Sohn des Grafen
Berthold im Schweinachgau; Ur-Enkel des Herzogs Berthold von Bayern
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 138
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11. Thiemo (Dietmar) I.
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F. u.eV. (1000/05) siehe 8 im Gegensatz zur Hausgenealogie
unter a)
1055 5/11 Werl Flintsbach G Neßlbach AG Hengersberg
liegt im Schweinachgau in der Grafschaft des Grafen
Tiemo DD 3, 128 f n 103
1009 1/6 Merseburg Hengersberg liegt in der Grafschaft
des Grafen Thiemo DD 3, 232 f n 198
1025 (Rehensburg) Prekarienvertrag zwischen Freising
und der Kaiserin-Witwe Kunigunde, udZ.
Tiemo
comes... Heinrih filius comitis Tiemonis DD 3, 693 n 2
1025 Regensburg Tiemo comes
Salzb.
UB 2, 127 f n 73;
1028 advocatus s. Emmerami per districtum Ratisponensis
diocesis Timo de Formbach nQ 8, 255
n 355
c 1030 Temo comes ...
Heinrih, Temo nQ 6, 87 n 102
(1034) Regensburg siehe 16
1040 17/1 Augsburg der Besitz des Klosters Rinchnach
liegt im Schweinachgau in den Grafschaften des Markgrafen Adalbert und
des Grafen Dietmar DD 5, 32 f n 25;
(1048) 8/4 Regensburg siehe 20
1049 19/2 Bamberg Hengersberg liegt in der Grafschaft
des Grafen Thiemo DD 5, 308 f n 232
c 1050 siehe 28; IV. Thiemo, Großvater des
Oudalrich von Windeperge (33) tauscht von dem Passauer Bischof Engilbert
(1045-1065) einen Zehntanteil zu Eholfing AG Passau ein, um in Vornbach
ein Pfründe für 4 Kapläne Thiemos zu errichten und
dort das Begräbnis für sich und seine Familie zu erlangen OÖ
UB 1, 627 f n 2
+ c 1050 7/3 Niedermünster:
Diemar comes
et conversus Necr. 3, 290.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 40
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8. Tiemo I.
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In der Urkunde als Sohn des Grafen
Bertold bezeichnet, in der Genealogie" jedoch Sohn und nicht Enkel
von Udalrich. Seine Amtsgrafschaft ist der Quinziggau. 1025 wohnt er der
Ranshofener Vergabung der Kaiserin Kunigunde mit
seinem Sohne Heinrich
bei (MG. DD.III.693, Nr. 2). Zum Unterhalt seines Bruders Pilgrim,
Mönch in St. Emmeran, gab er diesem Kloster Gut in Alburg
(Pez. thes. anec. I/3. 123/4). 1028 wird an St. Emmeran unter Abt Richolf
und Vogt Timo ejusdem dioecesi Gut in Simmling Pf. Deggendorf geschenkt
(Pez.a.a.O. I/3 108 "de Formbach" wohl später Nachtrag).
+ 19.III. (Nec. III. Niedermünster: Tiemo
advocatus) bald nach 1028
als seine Söhne betrachte ich
Thietmar,
Heinrich.
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Thiemo I. erscheint
als sicherer
Ahnherr der Grafen von Formbach. 1025 wohnte er mit
seinem Sohn Heinrich
der Ranshofener Vergabung der Kaiserin Kunigunde
bei. Zum Unterhalt seines Bruders Pilgrim,
Mönch in St. Emmeran, gab er diesem Kloster Gut in Alburg.
Zwei von seinen Söhnen gründeten die beiden Hauptlinien des Geschlechts:
Meginhard
die Linie der Grafen von Ratelnberg und Windberg,
Thiemo
II. die von Neuburg und Viechtenstein.
Lechner Karl: Seite 135,321 A 31
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"Die Babenberger"
In dem Epos "Die Rabenschlacht" aus der Mitte des 13.
