GÜNTHER GRAF VON
SCHWARZBURG-BLANKENBURG Deutscher Gegen-König
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
* 1304 Blankenburg (jetzt Ruine
Greifenstein), † 14.6.1349
Frankfurt/Main
⚰ Frankfurt/Main, Bartholomäus-Kloster
GENEALOGIE:
---------------------
Vater:
---------
Graf Heinrich VII. von
Schwarzburg-Blankenburg († 1323)
Mutter:
----------
Christine, Tochter des
Grafen Albrecht III. von
Gleichen-Tonna
Bruder:
-----------
Graf Heinrich X. von
Schwarzburg-Blankenburg († 1336)
vor 9.9.1331
oo Elisabeth († 1380), Tochter des Grafen Heinrich IV. von Honstein
1 Sohn, 4 Töchter:
------------------------
Graf Heinrich XIII.
von Schwarzburg-Blankenburg († 1357)
Groß-Neffe:
----------------
Günther († 1416), Verweser der Mark
Brandenburg (siehe NDB VII)
Leben:
---------
Günther übernahm
nach dem Tode seines Vaters zunächst gemeinsam mit seinem Bruder
die Regierung seiner Erblande und erhielt, nach einer Erbteilung 1330,
Stadt und Schloß Blankenburg sowie den 4. Teil von Saalfeld als
eigenen Besitz. Diesen Besitz konnte er durch zahlreiche Erwerbungen
beträchtlich erweitern. Günther
war gleich seinem Vater ein treuer Anhänger LUDWIGS DES BAYERN, an dessen
Hof er sich 1334-1339 ständig aufhielt und von dem er vielfach zu
Kriegs- und diplomatischen Diensten herangezogen wurde. Als nach dem
Tode des Kaisers die wittelsbachische
Partei im Reich einen Kandidaten für die Wahl eines
Gegen-Königs gegen KARL IV.
suchte, entschied sie sich nach Ablehnung durch Eduard III. von England und
durch den Markgrafen Friedrich
II. von Meißen für Günther. Am 30.1.1349
wählten ihn Erzbischof Heinrich
von Mainz, Markgraf Ludwig
von Brandenburg, Herzog Erich
von Sachsen-Lauenburg und die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht in Frankfurt
zum römischen König. In der gleichen Stadt wurde er am 6.2
gekrönt. Gegen KARL IV.,
der am Rhein Truppen gegen ihn zusammengezogen hatte und den Erzbischof
von Mainz in Eltville belagerte, versuchte GÜNTHER, obwohl bereits
schwer erkrankt, vergeblich eine militärische Entscheidung
herbeizuführen. Inzwischen war es KARLS diplomatischem Geschick
gelungen, ihm die Mehrzahl seiner Anhänger abspenstig zu machen.
Die Einsicht in das Aussichtslose seiner Lage und seine schwere
Erkrankung zwangen ihn zum Ausgleich mit seinem Gegner. Im Vertrag von
Eltville am 26.5.1349 verzichtete GÜNTHER
gegen eine Entschädigung in Geld und gegen das Versprechen
einer Amnestie für seine Anhänger auf das Königtum. Kurz
darauf ist er seiner Krankheit erlegen und wurde in Gegenwart KARLS IV. mit königlichen
Ehren beigesetzt. Die Nachricht von einer Vergiftung durch seine Gegner
läßt sich nicht mit letzter Sicherheit beweisen.
Autor:
--------
Gottfried
Opitz
Opitz, Gottfried, „Günther, Graf von
Schwarzburg-Blankenburg“, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), Seite
263 [Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118698885.html