Althoff Gerd: Seite 207,211,213,215-219
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Heinrich IV."

Es könnte sein, dass hier (Quedlinburg Fürstengericht 1088) auch HEINRICHS zweite Ehe vereinbart wurde, nachdem seine Gemahlin Bertha im Jahre 1087 verstorben war. HEINRICHS Wahl fiel auf die Witwe des Markgrafen Udo von Stade, Eupraxia, eine Tochter des Großfürsten von Kiew, die im Westen Adelheid genannt wurde. Der Kaiser heiratete sie im nächsten Jahr in Köln, wobei interessanterweise Erzbischof Hartwig von Magdeburg, sein früherer Gegner, die Krönung der Kaiserin vollzog [39 Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 217, 215f.; Liber de unitate, lib. 2, cap. 26, Seite 248; Frutolf, Chronica, a. 1089, Seite 104.]. Deshalb liegt die Annahme nahe, dass diese Heirat Bestandteil des erneuten Friedens zwischen HEINRICH und den Sachsen war. Es ist ja durchaus nicht unüblich, den Frieden zwischen zuvor verfeindeten Gruppen dadurch zu sichern, dass man Frauen der einen Partei als obses pacis mit Männern der anderen Seite verheiratete [40 Bereits im Jahre 1075 hatte ein junges Mitglied der STADER Markgrafen-Familie als Geisel den Frieden HEINRICHS und der Sachsen verbürgt, wie wir aus der Schilderung Lamperts von Hersfeld (a. 1075, Seite 224f.) wissen, der 1076 ausführlich über dessen abenteuerliche Flucht erzählt. Ebd., a. 1076, Seite 275ff. Zur Verheiratung von Frauen als obsides pacis siehe unten Anm. 63f.]. Als "Geisel für den Frieden" zwischen dem SALIER und den Sachsen könnte auch die Witwe des Stader Markgrafen die Ehe mit dem Kaiser eingegangen sein. Wir werden uns mit dieser ungewöhnlichen Verbindung jedenfalls noch zu beschäftigen haben [41 Siehe unten bei Anm. 53ff.].
Im Frühjahr 1093 fiel dann in Italien völlig überraschend HEINRICHS Sohn und Mit-Regent KONRAD vom Vater ab und wechselte zur Partei der Gregorianer und der Markgräfin Mathilde. Das Gleiche tat ein Jahr später auch HEINRICHS zweite Gemahlin Eupraxia/Adelheid, die aus der Gefangenschaft, in der HEINRICH sie aus unbekannten Gründen gehalten hatte, entfloh und sich unter den Schutz der Markgräfin Mathilde und Welfs V. begab [49 Vgl. zu KONRAD: Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 391ff.; Goez, Der Thronerbe als Rivale, Seite 24-29. Zu Eupraxia/Adelheid: Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 422f. Siehe auch Robinson, Henry IV of Germany, Seite 289.].
