Rall Hans und Marga: Seite 45-49
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"Die Wittelsbacher"

HERZOG LUDWIG II.
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* 13.4.1229, + 2.2.1294
Heidelberg    Heidelberg

Grabstätte: Kirche des Zisterzienserklosters Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck)

   2.8.1254 in Landshut
  1. oo MARIA, Herzogin von Brabant und Lothringen
          1226, + 18.1.1256 enthauptet
                    Donauwörth

Grabstätte: Heiligenkreuzkirche in Donauwörth

Eltern: Heinrich II., Herzog von Brabant und Lothringen und Maria, Tochter des Königs PHILIPP VON SCHWABEN

  24.8.1260
  2. oo ANNA, Herzogin von Schlesien-Glogau
         * um 1240, + 25.6.1271
                            München

Grabstätte: Kirche des Zisterzienserklosters Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck)

Eltern: Konrad II. (Karl), Herzog von Schlesien-Glogau, Sagan und Krossen, und Salome, Tochter des Herzogs Wladislaw Odonicz von Groß-Polen

 zwischen 24. und 27.10.1273 in Aachen (Heidelberg?)
  3. oo MECHTHILD (MATHILDE), Gräfin von Habsburg
          * 1251 oder 1253, + im Juni 1304
          Rheinfelden             München

Grabstätte: Kirche des Zisterzienserklosters Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck)

Eltern: RUDOLF I. Römischer König, Graf von Habsburg, und Gertrud Anna, Gräfin von Hohenberg (Zollern - Hohenberg in Schwaben)

