Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1072
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Artois
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Grafschaft im nordwestlichen Frankreich mit der Hauptstadt
Arras. Es ist zu unterscheiden zwischen
a) den fränkischen Grafen, die in Arras,
dem Hauptort des pagus Atrebatensis, amtierten
b) dem Territorium, das nach der Expansion der
Grafen von Flandern in diesem Raum entstand
c) der 1226 errichteten
Apanage für einen Sohn König Ludwigs
VIII., die den Namen "Grafschaft Artois" erhielt und damit vollends
zum Regionalbegriff wurde.
Grafen im erstgenannten Sinn waren im 9./10. Jahrhundert
Odelricus
(um 853-877), Ecfrid (Effroi), der UNROCHINGER Rudolf (Raoul,
+ 892) und nach kurzem Zwischenspiel Balduins von Flandern,
von 899-923 die Grafen Altmar (Adalmar) und Adalhelm(Alleaume).
Nach dem Tod des letzteren (932) fällt Artois an den Grafen Arnulf
I. von Flandern. Kurze Zeit schon einmal Mitgift einer flandrischen
Grafentochter für die KAPETINGER
(die Ehe der Susanne mit Robert
II. wurde bald geschieden), wurde das Artois als intagraler
Bestandteil des flandrischen Prinzipates in seine inzwischen weiter gefaßten
Territorien (mit Lens, Bethune, Lillers, Aire, Therouanne im Norden, Avesnes-le-Comte
und für kurze Zeit auch Doullens im Süden mit Oberhoheit über
Guines, Boulogne und St-Pol) durch den Grafen von Flandern, Philipp
von Elsaß, zur Mitgift für seine Nichte Elisabeth
(Isabella) von Hennegau bestimmt, als diese 1180 König
Philipp II. August heiratete. Bei der Geburt ihres Sohnes Ludwig
verwaltete der König ihre Territorien; er mußte sich für
kurze Zeit mit der Abtrennung von Lillers, Aire und St-Omar abfinden, die
Balduin
IX. im Vertrag von Peronne 1200 übergeben wurden, dessen
Bestimmungen 1212 durch den dem Grafen von Flandern, Ferrand
von Portugal, aufgezwungenen Vertrag von Lens aufgehoben wurden.
Andererseits sollten Lens, Hesdin und Bapaume 1226-1252 das Witwengut der
Königin
Blanca (Blanche de Castille) bilden; 1226 wurde im Artois eine
Apanage für den zweiten Sohn Ludwigs VIII.,
Robert, geschaffen. Dieses Territorium wurde im Juni 1237 zur
"Grafschft Artois"; die erweiterte Grafschaft umfaßte die Mitgift
der Isabella von Hennegau bis auf Doullens
und Bapaume, die wieder der königlichen Domäne eingegliedert
wurden; dafür kam Bethune 1312 durch den Vertrag von Pontoise an de
Grafschaft Artois.
Das Haus ARTOIS besaß
die Apanage von 1237-1362; seine Verwaltung war überaus straff, ja
kleinlich (Rechnungen von Baillis sind in großer Zahl überliefert).
Die Grafen unterstützten allgemein die Sache der
KAPETINGER: Robert I. fiel
1250 bei Mansurah, Robert II. 1302
bei Kortrijk, die Tochter Roberts II.,
Mahaut
(1302-1329), Gemahlin Ottos IV. von Burgund, warf 1314 die Adelsaufstände
im Artois nieder, wobei sie sich mit der Kirche und dem König verband.
Philipp
VI. half ihr als Gegenleistung, ihren Neffen Robert
von Artois in Schach zu halten, der unter Berufung auf die ständische
Repräsentation Ansprüche geltend machte (1309,1318,1329). 1332
geächtet, wurde
Robert zum aktiven
Agenten der englischen Politik in den Niederlanden.
Die Ehen der Mahaut,
später diejenigen ihrer Enkelin Johanna II.
(mit
Herzog
Odo von Burgund) bereiteten die Entstehung eines Doppelfürstentums
vor. Nach dem Tod
Philipps von Rouvre,
der 1361 kinderlos an der Pest starb, wurde das Artois Ludwig von Maele,
dem Grafen von Flandern, zuerkannt. Die 1369 geschlossene Ehe seiner Erb-Tochter
Margarethe
mit
dem neuen Herzog von Burgund, Philipp dem Kühnen,
dem Bruder Karls V., sellte das große
Fürstentum Artois wieder her, wobei die flandrischen Territorien hinzukamen.
Wenn man von der Abtrennung absieht, die die Schaffung eines englischen
Territoriums um Calais (1347) beinhaltete, so bewahrte die Grafschaft Artois
nach ihrer Eingliederung in den Verband der burgundischen Staaten die Grenzen
des 13. Jahrhunderts. Beim Tod Johanns von Berry
(1416) wurde die Grafschaft Boulogne, die an diesen Fürsten gefallen
war und bis dahin in Lehnsabhängigkeit gestanden hatte, dem Artois
wieder angegliedert; ebenso kamen 1435 Hesdin und Bapaume, die faktisch
schon seit 1421 von den Burgundern besetzt waren, an das Artois. Dafür
verblieb 1482 bei der Regelung der Erbfolge Karls
des Kühnen das Boulonnais bei Ludwig
XI., während das eigentliche Artois, an das Haus
HABSBURG fiel.