Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 47
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Abodriten, Obodriten
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I. ARCHÄOLOGIE
Die Abodriten als westslawischer Stamm gliedern sich in die Abodriten im engeren Sinne um Wismar mit dem Hauptburgen Mecklenburg, Schwerin und Dobin, die Warnower östlich davon, die Wagrier in Ost-Holstein mit Oldenburg und Lübeck, die Polanen um Ratzeburg, die Limonen bis zur Elbe. Im 7. oder späten 6. Jh. nach archäologischen Funden eingewandert (von Süden?). Von Waldgürteln umgrenzte Siedelräume entsprechen wohl dem Bereich von Kleinstämmen, darin Siedlungskammern mit zentralem Burgwall und offenen Siedlungen, die Burgbezirke (civitates, terrae) der schriftlichen Überlieferung. Große Höhenburgen in der Frühzeit. Die Verringerung der Burgwälle in spätslawischer Zeit wird mit Bildung größerer Einheiten gleichgesetzt. Einige Burgen mit Handwerkern: Holz-, Leder-, Hornbearbeitung, Eisen- und Gießergewerbe, Oldenburg und Mecklenburg durch Bildung von Suburbien auf dem Wege zur Stadt, Alt-Lübeck eine frühstädtische Siedlung. Blühender Ackerbau und Vieh (Pferde)zucht auf dem Lande, viel Fischerei. Die Verdichtung von Schatzfunden auch bei offenen Siedlungen zeugt von Handel und Einkommen einer breiten Schicht. Das archäologische Material (meist Keramik) grenzt den abodritischen Raum nicht deutlich ab, in der Küstenzone nach Osten gibt es fließende Übergänge. Spätslawisch starke Ausweitung nach Süd-Skandinavien (Ostsee-Keramik) noch ungeklärt. Deutlich ist der skandinavische Einfluß als Import, aber auch Grabbau, punktuell ethnisch bedingt. Eine germanische Restbevölkerung zeichnet sich inselhaft (zum Beispiel Bosau) ab.
II. GESCHICHTE
An der Spitze des Gesamtstammes stand als Inhaber
einer
erblichen zentralen Gewalt ein Samtherrscher oder Großfürst
(dux, rex), der aber nur eine lockere Oberherrschaft über eine
Vielzahl
von kleineren Fürsten (reguli, principes) ausgeübt haben
dürfte.
Die Herrschaftsbereiche dieser Kleinfürsten waren sicherlich nicht
identisch mit den erst seit dem 10. und 11. Jh. bezeugten oben
genannten
Teilstämmen. Die kleinfürstlichen Bereiche sind vielmehr zu
denken
entweder als Kleinstämme in der Art anderer westslawischer
Kleinverbände
bei Wilzen-Lutizen, Sorben und anderen oder aber als Burggaue, das ist
burgbeherrschte kleine Siedlungskammern, civitas im Sinne des
sogenannten
Bairischen Geographen (Mitte 9. Jahrhundert). Politisch erscheinen die
Abodriten
zunächst in engem Bunde mit dem Franken-Reich, aus dem sie sich
jedoch
noch in der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts lösen, um mehr und
mehr in den dänischen Einflußbereich zu geraten. Seit der
Mitte
des 9. Jh. scheinen sich die Teilstämme, ursprünglich wohl
nur
Kultverbände, politisch zu organisieren, veranlaßt
vielleicht
durch einen entsprechenden Eingriff König
Ludwigs des Deutschen 844.
Den OTTONEN gelang
es, die deutsche Vorherrschaft wiederherzustellen: das Abodriten-Reich
wurde in die entstehende BILLUNGER-Mark
einbezogen, in deren Rahmen es
sich seine Autonomie erhalten konnte. Im Zusammenhang mit der gesamten
Eroberungs- und Missionspolitik OTTOS I. gegenüber
den Slawen östlich von Elbe und Saale entstand 967 das abodritische
Missionsbistum
Oldenburg in Holstein, das dem Erzstuhl Hamburg-Bremen unterstellt
wurde.
Das abodritische Fürstenhaus
der
NAKONIDEN,
das von seiner Residenz Mecklenburg aus den Gesamtverband beherrschte,
nahm das Christentum an.
Der große, vom heidnischen Kampfbund der Lutizen
geführte Slawenaufstand von 983, an dem auch die Abodriten beteiligt
waren, änderte die Lage. Mehrfach wurden seither die christlichen
Kirchen niedergebrannt, die Priester samt dem Bischof verjagt; 1018
wurde
der christliche NAKONIDE Mstislaw
durch
ein Bündnis zwischen dem lutizischen und dem abodritischen
Adel aus dem Lande getrieben. - Erst als in der Mitte des 11. Jh. die
lutizische
Stellung infolge innerer Zerwürfnisse zu wanken begann, war die
Zeit
für einen Neubeginn der NAKONIDEN-Herrschaft
gekommen. Seit 1043 unternahm es der in Deutschland, England und
Dänemark
ausgebildete NAKONIDE Gottschalk,
im Kampf mit dem Prinzip der Teilstämme einen machtvollen, zentral
gelenkten abodritischen Herrschaftsstaat
aufzubauen - neben dem schon bestehenden polnischen und tschechischen.
