Begraben: Kloster Springiersach
Jüngerer Sohn des Grafen Siegfried I. von Ballenstedt
und der Gertrud von Northeim, Tochter von Graf Heinrich dem
Fetten
Neffe der Königin Richenza
Brandenburg Erich: Tafel 26 Seite 53
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XIII. 420. WILHELM, Pfalzgraf von Lothringen vor 1131
24. IV.
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* ..., + 1140 13. II.
Gemahlin: Adelheid
WILHELM IV.
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+ 1140
Pfalzgraf
Graf von Weimar und 1124 von Orlamünde
Durch
Kaiser
LOTHAR III., dem Schwager seiner Mutter, 1125 Pfalzgraf von
Lothringen und bei Rhein zusammen mit Gottfried von Calw, ab 1131 allein.
Er trat Maria Laach an den Erzbischof von Köln ab, womit sich die
Pfalzgrafen weitgehend aus diesem Gebiet zurückzogen. Er half im deutschen
Thronkrieg den WELFEN, gehörte
immer zum engsten kaiserlichen Gefolge und war 1136/37 mit in Italien.
Er unterstützte 1138 KONRAD III. VON STAUFEN
und Weimar und Orlamünde fielen nach seinem Tode an den Cousin
Albrecht
den Bären.
Als Pfalzgraf am Rhein und als Graf in Thüringen folgte auf Siegfried II. dessen Bruder Wilhelm, für dessen Herrschaftstätigkeit am mittleren Rhein sich Nachweise erbringen lassen. Er hat die Nikolauskirche in Orlamünde ausgestattet und tritt damit als erstes Mitglied des Hauses mit dem Platz, dessen Burg schon in der Saalfelder Grenzbeschreibung zu 1071 erwähnt wird, in Verbindung. Da Wilhelm auch in einer Urkunde von 1137 für das Spital in Frauenbreitungen erscheint, ist anzunehmen, dass er zum Kloster Frauenbreitungen Beziehungen gehabt hat. Mit ihm erlosch 1140 die von Adelheid von Weimar und Adalbert II. von Ballenstedt abstammende Linie.
Hildebrand Ruth: Seite 45,63
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"Herzog Lothar von Sachsen"
Zwei junge Söhne von Siegfried waren da, die
Gemahlin Gertrud heiratete nach 1119 wieder, die Ansprüche
blieben. Wahrscheinlich hätten sie aber ohne Siegfried nicht
mehr die Kraft gehabt, die Empörung am Leben zu erhalten, wenn nicht
entscheidende Motive dazugekommen wären.
Wir müssen annehmen, daß Otto von Rheineck
etwa 1120 die Witwe des Pfalzgrafen Siegfried geheiratet hat, 1119
amtet Otto von Ballenstedt noch als Vormund für ihre beiden
unmündigen Söhne. Nun übernimmt der neue Ehemann sofort
die Aufgabe, das pfalzgräfliche Erbe zu sichern.
Engels, Odilo: Seite 30-32
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"Die Staufer"
Der rheinische Pfalzgraf Wilhelm von Ballenstedt war
dabei, im Zuge der allgemeinen Verfassungsentwicklung und mit offenkundiger
Zustimmung seines Verwandten LOTHAR III.
sein Amt in eine Herrschaft aus eigener Wurzel umzuwandeln. Das bedeutete
nicht nur bei der Kinderlosigkeit Wilhelms einen Erbgang auf den
nächsten angeheirateten Verwandten, sondern gab dem Gewicht der Vogteien,
die der Pfalzgraf innehatte, einen starken Auftrieb. Der Pfalzgraf war
der Obervogt des Trierer Erzstiftes und des von pfalzgräflichen
Ministerialen gegründeten Regularkanonikerstiftes Springiersbach,
das sich anschickte, im weiten Bereich des Erzbistums Trier einen Verband
von abhängigen Tochterstiften aufzubauen. Der Trierer Erzbischof Albero
von Montreuil mußte befürchten, von der pfalzgräflichen
Hausmacht an der unteren Mosel vollkommen beherrscht zu werden, um so mehr
als 1131/32 hinter der großen Auflehnung der erzbischöflichen
Ministerialen gegen Albero schon Pfalzgraf Wilhelm gestanden hatte.
