Der Kaiser stand zu seinem Wort und
erneuerte dem erst
fünf Jahre alten Hermann
II. noch am Sterbeort des Vaters die
Eventual-Belehnung mit der Mark Meißen für den Fall, dass Markgraf
Heinrich sterben würde, bevor er die
Volljährigkeit erreicht
hatte. Der Onkel des Grafen war vermutlich noch beim Aufbruch Ludwigs
zum Kreuzzug zum Regenten bestimmt worden. Heinrich
Raspe, der das Land zunächst mit seinem Bruder Konrad
regierte, beschränkte sich auf die Erhaltung des Territoriums.
Unverkennbar
rückte Hessen wieder stärker in den Vordergrund der
politischen
Überlegungen. Privilegierungen für das Kloster Lippoldsberg
im
Norden der Grafschaft für Arnsburg im Süden und das
Bündnis
mit den Grafen von Battenberg von 1228, das als ein Erfolg
gegenüber
Mainz gelten konnte, lassen das erkennen. Heinrich
Raspe hatte damit die Bemühungen Siegfrieds II. von Mainz
um die im Raum der oberen Eder ansässigen Herren von
Wittgenstein
zunichte gemacht. Die WITTGENSTEINER
wurden Burgmannen in Marburg. Sie
nahmen ihr Schloß Kellerberg als Kunkellehen von den Landgrafen.
Die Stadt Frankenberg, im gleichen Raum gelegen, scheint in diesen
Jahren
gegründet worden zu sein. Um dieselbe Zeit erscheint (1231) im
Nordwesten
der Grafschaft Hessen zum ersten Male Wolfhagen. Der Erzbischof von
Mainz
antwortete darauf mit der planmäßigen Anlage der Stadt
Landsberg,
die vermutlich die Grafen von Waldeck als Lehensleute erbauten.
Hessen war in den 30-er Jahren von mancherlei
Spannungen
durchzogen, die auf eine Lösung drängten; als eine Bedrohung
dürften die Landgrafen die Erbauung der Burg Heiligenberg am
rechten Ederufer durch den Erzbischof von Mainz empfunden haben. Mit
Fritzlar
zusammen bedrohte die Burg das Zentrum der Grafschaft Hessen mit den
Städten
Felsberg und Gudensberg und unterbrach die Verbindung aus diesem Raum
nach
Melsungen. Kein Wunder, dass Landgraf
Konrad, der seit
1231 die
Grafschaft Hessen als Herrschaftsgebiet zugewiesen erhalten hatte, im
folgenden
Jahre Fritzlar nach Belagerung einnahm. Bei der Plünderung der
Stadt
fielen Bischof Heinrich von Worms, Propst Heinrich von Heiligenstadt, Propst
Gumbert von Fritzlar
in seine Hände. Vermutlich wurde Heiligenberg
gleich Fritzlar zerstört. Landsberg wurde bei dieser Gelegenheit
für
alle Zeiten in Trümmer gelegt. Die Kämpfe endeten mit einem
Vergleich
auf der Grundlage eines uns nicht bekannten Vertrages, den Siegfried II.
von Mainz und Ludwig IV.
1219 geschlossen hatten. Wolfhagen mußte
der Landgraf von Mainz zu Lehen nehmen. Konrad wich nun auf das
Gebiet der Verhandlungen und Verträge aus. Er schloß mit den
Grafen von Ziegenhain ein Bündnis. Durch dessen Bestimmungen
mußte
der Landgraf auf Rechtsansprüche an der Burg Staufenberg bei
Gießen
verzichten. Verschiedene Artikel des Vertrages verdeutlichen die
Verstaatung
der hochmittelalterlichen Herrschaft. Von den territorialpolitischen
Bestimmungen
ist wichtig der Verzicht der Grafen von Ziegenhain auf die Burgen
Reichenbach
und Keseberg.
