EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGEN Band I 1
Tafel
143
Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 1768
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Ekkehardiner
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Bedeutende Adels-Familie der ottonischen
und salischen Zeit. Die sichere
genealogische
Folge der EKKEHARDINER
beginnt mit einem Günther,
dem Vater Ekkehards I.
Günther
wird 968 als Markgraf bezeichnet, und zwar in der Diözese
Merseburg. Er war Kaiser OTTO I.
verbunden,
gehörte aber 976 zu den Verschwörern um Heinrich
von Bayern. Deshalb scheint er zeitweise seine Mark verloren
zu haben; 979 erhielt er die Mark Merseburg zurück. 982 fiel
er bei Capo Colonna:
Seine Söhne Ekkehard
und Gunzelin folgten
nicht unmittelbar als Markgrafen, sondern zunächst Ricdag (979-985).
Nach dessen Tod erlangte Ekkehard
I. nicht nur die Mark Merseburg,
sondern die gesamte Mark Meißen (das heißt Merseburg,
Zeitz und Meißen). Aus der Ehe Ekkehards I. mit der
Schwester
Herzog Bernhards I. von Sachsen, Schwanhild, gingen 7 Kinder
hervor,
darunter die Markgrafen
Hermann († 1038) und Ekkehard
II. (1032-1046).
Der fehlgeschlagene Versuch Ekkehards
I., das Königtum zu erlangen,
und sein tragisches Ende unterbrachen den Aufstieg der Familie
zunächst,
aber nur kurzfristig, freilich auch zum Schaden des Reiches. Boleslaw
I. Chrobry nahm Bautzen und Strehla an der Elbe ein und griff
mit Hilfe von Ekkehards I.
Bruder Gunzelin
sogar Meißen
an. HEINRICH II. suchte den Ausgleich
mit den EKKEHARDINERN
und setzte zunächst Gunzelin
als Markgraf ein. Dieser
erwies sich dem König gegenüber als einigermaßen
zuverlässig,
indem er 1003 Meißen nicht an Boleslaw
auslieferte, wie dieser gewünscht hatte.
HEINRICH II.
setzte, als er das Land der Milsener zurückerobert hatte,
dort Hermann
als Markgraf ein. 1009 trugen Gunzelin
und sein
Neffe Hermann eine Fehde
aus. Der König sprach in Merseburg
Gunzelin schuldig und
übertrug 1009 die Mark auf Hermann.
Dieser wohnte mit seinem Bruder Ekkehard
II. 1027 der Kaiserkrönung
KONRADS II. bei. Der Herrschaftsbereich
der EKKEHARDINER
setzte sich aus Reichslehen
(der Mark) und aus Eigengütern zusammen. Beides ist nicht immer
scharf
zu trennen. Die Auffassung, dass die Mark Eigengut der Familie sei, war
schon weit entwickelt. Beim Tode Ekkehards
II. erschien HEINRICH
III. in Rochlitz und ergriff von Gütern Besitz, die ihm,
dem Kaiser, der Markgraf geschenkt hatte, und machte sie zum Wittum der
Kaiserin Agnes.
Stammsitz der Familie
- wohl schon unter Günther
- war die am Kapellenberg bei Kleinjena
gelegene Wallburg (urbs). In dieser befand sich ein Georgen-Kloster, in
dem Ekkehard I.
bestattet wurde. Das Kloster wurde später nach
Naumburg übertragen. Weitere wichtige allodiale Burgen der EKKEHARDINER
waren die Altenburg am südlichen Stadtrand von Naumburg, die
Naumburg
(westlich vor dem Dom von Naumburg) und die Ekkardsburg (über
Ekkartsberga).
Von der Ekkardsburg, die den paßartigen Aufsteg der Hohen
Straße
(von Erfurt her) deckte, konnten die EKKEHARDINER
das zu ihren Füßen liegende Thüringer Becken
und den Herrschaftsbereich der Grafen von Weimar kontrollieren. Von
Ekkartsberga
verläuft eine Straße auf der Finne nach Groß- und
Kleinjena,
während die Hohe Straße bei Kösen, das ebenfalls den EKKEHARDINERN
gehörte, den Saaleübergang erreichte und dann auf Naumburg
zustrebte.
Im Gegensatz zu der großflächigen Stammburg von Kleinjena
tendierte
die Naumburg ("neue Burg") bereits auf den Typ der kleineren
Höhenburg
hin. In Kleinjena hatte sich im Schutze der Burg eine Kaufmannssiedlung
gebildet, deren Bewohner 1033 nach Naumburg übersiedelten. Im
Vergleich
zu Graf Siegfried von Merseburg, den BILLUNGERN und Markgraf Gero, deren
Herrschaftsschwerpunkte im Altsiedelland lagen, ist für die EKKEHARDINER
bemerkenswert, dass sie den Übertritt über die Saale
wagten.
Ihre urkundlich nachweisbaren Besitzungen lagen zwischen Saale, unterer
Elster und Zwickauer Mulde, die man mit Eigengütern offenbar nicht
überschreiten wollte. Die Mark Meißen war freilich das
konstituierende
Reichslehen. Ekkehard II. wurde
von Thietmar von Merseburg
ertappt,
wie er bei Kohren durch Aufstellen von Netzen gegen die Forstbannrechte
des Hochstifts Merseburg verstieß.
