Sohn des N.N.
Mitterauer Michael: Seite 23
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"Karolingische Markgrafen im Südosten"
Ein Graf Berthold war zusammen mit Immas Vater Hnabi 724 an der Gründung des Klosters Reichenau beteiligt. Er ist der Ahnherr der ALAHOLFINGER, die nach ihrem häufig wiederkehrenden Leitnamen auch BERTHOLDE genannt werden. Dieses Geschlecht hatte an vielen Orten Besitz, wo wir die GEROLDE angetroffen haben. H. Jähnichen hat unter anderem Seedorf, Dietingen, Dormettingen, Endingen, Waldstetten und Zillhausen Güternachbarschaft der beiden Familien nachgewiesen. Dasselbe gilt für Heidgau und Essendorf, wo sowohl Graf Udalrichs ältester Sohn Bebo als auch Graf Chadalhoh Besitz hatten. Alle diese Güter gehen wohl auf gemeinsame Ahnen der GEROLDE und BERTHOLDE zurück.
Borgolte Michael: Seite 69
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"Die Grafen Alemanniens"
BERTOLD (I)
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724 IV 25
Belege mit comes-Titel:
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Die Gründungsurkunden der Reichenau 82 Nr. I (=
Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 90 Nr. 1), 85 Nr.
11 (= Brandi 92 Nr. 2)
Belege ohne comes-Titel:
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Herimanni Augiensis Chronicon 98 ad a. 724 (mit princeps-Titel),
Vita S. Meginrati 445 c. 2, Chronik des Gallus Öhem 9
Literatur:
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Stälin, Geschichte I 242f., 618 - Baumann, Gaugrafschaften
122 - Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen 105 - Tumbült,
Hegau 691 f. - Beyerle, Gründungsgeschichte 519 mit A. 5 - Bauer,
Gau und Grafschaft 76,82 f. - Bader, Zum Problem 422-424 - Beyerle, Zum
Problem 311f. - Mayer, Die Anfänge der Reichenau 326f. - Jänichen,
Baar und Huntati 142f. - Schulze, Grafschaftsverfassung 72f.,109 - Prinz,
Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland 69,71 - Jänichen,
Nebi und Berthold - Walther, Fiskus Bodman 232-236,238 - Heidrich, Grundausstattung
52,58 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. I
In den "Gründungsurkunden" der Reichenau vom 25.
April 724 teilt der Hausmeier Karl Martell
dem dux Lantfrid und dem comes Bertoald
mit, er habe den Bischof Pirmin, der mit seinen Pilgermönchen
aus Gallien nach Alemannien gekommen sei, in seinen Schutz aufgenommen
und als Wohnort die Insel Sindleozzesauua angewiesen, damit Pirmin dort
ein Kloster errichten könne. Zur Ausstattung der Mönchsgemeinschaft
schenkt Karl Martell 5 namentlich genannte Orte aus Fiskalbesitz im Hegau
und die königliche villa Erftnotingas auf der anderen Seite des Rheins
sowie 24 abgabepflichtige Leute im Thurgau. Er befiehlt Lantfrid und Bertoald
als
seinen missi, Pirmin und seine Mönche auf die Insel zu führen
und mit den genannten Gütern auszustatten. Die Urkunden, die noch
weitere, hier nicht im einzelnen wichtige Bestimmungen enthalten, sind
schon lange als Fälschungen des 12. Jahrhunderts erkannt. Trotzdem
gilt seit Brandis eingehenden Untersuchungen als sicher, dass sie historisch
glaubwürdige Überlieferungen enthalten. Vor kurzem hat eine diplomatische
Analyse durch I. Heidrich ergeben, dass beiden Urkunden ein Königsdiplom
Theuderichs
IV. und eine Urkunde des Hausmeiers zugrundegelegen haben, die
wirklich vom April 724 datierten (Heidrich, Grundausstattung; vgl. Ewig,
Bemerkungen). Das Herrscherdiplom war demnach an Herzog Lantfrid und Graf
Bertold adressiert und verfügte die Schenkung der Insel
Reichenau an Pirmin. Die in den Falsifikaten des weiteren genannten Bodanrückorte
Markelfingen, Allensbach, Kaltbrunn, Wolirnatingen und Allmannsdorf (Karte
bei Borgolte, Kommentar: MN 15) sowie Ermatingen (ebd. N 15) und die 24
homines im Thurgau sollen aber vom Fälscher ergänzt sein. Das
von Karl Martell ausgestellte Dokument wird als Schutzbrief für Pirmin
und seine monachi peregrini angesehen. Legt man die Deutung von Heidrich
zugrunde, dann hat Bertold
am
westlichen Bodensee, dem Bereich des später belegten Fiskus Bodman,
nach Herzog Lantfrid ein Mitverfügungsrecht an merowingischem
Königsgut
ausgeübt. Wie der dux wäre er an Weisungen der fränkischen
Zentralgewalt gebunden gewesen. Aus den Urkunden geht, auch wenn man Heidrich
hinsichtlich der fünf Orte am Bodanrück und Ermatingens nicht
folgen sollte, keinesfalls hervor, dass Bertold
Graf
des Hegaus (Tumbült) oder des Thurgaus (Beyerle, Schulze 72f.) gewesen
ist. Nur in der Funktion der Königsgutsverwaltung an einem Ort ist
er bezeugt (Borgolte).
