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21. Juni 2007

Herr Arno G. schrieb: Sehr geehrter Herr Hiebl,

ich sah auf Ihrer Website unter "Maori" ein Foto von mir ("Maori Canoe") veröffentlicht. In meiner Datei konnte ich keine Lizenz für diese Verwendung finden. Können Sie mir bitte die Geschäftsbedingungen Ihrer Lizenz mitteilen. 

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen

Arno G.

Antwort: Sehr geehrter Herr G.,

handelt es sich hierbei um die Webseite

http://www.manfred-hiebl.de/Reise/Neuseeland/maori.htm,

auf der nur ein einziges Bild ist, das den Titel "warcanoe.jpg" trägt? Es ist zwar lange her, aber soweit ich mich entsinnen kann, habe ich das Bild während meines damaligen Neuseelandurlaubs käuflich erworben. Offenbar ist mir der Fehler unterlaufen, die Urheberschaft nicht anzugeben, da ich in der Regel nur eigene Bilder verwende. Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen. Meine Homepage ist eine rein private Homepage, ich verdiene damit kein Geld. Ich verlange auch nicht, daß Sie mir beweisen, daß es Ihr Bild ist, ich glaube Ihnen dies aus Gründen der Einfachheit. Natürlich würde mich die Geschichte dieses Bildes schon interessieren, vor allem, wie es von Deutschland nach Neuseeland kommt, denn von dort habe ich es her. 

Es gibt folgende Lösungen für die Weiterverwendung Ihres Bildes:

1. Sie erteilen mir die offizielle Erlaubnis,

2. Sie verbieten mir die Verwendung des Bildes

für wissenschaftlich-informative Zwecke (das wäre schade).

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Hiebl

Antwort: Sehr geehrter Herr Hiebl,

als professioneller Fotograf verdiene ich mein Einkommen durch die Lizenzierung von Bildern. Deshalb nehme ich jede unerlaubte Nutzung sehr ernst. Nutzungsrechte werden nur durch eine schriftliche Lizenz erteilt.

Für eine unlizensierte Nutzung verrechne ich den vollen Betrag, der sich aus der Nutzung des Bildmaterials ergeben hat, zuzüglich 100 % für ein Vergehen gegen das Urheberrecht.

In diesem Fall wären das 160 € pro Jahr (website educational, less than 1/4 page) x 3 Jahre = Euro 480 € + 100 % = 960 €.

Da Sie sich so schnell gemeldet haben, werde ich nur einen symbolischen Betrag von 100 € verrechnen, und zwar unter folgenden Bedingungen:

1-  Mein Foto "Maori waka"  wird innerhalb von 7 Tagen von Ihrer Website entfernt.

2-  Jegliche digitalen Dateien von diesem Bild, die sich in Ihrem Besitz finden, werden zerstört.

3-  Das Honorar von 100 € wird nicht an mich gezahlt, sondern als Spende für »Helfen ohne Grenzen« gegeben. Gehen Sie dazu auf folgende Website 

http://www.helfenohnegrenzen.org/spenden/

Das geht ganz einfach mit Kreditkarte.

4-  Die Spende wird innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Noch kurz zu Ihrer Frage: Das verwendete Foto ist ein bekanntes Bild von mir. Ich habe es durch Google gefunden. Ich weiß auch, daß es seit dem 24. August 2004 auf Ihrer Website genutzt wurde.

Mit besten Grüßen aus Neuseeland

Arno G.

Antwort: Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihr Entgegenkommen. Das Bild „Maori waka“ habe ich vernichtet, wo immer es sich auf meinem Server oder PC befunden hat. Die Spende von 100 € habe ich an ein Waisenhaus einbezahlt. Zum Nachweis schicke ich Ihnen die Quittung zu, sobald ich sie erhalten habe. Das Ganze ist mir sehr peinlich. Ich hatte Ihren Namen zwar als Urheber angegeben, wußte aber nicht, daß Sie Berufsfotograf sind und davon leben müssen. Ich selbst habe Tausende von Bildern im Internet, einige davon auch in Wikipedia, stelle sie aber jedem für nicht-kommerzielle Nutzung zur freien Verfügung. Mich freut es immer, wenn jemand ein Bild von mir verwendet, ich habe auch schon einige verkauft. Es reicht mir in der Regel völlig, wenn jemand meine Urheberschaft angibt.

In Ihrem Fall tröste ich mich damit, Ihre Adresse nicht gekannt zu haben, und daß die Spende einem guten Zweck zugute kommt.

Antwort: Hallo Manfred,

ich möchte mich auch für die schnelle Erledigung dieser Geschichte bedanken und für die Spende. Das bedeutet gutes Karma für uns beide.

Liebe Grüße aus Neuseeland

Arno

p.s.: Quittung brauche ich keine sehen, da habe ich vollstes Vertrauen.


4. April 2004

Sehr geehrter Herr Hiebl,
 
mit großem Interesse habe ich Ihren ausführlichen Bericht über die Maoris gelesen. Dies im Zusammenhang mit einem kleinen Wettbewerb, welcher allmonatlich in einer Schweizer Sonntagszeitung zu finden ist. Dieses Mal eben zum Thema Neuseeland.
 
Leider wurde ich bei zwei Fragen nicht fündig. Vielleicht können Sie mir dabei weiterhelfen:

Als Gründungsdatum für den Staat Neuseeland gilt der 6. Februar 1840, als der Vertrag von Waitangi aufgesetzt wurde. Wann hatte der letzte von mehr als 500 Maori-Häuptlingen unterzeichnet?
a) im September 1840, b) im März 1841, c) im Mai 1840 oder d) im Juli 1840
 
Und zur zweiten Frage:
 
Neuseelands Küche ist vielfältig, und die Natur liefert große Reichtümer an Früchten, Fleisch und Meeresgetier. Ein dort besonders beliebter Speisefisch aus der Tiefsee heißt:
a) Peitschenangler, b) Grenadierfisch, c) Orange Roughy oder d) Scharzer Seehecht.
 
Ich würde mich ungemein freuen, wenn Sie mir meine beiden Fragen bald beantworten könnten.
 
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen: Niklaus Keller, CH - Hermatswil

Antwort:

Hallo Herr Keller,

es ehrt mich, daß Sie mich für einen Neuseelandspezialisten halten. Ich denke aber, genau für diese beiden Fragen habe ich mich nie interessiert, und darum kenne ich die Antworten nicht. Was ich aber für Sie tun kann, ist, Ihren Leserbrief auf meiner Seite zu veröffentlichen, in der Hoffnung, daß Ihnen dann jemand antwortet. Das setzt voraus, daß Sie mit der Publikmachung Ihrer e-Mail-Adresse einverstanden sind. Mich würden die Antworten übrigens auch interessieren, obwohl ich kein Quizfreund bin.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Hiebl