Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 913
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Ardennengrafschaft
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Der pagus Arduennensis, im
Norden und Westen durch das Condroz, im Süden und Osten durch die
Grafschaften Yvois und Methingove begrenzt, scheint im 9. Jahrhundert die
Dekanate Stablo/Stavelot), Bastogne (Bastenaken) und Graide umfaßt
zu haben. Eine Teilung in zwei Grafschaften erfolgte entweder bereits vor
dem Vertrag von Meersen (870) oder aber als Folge dieses Vertrages, der
als Teilungslinie für Lotharingien den Flußlauf der Ourthe vorsah.
Die Aufteilung des pagus war jedoch nicht dauerhaft: Im 10. Jahrhundert
wurden die beiden Grafschaften erneut vereinigt und bildeten nun gemeinsam
die Grafschaft Ardenne beziehungsweise Bastogne. Der Träger der Grafenwürde,
der bereits die Vogteirechte über die Abtei Stablo innehatte, besaß
auch zeitweise (zumindest gilt dies für 927 bis 965) die kleine benachbarte
Grafschaft Arlon. Die ersten Inhaber der Ardennengrafschaft und der Vogtei
über Stablo waren Angehörige einer Familie, die als "ARDENNERGRAFEN"
bezeichnet werden. Die Familie stammte von Wigericus und Kunigunde
ab. Anscheinend ging die Grafschaft, nachdem sie der 943 erwähnte
Giselbert
(ein Sohn des Wigericus und Bruder von Gozelin, Bischof Adalero
von Metz und Herzog Friedrich von Ober-Lothringen) innegehabt hatte, an
dessen Neffen Rainer über, der ein Sohn von Gozelin war und Erzbischof
Adalbero von Reims, Graf Gottfried von Verdun und Graf Heinrich
von Arlon zu Brüdern hatte. Dann fiel die Grafschaft an Rainers Sohn
Gozelo, den Bruder des Bischofs Adalbero von Laon.
Die Grafschaft Ardenne/Bastogne
fand 1028 zum letzten Mal Erwähnung. Kurz danach wurde infolge
der Eheschließung der Tochter des letzten Komitatsinhabers die Grafschaft
dem Königsgut eingegliedert und bald darauf aufgeteilt.
Der östliche Teil mit Ouren und Clervaux (Clerf)
fiel an Bezelin von Ham, Vogt von Prüm und Stammvater der
Grafen von Vianden. Der übrige Territorialbesitz mit den Königshöfen
Amberloup, Ortho und Cherain wurde durch HEINRICH
III. dem Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen zu Lehen gegeben.
Um die Burg Laroche (La-Roche-en-Ardenne), die zum fiscus von Ortho gehörte,
bildete sich eine neue Grafschaft, die eng an die Grafschaft
Ardenne anknüpfte, ihre Rechtsinstitutionen (mallus/Dinggericht)
sowie die Münzstätte in Bastogne übernahm und deren Inhaber
auch die Vogtei von Stablo behielt. Nach Herzog Friedrichs Tod fiel die
Grafschaft Laroche infolge der Heirat der Witwe des Herzogs mit Graf Albrecht
III. an das Haus NAMUR. Albrecht übergab sie seinem 2. Sohn als Apanage.
Als Reichslehen und erbenloser Nachlaß ging sie gegen 1153 erneut
in Königsbesitz über, aus dem sie Graf Heinrich der Blinde von
Namur und Luxemburg zu Lehen erhielt.
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Trillmich Werner:
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"Kaiser Kônrad II. und seine Zeit" 1991 Seite 42
Die 2. Linie des MITTELMOSELGESCHLECHTS
wird
als "ARDENNERGRAFEN" bezeichnet . Sie
besaß Allodien nördlich der Mosel, im Triergau, um Metz, dazu
im Westen gräfliche Befugnisse, ausgedehnte Ländereien und Forsten
über die Flüsse Semois, Chiers und den Mittellauf der Maas hinweg
bis zur oberen Aisne, auch jenseits der Reichsgrenze in der Champagne.