Hermann,
der Sohn Ludwigs des Heiligen,
war erst fünf Jahre alt, als sein Vater am 11. September 1227 in
Otranto
starb. Unter dem Eindruck des Opfers, das der Vater dem
Kreuzzugsunternehmen
gebracht hatte, stand der Kaiser zu seinem Wort und erteilte dem Knaben
noch am Sterbeort des Vaters die Eventual-Belehnung mit der Mark
Meißen
für den Fall, dass Markgraf Heinrich vor Erreichung der
Volljährigkeit
sterbe. Ludwigs
politisches Fernziel, dem er einen wesentlichen
Teil seiner kurzen Regierung gewidmet hatte, schien weiterhin rechtlich
gesichert.
Wahrscheinlich hatte Ludwig beim Aufbruch zum
Kreuzzug seinem Bruder Heinrich zu
seinem Vertreter bestellt; er übernahm jetzt, wie es
selbstverständlich
war, die vormundschaftliche Regierung für Hermann II. Die
durch die Eventual-Belehnung gewiesene Linie hat
Heinrich
nicht weiterverfolgt, sondern die Anwartschaft als
ein verbrieftes Recht auf sich beruhen lassen. Es ist die Frage, ob er
überhaupt etwas für die Ausbreitung des
ludowingischen
Staates nach Osten
hätte tun können, sicher nicht, wenn er nicht gleich seinem
Bruder
den Weg der Gewalt beschreiten wollte. Der legalen Hoffnung der LUDOWINGER
spottete die Lebenskraft Heinrichs,
der zum eigentlichen Begründer
des wettinischen Staates
heranwuchs.
Heinrich Raspe tat sicher gut daran, dass
er zusammen mit seinem Bruder
Konrad seine politischen Bestrebungen zunächst auf die
Erhaltung
des Territoriums richtete, zumal ihn rechtliche Auseinandersetzungen um
das Familiengut nach dem Tode seiner Schwägerin Elisabeth
erheblich in Anspruch nahmen. Die ludowingische
Politik kehrte zu den Zielen Ludwigs
des Eisernen und Ludwigs
des Frommen zurück. Hessen trat wieder in den Vordergrund.
Vielleicht
spielte dabei die Überlegung mit, dass Hessen wie üblich
Heinruch Raspe verbleiben würde,
sobald Hermann II. die
Mündigkeit erlangt haben würde. Zudem lenkte das Land durch
die
Wirksamkeit der Landgräfin
Elisabeth
in ungewöhnlichem Maß die Aufmerksamkeit der Gläubigen
auf sich. Das hatte nach ihrem Tod auch politische Folgen.
In Nord-Hessen wiederholte Landgraf
Heinrich die von Ludwig
dem Heiligen für Lippoldsberg
ausgesprochene Schutzverleihung. Zur gleichen Zeit (1228) schob Heinrich Raspe den Einfluß der LUDOWINGER im Süden
durch eine Schutzverleihung über die in seinem Gebiet gelegenen
Güter
des Klosters Arnsburg zumindest indirekt über Grünberg nach
der
Wetterau vor.
So war Hessen mit Kräften, die vom
Süden und
Norden des Landes aufeinander zustrebten, und solchen, die beide Teile
zu trennen wünschten, am Beginn der 30-er Jahre förmlich
aufgespeichert,
und es konnte niemand überraschen, wenn sie sich entluden. Den
letzten
Anstoß hat offenbar die Erbauung der starken mainzischen Burg
Heiligenberg am rechten Fuldaufer gegenüber Felsberg gegeben.
Diese Festung lag zwischen Felsberg, Gudensberg, Maden und Melsungen
und
nahm zugleich mit Fritzlar die erstgenannten Städte und das Herz
der
Grafschaft Hessen in die Zange. Landgraf Konrad,
der seit 1231 in
Hessen herrschaftliche Rechte ausübte, griff 1232 Fritzlar an,
belagerte
es und nahm am 15. September die Stadt ein. Bei der Plünderung der
Peterskirche tat sich der landgräfliche Ministeriale Friedrich von
Treffurt besonders hervor. Unter den Gefangenen, die
eingebracht wurden,
befanden sich Bischof Heinrich von Worms, Propst Heinrich von Heiligenstadt
und Propst Gumbert von Fritzlar.
Wahrscheinlich erlitt Heiligenberg das
gleiche Schicksal wie Fritzlar. Das mainzische Landsberg wurde so
gründlich
zerstört, dass es sich nie wieder aus den Trümmern erhob.
Erzbischöfliche
Truppen führten einen Schlag gegen die hessisch-thüringisch
Verbindungslinie
der LUDOWINGER; sie
zerstörten - wohl von Heiligenstadt aus
- Witzenhausen. So waren die beiden Themen der ludowingischen
Politik, Herstellung der Verbindung zwischen Ober- und
Nieder-Hessen
und Verbindung des Ganzen mit Thüringen, die beiden Ziele, um
welche
die Gegner in diesem Kriege rangen. Auch hier - wir dürfen dies
abermals
sagen - wurden sie nicht erreicht, eine Entscheidung mit
militärischen
Mitteln nicht erzwungen, sondern erst im Fortgang des Geschehens mit
den
Mittel der Politik nachgetragen. Der Friedensschluß war ein
Kompromiß
und bezeugte das offensichtlich vorhandene militärische
Gleichgewicht
der Gegner. Auf der Grundlage des in seinen Bestimmungen nicht
bekannten
Vertrages, den Siegfried II.
und Ludwig IV. 1219 in
Fritzlar errichtet
hatten, verglichen sich beide Parteien. In einem Punkte, der zugleich
nochmals
eines der Hauptziele des Krieges hervortreten läßt,
mußte
Landgraf Konrad allerdings nachgeben:
Er verlor die Stadt Wolfhagen
zwar nicht, mußte sie aber von Mainz zu Lehen nehmen, mit dem
Recht
der Lehensfolge in männlicher und weiblicher Linie seines Bruders
Heinrich Raspe und seines Neffen Hermann
II.
