Exkurs III. in
"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III."
Zur Frage nach der Herkunft der Markgrafen
Berthold vom
Nordgau und Liutpold von der Ostmark
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In meiner früheren Ausführung über
diese
Sache habe ich übersehen, dass Dr. Bernhard Sepp die von Schmitz
vertretene
Ansicht von der Zugehörigkeit der beiden Brüder zu dem bayerischen
Herzogs-Hause der LIUTPOLDINGER (ARNULFINGER,
SCHEYERN) neuerdings
zu begründen versucht hat. Leider hat er die von Huber an Schmitz'
Aufstellungen geübte Kritik nicht beachtet und in Folge dessen
Behauptungen
wiederholt, welche mit Fug und Recht als abgetan gelten konnten. Da er
aber seinen Beweisgang geschickter als sein Vorgänger geordnet
hat,
so bin ich genötigt, zur Ergänzung meiner ersten Abhandlung
nochmals
auf diese Frage einzugehen.
Sepp sucht vor allem zu beweisen, dass die
Brüder
nicht fränkischen sondern bayrischen Stammes waren. Als ersten
Grund führt
er die schon von Riezler ins Treffen geführte Tatsache an, dass
einzelne
Mitglieder des österreichisch
markgräflichen Hauses nach bayrischem
Gebrauche als Zeugen beim Ohre gezupft werden. Konnte Riezler sich nur
auf einen Fall von 1132 berufen, dessen Verwendbarkeit im obigen Sinne
Huber mit triftigem Grunde bestritten hat, so könnte man auch auf
eine Salzburger Urkunde aus der Zeit Erzbischof
Friedrichs hinweisen, in
welcher ein Liutpold comes
unter den testes per aurem
attracti erscheint.
Ist dies aber der Graf der Ostmark? Wie kommt dieser in einen
Salzburger
Urkunde? Viel angemessener kann man jenen Liutpold
für den
Grafen im Sundergau halten, in dessen Grafschaft Tegernsee gelegen war
und der in D. 194 vom Jahre 979 erwähnt wird: Tegarinseo in pago Sundergoune
et in comitatu Liutpoldi comitis situm. Dass dieser aber der
Markgraf
gewesen sei, kann man aus der bloßen Namensgleichheit nicht ohne
weiteres folgern, dafür bedürfte es bei der Häufigkeit
des
Namens eines sicheren Beweises, der aber nicht zu erbringen ist.
Etwas mehr Gewicht könnte man darauf legen,
dass
die Namen Berthold und
Liutpold
sich besonders häufig
in bayrischen Urkunden finden und insbesondere in der Familie der LIUTPOLDINGER
beliebt waren. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass der Erstere
später
weder im Hause der SCHWEINFURTER, noch in dem der
österreichischen
Markgrafen vorkommt, dass in beiden Familien der liutpoldingische
Arnulf
fehlt, dagegen die in Franken üblichen Namen Heinrich, Poppo, Adalbert
gebraucht wurden. Wollte man dies dem weiblichen Einfluss, auf
Verschwägerung
zurückführen, so könnte Gleiches auch für Berthold
und Liutpold
vermutet werden.
Recht schwach ist es mit den Belegen bestellt, aus
denen
Sepp schließen will, dass die Stifter der markgräflichen
Linien
im Besitze scheyrischen Hausgutes waren. An erster Stelle führt er
Isininga (Ober- und Unter-Isling, südlich von Regensburg) an,
welches
Berthold
an St. Emmeran schenkte. Nehmen wir an, es sei ererbter Besitz gewesen,
obwohl davon in der Urkunde nichts steht, so ist es jedenfalls vor
seinem
Tode im Jahre 980 an das Regensburger Kloster gekommen, es müsste
daher ein Beweis dafür erbracht werden, dass es vor dieser Zeit im
Besitze der LIUTPOLDINGER war. Sepp beruft sich aber nur
darauf,
dass diese zahlreiche Güter im Donaugau hatten, zu dem Isling
gehörte.
