Margarete
war die
älteste Tochter, vielleicht sogar das älteste Kind des
Grafen
Wilhelm I. von Hennegau, Holland,
Seeland, Herrn
von Friesland und seiner Gemahlin Jeanne,
einer Tochter des Grafen Karl
von Valois,
Alencon,
Chartres und Anjou.
Die Ehe Wilhelms und der Jeanne de
Valois
war im Jahre 1303 vereinbart und am 19.5.1305 geschlossen
worden.
Margarete, so darf
mithin vermutet werden, war bei ihrer Hochzeit mit DEM
BAYERN am 25.2.1324 mindestens 14, höchstens aber
18 Jahre
alt, ist frühestens 1306, spätestens im Januar
1310
geboren worden. Ursprünglich hatte übrigens sie, nicht also Philippa,
den 1313 geborenen englischen
Thronfolger heiraten sollen, dessen
Vater
Eduard
II. bereits 1318 und 1320 an der Kurie um Dispens wegen zu
naher
Verwandtschaft des Paares nachsuchte. Aber die Sache zerschlug sich,
nicht
Eduard
III., sondern LUDWIG DER BAYER
wurde Margaretes Mann.
Die neue Ehe des damals etwa 36 Jahre alten
Königs
mit der allenfalls 18-jährigen, wahrscheinlich aber noch
jüngeren
Margarete
von Hennegau dürfte schon kurze Zeit nach dem Tod von LUDWIGS
erster
Gemahlin ins Auge gefaßt worden sein.
LUDWIGS
Bevollmächtigte
erklärten dann auch zunächst, daß Margarete
Einkünfte in Höhe von bis zu 11.000 Pfund Heller im
Jahr
zustehen würden, die durch die Übertragung der Burgen Kaub,
Fürstenberg,
Reichenstein
und
Lindenfels gesichert wurden, vor allem aber
durch den Zoll unterhalb der Burg Kaub. Aus dem Vetrag geht
eindeutig
hervor, daß die Burgen unmittelbar nach dem Vollzug der Ehe in Margaretes
Besitz übergehen sollten, nicht also erst beim
vorzeitigen
Tod ihres Gemahls. Erst nach dieser Festlegung der donatio durch
den Mann gelobte Graf Wilhelm,
daß er als Mitgift (dos)
seiner Tochter 47.000 Pfund Heller zahlen werde, die
Hälfte
nach dem Vollzug der Ehe, die andere Hälfte am Ende des Jahres
nach
der Hochzeit. Für dieses Kapital bekam die Braut weitere
Zahlungen,
nämlich 5.000 Pfund im Jahr (= 10,64 Prozent), die
allerdings
nicht auf bestimmte Burgen oder sonstige Orte angewiesen wurden.
47.000 Pfund Heller war eine enorme Summe; die
Könige
von Böhmen statteten ihre Töchter im Normalfall mit einer
Heimsteuer
oder Mitgift von 10.000 Mark Silber aus, das waren nach dem damals
üblichen
schematischen Wechselkurs 30.000 Pfund Heller. Mit 47.000 Pfund Heller
hätte DER BAYER mithin einen
Trupp
von etwa 195 bis 260 "Helmen" ein Jahr lang unter Waffen halten
können.
Obwohl die Ehe des Königs mit Margarete
von Hennegau noch vor der Verhängung des Banns
geschlossen
wurde, stand sie doch bereits so sehr im Schatten dieses
verhängnisvollen
Vorgangs, daß die meisten zeitgenössischen Chronisten die
Hochzeitsfeier
am Sonntag, dem 25.2.1324, nahezu vollständig mit
Schweigen
übergingen. Nur Wilhelm,
Mönch und Prokurator des Klosters
Egmond
berichtet nicht über ein grandioses Fest, sondern über die
Tatsache,
daß Margaretes Ehe gegen den
Widerstand der Mutter
vereinbart worden war.
Während er selbst mit einer kleinen Eskorte
über
Bergamo nach Como zog, folgte ihm Margarete
mit einer 500 Reiter und 800 Schützen umfassenden Truppe. Sie
überquerte
dabei wohl den Slügenpaß und erreichte vermutlich am 3.5.
ihren
noch immer in Como harrenden Gemahl.
