HABSBURGER
STAMMTAFEL im Anhang Band IX des
Lexikons des Mittelalters
EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE
FOLGE Band I.1 Tafeln
38-46
Lexikon des Mittelalters: Band IV
Seite 1815
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HABSBURGER
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[1] DIE ANFÄNGE
Die Adels-Familie der HABSBURGER
lässt sich bis ins 10. Jahrhundert zurückverfolgen.
Bei dem 952 von OTTO
I. verurteilten Guntrammus
dives (Guntram der Reiche) dürfte
es sich um den ersten bekannten
HABSBURGER handeln,
über den sich Beziehungen zu DAGSBURGERN-EGISHEIMERN und ETICHONEN
erschließen lassen. Schon früh verfügten die HABSBURGER
über Besitz im Ober-Elsaß und Breisgau ("obere Lande") sowie
über die Grafschaft im Klettgau. Um 1020 errichtete Bischof Werner
von Straßburg, wohl Schwager von Guntrams Enkel Ratbod
(† 1045), am Zusammenfluss von
Aare und Reuß die Habsburg ('Habichtsburg').
In diese Zeit fällt die Gründung der Hausklöster Muri
und
Ottmarsheim. 1108 wird Otto II.
erstmals urkundlich "comes de
Hauichburc" genannt. Im Zug ihres weiteren Aufstiegs erweiterten
die
HABSBURGER,
in Anlehnung an die STAUFER, ihren
Besitz als Erben anderer schwäbischer
Geschlechter (LENZBURGER, KYBURGER,
zum Teil auch ZÄHRINGER, PFULLENDORFER).
1232/39 kam es zur Teilung
zwischen der Älteren
und der Jüngeren
Laufenburgischen
Linie (erloschen 1415).
Die Kämpfe um das zerfallende staufische
Schwaben
nutzte Rudolf IV. (I.) erfolgreich
zur Vergrößerung des habsburgischen
Territoriums. Ein einheitlicher Machtbereich im Südwesten des
Reiches
zwischen Vogesen und Bodensee war im Entstehen, als der Graf 1273 zum
römisch-deutschen
König gewählt wurde.
[2] DAS KÖNIGTUM RUDOLFS
UND ALBRECHTS
I.
Die Revindikationen des nach 1245
verlorenen Reichsgutes
brachten König RUDOLF
I. in Gegensatz
zu Ottokar II. Premysl von Böhmen.
Nach dessen Überwindung (Dürnkrut, 1278) verlieh RUDOLF
die
heimgefallenen Reichslehen Österreich und Steiermark 1282 seinen
Söhnen
Albrecht I. und Rudolf († 1290),
wodurch er seiner Familie im Südosten des Reiches verankerte und
in
den Reichsfürstenstand erhob. Die Nachfolge
Albrechts
als König konnte RUDOLF hingegen
nicht durchsetzen, zumal er auch die Kaiserkrone nicht zu erlangen
vermochte.
Albrecht I. widmete sich der
Konsolidierung
der habsburgischen Herrschaft in den
erworbenen Herzogtümern, ohne die Reichspolitik aus den Augen zu
verlieren.
Nach dem Sieg über König
ADOLF VON NASSAU
(Göllheim, 1298) erreichte er auch hier sein Ziel und trachtete
nun,
ein Königtum nach westlichem Vorbild aufzurichten, unter
Zurückdrängung
des kurfürstlichen Einflusses.
Nach ALBRECHTS Ermordung
(1308) abermals vom Königtum abgedrängt, bewarben sich die HABSBURGER 1314 erneut um die
Krone, doch unterlag Friedrich
der Schöne nach einer Doppelwahl dem WITTELSBACHER Ludwig dem Bayern
(Mühldorf, 1322). Damit schieden die HABSBURGER für 100 Jahre
aus dem Wettbewerb um die Krone aus.
[3] Landesherrschaft, Territorialpolitik und dynastische
Teilungen:
Eine Periode der Festigung bedeutete die Herrschaft Albrechts II. († 1358), während die
kurze Regierung seines ältesten Sohnes Rudolf IV. († 1365) politischen und
kulturellen Aufschwung (vor allem für die Residenzstadt Wien)
brachte. Mit Urkundenfälschungen (Privilegium maius, 1358) hoffte
der Herzog, seinen Schwieger-Vater Kaiser
KARL IV. zur
Anerkennung einer herausragenden Stellung der habsburgischen Herzogtümer
innerhalb des Reichsgefüges zu bewegen (Erzherzog).
