Heimarich                                         Graf im Saalgau
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836
 

Sohn des ROBERTINERS Graf Heimrich im Saalgau ( 812) und der Hadaburg; Bruder des Grafen Poppo I. im Grabfeldgau
  

Schwennicke, Detlef: Tafel 54
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"Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"

HEIMERICH
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836

Graf


Eckhardt Karl August:
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"Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte."

In der KAROLINGER-Zeit ist dagegen der Name Heinricus, auch in seiner ältern Form Haimricus, ausgesprochen selten. Beispielsweise kommen in den Diplomen KARLS DES GROSSEN nur zwei, höchstens drei Träger des Namens vor. Der bedeutendste von ihnen ist der Hainricus comes, der in einer zu Diedenhofen, höchstwahrscheinlich 782 ausgestellten Urkunde als Beisitzer des Königsgerichts genannt wird [12 D KdG 148.]. Er ist unbestrittenermaßen identisch mit dem Rheingaugrafen, der 772 als Widersacher des Abtes Gundeland von Lorsch erscheint: homo aliquis nomine Heimericus und der sich von Gundeland entgegenhalten lassen mußte: quod avia ipsius Heimerici nomine Williswinda vel genitor suus Cancer das Kloster Lorsch germano suo [das heißt Gundelands] domino Ruodganguo archiepiscopo tradidisset vel confirmasset. Auch in einem weiteren, zwischen Mai 772 und Januar 773 zu setzenden Diplom wird erwähnt, daß dominnus Ruothgangus archiepiscopus das Kloster per traditionem Williswinde et Cancrini erhalten habe [13 D KdG 65 und 72.]. Aus dem Chronicon Laureshamense wissen wir, daß dies im Jahre 764 geschah und daß Williswinda die Witwe des Grafen Rupert [im Rheingau und Wormsgau, Stammvater der RUPERTINER und CAPETINGER] war. Das hat freilich - so wenig wie der feminine Genitiv Williswindae und ihre ausdrückliche Bezeichnung als 'Großmutter' (avia Heimerici) - zu verhindern vermocht, daß sie im Register zu Band I der Diplomata Carolinorum als 'Vater' (!) des Erzbischofs Chrodegang von Metz (!) [14 Über ihn vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands I (3/41904) Seite 528f., lI (3/4 1912) Seite 54 ff. und 64 ff.] verzeichnet steht [15 D KdG Seite 523 unter Mettis; vgl. auch Seite 505 unter Cancor, Seite 540 unter Williswinda.], eine genealogische Groteske.
Williswindas Enkel Graf Heinrich ist von 772-782 urkundlich bezeugt und im Jahre 785 gestorben. Folglich kann sich nicht auf ihn beziehen, wenn die fränkischen Reichsannalen zum Jahre 810 vermelden, daß König Abulaz von Spanien [= El Hakem Emir von Corduba] zur Besiegelung des Friedens Haimricum comitem olim a Sarracenis captum freigelassen habe [16
D KdG Seite 523 unter Mettis; vgl. auch Seite 505 unter Cancor, Seite 540 unter Williswinda.]. Dieser zweite Graf des Namens wird mit dem am 8. März 812 zu Aachen als Beisitzer des Königsgerichts genannten Hamricus comes [17 D KdG 216.] identisch sein.
Unsicher bleibt, ob wir es mit einem dieser beiden Grafen oder mit einem dritten gleichnamigen Vasallen KARLS DES GROSSEN zu tun haben, wenn KARL am 28. Juli 782 Besitz in pago Uuedrebense in loco qui dicitur Hoinge, das heißt in Rungen in der Wetterau (zwischen Gießen und Nidda), sicut Haimericus per nostrum beneficium ibidem tenuit, an Hersfeld vergabt [18
D KdG 144; Weirich, UB der Reichsabtei Hersfeld I (1936) Seite 30 Nr.17.].
Ob einer der Genannten der Großvater des hier speziell interessierenden Markgrafen Heinrich (
886) und somit der Ur-Ur-Großvater König HEINRICHS I. war, wird sich kaum klären lassen. Der RUPERTINER Heinrich, über dessen Nachkommen nichts bekannt ist [19 Prinz Isenburg, a.a.O. II. Die außerdeutschen Staaten (Neudruck 1960 von ²1953) Tafel 13.], dürfte höchstens als mütterlicher Großvater des Markgrafen, keinesfalls jedoch als Vater seines Vaters Poppo und Stammvater der POPPONEN in Frage kommen, da bei ihnen keiner der übrigen im rupertinischen Geschlecht gebräuchlichen Vornamen wiederkehrt.

Friese Alfred: Seite 79
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"Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels. Der mainländisch-thüringische Raum vom 7. bis 11. Jahrhundert."

