Die BORNESTEDTER waren mit den ASKANIERN verwandt
[Der Annalista Saxo (MGH SS VI, 767) informiert ausführlich über
die Genealogie der BORNSTEDTER. Danach war der Zeitgenosse Albrechts
des Bären, Esico von Bornstedt, wie jener ein Urenkel Esicos
von Ballenstedt.].
Doch Albrecht steht längst nicht am Anfang
der Überlieferung. Er gehörte der vierten ASKANIER-Generation
an, von der wir namentlich aus den Quellen wissen. Die älteste Erwähnung
eines ASKANIERS stammt aus dem Jahre 1036, als Graf Esico
in einer Urkunde Kaiser KONRADS II.
erscheint. Er war der Urgroßvater Albrechts des Bären
und Vater des Grafen Adalbert, dessen Sohn Otto wiederum
Albrechts
Vater war. Von Adalberts und Ottos Rechten in Serimunt berichten
die Quellen gar nichts. Esico dagegen, der älteste namentlich
bekannte ASKANIER, hatte Grafenrechte in einigen Orten, die mit
hoher Wahrscheinklichkeit dort lagen. Es sind dies die Orte Zachaliza,
Bochutize
und Wizega, die nicht näher lokalisiert sind und in einer Urkunde
von 1043/44 dem Erzbistum Magdeburg übertragen wurden. Nach Weyhe
soll es sich um die heute wüsten Orte Zechlitz, Pechlitz und Wieseck
östlich und südlich von Bernburg handeln, während Heinemann
darin die Wüstungen Zachlitz und Bochlitz an der südlichen Fuhne
sowie das noch existierende Wieskau sehen möchte. Beide Deutungen
weisen somit wie der Quellenvergleich auf Serimunt. Obwohl es fraglich
ist, daß es damals schon einen Grafschaftsmittelpunkt gab, so liegt
doch Wörbzig in der Nähe dieser Orte, so daß die
spätere Grafschaft Wörbzig eine Zusammenfasung der dortigen Grafenrechte
gewesen sein könnte. Da sie den ASKANIERN gehörte, darf
mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß das Grafenamt
für die genannten Orte im südlichen oder südwestlichen Serimunt
spätestens seit Esico bei den ASKANIERN lag, das heißt
auch unter Esicos Nachfolgern Adalbert und
Otto.
Heinemanns Ergebnis lautet: Die Herrschaftsrechte der
ASKANIER
in Serimunt in Form von Grundeigentum, Grafschaftensamt und Klostervogtei
entstanden durch Erbgang nach 1034, als das Geschlecht, dem Esicos
Mutter angehörte, in männlicher Linie ausstarb. Nicht ganz deutlich
wird, ob nach Heinemann Esico oder Esicos Vater als erster
diese ganzen Rechte wahrnahm. Er bezeichnet zunächst die Mutter als
"einzige Allodialerbin des ausgegangenen Stammes", doch dann heißt
es, daß "durch seine Mutter" - also nicht: nach dem Tod der Mutter
- auf Esico die Rechte übergingen. Da, wie schon erwähnt,
Esico
spätestens 1036 - also zwei Jahre nach dem vermeintlichen Erbgang
- als eigenständiger Graf auftritt, dürfte Heinemanns Auffassung
so zu interpretieren sein, daß
Esico der erste
ASKANIER
mit Herrschafstrechten in Serimunt war.
Der bereits erwähnte Annalista Saxo nennt einen
gewissen Siegfried, Sohn eines Markgrafen, "avunculus" von Esico.
Wenn wir diesen Ausdruck mit "Mutterbruder" übersetzen, hätten
wir einen Quellenbeleg dafür, daß ein Vertreter des Hochadels
Esicos
Großvater
war. Dieser Markgraf, der Hodo hieß, 993 starb und offenbar markgräfliche
Rechte östlich der Elbe im Bereich der Nieder-Lausitz besaß,
wäre der Vater von Esicos Mutter gewesen. Ob sie, wie Heinemann
meint, 1034 noch lebte, ist nicht überliefert und obendrein zweifelhaft.