Man könnte allerdings meinen, König
LOTHAR III. sei darin inkonsequent gewesen, wenn man berücksichtigt,
daß er beispielweise nicht nur die Umwandlung de rheinischen Pfalzgrafschaft
in eine erbliche Territorialherrschaft duldete, sondern auch zwei Träger
der rheinischen Pfalzgrafenwürde gleichzeitig anerkannte; er hütete
sich, den 1113 von HEINRICH V. eingesetzten
Gottfried von Calw von diesem Amt wieder zu entbinden, weil er ihn als
Bundesgenossen in Schwaben nicht verlieren wollte, wies aber auch den Erbanspruch
Wilhelms
von Ballenstädt, dessen Vater von HEINRICH
V. wegen Felonie abgesetzt worden war, nicht ab.
Engels, Odilo: Seite 151-153,164-176
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"Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer
im 12. Jahrhundert."
Man braucht gar nicht zu bestreiten, daß das Amt
des rheinischen Pfalzgrafen um diese Zeit noch nicht erblich war; mehrere
Anläufe des Pfalzgrafen jedoch, sein Amt auf dem Erbwege weiterzugeben
und territorialherrschaftlich zu verwurzeln, sind nicht zu übersehen.
Daß Wilhelm von Ballenstedt seit der Wahl LOTHARS
III. neben Gottfried von Calw als Pfalzgraf auftaucht,
könnte man noch mit verwandtschaftlichen Rücksichtnahmen des
neuen Königs und mit dessen Bedürfnis, die Maßnahmen seines
Vorgängers rückgängig zu machen, erklären. Seit 1136
urkundet aber auch Wilhelms Stiefvater Otto von Rheineck als Pfalzgraf,
und dies offenbar mit dem Ziel, die reibungslose Nachfolge des kinderlosen
Wilhelm
für
sich selbst vorzubereiten [Persönlicher Einwurf: Diese Behauptung
des Autors ist schlichtweg Unsinn. Wenn Otto von Rheineck die seit 1113
verwitwete Gertrud von Northeim um 1115/20 heiratete, muß
er vor 1100 geboren sein und war damit 15 bis 20 Jahre älter als Wilhelm.
Keiner der 1136 Handelnden konnte wissen, daß
Wilhelm 10 Jahre
vor seinem Stiefvater und noch dazu kinderlos sterben würde.]. Diesem
Ziel diente auch die Ausstattung des Reformkanonikerzentrums Springiersbach.
1136 schenkte Wilhelm ihm einen Distrikt des Kondelwaldes, gewährte
Zollfreiheit in Cochem, und kurz vor 1140 vermachte er ihm testamentarisch
sein Amtsgut in den Fiskalbezirken Kröv und Klotten. Um dieselbe Zeit,
nämlich 1139, besorgte Abt Richard von Springiersbach ein Papstprivileg,
das eine Verbandsbildung der Springiersbacher Klöster mit straffer
Zentralisierung auf das Mutterkloster hin vorsah. Da der Pfalzgraf Wilhelm
Vogt von Springiersbach war, bedeutete dieses Zusammenspiel im Grunde,
pfalzgräfliches Amtsgut in die Vogteigerechtsame einzubringen, also
auf eine andere Rechtsgrundlage zustellen.
Gegen Ende seines Lebens behandelte Pfalzgraf Wilhelm
das Stift vollends wie sein Hauskloster, indem er Springiersbach zu seiner
Grabstätte bestimmte und ihm ungewöhnlich umfamgreichen Besitz
in den Fiskalbezirken Kröv und Klotten vermachte [Die testamentarische
Schenkung ist in ihren Einzelheiten nur der Bestätigung durch König
KONRAD III. von 1143 (MGH DK III Nr. 93) zu entnehmen.].
Weil er sich als Sohn des Pfalzgrafen Siegfried
zu Unrecht übergangen fühlte, führte Wilhelm von Ballenstedt
wohl
eigenmächtig den pfalzgräflichen Titel, konnte aber nicht daran
denken, vor 1126 auch in den tatsächlichen Besitz des Amtes zu kommen.