Die Feindschaft der Landgrafen hatte die Mainzer
Partei
auch in Thüringen zu erdulden. Aus unbekannten Gründen
eroberte
Heinrich Raspe die den Grafen von Gleichen
gehörende Burg
Velseck und ließ 23 Gefangene enthaupten. Der Erzbischof von
Mainz hätte mit Blindheit geschlagen sein müssen, wenn er
gegen
die von den Landgrafen sowohl in Hessen als auch in Thüringen
gestiftete
Unruhe nicht zu Abwehrmaßnahmen ausgeholt hätte. Am 18. Mai
war die Burg Velseck zerstört worden. Ende des Jahres schloß
Graf Widekind I. von Wittgenstein
mit dem Erzstift Mainz einen Vertrag,
der dem Erzstift die Hälfte von Burg und Stadt Battenberg und des
Schlosses Kellerberg mit der zugehörigen Grafschaft
überließ.
Der Graf verstieß damit zum Teil gegen die 1228 mit dem
Landgrafen
geschlossenen Vereinbarungen. Im Süden der Grafschaft mußten
die LUDOWINGER
einen ähnlichen Rückschlag hinnehmen, als
Erzbischof Siegfried III. 1237 den Herren
von Merenburg die Grafschaft
Ruchesloh mit gewissen Einschränkungen abkaufte. Durch den Vertrag
von Marburg, die Hauptbastion der Landgrafen im Süden der
Grafschaft,
vom Osten, Süden und Westen fast lückenlos durch Mainzer
Gebiet
eingeschlossen. Im gleichen Jahr trug der Graf von Ziegenhain sein Haus
auf der Burg Ziegenhain dem Erzstift zu Lehen auf. 1241 unterstellten
die Herren von Linsingen ihre Burg Jesberg dem Schutz des Erzstiftes
und wurden Mainzer Burgmannen. Damit kontrollierte das Erzstift die
Straße
Kassel-Maden-Erfurt noch besser als bisher.
Im Eichsfeld gelang es 1236 Heinrich Raspe, von Quedlinburg Güter und
Rechte in der Mark Duderstadt
zu kaufen. Eine Störung der Mainzer Territorialpolitik im
Eichsfeld
war den Landgrafen aber dadurch nicht mehr möglich. Duderstadt ist
eher als eine Ergänzung zu dem in landgräflichem Besitz
befindlichen
Gericht auf dem Leineberg bei Göttingen zu betrachten. Mainz tat
schnell
den Gegenzug. 1239 übertrug Bischof
Siegfried III. die
Burggrafschaft
auf der mainzischen Hauptfestung des Eichsfeldes, Rusteberg, auf Konrad
IV. von Everstein, dessen Vater bereits dieses Amt inne gehabt
hatte. Drei
Monate später gab Erzbischof Siegfried an Herzog Otto von Braunschweig
alle Lehen zurück, die Heinrich
der Löwe besessen hatte. Der
WELFE
erkannte dafür die erzstiftischen
Rechte, insbesondere in Heiligenstadt, Geismar und Nörten, an. Im
Raum Kassel gelang es Mainz, die Stammburg seiner Lehensleute, der
Grafen
von Schaumburg, in seine Hand zu bekommen und andere Vorteile zu
erringen.
Im Ganzen entsteht der Eindruck, dass sich die LUDOWINGER seit 1234
in der Defensive befinden. Sie verlegen ihre Aktivität zur
gleichen
Zeit offensichtlich auf ein anderes Gebiet.
Vielleicht war das Ausscheiden Konrads aus Hessen
durch die bevorstehende Mündigkeit Hermanns II. veranlaßt
worden. Nach üblichen Brauch wäre
Heinrich Raspe dann in Hessen gefolgt.
Eine Dreiteilung der Fürstentümer
war aber nicht üblich. Konrad
ist gewissermaßen in die
Politik Ludwigs IV. im
Ordensland eingetreten, freilich nicht als
selbständiger Landesfürst, sondern als Deutschordensritter.