Die drei ersten WITTELSBACHER Herzöge Bayerns haben den Bereich ihres unmittelbaren Wirkens für den inneren und äußeren Frieden im Lande verdreifacht, indem sie Grafschafts- und Vogteirechte gewannen und durch Viztume und Richter (Landrichter) wahrnahmen. Natürlich mussten sie zu den Blutgerichtsrechten hinzu die allgemeine Gebotsgewalt des Landesherrn, seine Militärgewalt, seine Steuerhoheit und den Anspruch auf Huldigung haben oder erreichen. Sie retteten dadurch einen sehr erheblichen Bereich des bisherigen Stammesherzogtum in das Landesfürstentum hinüber. Nur als solches konnte nämlich jetzt das Herzogtum bestehen, da das personalgebundene Stammesrecht nun zum territorialgebundenen Landrecht wurde. Außerdem hatte Kaiser FRIEDRICH II. durch die gesetzlichen Regelungen von 1220 und 1231/32 die Entwicklungsmöglichkeiten in Rechtsformen umgeprägt. Diese Leistung der WITTELSBACHER war auch bedingt durch den günstigen Beginn ihres Wirkens als Herzöge seit 1180. Mit dem Verfügungsrecht der Angehörigen des Herrschergeschlechts über das Hausgut, aber auch über die damit verknüpften Rechte wurde spätestens seit 1253/55 ein neuer Abschnitt der Geschichte der Pfalzgrafschaft und des Herzogtums eingeleitet. Denn Otto II. hinterließ im Gegensatz zu seinem Vater zwei Söhne, nämlich Ludwig und Heinrich.
Beide hatten kurz vor seinem Tode im September 1253, als sie mit ihrem Vater in Richtung Steiermark marschierten, das Fest der Schwertleite in Ötting gefeiert. Diese war freilich nicht mehr als eine nachträgliche Bekräftigung ihre Eintritts ins ritterliche Leben. Der nun schon 25-jährige Herzog Ludwig hatte sich bereits mehrfach als Heerführer bewährt; er hatte 1246 an der Seite König KONRADS IV. gegen den Landgrafen von Thüringen gekämpft, 1250 den Feldzug in das Land ob der Enns geleitet und 1251 die Burg Teisbach des kriegführenden Bischofs von Regensburg erobert. Heinrich war mehr als sechs Jahre jünger, aber bereits wie Ludwig verheiratet. Er hielt sich gerade bei seinem Schwiegervater, dem König von Ungarn, auf, als sein Vater aus dem Leben schied.
Die jungen Herzöge regierten zunächst gemeinsam, erwarben vom Erzbischof von Salzburg zahlreiche Lehen und Vogteien und bauten miteinander am Lebenswerk des Vaters weiter. Nach dem Tode König KONRADS IV. 1254 suchten sie ihrem Neffen und Mündel Konradin Schwaben und Sizilien zu erhalten, setzten an die Stelle des als Sachwalter ihres Neffen aufgestellten Markgrafen Berthold von Cham-Vohburg den unehelichen Kaisersohn Manfred von Tarent, der Berthold als Verschwörer verurteilte und einsperrte, und erzielten so zwei Ergebnisse. Papst Alexander IV. wandte sich jetzt an ihre Mutter und damit an sie wegen Konradin, freilich auch an andere. Die WITTELSBACHER Brüder glaubten nicht an eine wirklich Versöhnung der Kurie mit dem jungen STAUFER. Durch die Verurteilung Bertholds fiel aber zum anderen den WITTELSBACHER Brüdern das Erbe an Nabburg zu. Von eben diesem Ort verkündeten die Herzöge gemeinsam die Ausübung des Reichsverweseramtes auf Anfrage aus Bamberg Rechtssätze zur gerichtlichen Erkenntnis, die von allgemeiner Bedeutung waren.
Ludwig und Heinrich besaßen das gleiche allodiale Recht auf ihre Landes-Fürstentümer, die Pfalzgrafschaft und das Herzogtum. Trotz der gemeinsamen brüderlichen Erfolge teilten sie am 28. März 1255 das Herzogtum in einer bloßen Nutzteilung. Sie handelten damit bereits nach dem in einer WITTELSBACHER Urkunde von 1288 ausgesprochenen Grundsatz, unter den Berechtigten gleichwertig zu teilen. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein, die aus punktweisen, sich gegenseitig bedingenden Positionen bestand, blieb ungeteilt, ihr Hauptrecht der Königswahl blieb bei den Brüdern gemeinsam. Schon um das Jahr 700 hatte der AGILOLFINGER Herzog Theodo Teile seines Herzogtums Bayern an seine Söhne zur selbständigen Regierung gegeben. Vielleicht schon damals, jedenfalls aber 1255 gingen die Interessen und Entwicklungstendenzen O-Bayerns und der westlichen Landesteile stark auseinander. Das wurde den Herzogen Ludwig und Heinrich 1255 und erst recht im Laufe der Jahre durch die Gegensätze unter ihrer beiderseitigen Gefolgschaften stark bewusst: "Was als Streit der Brüder bezeichnet wird, war häufig Streit der beiderseitigen Edlen und Ministerialen" (Forschung Spindler). Beide Herzöge nannten sich auch weiterhin nach dem ganzen Herzogtum Bayern. Die in Landshut geprägten Denare hatte noch 1253 ihr Vater als für das ganze Land gültig erklärt. Die Brüder arbeiteten auch weiterhin durch die Landfriedensgesetzgebung für das ganze Land. Freilich wurden sie dabei oft durch die Streitigkeiten gestört, dir durch entgegengesetzte Interessen nicht zuletzt ihrer eigenen beiderseitigen Gefolgschaften verursacht wurden.
