Althoff
Gerd: Seite
207,211,213,215-219
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"Heinrich IV."
Es könnte sein, dass hier (Quedlinburg Fürstengericht 1088)
auch HEINRICHS zweite Ehe
vereinbart wurde, nachdem seine Gemahlin Bertha im Jahre 1087 verstorben
war. HEINRICHS Wahl fiel
auf die Witwe des Markgrafen Udo von Stade, Eupraxia, eine Tochter des Großfürsten von Kiew,
die im Westen Adelheid
genannt wurde. Der Kaiser heiratete sie im nächsten Jahr in
Köln, wobei interessanterweise Erzbischof
Hartwig von Magdeburg,
sein früherer Gegner, die Krönung der Kaiserin vollzog [39 Meyer von Knonau,
Jahrbücher, Band 4, Seite 217, 215f.; Liber de unitate, lib. 2,
cap. 26, Seite 248; Frutolf, Chronica, a. 1089, Seite 104.]. Deshalb
liegt die Annahme nahe, dass diese Heirat Bestandteil des erneuten
Friedens zwischen HEINRICH
und den Sachsen war. Es ist ja durchaus nicht unüblich, den
Frieden zwischen zuvor verfeindeten Gruppen dadurch zu sichern, dass
man Frauen der einen Partei als obses
pacis mit Männern der anderen Seite verheiratete [40 Bereits im Jahre 1075
hatte ein junges Mitglied der STADER
Markgrafen-Familie als
Geisel den Frieden HEINRICHS
und der Sachsen verbürgt, wie wir aus der Schilderung Lamperts von Hersfeld (a. 1075,
Seite 224f.) wissen, der 1076 ausführlich über dessen
abenteuerliche Flucht erzählt. Ebd., a. 1076, Seite 275ff. Zur
Verheiratung von Frauen als obsides
pacis siehe unten Anm. 63f.]. Als "Geisel für den Frieden"
zwischen dem SALIER und
den Sachsen könnte auch die Witwe
des Stader Markgrafen
die Ehe mit dem Kaiser eingegangen sein. Wir werden uns mit dieser
ungewöhnlichen Verbindung jedenfalls noch zu beschäftigen
haben [41 Siehe unten bei
Anm. 53ff.].
Im Frühjahr 1093 fiel dann in Italien völlig
überraschend HEINRICHS
Sohn und Mit-Regent KONRAD vom Vater ab und
wechselte zur Partei der Gregorianer
und der Markgräfin
Mathilde. Das Gleiche tat
ein Jahr später auch HEINRICHS
zweite Gemahlin Eupraxia/Adelheid,
die aus der Gefangenschaft, in der HEINRICH
sie aus unbekannten Gründen gehalten hatte, entfloh und
sich unter den Schutz der Markgräfin
Mathilde und Welfs V. begab [49 Vgl. zu KONRAD: Meyer von Knonau,
Jahrbücher, Band 4, Seite 391ff.; Goez, Der Thronerbe als Rivale,
Seite 24-29. Zu Eupraxia/Adelheid:
Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 422f. Siehe auch
Robinson, Henry IV of Germany, Seite 289.].
Noch aufsehenerregender aber war die Art und Weise, in der die gregorianische Seite die Flucht
und den Parteiwechsel der Gemahlin HEINRICHS
IV. nutzte. Papst Urban II. ließ sie
nämlich auf der Synode von Piacenza auftreten und dort
öffentlich ihre Anklagen gegen HEINRICH IV. vortragen [53 Vgl.
Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 428f.,444;
Becker, Papst Urban II., Teil 1, Seite 132f.; Goez, Der Thronerbe als
Rivale, Seite 31f.; Robinson, Henry IV of Germany, Seite 289ff.;
Struve, War
Heinrich IV. ein Wüstling?, Seite 276f., wird der Sachlage wohl
nicht
gerecht, wenn er formuliert: „Bei der Kennzeichnung der Vorwürfe
blieben die Gewährsleute freilich auffällig allgemein."]. Die Quellen sprechen davon, dass diese Synode so
gut
besucht war, dass die Teilnehmer sich auf offenem Feld versammeln
mussten, weil keine Kirche in der Lage war, die Massen aufzunehmen. In
dieser europäisch zu nennenden Öffentlichkeit habe HEINRICHS zweite Frau,
demütig zu Füßen des Papstes liegend und um
Rekonziliation bittend, die Geschichte ihrer Leiden erzählt. Sie
gipfelte in der Aussage, HEINRICH
habe sie häufig durch seine
milites vergewaltigen lassen [54 Bernoldi
Chronicon, a. 1095.