Der Krieg war zu einem unpassenden Zeitpunkt
ausgebrochen.
Eben damals wurde die Kanonisation der heiligen
Elisabeth betrieben. Damit mag es zusammenhängen, dass
Conrad von Marburg den
Frieden vermittelte und Papst Gregor IX. - nicht
der Kaiser - ihn bestätigte. Hatte Konrad sein Ziel auch nicht
erreicht, so war ihm doch auch eine entscheidende Niederlage erspart
geblieben.
Er suchte nun mit diplomatischen Mitteln
für das,
was ihm militärisch nicht gelungen war, ein Äquivalent zu
schaffen,
indem er mit dem Grafen Gottfried IV. und Berthold I. von Ziegenhain ein
Schutz- und Trutzbündnis derselben Art schloß, wie es mit
den
BATTENBERGERN schon
bestand. Durch die Ehe von Ludwigs
II. Sohn
Friedrich mit Lukardis von Ziegenhain hatten
die Landgrafen mit
der Herrschaft Wildungen weitere Ziegenhainer
Allode erhalten.
Heinrich Raspe
statuierte
1234, also ein Jahr nach dem Vertrag mit den ZIEGENHAINERN, ein Exempel,
wie man sich der Macht gegen Mitbewerber zu bedienen habe. Das Opfer
waren
wieder einmal die Grafen von Gleichen, gemeint war zweifellos auch der
Erzbischof von Mainz. Heinrich Raspe
war "der Schlechtigkeiten überdrüssig, die er vom Grafen von
Gleichen erlitten hatte"; er lud ihn vor (das Landgericht).
Wahrscheinlich
erschien der Graf nicht. Daraufhin belagerte und eroberte er die Burg
Velseck, vermutlich ein landgräfliches Lehen. 23 Gefangene wurden
enthauptet. Was mit dem Grafen geschah, ist unbekannt. Mit dieser
Gewalttat
nicht genug, der Landgraf versuchte sich der Erfurter Vogtei zu
bemächtigen,
hatte damit aber auf die Dauer keinen Erfolg.
Der Erzbischof hätte politisch mit
Blindheit geschlagen
sein müssen, wenn ihn das Vorgehen gegen seinen bedeutendsten
Vasallen,
der Angriff auf Fritzlar, Heiligenberg und Landsberg, das Vordringen Heinrich Raspes in Richtung Gießen, die
Bündnisse mit den
Grafen von Battenberg und Ziegenhain nicht zu Abwehrmaßnahmen
veranlaßt
hätten. Sie ließen nicht auf sich warten und fallen noch in
das Jahr 1234, das durch folgende Ereignisse als Höhe- und
zugleich
Wendepunkt der landgräflichen Politik gekennzeichnet ist:
Am 18. Mai
Zerstörung des Schlosses Velseck, am 1. Juli Übertragung des
Franziskushospitals in Marburg an den Deutschen Orden, am 18. November
Eintritt Landgraf Konrads
in den Deutschen Orden und zu einem unbestimmten
Termin, wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1234, Abschluß des
Vertrages
zwischen Siegfried III. von
Mainz und Graf Widekind von Battenberg(-Wittgenstein).
Seit 1236 ist auch im Eichsfeld und in
Nieder-Hessen
eine lebhaftere politische Tätigkeit zu beobachten. Heinrich Raspe kaufte 1236 alle offenen
Güter des Stiftes Quedlinburg
samt dem Patronat der Kirchen in der Mark Duderstadt für 1.120
Mark
auf. Wenn sich der Landgraf verpflichtete, die Äbtissin, falls sie
wegen dieser Abmachung belästigt werden sollte, zu verteidigen, so
kann kein Zweifel sein, dass man mit einem Einspruch von Mainz
rechnete,
dem es unangenehm sein mußte, wenn sich die LUDOWINGER festsetzten,
wo Mainz und seine Vasallen, die Grafen von Gleichen, seit langem
unbestritten
das Feld behaupteten.
Heinrich Raspe
unternahm
einen Schritt, der die politischen Verhältnisse an der
sächsischen
Grenze der Landgrafschaft und der Grafschaft Hessen beruhigen und
zweifellos
noch bestehende Reminiszenzen aus den Zeiten der Freundschaften und
Feindschaften
seines Vaters Hermann I.
mit OTTO IV. ein
für allemal beseitigen sollte. Er beabsichtigte, seinen Neffen
Hermann
mit der Tochter des Herzogs Otto von Braunschweig zu
vermählen
und erhielt, damit der Zwist durch die Ehe beendet würde, auf
Verwendung
Konrads von Hildesheim von
Gregor IX. den
erforderlichen Dispens. Die Ehe
kam offenbar nicht zustande.
Überblickt man diese Entwicklungen, so
entsteht
deutlich der Eindruck, dass die zunächst sehr erfolgreiche
landgräfliche
Politik seit 1234, wenn man vom Erwerb der Quedlinburger Güter auf
dem Eichsfeld absieht, gegenüber Mainz keine Fortschritte mehr
gemacht
hat, seit 1237 befindet sie sich sogar offenkundig in der Defensive.
Der
Ausweg, den die Landgrafen aus dieser Situation suchen, erinnert an den
Wechsel der politischen Generallinie unter Ludwig IV. nach seinem
Zusammenstoß mit Mainz 1219. Sie treten ebenfalls in Verbindung
zum
Deutschen Orden.
