefunden. Ob der gegen den Bayernherzog erhobene Vorwurf zutrifft, bleibe dahingestellt; man gewinnt jedoch aus dem Bericht des Altaicher Annalisten den Eindruck, dass er die eigentliche Rolle Ottos während dieser Kämpfe, die ebenfalls unklar geschildert sind, bewußt verschweigt. Wir haben mit der Möglichkeit zu rechnen, dass die bayerischen Fehden des Jahres 1067, an deren erheblichem Ausmaß kein Zweifel besteht, durch das Bestreben des Bayern-Herzogs entstanden sind, gewisse Gruppen des einheimischen Adels auf seine Seite zu ziehen.
Auch im folgenden Jahre (1068) können die Tätigkeit des NORTHEIMERS auf bayrischem Boden beobachten, wo er sich anscheinend nach dem Italienzug des gleichen Jahres aufgehalten hat. Am 24. September 1068 war der vom König zum Weihnachtsfest des Jahres 1062 eingesetzte Abt Wenzel von Altaich gestorben, woraufhin der Bayernherzog kraft seiner rechtlichen Verfügungsgewalt über das Kloster dem Mönchskonvent die freie Abtwahl gestattet, ein Zugeständnis, das von dem Motiv bestimmt war, den ihm offenbar feindlich gegenüberstehenden Konvent und den neuen Abt für sich zu gewinnen. Die Wahl fiel auf einen Mönch namens Walker, über dessen Verhältnis zu Otto allerdings nicht bekannt ist. Da die Neubesetzung des Niederaltaier Abtstuhls wahrscheinlich im Spätherbst 1068 erfolgte, so wird man für diese Zeit den Aufenthalt Ottos in Bayern anzusetzen haben. Man gewinnt aus diesen bayrischen Ereignissen den Eindruck, dass sich die Machtstellung den NORTHEIMER in seinem Herzogtum gerade während der Jahre 1067 und 1068 bedeutend gefestigt hat. Auch zu den WELFEN scheinen gute Beziehungen bestanden zu haben, berichtet doch Lampert, dass Welf, der Gemahl der Ethilinde, die Sache seines Schwiegervaters vor dessen Sturz im Jahre 1070 mit allen Kräften unterstützt habe.
Aber auch zum König selbst scheint der mächtige Bayern-Herzog in einem engen Vertrauensverhältnis gestanden zu haben. Schon 1068 hatte Otto, offenbar mit königlichen Vollmachten ausgestattet, in Oberitalien mit den einheimischen Fürsten Verhandlungen geführt. Zu Beginn des Jahres 1069 erließ HEINRICH IV. das Aufgebot für einen Heereszug gegen die Liutizen, der unter der Führung des kriegserprobten Bayern-Herzogs zu einem vollen Erfolg wurde. Dem Bericht des Altaicher Annalisten zufolge soll Otto jedoch wiederum - man denke an die ihm zugeschriebenen Verschwörungsabsichten mit Herzog Gottfried 1068 in Italien - einen Anschlag gegen HEINRICH im Schilde geführt haben. Der König sei nach dem Ende des Liutizenzuges einer Einladung des Herzogs gefolgt, mit ihm eines seiner Güter zu besuchen. Es habe nun dabei in der Absicht Ottos gelegen, dass seine Leute mit Kuno, einem Dienstmann des Königs, einen Streit beginnen  und bei dieser Gelegenheit den König selbst ums Leben bringen sollten. Obwohl der Anschlag mißlungen sei, so habe doch späterhin, das heißt im Jahre 1070, ein gewisser Egeno, der damals aus der Hand Ottos ein Schwert zur Ermordung HEINRICHS erhalten zu haben vorgab, seine Anklage gegen den Herzog vorgebracht.
Man wird dem Bericht des Altaicher Annalisten so viel entnehmen können, dass der Aufenthalt des Königs bei Otto und vielleicht gewisse Zwischenfälle unter den beiderseitigen Dienstleuten in der Tat erfolgt sind. Hinsichtlich der Beschuldigung, dass sich der NORTHEIMER mit Mordabsichten getragen habe, ist jedoch ihrerseits die feindselige Haltung des Annalisten ihm gegenüber, und andererseits seine räumliche Distanz zu den wohl in Sachsen stattgefundenen Ereignis in Betracht zu ziehen, zwei Momente, die zu starken Zweifeln Anlaß geben. Es ist doch merkwürdig, dass, wie unsere Quelle angibt, der König und die Seinen von der Absicht des Anschlags nichts erfahren hätten und Egeno erst nach über einem Jahre mit seiner Klage hervorgetreten sei. Am wahrscheinlichsten ist daher, dass der süddeutsche Annalist gewisse ihm überkommene Nachrichten von einem Zwischenfall unter den königlichen und den herzoglichen Leuten in seinem Sinne umgedeutet, aufgebauscht und in Beziehungen zu den später zu besprechenden Ereignissen des Jahres 1070 gesetzt hat.
Nichts beweist die Unrichtigkeit der in Niederaltaich diesen Vorfällen zugrunde gelegten Motive besser als die Tatsache, dass das enge Verhältnis Ottos zum König weiterhin bestehen blieb. Auch nach dem gemeinsamen Zusammensein beider auf einem Besitztum des NORTHEIMERS blieb dieser am königlichen Hof; offenbar begleitete er den König nach Quedlinburg, wo HEINRICH das Osterfest beging, da er kurz darauf, im April oder Mai, wiederum in Mühlhausen in der Gegenwart des Königs nachzuweisen ist. Dazu kommt, dass dieser sich im Sommer 1069 in Regensburg, der bayrischen Metropole, aufhielt. Wie es scheint, hat HEINRICH dem NORTHEIMER somit weiter sein Vertrauen geschenkt, was er beim Vorliegen eines begründeten Verdachts dem Herzog gegenüber sicher nicht getan hätte.
In Regensburg erreichte den König die Nachricht von einem Aufstand des Markgrafen Dedi von der Lausitz. Über die Hintergründe und den Verlauf der Empörung besitzen wir, von kurzen Quellennotizen abgesehen, die ausführlichen Berichte Lamperts und der Altaicher Annalen. Lamperts Erzählung, wonach Dedi von seiner Gemahlin Adela veranlaßt worden sei, die ihm von den Lehnsherren ihres ersten Gemahls, des Markgrafen Otto von Meißen aus dem Hause WEIMAR (+ 1067), verweigerten Lehen - vor allem wohl die mainzischen - durch einen Gewaltakt einzufordern, kann als im ganzen zuverlässig gelten. Ganz anders motiviert der Altaicher Annalist die Erhebung: anknüpfend an den 1068 bei dem Aufenthalt HEINRICHS auf einem Gute Ottos von Northeim gefaßten Plan, den König zu ermorden, hätten sich 12 Fürsten verschworen, von denen einer - wie die Rede ging - der Bayernherzog gewesen sei. Nur zwei der Beteiligten, Dedi und Graf Adalbert, hätten offen die Fahne des Aufruhrs erhoben; ihre Genossen seien zu ihrem Schutze im Verborgenen geblieben.
Es kann kaum zweifelhaft sein, dass die bewußte Anknüpfung des Aufstandes Dedis und Adalberts an die Ereignisse, die sich im Vorjahre (1068) auf dem Gute Ottos zugetragen hatten, und die Nennung des Bayern-Herzogs unter den 12 Verschwörern, als eine auf persönliche Verunglimpfung des NORTHEIMERS hinauslaufende Entstellung des eigentlichen Tatsachenzusammenhanges zu werten ist, da wir die Motive der Empörung durch die Aussagen Lamperts besser kennen. Auffallend ist ferner, dass der Altaicher Annalist, obwohl er Otto zu den Verschwörern rechnet, nicht verschweigen kann, dass der Herzog an der Auseinandersetzung zwischen dem König und den Aufständischen beteiligt war, wenn auch betont wird, dass er keiner Seite Hilfestellung geleistet habe. Ein solches Verhalten des NORTHEIMERS und seines Aufgebots ist aber kaum vorstellbar, da seine Anwesenheit bei den Kampfhandlungen eo ipso eine Parteinahme zur Voraussetzung hat. Wenn wir weiter in Erwägung ziehen, dass zwischen König und Herzog zumindest seit 1068 ein freundschaftliches Verhältnis bestand und HEINRICH von Regensburg kommend, den Kampf offenbar mit süddeutschen Kontingenten bestritt, so liegt der Schluß nahe, dass auch Ottoauf des Königs Seite stand. Seinem Eingreifen ist es wohl auch zuzuschreiben, dass der Feldzug nach der Einnahme der beiden befestigten Platz Scheidungen und Beichlingen mit einem Siege des Königs und der Unterwerfung Dedis und Adalberts endete. Noch im gleichen Jahre begab sich HEINRICH wieder auf bayrisches Gebiet, wo er das Weihnachtsfest bei Bischof Ellenhard von Freising feierte. Der glückliche Ausgang der eben geschilderten Ereignisse des Jahres 1069 hat somit erwiesen, wie nutzbringend sich die Zusammenarbeit des Königs und des Bayern-Herzogs in den machtpolitischen Auseinandersetzungen mit äußeren und inneren Gegnern gestaltete.
Ein Rückblick auf die Jahre 1061-1069 zeigt, dass es Otto von Northeim gelungen war, seine im Jahre 1061 mit der Erhebung zum bayrischen Herzog gewonnene hohe reichsfürstliche Stellung in den Wirren der 60-er Jahre zu halten und ausbauen. Um sie nicht zu gefährden, schloß er sich 1062 einer unter Führung Annos von Köln stehenden Fürstenrevolte an, die mit der politischen Entmachtung der Kaiserin Agnes endete. Er verstand es jedoch, baldige Versöhnung mit dem Hof zu erlangen und während der Zeit der fürstlichen Reichsregentschaft sich auf die Seite der jeweils einflußreichsten Partei zu stellen, ohne indes auf eigene, sicher bedeutende Machtstellung am Hofe und bei der Wahrnehmung der Reichsgeschäfte zu verzichten. Während der Zeit von 1066 bis 1069 stand Otto auf dem Höhepunkt seiner Macht. Es gelang ihm nicht nur, seinen Einfluß in Bayern zu erweitern, sondern auch mit dem König verband ihn ein enges Vertrauensverhältnis. Das Jahr 1069 bildete den Gipfel und zugleich den Abschluß dieser Entwicklung. Mit dem Jahre 1070 beginnt jene Phase der Beziehungen zwischen König und Herzog, die wenig später in die Epoche des offenen Gegensatzes zwischen salischem Königtum und sächsischen Stammespartikularismus einmünden sollte.
Nach dem Pfingstfest des Jahres 1070 trat ein Ereignis ein, das das bisherige Verhältnis zwischen HEINRICH IV. und dem Bayern-Herzog von Grund auf umgestaltete: ein gewisser Egeno behauptete, von Otto zur Ermordung des Königs gedungen zu sein. Welches Aufsehen dieser Vorfall unter den Zeitgenossen erregte, zeigt sich in seiner ausführlichen und verschiedenartigen Beurteiling durch die Chronisten. Egeno, der vielleicht sächsischer Abkunft war, erscheint übereinstimmend als ein zwar dem Stande der Freien Angehöriger, aber durch vielerlei Schandtaten berüchtigter Übeltäter. Hinsichtlich der Motive jedoch, die seiner Klage zugrunde lagen, weichen die einzelnen Berichte erheblich voneinander ab.
Am eindeutigsten auf den Boden der Anschuldigungen des Egeno stellt sich der Altaicher Annalist: Otto habe nach dem 1069 auf einem seiner Güter beabsichtigten, aber fehlgeschlagenen Mordversuch weiterhin geheime Pläne gegen HEINRICH IV. geschmiedet und Egeno, seinem Mitwisser aus dem vergangenen Jahre, ein Schwert zur Ermordung des Königs gegeben, das dieser jetzt gleichsam zum Beweis für die Richtigkeit seiner Aussage vorwies. Steht diese Darstellung des Annalisten einerseits im Widerspruch zu dem Gesamtbild, das sich von dem Verhältnis des Königs und des Herzogs in den Jahren 1066-1069 ergeben hat, so ist andererseits die von ihm beiläufig erwähnte Tatsache, Egeno habe Otto versprochen, den König umzubringen, geeignet, die Glaubhaftigkeit seines ganzen Berichtes in Frage zu stellen: denn damit wäre Egenos Aussage einer Selbstanklage gleichgekommen und hätte bei einer Konfrontierung mit dem Beschuldigten auch ihn treffen können. Da ferner die feindselige Haltung des Altaichers gegenüber Otto genugsam bekannt ist, wird man seine Motivierung der Klage Egenos am besten unberücksichtigt lassen. Das gleiche gilt für die umgekehrte Version Brunos, wonach der König selbst Egeno zu seiner den Herzog diskriminierenden Aussage angestiftet hätte.
