KAROLINGER
 

STAMMTAFEL im Anhang Band IX des Lexikons des Mittelalters

Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 4-7 -

Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 1008
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KAROLINGER
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Fränkische Adels-Familie, Königs- und Kaiser-Haus, benannt nach Karl Martell, dem ersten Träger dieses Namens.
I. Die Anfänge:
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Die Geschichte der aus dem Maas-Mosel-Gebiet stammenden KAROLINGER läßt sich bis in das 7. Jh. zurückverfolgen, als Bischof Arnulf von Metz und der nördlich der Ardennen begüterte Adlige Pippin im Kampf des austrasischen Adels gegen die Königin Brunichild dem neustrischen König Chlothar II. zur Gesamt-Herrschaft im MEROWINGER-Reich verhalfen (Frankenreich B. I). Da Arnulf wie Pippin als Spitzenahnen der
KAROLINGER gelten, verwendet die Forschung für die Frühzeit dieser Familie auch die Sammelbezeichnung 'ARNULFINGER' bzw. 'PIPPINIDEN'. Sie gewann fast ununterbrochen gegenüber dem Königs-Haus der MEROWINGER ebenso wie die anderen fränkischen Adels-Familien an Einfluß bis zur Erlangung der Königswürde (751). Auf dem Weg dahin war neben dem infolge geschickter Heiratspolitik wachsenden Reichtum der Familie vor allem die Ausübung des austrasischen Hausmeieramts (Hausmeier) durch Pippin den Älteren ( 640) und seinen Sohn Grimoald I. ( um 662) maßgeblich. Nach dem Aussterben der PIPPINIDEN im Mannesstamm gelang es Arnulfs Sohn Ansegisel (oo Begga, Schwester Grimoalds), den Aufstieg der frühen KAROLINGER fortzusetzen. Der nach dem Großvater mütterlicherseits benannte Sohn Pippin der Mittlere stieg zum princeps Francorum auf, nachdem er den neustrischen Hausmeier Berchar 687 bei Tertry geschlagen und damit die Einheit des Franken-Reiches unter austrasischer Führung wiederhergestellt hatte. Durch den Einsatz seiner Söhne Drogo und Grimoald (II.) als dux in der Champagne bzw. als neustrischer Hausmeier versuchte Pippin die Vorherrschaft seiner Familie im Reich zu sichern, beließ aber die merowingischen Könige in ihrer nominellen Führungsposition. Nach seinem Tod 714 schien die pippinidisch-karolingische Sukzession gefährdet, doch gelang es Pippins Friedelsohn Karl (Martell), sich durchzusetzen und die prinzipatartige Herrschaft so weit zu festigen, daß er es wagen konnte, von 737 an den merowingischen Thron unbesetzt zu lassen und als Hausmeier in quasi-königlicher Stellung selbständig zu regieren. In der Teilung des Reiches unter seine Söhne Karlmann und Pippin den Jüngeren ebenso wie in der Beisetzung Karls in der merowingischen Königsabtei St-Denis wird die Annäherung der karolingischen Herrschaft an die MEROWINGER sichtbar. Nach Karl Martells Tod 741 regierten in Austrien, Alemannien und Thüringen Karlmann, in Neustrien, Burgund und der Provençe Pippin; ihr nicht als vollbürtig geltender Halb-Bruder Grifo wurde von der Mit-Herrschaft ausgeschlossen. In der Folgezeit erhob sich gegenüber den beiden Hausmeiern in den Randgebieten Aquitanien, Alemannien und Bayern Widerstand von seiten der dortigen duces, welche die KAROLINGER nicht als höhere Instanz anerkannten. Zur Stärkung der karolingischen Position setzte deshalb Karlmann (und Pippin?) 743 den merowingischen König Childerich III. ein. Vier Jahre später endete die Samtherrschaft (das heißt gemeinsame Herrschaft) der Brüder, als Karlmann der Welt entsagte und sein regnum zusammen mit seinen Söhnen, vor allem Drogo, an Pippin tradierte. Pippin, dessen Stellung nicht unumstritten gewesen zu sein scheint, verschaffte sich, infolge seiner Adoption durch den langobardischen König Luitprand (734) bereits Königs-Sohn geworden, durch die Hinwendung zum Papsttum (seit 750/751, auf Kosten der traditionellen fränkischen Freundschaft mit den Langobarden) die Rangerhöhung zum König und wurde damit Begründer der zweiten frk. Dynastie; dies bringt auch die Clausula de unctione Pippini regis zum Ausdruck.

