LIEUTENANT OF ENGLAND
Lexikon des Mittelalters:
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Lieutenant of England
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Stellvertreter des englischen Königs bei dessen Abwesenheit, in
der Regel zur Wahrnehmung seiner Rechte in Frankreich (England).
Für die Zeit ihrer
Abwesenheit beauftragten die Könige einzelne Personen, häufig
Mitglieder der königlichen Familie, Adlige oder bis in das
frühe 14. Jh. Bischöfe, mit der Ausübung der
königlichen Gewalt. Auch der
Justitiar, dessen Amt sich im späten 12. Jh.
ausprägte, erhielt stellvertretende Gewalt und nahm sie, wenn der
König sich im Ausland aufhielt, bis in die Mitte des 13. Jh.
wahr. Seit dieser Zeit, mit Ausnahme der Regierung Eduards II., wurde sie von
männlichen Mitgliedern der königlichen Familie ausgeübt,
die unter verschiedenen Titeln (regens,
rector, custos) unterschiedl. Befugnisse - je nach ihrem Status
und den Umständen sowie der Dauer der Abwesenheit des Königs
- innehatten. Manchmal fungierten sie gemeinsam mit einem bedeutenden
Amtsinhaber, so zum Beispiel dem Chancellor.
Gegen Ende des Mittelalters wurden ihre Befugnisse durch die notwendige
Hinzuziehung des King's Council,
der dem König normalerweise nicht ins Ausland folgte, begrenzt.
C.T. Allmand