Uhlirz K.:

Exkurs III. in

"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III."

Zur Frage nach der Herkunft der Markgrafen Berthold vom Nordgau und Liutpold von der Ostmark
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In meiner früheren Ausführung über diese Sache habe ich übersehen, dass Dr. Bernhard Sepp die von Schmitz vertretene Ansicht von der Zugehörigkeit der beiden Brüder zu dem bayerischen Herzogs-Hause der LIUTPOLDINGER (ARNULFINGER, SCHEYERN) neuerdings zu begründen versucht hat. Leider hat er die von Huber an Schmitz' Aufstellungen geübte Kritik nicht beachtet und in Folge dessen Behauptungen wiederholt, welche mit Fug und Recht als abgetan gelten konnten. Da er aber seinen Beweisgang geschickter als sein Vorgänger geordnet hat, so bin ich genötigt, zur Ergänzung meiner ersten Abhandlung nochmals auf diese Frage einzugehen.
Sepp sucht vor allem zu beweisen, dass die Brüder nicht fränkischen sondern bayrischen Stammes waren. Als ersten Grund führt er die schon von Riezler ins Treffen geführte Tatsache an, dass einzelne Mitglieder des österreichisch markgräflichen Hauses nach bayrischem Gebrauche als Zeugen beim Ohre gezupft werden. Konnte Riezler sich nur auf einen Fall von 1132 berufen, dessen Verwendbarkeit im obigen Sinne Huber mit triftigem Grunde bestritten hat, so könnte man auch auf eine Salzburger Urkunde aus der Zeit Erzbischof Friedrichs hinweisen, in welcher ein Liutpold comes unter den testes per aurem attracti erscheint. Ist dies aber der Graf der Ostmark? Wie kommt dieser in einen Salzburger Urkunde? Viel angemessener kann man jenen Liutpold für den Grafen im Sundergau halten, in dessen Grafschaft Tegernsee gelegen war und der in D. 194 vom Jahre 979 erwähnt wird: Tegarinseo in pago Sundergoune et in comitatu Liutpoldi comitis situm. Dass dieser aber der Markgraf gewesen sei, kann man aus der bloßen Namensgleichheit nicht ohne weiteres folgern, dafür bedürfte es bei der Häufigkeit des Namens eines sicheren Beweises, der aber nicht zu erbringen ist.
Etwas mehr Gewicht könnte man darauf legen, dass die Namen Berthold und Liutpold sich besonders häufig in bayrischen Urkunden finden und insbesondere in der Familie der LIUTPOLDINGER beliebt waren. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass der Erstere später weder im Hause der SCHWEINFURTER, noch in dem der österreichischen Markgrafen vorkommt, dass in beiden Familien der liutpoldingische Arnulf fehlt, dagegen die in Franken üblichen Namen Heinrich, Poppo, Adalbert gebraucht wurden. Wollte man dies dem weiblichen Einfluss, auf Verschwägerung zurückführen, so könnte Gleiches auch für Berthold und Liutpold vermutet werden.
Recht schwach ist es mit den Belegen bestellt, aus denen Sepp schließen will, dass die Stifter der markgräflichen Linien im Besitze scheyrischen Hausgutes waren. An erster Stelle führt er Isininga (Ober- und Unter-Isling, südlich von Regensburg) an, welches Berthold an St. Emmeran schenkte. Nehmen wir an, es sei ererbter Besitz gewesen, obwohl davon in der Urkunde nichts steht, so ist es jedenfalls vor seinem Tode im Jahre 980 an das Regensburger Kloster gekommen, es müsste daher ein Beweis dafür erbracht werden, dass es vor dieser Zeit im Besitze der LIUTPOLDINGER war. Sepp beruft sich aber nur darauf, dass diese zahlreiche Güter im Donaugau hatten, zu dem Isling gehörte. Man kann aber doch nicht alle Grundherren dieses Gaues zu den Scheyern rechnen. Eine Urkunde aus dem Jahre 1036, die er ebenfalls heranzieht, besagt nichts, als dass Isling im Donaugau, in der Grafschaft des SCHEYERN Otto I. lag.
