Eckhardt Karl August: Seite 8-22
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"Genealogische Funde zur allgemeinen Geschichte."

                                      1.
                 DIE MUTTER KÖNIG HEINRICHS I.

Daß sie Hadwig hieß, ist uns dreifach überliefert. Das Necrologium Merseburgense meldet ihren Tod zum 24. Dezember [des Jahres 903]: Hathuwi mater Heinrici regis. Thietmar von Merseburg I 3 formuliert: HEINRICH sei nobilissimo Ottonis et Hathui stemmate editus. Die Vita Mathildis antiquior sagt von Otto dem Erlauchten, HEINRICHS Vater: Otto ... cuius coniugium veneranda matrona Haduwich subierat moribus non dissimilis.
Nirgends erfahren wir etwas über ihre Herkunft. Da Thietmar von Merseburg I 23 erzählt, König Karl der Einfältige von Frankreich habe nepotis sui HEINRICHS I. Hilfe erbeten (worüber im zweiten Beitrag näher gehandelt werden wird), kam man auf den Gedanken, Hadwig müsse karolingischer Abstammung gewesen sein. Ältere Genealogen hielten sie für eine Tochter Ludwigs des Deutschen [1
Vgl. Johann Hübners Genealogische Tabellen 1 (1719) Tafeln 25, 26 und 149.]. Nun war in der Tat dessen Sohn Ludwig der Jüngere ein Schwager Ottos des Erlauchten; aber nicht Otto hatte eine Schwester Ludwigs, sondern Ludwig der Jüngere hatte Liutgard, die Schwester Ottos, zum Weibe [2 Widukind, Res gestae Saxonicae I 16, unter Verwechslung Ludwigs des Jüngern mit seinem Groß-Neffen Ludwig das Kind. Klargestellt durch die Annales Fuldenses, laut deren die Dänen 880 Ottos des Erlauchten ältern Bruder Brun jucem et fratrem reginae töteten, und durch Hrotsvith von Gandersheim, Primordia coenobii Gandeshemensis V 305-310, wonach Liutgards Mann rex Hludowicus eingeführt wird als filius illius, cuius dono Liudulfus (der Vater von Brun, Otto und Liutgard) suscepit primum propriae gentis dominatum.]. Die kritischere Forschung des 19. Jahrhunderts erkannte die Unhaltbarkeit des Ansatzes, suchte aber Hadwigs Abstammung von den KAROLINGERN aufrecht zu erhalten und sprach sie nunmehr als Tochter des Markgrafen von Friaul an, dessen Ehefrau Gisela eine Voll-Schwester KARLS DES KAHLEN (des Großvaters Karls des Einfältigen) war [3 Vgl. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit (1855) Seite172; Waitz, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich I. (31885) Seite 206.]. Ist hier offenbar eine Zwischengeneration zu wenig angesetzt, so verlangt die neue These Kimpens eine zu viel: Hadwig sei nicht eine Tochter Giselas, sondern eine Ur-Enkelin von deren und KARLS DES KAHLEN Bruder Kaiser LOTHAR I. Angesichts dieser einander widersprechenden Ansätze kann es nicht wundernehmen, daß Willy Hoppe [4 Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte (1952) Seite 653.] sich mit dem Resume begnügte, Hadwig sei „angeblich eine KAROLINGERIN" gewesen.
Offenbar geht es hier um mehrere Probleme, die nur bedingt zusammenhängen, aber keineswegs identisch sind:
a) Wer war Hadwigs Vater?
b) Wer war Hadwigs Mutter?
c) War HEINRICH I. durch seine Mutter mit Karl dem Einfältigen verwandt?
d) War HEINRICH I. karolingischer Abstammung?
