Patze Hans: Seite 271-299
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"Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen"

Hermann, der Sohn Ludwigs des Heiligen, war erst fünf Jahre alt, als sein Vater am 11. September 1227 in Otranto starb. Unter dem Eindruck des Opfers, das der Vater dem Kreuzzugsunternehmen gebracht hatte, stand der Kaiser zu seinem Wort und erteilte dem Knaben noch am Sterbeort des Vaters die Eventual-Belehnung mit der Mark Meißen für den Fall, dass Markgraf Heinrich vor Erreichung der Volljährigkeit sterbe. Ludwigs politisches Fernziel, dem er einen wesentlichen Teil seiner kurzen Regierung gewidmet hatte, schien weiterhin rechtlich gesichert.
Wahrscheinlich hatte Ludwig beim Aufbruch zum Kreuzzug seinem Bruder Heinrich zu seinem Vertreter bestellt; er übernahm jetzt, wie es selbstverständlich war, die vormundschaftliche Regierung für Hermann II. Die durch die Eventual-Belehnung gewiesene Linie hat Heinrich nicht weiterverfolgt, sondern die Anwartschaft als ein verbrieftes Recht auf sich beruhen lassen. Es ist die Frage, ob er überhaupt etwas für die Ausbreitung des ludowingischen Staates nach Osten hätte tun können, sicher nicht, wenn er nicht gleich seinem Bruder den Weg der Gewalt beschreiten wollte. Der legalen Hoffnung der LUDOWINGER spottete die Lebenskraft Heinrichs, der zum eigentlichen Begründer des wettinischen Staates heranwuchs. Heinrich Raspe tat sicher gut daran, dass er zusammen mit seinem Bruder Konrad seine politischen Bestrebungen zunächst auf die Erhaltung des Territoriums richtete, zumal ihn rechtliche Auseinandersetzungen um das Familiengut nach dem Tode seiner Schwägerin Elisabeth erheblich in Anspruch nahmen. Die ludowingische Politik kehrte zu den Zielen Ludwigs des Eisernen und Ludwigs des Frommen zurück. Hessen trat wieder in den Vordergrund. Vielleicht spielte dabei die Überlegung mit, dass Hessen wie üblich Heinruch Raspe verbleiben würde, sobald Hermann II. die Mündigkeit erlangt haben würde. Zudem lenkte das Land durch die Wirksamkeit der Landgräfin Elisabeth in ungewöhnlichem Maß die Aufmerksamkeit der Gläubigen auf sich. Das hatte nach ihrem Tod auch politische Folgen.
In Nord-Hessen wiederholte Landgraf Heinrich die von Ludwig dem Heiligen für Lippoldsberg ausgesprochene Schutzverleihung. Zur gleichen Zeit (1228) schob Heinrich Raspe den Einfluß der LUDOWINGER im Süden durch eine Schutzverleihung über die in seinem Gebiet gelegenen Güter des Klosters Arnsburg zumindest indirekt über Grünberg nach der Wetterau vor.
So war Hessen mit Kräften, die vom Süden und Norden des Landes aufeinander zustrebten, und solchen, die beide Teile zu trennen wünschten, am Beginn der 30-er Jahre förmlich aufgespeichert, und es konnte niemand überraschen, wenn sie sich entluden. Den letzten Anstoß hat offenbar die Erbauung der starken mainzischen Burg Heiligenberg am rechten Fuldaufer gegenüber Felsberg gegeben. Diese Festung lag zwischen Felsberg, Gudensberg, Maden und Melsungen und nahm zugleich mit Fritzlar die erstgenannten Städte und das Herz der Grafschaft Hessen in die Zange. Landgraf Konrad, der seit 1231 in Hessen herrschaftliche Rechte ausübte, griff 1232 Fritzlar an, belagerte es und nahm am 15. September die Stadt ein. Bei der Plünderung der Peterskirche tat sich der landgräfliche Ministeriale Friedrich von Treffurt besonders hervor. Unter den Gefangenen, die eingebracht wurden, befanden sich Bischof Heinrich von Worms, Propst Heinrich von Heiligenstadt und Propst Gumbert von Fritzlar. Wahrscheinlich erlitt Heiligenberg das gleiche Schicksal wie Fritzlar. Das mainzische Landsberg wurde so gründlich zerstört, dass es sich nie wieder aus den Trümmern erhob. Erzbischöfliche Truppen führten einen Schlag gegen die hessisch-thüringisch Verbindungslinie der LUDOWINGER; sie zerstörten - wohl von Heiligenstadt aus - Witzenhausen. So waren die beiden Themen der ludowingischen Politik, Herstellung der Verbindung zwischen Ober- und Nieder-Hessen und Verbindung des Ganzen mit Thüringen, die beiden Ziele, um welche die Gegner in diesem Kriege rangen. Auch hier - wir dürfen dies abermals sagen - wurden sie nicht erreicht, eine Entscheidung mit militärischen Mitteln nicht erzwungen, sondern erst im Fortgang des Geschehens mit den Mittel der Politik nachgetragen. Der Friedensschluß war ein Kompromiß und bezeugte das offensichtlich vorhandene militärische Gleichgewicht der Gegner. Auf der Grundlage des in seinen Bestimmungen nicht bekannten Vertrages, den Siegfried II. und Ludwig IV. 1219 in Fritzlar errichtet hatten, verglichen sich beide Parteien. In einem Punkte, der zugleich nochmals eines der Hauptziele des Krieges hervortreten läßt, mußte Landgraf Konrad allerdings nachgeben:
Er verlor die Stadt Wolfhagen zwar nicht, mußte sie aber von Mainz zu Lehen nehmen, mit dem Recht der Lehensfolge in männlicher und weiblicher Linie seines Bruders Heinrich Raspe und seines Neffen Hermann II.