Eine viel weniger einseitige Beurteilung erfahren die Ereignisse durch die Schilderung Lamperts von Hersfeld. Ausgehend von der gewiß zutreffenden Feststellung, dass der NORTHEIMER um 1070 eine beherrschende Stellung sowohl am Hofe als auch im Reiche eingenommen habe, berichtet Lampert, wie alle diejenigen, die ihm mißgünstig gesonnen waren, ihn beneideten oder sich von ihm verletzt fühlten, den Egeno zu einer öffentlichen Klage anstifteten und den König gegen den Herzog aufreizten, da sie offenbar zu HEINRICHS Ratgebern gehörten. Eine Stütze findet Lampert in dem allerdings späteren Bericht Ekkehards. Hier ist ganz offen die Rede von Getreuen des Königs, unter deren Schutz sich Egeno an den Hof begeben habe, wo er seine von ihm selbst erfundene Klage vorgebracht habe, ohne dass der Herzog ihn überhaupt gekannt habe. Die Gründe, mit denen Lampert und Ekkehard die Unschuld Ottos zu erweisen suchen, erscheinen durchaus plausibel: ein gewisser Kreis von Leuten aus des Königs Umgebung, der dem Herzog aus irgendwelchen Gründen feindlich gegenüberstand, hätte die Absicht verfolgt, sein Ansehen bei HEINRICH IV. zu untergraben.
Bevor versucht werden soll, ein genaues Urteil über die Schuldfrage zu gewinnen, erscheint es ratsam, den weiteren Verlauf der Ereignisse zu verfolgen. Ob der König berechtigte Gründe hatte, die Klage Egenos glaubhaft zu halten, steht dahin; wir wissen nur, dass er, ungeachtet der Bescholtenheit des Klägers, darauf drang, die Angelegenheit zu untersuchen. Der NORTHEIMER wurde zu einer etwa drei Wochen nach Pfingsten in Mainz stattfindenden Fürstenversammlung geladen, auf der HEINRICH den Inhalt der Klage verkündete, Egeno und den Herzog einander gegenüberstellte und von dem Beklagten eine Stellungnahme verlangte. Da dieser die gegen ihn erhobenen Beschuldigung bestritt, sollte ein Zweikampf beider die Entscheidung bringen, wozu sich der Kläger bereits vorher, um die Stichhaltigkeit seiner Aussage zu erweisen, bereit erklärt hatte. Den Herzog wurde ein 6-wöchiger Aufschub bis zum 1. August gewährt, wo auf einer Gerichtsversammlung in Goslar endgültig über den Grund der Klage entschieden werden sollte.
Otto von Northeim war zum festgesetzten Zeitpunkt mit einem bewaffneten Gefolge in der Nähe Goslars erschienen, begab sich jedoch nicht zur Gerichtsversammlung der Fürsten, sondern begann mit Hilfe von Botschaften mit HEINRICH zu verhandeln. Nach der Darstellung Lamperts soll er vom König freies Geleit für sein Kommen erbeten haben, was dieser abgewiesen habe. Diese Angabe Lamperts kann nicht richtig sein, da ein ordnungsgemäßes Zustandekommen des Zweikampfes, wie er in Mainz beschlossen worden war, das unbehinderte Erscheinen des Beklagten voraussetzen mußte. die hier gewiß besser informierten Altaicher Annalen berichten nur, dass HEINRICH das sichere Geleit für seine Reise nach Goslar zwar gewährt, sein weiteres Schicksal aber vom Ausgang des Zweikampfes abhängig gemacht habe. Otto zögerte aber noch immer, zu kommen, woraus deutlich wird, dass ihm die vom König gemachten Garantien für die Sicherheit seiner Person nicht genügten. Er hatte offenbar beabsichtigt, dem ganzen Fall durch erneute Verhandlungen eine günstigere Wendung zu geben; jedenfalls war er nicht bereit, gemäß den in Mainz getroffenen Vereinbarungen mit seinem Kläger zu kämpfen und sich einem Gottesurteil zu beugen. Wahrscheinlich hat diese seine Absicht schon von vornherein bestanden, da er sich nur unter bewaffneten Schutz der Gerichtsstätte zu nähern wagte. Obwohl ihm der König nunmehr die rechtlichen Folgen einer schuldhaften Säumnis androhen ließ, weigerte sich der Herzog noch immer und erbat sich eine neue Frist, ohne indes die Antwort abzuwarten, zog er es endlich vor, auf Zureden befreundeter Fürsten, dem Gerichtstag fernzubleiben, sich auf seine Güter zu begeben und zu den Waffen zu greifen.
Das Ausbleiben des Herzogs gab dem König jetzt die rechtliche Handhabe, ein auf der Kontumazialklage begründetes Hochgerichtsverfahren gegen ihn zu eröffnen: Die in Goslar versammelten Fürsten scheinen jedoch in zwei Lager gespalten gewesen zu sein. Nach dem hier wohl glaubhaften Bericht des Altaicher Annalisten gelang es den anwesenden Freunden des NORTHEIMERS, den Urteilsspruch noch zu verzögern, während andere den Flüchtigen sofort verfolgen wollten, da sie anscheinden seine persönlichen Gegner waren. Mit dieser Nachricht lassen sich nun die eingangs genannten Aussagen Lamperts und Ekkehards, der Herzog sei von persönlichen Feinden aus der Umgebung des Königs verleumdet worden, zwanglos in Einklang zu bringen; auch die im ganzen sicherlich unzutreffende Angabe Lamperts, das Gericht sei mit "principes Saxoniae.....", welche "propter privatas inimicicias maxima invisum eum haberant", besetzt gewesen, verliert dadurch etwas von ihrer Schärfe. Trotz allem ist da am nächsten Tag, dem 2. August, gesprochene Urteil in seiner Rechtmäßigkeit nicht anzufechten. Auf Befragen des Königs wurde der Herzog durch den Spruch sächsischer Fürsten nach sächsischem Stammesrecht des Hochverrats für schuldig befunden, womit auch die von Egeno erhobene Beschuldigung als erwiesen angesehen werden mußte. Die Prozeßfolgen zeigen darüber hinaus deutlich den amts- und volksrechtlichen, das heißt kriminellen Charakter des Gerichtsverfahrens: der NORTHEIMER verfiel der unmittelbaren Friedlosigkeit, sein ihm zur Last gelegtes Verbrechen galt daher als todeswürdig, und der Urteilsvollzug wurde von der Ergreifung des Täters abhängig gemacht. Der Verlust seiner gesamten Rechtsfähigkeit bedeutete weiterhin den Entzug aller Lehen - das Herzogtum Bayern verfiel nach Amtsrecht der Verfügungsgewalt des Königs - und der Allode, sowie die Aufhebung des von der Sippe gewährten Rechtsschutzes und die Entbindung seiner Vasallen vom Lehnseid.
Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob Otto von Northeim als Schuldiger verurteilt wurde, die Klage des Egeno also zu Recht bestand. Eine Durchsicht des Quellenmaterials hat ergeben, dass in den Berichten Lamperts, Ekkehards und auch des schwäbischen Annalisten von Hintermännern die Rede ist, die den Kläger zu seinem Vorgehen veranlaßten. Da diese ausdrücklich als Vertraute des Königs und persönliche Gegenspieler des Herzogs - selbst die Altaicher Annalen sprechen davon - bezeichnet sind, so ist damit zu rechnen, dass die Klage auf Unwahrheit beruhte und lediglich den Zweck verfolgte, den NORTHEIMER von der Seite des Königs zu verdrängen. Es ließe sich auch kaum erklären, welche Absicht Otto, da er bis zum Jahre 1069/70 eine führende Stellung am Hofe einnahm, mit der Ermordung des Königs verfolgt haben könnte. Von seiner Tätigkeit während der Zeit der Reichsregentschaft gewinnt man ohnehin den Eindruck einer vorsichtig-abgewogenen Zurückhaltung. Man wird daher vermuten dürfen, dass sich der Herzog infolge seines engen Verhältnisses zum König den Haß seiner Ministerialen zugezogen hatte und als Unschuldiger einer falschen Klage zum Opfer fiel. Ob HEINRICH Grund hatte, ihr Glauben zu schenken, etwa wegen Ottos Beteiligung am Staatsstreich von Kaiserswerth oder an der Verschwörung gegen Adalbert von Bremen, muß zweifelhaft bleiben. Es werden andere Gründe vorgelegen haben, die ihn bewogen, den NORTHEIMER fallen zu lassen. Seit dem Ende der 60-er Jahre war der König bemüht, durch eine zielbewußte Rekuperationspolitik die während der Zeit der Reichsregentschaft der Krone in O-Sachsen entfremdeten Gerechtsame zu erfassen und zu arrondieren. Diese Politik mußte jedoch zum Scheitern verurteilt sein, solange der NORTHEIMER, wahrscheinlich auch auf der Grundlage von ererbtem oder usurpiertem liudolfingischem Haus- und Königsgut, in dem Raum westlich der Linie Harz-Thüringer Wald eine beherrschende territoriale Vormachtstellung einnahm und zudem als Herzog von Bayern der einflußreichste Reichsfürst war. Die Klage des Egeno gab HEINRICH die Möglichkeit, diese ihm drohende Gefahr zu beseitigen, und er verstand es, aus der Situation den größtmöglichem politischen Nutzen zu ziehen.
So groß der Gewinn aber auch war, den der König durch die Konfiszierung der northeimischen Gerechtsame davongetragen hatte: es gelang ihm in der Folgezeit nicht, sich mit der einflußreichen Sippe Ottos auszusöhnen und die sächsischen Fürsten an sich zu binden. Einen direkten Übergang vom Sturz des Herzogs bis zum Beginn des sächsischen Aufstandes im Jahre 1073 hat es nicht gegeben, und dennoch ist Ekkehard nicht im Unrecht, wenn er, aus der Sicht des rückschauenden Betrachters, in dem Ereignis des Jahres 1070 die eigentliche Ursache für die nachfolgenden Wirren erblickt.
Der in Goslar über Otto von Northeim verhängte Urteilsspruch wurde unverzüglich in die Tat umgesetzt. Nach dem ausführlichen Bericht Lamperts waren es zunächst die Freunde des Königs - die über dessen Besitzungen herfielen und auch vor Ausschreitungen gegen seine Dienstleute und Bauern und die von ihm errichteten Kirchen und Heiligtümern nicht zurückschreckten. Nachdem der König selbst ein Heer gesammelt hatte, begann er einen systematischen Verwüstungsfeldzug gegen die Güter und befestigten Plätze Ottos zu unternehmen. Es gelang ihm, den Hanstein, der von seiner Besatzung verlassen worden war, einzunehmen und zu zerstören. Von der Werra scheint HEINRICH sogleich nach Westen gezogen zu sein, wir erfahren, dass er den Desenberg, den die Leute des NORTHEIMERS aufgegeben hatten, in Besitz nahm und von da aus die Güter von Ottos Gemahlin Richenza - offenbar die westfälischen - verheerte.