Denn Markgraf Hodo starb nicht jung [Er ist fast 30 Jahre als Graf und
Markgraf in den Quellen belegt.], so daß seine Tochter ihn kaum um
40 Jahre überlebt haben wird. Auch ist nicht gesagt - und wiederum
nicht wahrscheinlich -, daß
Esicos Mutter
die Erbin
Markgraf Hodos und ihrer anderen Verwandten war. Denn sie hatte ja einen
Bruder Siegfried, der zumindest 1030 noch lebte. Er sollte zwar die geistliche
Laufbahn einschlagen, doch hatte er sich daraus gelöst und führte
danach ein weltliches Leben. Hinzu kommt, daß Heinemann die Verwandtschaft
Hodos mit dem Geschlecht, dessen Aussterben er in das Jahr 1034 setzt,
nicht beweist.
Daher ist es wohl naheliegend, in Hodo eine Halbbruder
Thietmars des Älteren zu sehen. Die unmittelbaren Nachkommen Hodos
- und dazu zählt seine Tochter ebenfalls - sind demnach nicht, wie
wahrscheinlich gewünscht, von Thietmars des Älteren Nachkommen
aus Hodos Erbschaft ausgeschaltet worden. Angesichts fehlender Informationen
über Grafenrechte des Hauptstammes der CHRISTIAN-Sippe in Serimunt
in den Jahren anch 1015 und einstiger Grafenrechte Hodos in diesem Gebiet
ist es deshalb nicht unmöglich, daß die ASKANIER dort
schon vor 1032/34 Rechte wahrnahmen. Anderereseits deuten Indizien darauf
hin, daß Rechte der CHRISTIAN-Sippe in Serimunt nicht unmittelbar
nach ihrem Aussterben auf die ASKANIER übergegangen sind. Dazukönnte
die Vogtei über Kloster Nienburg gehören, die wegen des Besitzes
des Klosters in Serimunt zu beachten ist. Nach Heinemann traten die ASKANIER
gleich 1032/34 die Nachfolge der CHRISTIAN-Sippe an. Sicher dürfte
richtig sein, daß dioe Vogtei innerhalb der Gründerfamilie vererbt
wurde, so daß sie wohl bis 1032/34 bei der CHRISTIAN-Sippe
verblieb. Danach geriet sie selbstverständlich in andere Hände
und gehörte 1073 Esicos Sohn, dem ASKANIER Adalbert.
Zwischen 1032/34 und 1073 treten nun aber in zwei Urkunden für Kloster
Nienburg andere Vertreter des ostsächsischen Hochadels als Interveienten
auf: 1041 ist es Markgraf Ekkehard von Meißen und 1062 Markgraf Dedi
von der Ostmark.
Die unmittelbare Übertragung von Rechten der CHRISTIAN-Sippe
an
die ASKANIER hat Heinemann allerdings nicht ohne jegliche Quellenbasis
behauptet. In einem solchen Fall, der aber für den benachbarten Schwabengau
gilt, ist eine solche Übertragung so gut wie erwiesen: Das nicht genau
lokalisierbare Wyrinthagorod lag 1032 in der Grafschaft Hodos und
1041 in der Esicos. Auch für das Grafenamt im südlichen
Serimunt führt Heinemann ein entsprechendes Beispiel an: 945 befanden
sich die Orte Pohchutikiwe und Vuizekiani in der Grafschaft Christians,
1043/44 die Orte Bochutize und Wizega in der Grafschaft Esicos.
Dieser zeitliche Abstand und die Nichterwähnung gräflicher Rechte
der CHRISTIAN-Sippe in Serimunt zwischen 115 und 1032/34 lassen
aber die schon erwogene Möglichkeit zu, daß die
ASKANIER
vor dem Aussterben dieses Geschlechts bereits Grafenrechte in Serimunt
hatte.
All das macht es nicht gerade wahrscheinlich, daß
Hodo seine Tochter einem Mann aus unteren Adelskreisen gab. Diese Vermutung
läßt sich durch einige andere Zusammenhänge noch erhärten
Wir besitzen zwei Urkunden, in denen Esico Gruneigentum veräußert.