Man kann aber doch nicht alle Grundherren dieses Gaues zu den Scheyern
rechnen. Eine Urkunde aus dem Jahre 1036, die er ebenfalls heranzieht,
besagt nichts, als dass Isling im Donaugau, in der Grafschaft des SCHEYERN
Otto I. lag.
Dass Mathilde,
die Gemahlin des Regensburger
Burggrafen
Pabo, eine Schwester Bertholds und Liutpolds
gewesen sei,
ist ebenfalls eine haltlose Annahme. In der Urkunde, auf die sich Sepp
beruft, schenkt das Ehepaar dem heiligen Emmeram den der Frau von ihrer
Mutter Chunigunde
angefallenen Besitz in Gundelshausen und es wird bei
diesem Anlasse auch ein Berthold als
Mathildens Bruder erwähnt.
Da
er ohne jeden Titel genannt ist und auch keine andere Nachricht
bezeugt,
dass Graf Berthold eine Schwester
Mathilde gehabt habe, so fehlt
es an der Berechtigung dafür, in ihm den Nordgau-Grafen zu erblicken.
Huschberg hat ihn denn auch in ganz anderer Weise unterzubringen
gesucht.
Für ihn sind Berthold und
Mathilde Enkel des Bayern-Herzogs Arnulf,
Brüder Bertholds (II. von Scheyern), des
Verräters von 955, den
Otto von Freising als Ahnherrn der SCHEYERN-WITTELSBACHER nennt.
Diesen
Berthold II. scheidet aber
Huschberg ganz bestimmt von dem Nordgau-Grafen.
Wenn er des weiteren seinem SC HEYERN
Berthold II. auf Grund von D. 163
eine Grafschaft in Kärnten und einen zweiten Sohn Askuin zuweist, so
beruht
dies auf einem argen Missverstehen dieses Diploms. Lässt sich
schon
nicht beweisen, dass der in Freisinger Urkunden vorkommende Berthold eine
Person mit dem Sohne des Pfalzgrafen
Arnulf war, so noch weniger, dass
er in dem Berthold wiederkehre,
in dessen tegneia nach D. 163 das dem Askuin
abgesprochene Gut Reisnitz lag. Gehörte jener Berthold zu den Edelleuten
des Bistums Freising, so dieser eher zu den Salzburgern. Endlich war er
nicht Graf und schon gar nicht Askuins
Vater. Auch dieser wird nicht Graf
genannt, der Name seines Vaters wird in der Urkunde nicht, sondern nur
der seiner Mutter Chunigunde
angeführt. Da wir also deren Gemahl gar
nicht kennen, auch nicht wissen, ob sie außer Askuin andere Kinder
gehabt hat, so fällt das von Huschberg aufgestellte genealogische
Gebäude in sich zusammen und man kann D. 163 keineswegs, wie dies
Sepp tut, als Beweis dafür, dass Askuin
ein LIUTPOLDINGER war,
ansehen. Diese unbegründete Annahme benutzt Sepp aber als
Stütze
für die andere, dass Mathilde,
Pabos Gemahlin, in Kärnten
Güter
besessen habe, sie eine Person mit jener edlen Frau Mathilde sei, welche
mit dem Erzbischof Friedrich von
Salzburg einen Tausch über Kärntnerische
Ortschaften abschloss. Auch das ist abzulehnen, da aus der betreffenden
Aufzeichnung sich kein Aufschluss über die Familie dieser Frau
gewinnen
lässt.
Müssen wir Gundelshausen und die
Kärntner Güter
aus dem Besitze der Familie des
Nordgau-Grafen ausscheiden, so bleiben in
Bayern außerhalb des Nordgaues nur Isling und ein Hof in
Regensburg
übrig. Dass der Graf des Nordgaues in der Hauptstadt Bayerns, der
gegenüber seine Grafschaft endete, einen Hof besaß, ist
eigentlich
selbstverständlich und lässt keinen Schluss auf seine
Abstammung
zu, abgesehen davon, dass wir eben sowenig wie bei Isling wissen, auf
welche
Weise er jenen nach ihm benannten Hof erworben hat, ob durch Erbgang,
durch
Kauf, Tausch oder durch Schenkung des Kaisers.