Es kann kein Zweifel bestehen, dassOtto von Northeim selbst das gegen ihn ergangene Verfahren und seine Aburteilung als unrechtmäßig betrachtete, und, da er sich offenbar schuldlos fühlte, nach germanischem Widerstandsrecht zur Selbsthilfe griff. Es zeigte sich bald, dass es HEINRICH nicht gelang, die northeimische Sippe und ihre Lehnsträger von der Unterstützung des Verurteilten abzuhalten. Otto konnte es zwar nicht wagen, sich dem königlichen Aufgebot in einer offenen Feldschlacht entgegenzustellen, begab sich jedoch mit einem bewaffneten Gefolge von ansehnlicher Stärke - Lampert berichtet von 300 auserlesenen Kriegern - nach Thüringen, wo er die königlichen Fiskalgüter verwüstete und die reiche Beute an seine Kriegsleute und landlosen Bauern verteilte. Aber auch HEINRICH selber hielt es offensichtlich nicht für geraten, der wohlausgerüsteten Kampftruppe des Gegners in einem offenen Gefecht gegenüberzutreten und damit weitere Vergeltungsakte desselben zu verhindern, so dass er auf die Realisierung des Spruches von Goslar in seiner letzten Konsequenz - die Ergreifung des Schuldigen und die Vollstreckung des Urteils - verzichten mußte. Stattdessen wurde die Kriegstruppe des NORTHEIMERS alsbald in eine Auseinandersetzung mit den Thüringern verwickelt, die sich, um den Überfällen Einhalt zu gebieten, unter der Führung des Grafen Ruger von Bilstein zu einem Heerhaufen vereinigt hatten. Am 2. September 1070 kam es bei Eschwege zu einem blutigen Gefecht, das mit einer vernichtenden Niederlage der Thüringer endete. Nach seinem Siege entließ Otto, offenbar in Anbetracht des nahem Winters, einen Teil seiner Mannschaft und begab sich mit dem Rest seines Gefolges nach Sachsen, wo er mit den Liutizen Verbindung aufnahm und durch räuberische Umtriebe das Land in Unruhe versetzte. Einen Bundesgenossen fand er in dem jungen BILLUNGER Magnus, der sich wohl durch das wieder enger gestaltende Vertrauensverhältnis des Königs zu seinem Widersacher Adalbert von Bremen beunruhigt fühlte und sich von der Beteiligung an der Empörung seines Verwandten einen Erfolg versprach; auf seinen Gütern fand der NORTHEIMER während des Winters 1070/71 seinen Unterhalt.
Der Sieg des NORTHEIMERS über die Thüringer hatte einen starken Eindruck bei HEINRICH hinterlassen; er hielt es für geraten, in seiner Goslarer Pfalz vor etwaigen Überfällen des Gegners Schutz zu suchen. Hier belehnte er zu Weihnachten 1070 Welf IV. mit dem bayrischen Herzogtum. Die Tatsache, dass sich Herzog Rudolf von Schwaben beim König für den WELFEN einsetzte, läßt schon zu dieser Zeit den späterhin immer deutlicher werdenden Gegensatz des RHEINFELDERS zu Otto von Northeimahnen: hier liegt eine der Wurzeln für die süddeutsche Fürstenkoalition der folgenden Jahre. Andererseits hatte es Welf selbst verstanden, sich bei HEINRICH zu empfehlen. Nachdem das Goslarer Urteil über seinen Schwiegervater gesprochen war, verweigerte er die von diesem erbetene Hilfe und trug auch keine Bedenken, seine Ehe mit Ethilinde zu lösen und die junge NORTHEIMERIN ihrem Vater zurückzuschicken. Zu Beginn des Jahres 1071 traf der König gerade Vorbereitungen, von Goslar nach Bayern zu ziehen, um mit Rücksicht auf den bayrischen Stammesadel dort die Einsetzung Welfs vorzunehmen, als sich der NORTHEIMER entschloß, eine kriegerische Entscheidung herbeizuführen. Er hatte mit seinen Leuten den in N-Hessen zwischen Diemel und Fulda gelegene Berg Hasungen befestigt und war gewillt, HEINRICH in offener Feldschlacht entgegenzutreten. Die Stärke und Kampfmoral seiner Truppen scheint jedoch durch die auf Grund der voraufgegangenen Verwüstungen erfolgten materiellen Einbußen wesentlich geschwächt worden zu sein. Auch eine Parteinahme anderer sächsischer Fürsten für Otto ist unwahrscheinlich, da HEINRICH in Goslar sächsische Große zum Schutz der Kaiserpfalz zurückließ und aus Sachsen, Thüringen und Hessen Truppen zusammenzog, die er zum Kampf gegen den NORTHEIMER zu führen gedachte. Es hat jedoch den Anschein, dass er im Hinblick auf den zu erwartenden hartnäckigen Widerstand selbst einer offenen Entscheidung auswich; offenbar auf seine Veranlassung begab sich sein vertrauter Ratgeber Eberhard von Nellenburg zu Otto und bewog diesen, sein Gefolge vom Hasungerberg abzuziehen und sich dem König zu ergeben. Es ist anzunehmen, dass sich der NORTHEIMER nur auf Grund sicherer Zugeständnisse seitens des Königs zu diesem Schritt bereit gefunden hat; zum wenigsten dürfte ihm der NELLENBURGER die Wiedererlangung der königlichen Gnade und die Sicherheit seiner Person verbürgt haben. Da Otto bestrebt sein mußte, aus dem Zustand der Rechtlosigkeit und der politischen Isolierung befreit zu werden, wurde das Übereinkommen im Interesse beider Seiten geschlossen. Der NORTHEIMER hatte dabei einen deutlichen Erfolg zu verzeichnen: HEINRICH sah sich genötigt - nicht zuletzt aus machtpolitischen Erwägungen -, das Todesurteil von Goslar zu Gunsten des Geächteten zu revidieren. Nachdem ein Waffenstillstand bis Ostern (24. April) 1071 vereinbart worden war, wo sich Otto in Köln dem König ergeben sollte, löste der NORTHEIMER seinen eingegangenen Verpflichtungen gemäß sein Gefolge auf. Er war zwar, wie es scheint, zum festgesetzten Zeitpunkt nicht in Köln erschienen, erhielt aber trotzdem von HEINRICH einen abermaligen Aufschub bis Pfingsten. Zu diesem Zeitpunkt, am 12. Juni 1071, unterwarfen sich in Halberstadt Otto von Northeim, der BILLUNGER Magnus und andere führende Teilnehmer an der Empörung. Otto fand in Adalbert von Bremen, mit den er sich ausgesöhnt hatte, einen Fürsprecher, ihm hatte er es zu verdanken, dass er seine Allodialgüter vollzählig zurückerhielt, während er seiner zahlreichen Reichslehen zum größten Teil verlustig ging. Trotz der Vermittlung des Bremer Erzbischofs sah sich HEINRICH jedoch nicht veranlaßt, die Empörer sogleich auf freien Fuß zu setzen. Er übergab sie den Reichsfürsten in Gewahrsam und bestimmte, dass sie ihm zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt wieder ausgeliefert werden sollten. Der BILLUNGER wurde auf der Harzburg gefangengesetzt; von Ottohingegen ist nicht bekannt, wo er die Zeit seiner Inhaftierung verbracht hat. Nach einem vollen Jahre, am Pfingstfest (27. Mai) 1072, erlangte er in Magdeburg die königliche Gnade und seine persönliche Freiheit zurück, nicht aber ohne vorher dem König und seinen Fürsprechern einen beträchtlichen Teil seiner Eigengüter überlassen zu haben; Magnus hingegen blieb weiterhin in Haft.
Betrachten wir die letzten Ereignisse des Jahres 1071 und 1072 im Zusammenhang, so fällt auf, dass sowohl in Halberstadt als auch in Magdeburg dem NORTHEIMER gegenüber Magnus eine bevorzugte Behandlung zuteil wurde. Adalbert von Bremen war es 1071 gelungen, das 1067 unter dem Druck der Ereignisse an den BILLUNGER zu Lehen gegebene Kirchengut wieder einzuziehen. Er hatte erfahren, welche Gefahr ein Zusammengehen Ottos und Magnus' für den Bestand seines Erzbistums und die sächsische Dominialpolitik des Königs, die er sicherlich nach Kräften unterstützte, bedeuten konnte. Um ähnliche Aufstände in Zukunft zu unterbinden, war es erforderlich, beide Gegner zu trennen. Es ist daher zu vermuten, dass die längere Inhaftierung des BILLUNGERS bereits 1071 im beiderseitigen Einvernehmen Adalberts und HEINRICHS beschlossen wurde, während Otto auf ausdrücklichen Wunsch des Bremers, offenbar um ihn günstig zu stimmen, in seine stark geminderten Allodialrechte wieder eingesetzt wurde. Vielleicht erfolgte seine Freilassung 1072 auch auf Fürbitte Liemars von Bremen, der die Politik Adalberts fortsetzte. Die Hoffnung, dass mit der Festsetzung des BILLUNGERS und der politischen Entmachtung des NORTHEIMERS und der politischen Entmachtung des NORTHEIMERS die sächsische Gefahr für die Machtbestrebungen des Königs beseitigt sei, sollte sich jedoch bald als trügerisch erweisen. Der Friede war nur von kurzer Dauer; ein echter Gesinnungswandel der Empörer war nicht erfolgt, dagegen der Keim zu neuen Auseinandersetzungen gelegt.
Im Jahre 1073 brach der Sachsenaufstand aus. HEINRICH hatte seit etwa 1068 seine sächsischen Rekuperationspolitik immer entschiedener vorangetrieben und war dazu übergegangen, größere Güterdistrikte als Krongut zu vindizieren und von den Bewohnern Abgaben einzufordern. Hinzu kam, dass er, um die Rechtmäßigkeit der Konfiskation zu erweisen, das Inquisitionsverfahren, eine in Sachsen unbekannte, Zweikampf und Eideshelfer ausschließende Prozeßform einführte und zur Sicherung des Gewonnenen an strategisch wichtigen Punkten eine Reihe von Burgen errichtete, die er mit schwäbischen Ministerialen belegte. Die Lage der Burgen, die zumeist an der Nord-, Ost- und Südseite des Harzes angelegen waren, zeigt darüber hinaus deutlich die Absicht des Königs, die Herrschaftsgebiete der mächtigsten Grafengeschlechter O-Sachsens voneinander zu trennen, um ein unbehindertes Zusammenwirken des Adels gegen seine Pläne zu erschweren. Adel und Volk der Sachsen betrachteten diese Maßnahmen HEINRICHS als eine Verletzung ihres Stammesrechts; somit standen sich zwei extreme Rechtsauffassungen unversöhnlich gegenüber. Persönliche Feindschaften sächsischer Fürsten mit dem König trugen schließlich dazu bei, die allgemeine Mißstimmung zu verstärken und eine offene Empörung vorzubereiten.
Otto von Northeim hatte den Verlust seiner Hoheitsrechte auch nach seiner Freilassung (1072) nicht verschmerzen können. Es ist anzunehmen, dass seine allodiale Machtposition im westlichen Harzvorland und im Oberweser- und Werragebiet durch die Versuche des Königs, das dort gelegene Krongut zu arrondieren, erneut in Mitleidenschaft gezogen wurde. Enge Freundschaft verband ihn mit dem dem billungischen Hause. Nach dem Tode Herzog Ordulfs am 28. März 1072 stellte HEINRICH an seinen noch immer in Haft befindlichen Sohn Magnus als Preis für seine Freilassung das Ansinnen, seine Ansprüche auf die väterlichen Herrschaftsrechte, in erster Linie dessen herzogliche Stellung, aufzugeben. Es zeigte sich, dass er dem BILLUNGER, den er noch immer als Hochverräter betrachtete, ein ähnliches Schicksal zugedacht hatte wie Otto von Northeim. Sein Plan mußte jedoch scheitern: Magnus lehnte die Verzichtforderung ab. Der seit den Zeiten Bernhards II. und Ordulfs lebendige und im Stammesbewußtsein verankerte erbrechtliche Anspruch der BILLUNGER auf die sächsische Herzogswürde erwies sich als stärker als das vom König auch in diesem Falle verfochtene amtrechtliche Prinzip. Zudem war es auf Grund der gespannten Lage schlechterdings möglich, ein Prozeßverfahren nach Recht und Herkommen gegen Magnus zu eröffnen; die Übergriffe des Königs auf billungisches Eigengut mußten deshalb vornherein als Usurpation empfunden werden. Graf Hermann, der Onkel des Magnus, und Otto konnten HEINRICH auch nicht durch ihr Angebot von Geld und Gütern dazu bewegen, den Inhaftierten freizugeben. Wenn es auch fraglich erscheinen muß, ob sich Otto - wie Lampert will - um seines Verwandten willen erneut in königlichen Gewahrsam begeben wollte, so wird doch aus der schroffen, ablehnenden Antwort des Königs deutlich, wie wenig erwünscht ihm diese Sympathiebezeigung für den BILLUNGER war, das ihm das Scheitern seiner Politik der Jahre 1071 und 1072 klar vor Augen führte. Hermann und Otto treten bei Lampert als die Initiatoren des sächsischen Aufstands entgegen: als dritter im Bunde wird Bischof Burchard von Halberstadt genannt. Die Verschwörung griff schnell um sich und erfaßte schon im gleichen Jahre (1073) die bedeutendsten geistlichen und weltlichen Fürsten Sachsens. Unter den weltlichen Großen nennen Lampert und die Disibodenberger Annalen übereinstimmend an erster Stelle Otto von Northeim. Es ist daher als sicher anzunehmen, dass er innerhalb der Gruppe derjenigen Fürsten, in deren Händen die Führung des sich anbahnenden Aufstandes lag (Hermann der Jüngere Billung, Markgraf Dedi, Burchard von Halberstadt?), die einflußreichste Stellung einnahm.