Seine entschiedene Förderung des Christentums durch Gründung
von Klöstern, Kirchen und vor allem durch die Errichtung zweier
neuer
Bistümer in Ratzeburg und Mecklenburg verrät die Fülle
der
Macht, über die Gottschalk
geboten haben muß, ebenso
wie die Ausweitung seiner Herrschaft über die Grenzen des
Großstammes
hinaus nach Süden und Osten. Auf
Gottschalk geht anscheinend
auch die Gründung der zentral gelegenen Burgstadt Alt-Lübeck
mit ihrem günstigen Hafen zurück, aber auch die Anfänge
des Aufbaus einer fürstlichen Burgbezirksverfassung als
bedeutenden
Instruments der Zentralherrschaft nach polnischem und
tschechischem
Vorbild.
Der Sturz seines wichtigsten äußeren
Verbündeten,
des Erzbischofs Adalbert von Bremen
1066, bedeutete die Katastrophe
auch
für
Gottschalk. Abermals folgte eine Periode heidnischer Reaktion,
die erst Gottschalks Sohn Heinrich
1090/93 beendete.
Als
Heinrich
seine
Residenz nicht in der Burg seiner Väter, der Mecklenburg, nahm,
sondern
in Gottschalks
Gründung Alt-Lübeck, war klar, dass er
den Teilstämmen die politische Bedeutung zu nehmen und auf den
Bahnen
des Vaters einen zentralen Herrschaftsstaat zu errichten gedachte. Der
Ausbau der Burgbezirksorganisation dürfte weitere Fortschritte
gemacht
haben. Auch wirtschaftlich hat
Heinrich sein Land gefördert:
in Alt-Lübeck wurde nicht nur eine Gewerbesiedlung mit
einheimischen
Kräften angelegt, sondern auch eine deutsche Kaufmannskolonie, die
den westfälischen Ostseehandel in den Hafen der Stadt leitete.
Technik
und Struktur der agrarischen Produktion wurden verbessert. Wie sein
Vater,
so hat auch Heinrich seine Macht nach Süden und Osten hin
ausweiten
können: 1101 erschien er in Havelberg, 1123/24 drang er bis
Rügen
vor. So konnte er schließlich, wie gute Quellen bezeugen, den
Königstitel
annehmen. - Gleichwohl behielt die Opposition der heidnischen abodritischen
nobiles, die in dieser Zeit als mächtige Grundherren zu
denken sind, so viel Kraft, dass Heinrich
an eine Wiederherstellung
der christlichen Kirchenorganisation nicht denken konnte. Als er am
Ende
seines Lebens einen Versuch in dieser Richtung unternahm, fiel er 1127
einem Mordanschlag zum Opfer.
Sein Tod bedeutete das Ende des Abodriten-Reiches.
Auch seine Söhne und Enkel wurden rasch nacheinander umgebracht.
1131
wurde das Reich geteilt. Die westlichen Teile fielen in der Folge rasch
an sächsische Territorialfürsten (Grafen von Holstein und
Grafen
von Ratzeburg). Der Ostteil unter Fürst Niklot konnte sich
dagegen halten, über den Wendenkreuzzug von 1147 und auch
über
die Eroberungszüge hinaus, die Heinrich der Löwe seit 1160
unternahm.
1167 sah sich Heinrich genötigt, Niklots Sohn Pribyslaw
den
größten Teil seiner Herrschaft zurückzugeben; nur die
neugeschaffene
Grafschaft Schwerin blieb ihm entzogen. Pribyslaw öffnete sein
Land
nun endgültig dem Christentum und verharrte in enger Bindung an
Sachsen
und das Reich. Sein Sohn Heinrich-Borwin holte dann auch
deutsche
Siedler ins Land: aus dem alten Abodriten-Land
wurde das deutsche Land Mecklenburg.
Literatur:
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F. Wigger, Mecklenburg. Annalen bis zum Jahr 1066, 1860
- R. Wagner, Mecklenburgische Geschichte in Einzeldarstellungen II,
1899
- K. Wachowski, Slowianszczyzna zachodnia, Studya historyczne, 1903
[Neudr.
1950] - H. F. Schmid, Die Burgbezirksverfassung bei den slavischen
Völkern,
JKGS, NF 2, 1926 - O. Balzer, Okszaltach panstw pierwotnej
Slowianszczyzny
zachodniej, Pisma posmiertne III, 1936 - W. Brüske, Untersuchungen
zur Geschichte des Lutizenbundes, 1955 - Geschichte
Schleswig-Holsteins,
hg. O. Klose, III, 1958 [H. Jankuhn], IV, 1964/72 [W. Lammers] - W. H.
Fritze, Probleme der abodritischen Stammes- und Reichsverfassung,
Siedlung
und Verfassung der Slawen zwischen Elbe, Saale und Oder [hg. H. Ludat],
1960 - J. Ferluga-M. Hellmann-H. Ludat [Hg.], Glossar zur
frühmittelalterlichen
Geschichte im östlichen Europa, Serie A Lgf. 2, 1974.