KONSTANZE Kaiserin
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* 1154 (nach 26.2.),
27.11.1198 Palermo

Palermo

Genealogie:
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Aus dem Geschlecht DE HAUTEVILLE.

Vater:
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König Roger II.  von Sizilien (1154)

Mutter:
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Beatrix ( 1185), Tochter des Grafen Günther von Rethel (1158)

  Mailand 27.1.1186
  oo König HEINRICH VI. ( 1197, siehe NDB VIII)

Sohn:
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Kaiser FRIEDRICH II. ( 1250, siehe NDB V)

Neffe:
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König Wilhelm II. von Sizilien (1153–1189)

Leben:
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Das einzige Kind aus der 3. Ehe Rogers II. erhielt den bei den HAUTEVILLE seltenen Namen Konstanze. Über ihre Jugend ist fast nichts bekannt; Konstanze lebte wohl vor allem am Königshof in Palermo. Die Behauptung einiger Quellen, sie sei geistlichen Standes beziehungsweise vor ihrer Ehe Äbtissin gewesen, beruht auf frühzeitig einsetzender Legendenbildung. Da die Ehe König Wilhelms II. von Sizilien, ihres Neffen, kinderlos geblieben war, wurde im Ehevertrag Konstanzes mit HEINRICH VI. ihre wie auch ihres Gemahls Eventualnachfolge im Königreich Sizilien festgelegt und von den sizilischen Baronen zu Troia (1184 oder 1185), von deutscher Seite zugleich mit der Verlobung am 29.10.1184 zu Augsburg beschworen. Bei der Vermählung wurde Konstanze zur römischen Königin, 1191 bei der Kaiserweihe ihres Gemahls zur Kaiserin gekrönt. Bei dem sich an die Kaiserkrönung anschließenden Kriegszug gegen den von sizilischen Baronen erhobenen Gegen-König Tancred (von Lecce) geriet die Kaiserin in dessen Gefangenschaft, wurde aber nach ehrenvoller Behandlung wieder entlassen. 1194 folgte sie dem Kaiser nach Italien. Zu Jesi gebar sie am 26.12.1194 einen Sohn, FRIEDRICH II. Im Frühjahr 1195 betrat sie das Königreich Sizilien, das sie bis zu ihrem Tode nicht mehr verlassen hat. In ihren Urkunden führt sie auch den Titel der „regina Sicilie“, obgleich eine Krönung nicht nachgewiesen ist. Ob Konstanze tatsächlich an der Verschwörung von 1197 gegen ihren Gemahl beteiligt war, läßt sich nicht eindeutig erkennen. Gewiß ist, daß sie gegen die Vorherrschaft der Deutschen zu wirken suchte. Auf der anderen Seite verteidigte sie in politischer Übereinstimmung mit ihrem Gemahl die kaiserlichen Rechte wie die besonderen Rechte des Königs von Sizilien gegenüber dem Papst. Das Konkordat von Gravina wie das Königtum Tancreds erkannte sie ebensowenig wie HEINRICH VI. an. Nach dessen Tode versuchte sie, an dieser Politik festzuhalten. Sie erhob ihren bereits zum römischen König erwählten Sohn mit dem vollen normannischen Königstitel zum Mit-Regenten und ließ ihn krönen. Unter dem Druck der Verhältnisse mußte sie sich jedoch zu Zugeständnissen in einem neuen Konkordat bereitfinden; ehe es unterzeichnet werden konnte, ist Konstanze gestorben. In ihrem Testament erkannte sie die Oberlehnsherrschaft des Papstes für das Königreich an und setzte Innocenz III. zum Vormund des Königs und Verweser Siziliens ein.

Literatur:
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R. Ries, Regesten der Kaiserin Konstanze, in: Qu. u. F aus italienischen Archiven und Bibliotheken 18, 1926, Seite 30-100; Regesten Imperii IV, 3, Heinrich VI., neu bearbeitet von G. Baaken, 1972;  W. K. Prinz von Isenburg, Die Ahnen der deutschen Kaiser, Könige und ihrer Gemahlinnen, 1932; G. Baaken, Unio regio ad imperium, in: Qu. u. F aus
italienischen Archiven und Bibliotheken. 52, 1972, Seite 219-97; Derselbe, Das Königreich Sizilien in seine Beziehungen zum Imperium Romanum und zum Papsttum (von 1198 bis zur Belehnung Karls von Anjou) (in Vorbereitung).

Autor:
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Gerhard Baaken

Baaken, Gerhard, „Konstanze“, in: Neue Deutsche Biographie 12 (1979), Seite 560-561 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd118565222.html