Das Erbe der Andechser
------------------------------
Herzog Ottos VIII. Ehe mit Elisabeth von Tirol
war kinderlos geblieben. So galt es nun, seine Hinterlassenschaft zu verteilen.
Der letzte Meranier Herzog hatte darauf verzichtet, seine Güter zu
verkaufen oder zu verschenken, was ihm durchaus möglich gewesen wäre;
nach seinem Willen sollten sich vielmehr seine nächsten Verwandten
- das waren seine Schwestern und deren Ehemänner - das Erbe nach seinem
Tod teilen. Allerdings hatte er, wie es scheint, von vornherein davon Abstand
genommen, ein Testament zu hinterlassen. Er stellt es den Angehörigen
anheim, sich nach seinem Ableben über die Aufteilung des Erbes einig
zu werden. Dieses Verhalten mag auf den ersten Blick als Ausdruck sträflichen
Leichtsinns erscheinen. In Wirklichkeit dürfte aber der Grund für
das Fehlen einer letztwilligen Verfügung Herzog Ottos VIII.
darauf zurückzuführen sein, dass zu Lebzeiten des Herzogs nicht
feststand, wie groß das Erbe sein würde, das die Verwandten
nach seinem Tod beanspruchen könnten. Diese merkwürdige Situation
war entstanden, weil zum Meranier Erbe nicht nur Eigenbesitz gehörte,
über den allein die ANDECHSER
Familie zu bestimmen hatte, sondern weil auch ein nicht unbeträchtlicher
Teil des Vermögens Lehensgut war, über das nur mit Zustimmung
des Lehensherrn verfügt werden konnte.
Das galt insbesondere für die Bamberger Kirchenlehen,
bei denen es spätestens seit dem Verzicht Bischof Poppos auf
das Bistum im Jahre 1242 keineswegs mehr feststand, dass ein Nachfolger
die ANDECHSER
Lehen nach dem Tod Herzog Ottos VIII. an dessen nächste
Verwandte weiterleiten würde. Schließlich besaß der Bamberger
Oberhirte auch das Recht, frei gewordene Lehen an sein Hochstift zurückzunehmen
und nicht wieder auszugeben. Ähnliches galt für die Freigrafschaft
Burgund, die, obgleich durch Heirat an das ANDECHSER
Haus
gelangt, vom Reich zu Lehen ging und daher letztlich auch nur
im Einvernehmen mit der Krone von Seitenverwandten des bisherigen Inhabers
erworben werden konnte. Die Möglichkeit aber, Verhandlungen mit den
einzelnen Lehensherren zu führen und den Schwestern des Herzogs noch
zu dessen Lebzeiten ein Recht auf die Nachfolge in den ANDECHSER
Reichs-
und Kirchenlehen zu verschaffen, war gerade damals weitgehend illusorisch.
Denn angesichts der unsicheren politischen Verhältnisse, die seit
der erneuten Exkommunikation Kaiser FRIEDRICHS
II. im Jahr 1239 und insbesondere seit dessen Absetzung auf
dem Konzil von Lyon 1245 herrschten, musste stets damit gerechnet werden,
dass einmal erzielte Abkommen - sei es durch den Tod oder den Parteiwechsel
eines Lehnsherrn oder sei es auch aufgrund sonstiger Veränderungen
in den machtpolitischen Verhältnissen im Reich - jederzeit hinfällig
würden.
Angesichts dieser nur schwer abwägbaren Umstände
hatte man es daher offenbar schon Anfang der 40-er Jahre in der ANDECHSER
Familie für das Beste gehalten, die erbrechtlichen Probleme, die eine
möglicherweise kinderlos verbleibende Ehe des Herzogs aufwerfen würde,
nicht weiter zu verfolgen, sondern sich um ihre Lösung erst nach dem
Eintreten des Erbfalles zu bemühen. Daher war bereits 1242 mit Herzog
Hugo IV. von Burgund vereinbart worden, dass dieser bei einem kinderlosen
Tod Herzog Ottos VIII.
die ihm damals überlassene Freigrafschaft
Burgund so lange in Händen halten solle, bis feststünde, wer
die Nachfolge in dieser Herrschaft antreten würde.