Dass Mathilde, die Gemahlin des Regensburger Burggrafen Pabo, eine Schwester Bertholds und Liutpolds gewesen sei, ist ebenfalls eine haltlose Annahme. In der Urkunde, auf die sich Sepp beruft, schenkt das Ehepaar dem heiligen Emmeram den der Frau von ihrer Mutter Chunigunde angefallenen Besitz in Gundelshausen und es wird bei diesem Anlasse auch ein Berthold als Mathildens Bruder erwähnt. Da er ohne jeden Titel genannt ist und auch keine andere Nachricht bezeugt, dass Graf Berthold eine Schwester Mathilde gehabt habe, so fehlt es an der Berechtigung dafür, in ihm den Nordgau-Grafen zu erblicken. Huschberg hat ihn denn auch in ganz anderer Weise unterzubringen gesucht. Für ihn sind Berthold und Mathilde Enkel des Bayern-Herzogs Arnulf, Brüder Bertholds (II. von Scheyern), des Verräters von 955, den Otto von Freising als Ahnherrn der SCHEYERN-WITTELSBACHER nennt. Diesen Berthold II. scheidet aber Huschberg ganz bestimmt von dem Nordgau-Grafen. Wenn er des weiteren seinem SC HEYERN Berthold II. auf Grund von D. 163 eine Grafschaft in Kärnten und einen zweiten Sohn Askuin zuweist, so beruht dies auf einem argen Missverstehen dieses Diploms. Lässt sich schon nicht beweisen, dass der in Freisinger Urkunden vorkommende Berthold eine Person mit dem Sohne des Pfalzgrafen Arnulf war, so noch weniger, dass er in dem Berthold wiederkehre, in dessen tegneia nach D. 163 das dem Askuin abgesprochene Gut Reisnitz lag. Gehörte jener Berthold zu den Edelleuten des Bistums Freising, so dieser eher zu den Salzburgern. Endlich war er nicht Graf und schon gar nicht Askuins Vater. Auch dieser wird nicht Graf genannt, der Name seines Vaters wird in der Urkunde nicht, sondern nur der seiner Mutter Chunigunde angeführt. Da wir also deren Gemahl gar nicht kennen, auch nicht wissen, ob sie außer Askuin andere Kinder gehabt hat, so fällt das von Huschberg aufgestellte genealogische Gebäude in sich zusammen und man kann D. 163 keineswegs, wie dies Sepp tut, als Beweis dafür, dass Askuin ein LIUTPOLDINGER war, ansehen. Diese unbegründete Annahme benutzt Sepp aber als Stütze für die andere, dass Mathilde, Pabos Gemahlin, in Kärnten Güter besessen habe, sie eine Person mit jener edlen Frau Mathilde sei, welche mit dem Erzbischof Friedrich von Salzburg einen Tausch über Kärntnerische Ortschaften abschloss. Auch das ist abzulehnen, da aus der betreffenden Aufzeichnung sich kein Aufschluss über die Familie dieser Frau gewinnen lässt.
Müssen wir Gundelshausen und die Kärntner Güter aus dem Besitze der Familie des Nordgau-Grafen ausscheiden, so bleiben in Bayern außerhalb des Nordgaues nur Isling und ein Hof in Regensburg übrig. Dass der Graf des Nordgaues in der Hauptstadt Bayerns, der gegenüber seine Grafschaft endete, einen Hof besaß, ist eigentlich selbstverständlich und lässt keinen Schluss auf seine Abstammung zu, abgesehen davon, dass wir eben sowenig wie bei Isling wissen, auf welche Weise er jenen nach ihm benannten Hof erworben hat, ob durch Erbgang, durch Kauf, Tausch oder durch Schenkung des Kaisers.
Haben diese Beweise für Bertholds Bayerntum versagt, so kann es auch nicht daraus abgeleitet werden, dass der Nordgau zu Bayern gehörte, denn die Verwaltung desselben konnte, wenn der König sie dem Herzog entzog, auch einem Grafen fränkischen Geschlechtes anvertraut werden. Mit Recht hat Döberl darauf hingewiesen, dass die Verleihung des Nordgaus an Berthold eine Lockerung der bis dahin engen Verbindung mit Bayern bedeutete, und es ist wohl zu beachten, dass gerade die fränkischen Grafschaften im Volkfeld und Rednitzgau für ihn und seine Familie das Wichtigste waren, da in ihnen Schweinfurt, der Sitz des Geschlechtes, und die Hauptmasse des Hausgutes lag, welches von da aus in die angrenzenden Teile des Nordgaus hinübergriff. Dass dies richtig ist, wird auch durch die Bezeichnung de Orientali Francia bewiesen, die der Graf gerade in einer Regensburger Aufzeichnung erhält.
Konnte Sepp, wie man sieht, den von Schmitz angeführten, von Huber widerlegten Gründen für die bayrische Herkunft der Brüder Berthold und Liutpold keinen neuen einwandfreien hinzufügen, so überrascht es nicht zu erfahren, dass auch er die Brüder nicht anders unterzubringen weiß, als dass er sie zu Söhnen des Grafen Arnulf macht. Das ist aber, wie ebenfalls Huber ausgeführt hat, nach der von Schmitz gebotenen Darstellung unzulässig und es ist auch durch die für den ersten Blick überraschende Art, wie Sepp die Nachrichten über die verschiedenen Bertholde vereinigt, nicht annehmbar geworden. Denn Sepp kann seinen Zweck nur dadurch erreichen, dass er seiner Annahme im Wege stehende Urkundenstellen bei Seite lässt oder in willkürlicher Weise ausdeutet. Das wird klar, wenn wir uns die betreffenden Angaben vergegenwärtigen.