Das Herzogtum wurde 1255 in das Obere Bayern und das "Niederland" geteilt. Beide Gebiete bestanden nur aus den Kernen der heute so genannten Regierungsbezirke. Ober-Bayern, das Ludwig II. bekam, reichte vom Süden des heutigen Oberpfälzer Waldes und der mittleren Naab bis zu den Alpen bei Kitzbühel, von Amberg und Schwandorf über Ingolstadt und München, das sich Ludwig II. als Residenz wählte, Wasserburg, Aibling bis nach Kufstein und barg in seinem Bereich den alten wittelsbachischen Hausbesitz vom Süden der Donau bis in den Nordgau hinein und war nach dem Westen und dem Reich orientiert. Bei Eger sowie bei Füssen und Schongau grenzte Ober-Bayern an staufisches Reichsland. Diese Orientierung zum Westen und zum Reich wird durch die Tatsache unterstrichen, dass Ludwig II. die Pfalzgrafschaft bei Rhein ungeteilt erhielt, wenn auch sein Bruder ebenso wie später alle Inhaber des Herzogtums, ja der Teilherzogtümer Bayerns den Titel eines Pfalzgrafen bei Rhein führten.
Das gegenüber Ober-Bayern wirtschaftlich reichere niederbayerische Bauernland mit seiner Hauptstadt Landshut hatte sich mit der Emanzipation der Bistümer Freising, Regensburg, Passau und Salzburg vom Herzogtum weg zu eigenen Landesfürstentümern auseinander zu setzen. Die Inhaber Österreichs und Böhmens begünstigten diese Emanzipationen. Herzog Heinrich musste hier mehr um Landesgrenzen ringen, die durch diese Emanzipationen neu gesetzt wurden, als sein Bruder. Heinrich konnte die Grenze seines Bereichs hart an die Mauern des Bischofssitzes Passau vorschieben. Durch Jahrhunderte war diese Grenze von großer Bedeutung. Natürlich blieben ihm die Probleme des Ostens mit Böhmen und Ungarn. Das Ringen um die verlorenen Marken des alten Herzogtums Bayern selbst blieben immer eine besondere Aufgabe, die Heinrich klar erkannte.
Die beiden Brüder hatten sich vor der Teilung mit den Oberhirten von Freising, Regensburg, Passau und Salzburg verglichen und förderten wesentlich die Klöster, die in den Wirren unter Kaiser FRIEDRICH II. sehr gelitten hatten; beide entwickelten ihre jungen Städte, vor allem ihrer Hauptstädte fortschrittlich. Heinrich gewährte Landshut 1256 und 1279 Stadtrechte. Ludwigs neue Hauptstadt München erhielt noch in seinem Todesjahr, aber jetzt schon durch seinen Sohn Rudolf, 1294 das Stadtrecht. Beide Herzöge stellten Geistliche und Bürger in den Kreis ihrer Mitarbeiter in Kanzlei und Rat. In Nieder-Bayern lässt sich seit 1258, in Ober-Bayern seit 1265 ein ziemlich ständig tätiger Rat des Herzogs nachweisen. In Ober- wie in Nieder-Bayern reifte eine neue weltliche Oberschicht der Ritter zu Landherren heran, in Nieder-Bayern errangen diese in der Hofordnung ihrer Herzöge von 1293, dass jeweils nur zwei Räte aus dem Kreis der Landherren am Hof sein sollten, der Herzog im übrigen Räte aus der Gegend heranzog, in der er sich gerade zu seiner landesfürstlichen Tätigkeit aufhielt. Solche Räte wirkten auch als Schiedsrichter und Bürgen für die Herzöge und wurden gegebenenfalls auch zur Mitbesiegelung von Herzogsurkunden herangezogen. Die herzoglichen Residenzen erscheinen aber immer mehr als Ausstellungsorte der Herzogsurkunden Ludwigs und Heinrichs.
Ludwig weilte im Januar 1256 in landesherrlicher Tätigkeit am Rhein. Da wurde er durch Umstände, die bis heute nicht eindeutig geklärt sind, zu einer furchtbaren Tat hingerissen. Mehrere Versionen sind darüber niedergeschrieben worden, meist in viel späterer Zeit. Eine davon erzählt: Ein Brief seiner Gattin Maria von Brabant geriet in die Hände Ludwigs, als er sich am Rhein aufhielt. Er war - nach einem nicht gleichzeitigen Bericht - an ein Mitglied des Hauses der Rau- oder Wildgrafen von Kyburg auf dem Hunsrück gerichtet. Zwei seiner bayerischen Ministerialen bestärkten Ludwig in dem angeblich aus dem Brief hervorgehenden Verdacht, dass seine Frau in einen Ehebruch verstrickt sei. Nach dem im 13. Jahrhundert niedergeschriebenen Schwabenspiegel war die Strafe für eine Ehebrecherin die Enthauptung. Ludwig ritt in jähem Zorn Tag und Nacht, bis er in Donauwörth seine Frau antraf. Er ließ sie sofort enthaupten. Wenn nicht als Ehemann, so hatte er doch als Herzog das Recht, einen Urteilsspruch über eine Ehebrecherin zu fällen. Ludwig gewann aber offenbar keine Beweise für die Schuld der hingerichteten Gattin und begann die jähe Tat als schwere Untat zu erkennen und schwer zu bereuen. In Erfüllung der ihm von der Kirche auferlegten Buße stiftete er das Zisterzienserkloster Fürstenfeld (Fürstenfeldbruck). Sein Beiname "der Strenge" wurde ihm erst in einem späteren Jahrhundert gegeben.
