Albrecht II.                                   Graf von Weimar-Orlamünde (1206-1245)
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um 1182- wahrsch.18.2.1245
 

Ältester Sohn des Grafen Siegfried III. von Weimar-Orlamünde und der Sophie von Dänemark, Tochter von König Waldemar I.
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 320
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Albrecht von Orlamünde, Graf von Holstein
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* um 1182, + wahrscheinlich 18. Februar 1256

Eltern: Graf Siegfried von Orlamünde und Sophie, Tochter des dänischen Königs Waldemar I.
 

  oo 1211 Hedwig von Thüringen

Nach der dänischen Eroberung Nordelbingens (1201) wurde Albrecht wohl 1202 vom dänischen König Waldemar II. mit Holstein, Storman, Wagrien und Ratzeburg belehnt. Albrecht setzte das Werk der Schauenburger Grafen fort: Errichtung der Landesherrschaft durch Landesausbau (so 1211/18 Gründung des Klosters Preetz) und Verankerung des Lehnswesens. Er kämpfte als Parteigänger für Waldemar II. gegen verschiedene deutsche Fürsten; 1217-1218 war er am Kreuzzug nach Livland beteiligt. Nach Waldemars II. Gefangennahme (1223) führte Albrecht vergeblich Verhandlungen zur Freigabe des Königs. Er suchte nun die Waffenentscheidung, unterlag Januar 1225 bei Mölln einer deutschen Fürstenkoalition und blieb bis zum Frieden nach der Schlacht bei Bornhöved (1227) deren Gefangener. Später erhielt er für das verlorene Holstein von Waldemar II. Alsen als Lehen.

Literatur:
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DBL I, 215-217 - LDG, 25 - W. Biereye, Albrecht II., Graf von Orlamünde und Holstein, Nordelbingen 6, 1927; vgl. auch: Ders., ZSHG 57, 1928 - H. J. Freytag, Die Eroberung Nordelbingens durch den dän. Kg. 1201 (Fschr. K. Jordan, 1972) - U. Lange, Grundlagen der Landesherrschaft der Schauenburger in Holstein, ZSHG 99, 1974, 76-93 - E. Hoffmann, Die Bedeutung der Schlacht v. Bornhöved für die dt. und skand. Gesch., Zs. des Vereins für Lübeck. Gesch. und Altertumskunde 57, 1977, 9-37. 



Albrecht II. folgte gemeinsam mit dem Bruder und stand zeitweise hinter ihm zurück, da er bis 1227 außer Landes weilte. Er wurde 1201 Graf von Holstein-Wagrien, stand seit 1204 in dänischen Diensten und war zeitweise Regent in Dänemark und in Schwerin. Er wurde 1225 in der Schlacht bei Mölln von den SCHAUENBURGERN gefangengenommen und mußte in Holstein verzichten.

Patze Hans/Schlesinger Walter: Seite 157
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"Geschichte Thüringens"

Da Siegfried III. mit einer Tochter Waldemars I. von Dänemark verheiratet war, trat der ältere seiner beiden Söhne, Albert II. (+ vor 1255), in Beziehungen zu König Waldemar II. Als Graf von Holstein und Wagrien blieb er seiner Heimat jahrzehntelang fern. In Thüringen gebot sein Bruder Hermann II. (+ 1247).

Thorau, Peter: Teil I Seite 22,24-26,203,205,210,214,245-249,251 A,302-304
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"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.)"

