SHERIFF
Lexikon des Mittelalters:
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Sheriff
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der reeve des Königs im shire, der bald shire reeve oder sheriff genannt
wurde, ist in England gegen 1000 als
lokaler Hauptvertreter der königlichen Verwaltung nachweisbar, und
nach der normannischen Eroberung war er den vicecomes gleichgestellt.
Normannische und angevinische Könige sorgten dafür, daß
dieses entscheidende Amt nicht in die Hände der Barone fiel. Dort, wo das Amt erblich
wurde, übernahm normalerweise ein Stellvertreter, der vom
König ernannt wurde, die Funktionen des sheriff. Der sheriff empfing
königliche writs
(urkundlich ausgefertigte Verfügungen), die er selbst
ausführte oder an die beauftragten Personen übertrug. Der sheriff hatte
den Vorsitz im Grafschaftsgericht, um Zivilrechtsprozesse
anzuhören, und leitete das Aufgebot (posse) der Grafschaft zur
Verfolgung von Dieben. Er reiste zweimal jährlich (tourn) zu den
Hundertschaftsgerichten (hundreds),
um dort über Kriminaldelikte Recht zu sprechen. Aber in
zunehmendem Maße mußte er Kläger, Angeklagte und
Geschworene zu den königlichen Gerichten in Westminster oder zu den
Gerichten der Reiserichter (eyre)
in den shires laden, aber
auch Verhaftungen vornehmen oder Verbrecher ächten. Zu seinen
Aufgaben gehörten ebenso das Einsammeln königlicher Abgaben,
die Rechnungslegung zweimal jährlich bei dem Exchequer
und die Verkündung königlicher Statuten. 1170 und mehrmals im
13. Jh. ließ der König Untersuchungen der
Tätigkeit der sheriffs durchführen, und die
Bewohner der Grafschaften reichten eine Bittschrift ein, in der sie die
jährliche Wahl der sheriffs
forderten. Die sheriffs
führten die writs für
die Wahl der Parliamentsmitglieder aus, doch seit 1372 wurde ihnen
verboten, selbst im Parliament einen Sitz
einzunehmen. Ihre Macht sank, als der große Umfang ihrer Aufgaben
die Ernennung von neuen Grafschaftsbeamten notwendig machte: die escheators sowie die keepers und später die justices of the peace, die 1461
offiziell die »tourn«-Aufgaben des sheriffs
übernahmen.
A. Harding