Bei der Königswahl von 1257 wählten die beiden WITTELSBACHER Brüder RICHARD VON CORNWALL. Ludwig, der auf England hoffte, versuchte vergebens, seinem Neffen Konradin die Belehnung mit dem Herzogtum Schwaben zu erwirken. Er gewann für sich auch keine englische Prinzessin als Gattin und heiratete 1260 Anna, die Tochter Herzog Heinrichs II. des Großmütigen von Schlesien-Glogau. 1261/62 erreichte er aber über schwäbische Große, dass dem staufischen Neffen sein angestammtes Herzogtum wenigstens zugesichert wurde. Ludwig unterstützte Konradin mit seiner ganzen Tatkraft, aber auch mit großen Geldmitteln, ließ sich dafür allerdings staufisches Gut aus allodialem Besitz oder Reichsbesitz verpfänden oder vermachen. Das Eintreten für seine Neffen trug dem WITTELSBACHER die Exkommunikation durch den Papst selbst ein, der ihm sogar das Interdikt androhte, das heißt das Verbot der Spendung der Sakramente in seinen landesfürstlichen Bereichen. Erst lange nachdem 1268 Konradin in Neapel enthauptet worden war, vermochte sich Ludwig 1273 von der kirchlichen Strafe zu lösen. Aus dem mit Umsicht gesicherten Erbe Konradins im Westen und Norden Bayerns gewann Ludwig außerordentlich viel.
Als Pfalzgraf bei Rhein war Ludwig immer wieder in die Dienste nicht nur seines staufischen Neffen getreten, sondern auch nach dessen Tod in die Dienste des Reiches. 1272 starb König RICHARD VON CORNWALL. ALFONS VON KASTILIEN war im Reich als König gescheitert. Papst Gregor X. wollte wegen eines Kreuzzuges ein kraftvolles Königtum im Reich. Die Städte am Rhein und in der Wetterau erklärten, sie würden nur einem einmütig gewählten König ihre Tore öffnen. Der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Werner von Eppenstein wollte den Pfalzgrafen und Herzog Ludwig in das Königswahlbündnis der geistlichen Kurfürsten einbeziehen. Dazu musste er natürlich Ludwig und seine landesfürstlichen Bereiche von dem 1272 noch einmal erneuerten Bann und dem inzwischen auferlegten Interdikt befreien. Das gelang Werner ebenso wie die Beilegung der territorialen Streitigkeiten Ludwigs mit Köln und Trier, in denen ihm der Pfalzgraf die Entscheidung übertrug. Ludwig verband sich am 11. September 1273 zu Boppard am Rhein mit den drei geistlichen Kurfürsten zu einer Einmütigkeit der Wahl; wenn drei der vier auf einen sich einigten, sollte der vierte diesen ebenfalls wählen. Ludwig verzichtete auf seine eigene Wahl, sorgte aber dafür, dass Graf Rudolf von Habsburg auch von den übrigen weltlichen Kurfürsten im Reich gewählt wurde. König Ottokar II. von Böhmen widersprach zwar, aber Ludwig stimmte sowohl als Pfalzgraf wie mit einer Hälfte der Stimme von Bayern für den HABSBURGER und sorgte dafür, dass sein Bruder die andere Hälfte aufgrund des Herzogtums ebenfalls Graf Rudolf zuwandte. Am 1. Oktober vollzog Pfalzgraf Ludwig, in dieser Eigenschaft der erste weltliche Reichsfürst, im Namen der sieben wahlberechtigten Kurfürsten des Reiches die Wahl. Ludwig erwarb auch weiterhin durch Kauf und auf den Wegen des Lehensrechtes, des Heimfallrechtes und des Erbrechtes sowohl im Herzogtum wie in der Pfalgrafschaft unermüdlich viele Jurisdiktionsbereiche. Er arbeitete umsichtig und elastisch, gab zum Beispiel dem Bischof von Regensburg nach, um seine ganze Kraft 1261 am Rhein gegen den Bischof von Speyer erfolgreich zum Ausdruck zu bringen. Unter seinen Burgmannen war sogar ADOLF VON NASSAU, der spätere König. Wie sein Vater förderte er das WITTESLBACHER Hauskloster Schönau bei Heidelberg.
Aus seiner zweiten Ehe mit der Prinzessin von Schlesien hatte der Pfalzgraf und Herzog einen ältesten Sohn Ludwig, der 1267 geboren, als wohlerzogen und elegant galt, und 1288 Elisabeth, die 16-jährige Tochter des Herzogs Friedrich III. von Lothringen heiratete. Der Pfalzgraf selbst war damals bereits zum dritten Mal, nämlich seit 1273 mit der Tochter Mechthild des Königs RUDOLF, verheiratet, von der er zwei Söhne hatte, Rudolf, der 1274, LUDWIG, der 1282 geboren wurde. Von seinen Töchtern aus der dritten Ehe heiratete Mechthild 1288 den Herzog Otto IV. den Strengen von Braunschweig-Lüneburg, Agnes noch zu Lebzeiten des Vaters den Landgrafen Heinrich II. von Hessen. Das westliche Mittel- und N-Deutschland waren damit in die Familienbereiche des Pfalzgrafen und Herzogs Ludwig einbezogen. Da traf ihn 1290 ein schwerer Schlag. Ludwig, sein ältester, noch kinderloser Sohn, erhielt auf einem Turnier in Nürnberg, eine tödliche Wunde. Er wurde neben seiner Mutter im Kloster Fürstenfeld begraben. Schon 1288 hatte Ludwig II. für seinen eigenen Todesfall vorgesorgt. Er hatte damals noch drei Söhne. Deshalb hatte er veranlasst, dass der älteste in einer Urkunde im Zusammenwirken mit dem Vater und unter Anerkennung durch König RUDOLF eine gleichwertige Landesteilung unter den Brüder allodialrechtlich verankerte. Damit wollte der alte Pfalzgraf eventuellen Streitigkeiten unter seinen Söhnen zuvorkommen. Er starb 1294 in Heidelberg und hinterließ aus der Ehe mit der HABSBURGERIN zwei Söhne, Rudolf und LUDWIG, der eine 20, der andere 12 Jahre alt.