Seite 519: In hac
sinodo Praxedis regina,
iam dudum a Heinrico
separata, super maritum
suum domno apostolico et sanctae sinodo conquesta est de inauditis
fornicationum spurciciis, quas apud maritum passa est. Siehe
dazu Meyer
von Knonau. Jahrbücher, Band 4, der die Behandlung der
Vorwürfe auf
verstreute Anmerkungen verteilt: vgl. Seite 392 Anm. 4, Seite 423 Anm.
12, Seite 444
Anm. 10. Erst die Zusammenschau der dort gebotenen Zeugnisse vermittelt
die Einsicht, wie intensiv und nachhaltig das Echo auf die Vorgänge war. Hingewiesen sei ausdrücklich auf
die
Formulierung des später schreibenden Gerhoch von Reichersberg, De
investigatione Antichristi (Libelli de lite III), 1, 17, Seite 324, der
die Königin bekennen
lässt, „sie sei auf Befehl des Gemahls so häufig
vergewaltigt worden, dass sie nicht wissen könne, von wem das Kind
sei,
das sie empfangen habe" (que a
proprio marito ita prosituta sit, ut
scire non posse, ex pro
prolem conceperit). Zum Werk Gerhochs siehe
Classen, Gerhoch von Reichersberg, besonders Seite 226ff.]. Die Aussage beeindruckte die Synodalen gewaltig
und
veranlasste den Papst, HEINRICH
nochmals zu exkommunizieren. Im Übrigen erhielt die Königin die erbetene
Absolution, da sie zu diesen Untaten gezwungen worden sei und so keine
Schuld auf sich geladen habe. Die gregorianische
Seite hat die Aussagen dieser Frau so wichtig genommen, dass sie
bereits im Jahre zuvor diese auch nach Schwaben melden und auf einer
von dem Legaten Bischof Gebhard geleiteten Synode
behandeln ließ. Auch hier fanden ihre Anschuldigungen Glauben und
ihr Schicksal erregte das Mitgefühl aller [55
Bernoldi Chronicon, a. 1094, Seite 512: Querimonia
Praxedis reginne,
quae
dudum ad Welfonem ducem
Italiae a marito suo
discessit, ad Constantiensem sinodum pervenit, quae se tantas tamque
inauditas fornicationum spurcicias et a tantis passam fuisse conquesta
est, ut etiam apud inimicos fugam suam facillime excusaret, omnesque
catholicos ad compassionem tantarurn iniuriarum sibi conciliaret.].
Dieses Mitgefühl ist ihr in der modernen Forschung nicht zuteil
geworden. Es ist schon in unguter Weise bemerkenswert, mit welcher
Sicherheit Historiker des 19. und 20. Jahrhunderts die Aussagen dieser
Frau verdammten. Von dem „schamlosen Weib" wurde gesprochen, das sich
nicht gescheut habe, mit solchen Erfindungen den Gatten zu besudeln und
sich zum Werkzeug der päpstlichen Seite machen zu lassen [56
Siehe die im Folgenden zitierten Formulierungen, die in ihrer Tendenz
vielfach fortgeschrieben wurden.].
