HEINRICH
(VII.) (HRR)
Heinrich (VII.) (* 1211
in Sizilien; † 12.(?)
Februar 1242 in Martirano, Kalabrien) war römisch-deutscher
König und König von Sizilien
(wozu damals auch Unter-Italien gehörte) aus der Dynastie der STAUFER. Er war Sohn und
Mit-König Kaiser FRIEDRICHS
II.
LEBEN
Unter Vormundschaft:
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HEINRICH, der erste
Sohn FRIEDRICHS II. und
der Konstanze von Aragon,
wurde 1211
in Sizilien geboren und bereits im Februar 1212, ein halbes Jahr nach
der Wahl seines Vaters zum römisch-deutschen König, von Papst
Innozenz III.
zum König von Sizilien gekrönt. Die Regentschaft ging auf
seine Mutter und nicht auf seinen Vater über. Dadurch wollte
Innozenz die Vereinigung des deutschen und des sizilianischen
Reichsteils verhindern. Nach dem Tod des Papstes 1216 rief ihn sein
Vater nach Deutschland, entzog ihm und seiner Mutter den sizilianischen
Königstitel, betraute HEINRICH
mit der Verwaltung des Herzogtums
Schwaben und belehnte ihn nach dem Aussterben der Zähringer 1218
mit dem Rektorat Burgund.
Am 20./26. April 1220 wählten ihn die deutschen Fürsten in Frankfurt am Main zum römisch-deutschen König, wofür der Kaiser die die geistlichen Fürsten begünstigende Confoederatio cum principibus ecclesiasticis erließ. Die Wahl war eine Bedingung dafür gewesen, dass FRIEDRICH II. sein 1215 gegebenes Kreuzzugsversprechen einlöste, da durch sie die Nachfolgefrage für den Fall des Todes des Kaisers auf dem Kreuzzug geklärt war. Papst Honorius III. erkannte die Wahl jedoch nicht an und erkannte ihm auch das Recht auf den sizilianischen Königstitel ab, da er ebenso wie sein Vorgänger die Vereinigung beider Reichsteile verhindern wollte. Auch zahlreiche deutsche Fürsten hatten die Wahl zunächst abgelehnt.
Nachdem FRIEDRICH II.
1220 nach Italien zurückgekehrt war, übernahm
Erzbischof Engelbert I. von
Köln
(† 1225) die
Reichsverweserschaft. Einen eigentlichen Vormund bekam
HEINRICH nicht, jedoch
wurden die politischen Entscheidungen von
Engelbert getroffen, der HEINRICH am 8. Mai 1222 in
Aachen zum deutschen König krönte
und plante, ihn mit einer Tochter des englischen
Königs zu verheiraten, wozu es jedoch nicht kam. Nach
Engelberts Tod wurde 1226
Herzog Ludwig I. von Bayern
Reichsverweser. Der unmündige König befand sich meist in der
Obhut von Reichsministerialen. Aus dieser Schicht
stammten auch die Verwalter des Herzogtums Schwaben, das HEINRICH
offiziell auch nach seiner Königskrönung innehatte.
Trotz der Verlobung mit der gleichaltrigen Agnes,
Tochter des böhmischen
Königs Ottokar I. Přemysl,
im Jahr
1220 heiratete HEINRICH am
29. November 1225 in Nürnberg auf Wunsch seines Vaters
die sieben Jahre ältere Margarethe,
Tochter des Herzogs Leopold VI.
von
Österreich, die am 28. März 1227 in Aachen zur
Königin gekrönt wurde.
Regierungsübernahme und Zerwürfnis mit dem Vater:
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1228 wechselte Ludwig von
Bayern von der kaiserlichen auf die
päpstliche Seite. Darauf übernahm HEINRICH (VII.) um
Weihnachten dieses Jahres selbst die Regierung, zwang Ludwig zur
Unterwerfung und zog gegen den Bischof von Straßburg.
