Noch vor seiner Erhebung vermählte sich FRIEDRICH BARBAROSSA mit Adela von Cham-Vohburg, einer Tochter des nordbayerischen Markgrafen Diepold III. († 1146) aus dessen erster Ehe mit einer polnischen Adligen. Dem Fundationsbericht der von Diepold gegründeten Zisterze Waldsassen (südwestlich Eger) zufolge soll er seiner Tochter das gesamte territorium, in welchem das Kloster lag, mit in die Ehe gegeben haben. Diese Nachricht ist nicht unumstritten, zumal der Fundationsbericht nicht vor der Mitte des 13. Jhs., eher noch Anfang des 14. Jhs. verfaßt wurde und deutlich sagenhafte Züge trägt. Aus den urkundlichen Quellen geht nämlich hervor, daß um die Jahrhundertmitte nicht etwa FRIEDRICH BARBAROSSA, sondern sein Onkel KONRAD III. und dessen Sohn Friedrich von Rothenburg über Güter verfügten, die vormals zum DIEPOLDINGER Besitzkomplex gehört haben müssen. Diese widersprüchliche Quellenlage ist in der Forschung meist dahingehend gedeutet worden, daß KONRAD III. nach dem Tod Diepolds III. († 8. April 1146) die Markgrafschaft samt dem Egerland als erledigtes Reichslehen eingezogen habe. Die Fürstenwürde habe er an seinen Schwager Gebhard von Sulzbach († 1187/88) ausgegeben, das Egerland hingegen unter eigener Kontrolle behalten. Um die hinterbliebenen Söhne Diepolds mit dem Verlust eines Großteils ihres Erbes auszusöhnen, habe der König die Heirat seines Neffen FRIEDRICH BARBAROSSA mit Adela betrieben, wobei die Eheschließung kurz vor dem Aufbruch zum zweiten Kreuzzug oder unmittelbar nach der Rückkehr stattgefunden habe. Daß BARBAROSSA bereits am 2. März 1147 als einziger Laienfürst unter den Zeugen eines Herrscher-Diploms für Waldsassen auftaucht, deutet eher auf einen früheren Vermählungstermin hin.
Beweisbar ist die These, bei dem Egerland habe es sich um ein "erledigtes Reichslehen" gehandelt, letztlich nicht. Neuerdings hat Jan Paul Niederkorn einige Indizien zusammengetragen, die vielmehr auf diepoldingischen Allodialbesitz schließen lassen. Unter dieser Maßgabe wäre der Mitgiftweg in der Tat die wahrscheinlichste Erklärung für den Übergang des Egerlandes an die STAUFER. Daß hier zunächst nicht der Bräutigam, sondern KONRAD III. und dann Friedrich von Rothenburg Herrschaftsrechte ausübten, könnte auf einen Gütertausch mit FRIEDRICH BARBAROSSA zurückzuführen sein, der womöglich schon bei der Hochzeit vereinbart worden ist. Befremdlich bleibt allerdings die Großzügigkeit, mit der Adela ausgestattet wurde. Man wird mit Niederkorn annehmen dürfen, daß es kurz vor dem Tod Diepolds III. zu einem Konflikt zwischen ihm und KONRAD III. gekommen ist, und daß der STAUFER-König nun die Gunst der Stunde nutzte, den diepoldingischen Herrschaftskomplex kräftig zu beschneiden, denn die Söhne Diepolds III. waren beim Tod ihres Vaters noch sehr jung – Berthold, der ältere, zählte damals allenfalls 16 Jahre – und fanden offenkundig keinerlei tatkräftigen Beistand. Möglicherweise diente die Verheiratung Adelas mit FRIEDRICH BARBAROSSA dem König als Mittel, der "rechtlich fragwürdigen Enteignung der Erben Diepolds III." einen vordergründig legitimen Anschein zu geben, indem er den an sich gerissenen Besitz als die dem jungen Schwaben-Herzog zugebrachte Mitgift ausgab. Tatsächlich ist das Egerland wohl erst 1167 nach dem Tod Friedrichs von Rothenburg in die Hände Barbarossas gelangt.
