Ältester Sohn des Grafen Siegfried III. von Weimar-Orlamünde
und der Sophie von Dänemark, Tochter
von König Waldemar I.
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 320
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Albrecht von Orlamünde, Graf von Holstein
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* um 1182, + wahrscheinlich 18. Februar 1256
Eltern: Graf Siegfried von Orlamünde
und Sophie, Tochter des dänischen Königs Waldemar I.
oo 1211 Hedwig von Thüringen
Nach der dänischen Eroberung Nordelbingens (1201) wurde Albrecht wohl 1202 vom dänischen König Waldemar II. mit Holstein, Storman, Wagrien und Ratzeburg belehnt. Albrecht setzte das Werk der Schauenburger Grafen fort: Errichtung der Landesherrschaft durch Landesausbau (so 1211/18 Gründung des Klosters Preetz) und Verankerung des Lehnswesens. Er kämpfte als Parteigänger für Waldemar II. gegen verschiedene deutsche Fürsten; 1217-1218 war er am Kreuzzug nach Livland beteiligt. Nach Waldemars II. Gefangennahme (1223) führte Albrecht vergeblich Verhandlungen zur Freigabe des Königs. Er suchte nun die Waffenentscheidung, unterlag Januar 1225 bei Mölln einer deutschen Fürstenkoalition und blieb bis zum Frieden nach der Schlacht bei Bornhöved (1227) deren Gefangener. Später erhielt er für das verlorene Holstein von Waldemar II. Alsen als Lehen.
Literatur:
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DBL I, 215-217 - LDG, 25 - W. Biereye, Albrecht II.,
Graf von Orlamünde und Holstein, Nordelbingen 6, 1927; vgl. auch:
Ders., ZSHG 57, 1928 - H. J. Freytag, Die Eroberung Nordelbingens durch
den dän. Kg. 1201 (Fschr. K. Jordan, 1972) - U. Lange, Grundlagen
der Landesherrschaft der Schauenburger in Holstein, ZSHG 99, 1974, 76-93
- E. Hoffmann, Die Bedeutung der Schlacht v. Bornhöved für die
dt. und skand. Gesch., Zs. des Vereins für Lübeck. Gesch. und
Altertumskunde 57, 1977, 9-37.
Patze Hans/Schlesinger Walter: Seite
157
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"Geschichte Thüringens"
Da Siegfried III. mit einer Tochter Waldemars I. von Dänemark verheiratet war, trat der ältere seiner beiden Söhne, Albert II. (+ vor 1255), in Beziehungen zu König Waldemar II. Als Graf von Holstein und Wagrien blieb er seiner Heimat jahrzehntelang fern. In Thüringen gebot sein Bruder Hermann II. (+ 1247).
Thorau, Peter: Teil I Seite 22,24-26,203,205,210,214,245-249,251
A,302-304
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"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König
Heinrich (VII.)"
Um der Bedrohung zu begegnen, die von den welfischen
Herrschaftsansprüchen ausging, unterstützte Adolf III. mit dem
sächsischen Herzog, dem Grafen von Orlamünde und dem Markgrafen
Otto II. von Brandenburg, Dietrich von Meißen und Konrad von
Landsberg sowie einer Reihe von geistlichen Fürsten das staufische
Königtum PHILIPPS VON SCHWABEN
im deutschen Thronstreit.
Die Grafschaft Holstein mit Hamburg, Wagrien
und Stormarn übertrug Waldemar
seinem jungen Neffen Albrecht von Orlamünde als dänisches
Lehen, ebenso den Kern der Grafschaft Ratzeburg. Albrecht war
ein Sohn seiner Schwester Sophie und
des staufer-treuen ASKANIERS Siegfried
von Orlamünde, der wiederum ein Neffe Herzog Bernhards von
Sachsen und ein Vetter des Markgrafen Otto von Brandenburg war.
1208 hatte Albrecht von Orlamünde die Boizenburg
niederlegen und das Land auf das brutalste verwüsten lassen. 1214
eroberte und zerstörte Waldemar die
Schweriner Burg Wortmunde und zwang die
welfisch gesinnten Grafen zur Lehnshuldigung.
Die von OTTO IV. versuchte
Rückeroberung Holsteins schlug fehl. Stattdessen gelang es Waldemar
II. und Albrecht von Orlamünde nach einer halbjährigen
Belagerung, 1216 Stade einzunehmen. Der Holsteinischen Reimchronik zufolge
richtete besonders die dänische Soldateska in der Stadt ein fürchterliches
Blutbad an und vergewaltigte Frauen und Mädchen.
