HEINRICH RASPE Gegen-König,
Landgraf von Thüringen
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* um 1204, † 16.2.1247
Wartburg
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Eisenach, Sankt Katharinenkloster
GENEALOGIE:
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Aus dem Geschlecht der LUDOWINGER
Vater:
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Landgraf
Hermann I. von Thüringen († 1217, siehe NDB VIII)
Mutter:
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Sophia
(† 1238), Tochter des
Herzogs Otto I. von Bayern († 1183)
Brüder:
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Landgraf
Ludwig IV. von Thüringen (†
1227)
Konrad († 1240), Hochmeister des
Deutschen Ordens
1228
1. oo 1228 Elisabeth († 1231), wahrscheinlich Tochter
des Markgrafen Albrecht
II. von Brandenburg († 1220, siehe NDB I),
Wiener Neustadt Februar 1238
2. oo Gertrud († vor 1241), Tochter des
Herzogs Leopold VI. von Österreich († 1230)
1241 (vor 10.3.)
3. oo Beatrix († 1288), Tochter des Herzogs Heinrich II. von Brabant († 1248, siehe NDB VIII);
kinderlos
Neffen:
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Landgraf
Hermann II. von Thüringen (seit 1238,† 1241), Markgraf von Meißen († 1288, s. NDB VIII).
Heinrich III.
Leben:
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Heinrich Raspe wuchs am
Thüringer Hof auf, der seit dem Tode des Landgrafen Hermann I. nicht mehr vom
Minnesang, sondern von asketischer Frömmigkeit beherrscht wurde.
Als sein älterer Bruder
Ludwig IV., der am Kreuzzug FRIEDRICHS
II. teilnehmen wollte, im September 1227 in Otranto einer Seuche
erlag, übernahm Heinrich
Raspe die vormundschaftliche Regierung für den erst
4½ Jahre alten Sohn des Verstorbenen, Hermann II. Bald kam es zu
einer Auseinandersetzung mit Ludwigs
Witwe Elisabeth, deren
verschwenderische Liebestätigkeit Heinrich Raspe einschränkte,
um das Hausgut ungeschmälert zu erhalten, woraufhin Elisabeth die Wartburg
verließ. Anfang 1231 scheint Heinrich
Raspe vom Kaiser die Gesamtbelehnung des ludowingischen Hauses mit der
Landgrafschaft Thüringen erlangt zu haben. Ende 1231- März
1232 weilte er am Hofe FRIEDRICHS
II. in Ravenna und Venetien; ebenso finden wir ihn 1235-1236
häufig in der Umgebung des Kaisers, der sich Heinrich Raspe und dessen
jüngeren Bruder Konrad
(seit November 1234 Deutschordensritter) besonders verpflichtete durch
Teilnahme an der Erhebung der Gebeine der heiligen Elisabeth am 1.5.1236
in Marburg. Im Februar 1237 nahm Heinrich
Raspe in Wien an der Königswahl KONRADS IV. teil. Als sich bald
darauf das Verhältnis zwischen Kaiser und Papst verschlechterte,
kam es auf Betreiben des päpstlichen Bevollmächtigten Albert von Behaim 1238 zu einem
antistaufischen Fürstenbund,
bestehend aus Österreich, Bayern und Böhmen. Diesem Bund
dürfte Heinrich Raspe
nahegestanden haben, da er im Februar 1238 die Schwester des mit dem
Kaiser verfeindeten Herzog Friedrich
von Österreich geheiratet hatte; vielleicht, um
Rückhalt beim Papst gegenüber dem Reichsverweser Erzbischof Sigfrid III. von Mainz zu
finden, gegen dessen Ausdehnungspolitik er sich als Landesherr zu
wehren hatte. Trotzdem beteiligte er sich 1239 an der in Gegenwart KONRADS IV. stattfindenden
Fürstenversammlung in Eger, die sich um Vermittlung zwischen Gregor IX. und dem gebannten
Kaiser bemühte und den Bruder Heinrich
Raspes, den Deutschordensmeister Konrad, beauftragte, in Rom zu
verhandeln. Der Papst wollte jedoch keinen Frieden, und sein
Beauftragter Albert von Behaim
belegte den Landgrafen am 1.6.1240 mit dem Bann. Als die Mongolen 1241
Mittel-Europa bedrohten, eilte Heinrich
Raspe dem Böhmen-König
mit thüringischen Truppen zu Hilfe.
Die innerdeutsche Lage veränderte sich indessen grundlegend durch
den Übertritt Sigfrids III.
von Mainz ins päpstliche Lager. An seiner Stelle ernannte
der Kaiser im Frühjahr 1242 Heinrich
Raspe und Wenzel von
Böhmen zu Reichsprokuratoren für KONRAD IV. Der Landgraf wurde
in diesen Jahren von schweren Schicksalsschlägen getroffen:
1240 starb sein Bruder Konrad,
1241 sein Neffe Hermann II.,
mit dem er seit 1238 gemeinsam die Regierungsgeschäfte
geführt hatte. Im März 1241 ging Heinrich Raspe seine 3. Ehe
ein, die ebenfalls kinderlos blieb. Heinrich Raspe mußte sich
nun damit abfinden, daß mit ihm sein Haus im Mannesstamm
aussterben würde, und erlangte 1243 vom Kaiser die Zusage,
gegebenenfalls den Markgrafen von Meißen mit den
thüringischen Landen zu belehnen.