Zunächst soll nur die väterliche Abstammung Hadwigs untersucht werden. Auf Emil Kimpens Aufsatz [5
Historische Vierteljahrschrift, 29.Jgg. 1935, Seite 722-767, speziell Seite 742 ff.] 'Die Abstammung Konrads I. und Heinrichs I. von Karl dem Großen' fußend haben Heinrich Banniza von Bazan und Richard Müller [6 Deutsche Geschichte in Ahnentafeln 1 (31943) Seite 27 Tafel 1.], allerdings unter Voransetzung eines Fragezeichens, als Vater HadwigsHeinrich Herzog in Ost-Franken, Ahnherr der älteren BABENBERGER (Vater: Poppo Graf in Buchonien?)" angesetzt, und die Stammtafeln zur Geschichte der europäischen Staaten [7 Wilhelm Karl Prinz von Isenburg, I. Die deutschen Staaten (Neudruck 1960 von ²1953) Tafel 3.] meinen denselben, wenn sie Hadwig als „Tochter des Heinrich ( 886) Markgraf der niederländischen Mark" bezeichnen. Da beide genealogischen Werke auf eine Begründung verzichtet haben und Kimpen seine Entdeckung mit einer Reihe unhaltbarer Thesen gekoppelt hat, ist verständlich, daß Historiker [8 Zum Beispiel Tellenbach, Königtum und Stämme in der Werdezeit des Deutschen Reiches (1939); Schlesinger, Die Entstehung der Landesherrschaft I (1941); Robert Holtzmann, Geschichte der Sächsischen Kaiserzeit (1941); Sabine Krüger, Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert (1950). - Positiver anscheinend Ruth Schölkopf, Die Sächsischen Grafen (1957) Seite 60.] und Genealogen [9 Zum Beispiel Eberhard Winkhaus, Ahnen zu Karl dem Großen und Widukind (1950) Seite 155 mit dem Zusatz: „unwahrscheinlich, daß sie eine BABENBERGERIN war"; Heinz F. Friederichs, Deutsches Familienarchiv XIV (1959) Seite 237.], die seither Anlaß gehabt hätten, sich zur Abstammung Hadwigs zu äußern, Zurückhaltung geübt und auf jede Vermutung über ihre Herkunft verzichtet haben. Gleichwohl war und bin ich der Überzeugung, daß dieser Ansatz der allein vertretbare ist. Für ihn sprechen zunächst verschiedene Erwägungen allgemeiner Natur:
1) Bei dieser Abstammung wäre erklärt, wie der Sachse zu seinem Vornamen Heinrich kam. „Er war der erste Träger dieses Namens im eigenen Geschlechte, und wenn er auch anderweit schon vorher als Hainrich, Heinrich in Ober-Deutschland, als Heinric, Henric in den Corveyer Traditionen hier und da nachweisbar ist, populär ist er sicher erst durch den Harz-König geworden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß ihn von den LUDOLFINGERN die SALIER (HEINRICH III., IV. und V.) und demnächst die HOHENSTAUFEN (HEINRICH VI.) übernommen haben, weiterhin die LUXEMBURGER (HEINRICH VII.). Und von Deutschland ist er dann schon im 12. Jahrhundert nach Frankreich, von dort nach England gelangt und hat in beiden Ländern bis ins 16. Jahrhundert im Königshaus eine feste Tradition." Ebenso offenbart sich „der Triumphzug ludolfingischer Namen, dem von Heinrich direkt vergleichbar, in dem Namen der Mahthilt/Mathilde, der zweiten Gemahlin König HEINRICHS I., die, eine weithin leuchtende Gestalt, ihren Gatten um 32 Jahre überlebte (
968). Gewiß hat der Name für sich auch schon vorher existiert, aber erst sie hat ihn in die deutschen und fremden Fürsten-Häuser, nach Frankreich, England, Italien und Skandinavien gelangen lassen und ihm weiterhin eine Popularität verschafft, die schließlich in der abgenutzten Koseform ,Tietze' geradezu verhängnisvoll wurde" [10 Edward Schröder, Deutsche Namenkunde (1938) Seite 76f.]. Heinrichs Name wiederum hat seinen bedeutungsmäßigen Tiefstand in der Zwillingsformel 'Hinz und Kunz' erreicht.
In der KAROLINGER-Zeit ist dagegen der Name Heinricus, auch in seiner ältern Form Haimricus, ausgesprochen selten. Beispielsweise kommen in den Diplomen KARLS DES GROSSEN nur zwei, höchstens drei Träger des Namens vor. Der bedeutendste von ihnen ist der Hainricus comes, der in einer zu Diedenhofen, höchstwahrscheinlich 782 ausgestellten Urkunde als Beisitzer des Königsgerichts genannt wird [12 D KdG 148.]. Er ist unbestrittenermaßen identisch mit dem Rheingaugrafen, der 772 als Widersacher des Abtes Gundeland von Lorsch erscheint: homo aliquis nomine Heimericus und der sich von Gundeland entgegenhalten lassen mußte: quod avia ipsius Heimerici nomine Williswinda vel genitor suus Cancer das Kloster Lorsch germano suo [das heißt Gundelands] domino Ruodganguo archiepiscopo tradidisset vel confirmasset. Auch in einem weiteren, zwischen Mai 772 und Januar 773 zu setzenden Diplom wird erwähnt, daß dominnus Ruothgangus archiepiscopus das Kloster per traditionem Williswinde et Cancrini erhalten habe [13
D KdG 65 und 72.]. Aus dem Chronicon Laureshamense wissen wir, daß dies im Jahre 764 geschah und daß Williswinda die Witwe des Grafen Rupert [im Rheingau und Wormsgau, Stammvater der RUPERTINER und CAPETINGER] war. Das hat freilich - so wenig wie der feminine Genitiv Williswindae und ihre ausdrückliche Bezeichnung als 'Großmutter' (avia Heimerici) - zu verhindern vermocht, daß sie im Register zu Band I der Diplomata Carolinorum als 'Vater' (!) des Erzbischofs Chrodegang von Metz (!) [14 Über ihn vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands I (3/41904) Seite 528f., lI (3/4 1912) Seite 54 ff. und 64 ff.] verzeichnet steht [15 D KdG Seite 523 unter Mettis; vgl. auch Seite 505 unter Cancor, Seite 540 unter Williswinda.], eine genealogische Groteske.
