Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 2131
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Hennegau
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frz. Hainault, fläm. Henegouwen)
Grafschaft in den südlichen Niederlanden, heute teils in Belgien (Provinz Hennegau), teils zu Frankreich (Ostteil des dep. Nord)
POLITISCHE UND TERRITORIALE GESCHICHTE
Der Hennegau geht zurück
auf einen Bezirk der gallo-römischen Civitas der Nervier (spätere
Diözese von Cambrai), dessen Zentrum Famars ein spätrömisches
Castrum bei Valenciennes war. Im Frühmittelalter als 'pagus Fan(o)martensis'
bezeichnet, verdrängt der Pagusname Hennegau,
der erstmals im 8. Jh. erscheint, seit dem 9. Jh. denjenigen des pagus
Fanomartensis. In diesem westlichen Teil Nieder-Lothringens hatten seit
dem 10. Jh. Grafen aus dem Geschlecht der REGINARE (REGNIER), mit
Sitz in Mons, die Herrschaft inne. Die deutschen Könige entzogen Reginar
III. (958/59) und seinem Sohn Reginar IV. (974) ihren Besitz
und übergaben ihn ergebeneren Anhängern des ottonischen
Königtums zur Verwaltung. Nach einer gescheiterten Rückeroberung
gegen Mons (976) unterwarf sich Reginar IV. dem König und erlangte
seine Güter zurück; lediglich Valenciennes wurde erst 1047 seinem
Enkel Hermann zurückerstattet. Hermanns Witwe Richilde
heiratete in 2. Ehe den Sohn des Grafen von Flandern, Balduin
VI/I.; damit kam Hennegau an Mitglieder
des flandrischen Grafengeschlechts der BALDUINE
(1051-1280). Nach nur kurzzeitiger Personalunion mit Flandern
(1067-1071) trug Richilde die Grafschaft dem Bischof von Lüttich
zu Lehen auf, um sich so gegen Angriffe ihres mächtigen Schwagers
Robert des Friesen, Grafen von Flandern (1071-1093), zu schützen;
dieses unter Vermittlung Herzog Gottfrieds des Buckligen von Nieder-Lothringen
in zwei Etappen geschlossene Abkommen, das dem Lütticher übrigens
keine politische Vormachtstellung im Hennegau verlieh,
hatte Bestand bis ins frühe 15. Jh.
Im 11. und frühen 12. Jh., in dem sich institutionelle
Ansätze abzeichnen (curia, erbliche Hofämter), erfolgte eine
territoriale Erweiterung durch Erwerb folgender Besitzungen: Grafschaft
Chievres (ein Teil der Mark Ename, 1047), Domänen des Stifts Ste-Waudru
zu Mons, das Gebiet zwischen Sambre und Maas (Beaumont-Chimay), beträchtliche
Teile des pagus Ostrevant (frz. Lehen, westlich des Schelde, zwischen Valenciennes
und Douai gelegen). Balduin IV. (1020-1071)stärkte
seine Machtposition durch Burgenbau, hielt den Adel in Schach und setzte
erste gräfliche Beamte ein. In Fortführung dieser Ansätze
begründete sein Sohn Balduin V. (VIII.) (1171-1195)
zu Beginn seiner Regierung die gräfliche Kanzlei und führte mit
Hilfe seines Kanzlers Giselbert von Mons eine weitausgreifende Politik;
Höhepunkte waren: die 1190 bei FRIEDRICH
BARBAROSSA erwirkte Übertragung der Grafschaft Namur, die
zur Markgrafschaft erhoben wurde (Erbe Heinrichs des Blinden) und der Erwerb
der Grafschaft Flandern nach dem Tod Philipps von Elsaß, dessen Schwester
Margarete
er geheiratet hatte (1191).
Balduin
VI. (IX. in Flandern [1195-1205]) erließ 1200 zwei Küren,
die ältesten Kodifikationen des Lehn- und Strafrechts des
Hennegau. An Ostern 1202 nahm er das Kreuz und wurde 1204 zum ersten
Kaiser von Konstantinopel gekrönt, blieb aber seit einem Bulgarenfeldzug
(1205) verschollen. Flandern und Hennegau gingen
nacheinander an die beiden Töchter über: zunächst an die
kinderlose Johanna (1205-1244,
1. oo
Ferrand von Portugal, 2. oo Thomas
von Savoyen); dann an
Margarete (1244-1280).
Da aus den beiden Ehen der Margarete
männliche Nachkommen hervorgingen, brach ein erbitterter Erbstreit
zwischen diesen aus. Der
französische König
Ludwig der Heilige schlichtete diesen Konflikt in zwei Schiedssprüchen
(1246;1256: Dit de Peronne) und sprach Hennegau
dem Sohn aus 1. Ehe, Johann von Avesnes,
Flandern dagegen Wilhelm von Dampierre zu. Da
Johann bereits 1257 verstarb, folgte Johann
II. seiner Großmutter nach (1280-1304) und etablierte
sein Haus, die AVESNES, als 3. Hennegauer
Grafendynastie. Nach dem Tod des Grafen von Holland und Seeland,
eines Groß-Neffen Johanns II. von Hennegau
aus dem Haus AVESNES, wurden Holland-Seeland
und Hennegau in einer Personalunion dauernd
vereinigt. Während Johann II.
