Ekbert III. ist vermutlich ohne Testament gestorben.
Die einzige Erbin war nach dem baldigen kinderlosen Tode seiner Schwester
Mathilde die zweite Schwester Kunigunde, die sich aber zum 2.
Mal unter ihrem Rang verheiratet hatte. Das Ausschlaggebende bei der Erbregelung
waren die Reichslehen, die Grafschaften Neuburg-Schärding und Windenberg.
Man wird allgemein, besonders aber an höchster Stelle als untunlich
empfunden haben, dass diese an Ekbert, den unmündigen Sohn Ulrichs
III. von Deggendorf, fielen, dessen Vater ein einfacher Edelfreier war.
Andererseits waren die Grafschaften seit langem mit den allodialen Mittelpunkten
Neuburg und Windberg innig verbunden, also diese Allode von den Grafschaften
praktisch nicht zu lösen, dazu Berthold V. von Andechs,
Kunigundes
Stiefsohn, sicher der gegebene Mann für die Übernahme des gesamten
Erbes. Daher wird man Kunigundes Töchter aus ihrer 1. Ehe dem
klösterlichen Stande zugeführt und zum Verzicht zugunsten Bertholds
V. bewogen haben. Immerhin war das eine rechtliche Künstelei, und
Otakar III. von Steiermark war offenbar nicht gewillt, diese Regelung auch
bezüglich des in seiner Markgrafschaft gelegenen Ländchens Pitten
anzuerkennen und den glücklichen und mächtigen Erben sich im
eigenen Hause breit machen zu lassen, er "zog sich" zu dem Ländchen
(DChr. 3, 709). Kunigunde von Deggendorf jedoch blieb auf
ihrem Pflichtteil an dem väterlichen Erbe beschränkt, den sie
auf ihren Sohn vererbte.