MECKLENBURG
Lexikon des Mittelalters:
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Mecklenburg
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A. Slavischer Burgwall
Die Mecklenburg, ein großer slavischer Burgwall südlich von
Wismar, wurde auf der
Südspitze einer in ein Niederungsgebiet ragenden
Endmoränenzunge errichtet (grad bei
Ibrahim ibn Ya>kub
und
'Michelenburg' in der Urkunde OTTOS III.
995). Die im 7./8. Jh. gegründete
Hauptburg der Abodriten, Sitz der Fürsten des abodritischen
Gesamtverbandes,
wurde wahrscheinlich 808 erfolglos von dem dänischen König Gqttrik
(Gudfred) belagert, der
anschließend den Handelsplatz Reric
zerstörte. Seit dem späten 10. Jh. war Mecklenburg
Residenz
der NAKONIDEN.
Nach Zerstörung des Bischofssitzes Oldenburg infolge
des Slavenaufstandes von 983 nahm die Mecklenburg zeitweise dessen
Funktion mit
eigener Kirche und Kloster ein. Nach dem Tod des Fürsten Gottschalk (1066)
verlor die Mecklenburg ihre führende Stellung an Alt-Lübeck,
wurde
aber 1167 Sitz des Fürsten Pribislav. Wohl 1256
siedelten seine
Nachfolger nach Wismar über; im 14. Jh. wurde die Mecklenburg
aufgelassen.
Die ovale Wallanlage umschloß einen Innenraum von 1,4 ha. Die
erste Bauphase bestand aus einem Holz-Erde-Wall in Kastenkonstruktion
(Basisbreite von 12,75 m, Höhe von 6 m), das Gesamtvolumen betrug
rund 34.000 m³, davon für die Holzkonstruktion 9.400 m³.
Damit ist
die Mecklenburg der größte und aufwendigste aller
archäologisch
erforschten frühslavischen Burgwälle. Bis zum 12. Jh.
wurde
der Wall fünfmal erneuert. Auf der Wallinnenseite sind Reste von
Block- und Flechtwandhäusern des 7.-10. Jh. nachgewiesen;
Schuh- und Lederreste, Gußtiegel und andere Geräte deuten
auf Werkstätten im Innenraum der Mecklenburg hin. Eine Siedlung im
Vorgelände der Mecklenburg (7.-12. Jh.) erbrachte nur geringe
Hinweise
auf handwerkliche Produktion, mehrere Kleinsiedlungen in der
unmittelbaren
Umgebung hatten wahrscheinlich rein agrarischen Charakter.
P. Donat
B. Fürstentum, Herzogtum
I. Territoriale Entwicklung:
1167 gab Heinrich der Löwe
das Abodritenland (Abodriten) ohne
Wagrien und Polabien, die schon 1140/45 verlorengegangen waren,
Pribislav
als sächsisches Lehen zurück. Auch das Gebiet der
neugeschaffenen Grafschaft Schwerin wurde ausgegliedert. Pribislavs
Herrschaftsbereich umfaßte nur etwa ein Drittel des neuzeitlichen
Meclenburg. Als Heinrich der
Löwe in die Reichsacht kam, zwang König
Waldemar die
mecklenburgischen Fürsten unter dänische Lehnshoheit, die
erst
1227 mit der Schlacht bei Bornhöved abgeschüttelt wurde. 1203
konnte aus dem Ratzeburger Erbe das Land Gadebusch erworben werden. Die
Schweriner Grafen bekamen die Länder Wittenburg und Boizenburg.
Nach dem Tod Heinrich Borwins I. 1227
kam es unter seinen Enkeln zur
ersten dynastischen Teilung: Johann
erhielt Mecklenburg, das heißt das Land um die
Wismarbucht und den Schweriner See, Nikolaus
das Land Wenden
(Werle-Güstrow), Heinrich Borwin
III. das Land Rostock und
Pribislav das Land
Parchim-Richenberg. Alle vier Fürstentümer waren wieder
sächsische Lehen. Durch das Aussterben einzelner Linien kam es zu
einer Konzentration. 1256 fiel Parchim, 1314 Rostock an die Hauptlinie
Mecklenburg zurück. Werle-Güstrow hatte bis 1436
Bestand. Seit dem
Ende des 13. Jh. gelangten aus der zerfallenden Grafschaft
Dannenberg
die Länder Jabel und Wehningen (um Dömitz und Grabow) an die
mecklenburgische Hauptlinie. Heinrich
II. gelang es 1292, durch seine
Vermählung mit Beatrix,
der Tochter Markgraf Albrechts III.
von
Brandenburg, das ursprünglich pommersche, seit 1236
brandenburgische Land
Stargard zu erwerben, das seine Nachfolger mit den Ländern Lychen
und Wesenberg auch behaupten konnten. Dazu kamen 1350 noch Stadt und
Land Fürstenberg. Zwischen 1343 und 1358 gelang es Albrecht II. von Mecklenburg,
die Grafschaft Schwerin zu erwerben und ihr Grafen-Haus nach Westfalen
(Tecklenburg) zu verdrängen.