Die Landgräfin
Elisabeth
hatte sich 1228 in Marburg niedergelassen und das Hospital des heiligen
Franziskus gegründet, in dem sie sich selbst als Krankenpflegerin
betätigte. Rasch hatten sich ihre körperlichen Kräfte
erschöpft
. Am 17. November 1231 starb sie und wurde zwei Tage später in der
Kapelle des Hospitals begraben. Obwohl schon am 11. August 1232 ein
Protokoll
über die Wunder, die an ihrem Grabe geschehen waren,
fertiggestellt
worden war, kam das Verfahren einer Heiligsprechung zum Stillstand, als
Conrad von Marburg, der es
mit Nachdruck betrieben hatte, 1233 ermordet
wurde. Der Schutz des Hospitals wurde im Oktober 1233 von Papst Gregor
IX. dem Bischof Conrad von Hildesheim
übertragen. Den Kult Elisabeths
zu fördern, blieb Heinrich Raspe
und seinem Bruder Conrad
vorbehalten. Die Annales breves domus ordinis
Theutonici Marburgensis berichten, dass sich 1233
Deutschordensbrüder
in Marburg niedergelassen hatten. Im Sommer 1234 erschien Conrad
am päpstlichen Hofe in Rieti und erreichte, dass Gregor das Franziskushospital
nebst dem Patronatsrecht über die Kirchen der Stadt dem Deutschen
Orden übertrug. Gleichzeitig bestätigte FRIEDRICH
II. die Besitzungen des Hospitals.
Am 11. Oktober 1234 forderte Gregor,
nach einer zweiten Reise Conrads
an die Kurie, den Bischof von Hildesheim und die Äbte von
Georgenthal
und Hersfeld auf, die Protokolle über die Wunder der Heiligen, die
Siegfried von Mainz und Conrad von Hildesheim
aufgenommen hatten, einzusenden.
Am 13. Oktober 1234 erklärte sich Heinrich
Raspe bereit, beim Eintritt seines Bruders in den Deutschen
Orden dessen Schulden durch eine Rente an den Orden abzugelten und
diesem
für den Unterhalt seines Bruders eine Rente von 300 Mark
anzuweisen.
Am 6. November 1234 statteten Heinrich
und Hermann II. den
Deutschen Orden mit großen Ländereien
in Riethgen, Griefstedt, Willstedt (Wü.), Fischstedt (Wü.),
Günstedt,
Mardorf, Werflo (Wü.) und Marburg aus. Am 30. Mai 1235 war der Bau
der künstlerisch modernsten und größten Ordenskirche
des
Reiches bereits im Gange, und auf den 1. Juni ist die Urkunde datiert,
durch die Gregor IX. Elisabeth von Thüringen
in
die Zahl der Heiligen aufnahm. Am 1. Mai 1236 hob Kaiser
FRIEDRICH II. im
grauen Büßergewand die Heilige aus
dem Grab und setzte seine Krone auf ihr Haupt. Für diese Kette von
rasch aufeinander folgenden Daten sind zwei Reichsfürsten
verantwortlich,
nicht der Kaiser. Auf einem Punkt werden die widerstrebenden alten und
neuen Elemente, die das Zeitalter geprägt haben und sich hier
einmalig
verdichten, zusammengeführt. Es bleibt denkwürdig, dass die
hochadelige
Frau das extreme Armutsideal lebt und das Christentum vorbehaltloser
begreift
als der Adel je zuvor; dass eben dies sie vor der ständisch
denkenden
Welt des Mittelalters heiligt; dass der Landesfürst die schon
Heilige
kanonisieren läßt; dass ein Reichsfürst sich dem
politischen
Ritterorden, der Heidenkrieg und Ostsiedlung trägt, verbindet;
dass
der Kaiser der Heiligen die tiefste Devolution bezeigt, um den Papst zu
gewinnen. Es ist nicht möglich, die Antriebe, die diesen Komplex
von
Erscheinungen geschaffen haben, in christliche und politische zu
sondern,
nur ist festzuhalten, dass dem Ablauf dieser Ereignisse die Landgrafen
einen entscheidenden Impuls geben. Man wird nicht einmal mit Sicherheit
sagen können, ob zwischen dem Scheitern der landgräflichen
Politik,
der außerordentlichen Verehrung der heiligen
Elisabeth und der Fürsorge für den Deutschen Orden
ein direkter Zusammenhang besteht. Papst und Kaiser stimmten der
Verbindung
des Kultes der heiligen Elisabeth mit
dem Deutschen Orden zu. Die Erhebung der populärsten Heiligen
ihrer
Zeit zur zweiten Patronin des Ordens nach der Gottesmutter, die
Errichtung
der Elisabethkirche, der Eintritt eines Reichsfürsten in den
Orden,
dies alles mußte das Ansehen des Ordens ganz ungewöhnlich
steigern.
Um den maßgebenden Einfluß auf den Orden rangen Papst und
Kaiser
seit geraumer Zeit. 1234 eben tat der Papst wieder einen Zug gegen den
Kaiser, indem er das Ordensland in das Eigentum des heiligen Petrus
übernahm.
Ob vielleicht der Kaiser und Hermann
von Salza den Landgrafen bestimmt
haben, in den Deutschen Orden einzutreten, um durch diesen
Reichsfürsten
dem Überwiegen des päpstlichen Einflusses ein Gegengewicht
entgegenzusetzen,
kann vermutet, aber nicht bewiesen werden.
Das Ausscheiden Conrads aus Thüringen mochte
auch mit der durch die bevorstehende Mündigkeit Hermanns II. veranlaßt
sein. Nach üblichem Brauch wäre Heinrich
Raspe dann in Hessen verblieben. Eine Dreiteilung der
Fürstentümer
aber war nicht üblich. Conrad
allerdings war dies jetzt,
da der Papst über Preußen verfügte, nur noch im Mantel
des Deutschordensritters möglich. Dass mit solchen Erwägungen
zu rechnen ist, zeigt sich daran, dass Conrad nach dem Tode Hermanns
von Salza, des ehemaligen landgräflichen Ministerialen,
diesem als
Hochmeister folgte. Aber der Tod schnitt auch auf diesem Feld den LUDOWINGERN
gnadenlos alle Möglichkeiten ab.
