Wann die Absprache zwischen dem bayerischen
Herzog Heinrich dem Schwarzen und König
LOTHAR erfolgte, die durch das Verlöbnis von LOTHARS
Tochter Gertrud mit Heinrich dem
Stolzen bekräftigt wurde, ist nicht sicher. Vielleicht geschah
es schon in Form einer Vorabsprache während der Mainzer Wahlverhandlungen,
doch sicher noch zu Lebzeiten Heinrichs des Schwarzen,
der am 13. Dezember 1126 in Ravensburg wenige Tage vor seiner Gemahlin
Wulfhilde
starb [Nach der Stammtafel der welfischen
Genealogie sei Heinrich kurz vor seinem
Tode als Mönch in das von ihm gestiftete Kloster Weingarten eingetreten.].
Die Lebensdaten seiner Kinder hat man wiederum errechnet: Heinrich der
Stolze mag damals 20, Welf VI. elf Jahre alt gewesen sein, dazwischen
lag die staufische
Stammutter Judith.
Die Vermählung Heinrichs mit der etwa zwölfjährigen
Gertrud
fand
am 29. Mai 1127 auf dem Gunzenlee statt, und spätestens damals ist
auch die
welfische Hausordnung vollzogen
worden. In sie ist Welf VI. einbezogen, dem die schwäbischen
Güter der WELFEN
zufielen, und
man kann als sicher annehmen, dass für ihn spätestens damals
eine standesgemäße und seine politische Position festlegende
Eheverbindung in die Wege geleitet wurde. Sie war, so wird man vermuten
dürfen, die Folge einer Absprache zwischen dem König, Pfalzgraf
Gottfried und den WELFEN. Wurde Heinrich
dem Stolzen als Schwiegersohn des Königs die Rolle des Kronprinzen
und Königskandidaten zuerkannt, so sollte der jüngere Welf
in Schwaben zum Gegenspieler der STAUFER
werden; seine Machtbasis wurde aufgewertet durch das reichste Erbe, das
in diesen Jahren zur Disposition stand, demjenigen Pfalzgraf Gottfrieds.