Assing Helmut: Seite 112,177-180,182-188
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"Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter. Askanier und Ludowinger beim Aufbau fürstlicher Territorialherrschaften."

Die BORNESTEDTER waren mit den ASKANIERN verwandt [Der Annalista Saxo (MGH SS VI, 767) informiert ausführlich über die Genealogie der BORNSTEDTER. Danach war der Zeitgenosse Albrechts des Bären, Esico von Bornstedt, wie jener ein Urenkel Esicos von Ballenstedt.].
Doch Albrecht steht längst nicht am Anfang der Überlieferung. Er gehörte der vierten ASKANIER-Generation an, von der wir namentlich aus den Quellen wissen. Die älteste Erwähnung eines ASKANIERS stammt aus dem Jahre 1036, als Graf Esico in einer Urkunde Kaiser KONRADS II. erscheint. Er war der Urgroßvater Albrechts des Bären und Vater des Grafen Adalbert, dessen Sohn Otto wiederum Albrechts Vater war. Von Adalberts und Ottos Rechten in Serimunt berichten die Quellen gar nichts. Esico dagegen, der älteste namentlich bekannte ASKANIER, hatte Grafenrechte in einigen Orten, die mit hoher Wahrscheinklichkeit dort lagen. Es sind dies die Orte Zachaliza, Bochutize und Wizega, die nicht näher lokalisiert sind und in einer Urkunde von 1043/44 dem Erzbistum Magdeburg übertragen wurden. Nach Weyhe soll es sich um die heute wüsten Orte Zechlitz, Pechlitz und Wieseck östlich und südlich von Bernburg handeln, während Heinemann darin die Wüstungen Zachlitz und Bochlitz an der südlichen Fuhne sowie das noch existierende Wieskau sehen möchte. Beide Deutungen weisen somit wie der Quellenvergleich auf Serimunt. Obwohl es fraglich ist, daß es damals schon einen Grafschaftsmittelpunkt gab, so liegt doch Wörbzig in der Nähe dieser Orte, so daß die spätere Grafschaft Wörbzig eine Zusammenfasung der dortigen Grafenrechte gewesen sein könnte. Da sie den ASKANIERN gehörte, darf mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß das Grafenamt für die genannten Orte im südlichen oder südwestlichen Serimunt spätestens seit Esico bei den ASKANIERN lag, das heißt auch unter Esicos Nachfolgern Adalbert und Otto.
Heinemanns Ergebnis lautet: Die Herrschaftsrechte der ASKANIER in Serimunt in Form von Grundeigentum, Grafschaftensamt und Klostervogtei entstanden durch Erbgang nach 1034, als das Geschlecht, dem Esicos Mutter angehörte, in männlicher Linie ausstarb. Nicht ganz deutlich wird, ob nach Heinemann Esico oder Esicos Vater als erster diese ganzen Rechte wahrnahm. Er bezeichnet zunächst die Mutter als "einzige Allodialerbin des ausgegangenen Stammes", doch dann heißt es, daß "durch seine Mutter" - also nicht: nach dem Tod der Mutter - auf Esico die Rechte übergingen. Da, wie schon erwähnt, Esico spätestens 1036 - also zwei Jahre nach dem vermeintlichen Erbgang - als eigenständiger Graf auftritt, dürfte Heinemanns Auffassung so zu interpretieren sein, daß Esico der erste ASKANIER mit Herrschafstrechten in Serimunt war.
