GÜNTHER GRAF VON SCHWARZBURG-BLANKENBURG Deutscher Gegen-König
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* 1304 Blankenburg (jetzt Ruine Greifenstein),
14.6.1349 Frankfurt/Main

Frankfurt/Main, Bartholomäus-Kloster

GENEALOGIE:
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Vater:
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Graf Heinrich VII. von Schwarzburg-Blankenburg (
1323)

Mutter:
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Christine, Tochter des Grafen Albrecht III. von Gleichen-Tonna

Bruder:
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Graf Heinrich X. von Schwarzburg-Blankenburg ( 1336)


 vor 9.9.1331
  oo Elisabeth (
1380), Tochter des Grafen Heinrich IV. von Honstein

1 Sohn, 4 Töchter:
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Graf Heinrich XIII. von Schwarzburg-Blankenburg ( 1357)

Groß-Neffe:
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Günther (
1416), Verweser der Mark Brandenburg (siehe NDB VII)

Leben:
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Günther übernahm nach dem Tode seines Vaters zunächst gemeinsam mit seinem Bruder die Regierung seiner Erblande und erhielt, nach einer Erbteilung 1330, Stadt und Schloß Blankenburg sowie den 4. Teil von Saalfeld als eigenen Besitz. Diesen Besitz konnte er durch zahlreiche Erwerbungen beträchtlich erweitern. Günther war gleich seinem Vater ein treuer Anhänger LUDWIGS DES BAYERN, an dessen Hof er sich 1334-1339 ständig aufhielt und von dem er vielfach zu Kriegs- und diplomatischen Diensten herangezogen wurde. Als nach dem Tode des Kaisers die wittelsbachische Partei im Reich einen Kandidaten für die Wahl eines Gegen-Königs gegen KARL IV. suchte, entschied sie sich nach Ablehnung durch Eduard III. von England und durch den Markgrafen Friedrich II. von Meißen für Günther. Am 30.1.1349 wählten ihn Erzbischof Heinrich von Mainz, Markgraf Ludwig von Brandenburg, Herzog Erich von Sachsen-Lauenburg und die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht in Frankfurt zum römischen König. In der gleichen Stadt wurde er am 6.2 gekrönt. Gegen KARL IV., der am Rhein Truppen gegen ihn zusammengezogen hatte und den Erzbischof von Mainz in Eltville belagerte, versuchte GÜNTHER, obwohl bereits schwer erkrankt, vergeblich eine militärische Entscheidung herbeizuführen. Inzwischen war es KARLS diplomatischem Geschick gelungen, ihm die Mehrzahl seiner Anhänger abspenstig zu machen. Die Einsicht in das Aussichtslose seiner Lage und seine schwere Erkrankung zwangen ihn zum Ausgleich mit seinem Gegner. Im Vertrag von Eltville am 26.5.1349 verzichtete GÜNTHER gegen eine Entschädigung in Geld und gegen das Versprechen einer Amnestie für seine Anhänger auf das Königtum. Kurz darauf ist er seiner Krankheit erlegen und wurde in Gegenwart KARLS IV. mit königlichen Ehren beigesetzt. Die Nachricht von einer Vergiftung durch seine Gegner läßt sich nicht mit letzter Sicherheit beweisen.


Autor:
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Gottfried Opitz

Opitz, Gottfried, „Günther, Graf von Schwarzburg-Blankenburg“, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), Seite 263 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd118698885.html