Es ist einmal Fulkmeresroth, das leider nur insofern lokalisiert
ist, als Esico dort auch das Grafenamt hatte, das aber mit gutem
Grund als Volkmannsrode gedeutet wird. Es ist heute eine Wüstung zwischen
Abberode und Stangerode im Schwabengau und bildete damals den Mittelpunkt
einer recht großen Grundherrschaft von 100 Hufen [Trotz allen Streits
über das, was im 11. Jh. eine Hufe war, darf bei 100 Hufen von einer
großen
Grundherrschaft gesprochen werden.]. Sie gehörte
Esico
nach Erbrecht, und schon diese Wendung richtet den Blick mehr auf väterliche,
denn auf mütterliche Herkunft. Hinzu kommte, daß Markgraf Hodo
mit keinerlei Rechten im Schwabengau ausgewiesen ist. Die andere Grundbesitzübertragung
Esicos
betraf
das Gut Rogaz im Gau Susilini. Auch diese Lokalisation ist unzureichend,
doch dürfte das Gut südlich oder südöstlich vom Gau
Serimunt zu suchen sein. Über die Größe verlautet hier
nichts; sie läßt sich aber erschließen. Beide Male ist
das Bistum Naumburg der Empfänger, und zwischen beiden Urkunden liegen
wohl nur wenige Monate. Die erste Urkunde ist aber nicht besiegelt worden,
und spätere Urkunden zeigen Volkmannsrode in askanischenm Besitz.
Die Erklärung könnte sein, daß die Veräußerung
von Volkmannsrode letztlich unterblieb und an dessen Stelle Rogaz trat,
so daß Rogaz ungefähr die Größe von Volkmannsrode
besessen haben wird.
Es wird darin als Adalberts Erbe bezeichnet, so
daß schon Esico Rechte am Ballenstedter Kloster besessen haben
muß. Eine gefälschte Urkunde, die keinen ASKANIER erwähnt,
verlegt die Gründung dieses Klosters in die Zeit HEINRICHS
III. (1039-1056), und das dürfte, unabhängig von der
Fälschung, stimmen, da König HEINRICH
IV. darauf verweist. Umfangreichere Besitzungen Esicos,
die zu seinen Stamsitz passen würden - unter Beachtung dessen, daß
Esico zwei große Nebengrudherrschaften besaß
- scheiden aber wohl in der Balelnstedter Umgebung aus. Dafür sind
dort zu viele Eigentumsrechte des Königtums und anderer Herren überliefert.
Grafenrechte hatten die ASKANIER anscheinend vor Adalbert überhaupt
nicht im Ballenstedter Raum.
Es ist deshalb berechtigt, den Blick auf der Suche nach
dem askanischen Stammsitz unter Esicos unmittelbaren Vorfahren
einem anderen Raum zuzuwenden, und dabei bietet sich vor allem Serimunt
an, wo Esico ja höchstwahrscheinlich Grafenrechte besaß.
Die Berechtigung, Serimunt zu beachten, erwächst auch daraus, daß
die Güter, die Esico zu veräußern gedachte bzw.
veräußerte, Volkmannsrode und Rogaz, womöglich
Randbesitzung darstellten, der gut zu einem Herrschaftszentrum in Serimunt
passen würde.
Als Ergebnis halten wir fest, daß die Herrschaftsrechte
der ASKANIER in Serimunt nicht erst, wie Heinemann es sah, nach
dem Aussterben der CHRISTIAN-Sippe entstanden sein müssen.
Zahlreiche Indizien lassen ältere Rechte, die im Zuge des expansiven
Vordringens über die Saale unter den Königen
HEINRICH I. und OTTO I.
nach 930 entstanden sein könnten, nicht unwahrscheinlich sein. Möglicherweise
im mittleren oder östlichen Serimunt angehäufte Besitzrechte,
wobei nicht zuletzt Köthen in Frage kommt, haben eventuell
dazu geführt, daß die ASKANIER dort für längere
Zeit bis in die Mitte des 11. Jh. ihren Stammsitz nahmen, ehe dann wohl
Ballenstedt unter Esico oder Adalbert, spätestens jedoch
unter Otto, in den Vordergrund trat.