Jahrhunderts wird übrigens ein Dietmar von Wienen mit einem
Aufgebot von 1.500 Mann erwähnt. Man darf darin wohl
Graf Tiemo I., den gemeinsamen
Ahnherrn der Grafen von Formbach und Ratelnberg, sehen (+ 1040).
In der Schenkungsurkunde von 1040 an Niederaltaich ist
die Rede von Gütern im Schweinachgau in comitatu Adalberti marchionis
et Dietmari presidis. Es ist Thietmar
(Tiemo),
Ahnherr der Grafen von Formbach-Ratelnberg.
Moritz Joseph: Seite 38-45 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und
Pütten"
Graf Thiemo I. zu Formbach
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1) Das 1. Mal, wo wir etwas von Formbach oder Varnbach
lesen, ist das Jahr 1028. Eine st. emmeramische Urkunde dieses Jahres meldete,
dass ein Timo von Formbach der Advokat
der regensburgischen Didees gewesen ist. Mit Hilfe dieser und einiger anderer
Urkunden, besonders einer tegernseeischen vom Jahre 1034 können wir
eine Hauptbeschwernis in der formbachischen
Genealogie heben und das Alter zweier Thiemo, des Vaters nämlich,
und des Sohnes bestimmen, deren einer der Ahnherr, der andere der Vater
des Grafen Ekbert I.,
des Stifters von Formbach, ist.
2) Dass es im Jahre 1028 mehrere angesehene Personen
des Namens Timo, Diethmar, oder Thiemo gegeben hat, ist gar nicht zu bezweifeln;
eben deswegen hat man den Timo von Formbach
durch den Beinamen von seinem Erbschloss Formbach unterscheiden wollen.
Dass dieser Timo, um Advokat oder Schirmvogt zu sein, schon länger
in Waffen erfahren und geübt gewesen sein muss, folglich nicht mehr
zu jung war, ist gar leicht anzunehmen; doch aber wird er kein Graf genannt.
Wirklich trifft auch zu, dass Thiemo der Vater des
Ekberts I., Stifters von Formbach, niemals ein Grafenamt ausgeübt
hat; weil in der Verteilung des Wasserzolls bei Schärding ums Jahr
1090 war Meginhard,
der Vater der Brüder Ulrich
und Hermann von Windberg, Graf genannt wird, nicht aber
Thiemo, der Bruder des
Grafen Meginhards, und Vater des
Grafen Ekberts I. Nicht einmal Hesso
oder
Henricus,
älterer Sohn des Grafen
Thiemo, war jemals vor seinem Tode zum gräflichen Amte
gelangt; weil er in einer Schenkungsurkunde seiner Tochter Himiltrud,
die gewiss nach seinem Tode ausgefertigt ist, nicht Comes, sondern geradezu
Hesso genannt wird. Nichts von allem diesen können wir begreifen,
wenn wir nicht zugeben, dass es vom Anfang des 11. Jahrhunderts bis in
die Mitte desselben einen Grafen Thiemo von Formbach
gegeben, welcher Vater vieler Söhne war, dem aber vor seinem Tode
kein Sohn im Grafenamt nachfolgte, weil er solches selbst bis in seinen
Tod verwaltete.
3) Vom Grafen Thiemo
I. verstehe ich also nicht, nur
die Urkunden vom Jahre 1005 und 1009, sondern auch die Urkunden noch vom
Jahre 1040 und 1049, wo gesagt wird, dass Flinspach, Hengersperg und die
meisten Güter des niederaltaichischen Probstei Rinchna, im Schweingau
in der Grafschaft des Grafen Thiemo
gelegen seien; denn vom Geschlecht der Grafen
von Formbach muss er gewesen sein, weil ihm schon im Jahre 1067
Graf
Ekbert I. nachfolgte, bei dessen Sohn und Enkel Ekbert
II., und Ekbert
III. diese Grafschaft geblieben ist; allein der Vater des Ekberts
I., Thiemo II. hat niemals
ein Grafenamt verwaltet; Graf
Ekbert I. war also im Grafenamt nicht seinem Vater, sondern seinem
Großvater nachgefolgt.