1028, also im Jahr nach der Kaiserkrönung, wurde
der Sitz des Hochstiftes Zeitz von KONRAD II.
auf das Allod der EKKEHARDINER
nach Naumburg verlegt. Kathedralkirche wurde eine Propstei
(Kanonikerstift),
die Markgraf Hermann gegründet hatte.
Im Dezember 1028 bestätigte
Papst Johannes XIX. die Verlegung.
Der ungewöhnliche Akt der Verlegung
eines Bischofssitzes auf ein adliges Allod bezeugt die
außergewöhnliche
Stellung, welche die EKKEHARDINER erlangt
hatten. Wie W. Schlesinger vermutet hat, sollte dies dem
Gedächtnis
an Ekkehard I. und dem
würdelosen Mord an dem bedeutendsten
EKKEHARDINER
dienen. Schlesinger ist
weiter zu folgen, wenn er annimmt, dass die in der Mitte des 13.
Jahrhunderts geschaffenen
Stifterfiguren des Naumburger Westchores, vor allem die Standbilder Ekkehards
I. und Hermann, das
Gedächtnis an den Markgrafen wachhalten
sollten.
Literatur:
-----------
JDG O. II. und O. III., bd. 2 und H. III. - H. Patze,
Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, 1. T. (mitteldt.
Forsch. 22), 1962, 106ff. - H. Beumann-W. Schlesinger, Urkundenstud.
zur
dt. Ostpolitik unter Otto III., ADipl. 1, 1955, 132-256. - H. Ludat, An
Elbe und Oder um das Jahr 1000, 1971, 18ff. - E. Hlawitschka (Fschr. H.
Löwe, 1978), 281-311 - D. Borawska, Margrabia Misni Ekkehard I. i.
Ludolfingowie, KH 86, 1979, 933-949.
Nach neueren Forschungen (zum Beispiel Eduard Hlawitschka) waren die EKKEHARDINGER ein Seitenzweig der LIUDOLFINGER. Der vor 912 gestorbene Liudolf, Sohn des Herzogs Ottos des Erlauchten, galt als Stammvater der EKKEHARDINGER.
Trillmich Werner: Seite 77
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Die Thüringen vorgelagerten Lande zwischen
Saale,
Elbe und Erzgebirge wurden zur Zeit der Bistumsgründungen um 968,
den kirchlichen Diözesen entsprechend, zu Marken umgeformt.
Merseburg
erhielt Günther (um
968-976; 979-982) aus dem Geschlecht
der Herren von Kleinjena
an der Unstrutmündung [Günther
unterstütze 976 Heinrich den
Zänker
gegen OTTO II. Wann
er Merseburg, Meißen und Zeitz zurückerhielt, ist umstritten
(In Zeitz bis 981 Wigger von
Beilstein, in Meißen
Wigbert (um 968
bis ?), dann wohl Thietmar von
Lausitz (um 976/79) und Rikdag
(979/82-985).
Feinde:
WALBECKER, WEIMARER, CATLENBURGER, NORTHEIMER. Gunzelin war
begütert um Kuckenberg bei Querfurt und Altenburg; 1009 zu
Halberstadt
in Haft, dann bis 1017 in Bamberg.], die in ganz Thüringen,
vornehmlich
in seinen östlichen Gauen, um Naumburg, aber auch im Harzvorlande
sowie rechts der Saale Eigengüter, Grafschaften und Lehen
innehatten.
Der drohende Verlust aller östlich der Saale gelegenen Gebiete
durch
Aufstand und Böhmen-Einfall (983/84) veranlaßte das
Reichsregiment,
Günthers
listenreichen, kriegerischen und sehr ehrgeizigen Sohne Ekkehard Befehlsgewalt
über Merseburg, Zeitz und das bereits verlorene Meißen
(985-1002)
anzuvertrauen. Seine Ehe mit Hermann
Billungs Tochter
Schwanhild,
der Witwe des Markgrafen Thietmar von der Lausitz,
verschaffte ihm weitreichenden
Rückhalt beim sächsischen Hochadel. Die Milzener zwischen
Elbe
und Neiße und sogar den Prager Herzog zwang er nach
glänzenden
Siegen zur Huldigung. Thüringens Adel erwählte ihn zu seinem
Wortführer. OTTO III. verlieh
ihm das Recht der Münzprägung und übereignete ihm die
Burgwarde
Strehla und Rochlitz. Als der Fürst 1002 in
Überschätzung
seiner Macht den Griff nach der Krone wagte, fiel er einem Attentat der
CATLENBURGER und NORTHEIMER zum Opfer.
Auf Empfehlung Boleslaws
Chrobrys übertrug der König die Mark daraufhin an
Ekkehards
Halb-Bruder Gunzelin (1002-1009).
