Ardennengrafschaft
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 913
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Ardennengrafschaft
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Der pagus Arduennensis, im Norden und Westen durch das Condroz, im Süden und Osten durch die Grafschaften Yvois und Methingove begrenzt, scheint im 9. Jahrhundert die Dekanate Stablo/Stavelot), Bastogne (Bastenaken) und Graide umfaßt zu haben. Eine Teilung in zwei Grafschaften erfolgte entweder bereits vor dem Vertrag von Meersen (870) oder aber als Folge dieses Vertrages, der als Teilungslinie für Lotharingien den Flußlauf der Ourthe vorsah. Die Aufteilung des pagus war jedoch nicht dauerhaft: Im 10. Jahrhundert wurden die beiden Grafschaften erneut vereinigt und bildeten nun gemeinsam die Grafschaft Ardenne beziehungsweise Bastogne. Der Träger der Grafenwürde, der bereits die Vogteirechte über die Abtei Stablo innehatte, besaß auch zeitweise (zumindest gilt dies für 927 bis 965) die kleine benachbarte Grafschaft Arlon. Die ersten Inhaber der Ardennengrafschaft und der Vogtei über Stablo waren Angehörige einer Familie, die als "ARDENNERGRAFEN" bezeichnet werden. Die Familie stammte von Wigericus und Kunigunde ab. Anscheinend ging die Grafschaft, nachdem sie der 943 erwähnte Giselbert (ein Sohn des Wigericus und Bruder von Gozelin, Bischof Adalero von Metz und Herzog Friedrich von Ober-Lothringen) innegehabt hatte, an dessen Neffen Rainer über, der ein Sohn von Gozelin war und Erzbischof Adalbero von Reims, Graf Gottfried von Verdun und Graf Heinrich von Arlon zu Brüdern hatte. Dann fiel die Grafschaft an Rainers Sohn Gozelo, den Bruder des Bischofs Adalbero von Laon.
Die Grafschaft Ardenne/Bastogne fand 1028 zum letzten Mal Erwähnung. Kurz danach wurde infolge der Eheschließung der Tochter des letzten Komitatsinhabers die Grafschaft dem Königsgut eingegliedert und bald darauf aufgeteilt.
Der östliche Teil mit Ouren und Clervaux (Clerf) fiel an Bezelin von Ham, Vogt von Prüm und Stammvater der Grafen von Vianden. Der übrige Territorialbesitz mit den Königshöfen Amberloup, Ortho und Cherain wurde durch HEINRICH III. dem Herzog Friedrich von Nieder-Lothringen zu Lehen gegeben. Um die Burg Laroche (La-Roche-en-Ardenne), die zum fiscus von Ortho gehörte, bildete sich eine neue Grafschaft, die eng an die Grafschaft Ardenne anknüpfte, ihre Rechtsinstitutionen (mallus/Dinggericht) sowie die Münzstätte in Bastogne übernahm und deren Inhaber auch die Vogtei von Stablo behielt. Nach Herzog Friedrichs Tod fiel die Grafschaft Laroche infolge der Heirat der Witwe des Herzogs mit Graf Albrecht III. an das Haus NAMUR. Albrecht übergab sie seinem 2. Sohn als Apanage. Als Reichslehen und erbenloser Nachlaß ging sie gegen 1153 erneut in Königsbesitz über, aus dem sie Graf Heinrich der Blinde von Namur und Luxemburg zu Lehen erhielt.
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Trillmich Werner:
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"Kaiser Kônrad II. und seine Zeit" 1991 Seite 42

Die 2. Linie des MITTELMOSELGESCHLECHTS wird als "ARDENNERGRAFEN" bezeichnet . Sie besaß Allodien nördlich der Mosel, im Triergau, um Metz, dazu im Westen gräfliche Befugnisse, ausgedehnte Ländereien und Forsten über die Flüsse Semois, Chiers und den Mittellauf der Maas hinweg bis zur oberen Aisne, auch jenseits der Reichsgrenze in der Champagne.