Mit dem Grafen Poppo (I.)
tritt das in der Geschichte
des ostfränkischen Reiches bedeutsame Geschlecht der BABENBERGER/
POPPONEN in den Jahren 819 bis 839 zuerst in Erscheinung.
Die
beiden Brüder
Heinrich oder - wie die Namensform wahrscheinlich
noch lautete - Heimrich, dux
Austrasiorum, gefallen 886 gegen die
Normannen vor Paris, und
Markgraf Poppo (II.) von Thüringen,
zuletzt 899 erwähnt, sind wahrscheinlich seine Söhne. Mit Heinrichs
Söhnen
Adalbert (hingerichtet 906), Adalhard (hingerichtet
903) und Poppos Söhnen,
den Grafen Adalbert und
Poppo
(III.) verliert sich noch in der 1. Hälfte des 10.
Jahrhunderts
die Spur der Familie; aber jüngere Geschlechter, wie die Grafen
von
Henneberg, die österreichischen BABENBERGER
und sogar das sächsische
Königs-Haus der LIUDOLFINGER,
hat man nicht ohne Grund mit ihr in Verbindung gebracht.
Die Besitzungen der Familie lagen in einer Reihe
von
ostfränkischen Gauen, darunter dem Grabfeld, Waldsassen, Gozfeld
und
Volkfeld. Größere Amtslehen hatte Graf Poppo I. in
Geimar
und Borsch auf dem Grabfeld und im Mainviereck (Remlingen); sie wurden
839 an Kloster Fulda eingetauscht gegen Besitzungen, die bis in die
Gegend
von Schweinfurt (Geldersheim) reichten. Später (903) erfährt
man von Königsgut in der Mark Milz in der Hand des Grafen
Adalbert.
Dass der exactor eiusdem loci als
Vasall des Grafen bezeichnet wird und
nicht mehr - wie auf den großen rheinischen Domänen unter KARL
DEM
GROSSEN und LUDWIG DEM FROMMEN -
unmittelbar dem Könige untersteht, ist eine
verfassungsgeschichtlich
beachtliche Tatsache, die in unserem Zusammenhang erörtert werden
muss. Aus königlicher Schenkung endlich stammt der Besitz des Markgrafen
Poppo (II.) in Königshofen im Grabfeld, Poppenlauer
(?), Berg-
oder Grafenrheinfeld bei Schweinfurt, sodann in Apfelstädt,
Saalfeld
und Wechmar in Thüringen, in Rodach bei Coburg und einem bisher
nicht
lokalisierten Chiolvesheim, für das aber anscheinend nur das
Ciolvesheim
der Lorscher Tradition, nämlich Zeilsheim bei Höchst am Main,
ein Außenposten des großen Frankfurter Fiskus, in Frage
kommt.
Dieser Besitz im Niddagau könnte auf Beziehungen ebenso wie der
spätere
der Grafen von Henneberg um Lorsch über den Spessart hinaus nach
Westen
hinweisen; davon wird nachher die Rede sein. Siedlung im
königlichen
Ausbauland (silva Buchonia) ist wahrscheinlich der Bifang des Grafen
Poppo I. an der Lütter bei Fulda, also wohl der heutige Ort
Poppenhausen,
und aus einem alten Fiskus der Zehntschenkung der KAROLINGER
an Würzburg geht offenbar auch der 903 konfiszierte Besitz Adalhards
und Heinrichs in Prosselsheim bei Würzburg und in
Frickenhausen
mit seinem umfangreichen Zubehör hervor. Nicht für den
gesamten
Besitz der BABENBERGER lässt
sich
aber - soweit erfassbar - Herkunft aus Königsgut nachweisen. Das
gilt
von einigen Orten des Grabfeldes (Bauerbach, Einödhausen,
Heßles,
Vesser und Ritschenhausen), vor allem aber von den Besitzungen am
oberen
Main und an der Aisch (in Theres, Knetzgau, Wonfurt, Bamberg,
Gremsdorf,
Höchstadt und Etzelskirchen); diese Besitzgruppe ist zwar nur aus
zwei Traditionsnotizen des Fuldaer Codex Eberhardi und einer
nachträglichen
Bestätigung eines Gütertauschs des 903 hingerichteten BABENBERGERS Adalhard
mit Kloster Fulda durch König Ludwig das
Kind - zur Sicherung des Fuldaer Besitzstandes angesichts
der
umfangreichen Konfiskationen - überliefert; an der sachlichen
Richtigkeit
der Angaben besteht indessen kein Zweifel. Gerade das Vorhandensein
einer
Besitzschicht, für die sich die Herkunft aus altem Königsgut
nicht mehr urkundlich erfassen lässt, wäre für die
genealogische
Problematik wichtig; denn sie könnte möglicherweise auch
schon
für Bindungen der Vorfahren der BABENBERGER
an den ostfränkischen Raum sprechen.