Seine Mutter, Gertrud von Northeim, war eine Schwester
Richenzas
und
Schwägerin LOTHARS III.; von daher
ist verständlich, daß der neue König dem Drängen des
Neffen seiner Frau nachgab. Daß bei dieser Gelegenheit aber Gottfried
von Calw aus dem Pfalzgrafenamt nicht entfernt werden konnte, und sich
jetzt, was höchst ungewöhnlich war, zwei Adlige in dieses eine
Amt teilen mußten, war dazu angetan, den Eintritt Wilhelms
in das Amt als einen massiven Einbruch besitz- und erbrechtlicher Vorstellungen
in Erscheinung treten zu lassen. Nach dem Tode Gottfrieds mußte sich
dieser Eindruck noch verstärken. Wilhelm besaß keine
Kinder und bestimmte den Grafen Otto von Rheineck, den zweiten Ehemann
seiner Mutter, offensichtlich selbst zu seinem Erben. Seine erste Schenkung
an Springiersbach erfolgte im Sommer 1136, wohl zur Kirchweih am 6. August;
nur wenig später, und zwar seit dem 3. Oktober 1136, trat Otto von
Rheineck in kaiserlichen Diplomen als Zeuge mit dem Titel eines comes
palatinus de Rheno auf und wurde in erzählenden Quellen so
auch noch nach dem Tode Wilhelms (1140, 13. Februar) genannt, obwohl
mit dem BABENBEGRER Heinrich Jasomirgott und Hermann von Stahleck 1140
und 1142/43 völlig fremde Familien Zugang zum rheinischen Pfalzgrafenamt
gefunden hatten.
Es verdient Aufmerksamkeit, daß die Schenkung an
Springiersbach dem erstmaligen Gebrauch des Pfalzgrafentitels durch Otto
von Rheineck nicht nur vorausging, sondern auch zeitlich unmittelbar vor
dem Abmarsch des kaiserlichen Herres nach Italien, dem der Pfalzgraf, Otto
von Rheineck und Erzbischof Albero angehörten, einzuordnen ist. Denn
dadurch erscheint ein Zusammenhang zwischen der Schenkung an das Chorherrenstift
und dem geplanten Übergang des Pfalzgrafenamtes an den RHEINECKER
hergestellt. Er verdeutlicht einmal, daß Kaiser
LOTHAR offensichtlich einer Anregung Wilhelms von Ballenstedt
folgte
und den vorerst noch vereinzelten Tendenzen einer weiblichen Erbfolge,
zumal sie in diesem Falle dem fortgesetzten Einfluß seiner Familie
zugute kam, freien Lauf ließ [H. Büttner, Das politische Handeln
Friedrich Barbarossas im Jahre 1156: Bll. f. deutsche Landesgeschichte
106 (1970) 56 f., macht auf die Doppelbelehnung Heinrichs des Stolzen und
seiner Gemahlin Gertrud mit den Mathildischen
Gütern durch Innozenz II. im Jahre 1133 und auf den Übergang
des Sachsen-Herzogtums auf Gertrud im
Jahre 1142 nach dem Tode ihres ersten Gatten aufmerksam, womit die Belehnung
auch der zweiten Gattin Heinrichs Jasomirgott im Privilegium minus von
1156 angebahnt worden sei. Von einer Belehnung
Gertruds, der Witwe
Siegfrieds
von Ballenstedt, mit der Pfalzgrafschaft ist nichts bekannt, aber die
hinter den Absichten Wilhelms von Ballenstedt stehende Rechtsvorstellung
ist die gleiche.].
Darüber hinaus macht er aber auch eine Umorientierung
im Amtsverständnis Wilhelms wahrscheinlich. Wilhelm
veräußerte die von seinen Vorgängern Heinrich von Laach
gegründete und von
Siegfried von Ballenstedt geförderte
Benediktinerabtei Maria Laach der Kölner Kirche, und zwar bezeichnenderweise
unmittelbar nach dem Tode Gottfrieds von Calw. Die Vogtei trat er bei dieser
Gelegenheit nicht ab; insofern herrschte rechtlich zwischen Laach und Sringiersbach
kein Unterschied. Heinrich von Laach war in seiner Gründung bestattet:
sie konnte sich als pfalzgräfliches Hauskloster betrachten. Wenn Pfalzgraf
Wilhelm dennoch an Stelle der Laacher Mönche den Springiersbacher
Chorherren seine Gunst wie einem neuen Hauskloster zuwandte, dann in erster
Linie wohl in der Absicht, damit den Anbruch einer neuen Phase in der Entwicklungbder
Pfalzgrafschaft zu dokumentieren. Die vorgesehene Nachfolge Ottos von Rheineck
war wegen des Umweges über die Mutter Wilhelms und durch die
vorzeitige Führung des Titels für alle sichtbar mehr als eine
nur faktische Erbfolge. Nach herkömmlichen Recht wären die Eigengüter
Wilhelms
ledig
gewesen.
Wilhelm war der Obervogt des Trierer Erzstifts
und hatte diese Vogtei anscheinend schon vor 1126 inne gehabt [Daß
Wilhelm
die Trierer Obervogtei unabhängig vom Pfalzgrafenamt gehabt zu haben
scheint, legt die Entwicklung der Laacher Vogtei nahe.]. Zu direkten Aktionen
gegen das Erzstift im Interesse eines eigenen Landesausbaus nutzte der
Pfalzgraf seine Vogteigewalt noch nicht.
