Eckhardt Karl August: Seite 8-22
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"Genealogische Funde zur
allgemeinen
Geschichte."
1.
DIE MUTTER KÖNIG HEINRICHS I.
Daß sie Hadwig
hieß, ist uns dreifach überliefert. Das Necrologium
Merseburgense meldet ihren Tod zum 24.
Dezember [des Jahres 903]:
Hathuwi mater Heinrici regis. Thietmar
von Merseburg I 3 formuliert: HEINRICH sei nobilissimo Ottonis et Hathui stemmate editus. Die
Vita Mathildis antiquior sagt von Otto
dem Erlauchten, HEINRICHS Vater: Otto
... cuius coniugium veneranda matrona
Haduwich subierat moribus non dissimilis.
Nirgends erfahren wir etwas über ihre Herkunft. Da Thietmar von
Merseburg I 23 erzählt, König
Karl der Einfältige von Frankreich habe nepotis sui HEINRICHS I. Hilfe
erbeten (worüber im zweiten Beitrag näher gehandelt werden
wird), kam man auf den Gedanken,
Hadwig müsse karolingischer Abstammung gewesen sein. Ältere
Genealogen hielten sie für eine Tochter
Ludwigs des Deutschen [1 Vgl. Johann
Hübners Genealogische Tabellen 1 (1719) Tafeln 25, 26 und 149.]. Nun war in der Tat dessen
Sohn Ludwig der Jüngere
ein Schwager Ottos des Erlauchten; aber nicht Otto hatte eine Schwester Ludwigs, sondern Ludwig der
Jüngere hatte Liutgard, die
Schwester Ottos, zum Weibe [2 Widukind,
Res gestae Saxonicae I 16, unter Verwechslung
Ludwigs des
Jüngern mit seinem
Groß-Neffen Ludwig das Kind.
Klargestellt
durch die Annales Fuldenses, laut deren die Dänen 880 Ottos des
Erlauchten ältern Bruder Brun jucem et fratrem reginae
töteten, und
durch Hrotsvith von Gandersheim, Primordia coenobii Gandeshemensis V 305-310, wonach Liutgards Mann rex Hludowicus
eingeführt wird als filius
illius, cuius dono Liudulfus (der Vater von Brun, Otto und Liutgard) suscepit primum propriae gentis dominatum.]. Die kritischere Forschung des 19. Jahrhunderts erkannte
die Unhaltbarkeit des Ansatzes, suchte aber Hadwigs Abstammung von den KAROLINGERN
aufrecht zu erhalten und sprach sie nunmehr als Tochter des Markgrafen von Friaul
an, dessen Ehefrau Gisela eine Voll-Schwester KARLS DES KAHLEN (des Großvaters Karls des Einfältigen)
war [3
Vgl. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit
(1855) Seite172; Waitz, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter
König
Heinrich I. (31885) Seite 206.]. Ist hier
offenbar eine Zwischengeneration zu wenig angesetzt, so verlangt die
neue These Kimpens eine zu viel: Hadwig
sei nicht eine Tochter Giselas, sondern eine Ur-Enkelin von deren und KARLS DES KAHLEN
Bruder Kaiser LOTHAR I. Angesichts
dieser einander widersprechenden Ansätze kann es nicht
wundernehmen, daß Willy Hoppe [4 Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte
(1952) Seite 653.] sich mit dem Resume
begnügte, Hadwig sei
„angeblich eine KAROLINGERIN"
gewesen.
Offenbar geht es hier um mehrere Probleme, die nur bedingt
zusammenhängen, aber keineswegs identisch sind:
a) Wer war Hadwigs Vater?
b) Wer war Hadwigs Mutter?
c) War HEINRICH
I. durch seine Mutter mit Karl dem
Einfältigen verwandt?
d) War HEINRICH
I. karolingischer Abstammung?
Zunächst soll nur die väterliche Abstammung Hadwigs untersucht werden. Auf Emil
Kimpens Aufsatz [5 Historische Vierteljahrschrift, 29.Jgg. 1935, Seite
722-767, speziell Seite 742 ff.] 'Die Abstammung
Konrads I. und Heinrichs I. von Karl dem Großen' fußend
haben Heinrich Banniza von Bazan und Richard Müller [6 Deutsche
Geschichte in Ahnentafeln 1 (31943) Seite 27 Tafel 1.], allerdings unter Voransetzung eines Fragezeichens, als Vater Hadwigs „Heinrich Herzog in Ost-Franken, Ahnherr der älteren BABENBERGER
(Vater: Poppo Graf in Buchonien?)"