Der mußte Lausitz und
Milzane dem Polen-Herzog überlassen, dessen Heere brandschatzend
auch
das Sorbenland links der Elbe durchzogen. In den verheerenden
Auseinandersetzungen
HEINRICHS II., mit dem östlichen
Nachbarn spielten Angehörige des markgräflichen Hauses als
Grenzhüter
eine zwielichtige Rolle. 1009 wurde Gunzelin durch Hermann (1009-1032/38)
ersetzt, den Sohn Ekkehards und
Gemahl der polnischen
Prinzessin
Reglindis.
Rupp Gabriele: Seite 27-41
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"Die Ekkehardiner, Markgrafen von Meißen, und
ihre
Beziehungen zum Reich und zu den Piasten"
III. Die Herkunft der EKKEHARDINER
Aus den erzählenden Quellen läßt
sich
keine gesicherte Genealogie für das Geschlecht der EKKEHARDINER
erstellen. Der Chronist Thietmar
von Merseburg berichtet nur, dass die
Familie aus Thüringen stammt: "ex mobilissimis Thuringiae
australis
natalibus huius genealogiae ortum ducens". Dies bezeugt auch der
aus Thietmar schöpfende
Sächsische Annalist.
So beginnt die gesicherte Genealogie dieses Geschlechts
erst mit Gunther, dem Markgrafen von Merseburg. Über
ihn, den Vater Ekkehards
I. von Meißen,
führen nur Kombinationen weiter zurück, wobei indessen der
erste
Schritt eine Basis in der Besitzgeschichte findet. So kann man einen Grafen
Ekkehard als
mutmaßlichen Vater des Markgrafen Gunther
identifizieren. Dafür sprechen neben dem Prinzip der Namensfolge
auch
zwei Interventionen dieses Grafen. In einer Urkunde OTTOS
I. aus dem Jahre 949 intervenierte er zusammen mit Heinrich
von Bayern für den Königsvasallen Hohnstein, dabei
geht es um eine Überlassung von Königsbesitz "in confinio
Mersapurc", also Ländereien in jener Mark Merseburg, in der
später der Markgraf Gunther anzutreffen ist [Vgl.
D O II, 89
vom 30. August 974, Schenkung von Zwenkau (ca. 28 km
südöstlich
von Merseburg bzw. südwestlich von Leipzig) "in regione
Chutizi
et in comitatu Gundheri comitis" an die Kirche von
Merseburg;
auch D O II, 90, Schenkung eines Forstes zwischen Saale und Mulde an
die
Bischofskirche von Merseburg, wobei es heißt: "forestum in
eodem episcopatu et in comitatu Gunterii comitis et in pago Chutizi
situm (...) inter Salam ac Mildam fluvios ac Siusili et Plisni
provincias iacentem (...)" Vgl. dazu auch Thietmar VIII, 20, SS
rer. Germ. N. S. 9, Seite 516/518]. Graf
Ekkehard erscheint
in gleicher
Funktion um dieselbe Zeit nochmals. Wo diese Grafschaft genau lag, ist
nicht bekannt, doch ist sie im späteren Herrschaftsbereich seines
Sohnes und seines Enkels zu suchen.
Möglicherweise ist dieser Graf mit dem "Eggihart
comes" identisch, der
dem Fuldaer Totenbuch zufolge am 4. September
954 gestorben ist.
Ruth Schölkopf bietet darüber hinaus einen
Stammbaum an, der sächsische Träger der Namen Gunther
und Ekkehard
berücksichtigt, also auf dem Prinzip der "Leitnamen"
basiert. Sie führt aus, dass der Generationsfolge nach der 954
verstorbene
Graf Eggihart der Sohn des "Gundheri comes" sei, dessen Tod
die Fuldaer Annalen zum 17. Mai 925 melden, und der Enkel des "Eggihart
comes", der am 8. Juni 871
verschied, so dass sich die Namen jeweils
vom Großvater auf den Enkel übertragen hätten, wie es
in
der Regel der Fall war.
Schon Knochenhauer hatte anhand des Fuldaer Nekrologs
dieses Geschlecht bis in die KAROLINGER-Zeit
verfolgt. Zuverlässige Belege für die Verwandtschaft dieser
Personen
gibt es außer der Namensgleichheit jedoch nicht. Deshalb ist
diese
Generationsfolge auch nicht als schlüssig zu bezeichnen.
Erst Eduard Hlawitschka und A. Finckenstein haben die
Herkunft der
EKKEHARDINER
im Zuge ihrer
Untersuchung zur Königswahl nach dem Tode OTTOS
III. und der Kandidatur Ekkehards
von Meißen weitergeführt
und warfen die Frage nach einer möglichen Verwandtschaft der EKKEHARDINER
mit den LIUDOLFINGERN auf.
Während Finckenstein zu dem Schluß kam, "dass es schwierig
sein
dürfte, diese Verwandtschaft genealogisch strikt nachzuweisen",
ging
Hlawitschka dieser Frage intensiver nach.