Sie hat ihn dann während der gesamten Reise
durch
Italien begleitet - über 18 Monate hinweg, in schwangerem Zustand:
Am 7.5.1328 brachte sie in Tom ihren ersten
Sohn zur Welt, der zur Unterscheidung
von seinem gleichnamigen Halb-Buder
aus DES BAYERN
erster Ehe nach seinem Geburtsort „Ludwig der
Römer“
genannt wurde. Noch vor der Rückkehr nach
Bayern
- Anfang 1330 - folgte die Geburt der
dritten Tochter, die auf den Namen
Elisabeth
getauft wurde. Noch vor Ludwigs
Geburt
war Margarete zur Kaiserin
gekrönt
worden, und zwar am 17.1.1328 in der alten Peterskirche zu Rom.
Über
den Vorgang hat sie selbst zwei Monate später in zwei Briefen an
ihre
Mutter sowie an den Abt des Klosters Egmond berichtet.
Vermutlich im Frühherbst 1336 schrieb sie
einen
Brief an ihren Onkel Philipp in Paris
und schlug diesem darin eine Allianz mit ihrem Gemahl vor.
Die Eigenständigkeit von
Margaretes Demarche sollte gewiss nicht
überschätzt
werden. Die HENNEGAUERIN
hatte die Initiative dazu
unbezweifelbar
im Einvernehmen mit ihrem Mann ergriffen, vermutlich war sie von
LUDWIG darum gebeten oder dazu gedrängt worden. Indes
lassen
die späteren Ereignisse erkennen, dass die Kaiserin, aber auch
ihre
Mutter und ihre Schwester Philippa
in der politischen und diplomatischen Sphäre als ebenbürtige
Partnerinnen ihrer Ehemänner, Schwäger, Söhne und
Schwieger-Söhne
zu agieren pflegten und ihre Mitwirkung auch bereitwillig akzeptiert
wurde.
Über Margaretes
Beteiligung an den Verhandlungen und die Rolle, die sie und ihre
Schwester
Philippa
während der Begegnungen der beiden Schwäger in
Koblenz
spielen durften, erfahren wir so gut wie nichts. Allerdings war Eduard
III. offenbar der Meinung, dass seine Schwägerin hinter
den Kulissen einen beträchtlichen Einfluss ausübte,
jedenfalls
war für sie ein Gastgeschenk von immerhin 2.400 fl. vorgesehen,
dem Kaiser wurde auch nicht viel mehr gezahlt, nämlich 4.000 fl.
Margaretes Mutter
Jeanne hatte zwar
den Schleier genommen und lebte als Nonne
im Kloster Fontenelles, war aber bereit, als Mittlerin zwischen Bruder
und Schwieger-Sohn zu wirken. Am 25.9.1340 konnte sie einen
Waffenstillstand
zustandebringen. Ihr anderer Schwieger-Sohn, DER
BAYER, nutzte die Tatsache, dass Eduard
III. diesen Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen hatte,
und
bot nun seinerseits am 24.1.1341 dem VALOIS eine
Allianz an.
Am 26.9.1345 hatte Margaretes
Bruder, Graf Wilhelm II.,
bei Staveren seine Ritterschaft in eine
Schlacht gegen die Friesen geführt und war zusammen mit etwa 1.800
seiner Leute erschlagen worden. Da sein
Sohn Wilhelm, das wohl
einzige
Kind aus der Ehe mit Johanna
von Brabant, schon früh verstorben
war, konnten seine vier Schwestern Ansprüche auf das Ere geltend
machen:
die Kaiserin, Königin
Philippa von England,
die Markgräfin Johanna von
Jülich und Isabella
von
Namur.
Offenbar haben sich die beiden jüngeren Schwestern
zunächst
zurückgehalten, während Philippas Gemahl
schon vier Wochen nach dem Tode des Schwagers eine Vollmacht
ausstellte,
die Grafschaft Seeland und deren benachbarte Gebiete aus dem Erbe
seiner
Frau in Besitz zu nehmen. LUDWIG DER BAYER
nutzte seine Stellung als oberster Lehnsherr und belehnte seine
Gemahlin
am 15.1.1346 zu Nürnberg als die nächste Erbin des toten
Grafen
mit Holland, Seeland sowie Friesland, worauf
ihm Margarete
Treueid und Mannschaft leistete. Zugleich versuchte DER
BAYER, den Anspruch seiner Gemahlin auf die von der
Lütticher
Kirche lehnsrührige Grafschaft Hennegau durch die
Versicherung
zu stärken, dass er dieses Territorium nicht von Margaretes
Reichslehen trennen werde.