sich bei seinem Kampf gegen die DAMPIERRE der Gunst des deutschen Königtums
versicherte und noch 1297 auch Unterstützung beim französischen
König fand, ging sein Sohn Wilhelm I. (1304-1337)
vom anfänglichen Bündnis mit Frankreich immer mehr zur Partei
des Königs von England, seines Schwiegersohnes, über. Durch verschlagene
Diplomatie und Annäherung an Flandern konnte Wilhelm
seinem holländisch-hennegauischen Machtkomplex
ein stärkeres Gewicht innerhalb der Niederlande verschaffen. Da Wilhelm
II. (1337-1345)kinderlos verstarb, fiel das Fürstentum
an seine Schwester
Margarete, die Gattin
LUDWIGS
DES BAYERN und damit an das
Haus WITTELSBACH,
das einehennegauisch-holländisch-seeländische
Linie ausbildete. Im 2. Drittel des 14. Jh. blühte im Hennegau
das - später so genannte - 'Ständewesen' auf, mit zahlreichen
Versammlungen der drei traditionellen 'ordines'. Albrecht
(Aubert) von Bayern, der 1358 als Regent für seinen wahnsinnigen
Bruder Wilhelm III. (1356-1389)fungierte,
1389-1404 als Graf herrschte, bemühte sich, vor allem durch Wahrung
der Neutralität im 'Hundertjährigen Krieg', um die Erhaltung
guter Beziehungen zu den auswärtigen Fürsten, während er
im Innern die großen Feudalherren niederhielt (zum Beispiel Hinrichtung
des Herrn von Enghien). Der schon zu Lebzeiten des Vaters mitregierende
Sohn Wilhelm IV. (1404-1417), Schwager
Johann Ohnefurchts, des Herzogs von Burgund und Grafen von Flandern,
hinerließ seiner einzigen Tochter,
Jakobäa
(1417-1433), die seit 1420 mit ihrem 2. Ehemann und Vetter,
Johann
IV. von Brabant und Limburg, in einen sich zum Bürgerkrieg
ausweitenden Konflikt geriet (1424/25). Als - keinesfalls uneigennütziger
- Friedensstifter tat sich Herzog Philipp der Gute, der Vetter der Gräfin,
hervor (Vertrag von Douai, 1. Juni 1425), der den Erwerb der Grafschaft
für sein Haus in mehreren Etappen realisierte: Er ließ sich
durch die Landstände des Hennegau
als
mainbour anerkennen (22.-23. Juni 1427), erreichte auch die Bestätigung
der Gräfin für dieses Regentenamt (Vertrag von Delft, 3. Juli
1428), um schließlich die Übertragung der Grafschaft zu erreichen
(Vertrag von Den Haag, 12. April 1433). Damit war Hennegaudem
Herzogtum Burgund, auf der Basis der Personalunion, einverleibt; die Verwaltung
wurde durch einen grand bailli und einem conseil ausgeübt. 1482 kam
Hennegau
mit den meisten anderen burgundisch-niederländischen Territorien an
das Haus HABSBURG.
Seit der Mitte des 9. Jahrhunderts war es im Besitz eines
mächtigen Grafengeschlechts, der REGINARE, von denen mehrere
das Herzogsamt in Nieder-Lothringen verwalteten. Richilde, die Erbin
von Hennegau, brachte die Grafschaft
an ihren zweiten Gemahl, BalduinVI. von Flandern,
der sich im Hennegau
Balduin I. nannte.
Sein Sohn, Balduin II., verlor Flandern
an seinen Oheim, Robert I. den Friesen, und starb 1098 in Palästina;
aber sein Urenkel Balduin V.vereinigte
durch Heirat mitMargarete von Lothringen und Flandern(1191)
beide Grafschaften, Flandern und Hennegau,
wieder miteinander. Balduin VI. (IX. von Flandern),
ein Sprössling dieser Ehe, wurde 1204 erster Lateinischer Kaiser zu
Konstantinopel; seine Erblande fielen zuerst an seine älteste Tochter
Johanna,
dann 1244 an deren SchwesterMargarete,
die zuerst mit Burkhard von Avesnes
und dann mit Wilhelm II. von Dampierre vermählt war. Im Jahr
1279 wurde den Kindern 1. Ehe Hennegau, den
Kindern 2. Ehe Flandern zugeteilt. Des Grafen
Wilhelm I. des Guten (1302-1337) Tochter
Margarete
brachte Hennegau 1345 samt Holland und Seeland
an das Haus WITTELSBACH. Ihre Urenkelin,
die ebenso leichtsinnige wie heroische Jakobäa
von Bayern, trat 1433 ihr Erbe an Philipp
den Guten von Burgund ab. Hennegau
kam 1482 an die HABSBURGER
und teilte
dann die Geschichte der spanisch-österreichischen Niederlande und
wurde 1830 eine Provinz Belgiens.
| Reginar I. Langhals | 900-915 |
| Reginar II. | 915-932 |
| Reginar III. | 932-957 |
| Richar | 963-974 |
| Reginar IV. | 977-1013 |
| Reginar V. | 1013-1039 |
| Hermann von Mons | 1036-1052 |
| Balduin I. von Mons | 1052-1070 |
| Balduin II. | 1070-1098 |
| Balduin III. | 1098-1120 |
| Balduin IV. von Mons | 1120-1171 |
| Balduin V. | 1171-1195 |
| Balduin VI. | 1195-1205 |
| Johanna von Flandern | 1205-1244 |
| Margarethe I. | 1244-1280 |
| Johann I. von Avesnes | 1246-1257 |
| Johann II. von Avesnes | 1257-1304 |
1304 Vereinigung mit Holland