angesetzt, und die Stammtafeln zur Geschichte der europäischen
Staaten [7
Wilhelm Karl Prinz von Isenburg, I. Die deutschen Staaten (Neudruck
1960 von ²1953) Tafel 3.] meinen denselben,
wenn sie Hadwig als „Tochter des Heinrich († 886) Markgraf der niederländischen Mark"
bezeichnen. Da beide genealogischen Werke auf eine Begründung
verzichtet haben und Kimpen seine Entdeckung mit einer Reihe
unhaltbarer Thesen gekoppelt hat, ist verständlich, daß
Historiker [8 Zum Beispiel Tellenbach, Königtum und Stämme in
der Werdezeit des Deutschen Reiches (1939); Schlesinger, Die Entstehung der Landesherrschaft I (1941); Robert Holtzmann,
Geschichte der Sächsischen Kaiserzeit (1941); Sabine Krüger,
Studien
zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert (1950). -
Positiver anscheinend Ruth Schölkopf, Die Sächsischen Grafen
(1957)
Seite 60.] und Genealogen [9 Zum
Beispiel Eberhard Winkhaus, Ahnen zu Karl dem Großen und
Widukind (1950) Seite 155 mit dem Zusatz: „unwahrscheinlich, daß
sie eine
BABENBERGERIN war"; Heinz F.
Friederichs, Deutsches Familienarchiv XIV
(1959) Seite 237.], die seither Anlaß
gehabt hätten, sich zur Abstammung Hadwigs zu äußern,
Zurückhaltung geübt und auf jede Vermutung über ihre
Herkunft verzichtet haben. Gleichwohl war und bin ich der
Überzeugung, daß dieser Ansatz der allein vertretbare ist.
Für ihn sprechen zunächst verschiedene Erwägungen
allgemeiner Natur:
1) Bei dieser Abstammung wäre erklärt, wie der Sachse zu
seinem Vornamen Heinrich kam.
„Er war der erste Träger dieses Namens im eigenen Geschlechte, und
wenn er auch anderweit schon vorher als Hainrich, Heinrich in
Ober-Deutschland, als Heinric, Henric in den
Corveyer Traditionen hier und da nachweisbar ist, populär ist er
sicher erst durch den Harz-König geworden. Es unterliegt keinem
Zweifel, daß ihn von den LUDOLFINGERN
die SALIER
(HEINRICH III., IV. und V.) und demnächst die HOHENSTAUFEN
(HEINRICH VI.) übernommen haben,
weiterhin die LUXEMBURGER (HEINRICH VII.). Und von Deutschland ist er
dann schon im 12. Jahrhundert nach Frankreich, von dort nach England
gelangt und hat in beiden Ländern bis ins 16. Jahrhundert im
Königshaus eine feste Tradition." Ebenso offenbart sich „der
Triumphzug ludolfingischer
Namen, dem von Heinrich direkt
vergleichbar, in dem Namen der Mahthilt/Mathilde,
der zweiten Gemahlin König HEINRICHS I., die, eine
weithin leuchtende Gestalt, ihren Gatten um 32 Jahre überlebte († 968). Gewiß hat der
Name für sich auch schon vorher existiert, aber erst sie hat ihn
in die deutschen und fremden Fürsten-Häuser, nach Frankreich,
England, Italien und Skandinavien gelangen lassen und ihm weiterhin
eine Popularität verschafft, die schließlich in der
abgenutzten Koseform ,Tietze' geradezu verhängnisvoll wurde" [10 Edward
Schröder, Deutsche Namenkunde (1938) Seite 76f.]. Heinrichs Name
wiederum hat seinen bedeutungsmäßigen Tiefstand in der
Zwillingsformel 'Hinz und Kunz' erreicht.
In der KAROLINGER-Zeit
ist dagegen der Name Heinricus,
auch in seiner
ältern Form Haimricus, ausgesprochen selten. Beispielsweise
kommen
in den Diplomen KARLS
DES GROSSEN nur zwei, höchstens drei
Träger des Namens vor. Der bedeutendste von ihnen ist der
Hainricus comes,
der in einer zu Diedenhofen, höchstwahrscheinlich
782 ausgestellten Urkunde als Beisitzer des Königsgerichts genannt
wird [12 D KdG 148.]. Er ist
unbestrittenermaßen identisch mit dem Rheingaugrafen, der 772 als
Widersacher des Abtes Gundeland von
Lorsch erscheint: homo
aliquis nomine Heimericus und
der sich von Gundeland entgegenhalten
lassen mußte: quod avia
ipsius Heimerici nomine Williswinda vel genitor suus Cancer das Kloster
Lorsch germano suo [das heißt Gundelands] domino
Ruodganguo archiepiscopo
tradidisset vel confirmasset.
Auch in einem weiteren, zwischen Mai 772
und Januar 773 zu setzenden Diplom wird erwähnt, daß dominnus
Ruothgangus archiepiscopus
das Kloster per traditionem Williswinde et Cancrini erhalten habe [13 D KdG 65
und 72.]. Aus dem Chronicon Laureshamense wissen
wir, daß dies im Jahre 764 geschah und daß Williswinda die
Witwe des Grafen Rupert [im Rheingau und Wormsgau, Stammvater der
RUPERTINER und CAPETINGER] war. Das hat
freilich - so wenig wie der
feminine Genitiv Williswindae
und ihre ausdrückliche Bezeichnung
als 'Großmutter' (avia Heimerici)
- zu verhindern vermocht,
daß sie im Register zu Band I der Diplomata Carolinorum als
'Vater'
(!) des Erzbischofs Chrodegang von
Metz (!) [14 Über
ihn vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands I (3/41904) Seite 528f.,
lI (3/4 1912) Seite 54 ff. und 64 ff.]
verzeichnet steht [15 D KdG Seite 523 unter Mettis; vgl. auch Seite 505 unter
Cancor, Seite 540 unter Williswinda.],
eine
genealogische Groteske.