Der Krieg war zu einem unpassenden Zeitpunkt ausgebrochen. Eben damals wurde die Kanonisation der heiligen Elisabeth betrieben. Damit mag es zusammenhängen, dass Conrad von Marburg den Frieden vermittelte und Papst Gregor IX. - nicht der Kaiser - ihn bestätigte. Hatte Konrad sein Ziel auch nicht erreicht, so war ihm doch auch eine entscheidende Niederlage erspart geblieben.
Er suchte nun mit diplomatischen Mitteln für das, was ihm militärisch nicht gelungen war, ein Äquivalent zu schaffen, indem er mit dem Grafen Gottfried IV. und Berthold I. von Ziegenhain ein Schutz- und Trutzbündnis derselben Art schloß, wie es mit den BATTENBERGERN schon bestand. Durch die Ehe von Ludwigs II. Sohn Friedrich mit Lukardis von Ziegenhain hatten die Landgrafen mit der Herrschaft Wildungen weitere Ziegenhainer Allode erhalten.
Heinrich Raspe statuierte 1234, also ein Jahr nach dem Vertrag mit den ZIEGENHAINERN, ein Exempel, wie man sich der Macht gegen Mitbewerber zu bedienen habe. Das Opfer waren wieder einmal die Grafen von Gleichen, gemeint war zweifellos auch der Erzbischof von Mainz. Heinrich Raspe war "der Schlechtigkeiten überdrüssig, die er vom Grafen von Gleichen erlitten hatte"; er lud ihn vor (das Landgericht). Wahrscheinlich erschien der Graf nicht. Daraufhin belagerte und eroberte er die Burg Velseck, vermutlich ein landgräfliches Lehen. 23 Gefangene wurden enthauptet. Was mit dem Grafen geschah, ist unbekannt. Mit dieser Gewalttat nicht genug, der Landgraf versuchte sich der Erfurter Vogtei zu bemächtigen, hatte damit aber auf die Dauer keinen Erfolg.
Der Erzbischof hätte politisch mit Blindheit geschlagen sein müssen, wenn ihn das Vorgehen gegen seinen bedeutendsten Vasallen, der Angriff auf Fritzlar, Heiligenberg und Landsberg, das Vordringen Heinrich Raspes in Richtung Gießen, die Bündnisse mit den Grafen von Battenberg und Ziegenhain nicht zu Abwehrmaßnahmen veranlaßt hätten. Sie ließen nicht auf sich warten und fallen noch in das Jahr 1234, das durch folgende Ereignisse als Höhe- und zugleich Wendepunkt der landgräflichen Politik gekennzeichnet ist:
Am 18. Mai Zerstörung des Schlosses Velseck, am 1. Juli Übertragung des Franziskushospitals in Marburg an den Deutschen Orden, am 18. November Eintritt Landgraf Konrads in den Deutschen Orden und zu einem unbestimmten Termin, wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1234, Abschluß des Vertrages zwischen Siegfried III. von Mainz und Graf Widekind von Battenberg(-Wittgenstein).

Seit 1236 ist auch im Eichsfeld und in Nieder-Hessen eine lebhaftere politische Tätigkeit zu beobachten. Heinrich Raspe kaufte 1236 alle offenen Güter des Stiftes Quedlinburg samt dem Patronat der Kirchen in der Mark Duderstadt für 1.120 Mark auf. Wenn sich der Landgraf verpflichtete, die Äbtissin, falls sie wegen dieser Abmachung belästigt werden sollte, zu verteidigen, so kann kein Zweifel sein, dass man mit einem Einspruch von Mainz rechnete, dem es unangenehm sein mußte, wenn sich die LUDOWINGER festsetzten, wo Mainz und seine Vasallen, die Grafen von Gleichen, seit langem unbestritten das Feld behaupteten.
Heinrich Raspe unternahm einen Schritt, der die politischen Verhältnisse an der sächsischen Grenze der Landgrafschaft und der Grafschaft Hessen beruhigen und zweifellos noch bestehende Reminiszenzen aus den Zeiten der Freundschaften und Feindschaften seines Vaters Hermann I. mit OTTO IV. ein für allemal beseitigen sollte. Er beabsichtigte, seinen Neffen Hermann mit der Tochter des Herzogs Otto von Braunschweig zu vermählen und erhielt, damit der Zwist durch die Ehe beendet würde, auf Verwendung Konrads von Hildesheim von Gregor IX. den erforderlichen Dispens. Die Ehe kam offenbar nicht zustande.
Überblickt man diese Entwicklungen, so entsteht deutlich der Eindruck, dass die zunächst sehr erfolgreiche landgräfliche Politik seit 1234, wenn man vom Erwerb der Quedlinburger Güter auf dem Eichsfeld absieht, gegenüber Mainz keine Fortschritte mehr gemacht hat, seit 1237 befindet sie sich sogar offenkundig in der Defensive. Der Ausweg, den die Landgrafen aus dieser Situation suchen, erinnert an den Wechsel der politischen Generallinie unter Ludwig IV. nach seinem Zusammenstoß mit Mainz 1219. Sie treten ebenfalls in Verbindung zum Deutschen Orden.