Am 29. Juni hatte sich in Goslar eine Abordnung sächsischer Fürsten eingefunden, um mit HEINRICH über ihre Forderungen zu verhandeln. Als dieser ihnen eine herausfordende Behandlung zuteil werden ließ, beriefen sie Ende Juli eine allgemeine Stammesversammlung nach Hötensleben südlich Helmstedt. Otto von Northeim eröffnete den Anwesenden den Grund der Zusammenkunft, setzte ihnen die Klagen und Forderungen der Fürsten auseinander und rief den gesamten Stamm zum bewaffneten Widerstand gegen den König auf. Nachdem einem jeden Gelegenheit gegeben worden war, persönliche Klagen vorzubringen, wurden die Abmachungen durch einen feierlichen Eid bekräftigt. Die Rolle des NORTHEIMERS in Hötensleben verdient Beachtung. Noch war er als Sprecher der Fürsten aufgetreten, aber sein Appell an die Vertreter des ganzen Stammes mußte ihm auch beim Volk Sympathie erwecken. In ihm, dem ehemaligen Reichsfürsten, der selbst gegen des ihm vom König zugefügte Unrecht heftige Klage erhob, sah man hinfort den Verfechter des einen gemeinsamen Anliegens. Seit dem Jahre 1073 nahm er die Geschicke der großen Aufstandsbewegung mehr und mehr in die eigenen Hände. Hinzu kommt ein zweites. Die in der Klage Ottos gegen HEINRICH IV. zum Ausdruck gekommene Forderung auf Rückgabe des bayrischen Herzogtums, dessen er zu Unrecht entsetzt worden sei, bedingte von Anfang an die Verpflechtung der sächsischen Stammespolitik mit der Interessenpolitik der oberdeutschen Herzöge und der Reichspolitik überhaupt. Solange Otto an dieser Forderung festhielt, hatte er mit der Feindschaft Rudolfs von Schwaben, Welfs von Bayern und Bertholds von Kärnten zu rechnen. So liegt in der Versammlung von Hötensleben der Schlüssel zum Verständnis für die Rolle, die Otto von Northeim im weiteren Verlauf des Sachsenkrieges gespielt hat.
Von nun an überstürzen sich die Ereignisse. Nachdem HEINRICH in Goslar eine zweite sächsische Gesandtschaft abschlägig beschieden hatte, zog ein sächsisches Heer vor die Harzburg, in deren Schutz sich der König inzwischen begeben hatte, um auf seine Entscheidung einen Druck auszuüben. Otto ließ dem König die für diesen unannehmbaren Forderungen überbringen, er möge die Burgen niederreißen und die konfiszierten Güter zurückerstatten. In dieser ausweglosen Situation blieb HEINRICH nur die Möglichkeit, sich durch die Flucht zu retten. Am 10. August 1073 verließ er die Harzburg.
Die Aufständischen hatten von Anfang an in Verbindung mit den einflußreichsten Reichsfürsten gestanden; insbesondere scheinen sie Anno von Köln und Siegfried von Mainz in ihr Vertrauen gezogen zu haben. Nach Lampert soll bereits am 24. August 1073 in Korvei eine Unterredung sächsischer Fürsten mit Siegfried stattgefunden haben und - offenbar wider Willen HEINRICHS - eine Versammlung mit den übrigen Reichsfürsten auf den 20. Oktober nach Gerstungen angesetzt worden sein. Es ist möglich, aber nicht sicher, dass der NORTHEIMER in Korvei die Verhandlung geführt hat. Immerhin fällt aus, dass Lampert, der sich sonst über ihn gut unterrichtet zeigt, seine Anwesenheit hier nicht erwähnt. Auch in Gerstungen, wo zum festgesetzten Zeitpunkt die Versammlung zusammentrat, wird sein Name unter denen der übrigen Fürsten nicht genannt, was auf eine gewisse Zurückhaltung Ottos in der sächsischen Stammespolitik zu dieser Zeit schließen läßt. Offenbar liegen die Ursachen dafür in den Ereignissen von Gerstungen selbst. Neben Siegfried von Mainz und Anno von Köln und den Bischöfen von Metz und Bamberg waren auch Gottfried von Lothringen, Berthold von Kärnten und Rudolf von Schwaben erschienen, die als königliche Abgesandte eine gewisse Vermittlerrolle zwischen HEINRICH und den Sachsen zu spielen suchten. Es hat den Anschein, dass, obgleich eine letzte Entscheidung über die von den Sachsen vorgebrachten Klagen nicht getroffen wurde, ein geheimes Einverständnis beider Seiten zustande kam. Die Angabe Lamperts, dass man gemeinsam die Absetzung HEINRICHS beschlossen habe und die Sachsen die Wahl Rudolfs gefordert hätten, gibt zwar zu Bedenken Anlaß, da der Gedanke der Königswahl durch die Fürsten eine immer wiederkehrende Grundidee von Lamperts Rechtsanschauungen ist, läßt aber den Schluß zu, dass schon in Gerstungen eine enge Fühlungsnahme einer Gruppe sächsischer Fürsten zu den oberdeutschen Herzögen erfolgt ist. Dieses Ergebnis von Gerstungen bedeutete eine weitere Schwächung der Stellung HEINRICHS IV., war doch damit das zu Beginn des Jahres zwischen ihm und den Oberdeutschen geschlossene Einvernehmen erneut in Frage gestellt. Aber auch Otto von Northeim mußte im Einvernehmen der sächsischen Fürsten mit Rudolf ungelegen sein, da er befürchten mußte, dass seine Forderungen auf Rückgabe Bayerns sächsischerseits nicht nehr respektiert würde. In dieser Situation scheint HEINRICH IV. versucht zu haben, den NORTHEIMER aus der gemeinsamen Front der Gegner zu lösen und für sich zu gewinnen. Zu diesem Schluß berechtigt die Angabe Brunos, nach der HEINRICH, da er die Reichsfürsten nicht zu einem Zug gegen die Sachsen gewinnen konnte, Otto von Northeim die Restitution Bayerns versprach und auch anderen sächsischen Fürsten Versprechungen machte, um seine Stellung in Sachsen wiederzugewinnen. Wir dürfen daher annehmen, dass seit dem Ausgang des Jahres 1073 eine Gruppe sächsischer Fürsten eine gegen die Absichten des NORTHEIMERS gerichtete Politik betrieb. Es hat den Anschein, dass diese Bestrebungen, die auf ein festes Bündnis mit den süddeutschen Fürsten hinausliefen, in der folgenden Zeit sogar an Boden gewannen. Darauf lassen die im November 1073 vor den oberdeutschen Herzögen offenbar auf Betreiben der Sachsen gegen den König erhobene Mordanklage durch einen gewissen Reginger und ein noch im gleichen Jahre von Erzbischof Siegfried nach Mainz einberufener, aber von HEINRICH IV. verhinderter allgemeiner Fürstentag schließen. Der Name Ottos von Northeim wird dabei nirgends erwähnt, seine Beteiligung ist daher kaum anzunehmen.
Diese Ereignisse zwangen den König, eine schnelle Beilegung des sächsischen Konflikts herbeizuführen, um ein weiteres Umsichgreifen der Gefahr zu verhindern. Auch die bedrängte Lage seiner sächsischen Burgen und ihrer Besatzungen machte sein Eingreifen erforderlich, nachdem im Januar 1074 entsprechende Verhandlungen beider Seiten in Korvei - wieder wird Otto nicht genannt - erfolglos geblieben waren. Nochmals spricht Lampert sehr unglaubwürdig von einer in Fritzlar geplanten Zusammenkunft der Fürsten zwecks Wahl eines neuen Königs, aber HEINRICHS Entschluß, schon im Januar 1074 mit einem Heer nach Sachsen zu ziehen, nötigte die sachsenfreundlichen Reichsfürsten, voran die süddeutschen Herzöge, zu einer neutralen Haltung. Damit war eine Trennung der beiden Kräftegruppen erreicht und der sächsische Aufstand auf seine Ausgangsposition beschränkt. Zur gleichen Zeit scheint der Einfluß der reichsfürstenfreundlichen Partei in Sachsen gesunken zu sein, jedenfalls ist sicher, dass Otto von Northeim von nun an wieder die Leitung der sächsischen Stammespolitik in die eigenen Hände nahm. Wir sind in der Lage, durch die Aussagen Lamperts die Stellung, die Otto innehatte, näher bestimmen zu können. HEINRICH konnte es nicht wagen, eine kriegerische Entscheidung herbeizuführen, da die militärische Überlegenheit des sächsischen Heeresaufgebots keinen Zweifel an dem späteren Sieger gelassen hätte. Er begann daher mit den sächsischen Fürsten zu verhandeln. Dagegen empörte sich jedoch die bewaffnete Menge des sächsischen Volkes, das auf Kampf drängte. Nach Lampert sollen die Volksmassen "Duci quoque Ottoni vehementer insistebant, ut accepto super se regno ducatum sibi preberet ineundi certaminis", und wenig später heißt es, die Sachsen hätten dem König gedroht, "regem, quem deinceps belli ducem habeant, constituere...." was sich zweifellos auf die zuerst genannte Aussage bezieht. Es leuchtet ein, dass der ducatus, das heißt die herzogliche Stellung, die nach Lamperts eigener Angabe der BILLUNGER Magnus kraft Erbrecht innehatte, verschieden sein muß von dem ducatus, der dem NORTHEIMER aufgetragen wurde. Es ist wohl Lamperts eigene Anschauung, dass der ducatus zu den Kompetenzen eines gewählten (Volks)-Königs gehöre, der rex also auch ein dux belli sein müsse, diese seine Auffassung ist uns in ähnlicher Form schon wiederholt begegnet. In der Erwähnung des "duc belli" aber liegt ein ganz eindeutiger Hinweis dafür, dass noch am Ende des 11. Jahrhunderts der Gedanke des germanischen Heerführertums zu den gültigen Rechtsgewohnheiten des sächsischen Stammes gehörte und im Volksbewußtsein einen festen Platz hatte. Wir wissen, dass sich die Tradition des frühmittellalterlichen Heerbanns als einer auf Volksrecht beruhenden Institution in Sachsen besonders lebendig erhalten hatte und das sächsische Stammesleben überhaupt auf genossenschaftlicher Grundlage organisiert war. Sowohl die bodenständigen, pertikularen Adelsgewalten als auch die niederen Vasallen und das freie Bauerntum, das sein Waffenrecht noch nicht  verloren hatte und daher im Kriegsfalle außerhalb der Lehnsaufgebote zu Felde zog, nahmen Anteil an ihm. Seinen Ausdruck fand das Stammeseigenleben in der von den Fürsten eiberufenen Stammes- (das heißt Heeres-)Versammlung, wie sie uns Bruno zum Jahre 1073 so plastisch vor Augen führt, und nicht in herzoglichen Landtagen. Der Stamm war auch ohne Herzog stets aktionsfähig, ja der BILLUNGER erscheint nicht einmal als primus inter pares, sondern nur als Gleicher unter Gleichen, als nach 1073 eine einheitliche Führung des sächsischen Stammes akut wurde. Darin zeigt sich, wie wenig der billungische ducatus öffentlich-rechtlichen Charakter hatte, das heißt Ausdruck und Inbegriff der Rechstvorstellung "Herzogtum" als eines Komplexes oberhoheitlicher Befugnisse war. Nicht der junge, unbedeutende Magnus, sondern Otto von Northeim, der auf politischem und militärischem Gebiet bewährte Fürst, wurde 1074 zum Führer des sächsischen Heerbannes ausersehen, nachdem er seit 1073 in der politischen Leitung der Stammesangelegenheiten eine mehr oder minder einflußreiche Rolle gespielt hatte. Dieser Führerstellung des NORTHEIMERS und dem Umstand, dass er, der geborene Sachse, auch nach 1070, um seine Ansprüche auf das bayrische Herzogtum aufrechtzuerhalten, den Titel "dux" beibehielt, ist es wohl zuzuschreiben, dass er nach seinem Tode als "Saxonicus dux" oder "dux Saxoniae" bezeichnet wird. Irgendwelche rechtlichen Ansprüche für seine Nachkommen sind aus seiner Sonderstellung jedoch nicht erwachsen: die bayrische Herzogswürde und die Führung des sächsischen Stammes sind auf andere Träger übergegangen.