Williswindas Enkel Graf Heinrich ist von 772-782 urkundlich bezeugt und im Jahre 785 gestorben. Folglich kann sich nicht auf ihn beziehen, wenn die fränkischen Reichsannalen zum Jahre 810 vermelden, daß König Abulaz von Spanien [= El Hakem Emir von Corduba] zur Besiegelung des Friedens Haimricum comitem olim a Sarracenis captum freigelassen habe [16
D KdG Seite 523 unter Mettis; vgl. auch Seite 505 unter Cancor, Seite 540 unter Williswinda.]. Dieser zweite Graf des Namens wird mit dem am 8. März 812 zu Aachen als Beisitzer des Königsgerichts genannten Hamricus comes [17 D KdG 216.] identisch sein.
Unsicher bleibt, ob wir es mit einem dieser beiden Grafen oder mit einem dritten gleichnamigen Vasallen KARLS DES GROSSEN zu tun haben, wenn KARL am 28. Juli 782 Besitz in pago Uuedrebense in loco qui dicitur Hoinge, das heißt in Rungen in der Wetterau (zwischen Gießen und Nidda), sicut Haimericus per nostrum beneficium ibidem tenuit, an Hersfeld vergabt [18
D KdG 144; Weirich, UB der Reichsabtei Hersfeld I (1936) Seite 30 Nr.17.].
Ob einer der Genannten der Großvater des hier speziell interessierenden Markgrafen Heinrich (
886) und somit der Ur-Ur-Großvater König HEINRICHS I. war, wird sich kaum klären lassen. Der RUPERTINER Heinrich, über dessen Nachkommen nichts bekannt ist [19 Prinz Isenburg, a.a.O. II. Die außerdeutschen Staaten (Neudruck 1960 von ²1953) Tafel 13.], dürfte höchstens als mütterlicher Großvater des Markgrafen, keinesfalls jedoch als Vater seines Vaters Poppo und Stammvater der POPPONEN in Frage kommen, da bei ihnen keiner der übrigen im rupertinischen Geschlecht gebräuchlichen Vornamen wiederkehrt.
Geographisch steht der in der Wetterau Belehnte dem Grabfeld, in welchem die POPPONEN begütert waren und als Grafen walteten, am nächsten; und er hatte auch bereits, wie sie, Beziehungen zu Fulda. Die Cartular-Auszüge des Codex Eberhardi überliefern die (leider nur zwischen 750 und 802 zu datierende) Notiz [20
Stengel, UB des Klosters Fulda I (1958) Seite 443 Nr.353; zur Datierung ebd. Seite 435.]:  Heimerich et uxor eius Hadaburch tradiderunt bona sua in Wetereibe cum omni substantia. Diese Hadburg von 750/802 könnte sehr wohl die Ur-Großmutter der 903 gestorbenen Hadwig sein, deren Namen dann durch Variation aus dem ihren gebildet worden wäre; ein Namengebungsbrauch, wie er auch anderwärts wieder beobachtet worden ist [21 Sabine Krüger, a.a.O. Seite 17 ff.; Josef Fleckenstein, über die Herkunft der Welfen (Tellenbach, Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen und frühdeutschen Adels, 1957) Seite100 ff.] und wie er uns im weiteren Verlauf dieser Ausführungen erneut begegnen wird.
Wie dem auch sei, der Name Heinrich war im 9. Jahrhundert so ungewöhnlich, daß man den Schluß, König HEINRICHS I. mütterlicher Großvater müssen Heinrich geheißen haben, kaum wird abweisen können.
2) Die Verehelichung Ottos des Erlauchten mit einer Tochter des Markgrafen Heinrich würde ferner eine gewisse Interessengemeinschaft der LIUDOLFINGER und POPPONEN im thüringischen Raum [22
Irmgard Dietrich, Hessische Jahrbücher für Landesgeschichte III (1953) Seite 68 f.] verständlicher machen; ja, sie könnte die Basis für die starke Position, die Otto in pago qui vocatur Sudthuringa [23 D LdJ 4.] bis hinüber ins hessische Hersfeld einnahm [24 Vgl. K. A. Eckhardt, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Witzenhausen (1954) Seite XXIII ff.] gebildet haben.