Die Landgräfin Elisabeth hatte sich 1228 in Marburg niedergelassen und das Hospital des heiligen Franziskus gegründet, in dem sie sich selbst als Krankenpflegerin betätigte. Rasch hatten sich ihre körperlichen Kräfte erschöpft . Am 17. November 1231 starb sie und wurde zwei Tage später in der Kapelle des Hospitals begraben. Obwohl schon am 11. August 1232 ein Protokoll über die Wunder, die an ihrem Grabe geschehen waren, fertiggestellt worden war, kam das Verfahren einer Heiligsprechung zum Stillstand, als Conrad von Marburg, der es mit Nachdruck betrieben hatte, 1233 ermordet wurde. Der Schutz des Hospitals wurde im Oktober 1233 von Papst Gregor IX. dem Bischof Conrad von Hildesheim übertragen. Den Kult Elisabeths zu fördern, blieb Heinrich Raspe und seinem Bruder Conrad vorbehalten. Die Annales breves domus ordinis Theutonici Marburgensis berichten, dass sich 1233 Deutschordensbrüder in Marburg niedergelassen hatten. Im Sommer 1234 erschien Conrad am päpstlichen Hofe in Rieti und erreichte, dass Gregor das Franziskushospital nebst dem Patronatsrecht über die Kirchen der Stadt dem Deutschen Orden übertrug. Gleichzeitig bestätigte FRIEDRICH II. die Besitzungen des Hospitals. Am 11. Oktober 1234 forderte Gregor, nach einer zweiten Reise Conrads an die Kurie, den Bischof von Hildesheim und die Äbte von Georgenthal und Hersfeld auf, die Protokolle über die Wunder der Heiligen, die Siegfried von Mainz und Conrad von Hildesheim aufgenommen hatten, einzusenden. Am 13. Oktober 1234 erklärte sich Heinrich Raspe bereit, beim Eintritt seines Bruders in den Deutschen Orden dessen Schulden durch eine Rente an den Orden abzugelten und diesem für den Unterhalt seines Bruders eine Rente von 300 Mark anzuweisen. Am 6. November 1234 statteten Heinrich und Hermann II. den Deutschen Orden mit großen Ländereien in Riethgen, Griefstedt, Willstedt (Wü.), Fischstedt (Wü.), Günstedt, Mardorf, Werflo (Wü.) und Marburg aus. Am 30. Mai 1235 war der Bau der künstlerisch modernsten und größten Ordenskirche des Reiches bereits im Gange, und auf den 1. Juni ist die Urkunde datiert, durch die Gregor IX. Elisabeth von Thüringen in die Zahl der Heiligen aufnahm. Am 1. Mai 1236 hob Kaiser
FRIEDRICH II.
im grauen Büßergewand die Heilige aus dem Grab und setzte seine Krone auf ihr Haupt. Für diese Kette von rasch aufeinander folgenden Daten sind zwei Reichsfürsten verantwortlich, nicht der Kaiser. Auf einem Punkt werden die widerstrebenden alten und neuen Elemente, die das Zeitalter geprägt haben und sich hier einmalig verdichten, zusammengeführt. Es bleibt denkwürdig, dass die hochadelige Frau das extreme Armutsideal lebt und das Christentum vorbehaltloser begreift als der Adel je zuvor; dass eben dies sie vor der ständisch denkenden Welt des Mittelalters heiligt; dass der Landesfürst die schon Heilige kanonisieren läßt; dass ein Reichsfürst sich dem politischen Ritterorden, der Heidenkrieg und Ostsiedlung trägt, verbindet; dass der Kaiser der Heiligen die tiefste Devolution bezeigt, um den Papst zu gewinnen. Es ist nicht möglich, die Antriebe, die diesen Komplex von Erscheinungen geschaffen haben, in christliche und politische zu sondern, nur ist festzuhalten, dass dem Ablauf dieser Ereignisse die Landgrafen einen entscheidenden Impuls geben. Man wird nicht einmal mit Sicherheit sagen können, ob zwischen dem Scheitern der landgräflichen Politik, der außerordentlichen Verehrung der heiligen Elisabeth und der Fürsorge für den Deutschen Orden ein direkter Zusammenhang besteht. Papst und Kaiser stimmten der Verbindung des Kultes der heiligen Elisabeth mit dem Deutschen Orden zu. Die Erhebung der populärsten Heiligen ihrer Zeit zur zweiten Patronin des Ordens nach der Gottesmutter, die Errichtung der Elisabethkirche, der Eintritt eines Reichsfürsten in den Orden, dies alles mußte das Ansehen des Ordens ganz ungewöhnlich steigern. Um den maßgebenden Einfluß auf den Orden rangen Papst und Kaiser seit geraumer Zeit. 1234 eben tat der Papst wieder einen Zug gegen den Kaiser, indem er das Ordensland in das Eigentum des heiligen Petrus übernahm. Ob vielleicht der Kaiser und Hermann von Salza den Landgrafen bestimmt haben, in den Deutschen Orden einzutreten, um durch diesen Reichsfürsten dem Überwiegen des päpstlichen Einflusses ein Gegengewicht entgegenzusetzen, kann vermutet, aber nicht bewiesen werden.

Das Ausscheiden Conrads aus Thüringen mochte auch mit der durch die bevorstehende Mündigkeit Hermanns II. veranlaßt sein. Nach üblichem Brauch wäre Heinrich Raspe dann in Hessen verblieben. Eine Dreiteilung der Fürstentümer aber war nicht üblich. Conrad  allerdings war dies jetzt, da der Papst über Preußen verfügte, nur noch im Mantel des Deutschordensritters möglich. Dass mit solchen Erwägungen zu rechnen ist, zeigt sich daran, dass Conrad nach dem Tode Hermanns von Salza, des ehemaligen landgräflichen Ministerialen, diesem als Hochmeister folgte. Aber der Tod schnitt auch auf diesem Feld den LUDOWINGERN gnadenlos alle Möglichkeiten ab.
