Die Politik der Regentin
von 1056 bis 1061 war,
als Ganzes gesehen, erfolgreich gewesen, eine Tatsache, die von den
Zeitgenossen
auch durchaus anerkannt wurde. Sie hatte sich mit den rebellierenden
Sachsen
arrangiert, den Frieden mit den Ungarn durch die Verlobung ihrer
Tochter
mit dem ungarischen Thronfolger wenigstens so lange gesichert, bis es
in
Ungarn zum Bürgerkrieg kam, hatte Aufstände der Liutizen und
Friesen niedergeschlagen, die Herzogtümer Schwaben, Kärnten
und
Bayern Männern anvertraut, die sich dem Königtum sowohl durch
Familienbande als auch durch gemeinsame Reforminteressen verpflichtet
fühlen
mußten, und hatte insgesamt eine Politik des Ausgleichs
betrieben.
Es ist nicht zu übersehen, dass Agnes -
anders als Theophanu, die sich mit
den Thronansprüchen Heinrichs des
Zänkers
auseinander zu setzen hatte - anfangs mit Hilfe Papst Viktors
II. die Herrschaft ihres Sohnes beinahe unangefochten von 1056
bis 1065
sichern konnte. Die Entführung von Kaiserswerth hat hieran
grundsätzlich
nichts geändert. Konkrete Beispiele für Unzufriedenheit mit
ihrer
Regierung datieren erst aus den 60-er Jahren des 11. Jahrhunderts:
ihr
langjähriger Streit mit Bischof
Gunther von Bamberg
und, wie wir sahen,
die Kritik einiger Geschichtsschreiber an ihrer Bevorzugung Bischof Heinrichs
von Augsburg unter den Fürsten sowie an den mangelnden
Fortschritten
in der Erziehung des heranwachsenden Königs und an ihrer
neuerdings
gezeigten Zurückhaltung in der Regierungsführung -
Punkte,
die wir als Konsequenzen aus der Schleiernahme gedeutet haben.
Tatsächlich
gescheitert war sie jedoch nur an einem, allerdings für sie
selbst,
das Reich und das Papsttum entscheidenden Punkt:
Als nach dem wohl am 20.
Juli 1061 erfolgten Tod Nikolaus'
II., dem eine Phase der Entfremdung zwischen
dem Hof und dem Reform-Papsttum vorgegangen war, die Wahl des Bischof Cadalus
von Parma zum Gegen-Papst Honorius II. am 28. Oktober in
Basel ansetzt,
sollte dies die folgerichtige Fortführung der Rompolitik des
Kaisers
dokumentieren. Bereits bei der Wahl selbst muß es Agnes
angesichts der geringen Teilnehmerzahl deutlich geworden sein,
daß
sie im Reich nicht die nötige Unterstützung gegen den von den
römischen Reformern gewählten Kandidaten erreichen
würde.
Natürlich hätte sie dennoch versuchen können, Cadalus politisch
durchzusetzen, aber ihr muß unmittelbar nach dem Ausgang der Wahl
klar gewesen sein, daß ihre Fehleinschätzung ein Schisma -
das
dann tatsächlich zweieinhalb Jahre dauerte - herbeigeführt
hatte
und daß ein Festhalten an ihrer persönlichen Entscheidung
der
von HEINRICH III. eingeleiteten und
von ihr selbst unterstützten Reformpolitik den Todesstoß
versetzen
würde. So scheint sie keine andere Möglichkeit gesehen und
auch
tatsächlich gehabt zu haben, als sich selbst aus der Tagespolitik
zurückzuziehen, um auf diese Weise anderen die Möglichkeit zu
geben, eine von ihren politischen Fehleinschätzungen unbelastete
Neuordnung
der Papstfrage vorzunehmen. In unmittelbarem Anschluß daran
erfolgte
dann die im Reich offenbar wenig bekanntgewordene Schleiernahme in
Speyer,
und, als praktische Konsequenz daraus, die Einsetzung des Vertrauten Bischof
Heinrich von Augsburg als
"Subregenten". So darf man in
diesem Rückzug
nicht allein eine ganz persönliche Entscheidung der Kaiserin
sehen,
die sie als Konsequenz ihrer Fehleinschätzung in dieser
gravierenden
Frage traf. Es muß in Betracht gezogen werden, daß diese
Entscheidung
auch Ausdruck der Übernahme ihrer persönlichen Verantwortung
sein und den Weg freimachen sollte für eine endgültige
Regelung
der Papstfrage unter Beteiligung des Hofes. Daß dies
zunächst
nicht geschehen ist, hat mit der mangelnden Akzeptanz des "Subregenten"
Heinrich von Augsburg
zu tun. Ihn möglicherweise ohne breite Zustimmung
der Reichsfürsten erhoben oder ihn trotz seines für die
Fürsten
untragbaren Verhaltens unterstützt zu haben, dürfte als die
zweite
gravierende Fehleinschätzung der Kaiserin
gelten, mit der sie der
"Regentenwirtschaft" der folgenden Jahre Vorschub leistete. Man kann
also
sagen, daß es letztlich ihre Versuche waren, den bei der
schismatischen
Papstwahl entstandenen Schaden zu begrenzen, die das Reich in einer
Krise
stürzte.