Einen ersten Anhaltspunkt sah er in den Namen der
Töchter
Ekkehards von Meißen,
nämlich Liudgard, Oda
und Mathilde. Dies seien
alles Namen, die auch in der OTTONEN-Familie
gebräuchlich seien [Liudgard
hieß die Tochter OTTOS
DES GROSSEN, ebenso eine Tante HEINRICHS
I., die mit Ludwigs des Deutschen
Sohn Ludwig dem Jüngeren verheiratet
war, und desgleichen offenbar auch eine in der Forschung weniger
beachtete
Schwester HEINRICHS I., eine
Äbtissin
von Gandersheim. Mathilde war der Name
der Gemahlin HEINRICHS I., und nach
ihr sind mehrere ottonische Prinzessinnen
benannt worden, so eine Tochter OTTOS DES GROSSEN,
eine Tochter von OTTOS DES GROSSEN
Schwester Gerberga, eine Tochter Liudolfs,
eine Tochter OTTOS II., die selbst
wiederum eine Tochter Mathilde
hatte, etc. Oda
hießen HEINRICHS
I. Großmutter und ebenso seine Schwester, dazu
nachweislich
auch weitere Nachkommen dieser HEINRICHS-Schwester.].
Hinzu komme noch ein Bruder Ekkehards
I., der bisher von der Forschung
vernachlässigt worden sei, mit Namen Brun.
Als nächstes führte Hlawitschka einen Eintrag
im Reichenauer Gedenkbuch an, in dem zweimal der Name Ekkehard erscheint.
Karl Schmid hatte diesen Eintrag in zwei Abhandlungen besprochen und
war
zu dem Schluß gekommen, dass es sich um einen Familieneintrag König
HEINRICHS I. handele, der in den ersten Wochen des Jahres
930
abgefaßt worden sei. Da der Name Ekkehard das erste Mal nach
der engeren königlichen Familie genannt wird, schloß
Hlawitschka,
dass "die Verwandtschaft dieses ersten Ekkehards zu König
HEINRICH I. (...) nicht weit
gewesen sein (kann). Auf der Suche
nach der Identifizierung dieses Ekkehards
stieß Hlawitschka
auf eine Stelle bei Widukind von
Corvey zum Jahr 936. Hier wird von einem
"Ekkardus filius Liudolfi" berichtet, der eine
Amtseinsetzung
erwartete, dann aber bei einem waghalsigen Unternehmen gegen die
slawischen
Feinde am 25. September 936 starb [Widukind II, 4: "Inter
quos Ekkehardus
filius Liudolfi,
qui in tantum aegre passus
est fotunam Herimanni,
ut seu promitteret maiora facturum aut vivere nolle".
Ekkehard
war über die Erhebung Hermann
Billungs zum Markgrafen derart verärgert,
dass er etwas Größeres leisten oder selbst sterben wollte;
bei
einem waghalsigen Unternehmen fand er dann auch den Tod]. Über
jenen
Liudolf schloß nun
Hlawitschka die Verbindung zu den OTTONEN,
indem er diesen mit einem Sohn Ottos
des Erlauchten, also einem Bruder
HEINRICHS
I. [Über das Altersverhältnis können wir aus
der Vita Mathildis reginae 1, SS 4, Seite 84, entnehmen,
HEINRICH
sei jünger gewesen als Thankmar. Auf genealogischen
Tafeln
wird auch Liudolf als
älter eingesetzt als König
HEINRICH I., obwohl es für eine solche Einreihung Liudolfs
kein Quellenzeugnis gibt (Glocker, Die Verwandten der Ottonen und ihre
Bedeutung in der Politik, S. 263,], gleichsetzte. Dies konnte er um so
leichter tun, als jener 936 gefallene Ekkehard
gleichsam einen Anspruch
auf Berücksichtigung bei der Ämtervergabe reklamierte, ein
solcher
Anspruch gegenüber OTTO I. aber
doch wohl nur auf der altgermanischen Anschauung fußen konnte,
dass
Verwandte zu beachten und nicht zu übergehen sind.
Den zweiten
Ekkehard in demselben Gedenkeintrag identifizierte
Hlawitschka nun mit jenem 949/50 in der Umgebung von Merseburg
bezeugten
und bereits als Vater des Markgrafen
Gunther angesprochenen "Heckihardus
comes" und gab ihn als Sohn des ersteren an.
Dass diese Zurückführung der EKKEHARDINER
auf die OTTONEN-Familie nicht aus der
Luft gegriffen ist, zeigt Hlawitschka anhand von besitzgeschichtlichen
Betrachtungen. So tauchen einige Orte, die im Besitz von Ekkehard
II. waren, bereits bei den frühen OTTONEN
auf, oder es ergaben sich Besitznachbarschaften. Da sich alle diese
Güter
ursprünglich in Hersfelder Klosterbesitz befanden, schloß
Hlawitschka,
dass Otto der Erlauchte seine
Position als Vogt über das Kloster genutzt
haben muß, Güter aus Hersfelder Besitz in seinen eigenen zu
überführen, aus dem diese dann weitervererbt worden sind.
"Und
das ist interessant, denn daraus ergibt sich, dass die königliche
OTTONEN-Linie
und die Linie Ekkehards I. auf
einen gemeinsamen Stammvater (vor
HEINRICH I.) zurückgehen
dürften,
der einst seinen Besitz unter seine Kinder teilte:
nämlich auf den
912 verstorbenen dux Otto den Erlauchten, den Vater
König
HEINRICHS I.
