ATTINGHAUSEN [SCHWEISNBERG], VON
Historisches Lexikon des Schweiz:
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Attinghausen
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Hochfreien-Geschlecht in Uri und im Bernbiet.
Dass der Name Attinghausen erst um die Mitte des
13. Jahrhunderts auftritt, kann als Indiz dafür gewertet werden,
dass es sich um einen oder gar wechselnde Splitter einer grösseren
Verwandtengruppe von Nobiles handelt.
Um 1300 muss ein genealogischer Zusammenhang mit Emmentaler Freiherren,
die sich von Schweinsberg
nannten, bestanden haben. Eine durchgehende Filiation der ersten
Vertreter Ulrich I.,
erwähnt 1240 im Berner Oberland, Rudolf I., erwähnt 1249
in Uri, und Werner I.,
1248-ca. 1288 in Uri, mit den späteren ATTINGHAUSEN wird neuerdings
bestritten. Die Abstammung von den emmentalischen Herren von Signau ist nur indirekt
mittels Vergleich der Herrschaftsrechte vage belegt, und die
traditionelle These der Verpflanzung aus dem burgundischen Raum ins
Reusstal infolge angeblicher zähringischer
Kolonisationsbemühungen ist noch weniger gesichert.
Heiratsbeziehungen bestanden im 13. Jahrhundert zu den Freiherren von
Wolhusen sowie eventuell zum näheren genealogischen Umfeld der RAPPERSWILER, im 14.
Jahrhundert zu den von Kempten,
von Bürglen und von Simpeln.
Eine Burg, Vorgängerin des aus dem 13./14. Jahrhundert stammenden,
heute als Ruine sichtbaren Baus, bestand bereits um 1100 in Attinghausen.
Die Familie erscheint jedoch erst Mitte des 13. Jahrhunderts als
Besitzerin der Herrschaft Schweinsberg im Emmental und gegen Ende des
13. Jahrhunderts im Besitz der Herrschaft Wartenstein. Ihre Herrschaft
in Uri umfasste neben der Burg Attinghausen
verstreut gelegenes Eigengut sowie Lehen der Fraumünsterabtei
Zürich und des Klosters Wettingen. Nach 1300 muss eine verm. eher
informelle Herrschaftsteilung zwischen Werner II. und Diethelm I. erfolgt sein, indem Diethelm die Berner, Werner II. die Urner Besitzungen
übernahm.
In Uri, wo die Familie bis um 1300 ökonomisch eher im Absteigen
begriffen war, erfolgte danach über zwei Generationen ein
bedeutender sozialer und politischer Aufstieg:
Werner II. und sein Sohn
Johannes hatten
1294-1358/59 das Landammannamt inne. Ihr Neffe bzw. Vetter Thüring war Abt von Disentis.
Die von ATTINGHAUSEN
wurden in der schweizerischen Historiographie bis weit ins 20.
Jahrhundert einseitig als Bundesgründerfamilie und Initianten der
achtörtigen Eidgenossenschaft qualifiziert, was ebenso wenig
haltbar sein dürfte wie die Auffassung, sie hätten in der
Talschaft Uri durch übertriebenes persönliches Machtstreben
eine demokratische Bewegung hervorgerufen, welche 1358/59 den Sturz Johannes' bewirkte. Die These
eines Sturzes ist weder quellenmässig noch archäologisch zu
belegen. Im Bernbiet gelangte die Familie nicht zu politischer
Bedeutung. Quellenmässig niedergeschlagen hat sich vor allem der
ökonomische und soziale Niedergang vom ausgehenden 14. Jahrhundert
an (Güterveräusserungen, Prozesse, Titelverlust). Letzter
weltlicher Vertreter des Geschlechts war der 1371-1415 erwähnte Thüring, Bürger von Bern.
Literatur
– P. Hubler, Adel und führende Fam. Uris im 13./14. Jh., 1973,
47-127
– GHS 4, 11-49, (mit Stammtaf.)
– R. Sablonier, «Innerschweizer Gesellschaft im 14. Jh.»,
in Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft 2, 1990, 16-23
– Stadler, Uri 1
Autorin/Autor: Franziska Hälg-Steffen