Wie sich die politische Haltung Heinrich Raspes
nach der Erhebung der Gebeine der heiligen
Elisabeth zum Kaiser gestaltete, wissen wir nicht. Vermutungen
über ein frühzeitiges Abschwenken Heinrich
Raspes vom STAUFER scheinen
unbegründet zu sein, denn im November 1238 ließ der Kaiser
seine
Tochter Margarethe mit dem
16-jährigen
Landgrafen Hermann II. in Aschaffenburg
verloben. Auch die zweite
Bannung
Kaiser FRIEDRICHS
am Palmsonntag
1239 konnte Heinrich Raspe nicht vom
STAUFER trennen. In den Augen Alberts
von Behaim war Heinrich Raspe ein
schlimmer
Verschwörer gegen die Kurie.
Albert hat ihn, wie so viele andere,
in den Bann getan. Der Kaiser zweifelte offensichtlich nicht an der
Vertrauenswürdigkeit
des LUDOWINGERS; denn er
übertrug ihm das Amt des Reichsprokurators,
nachdem Siegfried III. von Mainz
im September 1241 von ihm abgefallen war.
In den Jahren 1240-1241 senkten sich die ersten
Schatten
des Niedergangs auf das landgräfliche Haus. Am 24. Juli 1240 starb
in Rom der Deutschordensmeister
Konrad, als er, wie Hermann von
Salza, zwischen Kurie und Kaiser vermitteln wollte. Hermann II. überlebte
das 19. Lebensjahr nicht. Landgräfin Gertrud
verschied ebenfalls. In einem Brief an den Vater seiner 3.
Gemahlin, Beatrix
von Brabant, hat Heinrich Raspe die
Furcht vor dem Nahen der Mongolen zum Ausdruck gebracht: "Ich will
lieber
im Kriege sterben, als die Leiden meines Volkes und der Heiligen mit
ansehen".
Der Kaiser mußte nur allzu schnell
erkennen, dass
er sich in der Beurteilung einer Persönlichkeit geirrt hatte, als
nach zweijähriger Vakanz im Juni 1243 Sinibald Fiesco als Innocenz
IV. zum Papst gewählt wurde. Fünf Tage nach diesem
Ereignis stellte
die kaiserliche Kanzlei auf Bitten Heinrich
Raspes
eine Urkunde aus, die Heinrich
von Meißen im Falle des erbenlosen
Todes des LUDOWINGERS
die Eventual-Belehnung
mit der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen
gewährte.
Die einstigen Pläne Ludwigs
IV. hatten sich in das Gegenteil
verkehrt, und Heinrich Raspe hatte
sich der Wirklichkeit der Geschichte nicht verschlossen. Das Geschick
hatte
gegen die LUDOWINGER
gesprochen. Der Letzte bereitete den Abgang
des Geschlechtes von der Bühne politischer Entscheidungen 200
Jahre
nach ihrem Auftritt vor. Der Kaiser erkannte die Leistungen des
Landgrafen
noch einmal an. Es war das letzte Dokument, das zwischen dem STAUFER
und
dem Landgrafen ausgetauscht wurde. Zwischen dem 6. April und dem 14.
Juli
legte Heinrich das Amt des sacri imperii
per Germaniam procurator nieder. Nach diesem Zeitpunkt ist Raspe
als Parteigänger des Papstes zu betrachten. Wahrscheinlich hatte Innocenz
während der Friedensverhandlungen mit Kaiser
FRIEDRICH II. Kontakte mit dem LUDOWINGER
aufgenommen.
Vielleicht hat man ihn zunächst nur als Glied einer staufer-feindlichen
Partei und noch nicht als Gegen-König in Betracht gezogen. In der
ihm eigenen politischen Taktik konzentrierte der Papst seine
Bemühungen
auf Heinrich Raspe. Innocenz IV. legte
bekanntlich um Persönlichkeiten, die er politisch einzusetzen
gedachte,
durch Dispense eine Art Isolierraum, in dem sie gegen kirchenrechtliche
Anklagen weitgehend geschützt waren. Innocenz sorgte dafür,
dass
der Landgraf vom Erzbischof von Mainz in den nächsten drei
Jahren
weder Bann noch Interdikt noch eine andere Gefahr zu fürchten
hatte.