Dem Ehebund zwischen FRIEDRICH BARBAROSSA und der DIEPOLDINGER Markgrafen-Tochter war keine lange Dauer beschieden. Bereits zeitgleich mit der Promulgierung des Konstanzer Vertrages, ließ BARBAROSSA seine Verbindung mit Adela für nichtig erklären. Das Scheidungsverfahren war mit der römischen Kurie abgestimmt, denn Bischof Hermann von Konstanz vollzog die Auflösung der Ehe in Anwesenheit päpstlicher Legaten. Nichtsdestoweniger melden die um 1170 verfaßten Poehlder Annalen, Papst Alexander III. (1159-1181) habe aus taktischen Erwägungen den Plan verfolgt, BARBAROSSA wegen der Ehetrennung zu exkommunizieren. Spätere Quellen des ausgehenden 12. Jahrhunderts behaupten dann in der Tat, der wahre Grund für die Bannung des Kaisers liege in der unrechtmäßigen Verstoßung Adelas und seiner kanonisch unzulässigen Wiederverheiratung mit Beatrix von Burgund. Diese Darstellungen sind selbstverständlich falsch. Der Bannfluch, mit dem Alexander III. den Kaiser im März 1160 belegte, war vielmehr eine Reaktion auf die Haltung BARBAROSSAS in der Frage des im Herbst 1159 ausgebrochenen Papst-Schismas gewesen. Auf der Synode von Pavia (Februar 1160) hatte er Viktor IV. († 1164) als rechtmäßigen Inhaber der cathedra Petri anerkannt. Die Eheschließung des Kaisers mit der Burgunderin lag damals schon knapp vier Jahre zurück.
Otto von Freising, der den Ereignissen am nächsten stand, berichtet denn auch nur lapidar, die Verbindung FRIEDRICH BARBAROSSAS mit Adela sei wegen zu naher Verwandtschaft der Ehepartner aufgelöst worden. Zum Nachweis dieses Sachverhaltes wurde eine Ahnenliste der Eheleute erstellt, die in der Briefsammlung Wibalds von Stablo überliefert ist. Demnach waren FRIEDRICHS Ur-Ur-Großvater und Adelas Ur-Ur-Ur-Großmutter Geschwister gewesen. Man wird in diesem reichlich entfernten Verwandtschaftsgrad nicht mehr sehen dürfen als einen Vorwand, um die Trennung möglichst zügig unter einem kanonisch zulässigen Grund bewerkstelligen zu können. Zur Erreichung dieses Ziels war das Ehehindernis der consanguinitas ein geradezu idealer Annullierungsgrund. Erwiesene Blutsverwandtschaft der Eheleute hatte quasi automatisch die Nichtigkeitserklärung der Verbindung seitens der Kirche zur Folge. BARBAROSSA war in dieser Angelegenheit also nicht einmal auf das Wohlwollen der päpstlichen Kurie angewiesen. Daß der Tatbestand der consanguinitas nur ein vorgeschobener Trennungsgrund war, geht auch daraus hervor, daß BARBAROSSAS zweite Gemahlin Beatrix in eben demselben Grad mit ihm verwandt war wie Adela. Zu der byzantinischen Prinzessin Maria Komnena, um die der staufische Herrscher 1153 bei Manuel von Konstantinopel geworben hatte, bestanden sogar noch engere Verwandtschaftsbande.
Wie bereits erwähnt, wird man in dem in den Jahren 1153/55 betriebenen staufisch-byzantinischen Heiratsprojekt einen der eigentlichen Gründe für die Trennung BARBAROSSAS von seiner ersten Gemahlin sehen dürfen, wenn auch vielleicht nicht den maßgeblichen. Offenbar hat BARBAROSSAS spätestens seit seiner Thronbesteigung auf eine Eheauflösung hingearbeitet, denn er vermied es auch schon vor der Scheidung peinlich, Adela in einem seiner Diplome als Intervenientin zu nennen. Nicht einmal anläßlich seiner Krönung in Aachen ist in den Quellen von ihr die Rede.
