HERZOG LUDWIG II.
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* 13.4.1229, + 2.2.1294
Heidelberg Heidelberg
Grabstätte: Kirche des Zisterzienserklosters Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck)
2.8.1254 in Landshut
1. oo MARIA, Herzogin von Brabant und Lothringen
1226, + 18.1.1256 enthauptet
Donauwörth
Grabstätte: Heiligenkreuzkirche in Donauwörth
Eltern: Heinrich II., Herzog von Brabant und Lothringen und Maria, Tochter des Königs PHILIPP VON SCHWABEN
24.8.1260
2. oo ANNA, Herzogin von Schlesien-Glogau
* um
1240, + 25.6.1271
München
Grabstätte: Kirche des Zisterzienserklosters Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck)
Eltern: Konrad II. (Karl), Herzog von Schlesien-Glogau, Sagan und Krossen, und Salome, Tochter des Herzogs Wladislaw Odonicz von Groß-Polen
zwischen 24. und 27.10.1273 in Aachen (Heidelberg?)
3. oo MECHTHILD (MATHILDE), Gräfin von Habsburg
* 1251 oder 1253, + im Juni 1304
Rheinfelden
München
Grabstätte: Kirche des Zisterzienserklosters Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck)
Eltern: RUDOLF I. Römischer König, Graf von Habsburg, und Gertrud Anna, Gräfin von Hohenberg (Zollern - Hohenberg in Schwaben)
Die drei ersten WITTELSBACHER
Herzöge Bayerns haben den Bereich ihres unmittelbaren Wirkens
für den inneren und äußeren Frieden im Lande verdreifacht,
indem sie Grafschafts- und Vogteirechte gewannen und durch Viztume und
Richter (Landrichter) wahrnahmen. Natürlich mussten sie zu den Blutgerichtsrechten
hinzu die allgemeine Gebotsgewalt des Landesherrn, seine Militärgewalt,
seine Steuerhoheit und den Anspruch auf Huldigung haben oder erreichen.
Sie retteten dadurch einen sehr erheblichen Bereich des bisherigen Stammesherzogtum
in das Landesfürstentum hinüber. Nur als solches konnte nämlich
jetzt das Herzogtum bestehen, da das personalgebundene Stammesrecht nun
zum territorialgebundenen Landrecht wurde. Außerdem hatte Kaiser
FRIEDRICH II. durch die gesetzlichen Regelungen von 1220 und
1231/32 die Entwicklungsmöglichkeiten in Rechtsformen umgeprägt.
Diese Leistung der WITTELSBACHER
war
auch bedingt durch den günstigen Beginn ihres Wirkens als Herzöge
seit 1180. Mit dem Verfügungsrecht der Angehörigen des Herrschergeschlechts
über das Hausgut, aber auch über die damit verknüpften Rechte
wurde spätestens seit 1253/55 ein neuer Abschnitt der Geschichte der
Pfalzgrafschaft und des Herzogtums eingeleitet. Denn Otto II. hinterließ
im Gegensatz zu seinem Vater zwei Söhne, nämlich Ludwig
und
Heinrich.
Beide hatten kurz vor seinem Tode im September 1253,
als sie mit ihrem Vater in Richtung Steiermark marschierten, das Fest der
Schwertleite in Ötting gefeiert. Diese war freilich nicht mehr als
eine nachträgliche Bekräftigung ihre Eintritts ins ritterliche
Leben. Der nun schon 25-jährige
Herzog Ludwig
hatte sich bereits mehrfach als Heerführer bewährt;
er hatte 1246 an der Seite König KONRADS
IV. gegen den Landgrafen von Thüringen gekämpft, 1250
den Feldzug in das Land ob der Enns geleitet und 1251 die Burg Teisbach
des kriegführenden Bischofs von Regensburg erobert. Heinrich
war mehr als sechs Jahre jünger, aber bereits wie Ludwig
verheiratet. Er hielt sich gerade bei seinem Schwiegervater, dem König
von Ungarn, auf, als sein Vater aus dem Leben schied.