Dieser Schlußfolgerung steht nach Hlawitschka
auch die Nachricht des Annalista Saxo zum Jahre 907 nicht entgegen,
dass
das ganze Erbe Ottos des
Erlauchten "fratribus defunctis" allein
an HEINRICH I. gegangen wäre,
da sich diese Aussage aus mehreren Quellen zusammensetzte, die von
verschiedenen
zeitlichen Vorbedingungen ausgingen. Auch die Stelle in der
Sachsengeschichte
Widukinds, in der
über den Reichs- und Gerichtstag OTTOS
I. in Stelle bei Essen zum Mai 938 berichtet wird, lasse sich
nicht so deuten, dass es vor diesem Zeitpunkt kein "Eintrittsrecht der
Kinder verstorbener Geschwister" gegeben habe. Widukind sage keinesfalls,
dass das Eintrittsrecht der Neffen bis 938 generell nicht bestanden
habe,
sondern nur, dass einige Schöffen dieses negierten, andere es aber
positiv beurteilten. Außerdem gebe es genügend Zeugnisse von
Besitzteilungen aus früheren Zeiten.
Zu guter Letzt führte Hlawitschka noch einige
Stellen
aus erzählenden Quellen an, die ebenfalls für eine OTTONEN-Verwandtschaft
der EKKEHARDINER
sprächen. So
fand er es auffallend, dass Ekkehards
älteste Tochter Liudgard
der
Äbtissin von Quedlinburg,
Mathilde,
einer Schwester Kaiser OTTOS
II., die
OTTO III. damals für die Zeit
seiner Abwesenheit in Italien mit der Regentschaft in Deutschland
betraut
hatte, zur Erziehung übergeben worden war. Es ging dabei nicht um
die Aufnahme Liutgards
in das Kloster Quedlinburg, sondern nach
Ansicht Hlawitschkas gleichsam um eine Prinzessinnen-Erziehung, worin
sich
auch ein enger Kontakt der Familien widerspiegeln dürfte.
Auch ein Bericht über die Beratungen
sächsischer
Großer in Werla über die beiden Kandidaten
Ekkehard
von Meißen und Heinrichs
von Bayern, den künftigen König, spricht laut
Hlawitschka
für eine Verwandtschaft mit den Herrscher-Geschlecht, da die
Gespräche
mit dem Beschluß endeten, dass "HEINRICHmit
Gottes Hilfe und nach Erbrecht König sein solle". Dies könne
schon bei der Betonung HEINRICHS und
des Erbrechtes betrachtet, aber eben als weniger legitimiert angesehen
worden sei.
Außerdem stimme laut Hlawitschka auch die
Bemerkung
Thietmars von Merseburg
über die Herkunft des Geschlechts der EKKEHARDINER
aus Ost-Thüringen - "ex nobilissimis Thuringiae
australis natalibus
huius genelogiae ortum ducens" - mit der Verankerung des
Großvaters
Ekkehards
I. im Merseburger Raum ausgezeichnet überein. Und dass Otto der
Erlauchte auch Grafschaften in Thüringen besetzt hatte,
nicht nur
in Sachsen, wie zwei Königsurkunden beweisen, die ihn als Grafen
im
Südthüringgau und im Eichsfeld nachweisen, zeige, dass hier
sehr
wohl Nachkommen von ihm zu erwarten seien. Metz hat dazu gezeigt, dass
in den althochdeutschen Glossen "australis" mit "sundar" wiedergegeben
wird, so dass "Thuringia australis" mit dem Südthüringgau
gleichzusetzen
ist.
Hlawitschkas Ausführungen blieben jedoch nicht
unwidersprochen.
Seinen größten Kritiker fand er in Gerd Althoff. Dieser
führt
an, dass ein Teil der "OTTONEN-Namen",
Oda und Mathilde,
auch von der Seite der Ehefrau Ekkehards
I., der BILLUNGERIN
Swanhilde, stammen könnten.
Des weiteren bezweifelt Althoff, dass der Reichenauer
Gedenkbucheintrag ausschließlich Verwandte der
Königs-Familie
enthalte, vor allem da ein Großteil der angeführten Personen
bisher noch nicht identifiziert wäre. "Viel näher liegt die
Annahme,
dass in ihnen Personen genannt sind, die sich im Gefolge des
Königs
befanden." Althoff bezeichnet Hlawitschkas Ausführungen als reine
genealogische Hypothese, da unbewiesen bleibe, dass der 936 verstorbene
Ekkehard der Vater des
954 verstorbenen war und dass mit dem von
Widukind erwähnten
Liudolf der Bruder HEINRICHS
I. gemeint sei.
Auch die besitzgeschichtlichen Argumnete Hlawitschkas
zieht Althoff in Zweifel. Zuerst führt er die bekannte Bemerkung Thietmars
von Merseburg an, Kaiser OTTO
III.
habe Markgraf Ekkehard I. von Meißen
den größten
Teil seiner Lehen zu eigen gegeben, und erklärt so die
Besitzüberschneidungen
von
EKKEHARDINERN
und
LIUDOLFINGERN. Auch
die Herleitung des Besitzes über Otto den Erlauchten hält
Althoff
nicht für schlüssig und beruft sich dabei auf zwei
Königs-Urkunden
Ludwigs des Kindes und KONRADS
I., durch die erwiesen sei, dass Otto der Erlauchte 908
versprach,
Hersfeld nach seinem Tod, oder schon vorher, "in integrum"
herauszugeben.