Noch aufsehenerregender aber war die Art und Weise, in der die gregorianische Seite die Flucht und den Parteiwechsel der Gemahlin HEINRICHS IV. nutzte. Papst Urban II. ließ sie nämlich auf der Synode von Piacenza auftreten und dort öffentlich ihre Anklagen gegen HEINRICH IV. vortragen [53
Vgl. Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 428f.,444; Becker, Papst Urban II., Teil 1, Seite 132f.; Goez, Der Thronerbe als Rivale, Seite 31f.; Robinson, Henry IV of Germany, Seite 289ff.; Struve, War Heinrich IV. ein Wüstling?, Seite 276f., wird der Sachlage wohl nicht gerecht, wenn er formuliert: „Bei der Kennzeichnung der Vorwürfe blieben die Gewährsleute freilich auffällig allgemein."]. Die Quellen sprechen davon, dass diese Synode so gut besucht war, dass die Teilnehmer sich auf offenem Feld versammeln mussten, weil keine Kirche in der Lage war, die Massen aufzunehmen. In dieser europäisch zu nennenden Öffentlichkeit habe HEINRICHS zweite Frau, demütig zu Füßen des Papstes liegend und um Rekonziliation bittend, die Geschichte ihrer Leiden erzählt. Sie gipfelte in der Aussage, HEINRICH habe sie häufig durch seine milites vergewaltigen lassen [54 Bernoldi Chronicon, a. 1095. Seite 519: In hac sinodo Praxedis regina, iam dudum a Heinrico separata, super maritum suum domno apostolico et sanctae sinodo conquesta est de inauditis fornicationum spurciciis, quas apud maritum passa est. Siehe dazu Meyer von Knonau. Jahrbücher, Band 4, der die Behandlung der Vorwürfe auf verstreute Anmerkungen verteilt: vgl. Seite 392 Anm. 4, Seite 423 Anm. 12, Seite 444 Anm. 10. Erst die Zusammenschau der dort gebotenen Zeugnisse vermittelt die Einsicht, wie intensiv und nachhaltig das Echo auf die Vorgänge war. Hingewiesen sei ausdrücklich auf die Formulierung des später schreibenden Gerhoch von Reichersberg, De investigatione Antichristi (Libelli de lite III), 1, 17, Seite 324, der die Königin bekennen lässt, „sie sei auf Befehl des Gemahls so häufig vergewaltigt worden, dass sie nicht wissen könne, von wem das Kind sei, das sie empfangen habe" (que a proprio marito ita prosituta sit, ut scire non posse, ex pro prolem conceperit). Zum Werk Gerhochs siehe Classen, Gerhoch von Reichersberg, besonders Seite 226ff.]. Die Aussage beeindruckte die Synodalen gewaltig und veranlasste den Papst, HEINRICH nochmals zu exkommunizieren. Im Übrigen erhielt die Königin die erbetene Absolution, da sie zu diesen Untaten gezwungen worden sei und so keine Schuld auf sich geladen habe. Die gregorianische Seite hat die Aussagen dieser Frau so wichtig genommen, dass sie bereits im Jahre zuvor diese auch nach Schwaben melden und auf einer von dem Legaten Bischof Gebhard geleiteten Synode behandeln ließ. Auch hier fanden ihre Anschuldigungen Glauben und ihr Schicksal erregte das Mitgefühl aller [55 Bernoldi Chronicon, a. 1094, Seite 512: Querimonia Praxedis reginne, quae dudum ad Welfonem ducem Italiae a marito suo discessit, ad Constantiensem sinodum pervenit, quae se tantas tamque inauditas fornicationum spurcicias et a tantis passam fuisse conquesta est, ut etiam apud inimicos fugam suam facillime excusaret, omnesque catholicos ad compassionem tantarurn iniuriarum sibi conciliaret.].
Dieses Mitgefühl ist ihr in der modernen Forschung nicht zuteil geworden. Es ist schon in unguter Weise bemerkenswert, mit welcher Sicherheit Historiker des 19. und 20. Jahrhunderts die Aussagen dieser Frau verdammten. Von dem „schamlosen Weib" wurde gesprochen, das sich nicht gescheut habe, mit solchen Erfindungen den Gatten zu besudeln und sich zum Werkzeug der päpstlichen Seite machen zu lassen [56
Siehe die im Folgenden zitierten Formulierungen, die in ihrer Tendenz vielfach fortgeschrieben wurden.]. Grundlage solcher Urteile war wohl nur die Vorstellung, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Im Zuge dieser Ehrenrettung HEINRICHS wurde der Kernvorwurf Adelheids - nämlich die von HEINRICH befohlenen Vergewaltigungen - bis zur Unkenntlichkeit verwischt, ein Vorwurf, der in modernen Darstellungen in aller Regel gar nicht mehr auftaucht. Schon Wilhelm von Giesebrecht bietet eine eigenartige Version und Bewertung der Nachrichten:
„Die Lage der Kaiserin mochte unerträglich geworden sein und dies um so mehr, je schuldiger sie sich wußte. Schamlos hat sie sich bald selbst öffentlich des Ehebruchs angeklagt und sich nur damit zu rechtfertigen gesucht, daß sie der eigene Gemahl zu demselben verleitet habe." [57
Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, Seite 554. ] Die befohlene vielfache Vergewaltigung ist hier also zu einer „Verleitung zum Ehebruch" umgedeutet, was einigermaßen fassungslos macht, da die Interpreten, die diese „Leistung" vollbrachten, die Quellenaussagen gewiss genau kannten. Gerold Meyer von Knonau hat dann in seinen "Jahrbüchern" diese Tendenz der Verschleierung der berichteten Sachverhalte fortgesetzt und damit die Richtung der Wertungen festgeschrieben: „Die allerschändlichsten Dinge brachte das schamlose Weib, das über sich selbst auch das Allerekelhafteste, wenn es HEINRICH IV. zu schaden vermochte, zu erzählen nicht errötete, mit frecher Stirn über ihr Eheleben vor, um ihre Flucht zu rechtfertigen, und die sittlich so unendlich hoch über ihr stehende Bundesgenossin Urbans II. [sc. Mathilde] scheute sich nicht, auf all diese Schilderungen die Hand zu legen und sie zur Verunglimpfung des Kaisers möglichst zu verbreiten." [58 Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 423.] An dieser Tendenz hat sich eigentlich nichts geändert, auch wenn man die moralische Entrüstung heute nicht mehr so vehement zum Ausdruck bringt.
Im Zuge dieser Verteidigung HEINRICHS wurde implizit oder explizit unterstellt, dass die Partei Papst Urbans die Vorwürfe nicht geglaubt, sondern sie nur benutzt habe, um HEINRICH bloßzustellen. Danach habe man denn auch die Lügnerin schnell fallen lassen. Nun ist gewiss davon auszugehen, dass in den langjährigen Auseinandersetzungen auch Vorwürfe benutzt und verbreitet wurden, die der sachlichen Grundlage entbehrten. Doch spricht die Tatsache, dass der Papst Eupraxia/Adelheid persönlich auf der gut besuchten Synode auftreten ließ, nicht eben dafür, dass er sie für eine Lügnerin hielt. Durch den öffentlichen Auftritt, der gewiss Aufsehen erregte, koppelte Urban ja seine eigene Glaubwürdigkeit an einen überzeugenden Eindruck Eupraxias. Und einen Grund, warum sich diese Frau einer derartigen Situation aussetzen sollte, nur um ihrem Mann zu schaden, hat man auch nicht gefunden, sondern einfach „psychopathische" Defekte unterstellt [59
So Schieffer, Artikel Eupraxia, Praxedis, in: LexMA, Band 1, Spalte 146; Nitschke, Art. Eupraxia, Praxedis, in: NDB 1 (1953), Seite 58; Jäschke, Notwendige Gefährtinnen, Seite 149-157, hier besonders Seite 155. Siehe dazu Robinson, Henry IV of Germany. S.290f., der nicht Eupraxia für die Erfinderin der Anschuldigungen hält, sondern davon ausgeht, dass diese von einem „learned Gregorian" formuliert worden seien. Ganz in dieser Tradition auch Struve, War Heinrich IV. ein Wüstling?, Seite 276f.]. Die Entschiedenheit, mit der Eupraxia als Lügnerin hingestellt wird, ist also keineswegs durch sachliche Argumente gestützt. Doch wird man mit solchen Erwägungen kaum sicher ermitteln können, was von den Vorwürfen zu halten ist. Wie bei den älteren Vorwürfen bezüglich HEINRICHS sexueller Vergehen ist lediglich festzustellen, dass diejenigen, die sie erhoben, die Öffentlichkeit nicht scheuten, sondern geradezu danach drängten, sie öffentlich zu präsentieren. Es handelt sich nicht um Gerüchte und üble Nachrede im Verborgenen, sondern um Vorwürfe, die in diesem Fall zur Grundlage einer erneuten Exkommunikation gemacht wurden. Ganz so einfach sind sie daher wohl nicht aus der Welt zu schaffen [60 Siehe dazu auch unten Kap. Vl. 1.4.].