Grundlage
solcher Urteile war wohl nur die Vorstellung, dass nicht sein kann, was
nicht sein darf. Im Zuge dieser Ehrenrettung HEINRICHS wurde der Kernvorwurf Adelheids - nämlich die von
HEINRICH befohlenen Vergewaltigungen - bis
zur Unkenntlichkeit verwischt, ein Vorwurf, der in modernen
Darstellungen in aller Regel gar nicht mehr auftaucht. Schon Wilhelm
von Giesebrecht bietet eine eigenartige Version und Bewertung der
Nachrichten:
„Die Lage der Kaiserin
mochte unerträglich geworden sein und dies um so mehr, je
schuldiger sie sich wußte. Schamlos hat sie sich bald selbst
öffentlich des Ehebruchs angeklagt und sich nur damit zu
rechtfertigen gesucht, daß sie der eigene Gemahl zu demselben
verleitet habe." [57 Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit,
Seite
554. ] Die befohlene
vielfache Vergewaltigung ist hier also zu einer „Verleitung zum
Ehebruch" umgedeutet, was einigermaßen fassungslos macht, da die
Interpreten, die diese „Leistung" vollbrachten, die Quellenaussagen
gewiss genau kannten. Gerold Meyer von Knonau hat dann in seinen
"Jahrbüchern" diese Tendenz der Verschleierung der berichteten
Sachverhalte fortgesetzt und damit die Richtung der Wertungen
festgeschrieben: „Die allerschändlichsten Dinge brachte das
schamlose Weib, das über sich selbst auch das Allerekelhafteste,
wenn es HEINRICH IV. zu
schaden vermochte, zu erzählen nicht errötete, mit frecher
Stirn über ihr Eheleben vor, um ihre Flucht zu rechtfertigen, und
die sittlich so unendlich hoch über ihr stehende Bundesgenossin Urbans II. [sc. Mathilde] scheute sich nicht,
auf all diese Schilderungen die Hand zu legen und sie zur
Verunglimpfung des Kaisers möglichst zu verbreiten." [58
Meyer von Knonau, Jahrbücher, Band 4, Seite 423.] An dieser Tendenz hat sich eigentlich nichts
geändert, auch wenn man die moralische Entrüstung heute nicht
mehr so vehement zum Ausdruck bringt.
Im Zuge dieser Verteidigung HEINRICHS
wurde implizit oder explizit unterstellt, dass die Partei Papst Urbans die Vorwürfe nicht
geglaubt, sondern sie nur benutzt habe, um HEINRICH bloßzustellen.
Danach habe man denn auch die Lügnerin schnell fallen lassen. Nun
ist gewiss davon auszugehen, dass in den langjährigen
Auseinandersetzungen auch Vorwürfe benutzt und verbreitet wurden,
die der sachlichen Grundlage entbehrten. Doch spricht die Tatsache,
dass der Papst Eupraxia/Adelheid
persönlich auf der gut besuchten Synode auftreten ließ,
nicht eben dafür, dass er sie für eine Lügnerin hielt.
Durch den öffentlichen Auftritt, der gewiss Aufsehen erregte,
koppelte Urban ja seine
eigene Glaubwürdigkeit an einen überzeugenden Eindruck Eupraxias. Und einen Grund,
warum sich diese Frau einer derartigen Situation aussetzen sollte, nur
um ihrem Mann zu schaden, hat man auch nicht gefunden, sondern einfach
„psychopathische" Defekte unterstellt [59 So
Schieffer, Artikel Eupraxia, Praxedis, in: LexMA, Band
1, Spalte 146; Nitschke, Art. Eupraxia, Praxedis, in: NDB 1 (1953),
Seite 58;
Jäschke, Notwendige Gefährtinnen, Seite 149-157, hier
besonders Seite 155. Siehe
dazu Robinson, Henry IV of Germany. S.290f., der nicht Eupraxia für die
Erfinderin der Anschuldigungen hält, sondern davon ausgeht, dass
diese
von einem „learned Gregorian"
formuliert worden seien. Ganz in dieser
Tradition auch Struve, War Heinrich IV. ein Wüstling?, Seite 276f.]. Die Entschiedenheit, mit der Eupraxia als Lügnerin
hingestellt wird, ist also keineswegs durch sachliche Argumente
gestützt. Doch wird man mit solchen Erwägungen kaum sicher
ermitteln können, was von den Vorwürfen zu halten ist. Wie
bei den älteren Vorwürfen bezüglich HEINRICHS sexueller Vergehen ist
lediglich festzustellen, dass diejenigen, die sie erhoben, die
Öffentlichkeit nicht scheuten, sondern geradezu danach
drängten, sie öffentlich zu präsentieren. Es handelt
sich nicht um Gerüchte und üble Nachrede im Verborgenen,
sondern um Vorwürfe, die in diesem Fall zur Grundlage einer
erneuten Exkommunikation gemacht wurden. Ganz so einfach sind sie daher
wohl nicht aus der Welt zu schaffen [60
Siehe dazu auch unten Kap. Vl. 1.4.].