Die jungen Herzöge regierten zunächst gemeinsam,
erwarben vom Erzbischof von Salzburg zahlreiche Lehen und Vogteien und
bauten miteinander am Lebenswerk des Vaters weiter. Nach dem Tode König
KONRADS IV. 1254 suchten sie ihrem Neffen und Mündel Konradin
Schwaben und Sizilien zu erhalten, setzten an die Stelle des als Sachwalter
ihres Neffen aufgestellten Markgrafen Berthold von Cham-Vohburg den unehelichen
Kaisersohn Manfred von Tarent, der
Berthold als Verschwörer verurteilte und einsperrte, und erzielten
so zwei Ergebnisse. Papst Alexander IV. wandte sich jetzt an ihre Mutter
und damit an sie wegen Konradin, freilich
auch an andere. Die WITTELSBACHER Brüder
glaubten nicht an eine wirklich Versöhnung der Kurie mit dem jungen
STAUFER.
Durch die Verurteilung Bertholds fiel aber zum anderen den WITTELSBACHER
Brüdern das Erbe an Nabburg zu. Von eben diesem Ort verkündeten
die Herzöge gemeinsam die Ausübung des Reichsverweseramtes auf
Anfrage aus Bamberg Rechtssätze zur gerichtlichen Erkenntnis, die
von allgemeiner Bedeutung waren.
Ludwig und Heinrich
besaßen das gleiche allodiale Recht auf ihre Landes-Fürstentümer,
die Pfalzgrafschaft und das Herzogtum. Trotz der gemeinsamen
brüderlichen Erfolge teilten sie am 28. März 1255 das Herzogtum
in einer bloßen Nutzteilung. Sie handelten damit bereits nach dem
in einer WITTELSBACHER Urkunde von
1288 ausgesprochenen Grundsatz, unter den Berechtigten gleichwertig zu
teilen. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein, die aus punktweisen, sich
gegenseitig bedingenden Positionen bestand, blieb ungeteilt, ihr Hauptrecht
der Königswahl blieb bei den Brüdern gemeinsam. Schon um das
Jahr 700 hatte der AGILOLFINGER Herzog
Theodo Teile seines Herzogtums Bayern an seine Söhne zur selbständigen
Regierung gegeben. Vielleicht schon damals, jedenfalls aber 1255 gingen
die Interessen und Entwicklungstendenzen O-Bayerns und der westlichen Landesteile
stark auseinander. Das wurde den Herzogen Ludwig
und Heinrich 1255 und erst recht im Laufe der Jahre durch die Gegensätze
unter ihrer beiderseitigen Gefolgschaften stark bewusst: "Was als Streit
der Brüder bezeichnet wird, war häufig Streit der beiderseitigen
Edlen und Ministerialen" (Forschung Spindler). Beide Herzöge nannten
sich auch weiterhin nach dem ganzen Herzogtum Bayern. Die in Landshut geprägten
Denare hatte noch 1253 ihr Vater als für das ganze Land gültig
erklärt. Die Brüder arbeiteten auch weiterhin durch die Landfriedensgesetzgebung
für das ganze Land. Freilich wurden sie dabei oft durch die Streitigkeiten
gestört, dir durch entgegengesetzte Interessen nicht zuletzt ihrer
eigenen beiderseitigen Gefolgschaften verursacht wurden.
Das Herzogtum wurde 1255 in das Obere Bayern und das
"Niederland" geteilt. Beide Gebiete bestanden nur aus den Kernen der heute
so genannten Regierungsbezirke. Ober-Bayern, das Ludwig
II. bekam, reichte vom Süden des heutigen Oberpfälzer
Waldes und der mittleren Naab bis zu den Alpen bei Kitzbühel, von
Amberg und Schwandorf über Ingolstadt und München, das sich Ludwig
II. als Residenz wählte, Wasserburg, Aibling bis nach Kufstein
und barg in seinem Bereich den alten wittelsbachischen
Hausbesitz vom Süden der Donau bis in den Nordgau hinein und war nach
dem Westen und dem Reich orientiert. Bei Eger sowie bei Füssen und
Schongau grenzte Ober-Bayern an staufisches Reichsland.