Über die Stellung Heinrich
Raspes zum Kaiser nach der Erhebung der heiligen
Elisabeth besitzen wir keine direkten Nachrichten, und es
scheint,
dass der Schatten, der auf dem Landgrafen durch die Übernahme des
Königtum gefallen ist, schon krampfhaft in seinen früheren
Jahren
gesucht wird - nur um eine plausible und psychologisch einwandfreie
Erklärung
für den Tag von Veitshöchheim zu finden. Dabei werden die
spärlichen
Zeugnisse leicht überinterpretiert. So will Caemmerer aus der
Vermählung
des Landgrafen mit Gertrud, der Schwester
des Herzogs Friedrich II. von Österreich,
im Februar 1238 in Wiener-Neustadt
ein Abschwenken des Landgrafen auf die Seite des Papstes entnehmen. Das
ist möglich und doch nicht zu beweisen. Auch dass Heinrich
auf dem vom Reichsverweser Siegfried von Mainz Mitte
März 1238 nach
Erfurt einberufenen Fürstentag, der überhaupt kaum besucht
war,
nicht zu finden ist, hält Caemmerer für ein Zeichen seines
Übertritts;
wir wissen es nicht. FRIEDRICH II.
hielt den Landgrafen - sofern er schwankend war - dadurch an seiner
Seite,
dass er im November 1238 seine zweijährige Tochter Margarete
dem 16-jährigen Landgrafen
Hermann II. in
Aschaffenburg verloben
ließ. Die zweite Bannung
Kaiser FRIEDRICHS
am Palmsonntag vermochte
Heinrich Raspe
nicht vom
STAUFER zu trennen, und gerade
die Tatsache, dass der Landgraf und Conrad mit König
KONRAD, Siegfried von
Mainz und Heinrich dem
Erlauchten von
Meißen auf einem Fürstentag von Eger am 1. Juni 1239
einen Ausgleich
zwischen Kaiser und Papst herzustellen suchten, zeigt doch, dass sie
eher
auf seiten des Kaisers als der Kurie standen. Der Vermittlungsversuch
hatte
keinen Erfolg, trug aber Heinrich Raspe
die Bannung durch Albert von
Behaim ein, der am 9. Mai noch versucht hatte,
den Landgrafen für den Papst zu gewinnen. Einen Streit zwischen
dem
gebannten Heinrich von
Meißen und Hermann
II. hatte er dahin
ausnutzen wollen, wenigstens den Sohn Ludwigs des Heiligen zu
gewinnen
und damit eine politische Spaltung im Landgrafen-Haus
herbeizuführen.
Raspe war in den Augen Behaims
der schlimmste Verschwörer
gegen die Kurie, ihn nannte er an erster Stelle, wäre es ihm doch
fast gelungen, Wenzel von Böhmen
auf die Seite des STAUFERS zu ziehen,
wenn Herzog Otto von Bayern dies nicht
vereitelt hätte. Die Beweise
der Zuverlässigkeit des LUDOWINGERS
müssen dem Kaiser
so ausreichend erschienen sein, dass er ihn zum Reichsprokurator
bestellte, nachdem Siegfried
III. von Mainz im September 1241 von ihm abgefallen
war. Am 1. Mai 1242 ist er erstmals in seinem neuen Amt bezeugt. Man
wirft
ihm vor, dass er sich, um sich mit der Kurie nicht zu verfeinden,
passiv
verhalten habe. Indes hat auch Erzbischof
Siegfried keine
Aktivität
entfaltet; das war wahrscheinlich kaum möglich, weil FRIEDRICH
II. über KONRAD und
eine Anzahl bewährter Räte das Steuer selbst in der Hand
hielt.
Außerdem war es begreiflich, wenn Raspe
in
dem Augenblick, wo die territoriale Spannungen zu Mainz auch noch mit
reichspolitischen
belastet wurden, sich sehr zurückhielt. Dem Kaiser ist er
vielleicht
gerade deshalb, weil er den Erzbischof unter Kontrolle halten konnte -
soweit er dazu in der Lage war -, für das Amt des
Reichsprokurators
besonders geeignet erschienen.
In den Jahren 1240/41 traten nun Ereignisse
verschiedener
Art ein, die das erste thüringische
Landgrafen-Geschlecht einer
letzten
Scheinhöhe und dem völligen Zusammenbruch
entgegenführten.
Am 24. Juli starb in Rom Heinrich Raspes
Bruder Conrad, als er
gleich seinem großen Vorgänger
zwischen Kurie und Kaiser vermitteln wollte. Heinrichs
Neffe Hermann II. starb
am 3. Januar 1241 im Alter von 19 Jahren.
Heinrichs Gemahlin Gertrud
starb ebenfalls. So griff der Tod unerbittlich um sich und vernichtete
das Geschlecht. Der Landgraf schloß bald danach mit Beatrix
von Brabant eine 3. Ehe.
Über die Düsternis im
landgräflichen Hause
lagerten sich die Schatten, die die weltpolitischen Wandlungen warfen.
Gregor IX. war am 21.
August 1241 überraschend gestorben. Waren die
deutschen Fürsten, da eine zweijährige Sedisvakanz eintrat,
von
einer Entscheidung zwischen den beiden Mächten dieser Welt
zunächst
bewahrt, so bedrohte diese seit dem Frühjahr des Jahres 1241 eine
dritte, die mehr Gewalt zu haben schien als die beiden alten zusammen:
die Mongolen. Wir entnehmen die Wirkung ihres Ansturmes mit
unmittelbarer
Anschaulichkeit zwei Schreiben, die Heinrich
Raspe
an seinen Schwieger-Vater Heinrich
von Brabant richtete; der Landgraf sah
den Zusammensturz der Welt unmittelbar bevor. Für die Woche nach
Ostern
befürchtete König
Wenzel den
Einbruch nach Böhmen und erbat zu seiner Verteidigung die Hilfe
des
Landgrafen. Der Jüngste Tag schien gekommen, "da ja schon die uns
nächste Wand in Flammen gesetzt wird".