Haben diese Beweise für Bertholds
Bayerntum
versagt, so kann es auch nicht daraus abgeleitet werden, dass der
Nordgau
zu Bayern gehörte, denn die Verwaltung desselben konnte, wenn der
König sie dem Herzog entzog, auch einem Grafen fränkischen
Geschlechtes
anvertraut werden. Mit Recht hat Döberl darauf hingewiesen, dass
die
Verleihung des Nordgaus an Berthold eine Lockerung der bis
dahin
engen Verbindung mit Bayern bedeutete, und es ist wohl zu beachten,
dass
gerade die fränkischen Grafschaften im Volkfeld und Rednitzgau
für
ihn und seine Familie das Wichtigste waren, da in ihnen Schweinfurt,
der
Sitz des Geschlechtes, und die Hauptmasse des Hausgutes lag, welches
von
da aus in die angrenzenden Teile des Nordgaus hinübergriff. Dass
dies
richtig ist, wird auch durch die Bezeichnung de Orientali Francia bewiesen,
die der Graf gerade in einer Regensburger Aufzeichnung erhält.
Konnte Sepp, wie man sieht, den von Schmitz
angeführten,
von Huber widerlegten Gründen für die bayrische Herkunft
der
Brüder Berthold und Liutpold keinen neuen
einwandfreien
hinzufügen, so überrascht es nicht zu erfahren, dass auch er
die Brüder nicht anders unterzubringen weiß, als dass er sie
zu Söhnen des Grafen Arnulf macht. Das ist
aber, wie ebenfalls Huber
ausgeführt hat, nach der von Schmitz gebotenen Darstellung
unzulässig
und es ist auch durch die für den ersten Blick überraschende
Art, wie Sepp die Nachrichten über die verschiedenen Bertholde
vereinigt,
nicht annehmbar geworden. Denn Sepp kann seinen Zweck nur dadurch
erreichen,
dass er seiner Annahme im Wege stehende Urkundenstellen bei Seite
lässt
oder in willkürlicher Weise ausdeutet. Das wird klar, wenn wir uns
die betreffenden Angaben vergegenwärtigen.
Schon für das Jahr 941 erhalten wir einen
wenigstens
mittelbaren Nachweis dafür, dass Berthold die Grafschaft im
Nordgau verwaltete. Wie Thietmar
von Merseburg erzählt, hat OTTO
DER GROSSE in diesem Jahr den Grafen Liuthar von Walbeck als
einen der Teilhaber an dem von Heinrich, dem
Bruder des Königs,
angezettelten
Anschlage, nach Bayern in den Gewahrsam des Grafen Berthold
verwiesen.
Dass wir darunter nur unseren Grafen, nicht den Herzog von Bayern zu
verstehen
haben, ist von Huber überzeugend nachgewiesen worden und mit Recht
hat Döberl aus der Angabe in Bawariam geschlossen, dass Berthold
damals dem Nordgau vorstand, in dem er jetzt zum ersten Male durch eine
Urkunde
des Jahres 945 nachgewiesen ist. Im Jahre 961 wird Berthold als
Graf des Rednitzgaues, im Jahre
974 als Graf im Volkfeld
genannt. Drei
Jahre später beteiligte er sich als eifrigster Anhänger des
Kaisers
an dem Kampfe gegen Herzog Heinrich II.
und im August 979 erscheint er in Thietmars
Chronik als einer der angesehensten
Berater OTTOS II.,
der sich ein Wort gerechten Tadels über eine vorschnelle Handlung
des Herrschers gestatten darf. Bald darauf am 15. Januar 980
ist
er gestorben. Seine Laufbahn bietet das Bild ununterbrochen wachsenden
Machtgewinns, als hervorstechendstes Merkmal seiner Tätigkeit
weiß
Thietmar die stets bewahrte
Treue gegen den Kaiser zu rühmen.