Williswindas Enkel Graf Heinrich
ist von 772-782 urkundlich bezeugt und
im Jahre 785 gestorben.
Folglich kann sich nicht auf ihn beziehen, wenn
die fränkischen Reichsannalen zum Jahre 810 vermelden, daß
König Abulaz von Spanien [= El
Hakem Emir von Corduba] zur
Besiegelung des Friedens Haimricum comitem olim a
Sarracenis captum freigelassen habe [16 D KdG
Seite 523 unter Mettis; vgl. auch Seite 505 unter Cancor, Seite 540
unter Williswinda.]. Dieser zweite
Graf des Namens wird mit dem am 8. März 812 zu Aachen als
Beisitzer des Königsgerichts genannten Hamricus comes [17 D KdG 216.] identisch sein.
Unsicher bleibt, ob wir es mit einem dieser beiden Grafen oder mit
einem dritten gleichnamigen Vasallen KARLS DES GROSSEN zu tun
haben, wenn KARL
am 28. Juli 782 Besitz in
pago Uuedrebense in loco qui dicitur
Hoinge, das heißt in Rungen in der Wetterau (zwischen
Gießen
und Nidda), sicut Haimericus per
nostrum beneficium ibidem tenuit, an Hersfeld vergabt [18 D KdG 144;
Weirich, UB der Reichsabtei Hersfeld I (1936) Seite 30 Nr.17.].
Ob einer der Genannten der
Großvater des hier speziell
interessierenden Markgrafen Heinrich
(† 886) und somit der
Ur-Ur-Großvater König
HEINRICHS I. war,
wird sich kaum
klären lassen. Der RUPERTINER
Heinrich, über dessen
Nachkommen nichts bekannt ist [19
Prinz Isenburg, a.a.O. II. Die
außerdeutschen Staaten (Neudruck 1960 von ²1953) Tafel 13.], dürfte höchstens als mütterlicher
Großvater des Markgrafen,
keinesfalls jedoch als Vater seines
Vaters Poppo und Stammvater
der POPPONEN in Frage kommen, da bei ihnen
keiner der übrigen im rupertinischen
Geschlecht
gebräuchlichen Vornamen wiederkehrt.
Geographisch steht der in der Wetterau Belehnte dem Grabfeld, in
welchem die POPPONEN
begütert waren und als Grafen walteten, am
nächsten; und er hatte auch bereits, wie sie, Beziehungen zu
Fulda. Die Cartular-Auszüge des Codex Eberhardi überliefern
die (leider nur zwischen 750 und 802 zu datierende) Notiz [20 Stengel,
UB des Klosters Fulda I (1958) Seite 443 Nr.353; zur Datierung ebd.
Seite 435.]: Heimerich
et uxor eius Hadaburch
tradiderunt bona sua in Wetereibe cum omni substantia.
Diese
Hadburg von 750/802 könnte
sehr wohl die Ur-Großmutter der
903 gestorbenen Hadwig sein, deren Namen dann durch Variation
aus dem
ihren gebildet worden wäre; ein Namengebungsbrauch, wie er auch
anderwärts wieder beobachtet worden ist [21 Sabine
Krüger, a.a.O. Seite 17 ff.; Josef Fleckenstein,
über die Herkunft der Welfen (Tellenbach, Studien und Vorarbeiten
zur
Geschichte des großfränkischen und frühdeutschen Adels,
1957)
Seite100
ff.] und wie er uns im weiteren Verlauf dieser
Ausführungen erneut begegnen wird.
Wie dem auch sei, der Name Heinrich
war im 9. Jahrhundert so
ungewöhnlich, daß man den Schluß, König HEINRICHS I. mütterlicher
Großvater müssen Heinrich
geheißen haben, kaum wird abweisen können.
2) Die Verehelichung Ottos des
Erlauchten mit einer Tochter
des
Markgrafen Heinrich würde ferner eine gewisse
Interessengemeinschaft der LIUDOLFINGER
und POPPONEN im
thüringischen Raum [22 Irmgard Dietrich, Hessische Jahrbücher für
Landesgeschichte III
(1953) Seite 68 f.] verständlicher machen;
ja, sie könnte die Basis für die starke Position, die Otto in
pago qui vocatur Sudthuringa [23 D LdJ 4.] bis hinüber ins hessische Hersfeld einnahm [24 Vgl. K. A.
Eckhardt, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Witzenhausen (1954)
Seite XXIII ff.] gebildet haben.
