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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEGELTÖRNS

 

§ 1 Art der Reise

Die Segeltörns von Adventure Yachting sind sportliche Veranstaltungen, zu denen sich Mitsegler auf einem gecharterten Boot einfinden. Es handelt sich hierbei nicht um die sonst üblichen Pauschalreisen, wo jeder sich zurückziehen kann, sondern um eine gemeinsame Veranstaltung von Individualisten, die jedem Teilnehmer auch Verantwortung abverlangt.

§ 2 Vertragsrechtskraft

Durch die schriftliche Anmeldung wird das Vertragsangebot von Adventure Yachting wahrgenommen, rechtskräftig wird der Vertrag durch schriftliche Bestätigung seitens Adventure Yachting.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist den jeweiligen Webseiten zu entnehmen.

§ 4 Törnbeginn

Offizieller Beginn des Törns erfolgt mit Zutritt zum Schiff am jeweiligen Anreisetag, jedoch nicht vor 12.00 Uhr. Das Schiff ist an dem Tag, an dem der Törn zu Ende ist, bis 12.00 Uhr zu verlassen. Diese Regelung ist allerdings nicht allzu wörtlich zu nehmen, denn in der Praxis kommt und geht jeder, wie es ihm beliebt. Es ist ferner nicht erwünscht, laufende Arbeiten am An- und Abreisetag auf dem Schiff zu behindern.

§ 5 Törnpreis

Der Törnpreis muß vier Wochen vor Törnbeginn auf dem Konto von Adventure Yachting verbucht sein. Da die Törns nicht mit eigenen Yachten durchgeführt werden, ist bei Vertragsschluß eine Anzahlung von 50 % des Törnpreises fällig. Komplettbuchungen durch Gruppen sind davon nicht unbenommen.

§ 6 Rücktritt

Ein Rücktritt durch den Mitsegler ist jederzeit möglich. Für den Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Törnbeginn werden 100 € Bearbeitungsgebühr berechnet, 25 % des Törnpreises werden fällig bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Törnbeginn, 50 % bis 14 Tage, 90 % bis 3 und 100 % bei weniger als 3 Tagen vor Törnbeginn. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Tag, an dem die Rücktrittserklärung bei Adventure Yachting eingeht. Bis Törnbeginn kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden. Hier ist wie im Falle der Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 100 € zu bezahlen.

 

§ 7 Versicherung

Für alle Eventualitäten ist der Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung anzuraten. Nichter-scheinen sowie Abbruch werden wie ein Rücktritt behandelt.

§ 7 Schuldhaftes Verhalten

Der Abbruch des Törns kann auch dadurch herbeigeführt werden, daß der Mitsegler durch sein Verhalten den Törn nachhaltig stört und sich den Anordnungen des Skippers widersetzt. Ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Törnpreises besteht in diesem Falle nicht.

§ Vertragskündigung

Adventure Yachting kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Törn durch unvorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, das Schiff nicht einsatzfähig ist oder weniger als vier Anmeldungen für den Törn vorliegen. In den vorgenannten Fällen wird der bereits geleistete Törnpreis erstattet.

§ 8 Haftung

Adventure Yachting haftet für die gewissenhafte Törnvorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Schiffsführer, die Richtigkeit der Törnbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich garantierten Leistungen. Die vertragliche Haftung ist auf den zweifachen Törnpreis beschränkt. Eine Haftung für Schäden durch Dritte oder durch Eigenverschulden ist ausgeschlossen. Adventure Yachting übernimmt ebenfalls keine Haftung bei Terminverzögerung durch Wetter, Havarie oder Liegezeiten aufgrund von  unvermeidbaren Reparaturen. Bei einem erzwungenen anderen Ausgangs- oder Endhafen als den auf der entsprechenden Webseite angegebenen sind Ansprüche gegen Adventure Yachting ausgeschlossen.

§ 9 Beteiligung

Die Törnteilnehmer erklären mit ihrer Anmeldung, daß sie bereit sind, im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten mit Hand anzulegen und so zum Gelingen des Törns beizutragen. Dies gilt auch für die üblichen Wartungs- und Pflegearbeiten einer Segelyacht.

§ 10 Eigenverantwortung

Ferner erklärt der Törnteilnehmer, daß er die volle Verantwortung für seine Person übernimmt, organisch gesund ist, an keiner ansteckenden Krankheit leidet und mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann.