Weller Tobias: Seite 700-701
************
"
Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert."

Aufgrund des umfangreichen Besitzuwachses der ANDECHSER Grafen im östlichen Franken wird sie meist für eine Tochter des in Ober-Franken und im Nordgau reich begüterten Otto von Schweinfurt (
1057) gehalten, der 1048 zum Herzog von Schwaben erhoben worden war [14 Vgl. Stein, Schweinfurt 387ff.; Trotter, Andechs, No. 23, 20; Hartmann, Andechs-Meranier 4f.; Borgolte, Stiftergedenken, Anhang 261, Anm. 12; Schütz, Andechs-Meranier 13; Europäische Stammtafeln NF 1/1 (1998), Tafel 86 B; Kraus, Andechs 230. Zu Herzog Otto vgl. den Artikel von Alois Schmid: Schweinfurt, II. Grafen, in: LMA 7 (1995) 1641f.]. Über sie soll nach ihres Vaters söhnelosem Tod der SCHWEINFURTER Besitz an Graf Arnold gekommen sein, insbesondere Streugut im Werngau und Besitzungen um Kulmbach und das spätere Bayreuth [15 Vgl. Guttenberg, Territorienbildung 127; Bosl, Europäischer Adel 24; Schütz, Familie 48; Derselbe, Andechs-Meranier 4.]. Nach Ansicht der landesgeschichtlichen Forschung stellen die SCHWEINFURTER Erbgüter die Basis dar, auf der sich im Laufe des 12. Jahrhunderts die Herrschaftsbildung der ANDECHSER in Ober-Franken vollzogen haben soll, die bald eine dem altbayerischen Besitz der Familie gleichrangige Bedeutung erhielt [16 Hierzu vgl. neuerdings Schneidmüller, Andechs-Meranier 61, der darauf hinweist, daß der Auf- und Ausbau der Herrschaftsstellung der ANDECHSER in Alt-Bayern und in Ober-Franken als paralleler Prozeß verlief.].