1348 hatte König Karl IV. Stargard von der
brandenburgischen und das
übrige Land von der sächsischen Lehnshoheit befreit und
Meclenburg zum
Herzogtum und Reichslehen erhoben. Johann drängte darauf seinen
älteren Bruder Albrecht zur Landesteilung. 1352 erhielt er
Stargard und einige kleinere Gebiete. Nach dem Erwerb der Grafschaft
Schwerin
sprach man von den Herzogtümern
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stargard.
Nach dem Anfall
von Werle-Güstrow war die Ausdehnung des Landes zunächst
einmal abgeschlossen. Die nordische Politik Albrechts III. brachte
keine
territorialen Veränderungen. Als 1471 mit Ulrich die Stargarder
Linie ausstarb, konnte ganz Mecklenburg in einer Hand vereinigt
werden. Nach dem
Tod Magnus' II. 1503 trat jedoch der Wunsch
nach Teilung wieder hervor.
Zunächst einigte man sich auf eine gemeinsame Regierung, danach
1520 im Neubrandenburger Hausvertrag auf ein Mittelding zwischen
Teilung und
Gemeinschaft. Diese Vereinbarung wurde jedoch nicht verwirklicht. In
den Auseinandersetzungen zwischen Heinrich
V., der in Schwerin, und Albrecht
VII., der in Güstrow regierte, erklärten sich die
Stände
Mecklenburgs 1523 für unteilbar.
II. Verfassung und Verwaltung:
In den einzelnen Territorien stand an der Spitze der jeweilige
Fürst. Wenn
auch die Anfänge der Stände in die Kolonisationszeit
zurückreichen, so beginnt ihre eigentliche Geschichte doch erst
gegen
Ausgang des 13. Jh. Die Landesherren riefen ihre Mannen zusammen,
um Vormundschaftssachen zu regeln oder um über die Tilgung ihrer
Schulden beraten zu lassen. Auch Städte waren schon beteiligt,
denn seit Beginn des 14. Jh. zogen die Fürsten sie wegen
ihrer
Finanz- und Wehrkraft regelmäßig zu den Versammlungen der
Ritterschaft hinzu. Das galt nicht für Rostock und Wismar, die
größten Städte, die versuchten, eigene Wege zu gehen.
Mit dem Beginn des 15. Jh. wurden auch die Prälaten zu den
Landtagen eingeladen.
Die Stände entstanden in den einzelnen Territorien, aus denen
Mecklenburg
zusammenwuchs. Daher richtete sich ihre Organisation nach den
jeweiligen Gebietsveränderungen. Im 15. Jh. kam es aber auch
zu Sonderlandtagen von Teilherrschaften. Die Rechte der Stände
beruhten auf fürstlichen Privilegien, die ohne Zustimmung jener
nicht
zurückgenommen werden konnten. Dem Steuerforderungsrecht der
Landesherren stand das Steuerbewilligungsrecht der Stände für
außerordentliche Forderungen gegenüber. Herzog Magnus II. setzte
seit 1484 die mecklenburgische Gesamtlandtage durch.
Zunächst übten die Fürsten Reiseherrschaft aus. Seit dem
13. Jh. hielten sie sich häufiger in Städten auf, seit
1359 besonders in Schwerin. Die Burg entwickelte sich aber im MA nicht
zum
Verwaltungsmittelpunkt des Landes. Das Amt des Marschalls wurde bei
drei Familien erblich, im Herzogtum Mecklenburg bei den LÜTZOWS, in
Werle-Güstrow bei den LEVETZOWS und
in Werle-Goldberg bei den
MALTZAHNS. An die wendischen
»Länder« (terrae)
knüpften als lokale Verwaltungen die Vogteien an. Die Vögte
(Amtleute) waren seit der Mitte des 14. Jh. fürstliche Beamte
und
Vertreter des Landesherrn in ihrem Bezirk. Da viele Grundherren die
Gerichtsbarkeit an sich gezogen hatten, beschränkte sich die
Zuständigkeit des Vogtes allmählich auf das fürstliche
Dominium und
die amtssässigen Städte und Flecken. Die Stadtgründungen
erfolgten in der Kolonisationszeit in der Regel planmäßig in
Anlehnung an eine wendische Siedlung. Die Städte gehörten zu
vier
Rechtskreisen, dem lübischen, dem Schwerin-Güstrower, dem
Parchimer und dem magdeburgisch-märkischen Recht. Die
größeren
Städte konnten sich bis zur Mitte des 14. Jh. dem
Vogteigericht entziehen.
III. Wirtschaft:
Die Wirtschaft Mecklenburgs wurde durch die Landwirtschaft bestimmt.
Die
Trennung von Hof- und Bauernacker setzte erst im 15. Jh. ein.
Roggen, Gerste und Hafer standen an Getreidearten im Vordergrund.