II. Die Zeit der karolingischen Einheitsherrschaft:
Im doppelten Akt der Wahl durch die fränkischen Großen und der bischöflichen Salbung zu Soissons 751 sowie der päpstlichen Salbung in St-Denis 754 König geworden, hat Pippin entsprechend dem durch die Schwurfreundschaft von Ponthion gefestigten karolingischen Bündnis mit dem Papsttum 754 und 756 das Langobarden-Reich erobert und den Kirchenstaat begründet. Nicht weniger zukunftweisend sind seine Anstöße zur Kirchenreform und die Kontakte zu Byzanz. Indem Pippin 754 auch seine Söhne KARL und Karlmann salben ließ, nahm er das von den MEROWINGERN vorgegebene Prinzip der geteilten Königs-Herrschaft auf, variierte es aber in der vor seinem Tod 768 vollzogenen Gebietszuweisung, da die Francia nicht mehr west-östlich, sondern nord-südlich geteilt wurde; damit sollte der alte Gegensatz zwischen Neustrien und Austrien überwunden werden.
Diese Lösung hatte nach dem Tod Pippins, der wie sein Vater in St-Denis bestattet worden ist, allerdings nicht lange Bestand; denn durch den frühen Tod Karlmanns 771 wurde die karolingische Einheitsherrschaft unter seinem Bruder KARL, dem bereits die Zeitgenossen das Attribut 'der Große' zuerkannten, wiederhergestellt. Dessen im Kaisertum von 800 gipfelnde, 46 Jahre währende Regierung läßt Genese, Eigenart und Selbstverständnis der karolingischen Dynastie deutlich hervortreten:
Während KARL in den Spuren seines Vaters bis in die späten 70-er Jahre hinein noch manche hausmeierliche Tradition beibehielt, lenkte er damals in mehrfacher Hinsicht in merowingische Bahnen (vgl. die Namengebung der beiden 778 geborenen Söhne Chlodwig und Chlothar: »Ansippung« an die MEROWINGER). Dieses gesteigerte Selbstbewußtsein des inzwischen König der Langobarden und Patricius Romanorum gewordenen Franken-Königs spiegelt sich auch in der neuen, herrscherbezogenen Geschichtsdarstellung der karolingischen Historiographie um und nach 800 im Vergleich zur früheren konsensorientierten Sehweise. Es verdient allerdings Beachtung, daß für die
KAROLINGER nach KARL DEM GROSSEN wieder das Konsensprinzip fundamentale Bedeutung für die Auffassung und Ausübung ihrer Herrschaft erhielt.
Zur selben Zeit fand die karolingische Dynastie in der Metzer »Commemoratio genealogiae domini Karoli gloriosissimi imperatoris« ihre erste Deutung:
In ihr kommt die doppelte Ansippung der
KAROLINGER an den senatorischen Adel Galliens ebenso wie an die MEROWINGER zum Ausdruck; der hl. Arnulf galt als Keim der prosapia regum Francorum, die Kirche St. Arnulf zu Metz wurde Grablege von nichtregierenden Mitgliedern des karolingischen Hauses, allerdings auch Kaiser LUDWIGS DES FROMMEN. Andererseits fehlt es nicht an Zeugnissen, die unter Übergehung Arnulfs eine pippinidische Herkunftslinie zogen oder in der 2. Hälfte des 9. Jh. einerseits Rom und die MEROWINGER, andererseits KARL DEN GROSSEN und LUDWIG DEN FROMMEN in den Mittelpunkt des Dynastie-Verständnisses stellten.
Auch in der Heiratspolitik lassen sich die für die
KAROLINGER typische Besonderheiten ausmachen:
Im Unterschied zu den MEROWINGERN heirateten die
KAROLINGER vorzugsweise adlige Frauen aus dem Franken-Reich; auswärtige Verbindungen blieben selten. Offenbar sahen die KAROLINGER in der einheimischen Heiratspolitik ein Mittel zur Verklammerung von Königtum und Adel.
Richtungweisend war ferner die von KARL DEM GROSSEN betriebene Nachfolgeregelung:
Abweichend von der merowingischen Gewohnheit hat KARL auf eine gleichmäßige Teilung des Reiches verzichtet und stattdessen in der Divisio regnorum von 806 mit der Zuweisung der Francia an seinen ältesten Sohn Karl und mit der Einrichtung der nichtfränkischen regna Italien und Aquitanien für die jüngeren Söhne Pippin und LUDWIG eine neuartige Lösung angestrebt, durch welche die Einheitlichkeit des regnum Francorum gesichert werden sollte. Durch den Tod Karls des Jüngeren und Pippins 811 ergab sich allerdings eine neue Situation:
Der aquitanische König LUDWIG (DER FROMME) rückte in die Position des Nachfolgers als Franken-König und in der Kaiserwürde, die ihm als Mit-Herrscher nach byzantinischem Vorbild sein Vater 813 in dem seit dem Ausgang des 8. Jh. neu geschaffenen Zentrum des Reiches Aachen übertrug. Hier, wo KARL DER GROSSE in den letzten Jahren fast ununterbrochen residierte und in der Marienkirche ein geistliches Zentrum seines Hofes geschaffen hatte, nicht (wie von ihm ursprünglich vorgesehen) in St-Denis, ist KARL 814 beigesetzt worden.