4) Die erste formbachische
Stiftung
setzt dieses alles in ein helleres Licht. Die Frau
Himiltrud,
die Tochter des Hesso
oder Heinrich vermachte zur Kirche Formbach 4 ihr eigentümliche
Güter und nahm den Grafen Thiemo I.
zu ihrem und zugleich zum Advokaten der Kirche an. Graf
Thiemo, weil er mehrere Söhne und schon Enkel aus seinen
Söhnen hatte, um künftigen Streitigkeiten vorzubeugen, machte
ein Familiengesetz wegen der Erbfolge in der Advokatie der Kirche zu Formbach;
dass nämlich jener unter seinen Söhnen nach ihm die Schirmvogtei
übernehmen sollte, welcher der älteste darunter sein würde.
Nun aber sagt uns die Hauptstiftungsurkunde vom Jahre 1094, dass Graf
Ekbert I. des Thiemo I.
Enkel erst in der 4. Reihe Advokat von der Kirche zu Formbach
geworden und zwar erst nach dem Jahr 1084; weil um dieses Jahr Graf
Ekbert I. das 1. Mal seine Freigebigkeit gegen diese Kirche bewies.
Es müssen also dem Thiemo I.
zwei seiner Söhne in der Advokatie gefolgt sein. Vom
Grafen Meginhard zweifle ich gar nicht, weil er wirklich
älter als Thiemo
II. war, wenigst der Ordnung nach, in der uns die Urkunde wegen
der Teilung des Wasserzolls zu Schärding die zwei Brüder Meginhard
und Thiemo
nennt. Den 3. endlich können wir am Grafen
Ulrich I. zu Varnbach erkennen, der im Jahre 1048 vorkommt. Wenn
wir die erste formbachische Stiftung
nach der unglücklichen Schlacht wider die Böhmen ins Jahr 1040
ansetzen, wie sie Aventin und alle andere wirklich in dieses Jahr gesetzt
haben, so können wir diese Ordnung in der Advokatenreihe von Formbach
vom Jahre 1040 bis 1094 ganz wohl erklären. Heinrich,
Thiemo
und
Friedrich konnten
ihm nicht in der Advokatur gefolgt sein, weil sie ihm wegen zu frühem
Tod auch nicht in der Grafschaft nachfolgten. Es sind also vom Grafen
Thiemo I. nur noch zwei gewisse Söhne weltlichen Standes,
nämlich Meginhard
und Ulrich,
übrig, von welchen der erste unmittelbar nach seinem Vater, der andere
aber nach dem Tod seines Bruders im Jahr 1066 die Advokatie übernahm.
5) Die Haupturkunde aber, welche das Alter des
Thiemo
I. feststellt, ist eine Schenkung seines Enkels Hermann I. von
Windberg, der im Jahre 1122 starb. Dieser war nach dem Tode des Grafen
Ekbert I. gewiss Advokat vom Kloster Formbach; er stammte also
gewiss von Thiemo I.
ab; weil nicht zu glauben ist, dass er das Familiengesetz seines
Ahnherrn werde umgestoßen haben. Es nennen aber sowohl Ekbert
I. als Hermann I. jenen Thiemo,
der mit der Himiltrud die erste Stiftung machte und erste Advokat zur Handhabung
der Stiftung war, ihren Ahnherrn. Graf Hermann sagt in der Urkunde, sein
Ahnherr, Graf Thiemo habe mit dem Bischof
Egilbert von Passau einen Tausch getroffen und von diesem Bischof einen
Teil des Zehnts in Eholfingen um einen Weiberg in Rutgarn und andere liegende
Gründe erhalten, welchen Zehnt er zur Kirche in Eholfing zum Unterhalt
seiner 4 Hofkapläne, die dort den öffentlichen Gottesdienst halten
mussten, vermachte. Weiter hatte auch sein Ahnherr Graf
Thiemo von eben dem Bischof Egilbert das Begräbnis für
seine Familie und die übrigen pfärrlichen Rechte zuwege gebracht.