Angesichts dieser Entschiedenheit im Vorurteil ist es kaum
überraschend, dass bisher niemand versucht hat zu fragen, wie es
denn zu dieser unglaublichen Entehrung
einer Königin gekommen sein könnte. Eine solche Frage
will kein Verständnis für HEINRICHS Handlungsweisen wecken
oder diese gar entschuldigen. Sie versucht nur zu prüfen, ob das
Verbrechen nicht aus Gewohnheiten zu erklären ist, die in dieser
Zeit in analogen Fällen praktiziert wurden. Um nicht lange um das
Problem herumzureden, scheint mir die Frage gerechtfertigt, ob hier
nicht die Entehrung einer Geisel praktiziert worden sein könnte,
die nach dem Bruch des Friedens für das Verhalten derjenigen
haftbar gemacht wurde, für die sie bürgte. Es kann
nämlich kaum zweifelhaft sein, dass die Heirat HEINRICHS mit der Witwe des Stader Markgrafen
im
Jahre 1089 die Funktion hatte, den in diesem Jahre zwischen den Sachsen
und HEINRICH geschlossenen
Frieden zu sichern und zu verbürgen [61
Siehe dazu schon oben bei Anm. 39 in diesem Kapitel.]. Geschah doch die Verlobung HEINRICHS mit Eupraxia gerade in dem Moment,
als sich Erzbischof Hartwich von Magdeburg und
andere sächsische Bischöfe
HEINRICH in einer spontanea pactio unterwarfen [62
Bernoldi Chronicon, a. 1086, Seite 458ff.].
Und Erzbischof Hartwich von Magdeburg war es
auch, der die Königin Eupraxia bei ihrer Hochzeit in
Köln im nächsten Jahr krönte.
Dass Heiraten die Funktion der Friedenssicherung übernahmen und
Frauen, die in solchen Situationen verheiratet wurden, als obses pacis bezeichnet wurden, ist
aus anderen Fällen bezeugt [63 Vgl.
etwa
die diesbezügliche Formulierung in den Annales Alamannici, a. 913,
Seite 56: Ipso anno Erchanger cum rege [sc.
Konrad I.] pacificatus est, cuius sororem, Liupoldi relictam [sc. Kunigunde, die Witwe Herzogs Luitpolds], rex tamquam pacis obsidem in matrimonium
accepit; oder in der Vita Godefridi comitis Capenbergensis,
cap.12, Seite 528: [...] quam
[sc. Imezam], ut aiunt, sororis suae
filiam Carolus, tamquam
pacis obsidem, Widekindi
filio dedit uxorem [...].].
In
Extremfällen hat man sogar die Witwe eines Erschlagenen mit
demjenigen verheiratet, der in einem Konflikt ihren Mann erschlagen
hatte, um zukünftige Racheakte zu verhindern [64 Vgl.
Regino von Prüm, Chronicon, a. 900, S. 148: [...] a comitibus Stephano, Gerardo et Matfrido circa Mosam isdem Zuendibolch [sc. der König von Lothringen] in prelio interficitur Idus Augusti. Eodem
anno Gerardus
comes Odam uxorem eiusdem Zuendibolch regis sibi in
matrimonium copulat.].
Genauso bezeugt
ist aber auch, dass Geiseln misshandelt oder getötet werden
durften und wurden, wenn die Versprechungen nicht eingehalten wurden,
die im Zuge der Vergeiselung gegeben worden waren [65 Vgl.
dazu Lutteroth, Der Geisel im Rechtsleben, Seite 194-199.]. Und es dürfte in diesem Fall das Versprechen
der
Sachsen gewesen sein, das freiwillige Bündnis zu bewahren,
für das Eupraxia bürgte.
Sie könnte also die Geisel gewesen sein, die in HEINRICHS Hand gegeben wurde, um
das Wohlverhalten der Sachsen zu sichern.