Darüber hinaus
betrieb HEINRICH,
ähnlich wie einige Jahre zuvor sein Vater, eine
Politik, die die Städte stark bevorteilte und von den Fürsten
als Eingriff in ihre Rechte gesehen wurde. Sie zwangen ihn, in Worms am
1. Mai 1231 das gegen die staufische Bevorzugung der Städte
gerichtete Statutum in favorem
principum zu erlassen. FRIEDRICH
II. war in dieser Zeit
besonders auf die deutschen Fürsten angewiesen, da er ihre
Vermittlung gegenüber Papst
Gregor IX. benötigte. Aus diesem
Grund bestätigte FRIEDRICH
1232 das "Statutum", obwohl es die
Gestaltungsmöglichkeiten des Königs einschränkte.
Zusätzlich musste HEINRICH
(VII.) sich im gleichen Jahr in Cividale
del Friuli eidlich zum Gehorsam seinem Vater gegenüber und zum
Wohlverhalten den Fürsten gegenüber verpflichten. Gregor IX.
sollte den Kaiser-Sohn bannen, falls er sich nicht daran halten sollte.
Aus dieser Auseinandersetzung entwickelte sich ein tiefes
Zerwürfnis zwischen Vater und Sohn, das sich unter anderem darin
ausdrückte, dass FRIEDRICH
in den Folgejahren mehrere Verordnungen
HEIINRICHS aufhob und auf
der anderen Seite Graf Egeno V.
von Urach-Freiburg, ein erklärter Feind des Kaisers, zum
wichtigsten Berater HEINRICHS
wurde.
1232 erneuerte HEINRICH das Bündnis zwischen den STAUFERN und dem französischen Königs-Haus der KAPETINGER. Im folgenden Jahr führte er Krieg gegen die WITTELSBACHER und unterwarf Otto II. von der Pfalz, den Sohn Herzog Ludwigs von Bayern. FRIEDRICH sah erneut das Verhältnis zu den Fürsten gefährdet und verlangte die Freilassung der von Otto gestellten Geiseln. Wie abgesprochen drohte der Papst mit der Exkommunikation HEINRICHS. 1234 erließ HEINRICH auf dem Frankfurter Hoftag Verfügungen gegen ungerechtfertigte Ketzerverfolgungen, mit denen unter anderem der Bremer Erzbischof 1232 gegen die Stedinger Bauern vorgegangen war. Der Papst, mit dem FRIEDRICH über ein Bündnis gegen die lombardischen Städte verhandelte, bannte HEINNRICH sofort. FRIEDRICH kündigte an, dass er nach Deutschland kommen würde.
HEINRICH reagierte
mit offenem Aufstand:
Im September schloss er in
Boppard ein Bündnis mit Vertretern der fürstlichen Opposition
gegen den Kaiser, unter anderen den Bischöfen von Augsburg,
Würzburg, Worms, Speyer und Straßburg, dem Abt von Fulda
sowie mehreren kleinen Adligen aus Schwaben. Mit den lombardischen
Städten und Ludwig IX. von
Frankreich
verhandelte HEINRICH
ebenfalls, erzielte aber kein Bündnis. Die
weltlichen Reichsfürsten verhielten sich abwartend oder
kämpften gegen HEINRICH.
Vor allem Gottfried von
Hohenlohe,
Markgraf Hermann V. von Baden
und die
Stadt Worms verwickelten HEINRICH
in Kämpfe, so dass er seinem
heranziehenden Vater nicht entgegentreten konnte. FRIEDRICH scheint
jedoch überhaupt keine militärische Kampagne geplant zu
haben. Vielmehr setzte er auf die Prachtentfaltung seines Hofes und,
vergleichbar seinem ersten Zug nach Deutschland, auf seine
persönliche Wirkung. Bereits in Süd-Deutschland zeigte sich
die Wirkung dieses Vorhabens: Der kleine Zug FRIEDRICHS wuchs schnell
zu einem großen Heer an.
Im Swiggerstal versuchte HEINRICH (VII.) den Zug seines Vaters mit den eigenen Truppen aufzuhalten, unterlag jedoch in der Schlacht. Am 2. Juli 1235 musste er sich in Wimpfen FRIEDRICH unterwerfen, da ihn die meisten seiner Verbündeten im Stich ließen. FRIEDRICH II. hielt mit den Fürsten am 4. Juli 1235 in Worms über HEINRICH Gericht, entthronte ihn und ließ ihn ab Ende 1235 in verschiedenen Orten in Apulien festhalten. Die Verbündeten HEINRICHS wurden weitestgehend begnadigt. Auf die Schwächung der königlichen Macht durch die Auseinandersetzungen mit dem Sohn reagierte FRIEDRICH II. unter anderem mit der Reichsversammlung am 25. August 1235 in Mainz, auf der erstmals ein Landfriedensgesetz erlassen und das Regalienrecht grundlegend reformiert wurde.