Über die Stellung Heinrich Raspes zum Kaiser nach der Erhebung der heiligen Elisabeth besitzen wir keine direkten Nachrichten, und es scheint, dass der Schatten, der auf dem Landgrafen durch die Übernahme des Königtum gefallen ist, schon krampfhaft in seinen früheren Jahren gesucht wird - nur um eine plausible und psychologisch einwandfreie Erklärung für den Tag von Veitshöchheim zu finden. Dabei werden die spärlichen Zeugnisse leicht überinterpretiert. So will Caemmerer aus der Vermählung des Landgrafen mit Gertrud, der Schwester des Herzogs Friedrich II. von Österreich, im Februar 1238 in Wiener-Neustadt ein Abschwenken des Landgrafen auf die Seite des Papstes entnehmen. Das ist möglich und doch nicht zu beweisen. Auch dass Heinrich auf dem vom Reichsverweser Siegfried von Mainz Mitte März 1238 nach Erfurt einberufenen Fürstentag, der überhaupt kaum besucht war, nicht zu finden ist, hält Caemmerer für ein Zeichen seines Übertritts; wir wissen es nicht. FRIEDRICH II. hielt den Landgrafen - sofern er schwankend war - dadurch an seiner Seite, dass er im November 1238 seine zweijährige Tochter Margarete dem 16-jährigen Landgrafen Hermann II. in Aschaffenburg verloben ließ. Die zweite Bannung Kaiser FRIEDRICHS am Palmsonntag vermochte Heinrich Raspe nicht vom STAUFER zu trennen, und gerade die Tatsache, dass der Landgraf und Conrad mit König KONRAD, Siegfried von Mainz und Heinrich dem Erlauchten von Meißen auf einem Fürstentag von Eger am 1. Juni 1239 einen Ausgleich zwischen Kaiser und Papst herzustellen suchten, zeigt doch, dass sie eher auf seiten des Kaisers als der Kurie standen. Der Vermittlungsversuch hatte keinen Erfolg, trug aber Heinrich Raspe die Bannung durch Albert von Behaim ein, der am 9. Mai noch versucht hatte, den Landgrafen für den Papst zu gewinnen. Einen Streit zwischen dem gebannten Heinrich von Meißen und Hermann II. hatte er dahin ausnutzen wollen, wenigstens den Sohn Ludwigs des Heiligen zu gewinnen und damit eine politische Spaltung im Landgrafen-Haus herbeizuführen. Raspe war in den Augen Behaims der schlimmste Verschwörer gegen die Kurie, ihn nannte er an erster Stelle, wäre es ihm doch fast gelungen, Wenzel von Böhmen auf die Seite des STAUFERS zu ziehen, wenn Herzog Otto von Bayern dies nicht vereitelt hätte. Die Beweise der Zuverlässigkeit des LUDOWINGERS müssen dem Kaiser so ausreichend erschienen sein, dass er ihn zum Reichsprokurator bestellte, nachdem Siegfried III. von Mainz im September 1241 von ihm abgefallen war. Am 1. Mai 1242 ist er erstmals in seinem neuen Amt bezeugt. Man wirft ihm vor, dass er sich, um sich mit der Kurie nicht zu verfeinden, passiv verhalten habe. Indes hat auch Erzbischof Siegfried keine Aktivität entfaltet; das war wahrscheinlich kaum möglich, weil FRIEDRICH II. über KONRAD und eine Anzahl bewährter Räte das Steuer selbst in der Hand hielt. Außerdem war es begreiflich, wenn Raspe in dem Augenblick, wo die territoriale Spannungen zu Mainz auch noch mit reichspolitischen belastet wurden, sich sehr zurückhielt. Dem Kaiser ist er vielleicht gerade deshalb, weil er den Erzbischof unter Kontrolle halten konnte - soweit er dazu in der Lage war -, für das Amt des Reichsprokurators besonders geeignet erschienen.
In den Jahren 1240/41 traten nun Ereignisse verschiedener Art ein, die das erste thüringische Landgrafen-Geschlecht einer letzten Scheinhöhe und dem völligen Zusammenbruch entgegenführten. Am 24. Juli starb in Rom Heinrich Raspes Bruder Conrad, als er gleich seinem großen Vorgänger zwischen Kurie und Kaiser vermitteln wollte. Heinrichs Neffe Hermann II. starb am 3. Januar 1241 im Alter von 19 Jahren. Heinrichs Gemahlin Gertrud starb ebenfalls. So griff der Tod unerbittlich um sich und vernichtete das Geschlecht. Der Landgraf schloß bald danach mit Beatrix von Brabant eine 3. Ehe.
Über die Düsternis im landgräflichen Hause lagerten sich die Schatten, die die weltpolitischen Wandlungen warfen. Gregor IX. war am 21. August 1241 überraschend gestorben. Waren die deutschen Fürsten, da eine zweijährige Sedisvakanz eintrat, von einer Entscheidung zwischen den beiden Mächten dieser Welt zunächst bewahrt, so bedrohte diese seit dem Frühjahr des Jahres 1241 eine dritte, die mehr Gewalt zu haben schien als die beiden alten zusammen: die Mongolen. Wir entnehmen die Wirkung ihres Ansturmes mit unmittelbarer Anschaulichkeit zwei Schreiben, die Heinrich Raspe an seinen Schwieger-Vater Heinrich von Brabant richtete; der Landgraf sah den Zusammensturz der Welt unmittelbar bevor. Für die Woche nach Ostern befürchtete König Wenzel den Einbruch nach Böhmen und erbat zu seiner Verteidigung die Hilfe des Landgrafen. Der Jüngste Tag schien gekommen, "da ja schon die uns nächste Wand in Flammen gesetzt wird".