Von Berthold,
dem Sohne des Pfalzgrafen Arnulf,
erfahren
wir als erste Tat den abscheulichen Verrat, den er im Jahre 955
geübt
hat, indem er vor der Lechfeldschlacht den Ungarn die Kunde von der
Ankunft
des Königs zutrug. Diese Untat berichtet uns ein so
wohlunterrichteter
und zuverlässiger Mann, wie der Dompropst
Gerhard von Augsburg, er
nennt den Verräter nicht comes, sondern einfach Perehtoldus, filius
Arnolfi, de castello
Risinesburc vocitato. Mag auch, was Otto von Freising
über die Strafe, die den Verräter ereilte, zu erzählen
weiß,
unrichtig sein, und Berthold
wieder die Gnade des Kaisers erlangt haben,
so ist es doch ganz unwahrscheinlich, dass dieser ihn im vollen Genusse
seiner Ämter belassen habe. Wie ich ferner an anderer Seite
angeführt
habe, hat man Grund anzunehmen, dass dieser Berthold sich auch an dem Anschlage
des Jahres 974 beteiligt hat, was ebenfalls nicht zu der an dem Nordgau-Grafen
gerühmten Kaisertreue passen möchte. Die entscheidende Stelle
findet sich aber in D. 133: Perehtoldus, Arnoulfi filius,
adhuc in gratia
manens imperatoris hat dem Kloster Metten das Gut Wischelburg
geschenkt,
welches der Kaiser nunmehr dem Kloster bestätigt. Das kann
natürlich
nicht heißen, dass Berthold sich
zur Zeit der Ausstellung des Diploms
"noch in des Kaisers Gnade" befand, sondern nur, dass er diese am 21.
Juli
976 verloren hatte. Kurz vorher aber hatte der Kaiser eben mit Hilfe
des
Nordgau-Grafen
Berthold Regensburg erobert, den aufständischen Herzog Heinrich
II. verjagt. Sepp weiß nun allerdings, dass sein Berthold erzürnt
war, weil der Kaiser das erledigte Herzogtum nicht ihm als dem
nächsten
Anwärter verliehen hatte, dass er sich in seinem Unmut gegen den
Kaiser
aufgelehnt, dieser zur Strafe nicht allein das Gut Wischelburg, sondern
auch einen Hof in Regensburg, welchen Berthold
dem Diakon Berthold zu
Lehen
gegeben hatte, eingezogen haben. Wie schade, dass in den DD. 133, 134
von
alledem nichts steht. Könnte man wirklich allen Ernstes glauben,
dass
der Kaiser in dem Augenblick, da Berthold
sich zum dritten Male einer Unbotmäßigkeit
schuldig gemacht haben soll, seinem
Bruder Liutpold die Ostmark
verlieh, Berthold selbst ohne
Strafe davon kam, nach drei Jahren wieder als
einflussreiche Persönlichkeit am Hofe erscheinen konnte.
Man wird nach dem Gesagten zugeben, dass auch
dieser
neue und vorläufig letzte Versuch, die bayrische Abstammung der
SCHWEINFURTER
Grafen als geschichtliche
Tatsache zu erweisen, nicht besser gelungen ist
als die früheren. Damit soll die Annahme aber nicht
vollständig
aus dem Bereich der Möglichkeit gewiesen werden, man wird sich nur
um die Beibringung besserer Gründe und zuverlässiger
Zeugnisse
bemühen müssen. So lange diese Forderung nicht erfüllt
ist,
wird man an der vorläufig doch am besten beglaubigten
fränkischen
Abstammung festhalten dürfen. Erst wenn sichere Beweise für
die
Herkunft aus Bayern erbracht sind, könnte man Otto von Freising
mit Recht absichtlicher Erfindung zu Gunsten seines Geschlechtes, zum
Schaden
der WITTELSBACHER
beschuldigen.