LORDS, THE HOUSE OF
Lexikon des Mittelalters:
********************
Lords, the House of
--------------------------
Obwohl es im 13. Jh. über 200 baroniale Familien in England
gab, berief Eduard I. nur die
Hälfte der englischen Barone in
seine
Parliaments.
Während der
politischen Auseinandersetzungen unter Eduard
II. erlangten die baronialen Opponenten die Kontrolle
über das
Parliament, und die Ordinances
von 1311 wurden in einem Parliament
verkündet, zu dem Vertreter der Commons
nicht geladen worden
waren. Nach dem Ausbruch des Hundertjährigen
Krieges 1337
ermöglichten die finanziellen Erfordernisse Eduards III. den englischen
Magnaten, bedeutende Zugeständnisse von der Krone zu erlangen.
1341 wurde ihnen durch ein Statut das Recht auf Verhöre im
Parliament durch ihre Pairs (peers)
eingeräumt. 1341 begannen die
geistlichen und weltlichen Lords,
sich im Parliament gemeinsam
zu beraten.
Diese Sitzungen waren der Ursprung des Oberhauses (upper house), wie
das House of Lords im
spätmittelalterlichen England
genannt wurde (frühester
Beleg dieser Bezeichnung: 1540, lateinisch: Domo Procerum; Journal of
the H.
of L.,
I, 161). Die White Chamber im
Westminster Palace wurde der übliche
Sitzungsort des Oberhauses bis 1801. Vor allem wegen des
Erlöschens
von vielen baronialen Familien in der männlichen Linie sank die
Zahl
der weltlichen Magnaten, die mit einem writ of summons ins Parliament
berufen wurden, von etwa 70 in den ersten Jahren der Regierung Eduards
III. auf 49 im Jahre 1399. In dieser Zeit bedeutete eine
Vorladung
zum Parliament weder eine
erbliche Würde, noch ein Recht auf einen
Sitz im Parliament. Sowohl Eduard III.
als auch Richard II. luden
einige wenige Heerführer ins Parliament,
die sich in den Kriegen
gegen Frankreich verdient gemacht hatten, aber diese Gunstbeweise
führten selten zur Begründung neuer baronialer Familien. Die
Entscheidung Richards
II., Sir John Beauchamp of Holt
mittels eines
Patentbriefs (letters patent)
1387 zum Baron zu erheben, war ein
bemerkenswerter Präzedenzfall, der sich erst 1441 wiederholte.
Beauchamps
Gerichtsverfahren
und seine Hinrichtung durch die königlichen
Opponenten mit Hilfe von erfundenen Beschuldigungen des Verrats im
Merciless Parliament 1388
waren ein Justizmord, der politische Konsequenzen
hatte: Richard
II. ernannte keine weiteren Barone. Zwischen 1388 und 1426,
als zwei neue peers writs of summons
erhielten, entwickelte sich das
Oberhaus mit seiner schwindenden Mitgliederzahl zu einer geschlossenen
Körperschaft. Bereits 1400 wurde der englische Hochadel mit der
parlamentarischen Pairswürde (peerage)
verbunden. Die
Minderjährigkeit Heinrichs VI. erhöhte
das politische Ansehen und
den konstitutionellen Status der weltlichen Lords, die 1422 die
Ansprüche Humphreys, Duke of Gloucester,
dem jüngsten Bruder
Heinrichs V., auf die Regentschaft
einmütig abwehrten. Die
Regierung Heinrichs
VI. bedeutete den Höhepunkt der Macht des
Oberhauses. Im Parliament von
1460 entschieden die Lords,
daß
Richard
Plantagenet († 1460),
Herzog von York,
der rechtmäßige
König von England sei, und sprachen den Königstitel dem Haus
von LANCASTER
ab, das England seit 1399 regierte. Die erste Vergrößerung
des Oberhauses erfolgte infolge der Schaffung von Pairswürden
(peerages) durch Heinrich VI.;
1453 gab es 64 peers. Nachdem
die
Umwälzungen der Rosenkriege
den englischen Hochadel geschwächt und
geteilt hatten, wurden 1485 nur 34 weltliche Lords zu dem ersten
Parliament Heinrichs VII. geladen.
Obwohl es nur 55 Familien im
Pairsrang zu diesem Zeitpunkt gab, verfügten die großen
englischen Magnaten niemals wieder über eine so große
Machtstellung. Zu den geistlichen Lords
gehörten zwei
Erzbischöfe
(Canterbury und York), 15 englische Diözesan-Bischöfe und
vier walisische Bischöfe,
außerdem die Äbte und Prioren der bedeutenden
Ordenshäuser, von denen nur 27 nach 1364 ins Parliament berufen
wurden. Da nur eine kleine Zahl der weltlichen Lords ständig am
Parliament teilnahm, bildeten
die geistlichen Lords
manchmal die Mehrheit
im Oberhaus. Infolge der erneuten Schaffung von Pairswürden wurde
das House of Lords bereits
vor der Auflösung der Abteien und
Priorate
durch Heinrich VIII. eine in
erster Linie weltliche Versammlung. England,
D.; Impeachment.
T.B. Pugh