Otto von Northeim fand sich jedoch nicht dazu bereit, der Aufforderung der Volksmenge nachzukommen und das sächsische Heer gegen den König zu führen. Wir wissen, dass gerade auf seine Initiative hin die Bedingungen eines Friedens ausgehandelt wurden. Wie nachhaltig sein Einfluß auf die Verhandlungen gewesen sein muß, zeigt die Tatsache, dass neben den bekannten sächsischen Forderungen die Rückgabe des bayrischen Herzogtums an den NORTHEIMER eine der Bedingungen war, deren Annahme dem König von sächsischer Seite nahegelegt wurde. Dass sich die sächsischen Fürsten dazu bereit fanden, die Forderung Ottos gleichsam als eine der ihrigen zu betrachten, ist aber zugleich auch ein Kennzeichen für seine unbestrittene Vorrangstellung und bedeutete für ihn persönlich einen großen Erfolg. Am 2. Februar 1074 wurde auf der Grundlage der sächsischen Forderungen der Friede von Gerstungen geschlossen. Allerdings bedurfte es noch langwieriger Verhandlungen, bis sich HEINRICH auch zur Zerstörung seiner Burgen bereit erklärte und die nochmalige ausdrückliche Zusicherung gab "ut duci Ottoni ducatum Baioariae reposcenti intra anni apatium iuxta principum iurisdictionem satisfaceret."
Bruno führt als Beweggrund für die Verhandlungsbereitschaft der sächsischen Fürsten an, dass HEINRICH - wie schon im Jahre 1073 Otto von Northeim und anderen Versprechungen gemacht habe. Diese Aussage Brunos wird zutreffend sein, da HEINRICH in der gegenwärtigen Situation bestrebt sein mußte, durch einen Ausgleich mit den Sachsen die sächsich-oberdeutsche Fürstenkoalition von 1073 zu sprengen. So betrachtet, bedeutete der Frieden von Gerstungen für den König trotz aller Einbußen einen Erfolg. Andererseits konnte Otto von Northeim nur hoffen, durch eine gegen die süddeutschen Fürsten gerichtete Politik des Einvernehmens mit HEINRICH das Herzogtum Bayern zurückzuerhalten; er mußte daher versuchen, die Erfüllung der sächsischen Forderungen beim König aus friedlichem Wege durchzusetzen. Der Friede von Gerstungen schien den Erfolg dieser Politik zu bestätigen, da er gleichsam im gemeinsamen Interesse beider Parteien geschlossen wurde, wobei ein geheimes Einverständnis zwischen HEINRICH und Otto über die beiderseitgen Absichten wohl schon vorher bestand. Otto von Northeim hatte es somit verstanden, seine Rolle als Verfechter sowohl der stammessächsischen als auch seiner persönlichen Interessen mit Erfolg zu spielen. Er konnte allerdings nicht verhindern, dass sich die süddeutschen Herzöge, die sich durch den Seperatvertrag, besonders wegen der in ihm enthaltenen Verfügung über Bayern, bedroht fühlen mußten und eine Erweiterung seines Einflusses befürchteten, auf die Stelle des Königs stellten, zumal eine Aussöhnung auch wegen der Vorfälle von 1073 geboten war. Zudem trat bald darauf ein Ereignis ein, das die bisherigen Erfolge der Politik Ottos in Frage stellen mußte. Das sächsische Volk, das ohnehin mit den Beschlüssen von Gerstungen unzufrieden war, stürmte die Harzburg und machte die Stätte, die von den Zerstörungen weitgehend ausgenommen bleiben sollte, dem Erdboden gleich. Dieser ohne Wissen der Fürsten unternommene Schritt bedeutete eine flagrante Vertragsverletzung und führte zu einem allgemeinen Stimmungsumschwung im Reich. HEINRICH, für den die Gerstunger Abmachungen ohnehin nur eine Zwischenlösung darstellten, konnte alle Reichsfürsten auf seine Seite ziehen und nahm eine scharfe Frontstellung gegen die sächsischen Fürsten ein, deren Unschuldsbeteuerungen er abwies, da er ihnen von vornherein das Verbrechen zur Last legte. Es besteht kein Zweifel, dass die Beziehungen Ottos von Northeim zum König durch diese Vorfälle ungünstig beeinflußt wurden. Nach Bruno soll HEINRICH als Preis für Verhandlungen die Auslieferung der vermeintlichen Hauptschuldigen, Burchards von Halberstadt, Ottos von Northeim und Friedrichs von Goseck verlangt haben. Da die Sachsen diese Forderung ablehnten, war nach Lage der Dinge eine kriegerische Auseinandersetzung unvermeidbar. So wurde Otto in eine Rolle hineingedrängt, die seinen politischen Zielsetzungen gänzlich zuwiderlief, sah er sich doch genötigt, gegen den König und die oberdeutschen Herzöge, denen an einer Demütigung des NORTHEIMERS viel gelegen war, Partei zu ergreifen. Zudem stand die Auseinandersetzung im Zeichen ungleicher Voraussetzungen: HEINRICH verfügte über ein geschlossenes Reichsheer, während das sächsische Lager durch die Spannungen zwischen Adel und Volk und die königsfreundliche Haltung vieler Fürsten gespalten und geschwächt war. Trotzdem hatten sich sowohl das berittene Aufgebot des Adels als auch das Fußvolk der Bauern zum gemeinsamen Kampf gestellt und die Führung des Heerbannes lag in den Händen Ottos von Northeim. Am 9. Juni 1075 stießen die beiden Heere bei Homburg an der Unstrut aufeinander. Es zeigte sich bald, dass die Fürsten allein die Last des Kampfes zu tragen hatten, da sich das Fußvolk unschlüssig im Hintergrund hielt. So endete die Schlacht trotz des verzweifelten Bemühens des NORTHEIMERS, das Feld zu behaupten, mit einem vollständigen Sieg des Königs. HEINRICH setzte seinen Verwüstungsfeldzug bis nach Halberstadt fort, sah sich aber bald gezwungen, seine Truppen infolge Verpflegungsschwierigkeiten aufzulösen. Die Reichsfürsten mußten ihm jedoch versprechen, sich erneut am 22. Oktober 1075 in Gerstungen einzufinden. Obwohl der König bisher nur einen halben Erfolg errungen hatte, war auch bei den Sachsen an eine Weiterführung des Kampfes nicht zu denken. Nach dem schwäbischen Annalisten sollten die sächsischen Fürsten, die sich auf verschiedene feste Plätze in der Gegend von Magdeburg zurückgezogen hatten, voran Otto von Northeim und Magnus, im Widerstand verharrt haben. Besser unterrichtet ist aber sicher Lampert, wenn er schreibt, dass Bischof Burchard und Otto als einflußreichste Fürsten das aufrührerische Volk, das sich von der Adelspartei hintergangen fühlte und nicht an eine Fortführung des Krieges dachte, zu beschwichtigen suchten und Friedensverhandlungen mit dem König in die Wege zu leiten, die allerdings zunächst ohne Erfolg blieben. Nachdem sich am 22. Oktober das königliche Heer erneut in Gerstungen versammelt hatte, willigten die sächsischen Fürsten nach langen Beratungen in die bedingungslose Unterwerfung ein und ergaben sich dem König Ende Oktober 1075 bei Spier. HEINRICH gab sie den Reichsfürsten einzeln in Gewahrsam und zog ihre Lehen ein. Otto von Northeim scheint einen besonders großen Anteil am Zustandekommen des Friedens gehabt zu haben. Nach Lampert hat er nicht allein nach der sächsischen Niederlage bei Homburg Friedensverhandlungen mit dem König begonnen, sondern auch die sächsischen Fürsten zur Unterwerfung veranlaßt. Man hat daher mit Recht vermutet, dass zwischen HEINRICH und Otto, vielleicht schon vor Spier, wiederum ein Einverständnis über die gegenseitigen Beziehungen und die in Sachsen einzuschlagende Politik zustandegekommen ist. Wahrscheinlich ist darin auch einer der Gründe dafür zu suchen, dass die süddeutschen Herzöge im Oktober 1075 die Heerfolge verweigerten und seitdem in dauernder Opposition verharrten. Wiederum war es dem NORTHEIMER, wie schon 1074 in Gerstungen, gelungen, den sächsisch-salischen Gegensatz durch eine kluge Vermittlungspolitik zu überbrücken und den Kontakt zum König herzustellen, den er zur Verwirklichung seiner politischen Zielsetzungen benötigte. Einer Zusammenarbeit mit den König stand jetzt kein Hindernis mehr im Wege, da der Krone nach dem Tage von Spier vom sächsischen Stammesfürstentum keine unmittelbare Gefahr drohte. Die Politik des NORTHEIMERS erfuhr aber, wie sich zeigen wird, gerade deshalb, den veränderten Umständen entsprechend, einen entscheidenden Wandel: hatte er bisher seine persönlichen Interessen im Zusammenhang mit denen des sächsischen Stammes, dessen politische und militärische Führung er innehatte, wahrzunehmen versucht, so vollzog er nun eine deutliche Abkehr von den Grundsätzen der königsfeindlichen sächsischen Stammespolitik, ohne indes die Verbindung mit dem Stamm selbst aufzugeben. Seine Haft, die er zusammen mit Burchard von Halberstadt bei Bischof Rupert von Bamberg verbrachte, war nur von kurzer Dauer und lediglich eine mit Rücksicht auf die übrigen sächsischen Fürsten getroffene Schutzmaßnahme. Mit dem Ende des Jahres 1075 beginnt ein neuer Abschnitt northeimischer Politik.
Am Weihnachtsfest des Jahres 1075, als HEINRICH in Goslar mit den Reichsfürsten über das Schicksal der sächsischen Unterworfenen beriet, wurde Otto von Northeim gegen Geiselstellung zweier seiner Söhne aus der Haft entlassen und begnadigt. Er gewann bald eine solche Vertrauensstellung beim König, dass dieser ihn zu seinem bevorzugten Ratgeber in allen privaten und öffentlichen Angelegenheiten erwählte. Diese auffällige Wandlung in Ottos Haltung, die den Zeitgenossen zunächst völlig unbegreiflich erschien und zu den unglaublichsten Gerüchten Anlaß gab, erklärt sich zweifellos aus der seit dem Jahre 1073 zu beobachtenden Politik der Annäherung zwischen HEINRICH und dem NORTHEIMER. Otto, der dem König in Gerstungen und Spier - nicht zuletzt gegen den Willen der eigenen  Stammesgenossen - weit entgegengekommen war, sah sich in seinen Hoffnungen nicht getäuscht. Wenn auch auf Grund der gegenwärtigen politischen Konstellation im Reich an eine Restitution des bayrischen Herzogtums nicht zu denken war, so erfuhr doch Ottos sächsische Stellung eine bedeutende Stärkung. Aus einem Diplom HEINRICHS IV. vom Jahre 1075 erfahren wir, dass das Gut Eschwege zu dieser Zeit in der Grafschaft eines Grafen Heinrich lag. Die von Eckhardt und Bruchmann vertretene Ansicht, dass dieser mit Heinrich dem Fetten, dem ältesten Sohn Ottos von Northeim, identisch sei, ist schon deshalb gerechtfertigt, weil die Grafen von Northeim, wie sich zeigen wird, gerade an der Werra größerer Liegenschaften nachzuweisen sind. Da aber Eschwege zuvor zweimal als im Gau Germarmark gelegen und zum Komitat der Grafen von Bilstein gehörig bezeichnet wird, müssen spätestens bis zum Jahre 1075 Bilsteinische Hoheitsrechte auf die NORTHEIMER übergegangen sein. Einen weiteren Anhaltspunkt bietet die Tatsache, dass Graf Rugger von Bilstein noch am 27. Juli 1075 in der Germarmark gräfliche Rechte ausübt, nach seiner Unterwerfung Ende Oktober 1075 in Spier aber, wie seine Nachfolger, bis zum Aussterben des northeimischen Geschlechts (1144) nie mehr als Graf in der Germarmark genannt wird, da er offenbar seines Lehen an den König verloren hatte. Wir vermuten daher, dass Otto von Northeim zu Weihnachten 1075 in Goslar zumindest einen Teil der Bilsteinischen Grafschaft in der Germarmark vom König zu Lehen erhielt und seinem ältesten Sohn Heinrich zur Verwaltung übertrug. Daraus folgt aber, dass der König ihm zur gleichen Zeit - wenn nicht schon im Frieden von Gerstungen - die Lehnsfähigkeit überhaupt und alle Reichslehen, deren er im Jahre 1070 verlustig gegangen war, wiederum zuerkannt hatte, wobei - wie das Beispiel der Bilsteinischen Rechtsübertragung zeigt - die Möglichkeit der Verleihung weiterer, im Jahre 1075 konfiszierte Lehen sächsischer Herren offenbleibt.
