Wenige Monate nach dem Regensburger Reichstag im Juni/Juli
1180 entschied
BARBAROSSA über
die Zukunft des freigewordenen bayerischen Herzogtums. Am 16. September
belehnte er damit zu Altenburg in Thüringen einen Mann seiner nächsten
Umgebung, den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach
aus dem Hause der Grafen von Scheyern. Die Schwierigkeiten des Herrschaftsüberganges
konnten überwunden werden, wenn auch mehrere weltliche Große
dem neuen Herzog auf seinem ersten Landtag zu Regensburg im November 1180
den Lehnseid verweigerten, voran die Markgrafen Berthold von Andechs und
Otakar von Steier wie oft vermutet worden ist. Hinter Otto
stand der Kaiser und die überwiegende Mehrheit der bayerischen Kirchenfürsten,
so besonders ein Bruder Ottos, Konrad,
früher Erzbischof von Mainz, seit 1177 Erzbischof von Salzburg und
damit Primas der bayerischen Kirche, eine im Reichs- und Kirchendienst
gleich ausgezeichnete Persönlichkeit. Vom alten Welf VI. war keine
Opposition zu erwarten. Das Pfalzgrafenamt, das in der Familie erblich
war, wechselte an Ottos gleichnamigen Bruder. Den Titel Pfalzgraf
führte auch Friedrich, ein vierter Bruder, der 1198 als Laienmönch
im Kloster Indersdorf gestorben ist.
Der Akt von Altenburg wirkte dynastiegründend. Wurde
in den vorausgehenden Jahrhunderten die im alten Bayernrecht vorgezeichnete
erbliche Bindung der bayerischen Herzogswürde an ein Geschlecht oft
und oft durchbrochen, so blieb von jetzt an Bayern im Besitz der WITTELSBACHER
bis ins 20. Jahrhundert. Auf Herzog Otto
folgte ohne neuen königlichen Willensakt 1183 sein Sohn, so dass anzunehmen
ist, dass nach dem österreichischen Vorbild von 1156 die Erblichkeit
des Herzogtums dem Geschlecht bereits 1180 verbürgt wurde. Im
Jahr 1208 wurde sie vom Reichsoberhaupt, vom WELFEN
OTTO IV. unter Verzicht auf seine und seines Hauses Ansprüche,
ausdrücklich anerkannt. Mit der erblichen Belehnung war ein Rechtsanspruch
auf das Herzogtum verbürgt, war die Möglichkeit des Zusammenwachsens
von Land und Fürst, Volk und Dynastie zu höchster Leistung angespornt.
Herzog Otto gehörte
der vordersten Reihe der Reichsfürsten der BARBAROSSA-Zeit
an, geprägt in ihrem Wesen von den Idealen des Rittertums und im Besitz
hervorragender persönlicher Eigenschaften, von jenem hochgespannten
staufischen
Reichsbewusstsein
erfüllt waren, wie es uns aus den Manifesten der kaiserlichen Kanzlei
entgegentritt. Sein Bild trägt eine persönliche Note. Er erscheint
als unerschrocken und wagemutig, zu persönlichem Einsatz
jederzeit entschlossen, heißblütig, auch schroff,
besorgt um die Wahrung von Ordnung und Recht. Hatte er auch das Herzogtum
verkleinert übernommen, die Herzogsrechte waren in ihrem Umfang nicht
geschmälert worden. Er führte die Herrschaft nicht anders als
Heinrich der Löwe. Die Hauptleistung seiner nur dreijährigen
Regierungszeit bestand darin, dass er sich durchsetzte, die Opposition
zum Schweigen brachte und Frieden und Ordnung im Land aufrechterhielt,
wobei ihm, wie wir annehmen dürfen, die hervorragende Stellung seiner
Brüder Konrad und Otto sehr zu gute kam. Die bayerischen
Quellen kennen ihn vornehmlich als Richter. Er starb am 11. Juli 1183
im Alter von 66 Jahren.
Mit seinem Tod trat Bayern in eine staatliche Krise ein,
die zu den schwersten seiner Geschichte gehört. Das Land war ohne
die starke Führung, deren es eben in diesen Jahren bedurft hätte.
Vermutlich gleichzeitig mit der Belehnung Ottos
war die Erhebung des jugendlichen, zur Selbständigkeit drängenden
Markgrafen von Steier, Otakar, zum Herzog erfolgt, der damit auf dieselbe
Stufe wie Otto gehoben, von der bayerischen
Herzogswürde unabhängig wurde und die Möglichkeit gewann,
seine Herrschaft in einen Territorialstaat umzuformen. Der Gesamtkomplex
seiner Güter und Rechte trat als Herzogtum Steiermark, erstmals 1186
so genannt, gleichrangig neben Bayern und Österreich. Zu ihm gehörten
auch Teile des Traungaus, der dem bayerischen Herzogtum noch unter Heinrich
dem Löwen unterstanden hatte, wie dessen Gerichtstag zu Enns 1176
beweist. Die Abhängigkeit der Steiermark vom alten Stammland, die
an sich nur noch locker gewesen war, hatte ihr Ende gefunden. Um dieselbe
Zeit, noch unter Heinrich dem Löwen, hatte BARBAROSSA
dem aus einer wittelsbachischen Nebenlinie
stammenden Grafen Konrad III. von Dachau das Herzogtum Meranien,
das er 1153 dessen Vater übertragen hatte, entzogen und es, wohl als
Entschädigung für die Bevorzugung Ottos,
dem Markgrafen von Istrien-Krain, Berthold IV. von Andechs, verliehen,
der als Markgraf und nunmehriger Herzog damit gleich Otakar die Unabhängigkeit
von der bayerischen Herzogsgewalt gewann, wie dieser in den neuen Reichsfürstenstand
einrückte und daran gehen konnte, auf der breiten territorialen Basis,
die er im Alpenvorland und im Gebirge selbst besaß, ein geschlossenes
Fürstentum aufzubauen. Wurde durch die Entscheidungen von 1156 und
1180 die unmittelbare Verbindung Bayerns mit dem Osten und Südosten
abgeschnitten, das bayerische Herzogtum endgültig auf die Ausgangsstellung
der AGILOLFINGER zurückgeworfen
und aus einem Grenzland ein Binnenland, so drohte die Erhöhung der
ANDECHSER den Kern des alten Stammesherzogtums zu sprengen.