Anders verhält es sich mit den
persönlichen
Aspekten ihres Entschlusses. Bereits im Zusammenhang mit der
Schleiernahme
wird auch die zweite grundsätzliche Entscheidung der Kaiserin gefallen
sein, nämlich nach der Schwertleite HEINRICHS
IV. ein Leben in Rom führen zu wollen - eine Entscheidung,
die nur durch die Papstwahl des Jahres 1061 und die anschließende
Witwenweihe erklärt werden kann. Macht man sich klar, daß
diese
Weihe für
Agnes eine ähnlich
einschneidende Bedeutung gehabt haben muß wie eine
Eheschließung
oder ein Klostereintritt, hält man sich ferner vor Augen, welche
Veränderungen
daraus für ihr persönliches Leben resultierten, dann wird
deutlich,
daß sie nach diesem Schritt nicht mehr die Regierung des Reiches
wie vorher führen wollte und konnte. Deshalb also ernannte sie Heinrich
von Augsburg zu ihrem Stellvertreter und zum Erzieher ihres
Sohnes, ein
Zustand, den eine Anzahl von Reichsfürsten nicht hinnehmen wollte.
Durch die Entführung HEINRICHS IV. setzte
sich Anno von Köln
an des Augsburgers Stelle
- ein Anschlag, der Agnes'
Position jedoch nicht berührte; sie blieb nach der Schleiernahme
ebenso
wie nach Kaiserswerth die unangefochtene Regentin, die dem gleichfalls
unangefochtenen Thronfolger
HEINRICH IV.
bis 1065 die Herrschaft sicherte:
Sie selbst sah ihre Aufgabe auch während
der Amtsführung Heinrichs
von Augsburg, Annos von
Köln und Adalberts
von Hamburg-Bremen nur mehr darin, Restitutionen von HEINRICH
III.
entfremdeter Güter und, im Sinne endgültiger
Regelungen der durch ihre Dotationn verursachten Probleme, eigene
Schenkungen
an bestimmte geistliche Gemeinschaften sowie die Versorgung ihrer
Vertrauten
mit Bischofsämtern zu veranlassen.
Agnes verließ
Deutschland im Mai 1065 und ging nach Rom. Dieser Schritt ist wiederum
nicht mit der Entführung von Kaiserswerth, sondern mit der
Schleiernahme
als Reaktion auf den Konflikt zu erklären, durch den sie durch die
schismatische Papstwahl vom 28. Oktober 1061 geraten war. Nachdem sie
ihren
Pflichten als Regentin noch
bis zur Schwertleite und Mündigkeitserklärung
ihres Sohnes nachgekommen war und seine Nachfolge gesichert hatte,
setzte
sie ihren Entschluß in die Tat um, der päpstlichen Partei zu
dienen, der sie durch diese Papstwahl geschadet hatte; sie fällte
also eine bewußte Entscheidung zugunsten des Reform-Papsttums.