Nur auf der Grundlage der eben geschilderten Erweiterung der northeimischen Machtbefugnisse und mit Rücksicht auf die Tatsache, dass Otto von Northeim nach wie vor für die politische Haltung des sächsischen Stammes den Ausschlag gab, wurde eine Entscheidung möglich, die HEINRICH nunmehr zu Gunsten des NORTHEIMERS traf. Wohl noch 1075 in Goslar übertrug ihm der König die Statthalterschaft über ganz Sachsen, um mit Lampert zu sprechen, "vices suas et publicarum rerum procurationem ....... totius Saxoniae principatum." Es ist gewiß unzutreffend, dass HEINRICH, wie man gemeint hat, Otto beauftragt hätte, das 1075 dem Herzog Magnus entzogene "Fürstenthum Sachsen" ("tocius Saxoniae principatum") an seiner Statt zu verwalten, denn Magnus hat niemals auf seine herzogliche Stellung verzichtet, wenn er auch durch seine Unterwerfung in Spier vorübergehend gewisse Einbußen an Hoheitsrechten erlitten haben wird. Viel naheliegender ist die Annahme, dass HEINRICH den NORTHEIMER für die Zeit seiner Abwesenheit aus Sachsen, wie Lampert selbst sagt, mit der Verwaltung der sächsischen Angelegenheiten, das heißt insbesondere mit der Leitung der königlichen Dominialpolitik, die nach Spier erneut zielbewußt und sicher auf Kosten der Machtstellung unterworfener Fürsten wiederaufgenommen wurde, beauftragte. Wir wissen, dass HEINRICH an eine Erneuerung und Verstärkung des Burgensystems ging und dem Volk Dienste und Lasten auferlegen ließ. Otto nahm seinen Sitz auf der Harzburg und hatte vom König den besonderen Auftrag erhalten, die Burg selbst und eine zweite Befestigung auf dem Steinberg bei Goslar zu errichten.
Es kann kein Zweifel bestehen, dass den NORTHEIMER die immer noch genährte Hoffnung auf den Wiedererwerb Bayerns eng an den König band. Die Furcht, dass ein abermaliges Zusammengehen HEINRICHS mit den oberdeutschen Herzögen gegen die Sachsen diese Hoffnung zunichte machen könnte, ließ ihn die sächsische Politik des Königs nach Kräften unterstützen. Aber auch HEINRICH war auf seine Hilfe angewiesen, da die bevorstehenden Auseinandersetzungen mit den süddeutschen Herzögen und der Kurie notwendig zu seinen Ungunsten auslaufen mußten, wenn es nicht gelang, der sächsischen Aufstandsbewegung endgültig Herr zu werden. Er mochte sich der Hoffnung hingeben, dass die beherrschende Machtstellung des NORTHEIMERS und sein bestimmender Einfluß auf die politische Haltung des sächsischen Stammes jede Gefahr von Anfang an unterbinden und Sachsen zu einer Stütze für seine Politik werden lassen könnten. Ob sich seine Erwartungen erfüllen sollten, mußte aber davon abhängen, wie sich das Verhältnis Ottos zum sächsischen Stamm in Zukunft gestalten und ob es ihm gelingen würde, die Sachsen für HEINRICH zu gewinnen und ihren Wünschen bei ihm Gehör zu verschaffen.
Aber gerade ins einer auf Kosten der eigenen Stammesfürsten errungenen Machtstellung lag der Keim für die kommenden innersächsischen Auseinandersetzungen. Der von Gregor VII. auf der römischen Fastensynode im Februar des Jahres 1076 über HEINRICH IV. ausgesprochene Kirchenbann hatte zur Folge, dass die meisten hohen Reichsfürsten, unter ihnen auch die süddeutschen Herzöge, offen vom König abfielen und die ihnen anvertrauten sächsischen Großen auf freien Fuß setzten. Diese kehrten in die Heimat zurück und riefen den ganzen Stamm zum offenen Kampf auf. Für den König mußte jetzt das Verhalten Ottos von Northeim entscheidend sein. Dieser erhielt, wie Lampert berichtet, von einer sächsischen Gesandtschaft die unmißverständliche Aufforderung, sein zum Verderben des ganzen sächsischen Volkes geschlossene Bündnis mit HEINRICH zu lösen und sich auf die Seite des großen sächsischen Freiheitskampfes zu stellen, wenn er sich nicht der Gefahr aussetzen wolle, als Verräter an der gemeinsamen Sache aus Sachsen vertrieben zu werden. Aus diesem Zeugnis wird deutlich, dass es Otto nicht gelungen war, die sächsische Politik HEINRICHS mit den stammessächsischen Interessen in Einklang zu bringen. Zum ersten Male wurde offenkundig, welch großer Gegensatz zwischen den sächsischen Bestrebungen und den hochgesteckten Zielen des NORTHEIMERS bestand. Es blieb ihm in dieser Situation nur die Möglichkeit, HEINRICH durch Botschaften zu veranlassen, den Forderungen der Sachsen in vollem Umfange stattzugeben. Sein Versuch, den leidenschaftlichen Unwillen seiner Stammesgenossen zu zügeln und eine friedliche Verständigung beider Seiten herbeizuführen, hatte jedoch keinen Erfolg. Ihm blieb daher nur eine Wahl: der ihm angedrohte Verlust seiner sächsischen Machtstellung nötigte ihn, sich der Aufstandsbewegung anzuschließen. Mit seinem Übertritt in das sächsische Lager im Sommer 1076 war die Machtpolitik HEINRICHS in Sachsen zusammengebrochen. Die Anhänger des Königs wurden von den Burgen und Gütern vertrieben, und diese ihren sächsischen Eigentümern zurückerstattet. Aber noch schien HEINRICH die Hoffnung auf Unterstützung durch den NORTHEIMER nicht aufgegeben zu haben. Er beauftragte ihn, an einem bestimmten Tag zu ihm nach Saalfeld zu kommen, um mit ihm Besprechungen zu führen. Bald jedoch änderte er seine Absicht und bereitete einen Heereszug vor, um selbst die sächsischen Unruhen zu unterdrücken. Er schickte eine Botschaft unter Führung des Bischofs Eberhard von Naumburg nach Saalfeld, um dem NORTHEIMER mitzuteilen, er solle mit allen Truppen, die ihm zur Verfügung ständen, in der Mark Meißen zu ihm stoßen. Nach Lampert soll Otto in Saalfeld Eberhard ausdrücklich von seinem Parteiwechsel in Kenntnis gesetzt haben. HEINRICH mußte einsehen, dass er sich selbst durch die Übersteigerung seiner sächsischen Machtpolitik aller Hoffnungen beraubt hatte, auf die Hilfe des NORTHEIMERS und seiner Partei in den bevorstehenden Auseinandersetzungen mit den Reichsfürsten und dem Papst zählen zu können. Otto von Northeim hingegen sah sich durch diesen unter dem Druck der Ereignisse vollzogenen endgültigen Bruch mit der Reichsgewalt gleichfalls um die Hoffnung gebracht, mit Unterstützung des Königs das Herzogtum Bayern zurückzugewinnen. Sein Schicksal ist von nun an untrennbar mit dem des sächsischen Stammes verbunden.
Im Sommer des Jahres 1076 war die Mehrzahl der hohen Reichsfürsten von HEINRICH abgefallen. Hatten die Aufstände bisher ein rein sächsisches Gepräge getragen, so sah sich der König nunmehr einer alle Reichsteile umfassenden Fürstenverschwörung gegenüber, deren Schwerpunkte in Sachsen und Süddeutschland lagen. Zur gleichen Zeit begannen die Bemühungen beider Seiten, durch gegenseitige Fühlungsnahme die im Jahre 1073 aufgenommenen Kontakte zu erneuern und ihren Bestrebungen ein gemeinsames Ziel zu geben. Möglicherweise ging dabei die Initiative, wie dem Bericht Brunos zu entnehmen ist, von den Sachsen selbst aus; sicher ist jedenfalls, dass zu dieser Zeit der Gedanke der Wahl eines Gegen-Königs bei ihnen zum ersten Male eine greifbare Form annimmt. Otto von Northeim hatte es bisher verstanden, durch eine geschickte Vermittlungspolitik zwischen dem König und den Sachsen den Konflikt auf den sächsischen Raum zu beschränken und eine Berührung mit der von Rudolf von Schwaben geführten oberdeutschen Fürstengruppe zu vermeiden. Mit dem Übergreifen der Opposition auf die anderen Teile des Reiches jedoch traten die beiden führenden Persönlichkeiten schlagartig in den Vordergrund des politischen Geschehens. Damit war eine Situation geschaffen, deren Zustandekommen Otto bisher zu verhindern gesucht hatte. Es mußte sich jetzt zeigen, welchem der beiden Rivalen die führende Rolle innerhalb der großen antiköniglichen Fürstenbewegung zufallen würde. Gleichzeitig mußte die weitere Entwicklung der Dinge ganz wesentlich von der Gestaltung ihres beiderseitigen Verhältnisses abhängen.
Die süddeutschen Fürsten, voran die oberdeutschen Herzöge, hatten auf einer Zusammenkunft im September 1076 in Ulm beschlossen, eine Versammlung der Reichsfürsten auf den 16. Oktober nach Tribur einzuberufen. Otto scheint in der Zwischenzeit wieder die Leitung der sächsischen Stammesangelegenheiten übernommen zu haben. Unter seiner Führung traf das sächsische Heeresaufgebot zur festgesetzten Zeit in Tribur ein. Hier soll nun nach dem Bericht Brunos vor dem Beginn der Verhandlungen eine Aussöhnung zwischen Sachsen und Schwaben erfolgt und die Erneuerung des durch den Frieden von Gerstungen gebrochenen gemeinsamen Bündnisse zustandegekommen sein. Otto von Northeim und Welf von Bayern hätten sich den Friedenskuß gegeben und beschlossen, dass nach der Wahl eines Königs entschieden werden solle, welchem von beiden das bayrische Herzogtum zufalle. Auf diese Aussagen Brunos wird noch zurückzukommen sein.