Gegen Margarete
als
der alleinigen Herrin sprach, dass sie gemeinsam mit ihrem
Mann
im Kirchenbann stand, der am 13.4.1346 noch einmal in
Erinnerung
gerufen und dabei verschärft wurde. Aber noch ehe die Nachricht
über
diese neuerliche Verfluchung DES BAYERN
und seiner Sippe die Niederlande erreicht haben konnte, war Margaretes
Herrschaft
über Hennegau, Holland Seeland und Friesland von einigen der
maßgeblichen
Leute dieser Länder schon anerkannt worden. Die Entscheidung
für
die Kaiserin und damit
zugleich gegen ihre Schwestern war bereits Ende
Januar gefallen.
Inzwischen war Margarete
in Begleitung ihres neunjährigen
Sohnes Albrecht
über Brabant nach Mons gereist, wo sie am 14.3.1346 vor den
Schöffen
und Bürgern den Eid ablegte, die Privilegien und Freiheiten der
Stadt
sowie die Einheit der drei Grafschaften wahren zu wollen. Am 23.3.
folgte
eine ähnliche Szene in Valenciennes. Begleitet wurde die Kaiserin
bei diesen nicht ungefährlichen Auftritten unter anderem von ihrem
Onkel Johann von Beaumont sowie
vom Schwieger-Vater ihres
gefallenen
Bruders, dem Herzog Johann III.
von
Brabant. Die neuen Landesherrin urkundete
in ihren zumeist in französischer Sprache formulierten Urkunden
unter
dem Titel:
Kaiserin der Römer, Gräfin von Hennegau,
Holland,
Seeland, Herrin von Friesland. Einen Monat später
begann
die Herrschaftsübernahme in den beiden östlichen
Grafschaften.
Bereits am 7.9. hatte LUDWIG
ihr mehrere Privilegien ausgestellt, mit denen die künftige
Erbfolge
geregelt wurde:
Nicht Margaretes ältester
Sohn Ludwig der
Römer, sondern
Wilhelm,
der zweitälteste, sollte
die Nachfolge der Mutter antreten, für
den Fall von dessen vorzeitigem Tod war Albrecht,
der dritte Sohn, als Erbe
vorgesehen.
Den Triumph von Crecy hätte Eduard
III. leicht zu einer Okkupation des Hennegau nutzen
können,
aber er verfolgte weiterreichende Ziele und scheint seine Gemahlin
bewogen
zu haben, sich mit der Kaiserin
auf die vorläufige Wahrung des Status
quo zu einigen. Die beiden Schwestern trafen sich am 12.10. in dem
praktisch
unter englischer Herrschaft stehenden Ypern und verbrachten fast eine
Woche
miteinander. Eduard III. hatte
für
den festlichen Rahmen der Begegnung gesorgt, die mit Margaretes
Versprechen endete, ihrem Gemahl die Erneuerung der 1341
zusammengebrochenen
Allianz mit Eduard III.
nahezulegen.
Als sie im November nach Frankfurt reiste, um dort mit LUDWIG
die Lage zu erörtern, sollen sich englische Gesandte in
ihrem Gefolge befunden haben, die mit DEM
BAYERN
ein Bündnis vereinbaren sollten.
Während der LUXEMBURGER
nach dem Tod LUDWIGS DES BAYERN
(11.10.1347)
mit großem Erfolg bemüht war, die Reichsstädte für
sich zugewinnen, verspieltem die Bayern ihre Chance, die Krone für
ihr Haus zu retten, als sie ihrem
Onkel Eduard
von England die Wahl zum römischen König in
Aussicht
stellten. LUDWIGS Witwe Margarete
hatte dabei gewiss ihre Hand im Spiel und dürfte als
Gegenleistung
für ihre Unterstützung die Garantie ihrer Herrschaft
über
die ererbten Territorien erwartet haben.