Als Grafen lassen sich Angehörige des
Geschlechtes
vor allem im Grabfeld, aber auch im Saalgau um Hammelburg und im
Volkfeld
zwischen Maindreieck und Bamberg nachweisen; außerdem spricht das
Amtsgut im Spessart für eine sonst nicht weiter erfassbare
Grafschaft
in Waldsassen. Trotz der fehlenden Quellenaussagen ist es bei der
Dürftigkeit
der Überlieferung nicht ausgeschlossen, dass die gräflichen
Funktionen
sich zeitweise auch auf dem Radenzgau östlich von Bamberg
ausdehnten.
Jedenfalls verfügte Bischof Poppo I. von Würzburg,
den
man als Nachkommen der BABENBERGER
angesehen hat, gemeinsam mit seiner
Schwester Seburg über Besitz in
Ebensfeld bei Staffelstein.
Mit Recht hat man die BABENBERGER
zum sogenannten karolingischen Reichsadel
gerechnet und sich dabei außer auf die gerade für
dessen Angehörige
gebräuchliche Bezeichnung dux auf die Angabe Reginos, sie seien de
nobilitate carnis und de parentum multitudine, gestürzt.
Der dux
Austrasiorum Heinrich (Heimrich) wurde 886 im
Hauskloster der fränkischen
Könige St. Medard zu Soissons beigesetzt. Die von Mitis
herangezogenen
Verbrüderungsbücher bestätigen die alte Lehrmeinung
einer
Abstammung der späteren SCHWEINFURTER
und österreichischen
BABENBERGER
von den POPPONEN, die sich
übrigens
auch durch Übereinstimmung des Besitzes in Frickhausen, Rheinfeld,
Theres, Höchstadt und Etzelskirchen an der Aisch, Königshofen
im Grabfeld und Rodach stützen lässt. Hier interessieren mehr
die beiden Frauennamen Ida und
Hathui, die bei den sächsischen EGBERTINERN
und jedenfalls in der Verwandtschaft
des
liudolfingischen
Königs-Hauses
vorkommen. Vielleicht lässt sich daraus der gemeinsame Besitz
zweier
sonst nicht bekannter gräflicher
Brüder Adalbert und Egbert
in
verschiedenen ostfränkischen Gauen erklären.
Der Reichtum an alten Namen und die Tatsache, dass
"Namengebung
und Sippenbewusstsein" im frühen Mittelalter in einem gewissen
Zusammenhang
stehen, hat in den letzten Jahrzehnten ermöglicht, manche bislang
völlig unbekannte genealogische Verbindungen aufzuhellen. Als
Schulbeispiel
mögen hier schon die RUPERTINER erwähnt werden, die
Gründerfamilie
von Lorsch, von der der im 9. Jahrhundert noch seltene Name Rupert auf
ihre Nachkommen, die französischen CAPETINGER
überging;
noch seltener freilich war der Name Cancor, der überall da, wo er
auftauchte, auf die RUPERTINER schließen lässt, so im
alemannischen
Stammesgebiete, aber auch in OsfFranken, wo E. E. Stengel ihn
kürzlich
auf dem Grabfelde nachgewiesen hat.
Die BABENBERGER/POPONEN
haben Namen, die im 9. Jahrhundert - mit Ausnahme von Heinrich-Heimrich
- nicht selten genug sind, um genealogische Rückschlüsse auf
die Verwandtschaft ihrer Träger zu gestatten. Das gilt vor allem
von
dem damals sehr verbreiteten Namen
Adalbert. Nicht ganz so
häufig
erscheint der Name Adalhard,
der sich auch bei den KAROLINGERN
und UNRUOCHINGERN findet. 867
tradiert ein Adalhard Besitz
im Sondheim
im Grabfeld, also in der Nähe der Besitzungen der BABENBERGER;
weitere Träger dieses Namens kommen in der Wetterau und in
Dienheim
bei Oppenheim am Rhein vor. Nebeneinander begegnen die Namen Adalbert und
Adalhard bei den Grafen von
Metz (HATTONEN), die offenbar
mit den RUPERTINERN
verwandt waren. Obwohl diese auch in der Wetterau und in
Diemheim begütert
waren, dürfte kein zwingender Grund vorhanden sein, aus dem
Vorkommen
des Namens Adalhard allein
weitere Folgerungen genealogischer Art zu ziehen.