3) Diese Ehe würde schließlich erklären, wieso der
Sachse HEINRICH I. die
erbitterte Feindschaft der POPPONEN
gegen die
KONRADINER geerbt hat. Denn Markgraf
Heinrichs Söhne, die
BABENBERGER Heinrich der Jüngere,
der 902 im Kampf gegen die
KONRADINER fiel, Adalhard,
den diese bei dem gleichen Kampf
gefangennahmen und erschlugen, und Adalbert,
der 906 auf Betreiben der
konradinischen Partei enthauptet wurde, wären dann König
HEINRICHS I.
Mutter-Brüder gewesen. Während sein Vater Otto
der Erlauchte nur eine gewisse Reserve gegenüber dem
Königs-Haus beobachtete, hat HEINRICH
bekanntlich jede Gemeinschaft
mit KONRAD I.
abgelehnt; er hat in Erzbischof
Hatto von Mainz, dem
Verderber der BABENBERGER,
seinen Todfeind gesehen; er hat 913 die
konradinischen Parteigänger Burchard und Bardo aus dem
popponischen Erbe in der
Sorben-Mark vertrieben.
Über diese allgemeinen Erwägungen hinaus besitzen wir
für das Verwandtschaftsverhältnis ein konkretes Zeugnis,
welches - obgleich vielfach erörtert - bisher nicht richtig
gedeutet worden ist. Die B-Fassung von Widukinds Res gestae Saxonicae
berichtet in c. 1 22, wie Adalbert
von Hatto ins Verderben
gelockt
worden sei, und beginnt diesen Bericht mit den Worten: Nam cum bellum esset Cuonrado regis
Cuonradi patri et Adelberto Heinrici
ex sorore nepoti ... Man hat diese Wendung bisher dahin
verstanden, daß die Gegner gewesen seien: „Konrad, der Vater
König KONRADS I." und
„Adalbert, der Schwester-Sohn (des
späteren Königs) HEINRICHS I.".
Schon die chronikalischen
Werke aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts [25
Ekkehard-Frutolf, Chronicon Wirziburgense, Catalogus regum et
imperatorum, Annalista Saxo.] haben daraufhin
König HEINRICH I.
mit einer Schwester Baba
begabt, welche die
Gattin des Markgrafen Heinrich, die Gründerin von
Babenberg-Bamberg und die Stammutter
der BABENBERGER geworden sein
soll. Das ist dann von älteren und neueren Genealogen in der
verschiedensten Weise fortgebildet worden; zuletzt von Kimpen, worauf
im zweiten Beitrag [26 Unten Seite 43 ff. - Vgl. auch Paul Hirsch, Widukindi
monachi Corbeiensis, Res gestae Saxonicae (1935) Seite 31 Anm.4.] noch eingegangen werden wird.
Daß Widukind auf eine Fehde zwischen dem Vater des
ersten deutschen Königs KONRAD I. und dem Neffen
seines
Nachfolgers des zweiten deutschen
Königs HEINRICHS I.
zurückgeblendet haben sollte, klingt von vornherein
widersinnig.
Eine Vergleichung der überlieferten Lebensdaten verstärkt
diesen Eindruck noch:
a) Graf Poppo I., den man -
sicher mit Recht - für den Vater
des
Markgrafen Heinrich hält, ist von 819-840 als Graf im Grabfeldgau
nachzuweisen. Markgraf
Heinrich begegnet seit 866 als princeps militiae
[27
Annales Fuldenses zum Jahre 866.] und fiel 886
vor Paris
gegen die Normannen. Seine drei Söhne
erscheinen seit
888 als Grafen in der Buchonia [28 DD Arn 14 und 19.] und fanden 902
bzw. 906 den
Tod.
b) Andererseits ist König HEINRICHS I. Großvater
Liudolf 866
gestorben; HEINRICHS Vater Otto der
Erlauchte 912, HEINRICH
selbst „fast 60 jährig" [29 Widukind I
11: vitae
autem fere LX.] am 2. Juli 936.
Die drei babenbergischen
Brüder gehören also zur gleichen
Generation wie Otto der Erlauchte
(† 912), nicht zu der
seines Enkels; des
Kaisers Otto I. († 973). König
HEINRICH I. muß
also der Schwester-Sohn, Graf Adalbert von
Babenberg der Mutter-Bruder
sein [30
Für eine wechselseitige Verheiratung Ottos des
Erlauchten mit einer Schwester
Markgraf Heinrichs und Markgraf
Heinrichs mit einer Schwester
Ottos des Erlauchten gibt es
keinerlei
Anhaltspunkt. Vgl. dazu Heinrich Büttner/Irmgard Dietrich,
Weserland und
Hessen, in Westfalen XXX (1952) Seite 140 mit Anm. 53 (unter Berufung
auf
Tellenbach).].
Gewiß ist die übliche Verdeutschung „Adalbert, HEINRICHS
Neffe durch (HEINRICHS) Schwester" grammatisch nicht zu
beanstanden: unde Albrechte van Bavenberch, Hinrikes
neven,
würde auch Eike von Repchows Sächsische Weltchronik
formuliert haben. Daß wir Heutigen Widukinds Wendung falsch
verstehen mußten, gehört nicht eigentlich in die Kategorie
der ,Übersetzungsprobleme', sondern eher in die der ,Germanismen'.