KARL
IV. bot im Verlaufe
des Dezember 1347 Eduard III. eine
Allianz gegen Philipp VI. an. Am
16.1.
konzedierte KARL IV. dem Markgrafen
Wilhelm von Jülich,
dem Gemahl
von Margaretes
jüngerer Schwester Johanna,
ein Viertel des
Hennegauer Erbes.
Drei Tage später bevollmächtigte er den JÜLICHER, in
KARLS Namen einen Vertrag mit
Eduard
III. abzuschließen. Am 24.6.1348 ratifizierte KARL
IV. die Allianz mit England:
Die Kaiserin und ihre
Söhne
hatten den Kampf gegen den LUXEMBURGER
verloren. Übrigens ist keiner von Margaretes
Nachkommen je zum
römischen König gewählt worden.
Vermutlich im Zusammenhang mit der dann
abgelehnten
Wahl
ihres Schwagers hatte Margarete am
5.1.1348 die Grafschaften Holland und Seeland sowie die Herrschaft
Friesland
Wilhelm
übertragen und dese
Verfügung
dann noch einmal am 25.3. bestätigt. Sie selbst beabsichtigte
offenbar,
sich in ihre Heimat, nach Hennegau, zurückzuziehen.
Margarete reagierte
auf die Allianz des Sohnes mit den Kabeljauwen, indem sie am 27.5.1350
die Herrschaft über Holland und Seeland wieder selbst in Anspruch
nahm.
Margarete rief
gegen
den zweiten Sohn ihren Ältesten
zu Hilfe, Ludwig
den Römer, dem inzwischen die Mark Brandenburg
anvertraut
worden war. Der Konflikt um Holland und Seeland wird auch dazu
beigetragen
haben, dass Margarete im Verlauf
des
Jahres 1351 zu erkennen gab, sich der Gnade des Papstes unterwerfen zu
wollen. Eine der Voraussetzungen für die Wiederaufnahme in die
kirchliche
Gemeinschaft war der Verzicht auf den gewiss nach wie vor
prestigeträchtigen
Titel einer Kaiserin der Römer, denn die Krönung
vom
17.1.1328 war von der Kurie schon immer zu den schlimmsten Sünden
DES BAYERN wider die
Autorität
des Heiligen Stuhls gerechnet worden, und an diesem Verbrechen hatte
sich
Margarete seinerzeit ganz
unbezweifelbar
beteiligt. Aber Papst Clemens
verlangte
von Margarete
noch mehr:
Sie sollte auch explizit auf den von ihr eigentlich kaum
geführten
Titel einer römischen Königin verzichten und damit die
Lehre der Päpste anerkennen, dass ihr Gemahl sein mit der Wahl von
1314 erworbenes Recht auf das Königtum im Verlauf des gegen ihn
geführten
Verfahrens eingebüßt hatte. Margarete
war nie zur Königin gewählt, sie war nicht einmal zur
Königin
gekrönt worden. Margarete
erklärte
sich bereit, dieses von ihrem Gemahl stets bestrittene Recht des
Papstes
anzuerkennen. Am 30.7.1351 legte sie in Valenciennes die verlangte
Erklärung
ab, wurde daraufhin vom Bann
gelöst und wieder in die Gemeinschaft
der Kirche aufgenommen.
Ob Margarete bei
dem Fest zugegen war, lässt sich nicht ermitteln. Sie wird gewusst
haben, dass sie von nun an nicht mehr mit der Hilfe des Schwagers
rechnen
konnte. Am 16.3. stellte ihr Eduard
den Geleitbrief für die Rückreise aus; der Kampf um die
beiden
Grafschaften an der See war für Margarete
verloren; gleichwohl hat sie auch in den folgenden Monaten noch
mehrfach
versucht, die Hoeken in ihrem Widerstand gegen
Wilhelm und die
Kabeljauwen zu bestärken.
Am Ende konnten zwei Schiedsrichter, Margaretes
Onkel Johann von Hennegau
sowie ihr Vetter, der Herr von Ligny,
Walram von Luxemburg,
eine
Einigung erzielen, die am 7.12.1354 zu Mons
offenbar in Gegenwart von Mutter und Sohn sowie einer Gruppe von
Klerikern
und Adeligen aus Hennegau und den Seegrafschaften beurkundet wurde. Wilhelm
wurde auferlegt, die Mutter demütig um Verzeihung
für
all das zu bitten, was er ihr angetan hatte. Im Gegenzug war Margarete
verpflichtet, dem Sohn ihre Gnade zu gewähren. Margarete
verzichtete auf die Herrschaft über Holland, Seeland und
Friesland,
und erhielt dafür die Aussicht auf Pensionszahlungen aus diesem
Teil
ihres Erbes, die von den Schiedsrichtern festgelegt werden sollten.