Auch der Name Poppo ist zu
solchen kaum geeignet, da er sowohl Lall-Name
wie auch Kurzform von Robert, aber auch von Volkmar sein kann. Im näheren
Umkreise von Fulda tradiert in der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts
ein
Boppo gemeinsam mit einem Hatto Besitz in Mittel- oder
Wachenbuchen bei
Hanau in der Wetterau; dieser Besitz wird späterhin noch
interessieren.
Die Häufigkeit und mangelhafte Eignung der Namen
Adalbert, Adalhard und
Poppo für weitere
Rückschlüsse dürfte
es verschulden, dass die genealogische Forschung über den Stammvater
Poppo hinaus bislang nicht vorstoßen konnte.
Verhältnismäßig
selten ist aber der Name Heinrich.
Seine ältere Form muss allerdings
nach den Forschungen von J. Schatz und vor allem Edward Schröder Heimrich
gelautet haben. Noch der dux Austrasiorum wird
in der zeitgenössischen
Leipziger Handschrift der Annales Fuldenses mit der Regensburger
Fortsetzung
stets Heimrich (Heimrih comes,
Heimricus) genannt, ebenso in der
Wiener Handschrift aus dem 11. Jahrhundert, der Kurze für seine
Ausgabe
für die Oktavreihe der Monumenta den Vorzug vor der wohl dem 10.
Jahrhundert
angehörenden Schlettstädter gibt; diese hat zwar in der Regel
die Form Heinrich, aber
anscheinend auf Grund einer Vorlage mit Heimrich,
nach der jeweils verbessert wurde. Entsprechend nennen zwei
Originalurkunden
König
ARNOLFS ihn noch 888 Heimrich,
während eine Fuldaer Privaturkunde
von 887 mit der Namensform Heinrich
nachträglich von Eberhard von
Fulda überarbeitet worden sein dürfte; dieser gab auch
sonst
den zu seiner Zeit gebräuchlichen Namen den Vorzug vor
älteren.
Schon um die Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert hin muss aber
spätestens
Heinrich die ältere Form
weitgehend verdrängt haben; das zeigen
die Handschriften von Regino, die dem 10. Jahrhundert angehören. König
HEINRICH I. erscheint in seinen Urkunden niemals mehr als Heimrich,
und E. Schröder misst dem Einfluss seiner Persönlichkeit die
weitere Verbreitung seines Namens seit seiner Zeit bei. Die Fuldaer
Totenannalen
nennen den 886 verstorbenen BABENBERGER
nur in der vatikanischen Handschrift und diese hat wohl kaum immer die
alten Formen bewahrt; die beiden anderen Handschriften (Münchener
und Fuldaer) haben auch hier noch die alte Form Heimrich.
Wir glauben daher, dass der großeBABENBEREGR
von den Zeitgenossen noch Heimrich
genannt wurde. Belege für
diesen Namen hat Förstemann gesammelt. Der in den soeben
erwähnten
Totenbüchern zu 836 erwähnte Heimarih
könnte vielleicht
ein Bruder des Grafen
Poppo (I.) gewesen sein. Die übrigen
bei Förstemann genannten Namensvettern gehören in die
verschiedensten
Gegenden, so nach Italien, nach Frankreich und - mit der Form Hemrich -
ins sächsische Stammesgebiet. Verhältnismäßig oft
kommt der Name Heimrich in den
Weißenburger und Fuldaer Traditionen
im Elsass um Straßburg vor. Gräfliche Träger sind aber
nur die BABENBERGER und ein um 785
verstorbener Graf Heimrich oder Heimo, der 771 die Nachfolge seines Vaters,
des Grafen Cancor, in Wetterau
und Lahngau, wahrscheinlich aber auch im
Rheingau antrat. Er gehört der Stifterfamilie
des Kloster Lorsch,
den bereits erwähnten RUPERTINERN,
an, und seine und seiner Geschwister
Besitzungen lagen in den soeben genannten Gauen. Unklar bleibt sein
Verwandtschafts-Verhältnis
zu einem Schenker an Fulda, Heimerich
in der Wetterau; der Name von dessen
Gemahlin Hadaburg begegnet
777/79 in der Mark Hammelburg.