Bald darauf scheint Heinrich Raspe
den Titel des Reichsprokurators niedergelegt und sich wieder der
päpstlichen Partei genähert zu haben; vermutlich einige
Monate nach der Wahl Innocenz'
IV. zum Papst Ende Juni 1243. Endgültig fiel Heinrich
Raspe allerdings erst nach der Absetzung FRIEDRICHS II. durch das
Konzil von Lyon (17.7.1245) vom Kaiser ab. Im April 1246 forderte Innocenz IV. alle Fürsten
Deutschlands, denen die Wahl eines römischen Königs zustehe,
auf, Heinrich Raspe zum
König und künftigen Kaiser zu wählen. Aber nur die
Erzbischöfe von Mainz und Köln, die Bischöfe von
Würzburg, Speyer, Straßburg und Metz und 17
thüringische und hessische Grafen und Herren wählten Heinrich Raspe am 22.5.1246 in
Veitshöchheim bei Würzburg in Gegenwart des päpstlichen
Bevollmächtigten Philipp
von Ferrara und eines Mailänder Gesandten zum König.
Nach der Wahl hefteten sich die Versammelten das Kreuzeszeichen an. HEINRICH RASPE berief für
den 25.7. einen Reichstag nach Frankfurt ein, in dessen Nähe sich
ihm jedoch KONRAD IV.
entgegenstellte. Am 5.8. griff HEINRICH
RASPE ihn an der Nidda an und siegte, da gleich zu Anfang der
Schlacht verschiedene schwäbische
Adlige, von päpstlichem Geld gekauft, den STAUFER verräterisch im
Stich gelassen hatten.
Nun konnte zwar der Reichstag in Frankfurt stattfinden, auf dem HEINRICH RASPE seinem Gegner das
Herzogtum Schwaben und alle anderen Besitzungen absprach, aber der
Thronstreit war noch keineswegs entschieden, zumal HEINRICH RASPE, vermutlich aus
Geldmangel, nach Thüringen zurückkehren mußte. Erst im
Dezember konnte er zu einem neuen Feldzug aufbrechen, der sich gegen
das staufische Kernland
Schwaben richtete. Es gelang ihm, einige Städte zu erobern, aber
das wichtige Ulm trotzte im Januar 1247 seiner Belagerung. Die Unbilden
des Winters und wohl auch sein schlechter Gesundheitszustand zwangen HEINRICH RASPE am Ende des
Monats zum Rückzug. Unterwegs verschlechterte sich sein Zustand
noch durch einen Sturz vom Pferde. Er starb auf der Wartburg.
|Über die
Persönlichkeit HEINRICH
RASPES sagen die Quellen wenig aus. Anscheinend war er weder als
Feldherr noch als Staatsmann bedeutend. Unbezweifelbar ist HEINRICH RASPES tiefe
Frömmigkeit, die sich unter anderem 1239 in der Gründung
einer Bußbruderschaft, 1240 in der Stiftung des
Dominikaner-Klosters in Eisenach äußerte; eine
Frömmigkeit, die in der religiösen Erregung der Zeit und der
eigenen Familie wurzelte. Bezeichnend ist auch, daß er auf seinem
Königssiegel nach päpstlichem Vorbild die Köpfe der
Apostel Petrus und Paulus abbilden ließ. Ehrgeiz und Habgier
werden mit im Spiele gewesen sein, als er zur päpstlichen Partei
übertrat und sich schließlich sogar, vom Volk als
Pfaffen-König empfunden, als Gegen-König aufstellen
ließ. Wesentlich für seine Entscheidung dürften Angst
vor dem Bannfluch und Sorge um das eigene Seelenheil gewesen sein. In
dem Bewußtsein, der Letzte seines Hauses zu sein, vielleicht auch
schon geschwächt von der Krankheit, die ihm bald den Tod bringen
sollte, mag er am Ende seines Lebens die einzige ihm gebliebene Aufgabe
darin gesehen haben, die Kirche zu verteidigen gegen den „Feind des
Gekreuzigten“, wie er FRIEDRICH
II. in einem Brief nennt.
Literatur:
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ADB XI; DW 6800-02; Regg. Imp. V, 2, Seite 910-17; MGH Const. II; O. Dobenecker,
Regg. diplomatica necnon
epistolaria historiae Thuringiae II/III, 1900-25; R. Malsch, Heinrich
Raspe, 1911; K. Hampe, Deutsche
Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer, 101949 (bearbeitet
von F.
Baethgen), Seite 312-14; E. Caemmerer, Zur Charakteristik Heinrich
Raspes, in: Bll. für deutsche
Landesgeschichte 89, 1952, Seite 56-83; H. Grundmann,
in: B.Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte I, 81954, Seite
378-80.
Autor:
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Hans
Martin Schaller
Schaller, Hans Martin, „Heinrich Raspe“, in: Neue Deutsche
Biographie 8 (1969), Seite 334-336 [Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118883690.html