Im klassischen wie im mittelalterlichen Latein bezeichnet nepos (den Enkel, was hier nicht in
Betracht kommt, oder) den Neffen. Doch das der Übersetzung
Widukinds zugrundeliegende deutsche Wort neue bedeutet nicht nur Neffe,
speziell Schwester-Sohn, sondern - beispielsweise im Wigalois und in
Konrad von Würzburgs Trojanischem Krieg - auch Oheim, Mutterbruder
[31
Lexer, Mhd. Handwörterbuch II (1876) Spalte 61.]; genau so wie das entsprechende vetere Bruder-Sohn und
Vater-Bruder
bedeuten kann [32 Lexer, ebd. 111 (1878) Spalte 331.],
auch urkundlich als wechselseitige Anrede beider vorkommt. So scheint
mir kein Zweifel daran möglich zu sein, daß Widukinds
Wendung als „Adalbert, HEINRICHS
Oheim durch (Adalberts) Schwester"
verstanden werden muß.
Bei der Neubearbeitung haben sich weitere unterstützende Momente
ergeben. Vor allem verdient das Necrologium Merseburgense - über
den eingangs bereits zitierten Sterbeeintrag Hadwigs hinaus - besondere
Aufmerksamkeit. Das Bistum Merseburg ist von OTTO I. in
Einlösung
eines vor der Schlacht auf dem Lechfeld getanen Gelübdes im Jahre
968 errichtet worden. Die Erstanlage des Totenbuches kann nicht
wesentlich später fallen, da es (in Anlehnung an das Diptychon
Trevirense) die am 20. August 951 erfolgte Befreiung Adelheids
durch
OTTO in
der Fassung bietet: Eodem die
liberauit dominus
Aethelheidam
reginam de uinculis. Das kann nur zu Lebzeiten OTTOS I.,
also vor dem 7. Mai 973, formuliert worden sein. Überhaupt ist das
Totenbuch weitgehend nach Art einer liudolfingischen
Hausbibel
angelegt worden [33 Vgl. Ernst Dümmler, Neue Mitteilungen aus dem Gebiet
histor.-antiquar. Forschungen XI (1867) Seite 223 ff.]; ein Faktum, das den Verlust der Einträge für
den Januar, den Februar und die erste März-Hälfte besonders
bedauerlich macht. Ungeachtet dieser Lücke hat es uns doch sehr
wesentliche Nachrichten über die Familie und die Vorfahren und
Verwandten OTTOS
I. erhalten.
Beispielsweise:
2. Juli [936] Heinricus rex pater magni Oddonis.
30. November [912] Oddo
comes pater Heinrici regis
Saxonum.
24. Dezember [903] Hathuuui
mater Heinrici regis.
HEINRICHS
909 verstoßene erste Frau
Hatheburg ist wohl identisch
mit
21. Juni Hadeburc
abbatissa.
Jedenfalls ist der einzige Sohn dieser Ehe eingetragen:
28. Juli [938] Thancmar frater magni Oddonis.
HEINRICHS zweite Frau Mathilde
fehlt, da sie am 14. März [968]
starb und das Totenbuch erst mit dem 15. März einsetzt. Auch der
Todestag ihrer Schwester Frederuna
fällt in die Lücke.
Dagegen ist Bia verzeichnet:
25. Mai Bia soror
regine Mahtildis.
In gleicher Art ist Mathildens Mutter eingetragen:
11. Mai Reinhild
mater regine
Mahtildis.
Wir werden also kaum unterstellen dürfen, daß ein zum 23.
Dezember notierter Thiedricus mit
Mathildens
Vater Graf Dietrich
personengleich ist; doch auch sein in mehreren genealogischen Arbeiten
angegebenes Todesdatum 8. Dezember [917] scheint nicht zu stimmen, da
das Totenbuch zu diesem Tag zwar zwei andere Träger
einschlägiger Namen Mahtild
sanctimonialis und Hathemod,
jedoch keinen Dietrich nennt.
Auch Graf Dietrichs Todestag dürfte
daher in die Lücke fallen. Bei entfernteren Verwandten fehlt die
Verwandtschaftsangabe, so daß ihre Bestimmung schwieriger ist.
Auch OTTOS I. ältester Sohn
Liudolf ist nur in
neutraler Fassung eingetragen:
6. September [957] Liudulfus
dux.
Wir wissen daher nicht, ob sich Ottos
des Erlauchten Vater Liudolf
unter einer der folgenden Personen verbirgt:
24. Juni Liudolf... [Rest
unleserlich; ob us comes?],
17. Juli Liudulfus
comes,
30. Dezember Liudulfus
comes.
Waitz hat 866 als Todesjahr erwiesen. Der von Sabine Krüger
angegebene Todestag 29. November [34 Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung, Seite
67.] ist aber der seiner Tochter Hathumod,
Äbtissin von Gandersheim.