Auch sein Sohn und Nachfolger LUDWIG DER FROMME hielt sich vorzugsweise in Aachen auf und setzte hierin die Tradition KARLS DES GROSSEN fort ebenso wie in der Erhebung seines ältesten Sohnes LOTHAR zum Mit-Kaiser, der in der Namengebung den merowingischen Traditionsstrang des Königtums KARLS DES GROSSEN manifestierte. Die beiden anderen Söhne aus Ludwigs Ehe mit der fränkischen Adligen Irmingard, Pippin und Ludwig (der Deutsche), wurden als Unter-Könige in Aquitanien und Bayern eingesetzt und anders als in der Divisio von 806 dem älteren kaiserlichen Buder deutlich untergeordnet. So regelte es die Ordinatio imperii von 817, die in kühnem Konzept künftige weitere Teilungen der karolingischen Herrschaft verbot.
Wesentlich schwerer als die mit größter Härte bestrafte Empörung Bernhards, des Sohnes von König Pippin, wog die Opposition, die sich gegen Kaiser LUDWIG wegen der auf Betreiben der WELFIN Judith, seiner zweiten Gemahlin, 829 getroffenen neuen Teilungsordnung wandte. Die Abweichung von der Ordinatio von 817 und die Zuweisung eines alemannisch-burgundischen Dukats an den 823 geborenen KARL (DEN KAHLEN), der programmatisch den Namen des berühmten Großvaters erhalten hatte, löste eine Hofrevolte aus (Wala von Corbie), die in einen gemeinsamen Aufstand der Kaiser-Söhne einmündete (833), so daß es zur zeitweisen Absetzung des Kaisers und zu einer erzwungenen Kirchenbuße zu Soissons kam. In der Folgezeit wechselten allerdings die Interessenlagen und Bündnisse im karolingischen Haus häufig; 835 wurde LUDWIG im Dom der
KAROLINGER-Stadt Metz wiedereingesetzt und teilte 839 - nach dem Tode Pippins von Aquitanien - das Reich nun unter Beschränkung Ludwigs auf Bayern zwischen LOTHAR und KARL. Gegen den hierauf erfolgenden Widerstand Ludwigs und des um den gleichnamigen Sohn Pippins gescharten aquitanischen Adels zog LUDWIG zu Felde; schwer erkrankt, designierte er LOTHAR zu seinem Nachfolger. Nach seinem Tod 840 entbrannte der Bruderzwist im karolingischen Hause aufs neue, da LOTHAR die vollen Kaiserrechte beanspruchte. Das gegen ihn gerichtete Bündnis Ludwigs des Deutschen und KARLS DES KAHLEN bewährte sich erfolgreich in der Schlacht bei Fontenoy 841, von den Zeitgenossen als Kampf zwischen Brüdern und Christen beklagt, und wurde in den Straßburger Eiden von 842 bekräftigt. Damit war der Weg für den Vertrag von Verdun (843) bereitet; die hier unter Mitwirkung der Großen gefundene Teilung des regnum Francorum in ein KARL zufallendes Westreich, ein Ludwig zufallendes Ostreich und ein die Kaiserstädte Aachen und Rom umfassendes Mittelreich LOTHARS sollte trotz späterer Korrekturen die künftige Herrschaft der KAROLINGER in Europa bestimmen.

III. Ost- und westfränkische Karolinger:
In der Folgezeit stand die karolingische Geschichte einerseits im Zeichen des von brüderlicher fraternitas und caritas getragenen Bemühens um die unitas imperii, andererseits in der vor allem von der Kirche beklagten Zersplitterung. Während KARL DER KAHLE und Ludwig der Deutsche zunächst von einer Teilung ihres Gebietes absahen, überließ gerade der Hauptverfechter des Einheitsgedankens, Kaiser LOTHAR I., seinem ältesten Sohn LUDWIG II. Italien, wo dieser durch den Papst 844 zum König und 850 zum Kaiser gekrönt wurde - eine folgenreiche Rückkehr der Kaiserwürde nach Rom -, und wies 855 seinem Sohn Karl die Rhonelande, seinem Sohn Lothar II. den nördlichne Reichsteil, die später nach ihm benannte Lotharingia (Lotharingien), zu. Der Tod des söhnelosen Karl führte zwar zu einer Aufteilung von dessen Gebiet unter seine Brüder. Gerade der Rhone-Saône-Raum wurde aber wenig später (879) der Rahmen für das erste nichtkarolingische Königtum des mit den
KAROLINGERN nur verschwägerten Boso von Vienne, dem 887/888 weitere nichtkarolingische Herrscher, allen voran der ROBERTINER Odo in der Francia occidentalis, folgten (Francia).