Auch sonst leistete der Papst dem Landgrafen mancherlei Hilfen.
Als Innocenz
IV. nach seiner Flucht aus Rom über
Genua in Lyon eingetroffen war, eilten Siegfred von Mainz und Konrad von
Köln sofort zu ihm. Am 17. Juli 1245 setzte der Papst Kaiser
FRIEDRICH II. ab. Man darf annehmen, dass der Erzbischof
von
Mainz die Aufmerksamkeit des Papstes auf den Landgrafen gelenkt hat. Es
war praktisch eine Notwendigkeit, an die Stelle des entthronten einen
neuen
König zu setzen. Das Recht, diese Wahl zu veranlassen, leitete Innocenz
aus dem päpstlichen Primatanspruch ab. Der thüringische Landgraf
besaß für das Amt des Königs alle erforderlichen
Voraussetzungen.
Sein Territorium, das in engster Verbindung mit dem des
mächtigsten
geistlichen Reichsfürsten stand, womit eine wechselseitige
Einwirkung
garantiert war, legte sich als breiter Riegel auf die Scheidelinie Nord
und Süd des Reiches. Heinrich Raspe war
vom STAUFER selbst für geeignet
befunden worden, das Reich zu verwalten. Ein Mann erster
Größe,
der sich nach dem Vorbild OTTOS IV.
zu gegebener Zeit von der Überwachung des Papstes freimachte,
konnte
der Kurie nicht wünschenswert sein. Heinrich
Raspe war jedoch auch nicht ganz unbedeutend. Sein Territorium
stellte eine ausreichende Machtbasis dar, von der aus sich eine
nützliche
Politik im Interesse der Kurie führen ließ. Der
Thronanwärter
entstammte außerdem einer Familie, die der Kirche soeben eine
Heilige
gestellt hatte. Ihr Grab zog zahllose Pilgerscharen an.
Noch Ende des Jahres 1245 nahmen päpstliche
Beauftragte
die direkten Verhandlungen über die Königswahl mit Heinrich Raspe auf. Vielleicht hat Bischof Philipp
von Ferrara schon
von Würzburg aus, wo er am 1. September 1245 bezeugt ist,
Beziehungen
zu Heinrich Raspe hergestellt. Bereits
vier Wochen später, am 22. Mai 1246, wurde Heinrich
Raspe in Veitshöchheim bei Würzburg von den drei rheinischen
Erzbischöfen und vermutlich durch seine eigene Stimme
gewählt.
Die Wahl war damit nach Reichsrecht gültig, politisch aber, da
sich
die großen Laienfürsten abseits hielten, unzureichend
gesichert.
Wenn Innocenz IV. auch
alle Mittel spielen ließ, um den Anhang des
Gegen-Königs aus ludowingischem Hause
zu vergrößern, es fruchtete nichts. Von den
beträchtlichen
Geldmittel, die die Kurie einsetzte - Magister
Hugo von Erfurt
nahm in
Lüttich 14.000 Mark, darunter auch Sterlinge, in Empfang - gingen
erhebliche Summen an Erfurter und Leipziger Bürger.
HEINRICH
RASPE täuschte sich über seine realen
Möglichkeiten,
als er bei Frankfurt über König
KONRAD
einen leichten Sieg errang, den er nur der Unzuverlässigkeit
einiger
schwäbischer Adliger
auf Seiten König
KONRADS IV. verdankte. Mit übertriebenem Optimismus
stellte
er den Genuesen und Mailändern seinen Sieg dar. Das war darauf
berechnet,
die Feindschaft der Lombarden gegen FRIEDRICH
II. auzunutzen. Zweifellos gedachte König
HEINRICH, sich mit dem Lombarden zu vereinigen. Von
Nürnberg
zog er nach Ulm, um die Anhänger der STAUFER
zu
treffen. Von der Belagerung der Stadt mußte er bald wieder
ablassen.