Schaab Meinrad: Seite 31,65
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"Geschichte der Kurpfalz"
Als auf HEINRICH V.
der Anführer der sächsischen Opposition LOTHATR
VON SUPPLINBURG als König folgte, konnte die BALLENSTEDER
Sippe wieder ihre Ansprüche auf das Pfalzgrafenamt durchsetzen, zumal
LOTHARS
Gemahlin
Richenza
die Schwester der Gertrud von Nordheim war. Gertruds und
Siegfrieds
von Ballenstedt
Sohn Wilhelm führte seit 1126 neben Gottfried
den Pfalzgrafentitel. Vermutlich hatte Gottfried, der weitläufige
verwandtschaftliche Beziehungen zum neuen Königshaus besaß,
sich frühtzeitig mit LOTHAR gegen
die STAUFER arrangiert und in die Nachfolge
Wilhelms eingewilligt, was dann 1131 eintrat. Für
Wilhelm
ist die Trierer Hochvogtei eindeutig bezeugt. Sein bevorzugter Sitz
war Cochem an der Mosel. Während er die Oberherrschaft über Maria
Laach an das Erzbistum Köln abtrat, wandte er sein Interesse dem Augustinerchorherrenkloster
in Springiersbach zu, das die Witwe eines seiner Ministerialen gestiftet
hatte. Der Pfalzgraf stattete die Mönche dieses neuaufkommenden Reformordens
mit Besitz an der Mosel abwärts Bernkastel sowie in der Eifel und
um Remagen aus. 1140 bereits ist Wilhelm gestorben und in
Springiersbach begraben worden.
Seite 1138 war der STAUFER KONRAD
III. und damit ein unmittelbarer Erbe des SALIER-Hauses
König. Obwohl er Wilhelm als Pfalzgrafen anerkannte und häufig
in seinem Gefolge hatte, konnte ihm auf Dauer nicht an einem Verbleib der
Pfalzgrafenwürde in der BALLENSTEDTER Familie gelegen sein.
So setzte er nach Wilhelms söhnelosen Tod 1140 seinen
eigenen Halbbruder, den BABENBERGER Heinrich Jasomirgott, zum rheinischen
Pfalzgrafen ein. Gertrud von Nordheim wurde mit bescheidenem Witwengut
ausgestattet [Persönlicher Einwurf: Gertrud war Wilhelms
Mutter
und nicht dessen Witwe. Die bescheidenen Güter erhielt sie als Erbin
ihres Sohnes.]. Das Orlamünder Erbe in Thüringen kam an
Albrecht den Bären.
Unter LOTHAR VON SUPPLINBURG
erscheinen 1129 als Zeugen in einer Urkunde der fränkische Pfalzgraf
Wilhelm (von Ballenstedt) und der sächsische Pfalzgraf Friedrich
(von Sommerschenburg): comites palatini Wilhelmus Francorum et Fridericus
Saxonum. Das könnte von später her auf das zwischen dem rheinischen
Pfalzgrafen und dem sächsischen Herzog aufgeteilte Reichsvikariat
deuten, muß aber nicht unbedingt so interpretiert werden.
oo Adelheid
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Literatur:
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Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen
Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 26 Seite 53 -
Engels,
Odilo: Die Staufer. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1972,
Seite 30-32 - Engels, Odilo: Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte
der Staufer im 12. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996,
Seite 144,151-153,158,164-176,181 - Gerstner,
Ruth: Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft
von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz, Ludwig
Röhrscheid Verlag Bonn 1941 (Rheinisches Archiv 40) Seite 65-69
-
Hildebrand Ruth: Herzog Lothar von Sachsen. Verlag August Lax
Hildesheim 1986 Seite 45,64 - Partenheimer
Lutz: Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des
Fürstentums Anhalt. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2001
Seite 29,31,42,54,62,69,71,79,81,86,93,216,225,229, 232,242,245,247,249,257-259,261,268
- Patze, Hans/Schlesinger, Walter: Geschichte Thüringens,
Böhlau Verlag Köln/Graz 1967 Seite 156 - Schaab Meinrad:
Geschichte der Kurpfalz. Verlag W. Kohlhammer 1988 Seite 31,65 - Thiele,
Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993
Tafel 25,158 -
Wäschke, H.: Geschichte Anhalts von den Anfängen
bis zum Ausgang des Mittelalters, Otto Schulze Verlag Cöthen 1912
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