Bis zur Großjährigkeit seines Enkels Nikolaus
II. von Schwerin übertrug Waldemar dessen
Anteile am Schweriner Erbe mit allen darauf liegenden Einkünften dem
ihm treu ergebenen Grafen Albrecht von Orlamünde und Holstein.
Der mit diesem am 28. Februar 1221 abgeschlossene Vertrag bestimmte zudem,
daß er die halbe Grafschaft Schwerin an den dänischen König
auszuliefern habe, falls Nikolaus II. vorzeitig sterbe.
Otto war ein Neffe König
Waldemars II. und ein Vetter Albrechts von Orlamünde,
der sowohl mit dem sächsischen Herzog als auch mit den Markgrafen
von Brandenburg verwandt war [Vgl. Winkelmann, Jbb. Friedrichs II., 1,
Seite 428, der wahrscheinlich mit Recht annahm, daß es keine familiären
Rücksichtsnahmen waren, die Albrecht fernbleiben ließen.].
Die Dänen hatten nach der Gefangennahme keine Anstalten
gemacht, ihren König mit bewaffneter Macht zu befreien. Stattdessen
setzten sie den Grafen Albrecht von Orlamünde als Reichsverweser
ein und klagten Heinrich von Schwerin beim Papst des Friedensbruches an.
In Daneberg, wo Waldemar II.
mit seinem Sohn immer noch in Haf gehalten wurde, traf der Ordensmeister
mit dem Grafen von Schwerin und seinem Anhang auf der einen und mit Albrecht
von Orlamünde und einigen dänischen Großen auf der
anderen Seite zusammen. In Dannenberg kam am 4. Juli 1224 ein Abkommen
mit Waldemar II. zustande. Die ursprünglich
vom Reich für Graf Heinrich von Schwerin geforderte Lösegeldsumme
von 52.000 Mark Silbers wurde auf 40.000 Mark herabgesetzt. Für die
restlichen 12.000 Mark wollte das Reich aufkommen. Außerdem sollten
ihm Waldemar und Albrecht von Orlamünde
die
besetzten Herrschaften Boizenburg und Schwerin zurückerstatten, die
er dann vom Reich zu Lehen erhalten sollte. Seine von den Dänen zerstörte
Burg Wortmunde sei wiederaufzubauen, und zu des Grafen Sicherheit
hätten ihm Waldemar II. und Albrecht
von Orlamünde Urfehde zu schwören. Das Land, mit dem Albrecht
von Orlamünde vom dänischen König belehnt worden war,
sollte er vom Reich als Lehen erhalten. Das aber bedeutete nicht, daß
der Neffe des dänischen Königs zu einem Lehnsmann des Reiches
wurde und als solcher ungestört weiterhin im Besitz Nordelbingens
verblieb, sondern auch, daß das Reich zu seinen Gunsten auf die im
Nordhäuser Vertrag verankerte Wiedereinsetzung der Grafen von Schaueneburg
und Dassel verzichtete. Da zudem nicht zu erwarten war, daß Albrecht
von Orlamünde trotz der geplanten staatsrechtlichen Abhängigkeit
vom Reich als bislang treuer Gefolgsmann und Stellvertreter Waldemars
eine
nicht mehr an den dänischen Interessen orientierte Politik betreiben
würde oder könnte.
Eingedenk der langjährigen Erfahrungen, die Heinrich
von Schwerin mit König Waldemar
und Albrecht von Orlamünde hatte sammeln können, scheint
er weniger ratlos gewesen zu sein als die Fürsten, die nach den Verhandlungen
mit den Dänen bei Bleckede verwirrt nach Hause gezogen waren.
Das nächste Angriffsziel war Holstein. Begünstigt
durch den früh einsetzenden und äußerst kalten Wintter
überquerten Erzbischof Gerhard von Bremen und Graf Adolf IV. von Schauenburg
am 20. Dezember südlich von Hamburg mit ihrem Heer die Elbe und rückten
auf Lauenburg vor. Von der anderen Seite zogen Heinrich von Schwerin und
der mecklenburgische Fürst Heinrich Borwin II. von Werle heran. Noch
vor Ende des Jahres schlossen die Verbündeten die Festung Lauenburg
ein.