Diese Orientierung zum Westen und zum Reich wird durch die Tatsache unterstrichen,
dass Ludwig II. die
Pfalzgrafschaft bei Rhein ungeteilt erhielt, wenn auch sein Bruder
ebenso wie später alle Inhaber des Herzogtums, ja der Teilherzogtümer
Bayerns den Titel eines Pfalzgrafen bei Rhein führten.
Das gegenüber Ober-Bayern wirtschaftlich reichere
niederbayerische Bauernland mit seiner Hauptstadt Landshut hatte sich mit
der Emanzipation der Bistümer Freising, Regensburg, Passau und Salzburg
vom Herzogtum weg zu eigenen Landesfürstentümern auseinander
zu setzen. Die Inhaber Österreichs und Böhmens begünstigten
diese Emanzipationen. Herzog Heinrich musste hier mehr um Landesgrenzen
ringen, die durch diese Emanzipationen neu gesetzt wurden, als sein Bruder.
Heinrich konnte die Grenze seines Bereichs hart an die Mauern des
Bischofssitzes Passau vorschieben. Durch Jahrhunderte war diese Grenze
von großer Bedeutung. Natürlich blieben ihm die Probleme des
Ostens mit Böhmen und Ungarn. Das Ringen um die verlorenen Marken
des alten Herzogtums Bayern selbst blieben immer eine besondere Aufgabe,
die Heinrich klar erkannte.
Die beiden Brüder hatten sich vor der Teilung mit
den Oberhirten von Freising, Regensburg, Passau und Salzburg verglichen
und förderten wesentlich die Klöster, die in den Wirren unter
Kaiser
FRIEDRICH II. sehr gelitten hatten; beide entwickelten ihre
jungen Städte, vor allem ihrer Hauptstädte fortschrittlich. Heinrich
gewährte Landshut 1256 und 1279 Stadtrechte.
Ludwigs
neue Hauptstadt München erhielt noch in seinem Todesjahr, aber jetzt
schon durch seinen Sohn Rudolf, 1294 das Stadtrecht. Beide Herzöge
stellten Geistliche und Bürger in den Kreis ihrer Mitarbeiter in Kanzlei
und Rat. In Nieder-Bayern lässt sich seit 1258, in Ober-Bayern seit
1265 ein ziemlich ständig tätiger Rat des Herzogs nachweisen.
In Ober- wie in Nieder-Bayern reifte eine neue weltliche Oberschicht der
Ritter zu Landherren heran, in Nieder-Bayern errangen diese in der Hofordnung
ihrer Herzöge von 1293, dass jeweils nur zwei Räte aus dem Kreis
der Landherren am Hof sein sollten, der Herzog im übrigen Räte
aus der Gegend heranzog, in der er sich gerade zu seiner landesfürstlichen
Tätigkeit aufhielt. Solche Räte wirkten auch als Schiedsrichter
und Bürgen für die Herzöge und wurden gegebenenfalls auch
zur Mitbesiegelung von Herzogsurkunden herangezogen. Die herzoglichen Residenzen
erscheinen aber immer mehr als Ausstellungsorte der Herzogsurkunden Ludwigs
und
Heinrichs.