Neben Adalhard
und Poppo könnte also vor
allem der
im 8. Jahrhundert in der Reichsaristokratie seltene Name Heimrich auf die
Gebiete um mittleren Rhein und Lahn hinweisen. In Dienheim, wo der
Besitz
eines Adalhard lag, waren die RUPERTINER begütert.
Ist man aber wirklich berechtigt, eine Ableitung
des
Namens Heimrich von den RUPERTINERN und seinen Übergang
von diesen
auf die BABENBERGER anzunehmen?
Sollten
die Berichte über eine vornehme Abstammung derselben nicht dazu
gedient
haben, den alsbald in Geschichtsschreibung und Sage verherrlichten
Tatenruhm
des Geschlechtes in ein noch glänzenderes Licht zu rücken?
Könnten
nicht gerade die eingangs angestellten besitzgeschichtlichen
Betrachtungen
für ein schon sehr früh in Ost-Franken begütertes und
angesessenes
Geschlecht, das vielleicht erst allmählich aus dem Kreise der
kleineren
Edelfreien aufstieg, sprechen? Hieße es nicht, durch die Annahme
einer Herkunft des Namens Heimrich von
den RUPERTINERN für die BABENBERGER
ähnliche methodische Wege einer Zurückführung der
Stammreihe
um jeden Preis anzustreben wie die fürstliche Hofhistoriographie
des
17. oder 18. Jahrhunderts, freilich mit der andersartigen
Zielstrebigung,
eine blutsmäßig zusammenhängende karolingische
"Reichsaristokratie"
nachzuweisen.
Um diese Fragen beantworten zu können, muss
man
auf die erst kürzlich von E.E. Stengel wieder ans Licht gezogene
Fuldaer
Traditionsnotiz zurückgreifen. In der Mark Soisdorf bei
Hünfeld,
in unmittelbarer Nähe der Amtslehen Geismar und Borsch des Grafen
Poppo (I.) übergibt danach neben anderen, zum
Teil gräflichen
Tradenten ein Ruadpraht pater Cancures
Besitz an Fulda. Es wäre interessant
einmal die Besitzverhältnisse in den Fuldaer Marktbeschreibungen
für
genealogische Zusammenhänge auszuwerten. Hier kommt es auf die auf
Grund einer völlig einwandfreien Überlieferung gesicherte
Zugehörigkeit
Ruadprahts und Cancurs zu den RUPERTINERN, deren Stammvater Graf Rupert
I. bereits einen Sohn Cancor hatte, an. Stengel
weist auf einen Cancor
hin, der 812 in Münnerstadt auf dem Grabfeld Zeuge ist, wieder in
unmittelbarer Nähe von Besitz der späteren BABENBERGER,
nämlich Popponlauer. Außerdem hat er in Creinfeld, zwischen
Fulda und dem Lehen des RUPERTINER
Grafen Heimrich in Hungen, Güter.
Ein dritter Beleg aus dem Niddagau nähert sich räumlich dem
Orte
Zeilsheim, wo eingangs Besitz des Markgrafen Poppo (II.)
wahrscheinlich
gemacht werden konnte. Nicht nur für Cancor, sondern auch für
Rupert gibt Stengel eine Reihe
von Belegen aus Grabfeld und Saalgau, die
sich durch die Aufstellungen Dinklages zur ostfränkischen
Gerichtsverfassung
noch ergänzen lassen. An der Spitze der Zeugenreihe tritt bei
Gerichtsverhandlungen
im Saalgau seit 796 der Name
Hruadperaht längere Zeit hervor; sicher
handelt es sich um einen (oder zwei?) wenigstens einmal im
Pistoriuskartular
für den Saalgau 817 ausdrücklich genannten RUPERTINER Grafen.
Sein Nachfolger im Saalgau war anscheinend seit etwa 823 - dem Jahre
des
ersten Beleges - der BABENBERGER
Graf Poppo
I., dessen Nachkommen noch um 901 Grafen in dieser Gegend waren.
Wer
aber der Graf Heimo, der 777
im Saalgau neben einem Grafen Nithard
und
zwei königlichen Vasallen,
Gunthramn und Finnold, an der Spitze der
nobiliores terrae illius die Besitzeinweisung Fuldas in der
königlichen
Mark Hammelburg vornahm, und zwar, wie Brandi mit Recht gegenüber
Rübel geltend machte, auf einer regelrechten Gerichtsverhandlung?