Sie brachen aber bald die Belagerung ab, umgingen Hamburg und griffen
Itzehoe an. Mit der Einnahme dieser Burg und der Anwesenheit ihres
Heeres nördlich von Hamburg, wo sich in diesen Tagen Albrecht von
Orlamünde aufhielt, drohten sie denselben von seiner Machtbasis
und seinen dänischen Bundesgenossen abzuschneiden. Wirkungsvolle Unterstützung
wurde Adolf IV. von Schauenburg-Holstein und seinen Verbündeten auf
ihrem Feldzug gegen den ORLAMÜNDER und die Dänen von den
Holsteinern zuteil. Nachdem es Waldemar II.
vor etwas mehr als zwanzig Jahren gelungen war, den Grafen Adolf III. aus
dessen Grafschaft Holstein zu vertreiben, hatte er seinen Neffen,
den ASKANIER Albrecht von Orlamünde, mit ihr belehnt.
Es nimmt deshalb nicht wunder, daß die holsteinischen
Großen bei der günstigen Gelegenheit, die sich Ende 1224 ergab,
von Albrecht von Orlamünde abfielen und Adolf IV., den jungen
Sohn des einst vertriebenen Adolf III., ins Land riefen. An seiner Seite
beteiligten sie sich an den Kämpfen gegen die Dänen und Albrecht
von Orlamünde. Ausdruck dieser Erhebung und der gefährlichen
Lage, in der er sich befand, ist wohl der Versuch Albrechts von Orlamünde,
sich der Stadt Hamburg und ihrer Bürger zu versichern. Am 24. Dezember
1224 bestätigte Albrecht von Orlamünde den Hamburgern
ihre sämtlichen bislang erworbenen Rechte und Freiheiten. Am 11. Januar
1225 hielt sich Albrecht von Orlamünmde mit zahlreichen geistlichen
und weltlichen Großen in Segeberg auf. Von dort zog er mit seinem
Vetter Otto von Lüneburg gegen Graf Heinrich von Schwerin, der gerade
eine namentlich nicht genannte Burg belagerte. Auf die Nachricht vom Heranziehen
Albrechts
von Orlamünde und Ottos von Lüneburg brach Heinrich von Schwerin
die Belagerung ab und zog seinen Feinden entgegen. Wahrscheinlich in der
zweiten Januarhälfte 1225 trafen bei Mölln, leicht südwestlich
von Ratzeburg, die beiden Heere aufeinander. Nach der zeitgenössischen
und für gewöhnlich gut unterrichteten Kölner Königschronik
währte die von beiden Seiten mit großer Erbitterung ausgetragene
Schlacht vom frühen Morgen bis in die Abenddämmerung hinein und
forderte einen erheblichen Blutzoll. Am Ende trugen Heinrich von Schwerin
und die Seinen den Sieg davon. Albrecht von Orlamünde und mit
ihm viele seiner Großen fielen in Gefangenschaft. Otto von Lüneburg
konnte sich vom Schlachtfeld retten und entkam über die Elbe.
Außerdem war die Gefahr nicht von der Hand zu weisen,
daß sich andere Fürsten zugunsten der Gefangenen militärisch
einschlaten könnten [Immerhin erklärten König
Ottokar I. Premysl von Böhmen, der Schwiegervater Waldemars
II., sowie Otto von Lüneburg und Graf Hermann von Orlamünde,
der Bruder des gefangenen Grafen Albrecht, daß sie auf das
schwerste von Graf Heinrich von Schwerin beleidigt worden seien.].
Schließlich könne auch Albrecht von Orlamünde
seine
Freiheit wiedererlangen, wenn er alle Burgen, die seine Mannen noch zwischen
Eider und Elbe hielten, zurückgäbe und ebenfalls Urfehde schwöre.
Am 17. November 1225 kam der endgültige Vertrag
zustande. Außerdem mußten Waldemar
und die dänischen Grafen schwören, dem Grafen Albrecht
keinerlei Hilfe zur Wiedererlangung des Landes beziehungsweise der Burgen
zu leisten, die er noch immer besetzt hielt oder früher innegehabt
hatte. Dadurch wurde die Sache des halsstarrigen ORLAMÜNDERS,
der sich nach wie vor weigerte, die noch von seinen Gefolgsleuten gehaltenen
Burgen freiwillig herauszugeben, von der dänischen abgekoppelt.
1211
oo Hedwig von Thüringen, Tochter des Landgrafen
Hermann I.
x um 1185- 1245
Literatur:
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Patze, Hans/Schlesinger, Walter: Geschichte
Thüringens, Böhlau Verlag Köln/Graz 1967 Seite 157 - Schwarz,
Hilmar: Die Ludowinger Aufstieg und Fall des ersten thüringischen
Landgrafengeschlechts, Wartburg-Stiftung 1993 Seite 54,91 - Thiele,
Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993
- Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König
Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998, Seite 22,24-26,203,205,210,214,225,245-249,
251 A,302-304,313 A - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 1.
Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 25,421,423,
427,428,429,431,434-442,480,481,506,507,508 -