Nach zweijähriger Stille belebte sich der kirchenpolitische Kampf zu neuer, ungekannter Schärfe, als Sinibald Fiesco am 25. Juni 1243 zum Papst gewählt wurde und den Namen Innozenz IV. annahm. Auf den 30. Juni dieses Jahres, also fünf Tage darauf, datierte die kaiserliche Kanzlei jene von Landgraf Heinrich von Thüringen erbetene Urkunde, die dem Markgrafen Heinrich von Meißen im Falle des erbenlosen Todes des Petenten die Eventual-Belehnung mit der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen gewährte. Mit einem klaren Schnitt und hellsichtig gegen den Willen der Geschichte, der stärker war als die Pläne Ludwigs IV., bereitete der letzte LUDOWINGER den Abgang des Geschlechtes von der Bühne politischer Entscheidung 200 Jahre nach ihrem Auftritt vor. Auch der Kaiser fand die rechte Form:
Er erkannte die Leistung des Landgrafen noch einmal an. Dieses war das letzte Dokument, das zwischen Kaiser und Landgraf ausgetauscht wurde. Es waren fast genau 100 Jahre vergangen, seit sich Ludwig an die Seite des STAUFERS KONRAD III. gestellt hatte. Für beide Geschlechter hatte die Geschichte das Ende bereit, für die LUDOWINGER zuvor noch die Erlangung des königlichen Namens.

Wie entwickelte sich nun das Verhältnis des Papstes zu dem thüringischen Landgrafen? Seit dem Dezember 1243 liefen die Verhandlungen zwischen Innozenz und FRIEDRICH II., die dem Kaiser am Ende die Lösung vom Banne bringen sollten. Am Gründonnerstag 1244 ließ FRIEDRICH den Frieden beschwören, ungeachtet dessen, dass im Vertrag ein entscheidender Punkt noch offenstand und - blieb: die Lombardenfrage. FRIEDRICH hatte sowohl die Wahl des Papstes wie den jetzt erreichten Vertrag, der sich als Scheinfrieden erwies, mit ungerechtfertigtem Optimismus begrüßt. Am 30. Juni 1243 hatten der Kaiser und der Landgraf den letzten urkundlichen Kontakt. Zwischen dem 6. April und dem 14. Juli legte Heinrich Raspe den Titel des sacri imperii per Germaniam procurator ab, zwischen diesen Terminen aber war Innozenz Papst geworden. Seit dem 12. April 1244 erscheint Raspe als fester Parteigänger des Papstes. Wahrscheinlich hatte Innozenz schon während der Friedensverhandlungen mit dem Kaiser, an deren Erfolg er nicht glauben mochte, Kontakt mit dem Landgrafen aufgenommen; zunächst dürfte er ihn nur als Glied einer stauferfeindlichen Partei und noch nicht als Gegen-König in Betracht gezogen haben, aber die Bemühungen um Heinrich Raspe sind doch außerordentlich und lassen gleich bezeichnende Züge der diplomatischen Praxis dieses Papstes erkennen. Zwischen dem 12. und dem 30. April gingen fünf Schriftstücke ab, die geeignet waren, den Thüringer der Kurie zu verpflichten, und diese sind ein Muster für die diplomatischen Mittel, mit denen der Papst auch in Zukunft in großem Umfange arbeiten sollte. Heinrich, "der sich zur Verteidigung der kirchlichen Freiheit entschlossen hat", das heißt der bereits als sicherer Mann der Kurie galt, erhielt als erstes einen Dispens, um in der Ehe mit Beatrix von Brabant bleiben zu können, mit der er im 4. Grade blutsverwandt war. Durch einen zweiten gleichartigen Dispens für den Grafen Heinrich von Schwarzburg, den er auf Bitten Raspes erteilte, schuf Innozenz in Thüringen gute Stimmung. Zwei Schreiben vom 13. April beseitigen mit einem Schlage kraft päpstlicher Autorität alle Konfliktmöglichkeiten des Landgrafen mit dem Erzbischof von Mainz. Über die Köpfe des Metropoliten und der Äbte von Hersfeld und Fulda hinweg - um nur einige zu nennen - bestätigte er Heinrich alle Kirchenlehen, ein für ihn ganz typische Verfahren. Für die Dauer von drei Jahren durfte niemand über den Landgrafen Exkommunikation oder Interdikt verhängen. Schon hier ist Innozenz' Auffassung seines päpstlichen Amtes klar zu fassen; er bezeichnete sich als den, qui solus habet in regno hominum potestatem. Auf die päpstlichen Verfügungen reagierte Erzbischof Siegfried wirklich unmittelbar, zwar nicht so, dass er seine Territorialpolitik gegen die Landgrafen eingestellt hätte, aber als er am 12. Juni 1244 den Grafen Adolf von Dassel und dessen Söhne Ludolf und Adolf zu Burgmännern in Giselwerder annahm und diese verpflichtete, ihm gegen jedermann zu dienen, wurde außer den Äbten von Fulda und Hersfeld zum ersten und einzigen Male der Landgraf von Hessen, aber nur der derzeitige, ausgenommen. Den Eifer, mit dem sich Innozenz den Landgrafen zu verpflichten gedachte, bringt das Schreiben des Papstes vom 30. April 1244 zum Ausdruck.