Ein Vergleich der Namen der Zeugen mit späteren Urkunden aus dem
Saalgau
ergibt, dass dieselben zu einem größeren Teil auch bei
späteren
Fuldaer Traditionen aus dem Saalgau genannt werden, so Sigibot, Suuidberaht,
Egilhelm, Engilberaht, Leidrat, Siginand, Amalberaht, Adalman und Eggiolt,
so auch mehrfach unter Anführung des soeben erwähnten Grafen
(?) Hruadperaht. Mithin wird
man kaum an der Identität des Grafen
Heimo von 777 mit dem gerade
damals, von etwa 771 bis 785, in der Wetterau
wirkenden Grafen Heimo oder Heimerich, dem Sohne Graf Cancors und Enkel
Graf Ruperts I., zweifeln dürfen. Mehr noch: auch der vasallus
dominicus
Gunthramn von 777 war ein naher
Verwandter der RUPERTINER,
der auch sonst
gemeinsam mit dem Grafen Heimrich
auftritt. Glöckner unterscheidet
ihn als Grafen Gunthramn I.
von einem etwas späteren Grafen
Gunthramn
II., dem Sohne Ruperts III. und
Enkel Ruperts II., den
Stengel mit
dem Ruadpraht der Soisdorfer
Schenkung identifizieren möchte. Graf
Gunthramn II. hatte zudem Besitz in Mittel- oder Wachenbuchen
bei Hanau,
wo sich später solcher eines Poppo
befindet. In den Hammelburg benachbarten
Tulba lag noch 811 Grundbesitz eines Hruadperaht,
also wahrscheinlich des
Grafen, unmittelbar neben der Fuldaer Eigenkirche. Vermutlich hatten
aber
schon der Graf Heimo - Heimrich von 777 und der vasallus dominicus
Gunthramn
I. königliche Lehen und vielleicht auch anderen Besitz in
der Mark
Hammelburg, der hiermit zusammenhing; ein Teil davon mag durch die
erwähnte
Schenkung der Hadaburg an
Fulda gelangt sein. Vermutlich ist es kein Zufall,
dass der Name Richild als
urkundlich belegte Nebenform für die RUPERTINER
Rachild sich in den Verbrüderungsbüchern den Namen der
BABENBERGER
Frauen anreiht und dass der Name der RUPERTINER
Ahnfrau Williswind 800
unter den Nonnen des Klosters Milz begegnet, in dessen Gemarkung die BABENBERGER
später königliche Lehen hatten.
Halten wir einen Augenblick inne. Vielleicht wird
der
eine oder andere Hinweis auf die RUPERTINER
in Ost-Franken hypothetisch bleiben
müssen und mitunter auch vor der Kritik nicht standhalten
können.
Die Tatsache, dass das Geschlecht um 782 uns auch noch um 811/17 im
Saalgau
und auf dem Grabfeld vorkam, lässt sich auf Grund der
Erwähnung
des sehr seltenen Namens Cancor
und des gräflichen Hruadperaht
nicht
in Abrede stellen. Gesichert ist darüber hinaus, dass die BABENBERGER
dort, wo man die RUPERTINER
erfassen kann, später begütert waren
und dass sie wenigstens im Saalgau bei der Verrichtung gräflicher
Amtshandlungen die Nachfolge der
RUPERTINER antraten. Angesichts dieser
Sachlage hieße es den Wert jeder genealogischen Kombination in
Frage
stellen, wollte man die Übernahme des BABENBERGER
Namens Heimrich von den RUPERTINERN im Anschluss am eine -
leider wenigstens
heute noch nicht näher erfassbare - verwandtschaftliche Beziehung
beider Geschlechter negieren. Mehr noch: Die vornehme Abkunft der BABENBERGER nach
dem Bericht Reginos wird durch diese Verwandtschaft vollauf
bestätigt;
denn zur Zeit Reginos waren die RUPERTINER
mit Odo,
dem Sohne Roberts des Tapferen,
bereits zum ersten Male in den Besitz der
französischen Königskrone gelangt! Aber auch für die
Frage
der Grafschaftsverfassung sind die wenigen RUPERTINER-Belege aus Ost-Franken
kaum ohne Bedeutung. Während Schlesinger schon für die
spätere
KAROLINGER-Zeit
eine Vererbung der Grafschaft innerhalb bestimmter Familien bis zu
einem
gewissen Grade (hier wäre an die Entfernung der BABENBEREGR
durch Ludwig den Deutschen zu
denken)
annimmt, hat Freiherr von Guttenberg diese Vererbung als Ausnahme
angesehen.