3) Diese Ehe würde schließlich erklären, wieso der Sachse HEINRICH I. die erbitterte Feindschaft der POPPONEN gegen die KONRADINER geerbt hat. Denn Markgraf Heinrichs Söhne, die BABENBERGER Heinrich der Jüngere, der 902 im Kampf gegen die KONRADINER fiel, Adalhard, den diese bei dem gleichen Kampf gefangennahmen und erschlugen, und Adalbert, der 906 auf Betreiben der konradinischen Partei enthauptet wurde, wären dann König HEINRICHS I. Mutter-Brüder gewesen. Während sein Vater Otto der Erlauchte nur eine gewisse Reserve gegenüber dem Königs-Haus beobachtete, hat HEINRICH bekanntlich jede Gemeinschaft mit KONRAD I. abgelehnt; er hat in Erzbischof Hatto von Mainz, dem Verderber der BABENBERGER, seinen Todfeind gesehen; er hat 913 die konradinischen Parteigänger Burchard und Bardo aus dem popponischen Erbe in der Sorben-Mark vertrieben.
Über diese allgemeinen Erwägungen hinaus besitzen wir für das Verwandtschaftsverhältnis ein konkretes Zeugnis, welches - obgleich vielfach erörtert - bisher nicht richtig gedeutet worden ist. Die B-Fassung von Widukinds Res gestae Saxonicae berichtet in c. 1 22, wie Adalbert von Hatto ins Verderben gelockt worden sei, und beginnt diesen Bericht mit den Worten: Nam cum bellum esset Cuonrado regis Cuonradi patri et Adelberto Heinrici ex sorore nepoti ... Man hat diese Wendung bisher dahin verstanden, daß die Gegner gewesen seien: „Konrad, der Vater König KONRADS I." und „Adalbert, der Schwester-Sohn (des späteren Königs) HEINRICHS I.". Schon die chronikalischen Werke aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts [25
Ekkehard-Frutolf, Chronicon Wirziburgense, Catalogus regum et imperatorum, Annalista Saxo.] haben daraufhin König HEINRICH I. mit einer Schwester Baba begabt, welche die Gattin des Markgrafen Heinrich, die Gründerin von Babenberg-Bamberg und die Stammutter der BABENBERGER geworden sein soll. Das ist dann von älteren und neueren Genealogen in der verschiedensten Weise fortgebildet worden; zuletzt von Kimpen, worauf im zweiten Beitrag [26 Unten Seite 43 ff. - Vgl. auch Paul Hirsch, Widukindi monachi Corbeiensis, Res gestae Saxonicae (1935) Seite 31 Anm.4.] noch eingegangen werden wird.
Daß Widukind auf eine Fehde zwischen dem Vater des ersten deutschen Königs KONRAD I. und dem Neffen seines Nachfolgers des zweiten deutschen Königs HEINRICHS I. zurückgeblendet haben sollte, klingt von vornherein widersinnig. Eine Vergleichung der überlieferten Lebensdaten verstärkt diesen Eindruck noch:
a) Graf Poppo I., den man - sicher mit Recht - für den Vater des Markgrafen Heinrich hält, ist von 819-840 als Graf im Grabfeldgau
    nachzuweisen.  Markgraf Heinrich begegnet seit 866 als princeps militiae [27
Annales Fuldenses zum Jahre 866.] und fiel 886 vor Paris
    gegen die Normannen. Seine drei Söhne erscheinen seit 888 als Grafen in der Buchonia [28
DD Arn 14 und 19.] und fanden 902 bzw. 906 den
    Tod.
b) Andererseits ist König HEINRICHS I. Großvater Liudolf 866 gestorben; HEINRICHS Vater Otto der Erlauchte 912, HEINRICH
    selbst „fast 60 jährig" [29
Widukind I 11: vitae autem fere LX.] am 2. Juli 936.
Die drei babenbergischen Brüder gehören also zur gleichen Generation wie Otto der Erlauchte (
912), nicht zu der seines Enkels; des Kaisers Otto I. ( 973). König HEINRICH I. muß also der Schwester-Sohn, Graf Adalbert von Babenberg der Mutter-Bruder sein [30 Für eine wechselseitige Verheiratung Ottos des Erlauchten mit einer Schwester Markgraf Heinrichs und Markgraf Heinrichs mit einer Schwester Ottos des Erlauchten gibt es keinerlei Anhaltspunkt. Vgl. dazu Heinrich Büttner/Irmgard Dietrich, Weserland und Hessen, in Westfalen XXX (1952) Seite 140 mit Anm. 53 (unter Berufung auf Tellenbach).].
