MARSHAL
Lexikon des Mittelalters:
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Marshal
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bedeutendes erbliches Amt in England.
Nachdem der Marshal im
Hofhalt der
anglo-normannischen Könige ein untergeordneter Beamter gewesen
war, erhielt er
Aufgaben im Exchequer und als Aufseher
über Gefangene der
Obergerichtshöfe. Die Einsetzung von Stellvertretern erfolgte, als
das Amt erblich wurde.
John
FitzGilbert the Marshal († 1165)
folgte sein
gleichnamiger Sohn († 1194)
und dann dessen berühmter Bruder
William.
Das Amt hatte nun die MARSHAL-Familie, die Earls of
Pembroke,
bis zu ihrem Erlöschen 1245 inne.
Anschließend ging das Amt
an die älteste Schwester (Mathilde)
des letzten Earl über
und wurde von
ihren Nachfolgern aus der BIGOD-Familie, den Earls of
Norfolk, bis 1306
übernommen.
Es folgten einzelne Inhaber, meistens Earls,
die vom
König bis 1386 ernannt wurden, als Richard II. den Titel des Earl Marshal
an Thomas
Mowbray verlieh. Nach einer Unterbrechung (1397-1412)
verblieb das Amt bei den MOWBRAY, Dukes of Norfolk,
bis zu deren
Erlöschen und ging dann an ihre Erben, John
Howard (1483) und
William Berkeley (1485),
über. Nach dem Tod des letzteren 1492
fiel das Amt an die Krone zurück.
R.L. Storey