Als Nachfolger HEINRICHS (VII.) ließ FRIEDRICH 1237 in Wien seinen zweitgeborenen Sohn KONRAD IV. zum römisch-deutschen König wählen. Zusätzlich hatte er noch 1235 in Worms Isabella, die Schwester Heinrichs III. von England geheiratet, um den Erbgang weiter abzusichern.
Wohl am 12. Februar 1242 starb HEINRICH (VII.) in Martirano an den Folgen eines Sturzes vom Pferd während einer Verlegung auf eine andere Burg. Einige Chronisten berichten, dass es sich hierbei um einen Selbstmordversuch gehandelt habe. Neuere Forschungen haben ergeben, dass HEINRICH während seiner Haft an Lepra erkrankt sei, was eine mögliche Begnadigung seitens des Kaisers verhinderte. Sein Vater ließ ihn mit königlichen Ehren im Dom von Cosenza beisetzen.
Die beiden Söhne HEINRICHS, Heinrich und Friedrich starben 1242/45 bzw. 1251, ohne weitere Berücksichtigung gefunden zu haben.
Berwertung Heinrichs (VII.), die Sieben in Klammern:
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Die römische Sieben in Klammern erklärt sich dadurch,
dass
er sein Königtum nicht selbstständig ausgeübt hat und
deshalb Heinrich in der Zählung der Herrscher des Heiligen
Römischen Reiches nur eingeschränkt mitgezählt wird. Er
ist deshalb nicht zu verwechseln mit dem späteren Kaiser HEINRICH
VII. aus dem Geschlecht der
LUXEMBURGER, der als der
tatsächliche siebente Herrscher namens Heinrich angesehen wird.
Als Sprechweise dieser ungewöhnlichen Bezeichnung eines
Königs wird deshalb auch „Heinrich der Klammer-Siebente“
verwendet, um einer Verwechslung bei der mündlichen Kommunikation
vorzubeugen.
Über einen langen Zeitraum haben Geschichtswissenschaftler die Herrschaft HEINRICH (VII.) als „glücklos“, oder sogar „verbrecherisch“ bezeichnet. Meist wurde er auch geringschätzend als „Klammerheinrich“ und „Klammersiebter“ charakterisiert. Erst in jüngerer Zeit versuchen einigen Forscher die Betrachtungen über HEINRICH (VII.) zu revidieren.
Einige Historiker behaupten sogar, dass die Herrschaft HEINRICHS (VII.) eine erfolgreiche Fortführung der staufischen Politik im „Regnum Teutonicum“ darstelle und keineswegs als unglücklich oder fehlgeschlagen zu bezeichnen sei. So bemerkte der Historiker Gunther Wolf in einem kurzen Aufsatz, dass die Klammer um die „VII“ wegfallen müsse, da HEINRICH legitimer König der Jahre 1222 bis 1235 gewesen sei. In dieser Interpretation sprechen der Ausbau der Landesherrschaft, die Konsolidierung der eigenen Hausmacht und die Gründung und Unterstützung von Städten für ein starkes Königtum.
Aber auch kurz nach dem Tod des Königs finden sich bereits vereinzelt positive Wertungen in der höfischen Literatur des Mittelalters: „Einen künec, dem zaeme wol nach im des riches krone! Owe daz er niht leben sol, dem si stuont also schone! Daz war der milte künec Heinrich, bei dem was fride staete. Daz nieman nu tuot dem gelich, der zuo dem riche traete und im mit triuwen waere bi!“ In diesem kurzen Vers wird der Regierungszeit HEINRICHS (VII.) gedacht, die als mild, gnädig und friedlich, des Weiteren auch als dem Reich zuverlässig ergeben charakterisiert wird.
HEINRICH scheint ein lebensfroher und kunstsinniger Herrscher gewesen zu sein und zog viele Minnesänger an seinen Hof. Möglicherweise dichtete er auch selbst.