Wenn das Merseburger Totenbuch zum
gleichen 29. November einen Brun
comes nennt, so könnte man an Liudolfs Sohn Graf Brun
denken, der 880 gegen die Normannen fiel; aber dieses Ereignis
dürfte auf den 2. Februar zu datieren sein [35 Annales
Fuldenses zum Jahre 880.]. Jedenfalls scheint
Thietmar von Merseburg, der bekanntlich das Totenbuch benutzt und um
eigene Einträge bereichert hat [36 Robert Holtzmann, Neues Archiv L (1935) Seite 167 f.], den Eintrag auf den Grafen
Brun von Arneburg bezogen zu
haben, dessen Tod er III 8 zum 30. November [978] verzeichnet hat.
Gewiß zur Liudolfingischen Familie
dürften ferner
gehören die zum 28. September genannte Aeda
und die zum 17. Dezember
genannte Ode
sanctimonialis, wenn auch Oda
schwerlich mit Liudolfs
gleichnamiger Frau, die der Überlieferung nach
107-jährig im
Mai 913 starb, identisch ist und Aeda
nicht mit Sicherheit als deren
gleichnamige Mutter, die Frau
Billungs, angesprochen werden kann. Nahe
Verwandte der Königin Mathilde
wiederum sind der am 27.
September gestorbene Meinuuerc und
der am 12. Oktober gestorbene Immed comes
(selbstverständlich auch der zum 5. Juni [1036] verzeichnete Meinuuerc episcopus,
der aber auch um seines bischöflichen Amtes willen aufgenommen
worden wäre). Daß sich von allen englischen Königen nur
OTTOS
I. Schwager Aethelstan
findet, ist nicht minder bezeichnend:
27. Oktober [940] Adelstein rex.
In diesem so stark auf die liudolfingisehe Familie
bezogenen Totenbuch
begegnen nun mehrere Namen, die man ohne das Vorliegen
verwandtschaftlicher Beziehungen in Merseburg kaum erwarten könnte:
28. August Heinricus
dux,
9. September Adelbertus
comes.
Bereits Ernst Dümmler hat gesehen [37 A.a.O. Seite 254.], daß es
sich bei dem letzteren um den am 9. September 906 enthaupteten Adalbert
von Babenberg handelt.
Er hat aber nicht erkannt, daß der erstere
mit Adalberts Vater Markgraf Heinrich
identisch ist, der in den Quellen abwechselnd als dux und als comes bezeichnet wird [38 Vgl.
Tellenbach, Königtum und Stämme (1939) Seite 47 und 57
ff.; Schlesinger, Die Entstehung der Landesherrschaft 1 (1941) Seite
59;
Annales Fuldenses zu 884-886.] und ausweislich
der Annales necrologici Fuldenses [39 MGH SS XIII S.186; Dronke, Traditiones et antiquitates
Fuldenses (1844) Seite 172.] an eben dem Tage
fiel, zu dem das Merseburger Totenbuch seinen Namen vermerkt hat: DCCCLXXXVI ... V.Kal. Sep. [= 28.
August 886] ob(iit) Heimrih com(es).
Von Adalberts beiden Brüdern wird
Adalhard nicht genannt; Heinrich
könnte mit einem der erwähnten Grafen dieses Namens identisch
sein. Ebenso könnte der zum 5. September verzeichnete Poppo zum
babenbergischen Geschlecht
gehört haben; aber ob es sich um
Markgraf Heinrichs Vater Poppo I.,
um Heinrichs Bruder Poppo II.
oder
um dessen Sohn Poppo III.
handelt, läßt sich nicht sagen.
Auch den am 10. Oktober gestorbenen Adelbertus laicus
mag man als Bbenberger
ansprechen; wiederum bleibt offen, ob man an
den Sohn Poppos II. oder an den
präsumtiven Stammvater des
Geschlechts zu denken hat. Denn da Poppo I. zwei Söhne Heinrich
und Poppo II., jeder von
diesen aber einen Sohn Adalbert
hatte, kann
der Vater Poppos I. eigentlich
nur Adalbert geheißen
haben. Ob
diese Erwägung die Anknüpfung an ein anderes Geschlecht
erlaubt, kann hier nicht erörtert werden. Als unanfechtbares
Ergebnis halten wir fest, daß die Babenberger Markgraf Heinrich (†
886) und Adalbert († 906) im Necrologium Merseburgense
genannt sind und
daß dies unsere Auffassung, Markgraf
Heinrich sei der
mütterliche Großvater und Adalbert sei der Mutter-Bruder
König HEINRICHS I.,
weiter unterbaut.
Nicht uninteressant ist auch eine Liste der nächsten
Angehörigen König HEINRICHS I., die
Melchior Goldast aus
einem verschollenen Exemplar des St. Gallener Verbrüderungsbuches
veröffentlicht hat [40 MGHI Libri confraternitatum (1884) Seite 84 Anm. ].