Auch der Erbvertrag, den Herzog Otto VIII. um
die gleiche Zeit mit seinem Schwiegervater, Graf Albert III. von Tirol,
schloss, könnte mit den erwähnten erbrechtlichen Überlegungen
oder Familienbeschlüssen in Verbindung gestanden haben. Diesem Erbvertrag
war es zu verdanken, dass das Schicksal der "inter montana", der "im Gebirge"
gelegenen ANDECHSER Güter beim
Eintritt des Erbfalls im Juni 1248 von vornherein unstrittig war. Sie fielen
an Graf Albert III. von Tirol, der bislang nur über wenig Besitz nördlich
des Brenners verfügt hatte. Als dieser 1253 starb, fiel dessen Erbe
zu gleichen Teilen an seine beiden Töchter. Nun erhielt
Herzog
Ottos VIII. Witwe Elisabeth, die inzwischen den aus Franken
stammenden Grafen Gebhard von Hirschberg geheiratet hatte, die Besitzungen
nördlich der Prienner Brücke bei Landeck sowie nördlich
der Holzbrücke bei Oberau-Franzensfeste im Eisacktal. Ihrer Schwester
Adelheid, die mit Graf Meinhard III. von Görz verheiratet war, wurden
dagegen die südlich davon gelegenen Güter und Rechte zugesprochen.
Da aber auch Elisabeths Ehe mit dem HIRSCHBERGER kinderlos blieb,
sollten diese Güter nach ihrem Tod im Jahr 1256 an ihre Schwester
Adelheid und deren GÖRZER Gemahl fallen. Auf diese Weise hatte die
Kinderlosigkeit Herzog Ottos VIII. von Meranien entscheidend dazu
beigetragen, dass im Lauf des 13. Jahrhunderts im Alpenraum aus TIROLER,
ANDECHSER und GÖRZER Besitzungen
jene Herrschaft entstehen konnte, die man bald als das "Land Tirol" bezeichnete.
Wie den Geschwistern Herzog Ottos VIII. nach dessen
Tod keine Rechte an den ehemaligen Besitzungen ihrer Ahnen im unteren Inntal
und südlich des Brenners zustanden, so konnten sie auch keine Ansprüche
auf den altbayerischen Besitz des Hauses geltend machen. Die Güter
am unteren Inn, um Schärding und Neuburg, waren zusammen mit den Besitzungen
in der Steiermark und in Krain bereits Ende der 20-er Jahre als Mitgift
an ihre Schwester Agnes gegeben worden, die 1229 Friedrich den Streitbaren,
den Sohn Herzog Leopolds VI. von Österreich, geheiratet hatte. Nachdem
diese Ehe 1243 geschieden worden war, und Agnes
1248 eine Ehe mit
dem späteren Herzog Ulrich III. von Kärnten einging, gelangte
dieser Besitz mit Ausnahme des Schärdinger Teils, den Friedrich der
Streitbare nicht herausgab, an die Familie des 2. Gemahls der MERANIERIN.
Da auch diese Ehe, wie schon die 1. Verbindung, kinderlos blieb, sollte
König
Bela IV. von Ungarn, der Sohn der ANDECHSERIN
Gertrud,
die Mitgift seiner Cousine erben. Doch setzte sich Herzog Ulrich III. über
dieses Vermächtnis seiner Gattin hinweg, so dass schließlich
König Ottokar II. Premysl von Böhmen, den der Kärntner zu
seinem Erben eingesetzt hatte, in den Genuss der ANDECHSER
Besitzungen kam.