Der bereits erwähnte Annalista Saxo nennt einen gewissen Siegfried, Sohn eines Markgrafen, "avunculus" von Esico. Wenn wir diesen Ausdruck mit "Mutterbruder" übersetzen, hätten wir einen Quellenbeleg dafür, daß ein Vertreter des Hochadels Esicos Großvater war. Dieser Markgraf, der Hodo hieß, 993 starb und offenbar markgräfliche Rechte östlich der Elbe im Bereich der Nieder-Lausitz besaß, wäre der Vater von Esicos Mutter gewesen. Ob sie, wie Heinemann meint, 1034 noch lebte, ist nicht überliefert und obendrein zweifelhaft. Denn Markgraf Hodo starb nicht jung [Er ist fast 30 Jahre als Graf und Markgraf in den Quellen belegt.], so daß seine Tochter ihn kaum um 40 Jahre überlebt haben wird. Auch ist nicht gesagt - und wiederum nicht wahrscheinlich -, daß Esicos Mutter die Erbin Markgraf Hodos und ihrer anderen Verwandten war. Denn sie hatte ja einen Bruder Siegfried, der zumindest 1030 noch lebte. Er sollte zwar die geistliche Laufbahn einschlagen, doch hatte er sich daraus gelöst und führte danach ein weltliches Leben. Hinzu kommt, daß Heinemann die Verwandtschaft Hodos mit dem Geschlecht, dessen Aussterben er in das Jahr 1034 setzt, nicht beweist.
Daher ist es wohl naheliegend, in Hodo eine Halbbruder Thietmars des Älteren zu sehen. Die unmittelbaren Nachkommen Hodos - und dazu zählt seine Tochter ebenfalls - sind demnach nicht, wie wahrscheinlich gewünscht, von Thietmars des Älteren Nachkommen aus Hodos Erbschaft ausgeschaltet worden. Angesichts fehlender Informationen über Grafenrechte des Hauptstammes der CHRISTIAN-Sippe in Serimunt in den Jahren anch 1015 und einstiger Grafenrechte Hodos in diesem Gebiet ist es deshalb nicht unmöglich, daß die ASKANIER dort schon vor 1032/34 Rechte wahrnahmen. Anderereseits deuten Indizien darauf hin, daß Rechte der CHRISTIAN-Sippe in Serimunt nicht unmittelbar nach ihrem Aussterben auf die ASKANIER übergegangen sind. Dazukönnte die Vogtei über Kloster Nienburg gehören, die wegen des Besitzes des Klosters in Serimunt zu beachten ist. Nach Heinemann traten die ASKANIER gleich 1032/34 die Nachfolge der CHRISTIAN-Sippe an. Sicher dürfte richtig sein, daß dioe Vogtei innerhalb der Gründerfamilie vererbt wurde, so daß sie wohl bis 1032/34 bei der CHRISTIAN-Sippe verblieb. Danach geriet sie selbstverständlich in andere Hände und gehörte 1073 Esicos Sohn, dem ASKANIER Adalbert. Zwischen 1032/34 und 1073 treten nun aber in zwei Urkunden für Kloster Nienburg andere Vertreter des ostsächsischen Hochadels als Interveienten auf: 1041 ist es Markgraf Ekkehard von Meißen und 1062 Markgraf Dedi von der Ostmark.
Die unmittelbare Übertragung von Rechten der CHRISTIAN-Sippe an die ASKANIER hat Heinemann allerdings nicht ohne jegliche Quellenbasis behauptet. In einem solchen Fall, der aber für den benachbarten Schwabengau gilt, ist eine solche Übertragung so gut wie erwiesen: Das nicht genau lokalisierbare Wyrinthagorod lag 1032 in der Grafschaft Hodos und 1041 in der Esicos. Auch für das Grafenamt im südlichen Serimunt führt Heinemann ein entsprechendes Beispiel an: 945 befanden sich die Orte Pohchutikiwe und Vuizekiani in der Grafschaft Christians, 1043/44 die Orte Bochutize und Wizega in der Grafschaft Esicos. Dieser zeitliche Abstand und die Nichterwähnung gräflicher Rechte der CHRISTIAN-Sippe in Serimunt zwischen 115 und 1032/34 lassen aber die schon erwogene Möglichkeit zu, daß die ASKANIER vor dem Aussterben dieses Geschlechts bereits Grafenrechte in Serimunt hatte.