Gewiß ist die übliche Verdeutschung „Adalbert, HEINRICHS Neffe durch (HEINRICHS) Schwester" grammatisch nicht zu beanstanden: unde Albrechte van Bavenberch, Hinrikes neven, würde auch Eike von Repchows Sächsische Weltchronik formuliert haben. Daß wir Heutigen Widukinds Wendung falsch verstehen mußten, gehört nicht eigentlich in die Kategorie der ,Übersetzungsprobleme', sondern eher in die der ,Germanismen'. Im klassischen wie im mittelalterlichen Latein bezeichnet nepos (den Enkel, was hier nicht in Betracht kommt, oder) den Neffen. Doch das der Übersetzung Widukinds zugrundeliegende deutsche Wort neue bedeutet nicht nur Neffe, speziell Schwester-Sohn, sondern - beispielsweise im Wigalois und in Konrad von Würzburgs Trojanischem Krieg - auch Oheim, Mutterbruder [31
Lexer, Mhd. Handwörterbuch II (1876) Spalte 61.]; genau so wie das entsprechende vetere Bruder-Sohn und Vater-Bruder bedeuten kann [32 Lexer, ebd. 111 (1878) Spalte 331.], auch urkundlich als wechselseitige Anrede beider vorkommt. So scheint mir kein Zweifel daran möglich zu sein, daß Widukinds Wendung als „Adalbert, HEINRICHS Oheim durch (Adalberts) Schwester" verstanden werden muß.
Bei der Neubearbeitung haben sich weitere unterstützende Momente ergeben. Vor allem verdient das Necrologium Merseburgense - über den eingangs bereits zitierten Sterbeeintrag Hadwigs hinaus - besondere Aufmerksamkeit. Das Bistum Merseburg ist von OTTO I. in Einlösung eines vor der Schlacht auf dem Lechfeld getanen Gelübdes im Jahre 968 errichtet worden. Die Erstanlage des Totenbuches kann nicht wesentlich später fallen, da es (in Anlehnung an das Diptychon Trevirense) die am 20. August 951 erfolgte Befreiung Adelheids durch OTTO in der Fassung bietet: Eodem die liberauit dominus Aethelheidam reginam de uinculis. Das kann nur zu Lebzeiten OTTOS I., also vor dem 7. Mai 973, formuliert worden sein. Überhaupt ist das Totenbuch weitgehend nach Art einer liudolfingischen Hausbibel angelegt worden [33
Vgl. Ernst Dümmler, Neue Mitteilungen aus dem Gebiet histor.-antiquar. Forschungen XI (1867) Seite 223 ff.]; ein Faktum, das den Verlust der Einträge für den Januar, den Februar und die erste März-Hälfte besonders bedauerlich macht. Ungeachtet dieser Lücke hat es uns doch sehr wesentliche Nachrichten über die Familie und die Vorfahren und Verwandten OTTOS I. erhalten.
Beispielsweise:
2. Juli [936] Heinricus rex pater magni Oddonis.
30. November [912] Oddo comes pater Heinrici regis Saxonum.
24. Dezember [903] Hathuuui mater Heinrici regis.
HEINRICHS 909 verstoßene erste Frau Hatheburg ist wohl identisch mit
21. Juni Hadeburc abbatissa.
Jedenfalls ist der einzige Sohn dieser Ehe eingetragen:
28. Juli [938] Thancmar frater magni Oddonis.
HEINRICHS zweite Frau Mathilde fehlt, da sie am 14. März [968] starb und das Totenbuch erst mit dem 15. März einsetzt. Auch der Todestag ihrer Schwester Frederuna fällt in die Lücke. Dagegen ist Bia verzeichnet:
25. Mai Bia soror regine Mahtildis.
In gleicher Art ist Mathildens Mutter eingetragen:
11. Mai Reinhild mater regine Mahtildis.
Wir werden also kaum unterstellen dürfen, daß ein zum 23. Dezember notierter Thiedricus mit Mathildens Vater Graf Dietrich personengleich ist; doch auch sein in mehreren genealogischen Arbeiten angegebenes Todesdatum 8. Dezember [917] scheint nicht zu stimmen, da das Totenbuch zu diesem Tag zwar zwei andere Träger einschlägiger Namen Mahtild sanctimonialis und Hathemod, jedoch keinen Dietrich nennt. Auch Graf Dietrichs Todestag dürfte daher in die Lücke fallen. Bei entfernteren Verwandten fehlt die Verwandtschaftsangabe, so daß ihre Bestimmung schwieriger ist. Auch OTTOS I. ältester Sohn Liudolf ist nur in neutraler Fassung eingetragen:
6. September [957] Liudulfus dux.
Wir wissen daher nicht, ob sich Ottos des Erlauchten Vater Liudolf unter einer der folgenden Personen verbirgt:
24. Juni Liudolf... [Rest unleserlich; ob us comes?],
17. Juli Liudulfus comes,
30. Dezember Liudulfus comes.
Waitz hat 866 als Todesjahr erwiesen. Der von Sabine Krüger angegebene Todestag 29. November [34
Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung, Seite 67.] ist aber der seiner Tochter Hathumod, Äbtissin von Gandersheim. Wenn das Merseburger Totenbuch zum gleichen 29. November einen Brun comes nennt, so könnte man an Liudolfs Sohn Graf Brun denken, der 880 gegen die Normannen fiel; aber dieses Ereignis dürfte auf den 2. Februar zu datieren sein [35 Annales Fuldenses zum Jahre 880.]. Jedenfalls scheint Thietmar von Merseburg, der bekanntlich das Totenbuch benutzt und um eigene Einträge bereichert hat [36 Robert Holtzmann, Neues Archiv L (1935) Seite 167 f.], den Eintrag auf den Grafen Brun von Arneburg bezogen zu haben, dessen Tod er III 8 zum 30. November [978] verzeichnet hat. Gewiß zur Liudolfingischen Familie dürften ferner gehören die zum 28. September genannte Aeda und die zum 17. Dezember genannte Ode sanctimonialis, wenn auch Oda schwerlich mit Liudolfs gleichnamiger Frau, die der Überlieferung nach 107-jährig im Mai 913 starb, identisch ist und Aeda nicht mit Sicherheit als deren gleichnamige Mutter, die Frau Billungs, angesprochen werden kann. Nahe Verwandte der Königin Mathilde wiederum sind der am 27. September gestorbene Meinuuerc und der am 12. Oktober gestorbene Immed comes (selbstverständlich auch der zum 5. Juni [1036] verzeichnete Meinuuerc episcopus, der aber auch um seines bischöflichen Amtes willen aufgenommen worden wäre). Daß sich von allen englischen Königen nur OTTOS I. Schwager Aethelstan findet, ist nicht minder bezeichnend:
27. Oktober [940] Adelstein rex.
In diesem so stark auf die liudolfingisehe Familie bezogenen Totenbuch begegnen nun mehrere Namen, die man ohne das Vorliegen verwandtschaftlicher Beziehungen in Merseburg kaum erwarten könnte:
28. August Heinricus dux,
9. September Adelbertus comes.
Bereits Ernst Dümmler hat gesehen [37
A.a.O. Seite 254.], daß es sich bei dem letzteren um den am 9. September 906 enthaupteten Adalbert von Babenberg handelt. Er hat aber nicht erkannt, daß der erstere mit Adalberts Vater Markgraf Heinrich identisch ist, der in den Quellen abwechselnd als dux und als comes bezeichnet wird [38 Vgl. Tellenbach, Königtum und Stämme (1939) Seite 47 und 57 ff.; Schlesinger, Die Entstehung der Landesherrschaft 1 (1941) Seite 59; Annales Fuldenses zu 884-886.] und ausweislich der Annales necrologici Fuldenses [39 MGH SS XIII S.186; Dronke, Traditiones et antiquitates Fuldenses (1844) Seite 172.] an eben dem Tage fiel, zu dem das Merseburger Totenbuch seinen Namen vermerkt hat: DCCCLXXXVI ... V.Kal. Sep. [= 28. August 886] ob(iit) Heimrih com(es). Von Adalberts beiden Brüdern wird Adalhard nicht genannt; Heinrich könnte mit einem der erwähnten Grafen dieses Namens identisch sein. Ebenso könnte der zum 5. September verzeichnete Poppo zum babenbergischen Geschlecht gehört haben; aber ob es sich um Markgraf Heinrichs Vater Poppo I., um Heinrichs Bruder Poppo II. oder um dessen Sohn Poppo III. handelt, läßt sich nicht sagen. Auch den am 10. Oktober gestorbenen Adelbertus laicus mag man als Bbenberger ansprechen; wiederum bleibt offen, ob man an den Sohn Poppos II. oder an den präsumtiven Stammvater des Geschlechts zu denken hat. Denn da Poppo I. zwei Söhne Heinrich und Poppo II., jeder von diesen aber einen Sohn Adalbert hatte, kann der Vater Poppos I. eigentlich nur Adalbert geheißen haben. Ob diese Erwägung die Anknüpfung an ein anderes Geschlecht erlaubt, kann hier nicht erörtert werden. Als unanfechtbares Ergebnis halten wir fest, daß die Babenberger Markgraf Heinrich ( 886) und Adalbert ( 906) im Necrologium Merseburgense genannt sind und daß dies unsere Auffassung, Markgraf Heinrich sei der mütterliche Großvater und Adalbert sei der Mutter-Bruder König HEINRICHS I., weiter unterbaut.
Nicht uninteressant ist auch eine Liste der nächsten Angehörigen König HEINRICHS I., die Melchior Goldast aus einem verschollenen Exemplar des St. Gallener Verbrüderungsbuches veröffentlicht hat [40
MGHI Libri confraternitatum (1884) Seite 84 Anm. ].
          Heinricus rex      Mathilt regina      Otto    Heinricus
          Haduuuich   Herminburch    Sigofrid comes    Cuotchind
Wir konfrontieren sie mit zwei weiteren, von denen die eine in dem erhaltenen St.Gallener Verbrüderungsbuch [41
Ebd. Seite 84 Spalte 265.], die andere im Reichenauer Verbrüderungsbuch [42 Ebd. Seite 227 Spalte 247 b.] überliefert ist.