Nun hören wir in den fraglichen Jahren nicht konkret davon, dass HEINRICH den Sachsen den Vorwurf
gemacht hätte, den geschlossenen Frieden gebrochen zu haben. Doch
kann dies auch der Quellenlage angelastet werden, die für den
fraglichen Zeitraum alles andere als zufrieden stellend ist. Immerhin
beteiligte sich wohl schon 1088 der Stader Markgraf Luder-Udo an den Kämpfen Markgraf Ekberts gegen den Kaiser und
nahm in diesem Zusammenhang HEINRICHS
persönlichen Vertrauten, den
Erzbischof Liemar von
Hamburg-Bremen gefangen [66 Vgl. dazu Meyer von Knonau, Jahrbücher. Band 4,
Seite
224.
Das Fehlen von Quellen für die fragliche Zeit unterstreicht auch
Giese,
Reichsstrukturprobleme. Seite 301.].
Überdies hören wir die Nachricht von einem generalis conventus zum Jahre 1092,
auf dem die schwäbischen Gegner HEINRICHS sich mit den
sächsischen treffen und vereinigen wollten. Er kam nur wegen einer
großen Hungersnot in Sachsen nicht zustande [67 Meyer
von Knonau. Jahrbücher, Band 4, Seite 384. Bernoldi Chronicon, a.
1092, Seite 494f.]. Schon diese
Planungen aber
bedeuteten nichts Gutes und erfüllten den Tatbestand des
Vertragsbruches, da die Sachsen mit den erklärten Feinden HEINRICHS gemeinsame Sache
machten. Solche Nachrichten könnten HEINRICH also durchaus bewogen
haben, eine Vertragsverletzung der Sachsen zu konstatieren und diese an
der ihm von den Sachsen gegebenen Bürgin zu rächen.
So wie man in Sachsen in dieser Zeit Geiseln nachweislich töten
ließ [68 Liber
de
unitate, lib. 2, cap.18, Seite 235: At
frater eius Udo episcopus
captus et vinculatus ah Egberdo
marchione
sustinuit multos et diuturnos cruciatits sub tyrannica illius
crudlelitate, donec promisisset Hildinisheim civitatem episcopatus sui,
quam per multos dies idem marchio oppugnaverat, se trnditurunt esse;
quod tamen non fecit, licet ille tyrannus uni de datis obsidibus caput
amputari praeceperit.], so
könnte HEINRICH IV.
einen von ihm
konstatierten Vertragsbruch der Sachsen an der Bürgin dieses
Vertrages gerächt haben. Zwar fehlen dieser Interpretation die
ausdrücklichen Belege für einen vollendeten Friedensbruch der
Sachsen, doch arbeitet sie mit weitaus weniger unbeweisbaren Annahmen
als die bisher herrschende Meinung. die HEINRICHS Gemahlin ohne
eigentliche Anhaltspunkte als böswillige Verleumderin abstempelt.
Denn warum sich HEINRICHS
Gemahlin all diese Scheußlichkeiten habe ausdenken und
öffentlich verkünden sollen, wenn es keinerlei sachliche
Grundlage für die Anschuldigungen gab. und warum die Gregorianer mit Papst Urban an der Spitze es für
nötig befanden, ihre ohnehin glänzende Situation mit solchen
Lügen und Erfindungen zu „bereichern", ist kaum plausibel zu
machen. Die befohlene Schändung
einer Geisel nach dem Bruch des Friedens ist dagegen eine
Maßnahme, die in den Gewohnheiten der mittelalterlichen
Gesellschaft nachweisbar ist. Zwar ist meines Wissens kein zweiter Fall
bekannt, der in allen Details vergleichbar wäre, doch ist
genügend häufig bezeugt, dass Geiseln schwer büßen
mussten, wenn der Frieden, den sie garantieren sollten, zerbrach [69 Vgl.
die Erfahrungen, die Thietmar, Chronicon, lib. 4,
cap. 23 ff., Seite 156-163 von seiner eigenen Geiselnahme schildert,
sowie FRIEDRICH BARBAROSSAS
Verhalten gegenüber den Geiseln von Crema:
siehe dazu Becker, Die Belagerung von Crema, Seite 84ff.,97 ff.]. Und dass eine Eheschließung eine der
Geiselstellung
benachbarte Form der Friedenssicherung sein konnte, kann ebenfalls
nicht zweifelhaft sein, auch wenn uns dieses Verständnis von Ehe
überaus fremd ist.