Außer
dem schließlich gescheiterten byzantinischen Heiratsprojekt gab
es sicher noch andere Gründe, derenthalben FRIEDRICH BARBAROSSA
seine Verbindung mit Adela
auflösen ließ. Er hatte die
Tochter Diepolds III.
zu einer Zeit geheiratet, als sein Aufstieg
zum Königtum keineswegs absehbar war. Als Thronfolger galt damals
HEINRICH (VI.), und selbst
nach dessen Tod 1150 gab es mit
KONRADS III. zweitgeborenem
Sohn Friedrich noch
einen
aussichtsreichen Kandidaten für die Krone. Für FRIEDRICH
BARBAROSSA
schien eine Karriere als Herzog von Schwaben vorgezeichnet,
und als solcher war ihm die
bayerische Markgrafen-Tochter
dem Rang nach
angemessen. Nach seiner Königswahl im März 1152 stellte sich
die Sachlage anders dar. Möglicherweise betrachtete BARBAROSSA
seine Gemahlin nun als unebenbürtig, worauf auch die Anlage der
bei Wibald überlieferten
Verwandtschaftstafel hindeutet.
Während Adelas
Vorfahren nur dem Namen nach festgehalten werden,
so ist die ebenfalls knapp gehaltene Liste der agnatischen Ahnen
FRIEDRICHS in charakteristischen Punkten ein wenig
ausführlicher:
Zum einen bringt sie die Rangtitel der einzelnen Personen, zum anderen
enthält sie die für das Identitätsbild BARBAROSSA
prägende Information seiner Herkunft aus königlichem Haus:
Seine Familie stammte ex filia regis. Somit dokumentierte die
‘Tabula consanguinitatis’ nicht nur die Blutsverwandtschaft, sondern
auch den Standesunterschied zwischen BARBAROSSA und Adela, deren
Vorfahren eben nicht ex filia regis gebürtig waren.
Überdies wird die bisherige Kinderlosigkeit der Ehe BARBAROSSA in
dem Beschluß bestärkt haben, sich von seiner Gemahlin zu
trennen. Trotz mehrjähriger Ehe war er bei seiner Thronbesteigung
immer noch ohne Nachkommen. BARBAROSSA war damals etwa dreißig
Jahre alt, Adela wohl etwas
älter.
Möglicherweise lagen die Gründe der Trennung auch in einer tiefgreifenden Störung des persönlichen Verhältnisses des Paares begründet. Derartige Motive muß man in Rechnung stellen, doch läßt sich im vorliegenden Fall anhand der Quellen schwerlich Konkretes hierüber sagen. Der im frühen 13. Jahrhundert schreibende Gewährsmann Otto von St. Blasien und die um 1214/26 entstandene Chronik des ostsächsischen Klosters St.Peter auf dem Lauterberg wollen glauben machen, FRIEDRICH BARBAROSSA habe sich von Adela scheiden lassen, weil sie ihm untreu geworden sei. Indes kann der Wert dieser Aussagen füglich bezweifelt werden. Die Forschung hat diese Nachrichten sicher zu Recht als nachträgliche Legendenbildung verworfen. Daß Gerüchte über einen Ehebruch Adelas kursierten, bezeugen auch die Poehlder Annalen, doch bezeichnen sie derlei Gerede wohl nicht von ungefähr als schamlose Lügengeschichten (improborum figmenta).
Die Quellen
erlauben keine sichere Entscheidung darüber, welches Motiv nun den
Ausschlag für die Trennung
BARBAROSSAS
von seiner ersten Gemahlin
gegeben hat. Vielleicht war es gerade das Zusammenkommen verschiedener
Gründe, das bei dem König den Wunsch nach einer
Eheauflösung hervorrief. Jedenfalls setzte er sich mit diesem
Begehren durch. Daß Adela dem
Widerstand entgegengesetzt
hätte, ist nicht überliefert. Über ihren weiteren
Lebensweg ist nur wenig bekannt. Nach Aussage Burchards von Ursberg
(† nach 1230) heiratete
sie in zweiter Ehe Dietho von
Ravenburg.
Diese Eheschließung stellte zweifellos eine Mésalliance
dar, denn Diethos
Geburtsstand war ungleich niedriger als der Adelas:
Er gehörte zur Ministerialität Welfs VI. und trat
später, infolge des Erbvertrages, den dieser mit dem Kaiser
geschlossen hatte, in staufische Dienste.
Das Todesjahr Adelas ist
unbekannt. Ihre zweite Verbindung blieb, anders als die mit FRIEDRICH
BARBAROSSA, nicht kinderlos.