"Sie bieten also keinen Beleg für eine Entfremdung durch die LIUDOLFINGER,
geschweige denn durch Otto den
Erlauchten, die damit eine reine Vermutung
bleibt, und die genealogische Rekonstruktion kaum zu stützen
vermag,
bestimmt aber nicht zur 'Gewißheit' werden läßt.
Althoffs Haupteinwand ist jedoch, dass die EKKEHARDINER
nicht in der Gedenktradition der ottonischen
Familie
in der St. Galler Nekrologabschrift und im Merseburger Nekrolog
auftauchen,
und dass sämtliche erzählenden Quellen nichts über diese
Verwandtschaft berichten.
Hlawitschka entgegnete darauf, dass dieser Einwand
entkräftet
werden könne, wenn man die politischen Spannungen etwa Gunthers
und Ekkehards
gegenüber OTTO II.
und der engeren Königs-Familie in Rechnung ziehe. Dass
Streit
und Spannungen den Ausschluß - auch von nahen Verwandten - aus
dem
Gedächtniswesen zur Folge zu haben pflegte, dafür habe
Althoff
in seinem eigenen Untersuchungen genügend Beispiele gebracht.
Darüber
hinaus sei in diesem Zusammenhang anzuführen, dass es die mit dem
Kloster Quedlinburg in engerer Beziehung stehenden Frauen der OTTONEN-Familie
waren, die speziell das ottonische Totengedenken
betreut und über eine Aufnahme in dieses die Entscheidung
gefällt
haben, bevor dieses Gedächtniswesen durch Kaiser
HEINRICH II. an Bischof Thietmar von Merseburg übergeben
worden war.
Dies ist aber nach Hlawitschka für die
Nichtaufnahme
etwa Ekkehards von
Meißen schon
deswegen entscheidend wichtig gewesen, weil doch Ekkehard
nur wenige
Tage vor seinem Tod die beiden Schwestern Kaiser
OTTOS III., die Äbtisinnen
Adelheid
von Quedlinburg und Sophie von Gandersheim,
von denen die erstere seit dem Ableben ihrer Tante Mathilde
[Eine Tochter OTTOS DES GROSSEN, die
am 7. Februar 999 starb.] in Quedlinburg für das ottonische
Totengedenken zuständig war, während der Beratungen der
sächsischen
Großen über die Thronnachfolge nach dem Tod OTTOS
III. in Werla beleidigt hatte, so dass diese ihren "lang
verheimlichten
Haß" gegen Ekkehard
wieder aufleben ließen.
Ähnlich könnte es 982 bei Tod des Markgrafen
Gunther ausgesehen
haben, der sich durch seine Parteinahme für
Heinrich den Zänker gegen die
Königs-Familie gestellt hatte und so vielleicht die
"Gedenkwürdigkeit"
verloren haben könnte. Wenn daneben auch der 936 in den Tod
gegangene
Ekkehard nicht im ottonischen
Totengedenken des Merseburger Nekrologs auftaucht, so läßt
sich
zur Erklärung wiederum auf die bis zur Todesentschlossenheit
gesteigerten
Spannungen zum Herrscher-Haus verweisen wie aber auch darauf, dass
dieses
Gedenken gerade erst seit diesem Jahr von Mathilde,
der Witwe HEINRICHS I., langsam aufgebaut
wurde.
Hlawitschka kommt deshalb zu dem Schluß: "So
läßt
sich also von der Führung und Gestaltung des ottonischen
Totengedenkens
her gewiß kein überzeugender Einwand gegen die Einreihung Ekkehards
von Meißen unter die OTTONEN-Verwandten
aufrechterhalten. Indem vor allem das von Frauen der OTTONEN-Familie
inaugurierte und gepflegte Totengedenken durchaus subjektiv
geprägt
bzw. von den Animositäten oder gar Feindschaften im
Verwandtenkreis
keinesfalls unbeeindruckt war, stellte es niemals die Wiederspiegelung
einer objektiven Gesamterfassung der OTTONEN-Familie
und ihrer Verwandtschaft dar, aus der sich unabweisbare Schlüsse
ziehen
lassen. Seiner Aussagekraft sind deutliche Grenzen gesetzt; und so kann
es jedenfalls nicht die anderen Argumente vergessen machen, besonders
nicht
die besitzgeschichtlichen Ergebnisse entkräften. Auch sollte
man
nicht vergessen, dass - wie schon angedeutet - verschiedene andere OTTONEN-Verwandte
in ihm gleichfalls fehlen und dass man diese deswegen ja auch nicht
gleich
aus der OTTONEN-Verwandtschaft eliminieren
kann.
Auch das Argument, kein zeitgenössischer Chronist
berichte über die Verwandtschaft zwischen EKKEHARDINERN
und LIUDOLFINGERN, läßt
Hlawitschka nicht gelten. Dabei verweist er auf Thietmar von Merseburg,
der nur für seine eigene Familie ein weiter zurückliegendes
Interesse
zeige, aber nicht einmal den OTTONEN-Stammvater
Liudolf († 866) oder dessen Sohn Otto den Erlauchten († 912)
erwähne.