Dem Zugriff der meranischen
Erben blieben auch die Besitzungen des Hauses in Ober-Bayern entzogen,
da diese schon zu Lebzeiten Herzog Ottos VIII. von dessen wittelsbachischem
Gegner, Herzog Otto II. von Bayern, beschlagnahmt worden waren. Als erfolglos
bei der Gewinnung
ANDECHSER
Besitzes
erwies sich der WITTELSBACHER lediglich bei der Übernahme der Vogtei
über Benediktbeuern. Das seit über 100 Jahren unter
ANDECHSER
Schirmherrschaft stehende Reichskloster konnte sich nämlich noch bis
weit in das 14. Jahrhundert hinein dergleichen Ansprüchen von Seiten
der WITTELSBACHER erwehren. Aber auch bei der Eingliederung des Klosters
Dießen scheint es Schwierigkeiten gegeben zu haben, die offenbar
erst unter Herzog Ludwig II. von Bayern, dem Sohn und Nachfolger Herzog
Ottos II., endgültig beseitigt werden konnten. 1258 dürfte die
ANDECHSER
Gründung schließlich
den Rang eines landständischen bayerischen Klosters erhalten haben,
wie Herzog Ludwigs II. Privileg von diesem Jahr erkennen lässt. In
ihm erklärte der Herzog nämlich, er bestätige den Chorherren
zu Dießen alle Rechte, die das Stift von seinen Gründern, den
Herzögen von Meranien, Pfalzgrafen von Burgund und Markgrafen von
Andechs sowie von allen anderen Adeligen und Ministerialen "in unserer
Landesherrschaft" - "terre nostre" hieß es - in früheren Zeiten
erhalten hatte. Waren die ANDECHSER
aber
als Grafen von Dießen und Wolfratshausen jemals Vasallen der bayerischen
Herzöge gewesen? Der WITTELSBACHER behauptete das in seinem Privileg
von 1258 nicht ausdrücklich. Aber man merkte es der Urkunde doch deutlich
an, dass Herzog Ludwig II. einen solchen Anschein zu erwecken versuchte,
und dass er alles tat, um nur ja keinen Zweifel am rechtmäßigen
Erwerb seiner ANDECHSER Besitzungen
aufkommen zu lassen.
Der Kampf um das ANDECHSER Erbe
brach angesichts dieser Verhältnisse zunächst lediglich in Franken
aus, wo Bischof Heinrich von Bamberg bereits im Februar 1249 die Grafschaft
im Radenzgau mit dem Landgericht in der Bamberger Diözese sowie die
Burgen Giech, Niesten und Lichtenfels als Kirchenlehen,
die durch den Tod ihres bisherigen Inhabers freigeworden waren, einzuziehen
versuchte. Das Bestreben des Bischofs, den von seinen Vorgängern an
die ANDECHSER
erliehenen
Besitz nicht wieder auszugeben, sondern zum Ausbau einer geistlichen Landesherrschaft
zu verwenden, führte zu Kämpfen, die das Hochstift vor allem
mit Burggraf Friedrich von Nürnberg, dem Mann der ANDECHSERIN
Elisabeth, und Graf Friedrich von Truhendingen, der mit Margarete
von Andechs verheiratet war, zu bestehen hatte. Als man sich schließlich
zu einigen vermochte, konnte das Hochstift die Grafschaft im Radenzgau
sowie die Vogtei über die Klöster Banz und Langheim behaupten.
An die Truhendinger Erben kamen dagegen die Juragüter mit Giech und
Scheßlitz sowie die Burgen Neuhaus und Arnstein, westlich des Mains
auch die Burg Stufenberg und der Markt Baunach. Die Burggrafen von
Nürnberg erhielten dagegen die Herrschaft Bayreuth, dazu das Regnitzland,
das sie freilich bald an die Vögte von Weida verlieren sollten. Zu
den Nutznießern des Erbschaftsstreits zählten auch die Grafen
von Orlamünde, deren bereits 1247 verstorbener Vater Hermann mit Beatrix,
ebenfalls einer Schwester Herzog Ottos VIII. von Meranien, verheiratet
gewesen war. Sie erhielten die Herrschaft Plassenburg mit Kulmbach; dazu
kamen mit Berneck, Goldkronach, Wirsberg, Trabgast, Pretzendorf und Mittelberg
Burgen und Güter im Frankenwald und im Fichtelgebirge.