1379 schlossen Rudolfs
Brüder Albrecht III.
und Leopold III. den
Vertrag von Neuburg an der Mürz, der eine Periode
herrschaftsschwächender Teilungen einleitete. Der älteren albertinischen
Linie fielen die Gebiete des Donauraumes zu, der jüngeren leopoldinischen
die westlichen Stammlande und die neueren Erwerbungen.
Dem Ziel einer Landverbindung zwischen den westlichen und
östllichen Besitzungen waren die HABSBURGER im 14. Jahrhundert
recht nahe gekommen:
1335 Erwerb von Kärnten, 1363 von Tirol, gleichzeitig Festsetzung
im späteren Vorarlberg, 1368-1382 Ausbau der schwäbischen
Positionen (sogenanntes Vorder-Österreich; Landgrafschaft
Breisgau, Freiburg, Landvogtei Ober- und Nieder-Schwaben, Land zwischen
Neckar und Donau) und erstes Ausgreifen nach Süden (Inner-
Istrien, Windische Mark, Triest).
Die drohende Gefahr eines habsburgischen
Herzogtums Schwaben rief die Eidgenossenschaft auf den Plan. Die
Auseinandersetzungen des 14. und 15. Jahrhundert (Sempach, 1386,
Näfels, 1388) brachten den HABSBURGERN
empfindliche Besitzverluste (1415 Aargau mit der Habsburg, 1460
Thurgau). 1474 mußte Herzog
Sigismund den
eidgenössischen Besitzstand anerkennen (sogenannte Ewige Richtung).
1411 waren durch Teilung der leopoldinischen
Linie in einen steirischen und tirolischen Zweig drei habsburgische Länderkomplexe
entstanden, deren divergierende Ziele und Notwendigkeiten zu inneren
Kämpfen führten.
[4] Die Übernahme des römisch-deutschen König- und
Kaisertums durch die Habsburger im 15. Jahrhundert:
Mit Albrecht V. (II.), der
als Schwieger-Sohn Kaiser SIEGMUNDS zur Herrschaft (ebenso
in Böhmen und Ungarn) berufen wurde, kam 1438-1439 wieder ein HABSBURGER auf den deutschen
Thron.
Sein Nachfolger Friedrich V.
(III.) aus der
steirischen Linie stand einer Reihe kaum zu bewältigender
Aufgaben gegenüber, bei denen sich Reichs- und Hausmachtinteressen
in unauflöslicher Weise miteinander verknüpften. Zwar gelang
ihm als letztem Herrscher die Kaiserkrönung in Rom, doch wurde er
durch die Auseinandersetzungen um sein Mündel Ladislaus Postumus († 1457) und die Kämpfe
mit seinem Bruder Albrecht VI. († 1463) in die Defensive
gedrängt. Durch den Verlust Nieder-Öterreichs an Matthias Corvinus (1485) und den
drohenden Verkauf Tirols an Bayern (1487) in höchste Gefahr
geraten, konnte die habsburgische
Herrschaft dank der Zähigkeit des Kaisers und einer
veränderten politischen Lage 1490 wieder in einer Hand vereinigt
werden.
Durch die Vermählung seines Sohnes Maximilian I. mit der burgundischen Erb-Tochter Maria (1477) schuf FRIEDRICH III. die
entscheidende Grundlage für den internationalen Aufstieg der HABSBURGER, die das
flämisch-niederländische Territorium des Herzogtums Burgund
erringen konnten (Friede von Arras, 1482). Zu den habsburgischen
Herrschaftstraditionen im Südwesten, in den Ostalpen- und
Donauländern des Reiches traten nun, bedingt durch das Erbe des burgundischen Gegensatzes zu
Frankreich, westeuropäischen Interessen.
G. Scheibelreiter
Quellen:
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Reg. Habsburgica I, 1: Die Reg. der Gf.en v. H. bis 1281, bearb.
