KENILWORTH, DICTUM VON
Lexikon des Mittelalters:
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Kenilworth, Dictum von
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am 31. Oktober 1266 erlassene Friedensakte, die als Schlußstrich
in der Auseinandersetzung zwischen der englischen Krone und der
baronialen Opposition gedacht war (Barone,
Krieg der; Simon
von
Montfort).
Neben gemäßigten Royalisten trug der päpstliche Legat Ottobuono (Hadrian V.) entscheidend
zum
Zustandekommen bei. Im Namen König
Heinrichs III. sowie
der Barone, Ratgeber und Vornehmen wurde unter anderem festgelegt:
Der
König soll uneingeschränkt im Besitz seiner Macht sein und
sie frei ausüben; die kirchlichen Freiheiten sowie die
Freiheits-Urkunden (Magna Carta)
und Forst-Urkunden sollen beachtet
werden; die von der Adelsfronde bewirkten Verfügungen sind
ungültig, doch sollen diejenigen Konzessionen, welche Heinrich
»spontaneus non coactus«
gemacht hat, in Kraft bleiben; Rebellen, deren Güter konfisziert
wurden, erhalten die Möglichkeit, sie gegen Zahlung einer
Geldsumme wiederzuerlangen (Disinherited,
the); hinfort soll ungestörter Friede herrschen,
jegliche
private Rache ausgeschlossen sein. Das
Dictum von Kenilworth war Basis
für einen Ausgleich, welcher der königlichen Rechtsposition
Rechnung trug, aber auch Raum für 'government by consent' ließ.
K. Schnith