MARSHAL


Lexikon des Mittelalters:
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Marshal
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bedeutendes erbliches Amt in England.
Nachdem der M
arshal im Hofhalt der anglo-normannischen Könige ein untergeordneter Beamter gewesen war, erhielt er Aufgaben im Exchequer und als Aufseher über Gefangene der Obergerichtshöfe. Die Einsetzung von Stellvertretern erfolgte, als das Amt erblich wurde.
John FitzGilbert the Marshal ( 1165) folgte sein gleichnamiger Sohn ( 1194) und dann dessen berühmter Bruder William.
Das Amt hatte nun die MARSHAL-Familie, die Earls of Pembroke, bis zu ihrem Erlöschen 1245 inne.
Anschließend ging das Amt an die älteste Schwester (Mathilde) des letzten Earl über und wurde von ihren Nachfolgern aus der BIGOD-Familie, den Earls of Norfolk, bis 1306 übernommen.
Es folgten einzelne Inhaber, meistens Earls, die vom König bis 1386 ernannt wurden, als Richard II. den Titel des Earl Marshal an Thomas Mowbray verlieh. Nach einer Unterbrechung (1397-1412) verblieb das Amt bei den MOWBRAY, Dukes of Norfolk, bis zu deren Erlöschen und ging dann an ihre Erben, John Howard (1483) und William Berkeley (1485), über. Nach dem Tod des letzteren 1492 fiel das Amt an die Krone zurück.
R.L. Storey