Man ist heute geneigt, noch weiter als seinerzeit Schlesinger zu gehen
und einen Kontinuität wenigstens für den Saalgau seit dem Heimo
der Hammelburger Markbeschreibung (777), vermutlich aber schon
beginnend
mit dessen Großvater Rupert I.
und Vater Cancor, über
einen
oder mehrere Grafen Rupert (so
817) zu den BABENBERGERN
anzunehmen; gewisse Intervalle noch in babenbergischer
Zeit hingen mit
der jeweiligen politischen Konstellation zusammen.
Die Adelsbeziehungen zwischen dem mittleren Rhein
und
Ost-Franken, die die RUPERTINER
im 8. Jahrhundert nach Osten ausgreifen
ließen, sind sonst kaum zu erkennen. F. Stein hat sie für
die
Genealogie eines ganzen Geschlechtes der "Geisenheimer" verwerten
wollen,
wobei aber der Nachweis einer Abstammung der SCHWEINFURTER
Grafen
von demselben missglückte, die Tatsache des Besitzes der MATTONEN
in Ost-Franken und am Rhein bestehen bleibt. Graf Warin, der Verwalter von
Heppenheim, stand den RUPERTINERN
nahe und war mit einer ostfränkischen
Friderun vermählt; ihr Besitz lag in verschiedenen Gauen,
darunter
im Volkfeld (Eisenheim); eine andere Friderun
erhält rund 100 Jahre
später auf Intervention des BABENBERGER
Markgrafen
Poppo (II.) eine Schenkung von König ARNOLF
in Sulheim, ebenfalls im Volkfeld [Die Urkunde ist auf bisher
unerklärliche
Weise ins Würzburger Archiv gelangt. Sollte Friderun BABENBERGERIN
gewesen
sein, so fände sich die Erklärung insofern, als auch ihr
Besitz
um 903 konfisziert und an Würzburg weitergegeben worden
wäre].
Fränkin war auch die Gräfin
Reginswind, die im Jahre 802 eine
größere Schenkung in Pappenheim an St. Gallen machte; eine
andere
Gräfin Reginswind
tradierte um die Mitte des 9. Jahrhunderts einen
größeren Bezirkskomplex, darunter Güter am Orte des
Königshofes
Riedfeld (Neustadt an der Aisch), an Fulda. Man kann der
legendären
Lebensbeschreibung der legendären Reginswind
entnehmen, dass ihr Vater,
der ältere Graf Ernst, um
dieselbe Zeit den Königshof Lauffen
am Neckar innehatte - auch Lauffen wird ebenso wie Riedfeld als fiscus
dominicus in der Zehntstellung an Würzburg erwähnt. Graf Ernst
II. besaß später den Königshof Weißenburg
am Sand
in der Nähe der Pappenheimer Besitzungen der älteren Reginswind.
Die andersweitig bezeugte Verwandtschaft zwischen der Familie der ERNSTE
und den KONRADINERN
lässt auch
hier den Rückschluss einer Ausdehnung des Bereichs des
rheinfränkischen
Adels im Laufe noch des 8. Jahrhunderts nach Osten hin zu. Man wird an
diese Adelsbeziehungen mit der Ausweitung des geographischen Begriffes
der Francia orientalis oder der Austrasia von den Rheinlanden nach
Hessen
und Thüringen um 780 in Verbindung bringen dürfen, und auch
die
großen Zehnt- und Kirchenschenkungen der
KAROLINGER
an Würzburg zeigen noch deutlich den Weg vom Wormsgau zum Grabfeld
und zum Radenzgau. Dieser Vorstoß, dem etwa ein ganz
ähnlicher
des fränkischen Adels nach Churrätien wenig später
folgte,
hat wohl auch die RUPERTINER
ins Land gebracht. Noch der BABENBERGER
Markgraf Poppo (II.), der Bruder des dux Austrasiorum Heimrich,
aber hatte in Chiolvesheim - Zeilsheim - Besitz aus königlicher
Hand,
am Rande der alten Austrasia, von wo aus die Vorfahren der BABENBERGER
schon lange vorher im Zuge einer auch sonst erfassbaren Bewegung des
Reichsadels
den Weg nach Osten angetreten hatten.