MECKLENBURG


Lexikon des Mittelalters:
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Mecklenburg
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A. Slavischer Burgwall
Die Mecklenburg, ein großer slavischer Burgwall südlich von Wismar, wurde auf der Südspitze einer in ein Niederungsgebiet ragenden Endmoränenzunge errichtet (grad bei Ibrahim ibn Ya>kub und 'Michelenburg' in der Urkunde OTTOS III. 995). Die im 7./8. Jh. gegründete Hauptburg der Abodriten, Sitz der Fürsten des abodritischen Gesamtverbandes, wurde wahrscheinlich 808 erfolglos von dem dänischen König Gqttrik (Gudfred) belagert, der anschließend den Handelsplatz Reric zerstörte. Seit dem späten 10. Jh. war Mecklenburg Residenz der NAKONIDEN. Nach Zerstörung des Bischofssitzes Oldenburg infolge des Slavenaufstandes von 983 nahm die Mecklenburg zeitweise dessen Funktion mit eigener Kirche und Kloster ein. Nach dem Tod des Fürsten Gottschalk (1066) verlor die Mecklenburg ihre führende Stellung an Alt-Lübeck, wurde aber 1167 Sitz des Fürsten Pribislav. Wohl 1256 siedelten seine Nachfolger nach Wismar über; im 14. Jh. wurde die Mecklenburg aufgelassen.
Die ovale Wallanlage umschloß einen Innenraum von 1,4 ha. Die erste Bauphase bestand aus einem Holz-Erde-Wall in Kastenkonstruktion (Basisbreite von 12,75 m, Höhe von 6 m), das Gesamtvolumen betrug rund 34.000 m³, davon für die Holzkonstruktion 9.400 m³. Damit ist die Mecklenburg der größte und aufwendigste aller archäologisch erforschten frühslavischen Burgwälle. Bis zum 12. Jh. wurde der Wall fünfmal erneuert. Auf der Wallinnenseite sind Reste von Block- und Flechtwandhäusern des 7.-10. Jh. nachgewiesen; Schuh- und Lederreste, Gußtiegel und andere Geräte deuten auf Werkstätten im Innenraum der Mecklenburg hin. Eine Siedlung im Vorgelände der Mecklenburg (7.-12. Jh.) erbrachte nur geringe Hinweise auf handwerkliche Produktion, mehrere Kleinsiedlungen in der unmittelbaren Umgebung hatten wahrscheinlich rein agrarischen Charakter.

P. Donat
     
B. Fürstentum, Herzogtum

I. Territoriale Entwicklung:
1167 gab Heinrich der Löwe das Abodritenland (Abodriten) ohne Wagrien und Polabien, die schon 1140/45 verlorengegangen waren,
Pribislav als sächsisches Lehen zurück. Auch das Gebiet der neugeschaffenen Grafschaft Schwerin wurde ausgegliedert. Pribislavs Herrschaftsbereich umfaßte nur etwa ein Drittel des neuzeitlichen Meclenburg. Als Heinrich der Löwe in die Reichsacht kam, zwang König Waldemar die mecklenburgischen Fürsten unter dänische Lehnshoheit, die erst 1227 mit der Schlacht bei Bornhöved abgeschüttelt wurde. 1203 konnte aus dem Ratzeburger Erbe das Land Gadebusch erworben werden. Die Schweriner Grafen bekamen die Länder Wittenburg und Boizenburg. Nach dem Tod Heinrich Borwins I. 1227 kam es unter seinen Enkeln zur ersten dynastischen Teilung: Johann erhielt Mecklenburg, das heißt das Land um die Wismarbucht und den Schweriner See, Nikolaus das Land Wenden (Werle-Güstrow), Heinrich Borwin III. das Land Rostock und Pribislav das Land Parchim-Richenberg. Alle vier Fürstentümer waren wieder sächsische Lehen. Durch das Aussterben einzelner Linien kam es zu einer Konzentration. 1256 fiel Parchim, 1314 Rostock an die Hauptlinie Mecklenburg zurück. Werle-Güstrow hatte bis 1436 Bestand. Seit dem Ende des 13. Jh. gelangten aus der zerfallenden Grafschaft Dannenberg die Länder Jabel und Wehningen (um Dömitz und Grabow) an die mecklenburgische Hauptlinie. Heinrich II. gelang es 1292, durch seine Vermählung mit Beatrix, der Tochter Markgraf Albrechts III. von Brandenburg, das ursprünglich pommersche, seit 1236 brandenburgische Land Stargard zu erwerben, das seine Nachfolger mit den Ländern Lychen und Wesenberg auch behaupten konnten. Dazu kamen 1350 noch Stadt und Land Fürstenberg. Zwischen 1343 und 1358 gelang es Albrecht II. von Mecklenburg, die Grafschaft Schwerin zu erwerben und ihr Grafen-Haus nach Westfalen (Tecklenburg) zu verdrängen.
1348 hatte König Karl IV. Stargard von der brandenburgischen und das übrige Land von der sächsischen Lehnshoheit befreit und Meclenburg zum Herzogtum und Reichslehen erhoben. Johann drängte darauf seinen älteren Bruder Albrecht zur Landesteilung. 1352 erhielt er Stargard und einige kleinere Gebiete. Nach dem Erwerb der Grafschaft Schwerin sprach man von den Herzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stargard. Nach dem Anfall von Werle-Güstrow war die Ausdehnung des Landes zunächst einmal abgeschlossen. Die nordische Politik Albrechts III. brachte keine territorialen Veränderungen. Als 1471 mit Ulrich die Stargarder Linie ausstarb, konnte ganz Mecklenburg in einer Hand vereinigt werden. Nach dem Tod Magnus' II. 1503 trat jedoch der Wunsch nach Teilung wieder hervor. Zunächst einigte man sich auf eine gemeinsame Regierung, danach 1520 im Neubrandenburger Hausvertrag auf ein Mittelding zwischen Teilung und Gemeinschaft. Diese Vereinbarung wurde jedoch nicht verwirklicht. In den Auseinandersetzungen zwischen Heinrich V., der in Schwerin, und Albrecht VII., der in Güstrow regierte, erklärten sich die Stände Mecklenburgs 1523 für unteilbar.