Bedeutung kam dem Hopfenanbau zu. Die Pferdehaltung scheint nicht
unerheblich gewesen zu sein. Die Rinder-, Schweine- und Schafzucht
diente
im wesentlichen der eigenen Versorgung und der des Umlandes. Der Adel
produzierte auch für den Export. Die landwirtschaftliche
Konjunktur
des 15./16. Jh. veranlaßte den Adel, seine grundherrlichen
Rechte zu nutzen und seine Eigenbetriebe auszubauen. Die Bauern waren,
abgesehen von den Freischulzen, die zu Lehnrecht saßen,
Erbpächter. Sie hatten neben den Diensten die unterschiedlichsten
öffentlich-rechtlichen und grundherrlichen Geld- und
Naturalabgaben zu
leisten. Da die Geldabgaben sich in ihrer Höhe nicht
veränderten, wurden sie mit der Zeit entwertet. Daher konnten die
Bauern im 15. Jh. zu Wohlstand und Ansehen gelangen. Der
Niedergang des Bauerntums ging von den Diensten aus. Waren sie
zunächst unbedeutend, so nutzten die Ritter sie zunehmend seit
Anfang des 15. Jh., um ihr vergrößertes Ackerland zu
bewirtschaften. Die Hand- und Spanndienste machten damit für den
Grundherrn den eigentlichen Wert der Bauernhöfe aus.
Der starke Zustrom an Siedlern in der Kolonisationszeit (Landesausbau
und Kolonisation) führte, nach dem Entstehen von Schwerin und
Rostock, zwischen 1218 und 1250 zur Gründung von 17 Städten.
Bis
1275 verdoppelte sich ihre Zahl. Spätere Gründungen hatten
kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Das Handwerk der Landstädte
diente im allgemeinen der Versorgung der Bevölkerung in einem
engeren
Umkreis. Auffallend ist der hohe Anteil der Wollweber und Schuhmacher.
Eine bedeutende Stellung in Handwerk und Handel nahmen die beiden
Seestädte, Rostock und Wismar, ein. Sie waren die einzigen
mecklenburg. Städte, die der Hanse angehörten.
IV. Kirchengeschichte:
Kirchlich gehörte Mecklenburg im wesentlichen zur Erzdiözese
Hamburg-Bremen,
zu den Bistümern Schwerin und Ratzeburg sowie für die Insel
Poel zu
Lübeck. Im Osten reichte das exemte Bistum Kammin seit etwa 1230
bis
Güstrow in das Land. Der Süden und Südosten unterstand
den Bistümern Havelberg
und für ein kleines Gebiet Brandenburg und damit der
Erzdiözese
Magdeburg. Über die Errichtung eines Domstifts an der Rostocker
Jakobikirche 1484 durch die Herzöge
Magnus II. und Balthasar
kam es zur
Rostocker Domfehde. Weitere Kollegiatstifte gab es in Güstrow und
Bützow, Stifte regulierter Chorherren in Ratzeburg, Broda und Alt
Strelitz.
Die ältesten Klöster des Landes gründete Bischof Berno mit
Zisterziensern: 1171 Althof (nach der Zerstörung in Doberan neu
gegründet), das mit Mönchen aus Amelungsborn an der Weser
besetzt
wurde, und 1172 Dargun, dessen Konvent aus dem Kloster Esrum auf
Seeland
kam. Die Antoniter ließen sich in Tempzin nieder, die
Kartäuser in Marienehe. Nonnenklöster errichteten die
Zisterzienser in
Zarrentin (später Benediktinerinnen), Ivenack, Rostock und Wanzka.
Die Benediktinerinnen hatten es schwer, sich zu halten. Eldena und
Rühn hatten Bestand. Dobbertin war ursprünglich
Mönchskloster und
wurde 1234 in ein Nonnenkloster umgewandelt. Neukloster übernahmen
die
Zisterzienserinnen, Rehna die Prämonstratenserinnen. Röbel
wurde von den Magdalenerinnen gegründet, 1298 nach Alt Malchow
verlegt und gelangte schließlich an die Zisterzienserinnen. Von
den
Bettelorden waren besonders die Franziskaner und die Dominikaner
vertreten.
Die Klarissen hatten sich in Ribnitz niedergelassen,
Augustiner-Eremiten in Sternberg. Die Via moderna führte zu einer
Niederlassung der Brüder vom gemeinsamen Leben in Rostock, die
dort die erste Druckerei in Mecklenburg errichteten, und zu einem
Schwesternhaus
in Bützow. Verbreitet waren die Beginen, Begarden gab es nur in
Rostock.
1419 gründete die Stadt Rostock zusammen mit den Herzögen Albrecht
V. und Johann IV. sowie
dem Bischof von Schwerin die Universität Rostock. Papst
Martin V. privilegierte sie,
allerdings ohne theologische Fakultät,
deren Errichtung erst Eugen IV.
1432 gestattete.
H. Bei der Wieden