Nun aber Bischof Egilbert oder Engelbert von Passau regierte die passauische
Kirche vom Jahr 1045 bis 1065 den 17. Mai, wo er starb. Folglich lebte
nicht nur Graf Thiemo I. noch im Jahre
1045, sondern er stand auch damals dem gräflichen Amt wirklich vor.
Der Graf Thiemo oder Dietmar
also,
welcher im Jahre 1040 und 1049 dem Schweinachgau vorstand, ist wirklich
von dem Thiemo I.
von Formbach nicht unterschieden.
6) Weil ich also auf keine Weise hier Ursache
habe, von der
formbachischen Genealogie
abzugehen, sondern nur selbe, soviel mit möglich, zu beweisen: so
nehme ich auch vom Jahre 1005 bis 1049 nicht mehr als einen Grafen
Thiemo I. an, der aber wenigstens
3 seiner weltlichen Söhne überlebt und nur zweien davon nach
sich als seine unmittelbaren Erben hinterlassen hat. Die Vorsorge, wegen
der Advokatie ein Familiengesetz zu machen, war desto nötiger, weil
wirklich bei seinem Tode, den ich ums Jahr 1055 in einem Alter von beiläufig
80 Jahren ansetze, schon 7 Enkel aus zweien seiner Söhne Thiemo
II. und Meginhard
heranwuchsen.
7) Die formbachische
Genealogie gibt dem Thiemo I. mehrere
Söhne, als einen Arnold, Piligrim,
Bruno,
Chounrad
und
Meginhard.
Den Arnold halten Aventin, Hund, Lazius usw. für den Stifter einer
neuen Linie von Lambach, wovon ich schon §.III. redete. - Piligrim
könnte
jener Religios von St. Emmeran sein, für den gewiss vor dem Jahr 1030
schon Graf Thiemo, sein Bruder, einen Hof in Alpurg opferte.
Bruno
könnte den Thiemo
selbst überlebt und noch 1064 die Grafschaft im Quinzengau,
worin damals Otmaringen nächst Osterhofen lag, verwaltet haben. Chunrad
wird ohnedem ausdrücklich Propst in Salzburg genannt, und es lässt
sich durch ihn vielleicht eine Lücke in der Reihe der Dompröbste
zu Salzburg nach dem seligen Tito ausfüllen.
Meginhard
allein könnte Beschwernis machen, wenn man ihn nicht von dem Sohn
des Thiemo I.
unterscheiden, und jenen als Meginhard I., diesen aber als Meginhard
II. annehmen würde. Wollte man endlich auch den Grafen
Ulrich aussuchen, den die formbachische
Genealogie
als den Stamm-Vater angibt, so könnte man ihn etwa auch in einer Urkunde
des
10. Jahrhunderts finden; aber da ich den sicheren Weg gehen wollte, so
ließ ich lieber alle diese Personen weg und bezeichnete sie in der
Tabelle nur mit Sternchen, um anzuzeigen, dass ihre Abstammung aus den
Urkunden nicht so klar dargetan werden kann.
oo N.N.
-
Kinder:
Heinrich I.
-
1030
Thiemo II.
-28.8.1040
Hermann II. Domprobst zu Bamberg
-
1064
Friedrich Graf von Formbach
um 1030- 1059/65
Dietrich I. Domherr zu Bamberg
-15.7.
Meginhard V.
- um
1066/73
Pilgrim Mönch in St. Emmeram
-
Ulrich II. Graf von Formbach
- um 1055