Um der Bedrohung zu begegnen, die von den welfischen Herrschaftsansprüchen ausging, unterstützte Adolf III. mit dem sächsischen Herzog, dem Grafen von Orlamünde und dem Markgrafen Otto II. von Brandenburg, Dietrich von Meißen und Konrad von Landsberg sowie einer Reihe von geistlichen Fürsten das staufische Königtum PHILIPPS VON SCHWABEN im deutschen Thronstreit.
Die Grafschaft Holstein mit Hamburg, Wagrien und Stormarn übertrug Waldemar seinem jungen Neffen Albrecht von Orlamünde als dänisches Lehen, ebenso den Kern der Grafschaft Ratzeburg. Albrecht war ein Sohn seiner Schwester Sophie und des staufer-treuen ASKANIERS Siegfried von Orlamünde, der wiederum ein Neffe Herzog Bernhards von Sachsen und ein Vetter des Markgrafen Otto von Brandenburg war.
1208 hatte Albrecht von Orlamünde die Boizenburg niederlegen und das Land auf das brutalste verwüsten lassen. 1214 eroberte und zerstörte Waldemar die Schweriner Burg Wortmunde und zwang die welfisch gesinnten Grafen zur Lehnshuldigung.
Die von OTTO IV. versuchte Rückeroberung Holsteins schlug fehl. Stattdessen gelang es Waldemar II. und Albrecht von Orlamünde nach einer halbjährigen Belagerung, 1216 Stade einzunehmen. Der Holsteinischen Reimchronik zufolge richtete besonders die dänische Soldateska in der Stadt ein fürchterliches Blutbad an und vergewaltigte Frauen und Mädchen.
Bis zur Großjährigkeit seines Enkels Nikolaus II. von Schwerin übertrug Waldemar dessen Anteile am Schweriner Erbe mit allen darauf liegenden Einkünften dem ihm treu ergebenen Grafen Albrecht von Orlamünde und Holstein. Der mit diesem am 28. Februar 1221 abgeschlossene Vertrag bestimmte zudem, daß er die halbe Grafschaft Schwerin an den dänischen König auszuliefern habe, falls Nikolaus II. vorzeitig sterbe.
Otto war ein Neffe König Waldemars II. und ein Vetter Albrechts von Orlamünde, der sowohl mit dem sächsischen Herzog als auch mit den Markgrafen von Brandenburg verwandt war [Vgl. Winkelmann, Jbb. Friedrichs II., 1, Seite 428, der wahrscheinlich mit Recht annahm, daß es keine familiären Rücksichtsnahmen waren, die Albrecht fernbleiben ließen.].
Die Dänen hatten nach der Gefangennahme keine Anstalten gemacht, ihren König mit bewaffneter Macht zu befreien. Stattdessen setzten sie den Grafen Albrecht von Orlamünde als Reichsverweser ein und klagten Heinrich von Schwerin beim Papst des Friedensbruches an.
In Daneberg, wo Waldemar II. mit seinem Sohn immer noch in Haf gehalten wurde, traf der Ordensmeister mit dem Grafen von Schwerin und seinem Anhang auf der einen und mit Albrecht von Orlamünde und einigen dänischen Großen auf der anderen Seite zusammen. In Dannenberg kam am 4. Juli 1224 ein Abkommen mit Waldemar II. zustande. Die ursprünglich vom Reich für Graf Heinrich von Schwerin geforderte Lösegeldsumme von 52.000 Mark Silbers wurde auf 40.000 Mark herabgesetzt. Für die restlichen 12.000 Mark wollte das Reich aufkommen. Außerdem sollten ihm Waldemar und Albrecht von Orlamünde die besetzten Herrschaften Boizenburg und Schwerin zurückerstatten, die er dann vom Reich zu Lehen erhalten sollte. Seine von den Dänen zerstörte Burg Wortmunde sei wiederaufzubauen, und zu des Grafen Sicherheit hätten ihm Waldemar II. und Albrecht von Orlamünde Urfehde zu schwören. Das Land, mit dem Albrecht von Orlamünde vom dänischen König belehnt worden war, sollte er vom Reich als Lehen erhalten. Das aber bedeutete nicht, daß der Neffe des dänischen Königs zu einem Lehnsmann des Reiches wurde und als solcher ungestört weiterhin im Besitz Nordelbingens verblieb, sondern auch, daß das Reich zu seinen Gunsten auf die im Nordhäuser Vertrag verankerte Wiedereinsetzung der Grafen von Schaueneburg und Dassel verzichtete. Da zudem nicht zu erwarten war, daß Albrecht von Orlamünde trotz der geplanten staatsrechtlichen Abhängigkeit vom Reich als bislang treuer Gefolgsmann und Stellvertreter Waldemars eine nicht mehr an den dänischen Interessen orientierte Politik betreiben würde oder könnte.
Eingedenk der langjährigen Erfahrungen, die Heinrich von Schwerin mit König Waldemar und Albrecht von Orlamünde hatte sammeln können, scheint er weniger ratlos gewesen zu sein als die Fürsten, die nach den Verhandlungen mit den Dänen bei Bleckede verwirrt nach Hause gezogen waren.