Nach zweijähriger Stille belebte sich der
kirchenpolitische
Kampf zu neuer, ungekannter Schärfe, als Sinibald Fiesco am 25. Juni
1243 zum Papst gewählt wurde und den Namen Innozenz IV. annahm. Auf
den 30. Juni dieses Jahres, also fünf Tage darauf, datierte die
kaiserliche
Kanzlei jene von
Landgraf Heinrich
von Thüringen
erbetene
Urkunde, die dem Markgrafen Heinrich von Meißen im
Falle des erbenlosen
Todes des Petenten die Eventual-Belehnung mit der Landgrafschaft
Thüringen
und der Pfalzgrafschaft Sachsen gewährte. Mit einem klaren Schnitt
und hellsichtig gegen den Willen der Geschichte, der stärker war
als
die Pläne Ludwigs IV.,
bereitete der letzte LUDOWINGER
den Abgang des Geschlechtes von der Bühne politischer Entscheidung
200 Jahre nach ihrem Auftritt vor. Auch der Kaiser fand die rechte
Form:
Er erkannte die Leistung des Landgrafen noch einmal an. Dieses war das
letzte Dokument, das zwischen Kaiser und Landgraf ausgetauscht wurde.
Es
waren fast genau 100 Jahre vergangen, seit sich Ludwig an die Seite
des
STAUFERS KONRAD III. gestellt hatte.
Für beide Geschlechter hatte die Geschichte das Ende bereit,
für
die LUDOWINGER zuvor
noch die Erlangung des königlichen Namens.
Wie entwickelte sich nun das Verhältnis des
Papstes
zu dem thüringischen
Landgrafen? Seit dem Dezember 1243 liefen die
Verhandlungen zwischen Innozenz
und FRIEDRICH
II., die dem Kaiser am Ende die Lösung vom Banne bringen
sollten. Am Gründonnerstag 1244 ließ
FRIEDRICH den Frieden beschwören, ungeachtet dessen, dass
im Vertrag ein entscheidender Punkt noch offenstand und - blieb: die
Lombardenfrage.
FRIEDRICH
hatte
sowohl die Wahl des Papstes wie den jetzt erreichten Vertrag, der sich
als Scheinfrieden erwies, mit ungerechtfertigtem Optimismus
begrüßt.
Am 30. Juni 1243 hatten der Kaiser und der Landgraf den letzten
urkundlichen
Kontakt. Zwischen dem 6. April und dem 14. Juli legte Heinrich Raspe
den Titel des sacri imperii per Germaniam procurator
ab, zwischen diesen Terminen aber war Innozenz Papst geworden. Seit
dem
12. April 1244 erscheint Raspe als
fester Parteigänger des Papstes. Wahrscheinlich hatte Innozenz schon
während der Friedensverhandlungen mit dem Kaiser, an deren Erfolg
er nicht glauben mochte, Kontakt mit dem Landgrafen aufgenommen;
zunächst
dürfte er ihn nur als Glied einer stauferfeindlichen
Partei und noch nicht als Gegen-König in Betracht gezogen haben,
aber
die Bemühungen um Heinrich Raspe
sind doch außerordentlich und lassen gleich bezeichnende
Züge
der diplomatischen Praxis dieses Papstes erkennen. Zwischen dem 12. und
dem 30. April gingen fünf Schriftstücke ab, die geeignet
waren,
den Thüringer der
Kurie zu verpflichten, und diese sind ein Muster
für die diplomatischen Mittel, mit denen der Papst auch in Zukunft
in großem Umfange arbeiten sollte. Heinrich,
"der sich zur Verteidigung der kirchlichen Freiheit entschlossen hat",
das heißt der bereits als sicherer Mann der Kurie galt, erhielt
als
erstes einen Dispens, um in der Ehe mit Beatrix
von Brabant bleiben zu
können,
mit der er im 4. Grade blutsverwandt war. Durch einen zweiten
gleichartigen
Dispens für den Grafen Heinrich von Schwarzburg, den
er auf Bitten
Raspes
erteilte, schuf Innozenz
in Thüringen gute Stimmung. Zwei
Schreiben vom 13. April beseitigen mit einem Schlage kraft
päpstlicher
Autorität alle Konfliktmöglichkeiten des Landgrafen mit dem
Erzbischof
von Mainz. Über die Köpfe des Metropoliten und der Äbte
von Hersfeld und Fulda hinweg - um nur einige zu nennen -
bestätigte
er Heinrich alle Kirchenlehen, ein
für ihn ganz typische Verfahren. Für die Dauer von drei
Jahren
durfte niemand über den Landgrafen Exkommunikation oder Interdikt
verhängen. Schon hier ist Innozenz'
Auffassung seines päpstlichen
Amtes klar zu fassen; er bezeichnete sich als den, qui solus habet
in
regno hominum potestatem. Auf die päpstlichen Verfügungen
reagierte Erzbischof Siegfried wirklich unmittelbar,
zwar nicht so, dass
er seine Territorialpolitik gegen die Landgrafen eingestellt
hätte,
aber als er am 12. Juni 1244 den Grafen
Adolf von Dassel und
dessen Söhne
Ludolf und Adolf zu Burgmännern in
Giselwerder annahm und diese verpflichtete,
ihm gegen jedermann zu dienen, wurde außer den Äbten von
Fulda
und Hersfeld zum ersten und einzigen Male der Landgraf von Hessen, aber
nur der derzeitige, ausgenommen. Den Eifer, mit dem sich Innozenz den
Landgrafen
zu verpflichten gedachte, bringt das Schreiben des Papstes vom 30.
April
1244 zum Ausdruck.