St.Gallen:                                         Reichenau:
Heinrich                                           Heinricus rex
Mathilt                                             Mahthild reg(ina)
Otto                                                 Otto rex
Heinrich                                           Heinricus
Prun                                                 Prun
Kerbrich                                           Kisilpret
Adawi                                              Kerprig
Kysilbret                                          Hadawi
                                                         Sigifrid
                                                        Kotechind ... [43
Es folgen 13 hier übergangene Namen, darunter als zweiter Uancmnr, als siebter Prun.]

Thieterich                                        Theotirih
Reginhilt                                          Witechind
Oto                                                  Reginhilt
Amalrat                                           Perehtheid
Perectheid                                       Pia
Fridirun                                           Friderun
Pia                                                  Amalrat
Erledigen wir den auf dieser Seite stehenden Schlußabsatz vorweg. Übereinstimmend nennen beide Listen die Eltern der Königin Mathilde: Graf Dietrich und Reinhild, sodann ihre vier Schwestern: Amalrada, Bertheid, Frederuna und Bia. Die Reichenauer Liste schaltet zwischen das Ehepaar einen Widukind ein, entweder Graf Dietrichs gleichnamiger Bruder oder der berühmte Ahnherr des widukindischen Geschlechts. Die St.Gallener Liste läßt auf das Ehepaar einen Uoto folgen: wohl kaum der 'Gegenschwiegervater' Otto der Erlauchte, sondern ein Sohn, vielleicht der spätere Erzbischof Ruotbert von Trier (931-956), von dem feststeht, daß er ein Bruder der Königin Mathilde war. Auch der erste Absatz ist klar. In beiden Listen folgen aufeinander: König HEINRICH I., seine Frau Mathilde, ihre Söhne OTTO I.,
Heinrich [von Bayern] und [Erzbischof] Brun, ihre Töchter Gerberga und Hadwig, ihr Schwiegersohn Giselbert [von Lothringen]. Die einzige, belanglose Abweichung besteht darin, daß der Schwiegersohn in der St.Gallener Liste an den Schluß, in der Reichenauer Liste vor seine Frau Gerberga gestellt ist. Seine Nennung datiert die Listen zwischen Gerbergas Eheschließungen mit ihm im Jahre 929 und mit König Ludwig IV. von Frankreich im Jahre 939. Die Reichenauer Liste kann, da sie OTTO I. den Königstitel gibt, nicht vor 936 geschrieben sein. Zwischen beiden Absätzen stehen nun in der Reichenauer Liste 15 weitere Namen, von denen uns die beiden ersten um deswillen interessieren, weil sie auch in Goldasts Exzerpt erscheinen. Graf Sigifrid ist offenbar der gleichnamige Schwager HEINRICHS I. [44 Widukind, Res gestae Saxonicae II 2.], der im Jahre 937 starb [45 Ebd. II 9. Über seinen Todestag besteht keine Einigkeit; vgl. P. Hirschs Ausgabe (1935) Seite 73 Anm. 1.] (was, nebenbei bemerkt, erlaubt, die Reichenauer Liste präzis auf 936/37 zu datieren und als Seelstiftung für den am 2. Juli 936 gestorbenen HEINRICH I. zu deuten). Den sowohl in Goldasts Exzerpt wie in der Reichenauer Liste folgenden Namen Cuotchind, Kotechind = Godekind scheint Goldast für den Namen von Sigifrids Frau gehalten zu haben,, da er ihn als Cuotchind unter den „nominibus propriis femininis in Alamannia" aufführt [46 Alamannicarum rerum scriptores (1606) Seite 145.]. Doch kaum mit recht. Zwar sagt der erste Namensbestandteil über das Geschlecht des Trägers nichts aus: Godebold, Godebrecht, Godefrid usw. sind männlich, Godehild, Godelind, Godesind usw. dagegen weiblich. Den zweiten Namensbestandteil indes konnte ich unter den vielen tausend Namen der Verbrüderungsbücher keinmal für eine Frau nachweisen: Azchinth und Hazecihnt [47 St. Gallen Sp.181,1 und 85,23.], Liebkind und Liubchind [48 Reichenau 420,4 und 557,15.], Widukint, Wituchind, Witechind, Witikind und Witichint [49 St.Gallen 368,34; Reichenau 16,11, 30,10, 103,29, 247,28, 616,11; St.Gallen 397,20.], Woffechint [50 Reichenau 604,15.] sind sämtlich Männer. Auch der in drei Urkunden genannte Fuldaer Ministerial Hecekind [51 Dronke, Codex dipl. Fuldensis (1850/1962) Nrr.793, 799 und 806.] ist unbestreitbar männlichen Geschlechts. Angesichts der wisigotischen Königsnamen Chindasvinth und Chintila [52 Schönfeld, Wörterbuch der altgermanischen Personen und Völkernamen (1911) Seite 138 und 302.], die zu gotisch kindins = Statthalter, germanisch hendinos = König gehören [53 Vgl. Ferdinand Holthausen, Gotisches etymologisches Wörterbuch (1934) Seite 56 ,kind', Seite 57 ,kindins'.], kann das nicht überraschen. Godekind ist also ein Mann und, wenn überhaupt mit dem zweimal vor ihm aufgeführten Sigifrid verwandt, allenfalls dessen Sohn.