Konnte in Franken das meranische
Erbe nur unter großen Mühen und nicht ohne Verluste behauptet
werden, so bereitete demgegenüber die burgundische Hinterlassenschaft
zunächst offensichtlich keine Schwierigkeiten. Die Freigrafschaft
war beim Tod Herzog Ottos VIII. von Meranien noch in den Händen
Herzog Hugos IV. von Burgund, der sie einem Abkommen von 1244 zufolge bis
Allerheiligen 1248 verwalten und nutzen durfte. Nach Ablauf des Vertrages
trug er offenbar keine Bedenken, sie an Alice, ebenfalls eine Schwester
Herzog Ottos VIII., zu übergeben. Alice war seit den
30-er Jahren mit Hugo, dem Sohn jenes Grafen Johann von Chalon, vermählt,
der nach den Plänen seines Vaters, Graf Stephans von Auxonne, ursprünglich
Beatrix, die Erbtochter des im Jahr 1200 verstorbenen Pfalzgrafen
Ottos I., hätte heiraten sollen, die dann aber bekanntlich mit Herzog
Otto VII. von Meranien die Ehe schloss. Die Verbindung zwischen
Alice und Hugo, noch durch Herzog Otto VII. verabredet, stellte
somit gewissermaßen eine kleine Entschädigung für die in
früheren Jahren durch König PHILIPP
von Schwaben verhinderte Ehe zwischen Johann und der
STAUFERIN
dar.
Eine Übergabe des Landes an Alice und ihren Mann Hugo lag Ende 1248
auch insofern nahe, als die Schwester des Verstorbenen nicht nur ihre Einkünfte
in der Freigrafschaft besaß, sondern sie dort auch schon in den zurückliegenden
Jahren gelebt hatte und daher auch nicht mit Schwierigkeiten von Seiten
des einheimischen Adels zu rechnen war.
So konnten Alice und Hugo ihre freigräflichen
Rechte zunächst tatsächlich unangefochten wahrnehmen. Allerdings
hatte sich ihr Schwager, Burggraf Friedrich von Nürnberg, bereits
1249 von König WILHELM von Holland
alle Reichslehen - und dazu zählte auch die Freigrafschaft Burgund
- verleihen lassen, die Herzog Otto VIII. zu Lebzeiten besessen
hatte. Burggraf Friedrich von Nürnberg und seine Frau Elisabeth
waren daher die ersten, die wenige Jahre später die Ansprüche
auf das burgundische Erbe geltend machten. Dabei war ihnen der Vater Pfalzgraf
Hugos, Graf Johann von Chalon, behilflich. Dieser hatte aus seiner 2. Ehe
mit Isabella von Courtenay einen Sohn namens Johann, der 1255 mit Adelheid,
der Tochter Burggraf Friedrich von Nürnberg und Elisabeths,
vermählt werden sollte.
Als Adelheids Mitgift wurden 7.000 Mark Silber vereinbart,
die jedoch nicht wie üblich, von ihren Eltern erlegt werden mussten,
sondern in diesem Fall vom Vater des Bräutigams bereitzustellen waren,
dem zuvor die burggräflichen Ansprüche auf die Freigrafschaft
um die gleiche Summe verkauft worden waren. König
WILHELM von Holland bestätigte dieses Heiratsabkommen noch
im gleichen Jahr; doch kam die Ehe zwischen Johann von Chalon und Adelheid
von Nürnberg nicht zustande. Da Pfalzgraf Hugo und seine Gemahlin
Alice
entschlossen
waren, ihre Rechte auf die Freigrafschaft notfalls auch mit Waffengewalt
zu behaupten, wurde der Ehevertrag bereits 1256 für ungültig
erklärt. Die Ansprüche des burggräflichen Hauses an die
tatsächlichen Inhaber der Freigrafschaft, an Hugo und
Alice
also,
wurden für 1.040 Mark Silber verkauft. Mit Geld konnten diese wenige
Jahre später auch Graf Friedrich von Truhendingen und dessen Frau
Margarete
entschädigen,
die 1262 für 400 Mark Silber auf ihre Ansprüche verzichteten.