Angesichts dieser Entschiedenheit im Vorurteil ist es kaum überraschend, dass bisher niemand versucht hat zu fragen, wie es denn zu dieser unglaublichen Entehrung einer Königin gekommen sein könnte. Eine solche Frage will kein Verständnis für HEINRICHS Handlungsweisen wecken oder diese gar entschuldigen. Sie versucht nur zu prüfen, ob das Verbrechen nicht aus Gewohnheiten zu erklären ist, die in dieser Zeit in analogen Fällen praktiziert wurden. Um nicht lange um das Problem herumzureden, scheint mir die Frage gerechtfertigt, ob hier nicht die Entehrung einer Geisel praktiziert worden sein könnte, die nach dem Bruch des Friedens für das Verhalten derjenigen haftbar gemacht wurde, für die sie bürgte. Es kann nämlich kaum zweifelhaft sein, dass die Heirat HEINRICHS mit der Witwe des Stader Markgrafen im Jahre 1089 die Funktion hatte, den in diesem Jahre zwischen den Sachsen und HEINRICH geschlossenen Frieden zu sichern und zu verbürgen [61
Siehe dazu schon oben bei Anm. 39 in diesem Kapitel.]. Geschah doch die Verlobung HEINRICHS mit Eupraxia gerade in dem Moment, als sich Erzbischof Hartwich von Magdeburg und andere sächsische Bischöfe HEINRICH in einer spontanea pactio unterwarfen [62 Bernoldi Chronicon, a. 1086, Seite 458ff.]. Und Erzbischof Hartwich von Magdeburg war es auch, der die Königin Eupraxia bei ihrer Hochzeit in Köln im nächsten Jahr krönte.
Dass Heiraten die Funktion der Friedenssicherung übernahmen und Frauen, die in solchen Situationen verheiratet wurden, als obses pacis bezeichnet wurden, ist aus anderen Fällen bezeugt [63
Vgl. etwa die diesbezügliche Formulierung in den Annales Alamannici, a. 913, Seite 56: Ipso anno Erchanger cum rege [sc. Konrad I.] pacificatus est, cuius sororem, Liupoldi relictam [sc. Kunigunde, die Witwe Herzogs Luitpolds], rex tamquam pacis obsidem in matrimonium accepit; oder in der Vita Godefridi comitis Capenbergensis, cap.12, Seite 528: [...] quam [sc. Imezam], ut aiunt, sororis suae filiam Carolus, tamquam pacis obsidem, Widekindi filio dedit uxorem [...].]. In Extremfällen hat man sogar die Witwe eines Erschlagenen mit demjenigen verheiratet, der in einem Konflikt ihren Mann erschlagen hatte, um zukünftige Racheakte zu verhindern [64 Vgl. Regino von Prüm, Chronicon, a. 900, S. 148: [...] a comitibus Stephano, Gerardo et Matfrido circa Mosam isdem Zuendibolch [sc. der König von Lothringen] in prelio interficitur Idus Augusti. Eodem anno Gerardus comes Odam uxorem eiusdem Zuendibolch regis sibi in matrimonium copulat.]. Genauso bezeugt ist aber auch, dass Geiseln misshandelt oder getötet werden durften und wurden, wenn die Versprechungen nicht eingehalten wurden, die im Zuge der Vergeiselung gegeben worden waren [65 Vgl. dazu Lutteroth, Der Geisel im Rechtsleben, Seite 194-199.]. Und es dürfte in diesem Fall das Versprechen der Sachsen gewesen sein, das freiwillige Bündnis zu bewahren, für das Eupraxia bürgte. Sie könnte also die Geisel gewesen sein, die in HEINRICHS Hand gegeben wurde, um das Wohlverhalten der Sachsen zu sichern.