II. Verfassung und Verwaltung:
In den einzelnen Territorien stand an der Spitze der jeweilige Fürst. Wenn auch die Anfänge der Stände in die Kolonisationszeit zurückreichen, so beginnt ihre eigentliche Geschichte doch erst gegen Ausgang des 13. Jh. Die Landesherren riefen ihre Mannen zusammen, um Vormundschaftssachen zu regeln oder um über die Tilgung ihrer Schulden beraten zu lassen. Auch Städte waren schon beteiligt, denn seit Beginn des 14. Jh. zogen die Fürsten sie wegen ihrer Finanz- und Wehrkraft regelmäßig zu den Versammlungen der Ritterschaft hinzu. Das galt nicht für Rostock und Wismar, die größten Städte, die versuchten, eigene Wege zu gehen. Mit dem Beginn des 15. Jh. wurden auch die Prälaten zu den Landtagen eingeladen.
Die Stände entstanden in den einzelnen Territorien, aus denen Mecklenburg zusammenwuchs. Daher richtete sich ihre Organisation nach den jeweiligen Gebietsveränderungen. Im 15. Jh. kam es aber auch zu Sonderlandtagen von Teilherrschaften. Die Rechte der Stände beruhten auf fürstlichen Privilegien, die ohne Zustimmung jener nicht zurückgenommen werden konnten. Dem Steuerforderungsrecht der Landesherren stand das Steuerbewilligungsrecht der Stände für außerordentliche Forderungen gegenüber. Herzog Magnus II. setzte seit 1484 die mecklenburgische Gesamtlandtage durch.
Zunächst übten die Fürsten Reiseherrschaft aus. Seit dem 13. Jh. hielten sie sich häufiger in Städten auf, seit 1359 besonders in Schwerin. Die Burg entwickelte sich aber im MA nicht zum Verwaltungsmittelpunkt des Landes. Das Amt des Marschalls wurde bei drei Familien erblich, im Herzogtum Mecklenburg bei den LÜTZOWS, in Werle-Güstrow bei den LEVETZOWS und in Werle-Goldberg bei den MALTZAHNS. An die wendischen »Länder« (terrae) knüpften als lokale Verwaltungen die Vogteien an. Die Vögte (Amtleute) waren seit der Mitte des 14. Jh. fürstliche Beamte und Vertreter des Landesherrn in ihrem Bezirk. Da viele Grundherren die Gerichtsbarkeit an sich gezogen hatten, beschränkte sich die Zuständigkeit des Vogtes allmählich auf das fürstliche Dominium und die amtssässigen Städte und Flecken. Die Stadtgründungen erfolgten in der Kolonisationszeit in der Regel planmäßig in Anlehnung an eine wendische Siedlung. Die Städte gehörten zu vier Rechtskreisen, dem lübischen, dem Schwerin-Güstrower, dem Parchimer und dem magdeburgisch-märkischen Recht. Die größeren Städte konnten sich bis zur Mitte des 14. Jh. dem Vogteigericht entziehen.

