EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND XII
TAFEL
56 A
Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1052
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Rothenburg, Grafen von
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Andere Benennung für die Grafen von Komburg.
Nach ihrem Aussterben verlieh Kaiser
HEINRICH V. 1116 ihre
Besitzrechte an seinen Neffen
Konrad zugleich mit der dem Bischof von Würzburg
entzogenen herzoglichen Gewalt in Franken. Dabei vermutet man einen
Erbgang der Komburg-rothenburgischen
Güter über eine Erb-Tochter (Gertrud) an den späteren König KONRAD III., dem sie in erster
Ehe vermählt gewesen sei. Dem Bischof gegenüber konnte sich
dieser nicht behaupten, doch seinen Besitz in Ost-Franken hat er, nach
dem Aussterben der SALIER,
zielstrebig erweitert und ihn seinen eigenen Söhnen zugedacht;
während der Minderjährigkeit Friedrichs (38. F.) hat sie
der König, FRIEDRICH
BARBAROSSA, verwaltet. Infolgedessen führte Herzog Friedrich IV. von Schwaben
auch den Titel eines 'dux de Rotenburg',
der am Ende seines Lebens immer mehr an die Stelle des
schwäbischen Herzogstitels trat. Man kann darin eine
Konkurrenzsituation des 'Rothenburgers'
zu dem die Erbfolge seiner eigenen Söhne regelnden Kaiser
erblicken. Nach Friedrichs
Tod (1167) gingen die fränkischen Besitzungen an BARBAROSSAS jüngeren Sohn Konrad (17. K.) über, der
sich zunächst ebenfalls 'Herzog von Rothenburg', nach dem Tod
seines älteren Bruders (1191) jedoch Herzog von Schwaben nannte.
Umstritten ist, ob es ein 'Herzogtum Rothenburg' gegeben hat, das, in
Konkurrenz zur Herzogsgewalt des Bischofs von Würzburg, auf einen
Sonderbereich in Ost-Franken bezogen war. Doch sieht man dies mehr im
Sinne der staufischen
Hauspolitik. In dem Herzogstitel, mit einem Burgnamen gekoppelt (vgl.
Andechs-Meranien, Brabant, Limburg, Ravensburg, Zähringen),
kennzeichne sich eine von der fränkischen Herzogsgewalt
abgelöste Sonderherrschaft, allenfalls verbunden mit dem Anspruch
auf den Dukat des Bischofs von Würzburg in Ost-Franken (Bosl).
Titel und Herrschaft seien im staufischen
Haus an die
jüngeren und nicht zum Königtum gelangenden Söhne
vererbt worden, die Vorstufe einer 'Sekundogenitur'. Nach dem Tod Konrads von Rothenburg (1196)
läßt sich dies nicht weiterverfolgen; in der Burg Rothenburg
amtierten Reichsministerialen, die den umfangreichen Reichs- und
Hausbesitz der STAUFER als
Verwaltungssprengel zusammenfaßten. Überrest dieses
Reichsgutskomplexes ist die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber.
H. Schwarzmaier
Literatur:
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Friedrich v. R.
Herzog, Herzogtum
Konrad v. R.
K. Bosl, R. im Stauferstaat, 1947
H. Schreibmüller, Hzg. Friedrich IV. v. Schwaben und R., ZBLG
18, 1955, 241f.
H. Werle, Titelhzm. und Hzg.sherrschaft, ZRGGermAbt 73, 1956,
287-298
G. Zimmermann, Vergebl. Ansätze zu Stammes- und
Territorialhzm. in Franken, JbffL 23, 1963, 396-402
H. Maurer, Der Hzg. v. Schwaben, 1978, 272f. [Lit. in Anm. 295]
R. Jooss, Kl. Komburg im MA, 1987, 15-32 [zu den Gf.en v. R.]
G. Althoff, Friedrich v.R. Überlegungen zu einem
übergangenen Kg.ssohn (Fschr. E. Hlawitschka, 1993), 307-316.