Ebenso wenig hält Hlawitschka von dem Argument
gegen
die Besitznachbarschaft, dass nämlich Ekkehard
von Meißen von Kaiser
OTTO III. den größten
Teil seiner schon innegehabten Lehen als Eigen erhalten habe, das
hieße,
dass die EKKEHARDINER
nicht durch Erbfolge,
sondern über Lehensempfang und Umwandlung der Lehen in Eigen in
den
Besitz alten liudolfingischen
Hausgutes
gelangt wären. Hlawitschka schränkt ein, dass diese
Erwerbsart
höchstens auf die Burgwardeien Rochlitz, Leisnig, Grobi, Bolechina
und Colditz in der Mark Meißen zutreffen könne. Ginge man
nämlich
bei sämtlichen Orten davon aus, so hätten die OTTONEN
einen Teil ihres Besitzes zum Verschenken aussondern und den anderen
Teil
für Lehnsvergaben zurückhalten müssen, was die
aufwendige
Aufsplitterung gleich mehrerer Grundherrschften, nicht nur die Aufgabe
von einer oder zweien bedeutet hätte. das wäre aber ein sehr
kostspieliges und ganz unübliches Verfahren gewesen.
Darüber hinaus liest Hlawitschka aus der Urkunde
Kaiser HEINRICHS
II. und des Hersfelder
Zehntregisters, dass Ekkehards II. Erbbesitz
in Lißdorf altes Hersfelder Klosterlehngut war und dass dieses
von
Herzog Otto dem Erlauchten in
Anspruch genommen worden war. Von einer Zwischenschaltung
des Königtums als Lehnsgeber ist in der Urkunde nichts vermerkt,
vielmehr:
"Eckchihardus marchio Lißdorf haereditario
parentum iure ab eadem
aecclesis in beneficium obtinuit". Hätte Lißdorf zu
den von OTTO
III. an
Ekkehard von
Meißen
zu Eigen überlassenen Reichslehen gehört, wäre diese
Diplomangabe
- und zwar sowohl das "hereditario
parentum iure" wie das "ab
eadem aecclesia"
- als unrichtig zu verwerfen.
Hlawitschkas Fazit:
"So wird man also einen
solchen Ausweg aus der Notwendigkeit, einen Verwandtschaftshintergrund
hinter den Besitzgemeinschaften der EKKEHARDINER
und der OTTONEN zu suchen,
wohl kaum weiter beschreiten können. Das besitzgeschichtliche
Argument
ist vielmehr voll tragfähig."
Eine weitere Bekräftigung der Verwandtschaft
zwischen
LIUDOLFINGERN
und EKKEHARDINERN
liefert Wolfgang Metz. Bei der Überprüfung des
ältesten
Nekrologs des Bamberger Domstifts (oder des Klosters Michelberg)
stieß
er neben dem Vermerk des Todestages Ekkehards
II. von Meißen zum 24. Januar auf folgenden Eintrag:
Piligrimi, Piligrimi, Heinrici, Gerbirgae, Regelindae,
Hartwigi, Adelhardi, Ekkehardi, Heremanni, Dieterici, Rihcheri,
Dieterici, Ottonis ducis.
Posse und Guttenberg haben diesen Eintrag bereits
auf Bischof Gunther von Bamberg bezogen und
diesen als EKKEHARDINER
zugewiesen,
obwohl der genaue Zusammenhang unklar bleibt. Bei
Ekkehard,
Hermann
und
Regilindis in diesem Eintrag
handelt es sich demnach um Markgraf
Ekkehard II. und dessen
Bruder
Hermann mit seiner Gattin
Regelindis.
Der Name Dietrich
könnte vielleicht sogar in die wettinische Verwandtschaft
der EKKEHARDINER
gehören,
folgert Metz.
Entgegen Guttenberg sieht er in der Gerbirga die Mutter
Bischof Gunthers. Sie starb nach einem
zweiten Nekrolog, das um
1076 nach Paderborn kam und dort noch einige Nachträge erfuhr, an
einem 26. Mai. Nach Metz gehörten auch die beiden Pilgrime in die
Verwandtschaft Gunthers,
da HEINRICH II.
1002 seinem "miles" Pilgrim
Besitz in Nieder-Österreich gegeben hatte
und dieser um 1061/62 an den Bischof gelangt war.
In demselben Themenkomplex sieht Metz auch die Frage
nach der Herkunft des Besitzes des Bistums Bamberg in Burgscheidungen.
Der Ort erscheint bereits im Hersfelder Zehntverzeichnis als "Scidinga"
in der Hand Herzog Ottos von Sachsen. HEINRICH
III. schenkte Burgscheidungen angeblich anläßlich
seiner Hochzeit 1043 seiner Gattin Agnes;
die Beurkundung kam jedoch erst 1046 zustande. Markgraf Ekkehard II.
war am 24. Januar 1046 gestorben, und schon am 19. Februar des
Jahres verfügte HEINRICH III.