Fast klingt es, als entspräche es den
Erwartungen
Innozenz' IV., wenn er Heinrich mitteilt,
dass FRIEDRICH zwar habe schwören
lassen, sich der Kirche zu unterwerfen, sich aber schon wenige Tage
darauf
geweigert habe, die päpstlichen Mandate zu erfüllen. Der
Papst
spornt den Landgrafen an, im "löblich begonnenen Werk des
Glaubens"
fortzufahren, damit er "sich den Apostolischen Stuhl zur Erhöhung
(seines) Namens und seines Ansehens desto stärker verpflichte".
Man
wird einen solchen Satz aus der Feder Innozenz' IV. nicht allzu
schwer
wägen dürfen, muß aber die Möglichkeit offen
lassen, dass der Papst schon damals daran dachte, den Landgrafen
gegebenenfalls
als Gegen-König FRIEDRICH II.
gegenüberzustellen; denn seit wann war es üblich, dass der
Papst
einen Reichsfürsten über sein Verhältnis zum Kaiser
unmittelbar
und in den Einzelheiten unterrichtete?
Innozenz
IV. hat sich auch weiterhin bemüht, die
Wünsche des Landgrafen zu erfüllen und ganz allgemein in
Mittel-Deutschland
ein günstiges Klima zu schaffen. Die Spannungen zwischen Papst und
Kaiser hatten sich während des Jahres 1244 zum Bruch gesteigert.
Der
Papst hatte Rom verlassen und war am 2. Dezember 1244 in Lyon
eingetroffen.
Auf dem Konzil von Lyon am 17. Juli 1245 setzte er FRIEDRICH
II. ab. Wahrscheinlich hat sich Innozenz, der in Lyon sofort
eine große diplomatische Aktivität entfaltete, noch im Laufe
des Jahres für Heinrich Raspe als
Gegen-König entschieden. Siegfried
von Mainz und Conrad
von Köln eilten sofort nach dem Eintreffen Innozenz' IV. in Lyon zum
Papst. Man darf wohl damit rechnen, dass der Erzbischof von Mainz die
Aufmerksamkeit
des Papstes auf den Landgrafen gelenkt hat. Dass ein Gegen-König
an
die Stelle des STAUFERS treten
mußte,
war eine praktische Konsequenz von dessen Absetzung, und diese wieder
lag
in dem von Innozenz III.
kanonistisch bis ins letzte begründeten päpstlichen
Primatanspruch.
Für das Amt des deutschen Königs
besaß
Raspe
im Sinne der Kurie alle Voraussetzungen. Es war gewiß, dass er
der
erste und der letzte LUDOWINGER
auf dem deutschen Thron sein würde.
Das Geblütsrecht schied als bestimmender Faktor für die Wahl
seines Nachfolgers aus, und damit war die freie Wahl, das bedeutete
aber
Einflußmöglichkeit der Kurie, gesichert. Der Landgraf hatte
vom Standpunkt eines Gegen-Königtums das ideal gelegene
Territorium
in der Hand. Als breiter Riegel legte es sich auf die Scheidelinie
zwischen
Nord und Süd, auf der unter SALIERN
und STAUFERN in blutigen Kämpfen
die Entscheidung der wichtigsten innenpolitischen Probleme gesucht
worden
war. Zugleich wurde das landgräfliche Territorium durch das des
mächtigsten
geistlichen Fürsten, des Erzbischofs von Mainz, nach Westen,
unmittelbar
fortgesetzt und in Thüringen und Hessen ergänzt.
Außerdem
hatte Kaiser
FRIEDRICH selbst den Landgrafen
für geeignet gehalten, Deutschland an seiner Statt zu regieren. Heinrich Raspe war, bevor er der
Pfaffen-König wurde, des
Kaisers König gewesen. Dies sollte man nicht übersehen. Innozenz
wählte unter den deutschen Fürsten, unter denen er
ohnehin vergeblich
nach einem Heinrich den
Löwen gesucht hätte, nicht einen Mann
erster Größe aus - einen solchen konnte er nicht brauchen,
einen
solchen wollte er ja eben ersetzen -, aber einen, der genug Macht
besaß,
um das Amt des Königs zu versehen, und nicht so viel, um von
seinen
fürstlichen Genossen gefürchtet zu werden und das
Königtum
selbst mit Macht zu erfüllen. Schließlich ist es denkbar,
dass
für Innozenz auch
die Überlegung mitsprechen konnte, dass Deutschland
mit dem Grab der heiligen Elisabeth einen
christlichen Kultmittelpunkt gefunden hatte, wie es ihn bis dahin noch
nicht besaß. Auch bot sich über den Landgrafen, in dessen
Territorium
die beiden größten Baillein des Deutschen Ordens lagen, eine
Möglichkeit, auf den Orden im Sinne der Kurie vor allem
hinsichtlich
seiner preußischen Politik einzuwirken; aber die beiden letzteren
Punkte sind ganz und gar nur als Erwägungen zu betrachten.
Heinrich Raspes ungewöhnliche
Frömmigkeit und seinen angeblichen
Ehrgeiz lassen wir als Momente, die ihrerseits für die Erlangung
des
Königtums maßgebend waren, zunächst beiseite.
Noch Ende des Jahres 1245 erscheinen
päpstliche
Beauftragte in Thüringen. Die Leitung der Verhandlungen lag in den
Händen des Bischofs Philipp von Ferrara, der wohl
schon von Würzburg
her, wo er am 1. September 1245 aufgetaucht war, über Bischof Hermann
von Würzburg in Beziehung zu Heinrich
Raspe
getreten war. Am 21. April forderte Innozenz die deutschen
Fürsten,
"die das Kürrecht hatten", in einer Serie von Schreiben auf, Raspe
ihre Stimme zu geben. Vier Wochen später, am 22. Mai 1246, wurde Heinrich Raspe in Veitshöchheim bei
Würzburg von den drei rheinischen
Erzbischöfen und zweifellos durch seine eigene Stimme
gewählt.