Ludwig weilte im
Januar 1256 in landesherrlicher Tätigkeit am Rhein. Da wurde er durch
Umstände, die bis heute nicht eindeutig geklärt sind, zu einer
furchtbaren Tat hingerissen. Mehrere Versionen sind darüber niedergeschrieben
worden, meist in viel späterer Zeit. Eine davon erzählt: Ein
Brief seiner Gattin Maria von Brabant geriet in die Hände
Ludwigs, als er sich am Rhein aufhielt. Er war - nach einem
nicht gleichzeitigen Bericht - an ein Mitglied des Hauses der Rau- oder
Wildgrafen von Kyburg auf dem Hunsrück gerichtet. Zwei seiner bayerischen
Ministerialen bestärkten Ludwig
in dem angeblich aus dem Brief hervorgehenden Verdacht, dass seine Frau
in einen Ehebruch verstrickt sei. Nach dem im 13. Jahrhundert niedergeschriebenen
Schwabenspiegel war die Strafe für eine Ehebrecherin die Enthauptung.
Ludwig
ritt in jähem Zorn Tag und Nacht, bis er in Donauwörth
seine Frau antraf. Er ließ sie sofort enthaupten. Wenn nicht als
Ehemann, so hatte er doch als Herzog das Recht, einen Urteilsspruch über
eine Ehebrecherin zu fällen.
Ludwig gewann
aber offenbar keine Beweise für die Schuld der hingerichteten Gattin
und begann die jähe Tat als schwere Untat zu erkennen und schwer zu
bereuen. In Erfüllung der ihm von der Kirche auferlegten Buße
stiftete er das Zisterzienserkloster Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck).
Sein Beiname "der Strenge" wurde ihm erst in einem späteren
Jahrhundert gegeben.
Bei der Königswahl von 1257 wählten die beiden
WITTELSBACHER
Brüder RICHARD VON CORNWALL.
Ludwig,
der auf England hoffte, versuchte vergebens, seinem Neffen
Konradin die Belehnung mit dem Herzogtum Schwaben zu erwirken.
Er gewann für sich auch keine englische Prinzessin als Gattin und
heiratete 1260 Anna, die Tochter Herzog
Heinrichs II. des Großmütigen von Schlesien-Glogau. 1261/62
erreichte er aber über schwäbische Große, dass dem staufischen
Neffen sein angestammtes Herzogtum wenigstens zugesichert wurde. Ludwig
unterstützte
Konradin
mit seiner ganzen Tatkraft, aber auch mit großen Geldmitteln, ließ
sich dafür allerdings
staufisches
Gut aus allodialem Besitz oder Reichsbesitz verpfänden oder vermachen.
Das Eintreten für seine Neffen trug dem WITTELSBACHER
die
Exkommunikation durch den Papst selbst ein, der ihm sogar das Interdikt
androhte, das heißt das Verbot der Spendung der Sakramente in seinen
landesfürstlichen Bereichen. Erst lange nachdem 1268
Konradin in Neapel enthauptet worden war, vermochte sich Ludwig
1273 von der kirchlichen Strafe zu lösen. Aus dem mit Umsicht
gesicherten Erbe Konradins im Westen
und Norden Bayerns gewann Ludwig außerordentlich
viel.
Als Pfalzgraf bei Rhein war Ludwig
immer wieder in die Dienste nicht nur seines staufischen
Neffen getreten, sondern auch nach dessen Tod in die Dienste des Reiches.
1272 starb König RICHARD VON CORNWALL.
ALFONS VON KASTILIEN war im
Reich als König gescheitert. Papst Gregor X. wollte wegen eines Kreuzzuges
ein kraftvolles Königtum im Reich. Die Städte am Rhein und in
der Wetterau erklärten, sie würden nur einem einmütig gewählten
König ihre Tore öffnen. Der Mainzer Kurfürst und Erzbischof
Werner von Eppenstein wollte den Pfalzgrafen und Herzog
Ludwig in das Königswahlbündnis der geistlichen Kurfürsten
einbeziehen. Dazu musste er natürlich Ludwig
und
seine landesfürstlichen Bereiche von dem 1272 noch einmal erneuerten
Bann und dem inzwischen auferlegten Interdikt befreien. Das gelang Werner
ebenso wie die Beilegung der territorialen Streitigkeiten
Ludwigs
mit Köln und Trier, in denen ihm der Pfalzgraf die Entscheidung übertrug.