H. Steinacker, 1905
Literatur:
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O. Redlich, Rudolf v. H., 19652
A. Lhotsky, Gesch. Österreichs 1281-1358, 1967
A. Lhotsky, Das Haus H. (Aufsätze und Vorträge 2, 1971)
A. Wandruszka, Das Haus H. Gesch. einer europ. Dynastie, 1978
Die Zeit der frühen H., 1279-1379 [Kat. 1979]
Zöllner7, 114-155
G. Hödl, H. und Österreich 1273-1493. Gestalten und
Gestalt Österreichs im SpätMA, 1988
Die H. Ein biograph. Lex., hg. B. Hamann, 1988.
Deutsches
Herrscher-Geschlecht, hat angeblich
seinen Namen von dem noch in Ruinen vorhandenen Schlosse Habsburg
(Habichtsburg)
bei Schinznach an der Aare, das der Bischof
von Straßburg, Werner,
aus dieser Dynastie um 1027 erbaut haben soll. Zunächst Grafen in
Südwest-Deutschland; mit RUDOLF I.
(1273-1292),
ALBRECHT
I. (1298-1308) und 1440 bis 1806 (mit einer Unterbrechung
1742/45)
im Besitz der deutschen Königs- bzw. Kaiserkrone. 1282
begründeten
die HABSBURGER in Österreich und
Steiermark ihre Hausmacht, zu der unter anderem Kärnten (1335) und
Tirol (1363) kamen. 1477 erwarben die HABSBURGER
die Niederlande und die Frei-Grafschaft Burgund. 1521/22
überließ
KARL
V. die österreichischen Erblande seinem Bruder FERDINAND,
der 1526 auch in Ungarn und Böhmen König wurde. So spalteten
sich die HABSBURGER in eine spanische
(1700
ausgestorben) und eine österreichische
Linie (1740 in weiblicher
Erbfolge fortgesetzt, seit 1780 Haus
HABSBURG-LOTHRINGEN).
Durch die November-Revolution 1918 in Österreich-Ungarn wurden die
HABSBURGER (Karl I.) abgesetzt. Restaurationsversuche Karls
I.und Ottos von Habsburg
scheiterten.
Krieger Karl-Friedrich:
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"Die Habsburger im Mittelalter"
Die materiellen Herrschaftsgrundlagen
des Geschlechts
beruhten schon früh auf zwei Besitzzentren. Das eine bestand aus
dem
sogenannten "Eigen", altem Allod- oder Eigengut zwischen Reuss und
Aare,
das von der Habsburg und den Burgen Wildegg und Brunegg geschützt
wurde, sowie aus der weltlichen Schutzherrschaft (Vogtei) über das
Benediktiner-Kloster Muri. Das andere setzte sich aus einem
umfangreichen
Güterkomplex im Ober-Elsass zusammen, der sich zwischen Basel und
Straßburg und vor allem am linken Rheinufer entlang (mit einigen
rechts-rheinischen Besitzungen) erstreckte und der mit wichtigen
Herrschaftsrechten,
wie den Vogteien über die Klöster Ottmarsheim, Murbach und
die
Stadt Straßburg sowie der Landgrafschaft im Ober-Elsass,
ausgestattet
war. Dazu kamen weiterer Streubesitz mit Vogteirechten im Breisgau, die
Grafschaft im Klettgau (zwischen Rhein, Wutach und Randen) und
später
die Grafschaften in Zug, Schwyz und Unterwalden sowie Besitzungen im
Frickgau
und die Vogtei über das Frauenstift Säckingen. Als in den
Jahren
1232 bis 1238/39 die Brüder Albrecht
IV. und Rudolf III.
eine Landesteilung vornahmen, wurde zwar die nun entstehende Nebenlinie
Habsburg-Laufenburg
(ausgestorben im Jahre 1415) mit der Grafschaft im Zürichgau und
den Vogteien über das Kloster Ottmarsheim sowie über Sempach,
Willisau und Laufenburg ausgestattet; die Machtstellung der Hauptlinie,
der auch der spätere König
RUDOLF
als Graf Rudolf IV. angehörte,
wurde hierdurch jedoch
nicht wesentlich beeinträchtigt.