Die Jahrzehnte bis zu diesem Krisenpunkt in der Geschichte der
KAROLINGER waren äußerlich von der Bedrohung des Reiches durch die Normannen im Westen und Slaven im Osten, innerlich vom wachsenden Einfluß der Großen und der kirchlichen Autorität geprägt; vor diesem Hintergrund sind die Auseinandersetzungen der karolingischen Könige um Reichsgebiete, ihre Nachfolgeregelungen und ihr Bemühen um die Kaiserwürde zu sehen:
Gestützt auf westfränkische Große, die gegen KARL DEN KAHLEN opponierten, versuchte Ludwig der Deutsche 856 und 858, die Herrschaft in der Francia occidentalis zu übernehmen, mußte sein Vorhaben aber wegen des Widerstands der westfränkischen Bischöfe, voran Erzbischof Hinkmars von Reims, aufgeben, die sich als Hüter des Heils und der Einheit der Christenheit verstanden. Kirchlicher Einfluß ist auch bei der Lösung des Problems der Nachfolge Lothars II. zu beobachten, der bei seinem Versuch, dem Sohn aus der Friedelehe mit Waldrada, Hugo, als vollbürtigem Erben Anerkennung zu verschaffen, letztlich am kirchlichen Rechtsdenken und am Widerstand seiner beiden Onkel KARL DEM KAHLEN und Ludwig dem Deutschen scheiterte. Diese teilten sich nach Lothars Tod im Vertrag von Meerssen 870 das regnum Lotharii und setzten sich damit über das nähere Erbrecht ihres Neffen Kaiser LUDWIGS II. hinweg. Darüber hinaus richteten sie ihr Interesse auf die Nachfolge in dessen italienischem Königtum wie in der Kaiserwürde. Es ist für das politische Denken im karolingischen Hause bezeichnend, daß hierfür zwei Wege beschritten wurden:
Ludwig der Deutsche erreichte von LUDWIG II. die Designation für seinen ältesten Sohn Karlmann, während KARL DER KAHLE sich die Kaiserwürde vom Papst in Aussicht stellen ließ. Dieser an der außerdynastischen Institution der Kirche orientierte Weg führte nach dem Tode LUDWIGS II. 875 zum Erfolg; die so erlangte Kaiserwürde, die er als renovatio imperii Romanorum et Francorum verstand, ließ ihn auch den Plan verfolgen, die Osthälfte Lotharingiens seinem Reich zu inkorporieren, da die Francia orientalis nach dem Tod Ludwigs des Deutschen 876 geschwächt schien; denn dieser hatte das Reich unter seine drei Söhne Karlmann (Bayern), KARL III. (Alemannien, Rätien und Elsaß) und Ludwig den Jüngeren (Rhein- und Mainfranken und nördliche Gebiete) geteilt. Der Sieg Ludwigs bei Andernach vereitelte KARLS Plan, und auch in Italien machte Karlmann nun seine Herrschaftsrechte erfolgreich geltend.
Nach dem Tod KARLS DES KAHLEN 877 und seines kaum regierungsfähigen Sohnes Ludwig des Stammlers ( 879) entbrannte im West-Franken-Reich ein von Fragen dynastischer Legitimität und von politischer Gruppenbildung geprägter Kampf, da die Söhne Ludwig III. und Karlmann aus der ersten, zwischenzeitlich gelösten Ehe Ludwigs des Stammlers mit Ansgard nicht als erbberechtigt galten und Ludwigs Sohn Karl (der Einfältige) von der zweiten Frau, Adelheid, erst postum zur Welt kam. In dieser offenen Nachfolgefrage wurde der ostfränkische König von einem Teil der westfränkischne Großen zu Hilfe gerufen, von einem anderen aber mit Aussicht auf das westliche Lotharingien zum Verzicht bewogen; die beiden älteren Söhne Ludwigs des Stammlers konnten nun doch die Nachfolge antreten, während Karl als illegitim zunächst ausgeschlossen blieb. Was sich 879 momentan als gesamtfränkische Lösung abzeichnete, wurde 885 für zwei Jahre eine wenn auch brüchige Wirklichkeit:
Von den Söhnen Ludwigs des Deutschen überlebte KARL III. seine Brüder Karlmann ( 880) und Ludwig den Jüngeren ( 882), so daß er nicht nur über die gesamte Francia orientalis, sondern auch über Italien herrschte; 881 empfing er die Kaiserkrone. Der Tod der beiden westfränkischne Könige (882, 884) und die weitere Ausschaltung Karls des Einfältigen hatten jetzt zur Folge, daß unter Kaiser KARL III. noch einmal das fränkische Imperium unter einer Krone vereint war, wenn man von dem provenncalischne Königtum Bosos von Vienne absieht.