All das macht es nicht gerade wahrscheinlich, daß Hodo seine Tochter einem Mann aus unteren Adelskreisen gab. Diese Vermutung läßt sich durch einige andere Zusammenhänge noch erhärten Wir besitzen zwei Urkunden, in denen Esico Gruneigentum veräußert. Es ist einmal Fulkmeresroth, das leider nur insofern lokalisiert ist, als Esico dort auch das Grafenamt hatte, das aber mit gutem Grund als Volkmannsrode gedeutet wird. Es ist heute eine Wüstung zwischen Abberode und Stangerode im Schwabengau und bildete damals den Mittelpunkt einer recht großen Grundherrschaft von 100 Hufen [Trotz allen Streits über das, was im 11. Jh. eine Hufe war, darf bei 100 Hufen von einer großen Grundherrschaft gesprochen werden.]. Sie gehörte Esico nach Erbrecht, und schon diese Wendung richtet den Blick mehr auf väterliche, denn auf mütterliche Herkunft. Hinzu kommte, daß Markgraf Hodo mit keinerlei Rechten im Schwabengau ausgewiesen ist. Die andere Grundbesitzübertragung Esicos betraf das Gut Rogaz im Gau Susilini. Auch diese Lokalisation ist unzureichend, doch dürfte das Gut südlich oder südöstlich vom Gau Serimunt zu suchen sein. Über die Größe verlautet hier nichts; sie läßt sich aber erschließen. Beide Male ist das Bistum Naumburg der Empfänger, und zwischen beiden Urkunden liegen wohl nur wenige Monate. Die erste Urkunde ist aber nicht besiegelt worden, und spätere Urkunden zeigen Volkmannsrode in askanischenm Besitz. Die Erklärung könnte sein, daß die Veräußerung von Volkmannsrode letztlich unterblieb und an dessen Stelle Rogaz trat, so daß Rogaz ungefähr die Größe von Volkmannsrode besessen haben wird.
Es wird darin als Adalberts Erbe bezeichnet, so daß schon Esico Rechte am Ballenstedter Kloster besessen haben muß. Eine gefälschte Urkunde, die keinen ASKANIER erwähnt, verlegt die Gründung dieses Klosters in die Zeit HEINRICHS III. (1039-1056), und das dürfte, unabhängig von der Fälschung, stimmen, da König HEINRICH IV. darauf verweist. Umfangreichere Besitzungen Esicos, die zu seinen Stamsitz passen würden - unter Beachtung dessen, daß Esico zwei große Nebengrudherrschaften besaß - scheiden aber wohl in der Balelnstedter Umgebung aus. Dafür sind dort zu viele Eigentumsrechte des Königtums und anderer Herren überliefert. Grafenrechte hatten die ASKANIER anscheinend vor Adalbert überhaupt nicht im Ballenstedter Raum.
Es ist deshalb berechtigt, den Blick auf der Suche nach dem askanischen Stammsitz unter Esicos unmittelbaren Vorfahren einem anderen Raum zuzuwenden, und dabei bietet sich vor allem Serimunt an, wo Esico ja höchstwahrscheinlich Grafenrechte besaß. Die Berechtigung, Serimunt zu beachten, erwächst auch daraus, daß die Güter, die Esico zu veräußern gedachte bzw. veräußerte, Volkmannsrode und Rogaz, womöglich Randbesitzung darstellten, der gut zu einem Herrschaftszentrum in Serimunt passen würde.
Als Ergebnis halten wir fest, daß die Herrschaftsrechte der ASKANIER in Serimunt nicht erst, wie Heinemann es sah, nach dem Aussterben der CHRISTIAN-Sippe entstanden sein müssen. Zahlreiche Indizien lassen ältere Rechte, die im Zuge des expansiven Vordringens über die Saale unter den Königen HEINRICH I. und OTTO I. nach 930 entstanden sein könnten, nicht unwahrscheinlich sein. Möglicherweise im mittleren oder östlichen Serimunt angehäufte Besitzrechte, wobei nicht zuletzt Köthen in Frage kommt, haben eventuell dazu geführt, daß die ASKANIER dort für längere Zeit bis in die Mitte des 11. Jh. ihren Stammsitz nahmen, ehe dann wohl Ballenstedt unter Esico oder Adalbert, spätestens jedoch unter Otto, in den Vordergrund trat.