über dessen Güter. Somit konnte auch Burgscheidungen, dessen
Hersfelder Herkunft dem Kaiser offenbar verborgen geblieben war, zu
dieser
Erbschaft gehören.
Ob Agnes dann
später
Burgscheidungen an Bischof Gunther von Bamberg (als
Verwandten der EKKEHARDINER)
oder an dessen Nachfolger Hermann weitergegeben hat, ist dabei weniger
wichtig. Sollte indessen Ekkehard
II. wirklich in Burgscheidungen
wie an anderen Orten in das Erbe
Ottos von Sachsen eingetreten sein, so
wäre dies ein weiteres Argument für die Abstammung von
diesem,
ohne dass sich freilich volle Sicherheit gewinnen ließe. Immerhin
hat Ekkehards I. Enkel
in weiblicher Linie, Markgraf Dedi von Wettin,
zeitweise Ansprüche auf Burgscheidungen durchsetzen können.
Metz kommt deshalb zu folgendem Schluß:
"Angesichts
der Namengebung der Familie Ekkehards I. von Meißen
und gewisser besitzgeschichtlicher Gegebenheiten halte ich eine
Abstammung
von den älteren LIUDOLFINGERN
für naheliegend. Ob allerdings angesichts der Häufigkeit der
Namen Liudolf und Brun, die sich auch
für die Zeit der jüngeren
Corveyer Tradition ergibt, eine agnatische Abstammung als gesichert
angesehen
werden kann (...)." Eine Abstammung in weiblicher Linie würde auch
erklären, warum der Name Ekkehards
bei den LIUDOLFINGERN
in
späteren Zeiten nicht agnatisch nachweisbar sei.
Danuta Borawska führt die Überlegung einer
kognatischen Verwandtschaft zu der Annahme, der Vater Gunthers -
der im Jahre 954 gestorbene Ekkehard
- sei aus der Verbindung zwischen
Kotechind, einer
Schwester des 936 verstorbenen
Ekkehards und Tochter
des
HEINRICHS-Bruders Liudolf,
und dem "gener regis" Siegfried hervorgegangen.
Leider bleiben solche Überlegungen
reine Mutmaßungen, da es an beweiskräftigen Argumenten fehlt.
Dagegen kann man die Verwandtschaft zwischen den EKKEHARDINERN
und den LIUDOLFINGERN vornehmlich
aufgrund
der besitzgeschichtlichen Argumente als erwiesen gelten, auch wenn
nicht
völlig sicher zu klären ist, ob sie in agnatischer oder
kognatischer
Weise zustande gekommen ist. Für die agnatische Verwandtschaft ist
aber immerhin von Hlawitschka ein genealogischer Weg gewiesen worden.
Der
Versuch, weitere Indizien zu finden, brachte keine Ergebnisse: Sowohl
die
Untersuchung von Einträgen in Gedenkbüchern wie auch die
Suche
nach weiteren besitzgeschichtlichen Argumenten war erfolglos. Auch
mögliche
Totenverzeichnisse und Verbrüderungslisten des Hochstifts Naumburg
ließen keine weiteren Schlüsse zu, da die necrologischen
Kalender
dort erst im 14. Jahrhundert entstanden sind.
Doch lassen andere Zusammenhänge ebenfalls auf
eine
verwandtschaftliche Verbindung zwischen EKKEHARDINERN
und LIUDOLFINGERN schließen.
So hat Klebel festgestellt, dass "der Ausdruck 'amabilis' in den Kaiser-Urkunden
nur für Verwandte gewählt wurde". Und Markgraf Ekkehard I.
erscheint einmal in einer Urkunde Kaiser OTTOS
III. als "Eggihardi
nostri amabilis marchionis".
Auf der Suche nach möglichen Anverwandten der
EKKEHARDINER stößt
man schließlich auf Gunther
den Eremiten und Ekkehard,
den Abt von Nienburg und späteren
Bischof von Prag, wobei Ekkehard
sicher als OTTONEN-blütig
gilt und Gunthers Verwandtschaft
zu den LIUDOLFINGERN
anzunehmen ist. Das zeigt einerseits, dass Träger der Namen Ekkehard
und Gunther
tatsächlich als OTTONEN-Verwandte
bezeugt sind, andererseits bestätigt sich hierdurch ein weiteres
Mal
die Verwandtschaft der EKKEHARDINER mit
den OTTONEN.
Zum Schluß dieses Kapitels sei schließlich
noch vermerkt, dass Armin Wolf, der sich als letzter mit der
Verwandtschaft
von Thronprätendenten mit dem Königs-Haus befaßt hat,
die
Argumentations- und Beweisgänge Hlawitschkas hinsichtlich Ekkehards
von Meißen völlig akzeptiert hat, wenngleich er
für
die Erklärung der Metapher Thietmars
vom fehlenden viertem Wagenrad
bei Ekkehard eine
andere Lösung vorschlug: ein fehlendes königsblütiges
Viertel
in den Ahnenproben. Dass dies unhaltbar ist, hat wiederum Hlawitschka
bereits
aufgezeigt. So dürfte sich insgesamt die Sicht von der
Verwandtschaft
der EKKEHARDINER
mit den OTTONEN
durchgesetzt haben.