Heinricus
rex Mathilt regina
Otto Heinricus
Haduuuich
Herminburch Sigofrid comes Cuotchind
Wir konfrontieren sie mit zwei weiteren, von denen die eine in dem
erhaltenen St.Gallener Verbrüderungsbuch [41 Ebd. Seite
84 Spalte 265.], die andere im Reichenauer
Verbrüderungsbuch [42 Ebd. Seite 227 Spalte 247 b.]
überliefert ist.
St.Gallen:
Reichenau:
Heinrich
Heinricus rex
Mathilt
Mahthild reg(ina)
Otto
Otto rex
Heinrich
Heinricus
Prun
Prun
Kerbrich
Kisilpret
Adawi
Kerprig
Kysilbret
Hadawi
Sigifrid
Kotechind ... [43Es folgen 13 hier übergangene Namen, darunter als
zweiter
Uancmnr, als siebter Prun.]
Thieterich
Theotirih
Reginhilt
Witechind
Oto
Reginhilt
Amalrat
Perehtheid
Perectheid
Pia
Fridirun
Friderun
Pia
Amalrat
Erledigen wir den auf dieser Seite stehenden Schlußabsatz vorweg.
Übereinstimmend nennen beide Listen die Eltern der Königin
Mathilde: Graf Dietrich und Reinhild, sodann ihre vier Schwestern:
Amalrada, Bertheid, Frederuna und Bia. Die Reichenauer Liste schaltet
zwischen das Ehepaar einen Widukind
ein, entweder Graf Dietrichs
gleichnamiger Bruder oder der berühmte Ahnherr des widukindischen
Geschlechts. Die St.Gallener Liste läßt auf das
Ehepaar
einen Uoto folgen: wohl kaum
der 'Gegenschwiegervater' Otto der
Erlauchte, sondern ein Sohn, vielleicht der spätere Erzbischof
Ruotbert von Trier (931-956),
von dem feststeht, daß er ein
Bruder der Königin Mathilde war. Auch der
erste Absatz ist klar.
In beiden Listen folgen aufeinander: König HEINRICH I., seine Frau
Mathilde, ihre Söhne OTTO I., Heinrich
[von Bayern] und
[Erzbischof] Brun, ihre Töchter Gerberga und Hadwig, ihr
Schwiegersohn Giselbert [von Lothringen]. Die einzige,
belanglose
Abweichung besteht darin, daß der Schwiegersohn in der
St.Gallener Liste an den Schluß, in der Reichenauer Liste vor
seine Frau Gerberga gestellt ist.
Seine Nennung datiert die Listen
zwischen
Gerbergas Eheschließungen mit ihm im Jahre 929 und mit
König Ludwig IV. von
Frankreich im Jahre 939. Die Reichenauer
Liste kann, da sie OTTO I. den
Königstitel gibt, nicht vor 936
geschrieben sein. Zwischen beiden Absätzen stehen nun in der
Reichenauer Liste 15 weitere Namen, von denen uns die beiden ersten um
deswillen interessieren, weil sie auch in Goldasts Exzerpt erscheinen.
Graf Sigifrid ist offenbar der
gleichnamige Schwager HEINRICHS I. [44 Widukind,
Res gestae Saxonicae II 2.], der im Jahre 937
starb [45 Ebd. II 9. Über seinen Todestag
besteht keine Einigkeit; vgl. P. Hirschs Ausgabe
(1935) Seite 73 Anm. 1.] (was, nebenbei bemerkt, erlaubt, die
Reichenauer Liste präzis auf 936/37 zu datieren und als
Seelstiftung für den am 2. Juli 936 gestorbenen HEINRICH I.
zu deuten). Den sowohl in Goldasts Exzerpt wie in der Reichenauer Liste
folgenden Namen Cuotchind,
Kotechind =
Godekind scheint Goldast
für den Namen von Sigifrids Frau
gehalten zu haben,, da er ihn als Cuotchind unter
den „nominibus propriis femininis in
Alamannia" aufführt [46 Alamannicarum rerum scriptores (1606) Seite 145.]. Doch kaum mit recht. Zwar sagt der erste
Namensbestandteil über das Geschlecht des Trägers nichts aus:
Godebold, Godebrecht, Godefrid usw. sind männlich, Godehild,
Godelind, Godesind usw. dagegen weiblich. Den zweiten Namensbestandteil
indes konnte ich unter den vielen tausend Namen der
Verbrüderungsbücher keinmal für eine Frau nachweisen: Azchinth und Hazecihnt [47 St. Gallen
Sp.181,1 und 85,23.], Liebkind und Liubchind [48 Reichenau
420,4 und 557,15.], Widukint, Wituchind, Witechind, Witikind und Witichint [49 St.Gallen
368,34; Reichenau 16,11, 30,10, 103,29, 247,28, 616,11; St.Gallen
397,20.], Woffechint
[50 Reichenau
604,15.] sind sämtlich Männer. Auch
der in drei Urkunden genannte Fuldaer Ministerial Hecekind [51 Dronke,
Codex dipl. Fuldensis (1850/1962) Nrr.793, 799 und 806.] ist unbestreitbar männlichen Geschlechts. Angesichts
der wisigotischen Königsnamen
Chindasvinth
und Chintila
[52
Schönfeld, Wörterbuch der altgermanischen Personen und
Völkernamen (1911) Seite 138 und 302.], die
zu gotisch kindins =
Statthalter, germanisch hendinos = König gehören [53 Vgl.