Schon für das Jahr 941 erhalten wir einen wenigstens mittelbaren Nachweis dafür, dass Berthold die Grafschaft im Nordgau verwaltete. Wie Thietmar von Merseburg erzählt, hat OTTO DER GROSSE in diesem Jahr den Grafen Liuthar von Walbeck als einen der Teilhaber an dem von Heinrich, dem Bruder des Königs, angezettelten Anschlage, nach Bayern in den Gewahrsam des Grafen Berthold verwiesen. Dass wir darunter nur unseren Grafen, nicht den Herzog von Bayern zu verstehen haben, ist von Huber überzeugend nachgewiesen worden und mit Recht hat Döberl aus der Angabe in Bawariam geschlossen, dass Berthold damals dem Nordgau vorstand, in dem er jetzt zum ersten Male durch eine Urkunde des Jahres 945 nachgewiesen ist. Im Jahre 961 wird Berthold als Graf des Rednitzgaues, im Jahre 974 als Graf im Volkfeld genannt. Drei Jahre später beteiligte er sich als eifrigster Anhänger des Kaisers an dem Kampfe gegen Herzog Heinrich II. und im August 979 erscheint er in Thietmars Chronik als einer der angesehensten Berater OTTOS II., der sich ein Wort gerechten Tadels über eine vorschnelle Handlung des Herrschers gestatten darf. Bald darauf am 15. Januar 980 ist er gestorben. Seine Laufbahn bietet das Bild ununterbrochen wachsenden Machtgewinns, als hervorstechendstes Merkmal seiner Tätigkeit weiß Thietmar die stets bewahrte Treue gegen den Kaiser zu rühmen.
Von Berthold, dem Sohne des Pfalzgrafen Arnulf, erfahren wir als erste Tat den abscheulichen Verrat, den er im Jahre 955 geübt hat, indem er vor der Lechfeldschlacht den Ungarn die Kunde von der Ankunft des Königs zutrug. Diese Untat berichtet uns ein so wohlunterrichteter und zuverlässiger Mann, wie der Dompropst Gerhard von Augsburg, er nennt den Verräter nicht comes, sondern einfach Perehtoldus, filius Arnolfi, de castello Risinesburc vocitato. Mag auch, was Otto von Freising über die Strafe, die den Verräter ereilte, zu erzählen weiß, unrichtig sein, und Berthold wieder die Gnade des Kaisers erlangt haben, so ist es doch ganz unwahrscheinlich, dass dieser ihn im vollen Genusse seiner Ämter belassen habe. Wie ich ferner an anderer Seite angeführt habe, hat man Grund anzunehmen, dass dieser Berthold sich auch an dem Anschlage des Jahres 974 beteiligt hat, was ebenfalls nicht zu der an dem Nordgau-Grafen gerühmten Kaisertreue passen möchte. Die entscheidende Stelle findet sich aber in D. 133: Perehtoldus, Arnoulfi filius, adhuc in gratia manens imperatoris hat dem Kloster Metten das Gut Wischelburg geschenkt, welches der Kaiser nunmehr dem Kloster bestätigt. Das kann natürlich nicht heißen, dass Berthold sich zur Zeit der Ausstellung des Diploms "noch in des Kaisers Gnade" befand, sondern nur, dass er diese am 21. Juli 976 verloren hatte. Kurz vorher aber hatte der Kaiser eben mit Hilfe des Nordgau-Grafen Berthold Regensburg erobert, den aufständischen Herzog Heinrich II. verjagt. Sepp weiß nun allerdings, dass sein Berthold erzürnt war, weil der Kaiser das erledigte Herzogtum nicht ihm als dem nächsten Anwärter verliehen hatte, dass er sich in seinem Unmut gegen den Kaiser aufgelehnt, dieser zur Strafe nicht allein das Gut Wischelburg, sondern auch einen Hof in Regensburg, welchen Berthold dem Diakon Berthold zu Lehen gegeben hatte, eingezogen haben. Wie schade, dass in den DD. 133, 134 von alledem nichts steht. Könnte man wirklich allen Ernstes glauben, dass der Kaiser in dem Augenblick, da Berthold sich zum dritten Male einer Unbotmäßigkeit schuldig gemacht haben soll, seinem Bruder Liutpold die Ostmark verlieh, Berthold selbst ohne Strafe davon kam, nach drei Jahren wieder als einflussreiche Persönlichkeit am Hofe erscheinen konnte.
Man wird nach dem Gesagten zugeben, dass auch dieser neue und vorläufig letzte Versuch, die bayrische Abstammung der SCHWEINFURTER Grafen als geschichtliche Tatsache zu erweisen, nicht besser gelungen ist als die früheren.  Damit soll die Annahme aber nicht vollständig aus dem Bereich der Möglichkeit gewiesen werden, man wird sich nur um die Beibringung besserer Gründe und zuverlässiger Zeugnisse bemühen müssen. So lange diese Forderung nicht erfüllt ist, wird man an der vorläufig doch am besten beglaubigten fränkischen Abstammung festhalten dürfen. Erst wenn sichere Beweise für die Herkunft aus Bayern erbracht sind, könnte man Otto von Freising mit Recht absichtlicher Erfindung zu Gunsten seines Geschlechtes, zum Schaden der WITTELSBACHER beschuldigen.