Als sich König KONRAD
IV. näherte,
zog er sich nach Tübingen zurück. Schon am 16. Februar 1247
starb
er auf der Wartburg.
Die Geschichtsschreibung hat RASPE
als
ehrgeizig und herrschsüchtig bezeichnet. Er habe ohne Bedenken die
Partei gewechselt. Aber dieser Vorwurf trifft mit ihm auch andere
Reichsfürsten.
Seine Herrschsucht komme unter anderem darin zum Ausdruck, dass er
seinen
Neffen Hermann II., der
nach fränkischem Recht 1234 volljährig
wurde, den Weg zur Herrschaft versperrt habe. Aber die Richtigkeit
dieser
Behauptung läßt sich nicht mit Sicherheit erweisen. Hermann
urkundete 1238 zuerst in eigenem Namen. Dass HEINRICH
RASPES Frömmigkeit besonders übertriebene Formen
angenommen
habe, wie behauptet worden ist, läßt sich nicht halten. So
demonstrative
Darstellungen der Devotion, wie sie FRIEDRICH
II. der heiligen Elisabeth
bezeugt hat, sind von dem Landgrafen
nicht bekannt. Es will nichts bedeuten, wenn der Papst den
Glaubenseifer
des Gegen-Königs besonders hervorhob, nachdem er den Kaiser wegen
angeblichen
Unglaubens abgesetzt hatte. Das Maß der Frömmigkeit war
durch
den Kontrast bestimmt. Es scheint, dass die modernen Urteile zum Teil
durch
die Misere bemessen sind, mit der das Königtum endete. Wer sich
zum
Gegen-König machen läßt, erscheint
naturgemäß
als ehrgeizig, wer daran scheitert, leicht als Schwächling, wer
sein
Königtum vom Papst erhält als fromm. HEINRICH
war sicher nur eine Persönlichkeit mit mittelmäßiger
Begabung,
und eben die unzureichende Einsicht in seine wirklichen Chancen
ließ
ihn das Risiko des Gegen-Königtums eingehen. Niemand kann sagen,
dass
bei längerer Lebenszeit des LUDOWINGERS
die Vielfalt der Möglichkeiten
einer nicht nur auf das Reich beschränkten, von der Kurie
betriebenen
deutschen Königspolitik den LUDOWINGER
nicht doch eine Stufe
weiter geführt hätte, aber man darf sich nicht darüber
täuschen,
dass die Chancen HEINRICH RASPES für
eine von der Kurie unabhängige Politik gering waren. Auch die
Genialität
FRIEDRICHS
II. scheiterte an der verwickelten und unübersichtlichen
Interessenpolitik, die eigentlich nur noch der komplizierte
Regierungsapparat
der Kurie übersehen und betätigen konnte. Der König aus
Thüringen war die Endgestalt seines Geschlechtes, und er stand am
Ende einer Epoche deutscher Geschichte und er eröffnete eine neue.
Der Weg zu einem universalen Kaisertum wäre zweifellos auch HEINRICH
RASPE versperrt geblieben.
Das Feld, auf dem sich der Wille zu
herrschaftlich-staatlicher
Betätigung aktivieren konnte, war der Landesstaat. Die Ausbildung
der Landesherrschaft der Landgrafen von Thüringen war eine
politische
Leistung der LUDOWINGER,
ein Ergebnis des Kampfes zwischen König
und Kirche im Investiturstreit. Die politische Geschichte der LUDOWINGER
spiegelt die Vorgänge der inneren deutschen Geschichte wider. Aus
einer Rodungsherrschaft, im Kampf gegen die SALIER,
hatten die Landgrafen in der Gefolgschaft der STAUFER
schließlich das Königtum erlangt, das sie eben dem
Zerfallsprozeß
verdankten, in dem sie sich emporgearbeitet hatten. So schließt
mit
dem Tode HEINRICH RASPES ein Kapitel
deutscher Geschichte, in dem Papsttum und Kaisertum nicht mehr
zusammenwirkten.