Fast klingt es, als entspräche es den Erwartungen Innozenz' IV., wenn er Heinrich mitteilt, dass FRIEDRICH zwar habe schwören lassen, sich der Kirche zu unterwerfen, sich aber schon wenige Tage darauf geweigert habe, die päpstlichen Mandate zu erfüllen. Der Papst spornt den Landgrafen an, im "löblich begonnenen Werk des Glaubens" fortzufahren, damit er "sich den Apostolischen Stuhl zur Erhöhung (seines) Namens und seines Ansehens desto stärker verpflichte". Man wird einen solchen Satz aus der Feder Innozenz' IV. nicht allzu schwer wägen dürfen,  muß aber die Möglichkeit offen lassen, dass der Papst schon damals daran dachte, den Landgrafen gegebenenfalls als Gegen-König FRIEDRICH II. gegenüberzustellen; denn seit wann war es üblich, dass der Papst einen Reichsfürsten über sein Verhältnis zum Kaiser unmittelbar und in den Einzelheiten unterrichtete?
Innozenz IV. hat sich auch weiterhin bemüht, die Wünsche des Landgrafen zu erfüllen und ganz allgemein in Mittel-Deutschland ein günstiges Klima zu schaffen. Die Spannungen zwischen Papst und Kaiser hatten sich während des Jahres 1244 zum Bruch gesteigert. Der Papst hatte Rom verlassen und war am 2. Dezember 1244 in Lyon eingetroffen. Auf dem Konzil von Lyon am 17. Juli 1245 setzte er FRIEDRICH II. ab. Wahrscheinlich hat sich Innozenz, der in Lyon sofort eine große diplomatische Aktivität entfaltete, noch im Laufe des Jahres für Heinrich Raspe als Gegen-König entschieden. Siegfried von Mainz und Conrad von Köln eilten sofort nach dem Eintreffen Innozenz' IV. in Lyon zum Papst. Man darf wohl damit rechnen, dass der Erzbischof von Mainz die Aufmerksamkeit des Papstes auf den Landgrafen gelenkt hat. Dass ein Gegen-König an die Stelle des STAUFERS treten mußte, war eine praktische Konsequenz von dessen Absetzung, und diese wieder lag in dem von Innozenz III. kanonistisch bis ins letzte begründeten päpstlichen Primatanspruch.
Für das Amt des deutschen Königs besaß Raspe im Sinne der Kurie alle Voraussetzungen. Es war gewiß, dass er der erste und der letzte LUDOWINGER auf dem deutschen Thron sein würde. Das Geblütsrecht schied als bestimmender Faktor für die Wahl seines Nachfolgers aus, und damit war die freie Wahl, das bedeutete aber Einflußmöglichkeit der Kurie, gesichert. Der Landgraf hatte vom Standpunkt eines Gegen-Königtums das ideal gelegene Territorium in der Hand. Als breiter Riegel legte es sich auf die Scheidelinie zwischen Nord und Süd, auf der unter SALIERN und STAUFERN in blutigen Kämpfen die Entscheidung der wichtigsten innenpolitischen Probleme gesucht worden war. Zugleich wurde das landgräfliche Territorium durch das des mächtigsten geistlichen Fürsten, des Erzbischofs von Mainz, nach Westen, unmittelbar fortgesetzt und in Thüringen und Hessen ergänzt. Außerdem hatte Kaiser
FRIEDRICH
selbst den Landgrafen für geeignet gehalten, Deutschland an seiner Statt zu regieren. Heinrich Raspe war, bevor er der Pfaffen-König wurde, des Kaisers König gewesen. Dies sollte man nicht übersehen. Innozenz wählte unter den deutschen Fürsten, unter denen er ohnehin vergeblich nach einem Heinrich den Löwen gesucht hätte, nicht einen Mann erster Größe aus - einen solchen konnte er nicht brauchen, einen solchen wollte er ja eben ersetzen -, aber einen, der genug Macht besaß, um das Amt des Königs zu versehen, und nicht so viel, um von seinen fürstlichen Genossen gefürchtet zu werden und das Königtum selbst mit Macht zu erfüllen. Schließlich ist es denkbar, dass für Innozenz auch die Überlegung mitsprechen konnte, dass Deutschland mit dem Grab der heiligen Elisabeth einen christlichen Kultmittelpunkt gefunden hatte, wie es ihn bis dahin noch nicht besaß. Auch bot sich über den Landgrafen, in dessen Territorium die beiden größten Baillein des Deutschen Ordens lagen, eine Möglichkeit, auf den Orden im Sinne der Kurie vor allem hinsichtlich seiner preußischen Politik einzuwirken; aber die beiden letzteren Punkte sind ganz und gar nur als Erwägungen zu betrachten. Heinrich Raspes ungewöhnliche Frömmigkeit und seinen angeblichen Ehrgeiz lassen wir als Momente, die ihrerseits für die Erlangung des Königtums maßgebend waren, zunächst beiseite.