Nun hören wir in den fraglichen Jahren nicht konkret davon, dass HEINRICH den Sachsen den Vorwurf gemacht hätte, den geschlossenen Frieden gebrochen zu haben. Doch kann dies auch der Quellenlage angelastet werden, die für den fraglichen Zeitraum alles andere als zufrieden stellend ist. Immerhin beteiligte sich wohl schon 1088 der Stader Markgraf Luder-Udo an den Kämpfen Markgraf Ekberts gegen den Kaiser und nahm in diesem Zusammenhang HEINRICHS persönlichen Vertrauten, den Erzbischof Liemar von Hamburg-Bremen gefangen [66
Vgl. dazu Meyer von Knonau, Jahrbücher. Band 4, Seite 224. Das Fehlen von Quellen für die fragliche Zeit unterstreicht auch Giese, Reichsstrukturprobleme. Seite 301.]. Überdies hören wir die Nachricht von einem generalis conventus zum Jahre 1092, auf dem die schwäbischen Gegner HEINRICHS sich mit den sächsischen treffen und vereinigen wollten. Er kam nur wegen einer großen Hungersnot in Sachsen nicht zustande [67 Meyer von Knonau. Jahrbücher, Band 4, Seite 384. Bernoldi Chronicon, a. 1092, Seite 494f.]. Schon diese Planungen aber bedeuteten nichts Gutes und erfüllten den Tatbestand des Vertragsbruches, da die Sachsen mit den erklärten Feinden HEINRICHS gemeinsame Sache machten. Solche Nachrichten könnten HEINRICH also durchaus bewogen haben, eine Vertragsverletzung der Sachsen zu konstatieren und diese an der ihm von den Sachsen gegebenen Bürgin zu rächen.
So wie man in Sachsen in dieser Zeit Geiseln nachweislich töten ließ [68
Liber de unitate, lib. 2, cap.18, Seite 235: At frater eius Udo episcopus captus et vinculatus ah Egberdo marchione sustinuit multos et diuturnos cruciatits sub tyrannica illius crudlelitate, donec promisisset Hildinisheim civitatem episcopatus sui, quam per multos dies idem marchio oppugnaverat, se trnditurunt esse; quod tamen non fecit, licet ille tyrannus uni de datis obsidibus caput amputari praeceperit.], so könnte HEINRICH IV. einen von ihm konstatierten Vertragsbruch der Sachsen an der Bürgin dieses Vertrages gerächt haben. Zwar fehlen dieser Interpretation die ausdrücklichen Belege für einen vollendeten Friedensbruch der Sachsen, doch arbeitet sie mit weitaus weniger unbeweisbaren Annahmen als die bisher herrschende Meinung. die HEINRICHS Gemahlin ohne eigentliche Anhaltspunkte als böswillige Verleumderin abstempelt. Denn warum sich HEINRICHS Gemahlin all diese Scheußlichkeiten habe ausdenken und öffentlich verkünden sollen, wenn es keinerlei sachliche Grundlage für die Anschuldigungen gab. und warum die Gregorianer mit Papst Urban an der Spitze es für nötig befanden, ihre ohnehin glänzende Situation mit solchen Lügen und Erfindungen zu „bereichern", ist kaum plausibel zu machen. Die befohlene Schändung einer Geisel nach dem Bruch des Friedens ist dagegen eine Maßnahme, die in den Gewohnheiten der mittelalterlichen Gesellschaft nachweisbar ist. Zwar ist meines Wissens kein zweiter Fall bekannt, der in allen Details vergleichbar wäre, doch ist genügend häufig bezeugt, dass Geiseln schwer büßen mussten, wenn der Frieden, den sie garantieren sollten, zerbrach [69 Vgl. die Erfahrungen, die Thietmar, Chronicon, lib. 4, cap. 23 ff., Seite 156-163 von seiner eigenen Geiselnahme schildert, sowie FRIEDRICH BARBAROSSAS Verhalten gegenüber den Geiseln von Crema: siehe dazu Becker, Die Belagerung von Crema, Seite 84ff.,97 ff.]. Und dass eine Eheschließung eine der Geiselstellung benachbarte Form der Friedenssicherung sein konnte, kann ebenfalls nicht zweifelhaft sein, auch wenn uns dieses Verständnis von Ehe überaus fremd ist.