Die Verhandlungen über die Neuwahl haben, wie auch aus anderen Quellen hervorgeht, zunächst im Vordergrund gestanden. Der Umstand, dass es im Lager der Fürsten über diesen Punkt zu keiner Einigung kam und man sich letztlich genötigt sah, wiederum Verhandlungen mit dem König in Oppenheim aufzunehmen, ihm Bedingungen zu stellen und die letzte Entscheidung den Papst zu überlassen, hat sicher mehrere Ursachen, wobei auf Grund der ungenauen Quellenüberlieferung ein eindeutiges Urteil nicht möglich ist. Man hat es gewiß mit Recht der Mittlerstellung der päpstlichen Legaten zugeschrieben, dass in Tribur eine Neuwahl vermieden wurde, da es Gregor zunächst auf die Unterwerfung HEINRICHS angekommen sei. Möglicherweise hat auch der Abt Hugo von Cluny als Geschäftsträger zwischen den beiden Lagern für die Aufnahme gegenseitiger Verhandlungen Sorge getragen. Als ebenso wahrscheinlich kann es aber gelten, dass sich das noch ungelöste Problem des Herzogtums Bayern als ein belastendes Moment für das Verhältnis Ottos von Northeim und den süddeutschen Fürsten erwies und damit ein erfolgreicher Abschluß der Beratungen über die Wahl eines Gegenkönigs unmöglich gemacht wurde. Aus der Schilderung dieser Ereignisse durch Bruno läßt sich nämlich mit einiger Sicherheit entnehmen, dass gewisse Unstimmigkeiten auf beiden Seiten ein Übereinkommen verhinderten; möglicherweise hat er deren eigentliche Gründe bewußt verschwiegen. Damit dürfte aber auch sein Bericht von der Aussöhnung zwischen Otto und Welf in der vorliegenden Form kaum zu halten sein. Es bleibt somit nur die Vermutung, dass die Rivalität Ottos und RUDOLFS den Ausgang der Triburer Fürstenverhandlungen wesentlich beeinflußt hat. Möglicherweise war es dem NORTHEIMER nochmals gelungen, eine endgültige Entscheidung, wie sie zweifellos insbesondere von den oberdeutschen Herzögen angestrebt wurde, hinauszuzögern, und die sächsischen Fürsten, unter denen, wie die Ereignisse von 1073 gezeigt haben, eine RUFOLF freundliche Partei bestand, für seine Haltung zu gewinnen. Damit war, was sicher im Interesse Ottos von Northeim lag, eine Wahl RUDOLFS fürs erste verhindert und HEINRICH IV. die Gelegenheit gegeben, durch den Bußakt von Canossa eine günstigere Ausgangsposition gegenüber der fürstlichen Opposition zu gewinnen.
Die Ereignisse von Canossa brachten jedoch keine Wendung der Dinge im Reich zu Gunsten des Königs, im Gegenteil. Sofort nach ihrem Bekanntwerden ergriffen die oberdeutschen Fürsten die Initiative und unternahmen energische Schritte für das Zustandekommen einer Neuwahl. Wir wissen, dass diese Erwägungen auf einem süddeutschen Fürstentag im Februar 1077 in Ulm die Hauptrolle gespielt haben, wo eine allgemeine Fürstenversammlung auf den 13. März 1077 nach Forchheim einberufen wurde. Im Forchheim hatten die S-Deutschen naturgemäß ein Übergewicht, aber auch mehrere sächsische Fürsten, unter ihnen Otto von Northeim, waren erschienen. Am 15. März wurde von den Anwesenden einstimmig Rudolf von Schwabenzum König gewählt. Für diese Haltung des NORTHEIMERS lassen sich wiederum aus den Quellen keine ganz klaren Anhaltspunkte gewinnen. Die Meinung Vogelers, Otto habe neben Rudolf gleichfalls kandidiert, sei jedoch bei der Mehrzahl der - süddeutschen - Fürsten auf Widerspruch gestoßen, läßt sich durch nichts belegen. Auch die Vermutung, dass Rudolf in den Augen Gregors VII. ein viel genehmerer Kandidat gewesen sei als Otto von Northeim, zu dem er keinerlei Beziehungen unterhalten habe, kann nicht befriedigen, da Otto ihm sicher nicht unbekannt gewesen sein dürfte und dieser sich andererseits in der Frage der Wahl eines Gegen-Königs sehr zurückhaltend zeigte. Viel wahrscheinlicher ist die Ansicht von Bruno, dass eine Kandidatur gar nicht in der Absicht des NORTHEIMERS gelegen habe. Dafür spricht schon die Tatsache, dass sich seine eigenen Stammesgenossen, die sächsischen Fürsten, einmütig auf die Seite Rudolfs stellten. Vielleicht ist für Otto die Erwägung maßgebend gewesen, dass er in einer solchen Situation erneut einer Koalition HEINRICHS und der ihm mißgünstigen oberdeutschen Fürsten ausgesetzt sein würde, der er, wie die Ereignisse von 1075 gezeigt hatten, nicht gewachsen wäre.
Schon bei der Betrachtung der Ereignisse von Tribur ergab sich als wahrscheinliche Annahme, dass Otto von Northeim an einer förmlichen Absetzung HEINRICHS IV. wenig gelegen war und er vor allem eine Wahl RUDOLFS zu verhindern suchte. Dem würden allerdings die Berichte Ekkehards und Brunos widersprechen, nach denen der NORTHEIMER in Forchheim RUDOLF die Zustimmung nicht verweigert habe. Aber gerade Bruno macht hierbei eine wesentliche Einschränkung, die auf das Verhältnis der beiden Rivalen ein bezeichnendes Licht wirft. Danach sollte Otto nur dann RUDOLF als König anerkennen, wenn er verspreche, ihm das Herzogtum Bayern zurückzugeben. Ob RUDOLF dieses Versprechen gegeben hat, läßt sich aus der bloßen Tatsache von Ottos Zustimmung nicht schließen. Für den NORTHEIMER war eine solche Zusicherung RUDOLFS in jedem Falle praktisch wertlos, da bei der augenblicklichen Konstellation im Reich an eine Veränderung der Machtverhältnisse im süddeutschen Raum zu Gunsten des NORTHEIMERS nicht zu denken war. Viel wichtiger ist demgegenüber die Tatsache, dass in dem Ansinnen Ottos ein deutlicher Affront gegen Rudolf zum Ausdruck kommt. Damit ist erneut die Haltlosigkeit des Berichtes Brunos von der Aussöhnung Ottos mit Welf in Tribur außer allen Zweifel gestellt; die Rivalität Ottos und Rudolfs hat jedenfalls auch in Forchheim fortbestanden. Diese Feststellung ist umso bemerkenswerter, als sich die Sachsen einmütig zu Rudolf bekannten. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass die offenbar Rudolf freundlich gesonnenen sächsischen Fürsten - man denke an die Ereignisse des Jahres 1073 - nicht allein deshalb nicht für ihren Stammesgenossen Partei nahmen, weil er selbst keine Absichten auf die Krone hatte und seine Kandidatur von vornherein nicht erfolgversprechend schien, sondern auch deshalb, weil er ihnen durch seine bis zum Jahre 1076 gegen die oberdeutschen Fürsten gerichtete Politik des Einvernehmens mit dem König in zunehmendem Maße vertrauensunwürdig erschienen war. Seine Zustimmung zur Wahl Rudolfs war daher in erster Linie das Erfordernis einer unausweichlichen Situation: da er sich der Haltung seiner Stammesgenossen nicht widersetzen konnte, war er genötigt, sich vor der von RUDOLF geleiteten Fürstenopposition anzuschließen und damit seine sächsische Sonderstellung aufzugeben. So erklärt sich auch die Tatsache, dass seit 1077 die beiden Rivalen eine gemeinsame Frontstellung gegen HEINRICH beziehen, ohne dass die Notwendigkeit eines solchen Zusammengehens bestanden hätte. Die Ansicht, Otto habe es 1077 erreicht, RUDOLF als Werkzeug für seine Pläne zu gewinnen, besteht aber wohl zu Unrecht; vielmehr war es dem Schwaben-Herzog gelungen, seinem Konkurrenten die Stütze des eigenen Stammes und damit die Initiative für eine selbständige Politik zu entziehen. Auch die Tatsache, dass Otto in den nächsten Jahren als militärischer Führer des sächsischen Aufgebotes gegen den König eine Rolle gespielt hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er sich politisch gesehen in einem Zustand der Isolierung befand. Mit dem Jahre 1076 ist der Höhepunkt northeimischer Politik in Sachsen überschritten, mit dem Tage von Forchheim geht die politische Führung des sächsischen Stammes auf Rudolf von Schwaben über.
Macht man sich diese Ansicht der Dinge zu eigen, dann hat es nicht Auffälliges mehr, dass Otto von Northeim nach der Wahl RUDOLFS gänzlich zurücktritt und bis zu dessen Tod nicht mehr in Verbindung mit sächsischen Stammesangelegenheiten genannt wird. Es läßt sich daher auch keineswegs wahrscheinlich machen, ob der NORTHEIMER etwa neben RUDOLF einen gewissen Anteil an der politischen Führung des sächsischen Aufstands gehabt hat. Wir wissen nur, dass RUDOLF die Unterstützung seiner Sache, die ihm sein eigener Stamm verwehrte, bei den Sachsen fand. Seit 1077 wird er zum Leiter der sächsischen Stammespolitik, und Sachsen bildet fortan die Grundlage seines Königtums.
Otto von Northeim läßt sich mit Sicherheit erst wieder am 7. August 1080 nachweisen, als er zusammen mit Pfalzgraf Friedrich von Goseck in der Schlacht von Mellrichstedt gegen HEINRICH für die Partei des Gegen-Königs einen Teilerfolg errang. Obwohl seit dieser Zeit der Abfall einer Gruppe sächsischer Fürsten von RUDOLF einsetzte, gelang es HEINRICH auch am 27. Januar 1080 in der Schlacht bei Flarchheim nicht, RUDOLF entscheidend zu schlagen. Wiederum war es vornehmlich der Feldherrnkunst des NORTHEIMERS zuzuschreiben, dass das Treffen mit einem Teilerfolg des Gegenkönigs endete. Am 15. Oktober des gleichen Jahres stießen die Gegner zum letzten Male in der Schlacht an der Elster aufeinander. Der Kampf nahm zwar auch diesmal dank des erfolgreichen Eingreifen des NORTHEIMERS einen für RUDOLF günstigen Ausgang, jedoch war mit seinem Tod am Tage der Schlacht die Entscheidung vorläufig zu Gunsten HEINRICHS gefallen.
Wir vermögen nicht mit Bestimmtheit zu sagen, wie sich das persönliche Verhältnis Ottos zu RUDOLF nach 1077 gestaltet hat. Vielleicht darf aus dem Zusammenwirken beider in den gemeinsam gegen HEINRICH geführten Schlachten den vorsichtigen Schluß ziehen, dass nach und nach eine gewisse Angleichung ihrer gegenteiligen Bestrebungen erfolgt ist. Mit dem Tode RUDOLFS aber war für die Fürstenopposition im Reich eine ganz neue Lage entstanden.
In RUDOLF VON SCHWABEN hatte die vom sächsischen Stamm getragene Fürstenopposition ihren Führer verloren. Es kann kein Zweifel bestehen, dass nach seinem Tode Otto von Northeim bei den sächsischen Fürsten erneut an Ansehen und Geltung gewann, zumal er sich als zuverlässiger Parteigänger RUDOLFS erwiesen hatte. War er in den letzten Jahren von seinem Rivalen in den Hintergrund gedrängt worden, so tritt er seit 1080 wiederum als der eigentliche Mittelpunkt der sächsischen Aufstandsbewegung in Erscheinung. Dadurch, dass es ihm gelang, die oppositionellen Kräfte nach dem Tode RUDOLFS in einer relativ geschlossenen Front zu vereinen, sah sich HEINRICH zunächst außerstande, durch eine weitere militärische Aktion den Aufstand endgültig zu unterdrücken. In dieser Situation versuchte er, durch Verhandlungen mit seinen Gegnern seinem Ziel näherzukommen. Nach Bruno soll HEINRICH im Jahre 1080 den Plan gefaßt haben, den Sachsen seinen Sohn KONRAD als König vorzuschlagen, eine Maßnahme, die er wohl angesichts seines bevorstehenden Italienzuges zu treffen wünschte. Als er der Gegenseite seine Absicht vortragen ließ, erteilte ihm Otto als Sprecher der Sachsen eine scharfe Absage. Auch die daraufhin Anfang Februar 1081 zwischen sächsischen Fürsten und königlichen Unterhändlern im Kaufungerwald geführten Verhandlungen über den Abschluß eines beiderseitigen Waffenstillstandes führten infolge des Einspruchs des NORTHEIMERS zu keinem Ergebnis. Nach Bruno soll Otto den Königlichen erklärt haben, die Sachsen seien nicht bereit, ihnen durch die Gewährung eines Friedens die Möglichkeit zu geben, in Italien ungestört gegen den Papst vorgehen zu können. Seine weiteren Drohungen gipfeln in dem Satz: "Nam hoc nolumus vos celare, cuod, cum primo poterimus, unum rectorem volumus habere...." Es steht somit fest, dass sich der Gedanke des Gegenkönigtums auch nach dem Tode RUDOLFS bei den Sachsen lebendig erhalten hatte, ja es scheint sogar, dass die Initiative zu einer Neuwahl von ihnen ausgegangen ist. Sichere Schlüsse auf die Haltung des NORTHEIMERS in dieser Frage lassen sich aus den Angaben Brunos hingegen nicht ziehen. Es besteht vielmehr Grund zu der Vermutung, dass Otto in Ochsenfurt, wo Anfang August 1081 Graf Hermann von Salm von den Schwaben, Lothringern und Sachsen zum König gewählt wurde, gar nicht anwesend war, da er in keiner Quelle genannt wird und die sächsischen Fürsten die Wahl HERMANNS ausdrücklich befürworteten. Von einer Kandidatur des NORTHEIMERS hören wir ebenso wenig wie von einer Parteinahme der Sachsen für etwaige von ihm erhobene Ansprüche. Auch die Ansicht, dass Gregor ihn für einen ungeeigneten Kandidaten gehalten habe, ist nach dem oben Gesagten nicht stichhaltig. Wahrscheinlich hat es Otto - wie schon im Jahre 1077 - vorgezogen, aus Gründen der Sicherheit seine eigenen Ansprüche zurückzustellen und sich abwartend zu verhalten. Es ist kaum anzunehmen, dass Welf, der nach dem Tode RUDOLFS als einflußreichster süddeutscher Fürst in Ochsenfurt eine entscheidende Rolle spielte, den NORTHEIMER seine Stimme gegeben hätte. Gewiß hat auch die Erwägung, dass sich nach den Ereignissen des Jahres 1080 die Machtverhältnisse im Reich erheblich zu Gunsten des Königs verschoben hatten, seine Haltung entscheidend mitbestimmt.