III. Wirtschaft:
Die Wirtschaft Mecklenburgs wurde durch die Landwirtschaft bestimmt. Die Trennung von Hof- und Bauernacker setzte erst im 15. Jh. ein. Roggen, Gerste und Hafer standen an Getreidearten im Vordergrund. Bedeutung kam dem Hopfenanbau zu. Die Pferdehaltung scheint nicht unerheblich gewesen zu sein. Die Rinder-, Schweine- und Schafzucht diente im wesentlichen der eigenen Versorgung und der des Umlandes. Der Adel produzierte auch für den Export. Die landwirtschaftliche Konjunktur des 15./16. Jh. veranlaßte den Adel, seine grundherrlichen Rechte zu nutzen und seine Eigenbetriebe auszubauen. Die Bauern waren, abgesehen von den Freischulzen, die zu Lehnrecht saßen, Erbpächter. Sie hatten neben den Diensten die unterschiedlichsten öffentlich-rechtlichen und grundherrlichen Geld- und Naturalabgaben zu leisten. Da die Geldabgaben sich in ihrer Höhe nicht veränderten, wurden sie mit der Zeit entwertet. Daher konnten die Bauern im 15. Jh. zu Wohlstand und Ansehen gelangen. Der Niedergang des Bauerntums ging von den Diensten aus. Waren sie zunächst unbedeutend, so nutzten die Ritter sie zunehmend seit Anfang des 15. Jh., um ihr vergrößertes Ackerland zu bewirtschaften. Die Hand- und Spanndienste machten damit für den Grundherrn den eigentlichen Wert der Bauernhöfe aus.
Der starke Zustrom an Siedlern in der Kolonisationszeit (Landesausbau und Kolonisation) führte, nach dem Entstehen von Schwerin und Rostock, zwischen 1218 und 1250 zur Gründung von 17 Städten. Bis 1275 verdoppelte sich ihre Zahl. Spätere Gründungen hatten kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Das Handwerk der Landstädte diente im allgemeinen der Versorgung der Bevölkerung in einem engeren Umkreis. Auffallend ist der hohe Anteil der Wollweber und Schuhmacher. Eine bedeutende Stellung in Handwerk und Handel nahmen die beiden Seestädte, Rostock und Wismar, ein. Sie waren die einzigen mecklenburg. Städte, die der Hanse angehörten.

IV. Kirchengeschichte:
Kirchlich gehörte Mecklenburg im wesentlichen zur Erzdiözese Hamburg-Bremen, zu den Bistümern Schwerin und Ratzeburg sowie für die Insel Poel zu Lübeck. Im Osten reichte das exemte Bistum Kammin seit etwa 1230 bis Güstrow in das Land. Der Süden und Südosten unterstand den Bistümern Havelberg und für ein kleines Gebiet Brandenburg und damit der Erzdiözese Magdeburg. Über die Errichtung eines Domstifts an der Rostocker Jakobikirche 1484 durch die Herzöge Magnus II. und Balthasar kam es zur Rostocker Domfehde. Weitere Kollegiatstifte gab es in Güstrow und Bützow, Stifte regulierter Chorherren in Ratzeburg, Broda und Alt Strelitz.
Die ältesten Klöster des Landes gründete Bischof Berno mit Zisterziensern: 1171 Althof (nach der Zerstörung in Doberan neu gegründet), das mit Mönchen aus Amelungsborn an der Weser besetzt wurde, und 1172 Dargun, dessen Konvent aus dem Kloster Esrum auf Seeland kam. Die Antoniter ließen sich in Tempzin nieder, die Kartäuser in Marienehe. Nonnenklöster errichteten die Zisterzienser in Zarrentin (später Benediktinerinnen), Ivenack, Rostock und Wanzka. Die Benediktinerinnen hatten es schwer, sich zu halten. Eldena und Rühn hatten Bestand. Dobbertin war ursprünglich Mönchskloster und wurde 1234 in ein Nonnenkloster umgewandelt. Neukloster übernahmen die Zisterzienserinnen, Rehna die Prämonstratenserinnen. Röbel wurde von den Magdalenerinnen gegründet, 1298 nach Alt Malchow verlegt und gelangte schließlich an die Zisterzienserinnen. Von den Bettelorden waren besonders die Franziskaner und die Dominikaner vertreten. Die Klarissen hatten sich in Ribnitz niedergelassen, Augustiner-Eremiten in Sternberg. Die Via moderna führte zu einer Niederlassung der Brüder vom gemeinsamen Leben in Rostock, die dort die erste Druckerei in Mecklenburg errichteten, und zu einem Schwesternhaus in Bützow. Verbreitet waren die Beginen, Begarden gab es nur in Rostock.
1419 gründete die Stadt Rostock zusammen mit den Herzögen Albrecht V. und Johann IV. sowie dem Bischof von Schwerin die Universität Rostock. Papst Martin V. privilegierte sie, allerdings ohne theologische Fakultät, deren Errichtung erst Eugen IV. 1432 gestattete.

H. Bei der Wieden