Doch führten die außenpolitische Schwäche (gegenüber den Normannen) und allgemeine Regierungsunfähigkeit des schwerkranken Kaisers dazu, daß 887 der kinderlose KARL von den ostfränkischen Großen verlassen wurde, ohne daß er eine Nachfolgeregelung für seinen illegitimen Sohn Bernhard oder vielleicht auch für den von ihm adoptierten (?) LUDWIG, Sohn Bosos, hatte erreichen können. Sein Nachfolger im Ost-Franken-Reich wurde Karlmanns illegitimer Sohn ARNULF (VON KÄRNTEN), während in den übrigen karolingischen Teilreichen nun nach dem Beispiel Bosos von Vienne fränkische Große nach der Königswürde trachteten, zum Teil in weiblicher Linie von den
KAROLINGERN abstammend (zum Beispiel BERENGAR VON FRIAUL in Italien) oder ihnen seitenverwandt (der WELFE Rudolf in Hoch-Burgund), zum Teil ohne verwandtschaftliche Nähe zu ihnen (zum Beispiel der ROBERTINER Odo im West-Franken-Reich, WIDO VON SPOLETO in Italien). In Reaktion auf die Schwächung der karolingischen stirps regia gegen Ende des 9. Jh. formierte sich ein spätkarolingischer »Legitimismus« (E. Hlawitschka), wenn zum Beispiel Regino von Prüm Kaiser KARL III. als dominus naturalis von den neuen Königen abhob oder der Poeta Saxo von der gotterwählten stirps in regno sprach, die schon lange besteht und noch lange bestehen soll. In der um 900 verfaßten Visio Karoli spiegelt sich der aus der Verwandtschaft mit den KAROLINGERN gespeiste Anspruch LUDWIGS DES BLINDEN auf die Nachfolge im karolingischen Gesamtreich. Auf seine Weise symptomatisch für das späte 9. Jh. und zugleich auf das Ende des 10. Jh. vorverweisend ist wiederum das Gegeneinander des in karolingischer Tradition in Compiègne, dem Aachen KARLS DES KAHLEN, 888 zum westfränkischen König gekrönten ROBERTINERS Odo, der mit den KAROLINGERN nicht verwandt war, und des 893 in Reims gekrönten Karl des Einfältigen, des illegitimen Sohnes Ludwigs des Stammlers.
Im Vergleich hierzu war die Stellung ARNULFS als ostfränkischer König unbestritten. Trotz des Angebots, in West-Franken einzugreifen, konzentrierte er seine Kräfte auf die Herrschaft in der Francia orientalis. Für seine illegitimen Söhne Zwentibold und Ratold erlangte er von den Großen ein Nachfolgerecht, allerdings unwirksam für den Fall, daß ein vollbürtiger Sohn vorhanden wäre. Nach der Geburt Ludwigs (des Kindes) 893 setzte ARNULF Zwentibold in Lotharingien als König ein und nahm damit die letzte karolingische Reichsteilung vor. 896 beschloß er die Reihe der
KAROLINGER, die die Kaiserwürde erlangten. Nach seinem Tod setzte sich sein Sohn Ludwig in der gesamten Francia orientalis - und damit auch gegen Zwentibold - durch. Mit seinem Tod 911 erlosch die ostfränkische Linie der KAROLINGER.
In der Francia occidentalis konnte Karl der Einfältige seine nach dem Tod König Odos gefestigte Herrschaft nach 911 durch die Einbeziehung Lotharingiens erweitern, mußte dieses aber wieder an König HEINRICH I. abtreten; gleichwohl blieb Lotharingien weiterhin Zankapfel zwischen den westfränkischen und ostfränkischen (bzw. ottonischen) Königen. Gegen König Karl und seine Lotharingien-Politik revoltierte zu Beginn der 20-er Jahre der westfränkische Adel unter Führung von König Odos Bruder Robert von Neustrien. Dieser wurde 922 westfränkischer König, nach seinem Tod 923 sein Schwieger-Sohn Rudolf. 936 kehrte Ludwig IV. (Transmarinus), der Sohn des in Gefangenschaft verstorbenen Karls des Einfältigen, aus englischem Exil nach Frankreich zurück. Im Zuge der auf Betreiben Hugos des Großen, des Sohnes König Roberts und Vaters Hugo Capets, bewerkstelligten »Karolingische Restauration« (H. Wolfram) herrschten hier Ludwig IV. bis 954, nach ihm sein Sohn Lothar ( 986) und danach für ein Jahr dessen kinderloser Sohn Ludwig V. Seine Rolle als Königsmacher ließ Hugo den Großen zur entscheidenden politischen Kraft im West-Franken-Reich (dux Francorum) werden; auch mit König OTTO I. schloß er 937 ein durch Heirat gefestigtes Bündnis. Ludwig IV. sah seinerseits 939 die Chance, gegen OTTO I. in Lotharingien Fuß zu fassen, mußte aber schließlich 942 den Ausgleich mit OTTO I. und bei ihm zugleich Rückhalt gegen den bedrängenden ROBERTINER suchen. Unter Ludwigs Nachfolger Lothar wurde Lotharingien wieder Streitobjekt. Als Ludwig V. 987 kinderlos starb, übergingen die westfränkischen Großen unter Führung des Reimser Erzbischofs den Erbanspruch Herzog Karls von Nieder-Lothringen und wählten den ROBERTINER Hugo Capet, dessen Familie bereits zwei westfränkische Könige gestellt hatte, zum König, ohne daß Karl, dem der auch damals noch starke karolingische Legitimismus zugute kam, das Feld kampflos räumte. Mit dem Tod von Karls Sohn Otto, der seinem Vater im Herzogsamt nachfolgte, endete 1012 die westfränkische Linie der
KAROLINGER.