Das Jahr 724 der Reichenauer Urkunden bestätigt
Hermann der Lahme, der ansonsten den Gründungsvorgang abweichend schildert:
Sanctus Pirminius abbas et chorepiscopus a Berbtoldo et Nebi principibus
ad Karolum ductus, Augiaeque insulae ab eo praefectus, serpentes inde fugavit,
et coenobialem inibi vitam instituit annos 3 (Herimanni Augiensis Chronicon
98, vgl. Chronik des Gallus Öhem 9). An der Stelle Lantfrids steht
hier Nebi, während der Name Berhtoldus
dem Bertoaldus der Urkunden entspricht.
Bei Hermannus Contractus wird Bertold
wie
Nebi als princeps bezeichnet, während ihn der Verfasser der Vita S.
Meginrati, der sich der Gründung ebenfalls kurz zuwendet, als nobilisstmus
Alemannorum rühmt (zum angeblichen dux-Titel in der Vita bereits Dümgemone,
Adnotationes 333 mit A. 1).
Über die Einordnung Bertolds
in mehr oder weniger bekannte genealogische Zusammenhänge
ist viel geschrieben worden. Keine Grundlage in den Quellen fanden die
Thesen, Bertolt sei ein Bruder Nebis
(s. Stälin 242f., vgl. aber ebd. 618; Tumbült; Bauer 76) oder
der Sohn eines Folcwald gewesen (so Jänichen, Nebi und Berthold).
Der Name deutet auf die BERTOLDE
(ALAHOLFINGER), doch hat Beyerle (Gründungsgeschichte)
auch auf Graf Pebo im Zürichgau hingewiesen. Besonders umstritten
war die Frage, ob Bertold
der
Bertoldsbaar ihren Namen gegeben habe (zuletzt Jänichen, Baar und
Huntari) oder ob ein früherer (Baumann) oder späterer
Bertold
(Bohnenberger, Landstrichsnamen
123) in Betracht gezogen werden müsse (unentschieden Bauer 82f., Bader).
Jedenfalls dürfte der Name aber dafür sprechen, dass Bertold
mit
dem Eponymen der seit ca. 763 belegten Baar mindestens verwandt war. Da
Lantfrids Vater, Herzog Gottfried, ca. 700 in der weiteren Umgebung der
Bertoldsbaar, in Cannstatt, residiert hatte (W I Nr. 1), sollte man auch
enge Verbindungen zwischen dem Herzog und dem Grafen vermuten. Es entspräche
der politisch selbständigen Stellung Herzog Gottfrieds gegenüber
dem arnulfingisch-pippinidischen Hausmeier
und der verfassungsmäßigen Rolle des dux nach der unter Lantfrid
revidierten Lex Alamannorum, wenn Bertold
von Gottfried (+ 708/ 09) oder Lantfrid (+ 730) zum Grafen berufen worden
wäre. Freilich könnten die weitausgedehnten alaholfingischen
Besitzungen, deren Ursprung chronologisch nicht genau bestimmt werden
kann, und das fürstengleiche alaholfingische
Selbstverständnis (Borgolte, Alaholfingerurkunden) auch darauf hindeuten,
dass Bertold aufgrund einer adelsherrschaftlichen
Position comes geworden war (Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kap. I).
In Gedenkbüchern ist Bertold
nicht
nachgewiesen. Der Bertolt comis, der als verstorbener Wohltäter Reichenaus
zusammen mit Cerolt comis, Odalrich comis und Pirihtilo comi[s] in das
Verbrüderungsbuch des Inselklosters von anlegender Hand eingetragen
wurde (Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 114), hat mit großer
Wahrscheinlichkeit erst Ende des 8. Jahrhunderts gelebt (s. Art. Bertold
II).
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Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 69,184,198 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften
Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband
31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 25-28,138,140,142,154,199,206,246
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