Noch Ende des Jahres 1245 erscheinen päpstliche Beauftragte in Thüringen. Die Leitung der Verhandlungen lag in den Händen des Bischofs Philipp von Ferrara, der wohl schon von Würzburg her, wo er am 1. September 1245 aufgetaucht war, über Bischof Hermann von Würzburg in Beziehung zu Heinrich Raspe getreten war. Am 21. April forderte Innozenz die deutschen Fürsten, "die das Kürrecht hatten", in einer Serie von Schreiben auf, Raspe ihre Stimme zu geben. Vier Wochen später, am 22. Mai 1246, wurde Heinrich Raspe in Veitshöchheim bei Würzburg von den drei rheinischen Erzbischöfen und zweifellos durch seine eigene Stimme gewählt. Am Wahlort hielten sich außerdem auf die Bischöfe Hermann von Würzburg, Heinrich von Straßburg, Jacob von Metz, der Elekt Heinrich von Speyer und Philipp von Ferrara. H. Mitteis hat gegenüber früheren Auffassungen mit Recht darauf hingewiesen, dass die Wahl nach Reichsrecht gültig war und dass es darauf Innozenz sehr ankam. Sie war aber politisch mangelhaft gesichert. Die großen Laienfürsten fehlten völlig. Bei der Wahl waren außerdem anwesend Heinrich und Günther von Schwarzburg, Ernst von Gleichen, Heinrich und Hermann von Henneberg, Berthold von Ziegenhain und Emicho von Leiningen, ferner Burchard von Querfurt, Hermann von Lobdeburg, Gottfried und Gerhard von Eppstein, Burchard von Neuenburg und andere, also vorzugsweise Vasallen des Landgrafen und des Erzbischofs von Mainz. Sosehr Innozenz während des Sommers die deutschen Fürsten drängte, RASPE zu unterstützen, der König konnte nicht Fuß fassen. Es fruchtete auch nichts, dass er Philipp von Ferrara, dem er unumschränkte Vollmachten erteilt hatte, den Gebrauch der geistlichen und weltlichen Strafmittel gestattete, um die Fürsten zu veranlassen, den Treueid auf König HEINRICH  zu leisten. Nicht einmal ein alter Gegner FRIEDRICHS II., wie König Wenzel, konnte für den Gegen-König gewonnen werden. Gerade Otto von Bayern schwenkte jetzt zum Kaiser ab. Auch reichliche geldliche Unterstützung konnte die Lage des Königs, der sich den mailändischen Gesandten gegenüber nichtsdestoweniger optimistisch über die Zukunft äußerte, nicht bessern. Ein leichter Sieg über König KONRAD bei Frankfurt, den er nur der Unzuverlässigkeit schwäbischer Adliger verdankte, täuschte ihn über seine tatsächlichen Chancen. Auf dem ersten Hoftag, den HEINRICH in Frankfurt hielt, fehlten eine Anzahl geistlicher Fürsten. Der Abfall des Herzogs von Bayern wirkte sich für den LUDOWINGER vernichtend aus.
Nachdem König KONRAD seinem Gegner im Herbst des Jahres 1246 - wohl bei einem Versuch, Nürnberg zu erreichen - eine Niederlage beigebracht hatte, marschierte HEINRICH RASPE im Dezember über Forchheim nach Nürnberg. Über den dort abgehaltenen Hoftag ist nichts Näheres bekannt. An sich war es eine richtige, von Innozenz wohl angeregte und geförderte Idee, den Kaiser an der schwächsten Stelle zu treffen, das waren die Lombarden. Überschwänglich hatte der König Genuesen und Mailändern seinen Sieg über KONRAD bei Frankfurt mitgeteilt und in Brescia Hoffnungen geweckt. Auch den Erzbischof von Ravenna forderte er auf, den Widerstand zu schüren. Ein Zug nach Italien war zweifellos geplant, indessen war ihm die Zeit schon bemessen. Von Nürnberg zog HEINRICH nach Ulm, um von dort die Anhänger der STAUFER zu unterwerfen, er gab aber die Belagerung der Stadt bald auf. Wahrscheinlich hatte er Nachrichten vom Anrücken König KONRADS erhalten. Eilends zog er sich nach Thüringen zurück. Am 16. Februar starb er auf der Wartburg.
Über HEINRICH RASPE ein Urteil zu bilden, ist ein an dieser Stelle zu erwartendes Unterfangen aber keine angenehme Aufgabe. Karl Wencks Charakteristik des ehrgeizigen, herrschsüchtigen Schwächlings ist nachgesprochen und bestätigt worden. Wer nicht das allzuoft geübte, von vornherein suspekte und meist unrentable Amt des Advokaten für eine mindere historische Größe - was noch nicht gleich minderwertig zu sein braucht - üben will, tut gut daran, sich möglichst rasch von der Person weg un dem durch sie aufgeworfenen Problem zuzuwenden.
Zunächst zum Vorwurf des Ehrgeizes und der Habsucht:
Wenck gründet dieses Urteil darauf, dass RASPE bereits 1238 einmal vom Kaiser zum Papst übergegangen sei und wie sein Vater den unsteten Überläufer gespielt habe. An handgreiflichen Anhaltspunkten für einen solchen Parteiwechsel fehlt es, an Taten gegen den Kaiser ganz und gar. Er hat sich nicht mehr, eher weniger zu Schulden kommen lassen als Otto von Bayern, Friedrich der Streitbare von Österreich oder Siegfried III. von Mainz. Ein weiteres Argument für seine Herrschsucht wird darin gesehen, dass er seinem Neffen Hermann II., der 1234 nach fränkischem Recht volljährig war, den Weg zur Herrschaft versperrt habe. Dass er das getan hat, läßt sich nur daraus erschließen, dass Hermann erst 1238 selbständig urkundete. Von einigen Übergriffen und Benachteiligungen, wie sie sich Ludwig IV. gegen seine Schwester erlaubt hatte, berichten die erzählenden Quellen nichts. Seine Bitte um Eventual-Belehnung Heinrichs von Meißen zeugt höchstens von Sorge für die Sippe, nicht von persönlichem Ehrgeiz RASPES.