Ludwig
verband sich am 11. September 1273 zu Boppard am Rhein mit den drei geistlichen
Kurfürsten zu einer Einmütigkeit der Wahl; wenn drei der vier
auf einen sich einigten, sollte der vierte diesen ebenfalls wählen.
Ludwig
verzichtete auf seine eigene
Wahl, sorgte aber dafür, dass
Graf Rudolf
von Habsburg auch von den übrigen weltlichen Kurfürsten
im Reich gewählt wurde. König
Ottokar II. von Böhmen widersprach
zwar, aber Ludwig stimmte sowohl als
Pfalzgraf wie mit einer Hälfte der Stimme von Bayern für den
HABSBURGER
und sorgte dafür, dass sein Bruder die andere Hälfte aufgrund
des Herzogtums ebenfalls Graf Rudolf zuwandte.
Am 1. Oktober vollzog Pfalzgraf Ludwig,
in dieser Eigenschaft der erste weltliche Reichsfürst, im Namen der
sieben wahlberechtigten Kurfürsten des Reiches die Wahl. Ludwig
erwarb auch weiterhin durch Kauf und auf den Wegen des Lehensrechtes, des
Heimfallrechtes und des Erbrechtes sowohl im Herzogtum wie in der Pfalgrafschaft
unermüdlich viele Jurisdiktionsbereiche. Er arbeitete umsichtig und
elastisch, gab zum Beispiel dem Bischof von Regensburg nach, um seine ganze
Kraft 1261 am Rhein gegen den Bischof von Speyer erfolgreich zum Ausdruck
zu bringen. Unter seinen Burgmannen war sogar ADOLF
VON NASSAU, der spätere König. Wie sein Vater förderte
er das WITTESLBACHER Hauskloster Schönau
bei Heidelberg.
Aus seiner zweiten Ehe mit der Prinzessin von Schlesien
hatte der Pfalzgraf und Herzog einen ältesten Sohn Ludwig,
der 1267 geboren, als wohlerzogen und elegant galt, und 1288 Elisabeth,
die 16-jährige Tochter des Herzogs Friedrich III. von Lothringen heiratete.
Der Pfalzgraf selbst war damals bereits zum dritten Mal, nämlich seit
1273 mit der Tochter Mechthild des
Königs
RUDOLF, verheiratet, von der er zwei Söhne hatte, Rudolf,
der 1274, LUDWIG, der 1282 geboren
wurde. Von seinen Töchtern aus der dritten Ehe heiratete Mechthild
1288 den Herzog Otto IV. den Strengen von Braunschweig-Lüneburg,
Agnes noch zu Lebzeiten des Vaters den Landgrafen Heinrich II. von
Hessen. Das westliche Mittel- und N-Deutschland waren damit in die Familienbereiche
des Pfalzgrafen und Herzogs
Ludwig
einbezogen. Da traf ihn 1290 ein schwerer Schlag. Ludwig, sein ältester,
noch kinderloser Sohn, erhielt auf einem Turnier in Nürnberg, eine
tödliche Wunde. Er wurde neben seiner Mutter im Kloster Fürstenfeld
begraben. Schon 1288 hatte Ludwig II. für
seinen eigenen Todesfall vorgesorgt. Er hatte damals noch drei Söhne.
Deshalb hatte er veranlasst, dass der älteste in einer Urkunde im
Zusammenwirken mit dem Vater und unter Anerkennung durch
König
RUDOLF eine gleichwertige Landesteilung unter den Brüder
allodialrechtlich verankerte. Damit wollte der alte Pfalzgraf eventuellen
Streitigkeiten unter seinen Söhnen zuvorkommen. Er starb 1294 in
Heidelberg und hinterließ aus der Ehe mit der HABSBURGERIN
zwei Söhne, Rudolf und LUDWIG,
der eine 20, der andere 12 Jahre alt.