Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 913
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Ardennengrafschaft
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Der pagus
Arduennensis, im
Norden und Westen durch das Condroz, im Süden und Osten durch die
Grafschaften Yvois und Methingove begrenzt, scheint im 9. Jahrhundert
die
Dekanate Stablo/Stavelot), Bastogne (Bastenaken) und Graide
umfaßt
zu haben. Eine Teilung in zwei Grafschaften erfolgte entweder bereits
vor
dem Vertrag von Meersen (870) oder aber als Folge dieses Vertrages, der
als Teilungslinie für Lotharingien den Flußlauf der Ourthe
vorsah.
Die Aufteilung des pagus war jedoch nicht dauerhaft:
Im 10. Jahrhundert
wurden die beiden Grafschaften erneut vereinigt und bildeten nun
gemeinsam
die Grafschaft Ardenne beziehungsweise Bastogne. Der Träger der
Grafenwürde,
der bereits die Vogteirechte über die Abtei Stablo innehatte,
besaß
auch zeitweise (zumindest gilt dies für 927 bis 965) die kleine
benachbarte
Grafschaft Arlon. Die ersten Inhaber der Ardennengrafschaft und der
Vogtei
über Stablo waren Angehörige einer Familie, die als "ARDENNERGRAFEN"
bezeichnet werden. Die Familie stammte von Wigericus und Kunigunde
ab. Anscheinend ging die Grafschaft, nachdem sie der 943 erwähnte
Giselbert
(ein Sohn des Wigericus
und Bruder von Gozelin, Bischof Adalero
von Metz und Herzog Friedrich
von Ober-Lothringen) innegehabt hatte, an
dessen Neffen Rainer über,
der ein Sohn von Gozelin
war
und Erzbischof
Adalbero von Reims, Graf Gottfried von Verdun und Graf Heinrich
von Arlon zu Brüdern hatte. Dann fiel die Grafschaft an Rainers Sohn
Gozelo, den Bruder des
Bischofs Adalbero von Laon.
Die Grafschaft Ardenne/Bastogne
fand
1028 zum letzten Mal Erwähnung. Kurz danach wurde infolge der
Eheschließung
der Tochter des letzten Komitatsinhabers die Grafschaft dem
Königsgut
eingegliedert und bald darauf aufgeteilt.
Der östliche Teil mit Ouren und Clervaux
(Clerf)
fiel an Bezelin von Ham, Vogt
von Prüm und Stammvater der
Grafen von Vianden. Der übrige Territorialbesitz mit den
Königshöfen
Amberloup, Ortho und Cherain wurde durch HEINRICH
III.
zu Lehen gegeben. Um die Burg Laroche (La-Roche-en-Ardenne), die zum
fiscus von Ortho gehörte, bildete sich eine neue Grafschaft, die
eng an die Grafschaft Ardenne anknüpfte, ihre Rechtsinstitutionen
(mallus/Dinggericht) sowie die Münzstätte in Bastogne
übernahm und deren Inhaber auch die Vogtei von Stablo behielt.
Nach Herzog Friedrichs Tod fiel die
Grafschaft Laroche infolge der Heirat der Witwe des Herzogs mit Graf Albrecht III. an das Haus NAMUR. Albrecht übergab sie
seinem zweiten Sohn Heinrich als
Apanage. Als Reichslehen und erbenloser Nachlaß ging sie gegen
1153 erneut in Königsbesitz über, aus dem sie Graf Heinrich der Blinde von Namur und
Luxemburg zu Lehen erhielt.
M. Bur
Die
zweite Linie des MITTELMOSELGESCHLECHTS wird
als "ARDENNERGRAFEN" bezeichnet. Sie
besaß Allodien nördlich der Mosel, im Triergau, um Metz,
dazu
im Westen gräfliche Befugnisse, ausgedehnte Ländereien und
Forsten
über die Flüsse Semois, Chiers und den Mittellauf der Maas
hinweg
bis zur oberen Aisne, auch jenseits der Reichsgrenze in der Champagne.