Richten wir nunmehr unser Augenmerk speziell auf Goldasts Exzerpt, so ist offenkundig, daß es älteren Datums sein muß. Einmal ist hier allem Anschein nach Sigifrids Frau, die wohl vor 936/37 starb, noch genannt: Herminburch = Irmburg, als Schwester HEINRICH I. und somit Glied des königlichen Hauses ihrem Manne vorangestellt. Prompt finden wir sie auch im Necrologium Merseburgense:
29. Dezember Irminburg.
Unter diesen Umständen wäre zu erwägen, ob nicht die im Totenbuch genannte Ode sanctimonialis, die, wie bereits erwähnt, an einem 17. Dezember starb, ebenfalls eine Schwester HEINRICHS I., und zwar die urkundlich zuletzt am 4. Juni 898 genannte [54
D Zw 22.] Frau König Zwentibolds sein könnte. Bedeutsamer für unser augenblickliches Anliegen ist, daß zwischen den beiden nahverwandten Ehepaaren HEINRICH/Mathilde und Irmburg/Sigifrid die Namen Otto, Heinrich und Hadwig stehen. Gewiß, HEINRICH I. und Mathilde hatten Kinder, die diese Namen trugen: OTTO I. (geb. 912), Heinrich (geb. 919/21), Hadwig (geb. um 922). Wenn der Eintrag zwischen 922 und 925 vorgenommen wurde, wäre ohne weiteres verständlich, daß der 925 geborene Brun, der spätere Erzbischof von Köln, noch nicht erscheinen konnte. Aber wieso fehlt Gerberga, die 929 zum ersten Mal vermählt wurde, also offensichtlich das zweitälteste Kind ihrer Eltern war? Da kein Anlaß besteht, Goldast einer Auslassung zu beschuldigen, wird es sich nicht um die drei Kinder, sondern um die drei Ahnen handeln, deren Namen sie trugen: HEINRICHS I. und Irmburgs Eltern Otto der Erlauchte und Hadwig, sowie deren Vater Markgraf Heinrich. Daß der letztere zwischen Otto und Hadwig gestellt ist, entspricht anordnungsmäßig genau der Stellung dieser beiden zwischen ihren Kindern HEINRICH (+ Mathilde) und Irmburg (+ Sigifrid).
Weit entfernt, dieser Deduktion selbständigen Beweiswert zuzusprechen, glaube ich doch, daß sie als zusätzliches Argument die durchschlagenden Gründe für den Ansatz Hadwigs als Markgraf Heinrichs Tochter weiter zu stützen vermag.
Unser Ergebnis hat außer den allgemeingeschichtlichen auch genealogische Konsequenzen. Wenn HEINRICH I. in seiner Salzer Urkunde vom 18. Oktober 927 [
55 D H I 14.] auf die Intervention fidelis dilectique comitis et propinqui nostri Henrici Bezug nimmt und wenn dieser Graf Heinrich wiederholt in ostfränkischen Urkunden vorkommt, so kann es sich um einen rechten Vetter des Königs, den Sohn eines der drei babenbergischen Brüder handeln. Dies aber eröffnet in der Tat die mehrfach erwogene Möglichkeit, den gleichnamigen Trierer Erzbischof (956-961), der von Flodoard zum Jahre 956 als propinquus OTTOS I. bezeichnet wird, ferner dessen Bruder Poppo, der unter HEINRICH I. und OTTO I. Kanzler und von 941-961 Bischof von Würzburg war, schließlich noch dessen Verwandten und Amtsnachfolger den Würzburger Bischof Poppo II. (961-983), welchen OTTO II. 976 als nepos noster titulierte [56 Quellennachweise bei Hauck, a.a.O. III (3/4 1906) Seite 31 Anm. 4.], ebenjenem Hause zuzurechnen und auf diesem lege eine Brücke von den POPPONEN zu den Grafen von Henneberg zu schlagen [57 Vgl. Schlesinger, Die Entstehung der Landesherrschaft I (1941) Seite 160 ff.], die den Namen Poppo nicht minder heiß geliebt und ihn mindestens zwölf Gliedern ihres Geschlechts in die Wiege gelegt haben.