Das nächste Angriffsziel war Holstein. Begünstigt durch den früh einsetzenden und äußerst kalten Wintter überquerten Erzbischof Gerhard von Bremen und Graf Adolf IV. von Schauenburg am 20. Dezember südlich von Hamburg mit ihrem Heer die Elbe und rückten auf Lauenburg vor. Von der anderen Seite zogen Heinrich von Schwerin und der mecklenburgische Fürst Heinrich Borwin II. von Werle heran. Noch vor Ende des Jahres schlossen die Verbündeten die Festung Lauenburg ein. Sie brachen aber bald die Belagerung ab, umgingen Hamburg und griffen Itzehoe an. Mit der Einnahme dieser Burg und der Anwesenheit ihres Heeres nördlich von Hamburg, wo sich in diesen Tagen Albrecht von Orlamünde aufhielt, drohten sie denselben von seiner Machtbasis und seinen dänischen Bundesgenossen abzuschneiden. Wirkungsvolle Unterstützung wurde Adolf IV. von Schauenburg-Holstein und seinen Verbündeten auf ihrem Feldzug gegen den ORLAMÜNDER und die Dänen von den Holsteinern zuteil. Nachdem es Waldemar II. vor etwas mehr als zwanzig Jahren gelungen war, den Grafen Adolf III. aus dessen Grafschaft Holstein zu vertreiben, hatte er seinen Neffen, den ASKANIER Albrecht von Orlamünde, mit ihr belehnt.
Es nimmt deshalb nicht wunder, daß die holsteinischen Großen bei der günstigen Gelegenheit, die sich Ende 1224 ergab, von Albrecht von Orlamünde abfielen und Adolf IV., den jungen Sohn des einst vertriebenen Adolf III., ins Land riefen. An seiner Seite beteiligten sie sich an den Kämpfen gegen die Dänen und Albrecht von Orlamünde. Ausdruck dieser Erhebung und der gefährlichen Lage, in der er sich befand, ist wohl der Versuch Albrechts von Orlamünde, sich der Stadt Hamburg und ihrer Bürger zu versichern. Am 24. Dezember 1224 bestätigte Albrecht von Orlamünde den Hamburgern ihre sämtlichen bislang erworbenen Rechte und Freiheiten. Am 11. Januar 1225 hielt sich Albrecht von Orlamünmde mit zahlreichen geistlichen und weltlichen Großen in Segeberg auf. Von dort zog er mit seinem Vetter Otto von Lüneburg gegen Graf Heinrich von Schwerin, der gerade eine namentlich nicht genannte Burg belagerte. Auf die Nachricht vom Heranziehen Albrechts von Orlamünde und Ottos von Lüneburg brach Heinrich von Schwerin die Belagerung ab und zog seinen Feinden entgegen. Wahrscheinlich in der zweiten Januarhälfte 1225 trafen bei Mölln, leicht südwestlich von Ratzeburg, die beiden Heere aufeinander. Nach der zeitgenössischen und für gewöhnlich gut unterrichteten Kölner Königschronik währte die von beiden Seiten mit großer Erbitterung ausgetragene Schlacht vom frühen Morgen bis in die Abenddämmerung hinein und forderte einen erheblichen Blutzoll. Am Ende trugen Heinrich von Schwerin und die Seinen den Sieg davon. Albrecht von Orlamünde und mit ihm viele seiner Großen fielen in Gefangenschaft. Otto von Lüneburg konnte sich vom Schlachtfeld retten und entkam über die Elbe.
Außerdem war die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, daß sich andere Fürsten zugunsten der Gefangenen militärisch einschlaten könnten [Immerhin erklärten König Ottokar I. Premysl von Böhmen, der Schwiegervater Waldemars II., sowie Otto von Lüneburg und Graf Hermann von Orlamünde, der Bruder des gefangenen Grafen Albrecht, daß sie auf das schwerste von Graf Heinrich von Schwerin beleidigt worden seien.].
Schließlich könne auch Albrecht von Orlamünde seine Freiheit wiedererlangen, wenn er alle Burgen, die seine Mannen noch zwischen Eider und Elbe hielten, zurückgäbe und ebenfalls Urfehde schwöre.
Am 17. November 1225 kam der endgültige Vertrag zustande. Außerdem mußten Waldemar und die dänischen Grafen schwören, dem Grafen Albrecht keinerlei Hilfe zur Wiedererlangung des Landes beziehungsweise der Burgen zu leisten, die er noch immer besetzt hielt oder früher innegehabt hatte. Dadurch wurde die Sache des halsstarrigen ORLAMÜNDERS, der sich nach wie vor weigerte, die noch von seinen Gefolgsleuten gehaltenen Burgen freiwillig herauszugeben, von der dänischen abgekoppelt.
 
 
 
 

1211
  oo Hedwig von Thüringen, Tochter des Landgrafen Hermann I.
   x  um 1185-   1245
 
 
 
 

Literatur:
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Patze, Hans/Schlesinger, Walter: Geschichte Thüringens, Böhlau Verlag Köln/Graz 1967 Seite 157 - Schwarz, Hilmar: Die Ludowinger Aufstieg und Fall des ersten thüringischen Landgrafengeschlechts, Wartburg-Stiftung 1993 Seite 54,91 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 - Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998, Seite 22,24-26,203,205,210,214,225,245-249, 251 A,302-304,313 A - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 1. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 25,421,423, 427,428,429,431,434-442,480,481,506,507,508 -