TROYES,
VERTRAG VON
Lexikon des Mittelalters:
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Troyes, Vertrag von
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geschlossen am 21. Mai 1420 zwischen Karl VI., König von Frankreich, und
Heinrich V., König von England.
Nachdem eine
sich abzeichnende
Annäherung zwischen dem Herzog
Johann von
Burgund (Jean sans Peur)
und dem
Dauphin Karl (VII.), die dem englischen
Vordringen
Einhalt gebieten sollte,
durch das Assassinat von Montereau (10. September 1419) abgebrochen
worden
war, knüpften Königin Isabella, die mit ihrem
Gemahl Karl VI.
in
Troyes Zuflucht gesucht
hatte und hier einen Angriff von seiten des
Dauphins befürchtete, und der neue Herzog Philipp (der Gute)
Verhandlungen mit Heinrich
V. von
England an (Mantes, Oktober 1419).
Heinrich
erhöhte seine früheren Forderungen, verlangte die
Hand der Prinzessin Katharina, die Abdankung Karls VI. zu
seinen
Gunsten und die grundsätzliche Zurückweisung der
Erbansprüche Herzog Philipps auf den
französischen Thron. Philipp
schloß dessenungeachtet einen Waffenstillstand mit Heinrich und
setzte bei Königin Isabella den Abbruch
ihrer Vorverhandlungen mit dem
Dauphin durch. Eine
englisch-burgundische Allianz wurde vereinbart
(Rouen, 25.
Dezember 1419).
Die Verhandlungen wurden in Troyes
fortgesetzt. Eine Notabelnversammlung
akzeptierte am 9. April 1420 im Grundsätzlichen ein Abkommen,
forderte aber Abmilderungen, die von Heinrich V.
zugestanden wurden:
Er
sollte bis zum Tode König
Karls VI. lediglich als
Erbe der Krone
Frankreich fungieren, diese sollte von der Krone England rechtlich
geschieden bleiben. Dem Vertragswerk angeschlossene Bestimmungen
regelten die Streitfragen zwischen England und Burgund; allerdings
wurde
für den Herzog von Burgund
kein Platz in der Regierung des
Königreiches
vorgesehen (er erhielt jedoch den Besitz der Sommestädte).
Heinrich,
der am 20. Mai in Troyes
eintraf, vermählte sich mit
Katharina
am 2. Juni. Der Vertrag wurde von den Großen des
Königreiches
beschworen. Die nach Paris einberufenen
États
Généraux billigten ihn am 10. Dezember. Hierauf
forderte Herzog
Philipp 'justice' über die Mörder
seines Vaters, die des
Majestätsverbrechens für schuldig befunden wurden. Der
Dauphin wurde als Komplize
für unfähig erklärt, die
Besitzungen seines Vaters zu erben (23. Dezember)
Das englische Parliament bestätigte
seinerseits im März 1421 den
Vertrag, doch nicht ohne Hintergedanken, war doch die nunmehr
konstituierte »Doppelmonarchie« für England weniger
vorteilhaft, als es eine einfache Annexion Frankreichs gewesen
wäre.
J. Richard