IV. Nachwirkung und Bedeutung:
Während ihrer jahrhundertelangen Königs- und Kaiser-Herrschaft ist den
KAROLINGERN gelungen, zur stirps regia von »exklusivem Rang« (G. Tellenbach) in und für Europa zu werden, wie dies auch in der seit dem 10. Jh. belegten Sammelbezeichnung 'Karoli' (seit dem 12. Jh. 'Karolingi') zum Ausdruck kommt. Als reges Francorum die MEROWINGER ablösend und zugleich für sich beanspruchend, haben sie, allen voran der von den Zeitgenossen 'pater Europae' genannte KARL DER GROSSE, in politischer wie kultureller Hinsicht die Grundlagen für die weitere geschichtliche Entwicklung gelegt und sind dabei sowohl für folgende Königs-Dynastien als auch für Fürsten-Häuser, die ihren Ursprung auf die KAROLINGER zurückführten, zum legitimierenden Vorbild geworden.
Th. Zotz

Literatur [allgemeine und übergreifende Darstellungen]:
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NDB XI, 1977, 284-292 [Lit.] - Nascita dell'Europa ed Europa carolingia (Sett. cent. it. 27), 1981 - P. Riche, Les Carolingiens. Une famille qui fit l'Europe, 1983 [dt. 1987] - R. McKitterick, The Frankish Kingdom under the Carolingians, 1983 - K. F. Werner, Les origines (Hist. de France I), 1984 [dt. 1989] - H. K. Schulze, Vom Reich der Franken zum Land der Dt. Merowinger und K., 1987 -

[Einzelthemen]:
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Braunfels, KdG I [J. Fleckenstein, K. F. Werner, E. Hlawitschka]: IV [K. Haucke, E. Meuthen, R. Folz] - O. G. Oexele, Die K. und die Stadt des hl. Arnulf, FMASt I, 1967, 250-364 - E. Hlawitschka, Lotharingien und das Reich an der Schwelle der dt. Gesch., 1968 (MGH Schr. 21) - I. Haselbach, Aufstieg und Herrschaft der K. in der Darstellung der sog. Annales Mettenses priores, 1970 - S. Konecny, Die Frauen des karol. Kg.shauses, 1976 - J. Semmler, Zur pippinid.-karol. Sukzessionskrise 714-723, DA 33, 1977, 1-36 - G. Tellenbach, Die geistigen und polit. Grundlagen der karol. Thronfolge, FMASt 13, 1979, 184-302 - B. Schneidmüller, Karol. Tradition und frühes frz. Kgtm., 1979 - A. Angenendt, Das geistl. Bündnis der Päpste mit den K.n, Hjb 100, 1980, 1-94 - W. Affeldt, Unters. zur Kg.serhebung Pippins, FMASt 14, 1980, 95-187 - M. Werner, Der Lütticher Raum in frühkarol. Zeit, 1980 - Charles the Bald: Court and Kingdom, hg. M. Gibson-J. Nelson, 1981 - R. Schieffer, Ludwig d 'Fromme'. Zur Entstehung eines karol. Herrscherbeinamens, FMASt 16, 1982, 58-73 - J. Fried, Der karol. Herrschaftsverband zw. "Kirche" und "Königshaus", HZ 235, 1982, 1-43 - J. Hannig, Consensus fidelium, 1982 - J. Jarnut, Chlodwig und Chlothar: Anm. zu den Namen zweier Söhne Karls d. Gr., Francia 12, 1984, 645-651 - E. Hlawitschka, Zu den Grundlagen des Aufstiegs des K., RhVjbll 49, 1985, 1-61 - W. Wendling, Die Erhebung Ludwigs d. Fr. zum Mitks. im Jahre 813 ..., FMASt 19, 1985, 201- 238 - J. Fleckenstein, Die Grundlegung der europ. Einheit im MA, 1986 - B. Schneidmüller, Nomen patriae, 1987 - M. Becher, Driogo und die Kg.serhebung Pippins, FMASt 23, 1989, 131-153 - E. Freise, Die 'Genealogia Arnulfi comitis' des Priesters Witger, ebd., 203-243 - Charlemagne's Heir., hg. P. Godman-R. Collins, 1990 - Th. Zotz, Palatium publicum, nostrum, regium. Bemerkungen zur Kgspfalz in der K.zeit (Die Pfalz, hg. F. Staab, 1990), 71-99 -


Schnith Karl:
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"Ende und Nachleben"

Mit dem Tode Ludwigs des Kindes waren die ostdeutschen KAROLINGER ausgestorben. Nur noch zwei Töchter Zwentibolds, des illegitimen Sohns ARNULFS VON KÄRNTEN, waren am Leben; sie waren nacheinander Äbtissinnen im Kloster Süsteren in Lotharingien, in dessen Kirche ihr Vater bestattet worden war.
