KONSTANZE Kaiserin
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* 1154 (nach 26.2.), † 27.11.1198
Palermo
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Palermo
Genealogie:
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Aus dem Geschlecht DE HAUTEVILLE.
Vater:
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König Roger II. von Sizilien († 1154)
Mutter:
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Beatrix († 1185), Tochter des Grafen Günther von Rethel († 1158)
Mailand 27.1.1186
oo König
HEINRICH VI. († 1197, siehe NDB VIII)
Sohn:
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Kaiser FRIEDRICH
II. († 1250, siehe NDB V)
Neffe:
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König Wilhelm II. von Sizilien (1153–1189)
Leben:
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Das einzige Kind aus der 3. Ehe Rogers II. erhielt den bei den HAUTEVILLE seltenen Namen Konstanze. Über ihre Jugend
ist fast nichts bekannt; Konstanze lebte wohl vor allem am
Königshof in Palermo. Die Behauptung einiger Quellen, sie sei
geistlichen Standes beziehungsweise vor ihrer Ehe Äbtissin
gewesen, beruht auf frühzeitig einsetzender Legendenbildung. Da
die Ehe König Wilhelms II.
von Sizilien, ihres Neffen, kinderlos geblieben war, wurde im
Ehevertrag Konstanzes mit HEINRICH VI. ihre wie auch
ihres Gemahls Eventualnachfolge im Königreich Sizilien festgelegt
und von den sizilischen Baronen zu Troia (1184 oder 1185), von
deutscher Seite zugleich mit der Verlobung am 29.10.1184 zu Augsburg
beschworen. Bei der Vermählung wurde Konstanze zur römischen
Königin, 1191 bei der Kaiserweihe ihres Gemahls zur Kaiserin
gekrönt. Bei dem sich an die Kaiserkrönung
anschließenden Kriegszug gegen den von sizilischen Baronen
erhobenen Gegen-König Tancred
(von Lecce) geriet die Kaiserin in dessen Gefangenschaft, wurde
aber nach ehrenvoller Behandlung wieder entlassen. 1194 folgte sie dem
Kaiser nach Italien. Zu Jesi gebar sie am 26.12.1194 einen Sohn, FRIEDRICH II. Im Frühjahr
1195 betrat sie das Königreich Sizilien, das sie bis zu ihrem Tode
nicht mehr verlassen hat. In ihren Urkunden führt sie auch den
Titel der „regina Sicilie“, obgleich eine Krönung nicht
nachgewiesen ist. Ob Konstanze
tatsächlich an der Verschwörung von 1197 gegen ihren Gemahl
beteiligt war, läßt sich nicht eindeutig erkennen.
Gewiß ist, daß sie gegen die Vorherrschaft der Deutschen zu
wirken suchte. Auf der anderen Seite verteidigte sie in politischer
Übereinstimmung mit ihrem Gemahl die kaiserlichen Rechte wie die
besonderen Rechte des Königs von Sizilien gegenüber dem
Papst. Das Konkordat von Gravina wie das Königtum Tancreds erkannte sie
ebensowenig wie HEINRICH VI.
an. Nach dessen Tode versuchte sie, an dieser Politik festzuhalten. Sie
erhob ihren bereits zum römischen König erwählten Sohn
mit dem vollen normannischen Königstitel zum Mit-Regenten und
ließ ihn krönen. Unter dem Druck der Verhältnisse
mußte sie sich jedoch zu Zugeständnissen in einem neuen
Konkordat bereitfinden; ehe es unterzeichnet werden konnte, ist Konstanze gestorben. In ihrem
Testament erkannte sie die Oberlehnsherrschaft des Papstes für das
Königreich an und setzte
Innocenz III. zum Vormund des Königs und Verweser
Siziliens ein.
Literatur:
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R. Ries, Regesten der Kaiserin
Konstanze, in: Qu. u. F aus italienischen Archiven und Bibliotheken 18, 1926, Seite 30-100; Regesten Imperii
IV, 3, Heinrich VI., neu bearbeitet von G. Baaken, 1972; W. K. Prinz von Isenburg, Die Ahnen der deutschen Kaiser, Könige und ihrer Gemahlinnen, 1932; G.
Baaken, Unio regio ad imperium, in: Qu. u. F aus italienischen Archiven und Bibliotheken. 52, 1972, Seite 219-97; Derselbe, Das Königreich
Sizilien in seine Beziehungen zum
Imperium Romanum und zum Papsttum (von 1198 bis zur
Belehnung Karls von Anjou) (in Vorbereitung).
Autor:
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Gerhard Baaken
Baaken, Gerhard, „Konstanze“, in: Neue Deutsche Biographie 12
(1979), Seite 560-561 [Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118565222.html