Es darf als sicher gelten, dass HERMANN, ein relativ unbedeutender Fürst, der der Rolle eines Gegen-Königs keineswegs gewachsen war, auf Vorschlag der kurialen Partei gewählt wurde. Vielleicht war seine Wahl nur deshalb möglich, weil sich die einflußreicheren Großen gegenseitig die Krone mißgönnten. Während HERMANN bei den in Ochsenfurt anwesenden sächsischen Fürsten ungeteilte Zustimmung gefunden hatte, war Otto von Northeim zunächst nicht bereit, ihn anzuerkennen. Dabei mußte es diesmal wesentlich von seiner Haltung abhängen, ob der Gegenkönig in Sachsen die Unterstützung weiter Kreise des Stammesfürstentums finden würde. Nach Bruno soll es den Fürsten der Gegenseite gelungen sein, den NORTHEIMER in seinem Entschluß wankend zu machen, ohne jedoch von ihm bestimmte Zusagen zu erlangen. Sein Schwanken habe bis über den Sommer hinaus fortbestanden und die Haltung weiter Kreise in Sachsen bestimmt. Als er - nach den Worten Brunos - im November zu weiteren Besprechungen mit den königstreuen Fürsten eingeladen und von ihnen fast gewonnen worden sei, habe ihn ein schwerer Unfall getroffen. Durch einen Sturz vom Pferd habe er sich eine Beinverletzung zugezogen und sich fast einen ganzen Monat lang tragen lassen müssen. Dieses Mißgeschick sei ihm als ein Wink der Vorsehung erschienen und habe ihn veranlaßt, alle Verbindungen mit den Feinden abzubrechen und sich wieder auf die Seite seiner Stammesgenossen und des von ihnen erwählten Königs zu stellen.
Der Bericht Brunos wirft eine Reihe von Fragen auf. Richtig an ihm wird sein, dass Otto in der Tat nach der Wahl HERMANNS eine unschlüssige Haltung gezeigt hat. Die Angabe, der NORTHEIMER sei durch Bemühungen der Gegenseite wankend gemacht worden, ist aber schon deshalb abzulehnen, weil wir von seiner königsfeindlichen Haltung gerade aus dieser Zeit durch Bruno selbst glaubwürdige Nachrichten besitzen. Ein Übertritt auf die Seite des Königs hätte ihn zudem jeder Machtstütze des sächsischen Stammes beraubt. Es entsteht daher der Eindruck, dass Bruno über die eigentlichen Beweggründe der Wandlung des NORTHEIMERS, die wohl doch auf einen eigenen Entschluß zurückzuführen ist, zumindest schlecht unterrichtet war. Vielleicht hat Otto versucht, die Sachsen zum Verzicht auf das Gegenkönigtum zu bewegen, weil er es für politisch unklug hielt, sich für die ihm ungeeignet erscheinende Persönlichkeit HERMANNS zu verbürgen. Die unschlüssige Haltung des NORTHEIMERS war aber nicht von Dauer. Gegen Ende des Jahres 1080 hatte - wie schon vier Jahre zuvor - das sächsische Stammesfürstentum erneut den Ausschlag gegeben. Getrieben von den Wünschen der Fürsten, seelisch beeindruckt durch den erlittenen Unfall, den er als Zeichen des Schicksals betrachten mochte, hat der alternde Mann nochmals einem Gegen-König seine Machtmittel zur Verfügung gestellt. Damit war die Stellung des SALMERS in Sachsen fürs erste gesichert. Der Übertritt des NORTHEIMERS auf die Seite HERMANNS und die Tatsache, dass nur ein Teil der Sachsenfürsten in Ochsenfurt zugegen war, hat wahrscheinlich eine sächsische Nachwahl erforderlich gemacht, die Ende 1081 in Eisleben stattfand. Mit der Krönung HERMANNS am Weihnachtsfest 1081 in Goslar durch Siegfried von Mainz fand seine Erhebung ihren formalen Abschluß.
Otto von Northeim hat auch in seinem letzten Lebensjahre die Partei HERMANNS VON SALM unterstützt, damit blieb die Stellung des Gegen-Königs in Sachsen trotz der unsicheren Haltung der westfälischen Fürsten vorerst gesichert. Im Jahre 1082 intervenierte er zusammen mit Hartwig von Magdeburg und Burchard von Halberstadt, die als besonders eifrige Anhänger des Salmers galten, und anderen in einer Urkunde Siegfrieds von Mainz für das Kloster Hasungen. Am 3. August 1082 befand sich Otto sicherlich in Goslar, wo HERMANN die Rechte des Klosters Korvei, dessen Vogt der NORTHEIMER war, bestätigte. Als der SALMER wohl noch im Spätsommer 1082 mit einem Heeresaufgebot Sachsen verließ, um, wie es heißt, dem Papst gegen HEINRICH zu Hilfe zu eilen, ließ er Otto als seinen Stellvertreter in Sachsen zurück. Zu Beginn des neuen Jahres traf ihn ein schwerer Schlag: am 11. Januar 1083 war Otto von Northeim gestorben. Sein Tod hatte zur Folge, dass die bis zu diesem Zeitpunkt relativ festgefügte sächsische Widerstandsfront auseinanderbrach und die Stellung HERMANNS VON SALM in Sachsen ernsthaft erschüttert wurde.
Das Schicksal Ottos von Northeim war tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, seitdem er am Ende der 60-er Jahre als Reichsfürst wie als sächsischer Territorialfürst auf dem Höhepunkt seiner politischen Laufbahn gestanden hatte. Durch seinen Sturz im Jahre 1070 wurde diese Entwicklung jäh unterbrochen. Die ersten Jahre nach 1070 sind erfüllt von dem unablässigen Ringen des NORTHEIMERS um die Wiedergewinnung seiner Machtstellung, die sich mit dem leidenschaftlichen Aufbegehren des sächsischen Stammes zu einer geschlossenen Aufstandsbewegung verband: Otto wurde der politische und militärische Führer dieser Bewegung. Neben seiner sächsischen Interessenpolitik, die er mit seinen sächsischen Stammesgenossen gemeinsam betrieb, verfolgte er ein großes Ziel: die Wiedererlangung seiner im Jahre 1070 verlorenen reichsfürstlichen Stellung. Seit dem Jahre 1073 gelang es ihm, durch eine kluge Vermittlungspolitik zwischen HEINRICH IV. und den sächsischen Fürsten seine Beziehungen zum König zu erneuern und damit eine günstige Ausgangsbasis für die Verwirklichung seiner Absichten zu gewinnen. Das Jahr 1076 brachte ihm mit der Restitution seiner sächsischen Hoheitsrechte und der Übertragung der Statthalterschaft über Sachsen durch den König seinen letzten großen Erfolg, bildete aber zugleich den Abschluß dieser Entwicklung. Seine Politik des Einvernehmens mit dem König, die wesentlich von der Hoffnung auf den Wiedererwerb Bayerns getragen war, veranlaßte die sächsischen Fürsten, unter bewußter Umgehung der Sonderinteressen ihres Standesgenossen die Verbindung zu den oberdeutschen Fürsten herzustellen, deren Bestreben es war, die Pläne des NORTHEIMERS zu vereiteln. Der Tag zu Forchheim 1077, der mit der Erhebung RUDOLFS VON SCHWABEN endete, bedeutete zugleich den Zusammenbruch der groß angelegten northeimischen Machtpolitik. Nach dem Abbruch seiner Beziehungen zum König und dem mit sächsischer Hilfe errungenen Sieg seines schärfsten Rivalen befand sich Otto in einem Zustand politischer Isolierung, der auch sein Verhältnis zu HERMANN VON SALM entscheidend mitbestimmte. Nicht die "Zwiespältigkeit seines Ehrgeizes", das Bestreben, als Gegen-König und Herzog von Bayern die Macht im Reiche an sich zu reißen, ist, wie man gemeint hat, für das Scheitern seiner Politik ausschlaggebend gewesen, sondern vielmehr die  Unvereinbarkeit mit seiner Sonderinteressen mit den Interessen des sächsischen Stammesfürstentums. Wir stehen vor der Paradoxie, dass gerade der sächsische Stamm, dessen Führung Otto von Northeim noch bei seinem Tode weitgehend in seinen Händen vereinigte, die Verwirklichung seiner ehrgeizigen Machtpläne verhindert hat.
In Otto von Northeim verlor der sächsische Stamm eine seiner bedeutendsten und politisch fähigsten Führerpersönlichkeiten, um nicht zu sagen den staatsmännisch begabtesten Kopf des ausgehenden 11. Jahrhunderts. Die Quellen rühmen seine edle Abstammung, seine Klugheit, Beredsamkeit und Tatkraft, seine Kriegstüchtigkeit und persönliche Tapferkeit. Das Erbe seines Vaters Benno und seiner Gemahlin Richenza bildete die Grundlage seiner Herrschaftsstellung. Seine persönlichen Fähigkeiten ermöglichtem ihm, diesem Erbe jene gesteigerte politische Wirksamkeit zu verleihen, wie sie in seinem Machtstreben ihren vollkommenen Ausdruck gefunden hat. Noch in den letzten Jahren vor seinem Tode, nach dem Scheitern seiner Machtpolitik, bietet sich uns das Bild einer ungebrochenen Größe.
1081 (ein Jahr und zwei Monate vor seinem Tode) stürzt Otto auf ebenem Boden mit dem Pferd und erleidet eine so schwere Beinverletzung, "daß er sich fast einen ganzen Monat lang tragen lassen mußte". Wahrscheinlich stirbt er aber eines natürlichen Todes. Möglicherweise stiftet er kurz vorher das Kloster St. Blasien in Northeim, in dem er begraben liegt.
Bei einer Ausgrabung im Jahre 1978 meint man seine sterblichen Überreste unter der Nikolaikapelle des Stifts St. Blasien in Northeim gefunden zu haben. Die gerichtsmedizinische Untersuchung des Skeletts ergab, "daß es sich um einen etwa 60 Jahre alten, hochgewachsenen (wohl über 180 Zentimeter großen), kräftig gebauten und an Muskeleinsatz gewohnten, rechtshändigen Mann gehandelt hat, der im Alter an erheblichen Arthrose-Erscheinungen gelitten haben muß." Ein Knochenbruch an der rechten Speiche oberhalb des Handgelenks war mehrjährig verheilt. Am rechten Schienbein und am linken Oberschenkelknochen fanden sich Verdickungen, die sich als "Restbefund nach einer Quetschung mit Blutung im Bereich der Knochenhaut" interpretieren lassen (hier haben wir wohl die Spuren des oben erwähnten Reitunfalls).
Am spektakulärsten war eine Schwerthiebverletzung  an der rechten Stirnseite, die mindestens ein bis zwei, möglicherweise auch fünf oder mehr Jahre überlebt wurde.