Zweitens hat man ihm übertriebene Frömmigkeit nachgeredet. Malsch hat sein Handeln, besonders seinen Übertritt zu Innozenz IV. aus dem religiösen, flackernden Geist der Zeit, dem Zug zu Askese und Buße verständlich machen wollen. Wenn jemand ein besonderes Maß an Devolution vor der Heiligen von Marburg bezeigt hat, dann FRIEDRICH II., und da wissen wir, dass seine Demut vom Papst bemerkt werden sollte. Der Landgraf dagegen hatte sein Schwägerin zu Lebzeiten kühl behandelt. Durch fromme Stiftungen zeichnete sich HEINRICH nur gegenüber dem der Kurie immer etwas unheimlichen Deutschen Orden aus. Dies tat er zusammen mit Hermann II. erst nach dem Eintritt Konrads. In der thüringischen Chronistik findet sich kein Lob seiner Frömmigkeit. Dass Innozennz IV. die religiöse Hingabe RASPES mehrfach betont, mag einen echten Anlaß haben, aber es verstand sich bei der Lage der Sache, dass der Papst den Glaubenseifer seines Schützlings gegenüber dem angeblichen Unglauben des staufischen Kaisers, der eben deshalb abgesetzt worden war, um so stärker betonte. Von FRIEDRICH II. mußte sich - auch wenn dem nicht ganz so gewesen wäre - jeder Gegen-König als heller Kontrast des rechten Glaubens abheben, nur aus diesem Grunde war die Begünstigung seiner Wahl durch den Papst gerechtfertigt. Doch der Landgraf stand nicht makellos da; er war von Behaim gebannt worden, und als er schon auf der Seite Innozenz' stand, verhielt er sich gegenüber der Abtei Fulda offensichtlich nicht so, wie die Kurie es erwartet hatte.
Man kann sich dem Eindruck nicht ganz entziehen, dass das Debakel, das der Mann erlitt, das Urteil über seine gesamte Persönlichkeit bestimmt hat. Wer sich zum Gegen-König machen läßt, erscheint naturgemäß als ehrgeizig, wer daran scheitert, leicht als Schwächling, wer sein Königtum vom Papste erhält, als fromm. Wägt man die Fakten, so ergibt sich das Bild einer Persönlichkeit von durchschnittlicher Begabung. Seine Mittelmäßigkeit ließ ihn auf das Risiko des Gegen-Königtums eingehen. Sein Schicksal war nicht besser als das RUDOLFS VON RHEINFELDEN und HERMANNS VON SALM. Und es ist zu fragen, ob er wie der von Pasachal akzeptierte HEINRICH V. sich, wenn er ein Mann von ungewöhnlichen Fähigkeiten gewesen wäre, noch mit einer raschen Wendung gegen den Papst in einem Kompromiß geeinigt und die Fürsten noch eben abgewehrt. OTTO IV., päpstlicher Gegen-König und Kaiser, hatte sich mit schwankendem Glück aus ähnlich verzweifelten Anfängen wie HEINRICH RASPE hochgekämpft, war aber, als er gegen Innozenz Front machte, durch den vom Papst hervorgeholten STAUFER ersetzt worden, und die Staatskunst FRIEDRICHS II. und seiner Helfer scheiterte nun an Innozenz IV. und den von ihm beeinflußten Mächten. Das hat man sich zu vergegenwärtigen, um die Chancen HEINRICH RASPES abzuschätzen:
Er hatte keine, auch die Genialität FRIEDRICHS II. hatte keine. So bedarf es nicht unsicherer Schlüsse auf seine Charakterfehler, um das Scheitern dieser mittelmäßigen Größe - mehr war er sicher nicht - zu begründen. Der König aus Thüringen war die Endgestalt seines Geschlechtes, und er stand am Ende einer Epoche deutscher Geschichte und eröffnete eine neue. Es gab in Zukunft keine im Prinzip bessere Lösung als die RASPES. Das Kaisertum war nicht mehr ohne Kompromisse mit der Kurie zu erlangen, oder es blieb ein deutsches Königtum. Diese Trennung war noch nicht eingetreten. RASPE und der große STAUFER sind nicht in einem Atemzug zu nennen, aber ihr historischer Mißerfolg war im Grunde der gleiche. Aus der Perspektive seiner Zeit mußte Albert von Stade HEINRICH RASPE als rex clericorum bezeichnen, er konnte noch nicht erkennen, dass die Basis für ein staufisches Kaisertum irreparabel, dass sie zerstört war. Keiner konnte mehr OTTO DER GROSSE sein, weil die Welt OTTOS DES GROSSEN nicht mehr existierte. Nur im Landesstaat konnte man noch ein Großer werden, deshalb konnte es unter der Krone keine Großen  mehr geben. Die Kirche war unter Innozenz IV. zu einer bis ins feinste durchgebildeten Rechtsanstalt herangereift. Das Feld ihrer politischen Betätigung war über das Imperium hinausgewachsen. Sie trieb Weltpolitik. Der deutsche König war in ihrem Gesichtsfeld nur eine neben anderen Größen, mit denen sie sich auseinanderzusetzen hatte.

Das zweite rechte Gebilde, das dem Königtum entgegentrat, war der Landesstaat. Er hatte einen eigenen Wert erlangt. Seine Träger bemaßen die Zweckmäßigkeit ihrer politischen Handlungen am Gewinn, den sie ihrem Staat brachten. Seine Ausbildung war eine politische Leistung, sie war mit eine Frucht des Kampfes zwischen König und Kirche. Ludwig der Springer hatte die Entwicklung gefördert, der HEINRICH RASPE sein Königtum verdankte, an deren Folgen er aber auch scheiterte:
Die politische Geschichte der LUDOWINGER spiegelt in ausgeprägter Form die Vorgänge der inneren deutschen Geschichte wieder.