Die Einweisung des Bonifatius-Klosters in diesen Fiskalbesitz bezeugte Fastolf, eine Verwandter (Bruder?) Königin Fas-trada (Vater: Ra-dolt; Variationen seines und des Namens der Herzogin Theo-trada mit der Silbe Fas-), gemeinsam mit den Grafen Heimo (= Heimerich) und Nithard [203
Stengel 83; Heimo ist Graf im Lahngebiet (Codex Lauresham. nr. 3705b mit unsicherem Datum). - Über einen Radolf (comes im Grabfeld, 838) Dronke: Codex nr. 512; über Theotard und Fastburg ebd. nr.224.]. Unter den testes auch die weiteren Angehörigen der Thuring-Sippe Lantfrid und Odalman [204 Zu diesen Namen Stengel 64,69,87,161 ff.]. Fastolf signierte außerdem die Schenkung der Schwestern Hadaburg und Houca in und um Hammelburg 777/79 [205 ebd. 142.], wo auch noch andere Besitzübertragungen der beiden Schwestern (in immunitate Hamalunburg) und in der benachbarten villa Thiofbach (Diebach) beurkundet sind [206 Dronke: Codex 287 und 344. Unter ihren Manzipien ist eine Williswind (Name der Gründerin von Lorsch).]. Möglicherweise ist der später nicht mehr genannte Fastolf ihr Vater. Hadaburg war vermählt mit dem königlichen fidelis Heimerich (comes), der Lehnsbesitz in pago Uuedrebense in loco qui dicitur Hoinge (Rungen in der Wetterau) hatte [207 D Karol I 144 = UB Hersfeld I nr. 17. 208 Stengel 353.]. Dort schenkte das Ehepaar (zwischen 750-802) an Fulda: Heimerich et uxor eius Hadaburch tradiderunt bona sua in Wetereiba cum omni substantia [208 Stengel 353.]. Hadaburg tradiert außerdem Besitz in Gössenheim an der Wern an Echternach (782) [209 Wampach I, 2 nr. 87, vgl. ebd. 1, 1 Seite 401.]. Unsicher ist - trotz der Seltenheit des Namens Heimerich/Heinrich im 8. Jahrhundert [210 E. Schröder: Namenkunde, 1938 Seite 76: Nur zwei, höchstens drei Namensträger sind bekannt. Einer von ihnen ist der Stammvater der POPPONEN, ein anderer der 785 gestorbene Rheingaugraf Hainric, der 782 (?) in einer Urkunde des Königsgerichts Diedenhofen erscheint (D Karol 1148), aber schon 772 als Sohn des Grafen Cancor Eigentumsrechte an der Stiftung seines Vaters, Lorsch, geltend macht, allerdings vergeblich (D Karol 1 65 und 72).] -, ob ihr Gemahl Heimerich jener in den Reichsannalen genannte comes Haimeric ... olim a Sarracensis captus ... ist, den der Emir von Cordova, El Hakim, im Jahre 810 zur Sicherung des Friedens mit dem Kaiser freigelassen hat [211 Annalen regni Francorum ad a. 810 (ed. F. Kurze) S. 133.] und der als Beisitzer des Königsgerichts in Aachen im Jahre 812 auftritt [212D Karol I 216.]. Der Gemahl der ostfränkischen Hadaburg, ein Mitglied der RUPERTINER/ROBERTINER-Familie und vielleicht ein Sohn des Grafen Heimo (siehe oben) [213 W. Metz: Babenberger und Rupertiner S.301 f.], ist jedenfalls der Stammvater der im Grabfeld und Thüringen im 9. Jahrhundert so mächtigen POPPONEN [214 W. Schlesinger: Landesherrschaft S. 60 und 161 f. - Zu den Kurzformen Bob/Pop und Folcmar für Roprecht/Robert A. Bach: Namenkunde I, 1 Seite 102.] (Pop/Bob: Kurzform von Robert/Rupert), die erst durch diese Ehe im ostfränkischen Raum verwurzeln. Ein Amtsvorgänger seines Enkels, des Poppo marchio Sorabici limitis, dux Thuringorum [215 marchio: Dob 1282 (8911 12); dux: Armales Fuldenses (ed. F. Kurze) Seite 95 ad a. 880 und cont. Ratisbon. ebd. Seite 122.], heißt bezeichnenderweise Ratu(o)If [216 Annales Fuldenses ad a. 874 Seite 81.], während Poppos Bruder den Namen Heinrich trägt. Er ist marchio Francorum, dux Austrasiorum und princeps militiae Ludwigs des Jüngeren, der 886 im Kampf gegen die Normannen vor Paris fiel [21 7W. Metz: Babenberger und Rupertiner S. 295 ff. - Die Einweisung Fuldas in den Hammelburger Besitz bezeugt auch der königliche Vasall Guntram (comes) (Stengel 83), den M. Mitterauer: Markgrafen Seite 206 ff. als Mitglied der ROBERTINER-Familie erwiesen hat; Glöckner: Lorsch und Lothringen S. 306.].




 

  oo N.N.
          
                 

 
 

Kinder:

  Ratolf Herzog von Thüringen
       
um 873




Literatur:
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Die Reichsannalen mit Zusätzen aus den sogenannten Einhardsannalen. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 90 -
Eckhardt Karl August: Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte. Deutschrechtlicher Instituts-Verlag Witzenhausen 1963 Seite 8-22 - Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels. Der mainländisch-thüringische Raum vom 7. bis 11. Jahrhundert. Klett-Cotta Stuttgart 1979 Seite 79 - Metz, Wolfgang: Babenberger und Rupertiner in Ostfranken. Jahrbuch für fränkische Landesforschung 18) 1958, Seite 301 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen Römischen Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 248-300 -