Jüngerer Sohn des
Grafen Thiemo I. von Formbach
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 138
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15. Heinrich I.(Hesso)
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F. Hausgenealogie unter b);
eV. 1025 siehe 11
IV. c 1030 siehe 11;
+ c 1030 (?).
Gemahlin:
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Himiltrud
c 1030 die Witwe Himildrud gibt mit Vollmacht
für ihren Sohn Herimann
an
St. Emmeram ein Seelgerät für ihren Herrn (Gatten)
Heinrich,
Spitzenzeugen Routpreht comes, Meginhart comes nQ 8, 222 f n 269.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 42
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15. Heinrich
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1025 Tiemonis
(I.) comitis filius (MG.DD. III. 693, Nr. 2). Gattin unbekannt;
er besaß 2 Töchter, Tuta
und Himiltrud (Mb.
4. 98/ 100 und 298/300).
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Moritz Joseph: Seite 45-50 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und
Pütten"
Heinrich I. oder Hesso, Thiemo II. von Formbach und Neuburg
am Inn, Brüder
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Nicht einmal Hesso oder
Henricus,
älterer Sohn des
Grafen Thiemo, war jemals vor seinem Tode zum gräflichen Amte
gelangt; weil er in einer Schenkungsurkunde seiner Tochter Himiltrud,
die gewiss nach seinem Tode ausgefertigt ist, nicht Comes, sondern geradezu
Hesso
genannt
wird. Nichts von allem diesen können wir begreifen, wenn wir nicht
zugeben, dass es vom Anfang des 11. Jahrhunderts bis in die Mitte desselben
einen Grafen Thiemo
von Formbach gegeben, welcher Vater vieler Söhne war, dem
aber vor seinem Tode kein Sohn im Grafenamt nachfolgte, weil er solches
selbst bis in seinen Tod verwaltete.
1) Dieser Heinrich
komme zum 1. Mal und am kenntlichsten in einer freisingischen Urkunde
vom Jahre 1025 nebst seinem Vater vor, wo er ausdrücklich der Sohn
des Grafen Thiemo,
der hier kein anderer, als Graf
Thiemo I. sein kann, genannt und dadurch von anderen unterschieden
wird. Er ist also gewiss ein Sohn des Grafen Thiemo I. und zwar der älteste,;
denn da er in der gedachten Urkunde allen anderen Grafensöhnen vorsteht,
so muss er schon gegen 30 Jahre gehabt haben und also älter nicht
nur als die übrigen, ihm nachstehende, Grafen-Söhne, sondern
auch als seine übrigen Brüder gewesen sein. Dass er aber von
dem Hesso,
dem Vater der Tuta
und Himiltrud
nicht unterschieden sei, beweist die erste formbachische
Stiftungsurkunde,
wenn man sie mit der Schenkung der Himiltrud,
seiner Tochter, und der Verteilung des Wasserzolls mit ihrer Schwester
Tuta
und
Geschwister-Kindern, den Söhnen des Grafen
Meginhard II. und des Thiemo
vergleicht. Einmal wird Himiltrud
ausdrücklich eine Tochter des Hesso
genannt und es ist gewiss diese Urkunde, die aller erste in dem formbachischen
Codex
oder wenigstens den aller ältesten gleichzeitig; teils weil der Ausdruck
gebraucht wird, die Frau Himiltrud
habe die formbachische Kirche dotiert
(man dotiert aber eine Kirche gleich im Anfang ihrer Einweihung) teils
auch, weil das nämliche Gut cheminata anfangs zur Dotation, wie es
hernach samt beträchtlicher Vermehrung zur Stiftung gegeben wird.
Mann kann also nicht 2 Himiltruden herausbringen. Ferner ist richtig, dass
die Himiltrud den
alten
Thiemo zu ihrem Advokaten und wiederum ihn und seine männliche
Deszendenz zu Advokaten der Kirche zu Formbach angenommen hat. Nun aber
hat sie, dem Gesetz und der Billigkeit nach, einen Schirmvogt bei der Familie
suchen müssen, von welcher das Hauptgut herrührte, nämlich
von der Familie von Formbach. Es ist auch richtig, dass die beiden Schwestern
den ganzen Teil des Wasserzolls bei Schärding auf der Varnbacher Seite,
und auf der entgegengesetzten, d. i. bei Suben, die ganze Hälfte bekommen
hatten, da den Söhnen des Thiemo
II. und des Grafen
Meginhard II. nur die Hälfte bei Suben zufiel. Es musste also
diese ihre Erbschaft ganz von Formbach herrühren und zwar durch den
Vater; weil sonst nicht der Vater, sondern die Mutter im formbachischen
Codex aufgezeichnet worden wäre. Die Hauptsache endlich ist, dass
die Töchter hier selbst Haupterben sogar von Formbach sind, welches
auf keine Weise hätte geschehen können, wenn nicht ihr Vater
aus dem Geschlechte von Formbach, ja selbst Herr von Formbach gewesen wäre.
Auf solche Art wäre der noch lebende alte Thiemo
I. der Vater des Hesso
und der Ahnherr der Himiltrud.
Nur eines macht noch einige Beschwernis, warum dieser Heinrich oder
Hesso ganz Formbach so eigentümlich
besitzt, dass es seine Tochter in ein Kollegiatkirche verändern kann;
da indes sein Vater in Eholfing sitzt und 4 Hofkapläne daselbst hält.
Wie dem aber immer sein mag, so gibt es doch keine andere, als die angezeigte
Art, um die nächste Verwandtschaft der Himiltrude
mit dem alten Thiemo
zu
zeigen. Es kann sein, dass Graf
Thiemo I. seinem Sohn Heinrich,
wegen seiner Gemahlin, die nach Zeugnis der ersten formbachischen
Stiftungsnachricht,
eine sehr reiche und vornehme Dame gewesen war, so viele Vorteile gegeben
hat, doch mit dem Beding der Rückkehr an des Heinrichs
andere
Brüder oder der Verwendung zu einem Kollegiatstift.
2) Von Heinrich I.
ist auch zu erinnern, dass er Suben dabei besessen habe, weil durch seine
Tochter Tuta der Grund zur Stiftung gelegt wurde. Dies ist um so wahrscheinlicher,
indem die Grafen von Formbach fast in allen jenen Orten begütert waren,
wo die Chorherren von Suben im Jahre 1126 ihre Besitzungen hatten. Sonst
ist von Heinrich
I. nichts bekannt; außer er wäre jener adelige Hesso,
welcher sowohl nach St. Emmeran als nach Ebersperg freigebig ist.
Da die Kanoniker von Suben, wie die Benediktiner von Formbach ihre Stiftungen
ums Jahr 1040 setzen, wie es dort das Alter der Eltern des Altmann, Bischofs
von Trient, hier aber noch augenscheinlicher die Nachfolge der 3 Advokaten
von Formbach bis auf Ekbert
I. ganz glaubwürdig machen: so muss auch Heinrich
I. von Formbach um das Jahr 1040 schon gestorben sein, indem
sein Tod diese beiden Stiftungen veranlasst hat.
oo N.N.
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Kinder:
Tuta
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Himiltrud
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Hermann III.
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Literatur:
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Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher
am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 104
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