Auch von den männlichen Nachkommen KARLS DES KAHLEN war seit 884 nur ein posthum geborener Sohn Ludwigs des Stammlers, Karl der Einfältige, übriggeblieben. Dieser wurde 893 als Nachfolger des Nicht-KAROLINGERS Odo zum westfränkischen König erhoben, aber 923 nach wenig glücklicher Regierung abgesetzt. Als er 929 starb, hinterließ er aus zwei legitimen Ehe 6 Töchter, aber nur einen Sohn, so dass die männliche Linie der KAROLINGER weiterhin auf zwei Augen ruhte. Dieser Sohn (Ludwig IV.) wurde 936 König des West-Franken-Reichs und leitete damit eine nochmalige Restauration der KAROLINGER ein. Die letzten karolingischen Könige blieben jedoch schwach, denn sie mußten die tatsächliche Herrschaft in einem großen Teil des Reiches ihren Hauptrivalen, den ROBERTINERN, überlassen. Als König Ludwig V. am 21.5.987 starb, wurde von der Mehrheit der westfränkischen Großen der ROBERTINER Hugo Capet zum König erhoben; mit ihm nahm die neue Dynastie der KAPETINGER ihren Anfang. Der Onkel Ludwigs V., Karl von Nieder-Lotharingien, hat noch die Thronansprüche seiner Familie vertreten; er konnte sich aber gegen Hugo nicht durchsetzen und wurde nach seiner Niederlage 991 in Orleans eingekerkert, wo er nach einigen Jahren starb.
Das wenig heldenhafte Erlöschen der karolingischen Dynastie im Osten und im Westen des Franken-Reichs ist gelegentlich mit einer Erbkrankheit der späteren KAROLINGER erklärt worden. Wenn wir einen Blick auf das Lebensalter der karolingischen Könige und Kaiser werfen, so zeigt sich, dass
KARL DER GROSSE mit 72 bzw. 67
Ludwig der Deutsche mit ungefähr 70 und
LUDWIG DER FROMME mit 62 Jahren das höchste Lebensalter erreichten.
LOTHAR I. starb mit 60
KARL DER KAHLE wie früher Pippin, der Vater KARLS DES GROSSEN mit 54 Jahren.
Die drei Söhne Ludwigs des Deutschen erreichten alle ein Alter von ungefähr 50 Jahren.
Der älteste Sohn KARLS DES GROSSEN, der jüngere Karl, wurde ebenso wie der zweite Sohn LUDWIGS DES FROMMEN, Pippin, ungefähr 40 Jahre,
während der KARLS-Sohn Pippin und Ludwig der Stammler nur 33 bzw. 32 Jahre erreichten.
Mit Anfang 20 verstarb Karlmann, der Bruder KARLS DES GROSSEN;
ein anderer Karlmann, ein Sohn KARLS DES KAHLEN, wurde keine 30, und ein weiterer Sohn dieses westfränkischen KAROLINGERS, der wie sein Vater Karl hieß, wurde gar nur 18 Jahre alt.
Jedenfalls kennen wir auch schon unter den Söhnen Pippins im 8. Jahrhundert und unter denen KARLS DES GROSSEN am Anfang des 9. Jahrhunderts einige, die recht jung verstarben. Man kann also in bezug auf das Lebensalter nicht von einer abnehmenden Vitalität sprechen. Aus den Angaben der Quellen können wir lediglich die Neigung zur Arteriosklerose entnehmen, an deren Folgen Karlmann, der Sohn Ludwigs des Deutschen, und dessen Sohn ARNULF VON KÄRNTEN gestorben sind.
Das recht ausgebreitete genealogische Nachleben der karolingischen Familie läuft über ihre weiblichen Glieder, und zwar vor allem über die Töchter LUDWIGS DES FROMMEN und KARLS DES KAHLEN. Denn während KARL DER GROSSE es bewußt vermieden hatte, seine Töchter den adeligen Herren seines Reiches zur Frau zu geben, bestanden solche Vorbehalte bei LUDWIG DEM FROMMEN nicht. Dagegen hat Ludwig der Deutsche seine Töchter in Klöster eingewiesen, so dass sie keine ehelichen Nachkommen erhalten konnten. Der Widerstand KARLS DES KAHLEN gegen mögliche Ehen seiner Töchter wurde in zwei Fällen durch Entführung überwunden, mit denen sich der König abfinden mußte. Aus den Ehen der Töchter der genannten Herrscher mit dem Adel des Franken-Reichs gingen also jene Nachkommen KARLS DES GROSSEN hervor, die sich bis zum heutigen Tag ihres karolingischen Blutes rühmen. Für die Geschichte des Mittelalters war dabei wichtig, dass sich die französischen Könige aus robertinisch-kapetingischem Geschlecht ebenso wie die deutschen SALIER und über diese auch die STAUFER auf die KAROLINGER zurückführen konnten. Vor allem die kapetingischen Könige des 12. Jahrhunderts haben versucht, von ihrer karolingischen Abkunft zu profitieren. Aber auch für die deutschen Herrscher des 11. Jahrhunderts war es wichtig, dass Gisela, die Gemahlin des ersten SALIER-Kaisers KONRAD II., von KARL DEM GROSSEN abstammte.