Damit blieben nun mehr die Forderungen der Orlamünder
Verwandten abzugelten. Diese Aufgabe gestaltete sich insofern schwieriger,
als die verwitwete Gräfin Beatrix von Orlamünde ihre Ansprüche
1265 für 20.000 Mark Silber an Herzog Hugo IV. von Burgund abgetreten
hatte. Doch war dieser 3 Jahre später bereit, auf seine Rechte zu
verzichten. Dafür mussten ihm allerdings die Pfalzgräfin Alice
und deren Sohn Ottenin – Pfalzgraf Hugo war in der Zwischenzeit verstorben
- 11.000 Vienneser Pfennige bezahlen; zudem hatten sie ihm ihre freigräflichen
Orte Dole und Rochefort zu übergeben und diese als Lehen des Herzogtums
Burgund wieder aus seinen Händen entgegen zu nehmen.
Bei der Abtretung der Orlamünder Ansprüche
an den Herzog von Burgund hatte Gräfin Beatrix im Jahr 1265
auch eine Urkunde übergeben lassen, die durch die Bischöfe von
Straßburg und Speyer ausgestellt worden war. In ihr erklärten
die beiden Kirchenfürsten, sie hätten vom Bamberger Bischof erfahren,
dass Herzog Otto VIII. von Meranien seiner Schwester Beatrix
ausdrücklich
ein Recht auf das freigräfliche Erbe zugesichert habe. Diese Urkunde
war ein eher dürftiges Zeugnis, da aus ihr nämlich nicht hervorging,
ob die Aussteller des Dokuments ihre diesbezüglichen Kenntnisse noch
von dem in den 40-er Jahren regierenden Bischof Heinrich von Bamberg oder
erst dessen Nachfolger Berthold, der seit 1260 das Bistum leitete, erhalten
hatten. Auch blieb unklar, ob das der Gräfin von Orlamünde angeblich
zugesicherte Recht die ganze Freigrafschaft betraf oder es sich dabei lediglich
um Teilansprüche handelte, wie sie auch von den beiden anderen Schwestern
geltend gemacht worden waren.
Ende der 60-er Jahre, als sich Herzog Hugo IV. von Burgund
seine Ansprüche auf die Freigrafschaft abkaufen ließ, wurde
diese Urkunde der Pfalzgräfin Alice und ihren Sohn Ottenin
ausgehändigt. Sie war als Rechtstitel damit zwar wertlos geworden,
sollte aber Anlass zur Anfertigung eines weiteren Dokuments geben. Die
Tatsache, dass die Inhaber der Freigrafschaft Verwandte hatten, die ihre
Ansprüche auf den burgundischen Erbteil nicht allein mit dem Hinweis
auf ihre Abstammung vom meranischen
Haus
geltend gemacht, sondern sich auch auf angebliche oder tatsächliche
Zusagen des letzten MERANIERS berufen
hatten, ließ nämlich allen Anschein nach am freigräflichen
Hof bald den Wunsch aufkommen, ein eindeutiges Zeugnis dafür zu besitzen,
dass die Herrschaft über die Freigrafschaft Burgund allein der Pfalzgräfin
Alice und ihren Nachkommen zustünde.
So fertigte man, nachdem die Verwandten in Deutschland
mit Geld abgefunden worden waren, zu guter Letzt noch eine Urkunde auf
den Namen des verstorbenen
Herzogs Otto VIII. von Meranien an, die
das Datum des 23. Mai 1248 trug. Mit ihr wurde die Pfalzgräfin
Alice als seine Erbin eingesetzt und zur größeren Sicherheit
auch noch von ihm adoptiert. Um keinerlei Zweifel an den Absichten des
verstorbenen Herzogs aufkommen zu lassen, ließ man ihn in der Urkunde
ausdrücklich erklären, dass niemand anderem als Alice die gesamte
Freigrafschaft mit allen Rechten und in vollem Umfang gehöre, während
ihre Schwestern, die - ein bemerkenswertes Argument - der burgundischen
Sprache nicht mächtig seien, das Erbe in Deutschland zufallen sollte.
Damit hatte die Geschichte des Hauses
ANDECHS-MERANIEN ihren Abschluss gefunden. An ihrem Ende stand
ein Zeuge, der vorgab, den Willen des letzten männlichen Angehörigen
der Familie zu kennen. Es sollte aber nur ein paar Generationen dauern,
bis Gewährsleute von ähnlicher Glaubwürdigkeit auftraten
und Wundersames über die ruhmreichen Anfänge eines frommen und
mächtigen Geschlechts zu berichten wussten.