Ihrem
Sohn wurde die uneingeschränkte Herrschaft über seine Lande
eingeräumt,
wofür er sich verpflichtete, der Mutter die Grafschaft Hennegau zu
überlassen. Margarete hatte
offenbar
darauf bestanden, dass ihre finanziellen Forderungen noch vor der
Besiegelung
des Schiedsvertrages beurkundet wurden:
Wilhelm
musste ihr für die vorausgegangenen Jahre eine Pauschale in
Höhe
von 40.000 fl. konzedieren; dazu kamen dann die normale jährliche
Rente in Höhe von 7.000 fl., die zu jeweils zwei Terminen in Margaretes
Residenz zu Valenciennes zu zahlen war.
Der Zustand von Margaretes
Gesundheit
musste bereits bei Abschluss des Vertrages von Mons Anlass zur Sorge
geboten
haben, jedenfalls erwirkte nur wenig später, am 1.3.1355, der Abt
der Augustinerklosters St. Johann zu Valenciennes in Avignon ein
Privileg,
das ihr die Erlaubnis erteilte, die üblichen Fastengebote nicht
mehr
einhalten zu müssen:
Die Ärzte, so wurde die Entscheidung
begründet,
hätten versichert, dass ihr Körper die Beachtung dieser
Vorschriften
nicht verkraften könne. Persönlich scheint sie danach noch
kaum
in Erscheinung getreten zu sein.
Die Ärzte haben Margaretes
Gesundheit nicht mehr wiederherstellen können:
Am 23.6.1356 ist die
einstige Kaiserin noch vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres in
Quesnoy
gestorben. Ihr Leichnam wurde nach Valenciennes überführt und
dort in der Minoritenkirche beigesetzt, wo auch ihr Großvater
Johann
und ihr Vater Wilhelm
ruhten.
Die politischen Motive von Margaretes
Konflikt mit ihrem Sohn werden sich gewiss leicht erkennen lassen:
Allem
Anschein nach war die Mehrheit der Stände in den England
zugewandten
Grafschaften Holland und Seeland nicht willens, die finanzielle
Hauptlast
der vom Hennegauer Adel dominierten und dementsprechend von
Rücksichten
auf Frankreich diktierten Politik Margaretes
zu tragen. Das erklärt aber keineswegs, dass sich ihr Sohn so
dezidiert
an die Spitze der Fronde in den Seegrafschaften setzte. Die psychischen
Gründe für diesen eigenartigen Mutter-Sohn-Konflikt wird man
in Wilhelms
Kindheitsgeschichte
vermuten
dürfen, die wir jedoch nicht zu erkennen vermögen. Die zwei
Jahrzehnte
an der Seite DES BAYERN scheinen
nach
allem, was die allerdings nur sehr wortkargen Quellen darüber
berichten,
für Margarete die
glücklichste
Zeit ihres Lebens gewesen zu sein. Danach erwies sie sich als eine
Fürstin,
die ihren männlichen Standesgenossen in nichts nachstehen wollte.
Was die Herrschsucht anbelangt, fiel sie wohl nur deshalb aus
dem
Rahmen des Gewohnten, weil eine Frau von ihr besessen war.
Margaretes Grabmal
in der Minoritenkirche von Valenciennes scheint bereits vor dem Ende
des
18. Jahrhunderts beseitigt worden zu sein. Immerhin hat Simon Le Boucqu
in seiner "Histoire ecclesiastique de Valenciennes" die Inschrift des
Denkmals
notiert:
"Hier ruht die edle Herrin Marguerite,
von der Gnade Gottes
Königin
von Deutschland (royne d’Allemaigne), Gräfin von Hennegau,
Holland,
Seeland und Herrin von Friesland, die dahinging zu Quesnoy, am 23. Juni
im Jahre 1356. Betet für ihre Seele."