Am Wahlort hielten sich außerdem auf die Bischöfe Hermann von
Würzburg, Heinrich
von Straßburg, Jacob
von Metz, der Elekt
Heinrich von Speyer und Philipp von Ferrara. H. Mitteis
hat gegenüber
früheren Auffassungen mit Recht darauf hingewiesen, dass die Wahl
nach Reichsrecht gültig war und dass es darauf Innozenz sehr ankam.
Sie war aber politisch mangelhaft gesichert. Die großen
Laienfürsten
fehlten völlig. Bei der Wahl waren außerdem anwesend Heinrich
und Günther von
Schwarzburg, Ernst von
Gleichen, Heinrich und Hermann
von Henneberg, Berthold von Ziegenhain und Emicho von Leiningen, ferner
Burchard von Querfurt, Hermann von Lobdeburg, Gottfried und Gerhard von
Eppstein, Burchard von
Neuenburg und andere, also vorzugsweise Vasallen
des Landgrafen und des Erzbischofs von Mainz. Sosehr Innozenz während
des Sommers die deutschen Fürsten drängte, RASPE
zu unterstützen, der König konnte nicht Fuß fassen. Es
fruchtete auch nichts, dass er Philipp
von Ferrara, dem er unumschränkte
Vollmachten erteilt hatte, den Gebrauch der geistlichen und weltlichen
Strafmittel gestattete, um die Fürsten zu veranlassen, den Treueid
auf König
HEINRICH zu leisten.
Nicht einmal ein alter Gegner FRIEDRICHS II.,
wie König Wenzel,
konnte für
den Gegen-König gewonnen werden. Gerade Otto von Bayern schwenkte
jetzt zum Kaiser ab. Auch reichliche geldliche Unterstützung
konnte
die Lage des Königs, der sich den mailändischen Gesandten
gegenüber
nichtsdestoweniger optimistisch über die Zukunft
äußerte,
nicht bessern. Ein leichter Sieg über
König
KONRAD bei Frankfurt, den er nur der
Unzuverlässigkeit
schwäbischer Adliger
verdankte, täuschte ihn über seine
tatsächlichen Chancen. Auf dem ersten Hoftag, den HEINRICH
in Frankfurt hielt, fehlten eine Anzahl geistlicher Fürsten. Der
Abfall
des Herzogs von Bayern wirkte sich für den LUDOWINGER
vernichtend
aus.
Nachdem König
KONRAD seinem
Gegner im Herbst des Jahres 1246 - wohl bei einem Versuch,
Nürnberg
zu erreichen - eine Niederlage beigebracht hatte, marschierte HEINRICH
RASPE im Dezember über Forchheim nach Nürnberg.
Über
den dort abgehaltenen Hoftag ist nichts Näheres bekannt. An sich
war
es eine richtige, von Innozenz
wohl angeregte und geförderte Idee,
den Kaiser an der schwächsten Stelle zu treffen, das waren die
Lombarden.
Überschwänglich hatte der König Genuesen und
Mailändern
seinen Sieg über KONRAD bei
Frankfurt
mitgeteilt und in Brescia Hoffnungen geweckt. Auch den Erzbischof von
Ravenna
forderte er auf, den Widerstand zu schüren. Ein Zug nach Italien
war
zweifellos geplant, indessen war ihm die Zeit schon bemessen. Von
Nürnberg
zog HEINRICH nach Ulm, um von dort
die Anhänger der STAUFER zu
unterwerfen,
er gab aber die Belagerung der Stadt bald auf. Wahrscheinlich hatte er
Nachrichten vom Anrücken König
KONRADS
erhalten. Eilends zog er sich nach Thüringen zurück. Am 16.
Februar starb er auf der Wartburg.
Über HEINRICH RASPE
ein Urteil zu bilden, ist ein an dieser Stelle zu erwartendes
Unterfangen
aber keine angenehme Aufgabe. Karl Wencks Charakteristik des
ehrgeizigen,
herrschsüchtigen Schwächlings ist nachgesprochen und
bestätigt
worden. Wer nicht das allzuoft geübte, von vornherein suspekte und
meist unrentable Amt des Advokaten für eine mindere historische
Größe
- was noch nicht gleich minderwertig zu sein braucht - üben will,
tut gut daran, sich möglichst rasch von der Person weg un dem
durch
sie aufgeworfenen Problem zuzuwenden.
Zunächst zum Vorwurf des Ehrgeizes und der
Habsucht:
Wenck gründet dieses Urteil darauf, dass RASPE
bereits 1238 einmal vom Kaiser zum Papst übergegangen sei und wie
sein Vater den unsteten Überläufer gespielt habe. An
handgreiflichen
Anhaltspunkten für einen solchen Parteiwechsel fehlt es, an Taten
gegen den Kaiser ganz und gar. Er hat sich nicht mehr, eher weniger zu
Schulden kommen lassen als Otto
von Bayern, Friedrich
der Streitbare von
Österreich oder Siegfried
III. von Mainz. Ein weiteres Argument für
seine Herrschsucht wird darin gesehen, dass er seinem Neffen Hermann
II., der 1234 nach fränkischem Recht volljährig war,
den
Weg zur Herrschaft versperrt habe. Dass er das getan hat,
läßt
sich nur daraus erschließen, dass Hermann erst 1238
selbständig
urkundete. Von einigen Übergriffen und Benachteiligungen, wie sie
sich Ludwig IV. gegen
seine Schwester erlaubt hatte, berichten die
erzählenden Quellen nichts. Seine Bitte um Eventual-Belehnung Heinrichs
von Meißen zeugt höchstens von Sorge für die
Sippe, nicht
von persönlichem Ehrgeiz RASPES.
