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21. Juni 2007
Herr Arno G. schrieb:
Sehr geehrter Herr Hiebl,
ich sah auf
Ihrer Website unter "Maori" ein Foto von mir ("Maori
Canoe") veröffentlicht. In meiner Datei konnte ich keine
Lizenz für diese Verwendung finden. Können Sie mir bitte
die Geschäftsbedingungen Ihrer Lizenz mitteilen.
Ich freue
mich auf Ihre Antwort.
Mit besten
Grüßen
Arno G.
Antwort:
Sehr geehrter Herr G.,
handelt es sich hierbei um
die Webseite
http://www.manfred-hiebl.de/Reise/Neuseeland/maori.htm,
auf der
nur ein einziges Bild ist, das den Titel "warcanoe.jpg"
trägt? Es ist zwar lange her, aber soweit ich mich
entsinnen kann, habe ich das Bild während meines
damaligen Neuseelandurlaubs käuflich erworben. Offenbar
ist mir der Fehler unterlaufen, die Urheberschaft nicht
anzugeben, da ich in der Regel nur eigene Bilder
verwende. Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen.
Meine Homepage ist eine rein private Homepage, ich
verdiene damit kein Geld. Ich verlange auch nicht, daß
Sie mir beweisen, daß es Ihr Bild ist, ich glaube Ihnen
dies aus Gründen der Einfachheit. Natürlich würde mich
die Geschichte dieses Bildes schon interessieren, vor
allem, wie es von Deutschland nach Neuseeland kommt,
denn von dort habe ich es her.
Es gibt folgende Lösungen
für die Weiterverwendung Ihres Bildes:
1. Sie erteilen mir die
offizielle Erlaubnis,
2. Sie verbieten mir die
Verwendung des Bildes
für
wissenschaftlich-informative Zwecke (das wäre schade).
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hiebl
Antwort: Sehr
geehrter Herr Hiebl,
als professioneller
Fotograf verdiene ich mein Einkommen durch die
Lizenzierung von Bildern. Deshalb nehme ich jede
unerlaubte Nutzung sehr ernst. Nutzungsrechte werden nur
durch eine schriftliche Lizenz erteilt.
Für eine unlizensierte
Nutzung verrechne ich den vollen Betrag, der sich aus
der Nutzung des Bildmaterials ergeben hat, zuzüglich 100
% für ein Vergehen gegen das Urheberrecht.
In diesem Fall wären das
160 € pro Jahr (website educational, less than 1/4 page)
x 3 Jahre = Euro 480 € + 100 % = 960 €.
Da Sie sich so schnell
gemeldet haben, werde ich nur einen symbolischen Betrag
von 100 € verrechnen, und zwar unter folgenden
Bedingungen:
1- Mein Foto "Maori waka"
wird innerhalb von 7 Tagen von Ihrer Website entfernt.
2- Jegliche digitalen
Dateien von diesem Bild, die sich in Ihrem Besitz
finden, werden zerstört.
3- Das Honorar von 100 €
wird nicht an mich gezahlt, sondern als Spende für
»Helfen ohne Grenzen« gegeben. Gehen Sie dazu auf
folgende Website
http://www.helfenohnegrenzen.org/spenden/
Das geht ganz einfach mit
Kreditkarte.
4- Die Spende wird
innerhalb von 14 Tagen überwiesen.
Noch kurz zu Ihrer
Frage: Das verwendete Foto ist ein bekanntes Bild von
mir. Ich habe es durch Google gefunden. Ich weiß auch,
daß es seit dem 24. August 2004 auf Ihrer Website
genutzt wurde.
Mit besten
Grüßen aus Neuseeland
Arno G.
Antwort: Sehr geehrter Herr G.,
vielen
Dank für Ihr Entgegenkommen. Das Bild „Maori waka“ habe
ich vernichtet, wo immer es sich auf meinem Server oder
PC befunden hat. Die Spende von 100 € habe ich an ein
Waisenhaus einbezahlt. Zum Nachweis schicke ich Ihnen
die Quittung zu, sobald ich sie erhalten habe. Das Ganze
ist mir sehr peinlich. Ich hatte Ihren Namen zwar als
Urheber angegeben, wußte aber nicht, daß Sie
Berufsfotograf sind und davon leben müssen. Ich selbst
habe Tausende von Bildern im Internet, einige davon auch
in Wikipedia, stelle sie aber jedem für
nicht-kommerzielle Nutzung zur freien Verfügung. Mich
freut es immer, wenn jemand ein Bild von mir verwendet,
ich habe auch schon einige verkauft. Es reicht mir in
der Regel völlig, wenn jemand meine Urheberschaft
angibt.
In Ihrem
Fall tröste ich mich damit, Ihre Adresse nicht gekannt
zu haben, und daß die Spende einem guten Zweck zugute
kommt.
Antwort:
Hallo Manfred,
ich möchte
mich auch für die schnelle Erledigung dieser Geschichte
bedanken und für die Spende. Das bedeutet gutes Karma
für uns beide.
Liebe Grüße
aus Neuseeland
Arno
p.s.:
Quittung brauche ich keine sehen, da habe ich vollstes
Vertrauen.
4. April 2004
Sehr geehrter Herr Hiebl,
mit großem Interesse habe ich Ihren ausführlichen
Bericht über die Maoris gelesen. Dies im
Zusammenhang mit einem kleinen Wettbewerb, welcher allmonatlich
in einer Schweizer Sonntagszeitung zu finden ist. Dieses Mal eben
zum Thema Neuseeland.
Leider wurde ich bei zwei Fragen nicht fündig. Vielleicht
können Sie mir dabei weiterhelfen:
Als Gründungsdatum für den Staat Neuseeland gilt der 6. Februar
1840, als der Vertrag von Waitangi aufgesetzt wurde. Wann hatte
der letzte von mehr als 500 Maori-Häuptlingen unterzeichnet?
a) im September 1840, b) im März 1841, c) im Mai 1840 oder d) im
Juli 1840
Und zur zweiten Frage:
Neuseelands Küche ist vielfältig, und die Natur liefert große
Reichtümer an Früchten, Fleisch und Meeresgetier. Ein dort
besonders beliebter Speisefisch aus der Tiefsee heißt:
a) Peitschenangler, b) Grenadierfisch, c) Orange Roughy oder d)
Scharzer Seehecht.
Ich würde mich ungemein freuen, wenn Sie mir meine beiden Fragen
bald beantworten könnten.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen:
Niklaus Keller, CH -
Hermatswil
Antwort:
Hallo Herr Keller,
es ehrt mich, daß Sie mich für einen Neuseelandspezialisten
halten. Ich denke aber, genau für diese beiden Fragen habe ich
mich nie interessiert, und darum kenne ich die Antworten nicht.
Was ich aber für Sie tun kann, ist, Ihren Leserbrief auf meiner
Seite zu veröffentlichen, in der Hoffnung, daß Ihnen dann
jemand antwortet. Das setzt voraus, daß Sie mit der
Publikmachung Ihrer e-Mail-Adresse einverstanden sind. Mich
würden die Antworten übrigens auch interessieren, obwohl ich
kein Quizfreund bin.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hiebl