Zahlreiche weitere hochadelige Geschlechter können sich auf die KAROLINGER zurückführen; nur wenige von ihnen haben von dieser Abstammung profitiert oder sie herausgestellt. Daneben ist auch darauf zu verweisen, dass eine große Zahl von gefälschten Genealogien hergestellt wurde, um eine Abstammung entweder von KARL DEM GROSSEN selbst oder aber von einem der Helden seiner Umgebung, die man aus den Chansons de geste kannte, zu belegen. Im 13. Jahrhundert war KARL DER GROSSE so angesehen, dass ein Fürsten-Geschlecht, das wie die WITTELSBACHER in ihrem bayerischen Territorium sich als Landesherren durchsetzen wollte, dies am ehesten dadurch erreichen zu können glaubte, dass sie auf ihre angebliche karolingische Abkunft verwiesen.
Die dynastische Geschlossenheit einer Familie zeigt sich vor allem auf zwei Gebieten, nämlich in der Namengebung und in der gemeinsamen Grablege, die oft mit dem Stammsitz der Familie identisch ist. Was die Namen der Nachkommen KARLS DES GROSSEN anbetrifft, so ist für die aus legitimen Ehen stammenden Söhne ein eindeutiges Vorwiegen der beiden Namen Ludwig und Karl festzustellen, die allein schon über die Hälfte (12 und 10) der insgesamt 41 in Frage kommenden Personen trugen. Dazu kommen je 5 Belege für Lothar und Karlmann, 4 für Pippin und je einer für Drogo und Bernhard. Bei den illegitimen Söhnen können wir keine so starke Konzentration auf wenige Namen erkennen, es ergibt sich aber die Merkwürdigkeit, dass die Namen aus der Frühzeit des Geschlechts, also Arnulf, Hugo und Drogo am häufigsten gewählt wurden; auch Pippin und Karlmann finden sich hier. Dazu kommen andere Namen, die vielleicht aus den Familien der jeweiligen Mütter genommen wurden: Theoderich, Zwentibold, Ratold, Rorico, Richard.
Auch bei den karolingischen Frauen können wir eine Konzentration auf einige wenige Namen feststellen, dabei wurden vor allem die Namen der Frauen um KARL DEN GROSSEN bevorzugt. Neunmal findet sich der Name Gisla unter den Nachkommen KARLS DES GROSSEN; so hieß schon seine Schwester; siebenmal findet sich Hildegard, der Name seiner für die Nachkommenschaft wichtigsten Gattin. Je fünf Belege fallen auf den Namen seiner Großmutter Rotrud und seiner Mutter Bertha. Außerdem kommen die Namen Ermentrud, Ermengard und Adela je dreimal und die Namen Adelheid, Alpais, Theodrada, Rothild und Hiltrud je zweimal vor.
Vor allem bei den wichtigsten KAROLINGER-Namen Ludwig und Karl können wir seit dem 12. Jahrhundert eine große Verbreitung in allem Herrscher-Häusern West-Europas feststellen, die vom französischen Königs-Haus ihren Ausgang nahm. Dort griff man zuerst auf den KAROLINGER-Namen Ludwig zurück, als die karolingische Tradition auch sonst wiederbelebt wurde.
Während also bei der Namenswahl tatsächlich eine große Geschlossenheit festzustellen ist, suchen wir vergeblich nach einer für alle oder wenigstens einen großen Teil der KAROLINGER verbindlichen Grabstätte. In St. Denis, der Grabkirche für einige merowingische Könige, waren auch Karl Martell und Pippin bestattet worden; KARL DER GROSSE wurde in St. Marien in Aachen beigesetzt; sein Sohn LUDWIG DER FROMME in St. Arnulf in Metz; Ludwig der Deutsche und Ludwig der Jüngere in St. Nazarius in Lorsch, KARL III. in Reichenau-Mittelzell, ARNULF in St. Emmeram in Regensburg. KARL DER KAHLE und zwei seiner Enkel wurden in St. Denis bestattet; damit knüpfte man wieder an ältere Versuche an, hier eine Familiengrabkirche zu schaffen. Erst unter den KAPETINGERN ist aber die Abteikirche von St. Denis auf Dauer zur Grablege der französischen Könige geworden.