Zweitens hat man ihm übertriebene
Frömmigkeit
nachgeredet. Malsch hat sein Handeln, besonders seinen Übertritt zu
Innozenz IV. aus dem religiösen, flackernden Geist der
Zeit, dem Zug
zu Askese und Buße verständlich machen wollen. Wenn jemand
ein
besonderes Maß an Devolution vor der Heiligen von Marburg bezeigt
hat, dann
FRIEDRICH II., und da wissen
wir, dass seine Demut vom Papst bemerkt werden sollte. Der Landgraf
dagegen
hatte sein Schwägerin zu Lebzeiten kühl behandelt. Durch
fromme
Stiftungen zeichnete sich HEINRICH
nur gegenüber dem der Kurie immer etwas unheimlichen Deutschen
Orden
aus. Dies tat er zusammen mit Hermann
II. erst nach dem Eintritt
Konrads. In der
thüringischen Chronistik findet sich kein Lob seiner
Frömmigkeit. Dass Innozennz
IV. die religiöse Hingabe
RASPES mehrfach betont, mag einen echten Anlaß haben,
aber es verstand sich bei der Lage der Sache, dass der Papst den
Glaubenseifer
seines Schützlings gegenüber dem angeblichen Unglauben des staufischen
Kaisers, der eben deshalb abgesetzt worden war, um so stärker
betonte.
Von FRIEDRICH II. mußte sich
- auch wenn dem nicht ganz so gewesen wäre - jeder
Gegen-König
als heller Kontrast des rechten Glaubens abheben, nur aus diesem Grunde
war die Begünstigung seiner Wahl durch den Papst gerechtfertigt.
Doch
der Landgraf stand nicht makellos da; er war von Behaim gebannt worden,
und als er schon auf der Seite
Innozenz' stand, verhielt er sich gegenüber
der Abtei Fulda offensichtlich nicht so, wie die Kurie es erwartet
hatte.
Man kann sich dem Eindruck nicht ganz entziehen,
dass
das Debakel, das der Mann erlitt, das Urteil über seine gesamte
Persönlichkeit
bestimmt hat. Wer sich zum Gegen-König machen läßt,
erscheint
naturgemäß als ehrgeizig, wer daran scheitert, leicht als
Schwächling,
wer sein Königtum vom Papste erhält, als fromm. Wägt man
die Fakten, so ergibt sich das Bild einer Persönlichkeit von
durchschnittlicher
Begabung. Seine Mittelmäßigkeit ließ ihn auf das
Risiko
des Gegen-Königtums eingehen. Sein Schicksal war nicht besser als
das
RUDOLFS
VON RHEINFELDEN und HERMANNS VON SALM.
Und es ist zu fragen, ob er wie der von Pasachal akzeptierte
HEINRICH
V. sich, wenn er ein Mann von ungewöhnlichen
Fähigkeiten
gewesen wäre, noch mit einer raschen Wendung gegen den Papst in
einem
Kompromiß geeinigt und die Fürsten noch eben abgewehrt. OTTO
IV., päpstlicher Gegen-König und Kaiser, hatte sich
mit schwankendem Glück aus ähnlich verzweifelten
Anfängen
wie HEINRICH RASPE hochgekämpft,
war aber, als er gegen Innozenz
Front machte, durch den vom Papst hervorgeholten
STAUFER
ersetzt worden, und die Staatskunst
FRIEDRICHS
II. und seiner Helfer scheiterte nun an Innozenz IV. und den
von ihm beeinflußten Mächten. Das hat man sich zu
vergegenwärtigen,
um die Chancen HEINRICH RASPES
abzuschätzen:
Er hatte keine, auch die Genialität
FRIEDRICHS
II. hatte keine. So bedarf es nicht unsicherer Schlüsse
auf seine Charakterfehler, um das Scheitern dieser
mittelmäßigen
Größe - mehr war er sicher nicht - zu begründen. Der
König
aus Thüringen war die Endgestalt seines Geschlechtes, und er stand
am Ende einer Epoche deutscher Geschichte und eröffnete eine neue.
Es gab in Zukunft keine im Prinzip bessere Lösung als die RASPES.
Das Kaisertum war nicht mehr ohne Kompromisse mit der Kurie zu
erlangen,
oder es blieb ein deutsches Königtum. Diese Trennung war noch
nicht
eingetreten.
RASPE und der große
STAUFER sind nicht in einem Atemzug zu nennen, aber ihr
historischer
Mißerfolg war im Grunde der gleiche. Aus der Perspektive seiner
Zeit
mußte Albert von Stade
HEINRICH RASPE
als rex clericorum bezeichnen, er konnte noch nicht
erkennen,
dass die Basis für ein staufisches
Kaisertum irreparabel, dass sie zerstört war. Keiner konnte mehr OTTO
DER GROSSE sein, weil die Welt OTTOS
DES GROSSEN nicht mehr existierte. Nur im Landesstaat konnte
man noch ein Großer werden, deshalb konnte es unter der Krone
keine
Großen mehr geben. Die Kirche war unter Innozenz IV. zu einer
bis ins feinste durchgebildeten Rechtsanstalt herangereift. Das Feld
ihrer
politischen Betätigung war über das Imperium hinausgewachsen.
Sie trieb Weltpolitik. Der deutsche König war in ihrem
Gesichtsfeld
nur eine neben anderen Größen, mit denen sie sich
auseinanderzusetzen
hatte.
Das zweite rechte Gebilde, das dem Königtum
entgegentrat,
war der Landesstaat. Er hatte einen eigenen Wert erlangt. Seine
Träger
bemaßen die Zweckmäßigkeit ihrer politischen
Handlungen
am Gewinn, den sie ihrem Staat brachten. Seine Ausbildung war eine
politische
Leistung, sie war mit eine Frucht des Kampfes zwischen König und
Kirche.
Ludwig der Springer hatte
die Entwicklung gefördert, der HEINRICH
RASPE sein Königtum verdankte, an deren Folgen er aber
auch scheiterte:
Die politische Geschichte der LUDOWINGER
spiegelt
in ausgeprägter Form die Vorgänge der inneren deutschen
Geschichte
wieder.