Ferdinand Holthausen, Gotisches etymologisches Wörterbuch (1934)
Seite 56 ,kind', Seite 57 ,kindins'.], kann das
nicht überraschen. Godekind
ist also ein Mann und, wenn überhaupt mit dem zweimal vor ihm
aufgeführten Sigifrid
verwandt, allenfalls dessen Sohn.
Richten wir nunmehr unser Augenmerk speziell auf Goldasts Exzerpt, so
ist offenkundig, daß es älteren Datums sein muß.
Einmal ist hier allem Anschein nach Sigifrids
Frau, die wohl vor 936/37 starb, noch genannt: Herminburch = Irmburg,
als Schwester HEINRICH I.
und somit Glied des königlichen Hauses ihrem Manne vorangestellt.
Prompt finden wir sie auch im Necrologium Merseburgense:
29. Dezember Irminburg.
Unter diesen Umständen wäre zu erwägen, ob nicht die im
Totenbuch genannte Ode sanctimonialis, die,
wie bereits erwähnt, an einem 17. Dezember starb, ebenfalls eine Schwester HEINRICHS I., und zwar
die urkundlich zuletzt am 4. Juni 898 genannte [54 D Zw 22.] Frau König Zwentibolds
sein könnte. Bedeutsamer für unser augenblickliches Anliegen
ist, daß zwischen den beiden nahverwandten Ehepaaren HEINRICH/Mathilde
und Irmburg/Sigifrid die Namen Otto,
Heinrich und Hadwig stehen.
Gewiß, HEINRICH
I. und Mathilde
hatten Kinder, die diese Namen trugen: OTTO I. (geb. 912), Heinrich (geb. 919/21), Hadwig (geb. um 922). Wenn der Eintrag zwischen 922
und 925 vorgenommen wurde, wäre ohne weiteres verständlich,
daß der 925 geborene Brun, der spätere Erzbischof von Köln,
noch nicht erscheinen konnte. Aber wieso fehlt Gerberga, die
929 zum ersten Mal vermählt wurde, also offensichtlich das
zweitälteste Kind ihrer Eltern war? Da kein Anlaß besteht,
Goldast einer Auslassung zu beschuldigen, wird es sich nicht um die
drei Kinder, sondern um die drei
Ahnen handeln, deren Namen sie trugen: HEINRICHS I.
und Irmburgs Eltern Otto der Erlauchte
und Hadwig, sowie deren Vater Markgraf Heinrich.
Daß der letztere zwischen Otto
und Hadwig gestellt ist,
entspricht anordnungsmäßig genau der Stellung dieser beiden
zwischen ihren Kindern HEINRICH (+ Mathilde) und Irmburg (+ Sigifrid).
Weit entfernt, dieser Deduktion selbständigen Beweiswert
zuzusprechen, glaube ich doch, daß sie als zusätzliches
Argument die durchschlagenden Gründe für den Ansatz Hadwigs als Markgraf Heinrichs Tochter weiter
zu stützen vermag.
Unser Ergebnis hat außer den allgemeingeschichtlichen auch
genealogische Konsequenzen. Wenn HEINRICH I.
in seiner Salzer Urkunde vom 18. Oktober 927 [55 D H I 14.]
auf die Intervention fidelis
dilectique comitis et propinqui nostri Henrici
Bezug nimmt und wenn dieser Graf
Heinrich wiederholt in
ostfränkischen Urkunden vorkommt, so kann es sich um einen rechten Vetter des Königs, den Sohn eines der drei babenbergischen Brüder handeln.
Dies aber eröffnet in der Tat die mehrfach erwogene
Möglichkeit, den gleichnamigen
Trierer Erzbischof (956-961),
der von Flodoard zum Jahre 956 als propinquus OTTOS I.
bezeichnet wird, ferner dessen Bruder
Poppo, der unter HEINRICH I.
und OTTO I. Kanzler und von
941-961 Bischof von Würzburg
war, schließlich noch dessen Verwandten und Amtsnachfolger den Würzburger Bischof Poppo II. (961-983), welchen OTTO II. 976
als nepos noster
titulierte [56 Quellennachweise bei Hauck, a.a.O. III (3/4 1906) Seite 31
Anm. 4.], ebenjenem Hause zuzurechnen und auf
diesem lege eine Brücke von den POPPONEN
zu den Grafen von Henneberg zu schlagen [57 Vgl.
Schlesinger, Die Entstehung der Landesherrschaft I (1941) Seite 160 ff.], die den Namen Poppo
nicht minder heiß geliebt und ihn mindestens zwölf Gliedern
ihres Geschlechts in die Wiege gelegt haben.